BERICHT DER KOMMISSION Finnland Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags /* COM/2015/0114 final */
BERICHT DER KOMMISSION Finnland
Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags
1.
Hintergrund
In
Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) ist ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit („Defizitverfahren“)
vorgesehen. Dessen Einzelheiten regelt die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt
(SWP) gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates über die
Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit[1].
Besondere Vorschriften für die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden
Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, sind in der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013[2]
festgelegt. Nach
Artikel 126 Absatz 2 AEUV prüft die Kommission die Einhaltung der
Haushaltsdisziplin anhand von zwei Kriterien, nämlich daran, a) ob das
Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum
Bruttoinlandsprodukt (BIP) den Referenzwert von 3 % überschreitet (es sei
denn, dass entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und
einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat oder der Referenzwert nur
ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der
Nähe des Referenzwerts bleibt); und b) ob das Verhältnis des öffentlichen
Schuldenstands zum BIP den Referenzwert von 60 % überschreitet (es sei
denn, das Verhältnis ist hinreichend rückläufig und nähert sich rasch genug dem
Referenzwert). Laut
Artikel 126 Absatz 3 AEUV erstellt die Kommission einen Bericht,
falls ein Mitgliedstaat keines oder nur eines dieser Kriterien erfüllt. Die
Kommission kann ferner einen Bericht erstellen, wenn sie ungeachtet der
Erfüllung der Kriterien der Auffassung ist, dass die Gefahr eines übermäßigen
Defizits im Sinne des Artikels 126 Absatz 2 AEUV besteht. In diesem
Bericht wird auch „berücksichtigt, ob das öffentliche Defizit die
öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden
ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der
mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. In diesem
Bericht, der die erste Stufe des Defizitverfahrens darstellt, wird analysiert,
ob Finnland das im Vertrag vorgesehene Schuldenstandskriterium erfüllt. Den
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und allen sonstigen einschlägigen Faktoren
wird dabei gebührend Rechnung getragen, bevor eine endgültige Entscheidung über
diese Frage gefällt wird. Im Zuge
der im Jahr 2011 am SWP vorgenommenen Änderungen wurden die Anforderungen in
Bezug auf den Schuldenstand den Anforderungen in Bezug auf das Defizit
gleichgestellt, damit gewährleistet ist, dass die Schuldenquote in Ländern, in
denen sie den Referenzwert von 60 % überschreitet, unter diesen Wert
zurückgeführt wird (oder hinreichend rückläufig ist und sich diesem Wert
nähert). Am
13. Januar 2015 stellte die Kommission eine Mitteilung zur Flexibilität
vor, die neue Leitlinien zur Anwendung der geltenden Vorschriften des
Stabilitäts- und Wachstumspakts enthält, mit denen die wirksame Durchführung
von Strukturreformen, Investitionen und verantwortungsvolle Haushaltspolitik
enger miteinander verknüpft werden sollen, um Beschäftigung und Wachstum zu
fördern.
Mit der Mitteilung werden die Bestimmungen des Pakts nicht geändert; vielmehr
sollen Wirksamkeit und Verständnis seiner Vorschriften gefördert und ein
wachstumsfreundlicherer haushaltspolitischer Kurs im Euro-Währungsgebiet
entwickelt werden, indem sichergestellt wird, dass die im Pakt vorgesehene
Flexibilität so gut wie möglich genutzt und gleichzeitig seine Glaubwürdigkeit
und Wirksamkeit zur Wahrung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik
gewährleistet wird. Insbesondere hat die Kommission in ihrer Mitteilung
klargestellt, dass sie – in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 3
der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates – bei der Prüfung, ob ein
Defizitverfahren eingeleitet werden muss (im Rahmen eines Berichts gemäß
Artikel 126 Absatz 3 AEUV), sorgfältig alle relevanten
mittelfristigen Entwicklungen bei der Wirtschafts- und Haushaltslage sowie beim
Schuldenstand prüft. Die Kommission hat außerdem klargestellt, dass die
Umsetzung von Strukturreformen im Rahmen das Europäische Semester zu den
einschlägigen Faktoren zählt.[3]
In
Finnlands Übersicht über die Haushaltsplanung 2015, die der Kommission am
2. Oktober 2014 vorgelegt wurde, wurde das gesamtstaatliche Defizit für
das Jahr 2015 auf 2,4 % des BIP veranschlagt, während für
Ende 2015 von einer Bruttoschuldenquote von 61,2 % und damit über dem
Referenzwert von 60 % ausgegangen wird. Der Winterprognose 2015 der
Kommission zufolge wird das gesamtstaatliche Defizit 2015 bei 2,5 % des
BIP liegen; die Projektionen bezüglich der Schuldenquote entsprechen dagegen
den von den Behörden in der Übersicht über die Haushaltsplanung angenommenen
Werten. Sowohl
der in der Kommissionsprognose als auch der in der Übersicht über die Haushaltsplanung
erwartete Wert belegt, dass vor Berücksichtigung der weiter unten dargelegten
einschlägigen Faktoren allem Anschein nach die Gefahr eines übermäßigen
Defizits auf der Grundlage des Schuldenstandskriteriums im Sinne des SWP
besteht. Mit diesem
Bericht wird daher die vorherige Kommissionsbewertung der den Referenzwert
überschreitenden Schuldenquote vom 2. Juni 2014[4]
aktualisiert, damit überprüft werden kann, ob die Einleitung eines
Defizitverfahrens unter Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren
erforderlich ist. In
Abschnitt 2 wird das Defizitkriterium und in Abschnitt 3 das
Schuldenstandskriterium untersucht; Abschnitt 4 befasst sich mit den für
die Entwicklung des Schuldenstands relevanten Faktoren. In dem Bericht wird
auch die am 5. Februar 2015 veröffentlichte Winterprognose 2015 der
Kommission berücksichtigt. Aufgrund der ungünstigeren Wachstumsaussichten
werden für 2014 und 2015 höhere Defizite prognostiziert als in dem Bericht vom
2. Juni 2014. Für Zinszahlungen werden dagegen geringere Ausgaben
angenommen. Der vorliegende Bericht beruht auf Daten gemäß ESVG 2010.
Durch den Wechsel zu ESVG 2010 verringert sich die Schuldenquote (für das
letzte statistische Jahr – 2013 – von 57,0 % nach ESVG 95 auf
56,0 %).
2.
Defizitkriterium
Sowohl nach
der Übersicht über die Haushaltsplanung als auch nach der
Winterprognose 2015 der Kommission wird Finnlands gesamtstaatliches
Defizit im Zeitraum von 2014 bis 2016 unter dem im Vertrag festgelegten
Referenzwert bleiben. Gemäß Kommissionsprognose dürfte das Defizit 2014
2,7 % des BIP erreicht haben; den Projektionen zufolge wird es, unter der
Annahme einer unveränderten Politik, im Jahr 2015 auf 2,5 % des BIP
und 2016 auf 2,2 % des BIP zurückgehen. Der Übersicht über die Haushaltsplanung
nach sollte das Defizit 2014 2,7 % des BIP betragen und 2015 auf
2,4 % des BIP zurückgehen. Das Defizitkriterium des Vertrags ist somit
erfüllt.
3.
Schuldenstandskriterium
Die
gesamtstaatliche Bruttoschuldenquote hat in den letzten Jahren rasch
zugenommen, und zwar von ihrem tiefsten Stand von 32,7 % des BIP im Jahr
2008 auf 56,0 % im Jahr 2013. Nach der Winterprognose 2015 der Kommission
dürfte der Schuldenstand 2014 auf 58,9 % des BIP angewachsen sein und
2015 und 2016 weiter auf 61,2 % bzw. 62,6 % des BIP ansteigen. In Finnlands
Übersicht über die Haushaltsplanung wurde für das Jahr 2014 von einem Anstieg
der Schuldenquote auf 59,6 % des BIP ausgegangen; für 2015 wurde ein
Anstieg auf 61,2 % des BIP prognostiziert. Bei dem in der Winterprognose
der Kommission für 2014 veranschlagten Schuldenstand wurde ein langsameres
Wachstum der Schulden des Zentralstaats in der zweiten Jahreshälfte
berücksichtigt. Tabelle 1: Schuldendynamik
4.
Einschlägige Faktoren
Nach
Artikel 126 Absatz 3 AEUV wird im Bericht der Kommission „berücksichtigt,
ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen
übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren,
einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des
Mitgliedstaats“. Diese Faktoren werden in Artikel 2 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates weiter erläutert, dem zufolge „die
Kommission […] allen sonstigen Faktoren gebührende Beachtung [schenkt],
die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um die Einhaltung
der Defizit- und Schuldenkriterien in umfassender Weise zu beurteilen, und die
der Mitgliedstaat dem Rat und der Kommission vorgelegt hat“. Angesichts
der vorgenannten Bestimmungen werden in den folgenden Abschnitten folgende
Faktoren bewertet: 1) die mittelfristige Wirtschaftslage; 2) die mittelfristige
Entwicklung der öffentlichen Haushalte (einschließlich öffentlicher
Investitionen), 3) die mittelfristige Entwicklung der Schuldenstandsquote, ihre
Dynamik und Tragfähigkeit, 4) sonstige Faktoren, die aus Sicht des betreffenden
Mitgliedstaats von Bedeutung sind, und 5) andere Faktoren, die aus Sicht der
Kommission von Bedeutung sind.
4.1.
Mittelfristige Wirtschaftsentwicklung
Konjunkturlage
und Potenzialwachstum Nachdem das
reale finnische BIP im Jahr 2009 um 8,3 % eingebrochen war, erholte sich
das Land in den Jahren 2010 und 2011 schrittweise, geriet in den Jahren
2012-2013 aber erneut in die Rezession. Im Vergleich zum Vorjahr dürfte sich
Finnlands Wirtschaftsleistung 2014 kaum verändert haben. Das geringe
Produktivitätswachstum und der Verlust von Exportmarktanteilen der jüngsten
Zeit spiegeln die anhaltende Umstrukturierung der Wirtschaft wider. Die Krise
hat das Potenzialwachstum Finnlands beeinträchtigt. Auf der Grundlage der
Winterprognose kann angenommen werden, dass das Potenzialwachstum von
2,2 % im Jahr 2007 gesunken ist und 2014 fast zu einem Stillstand kam. Für
2015 wird von einer nur leichten Verbesserung des Potenzialwachstums
ausgegangen, die auf Kapitalbildung und Arbeitsstunden beruht; ein positiver
Beitrag der Gesamtfaktorproduktivität wird nicht erwartet. Der drastische
Rückgang des Potenzialwachstums hat negative Auswirkungen auf die
Schuldentragfähigkeit. Da das reale BIP
in den Jahren 2012 und 2013 geschrumpft ist, hat sich die Produktionslücke 2013
auf -3,1 des BIP-Potenzials erweitert; auf diesem Stand dürfte sie sich auch
2014 halten, da von einem unveränderten BIP ausgegangen wird. Im Jahr 2015 wird
das Wachstum den Prognosen zufolge über dem Potenzialwachstum liegen, wodurch die
Produktionslücke leicht auf -2,6 % des BIP-Potenzials zurückgehen dürfte. Tabelle 2:
Makroökonomische und budgetäre Entwicklungen a Diese negativen
konjunkturellen Entwicklungen haben erhebliche Auswirkungen auf die
Schuldenquote gehabt. Kommission und nationale Behörden stellten
übereinstimmend fest, dass die Schuldenquote im Jahr 2015 bei einer
Konjunkturbereinigung für die letzten drei Jahre unterhalb des im Vertrag
festgesetzten Referenzwerts bleiben würde. Der Winterprognose der Kommission
zufolge dürfte der konjunkturbereinigte Schuldenstand 2015 bei 55,8 % des
BIP liegen. Die nationalen Behörden stimmen dieser Berechnung zu. Tabelle 3. Defizit und
Schuldenstand des Gesamtstaats (in % des BIP)[5] 5 Jüngste
Strukturreformen Im
Jahr 2013 hat Finnland ein breit angelegtes strukturpolitisches Programm
zur Verbesserung der Wachstumsbedingungen und zur Reduzierung der
Tragfähigkeitslücke auf den Weg gebracht.[6]
Die Regierung plant Maßnahmen, mit denen Folgendes erreicht werden soll:
ausgeglichener Haushalt auf kommunaler Ebene, Steigerung der Effizienz des
öffentlichen Sektors, Verlängerung des Erwerbslebens um zwei Jahre und
Verbesserung von Wettbewerb und Wettbewerbsfähigkeit. Konkretere Schritte
wurden im Rahmen der jüngsten Entscheidung über die Ausgabenobergrenze von
März 2014[7]
angekündigt und im nationalen Reformprogramm 2014[8]
erläutert. Im August 2014 wurden weitere Durchführungsbeschlüsse gefasst[9], die
derzeit von der Regierung umgesetzt werden. Die
Reformmaßnahmen, die Finnland aufgrund der Empfehlungen durchgeführt hat,
welche der Rat im Juli 2013 und im Juli 2014 im Rahmen des Europäischen
Semesters abgegeben hatte, werden von der Kommission insgesamt positiv
bewertet. Im Länderbericht 2015 heißt es, dass Finnland einige Fortschritte bei
der Umsetzung der länderspezifischen
Empfehlungen von 2014 macht. So werden umfassende Reformen zur Vergrößerung der
Gemeinden und zur Verbesserung des Gesundheits- und Sozialwesens vorbereitet,
die Jugendgarantie wurde erweitert, die Vorruhestandsregelungen werden
eingeschränkt und die nationale Wettbewerbsbehörde wurde reformiert. 2014 ist
eine Reform des Körperschaftsteuersystems in Kraft getreten, durch die die
Körperschaftsteuer verringert und die Besteuerung von Dividenden erhöht wird.
Sie soll das Steuersystem wachstumsfreundlicher machen. Ende September
2014 haben sich die Sozialpartner auf eine Rentenreform verständigt. Durch die
Reform wird, wie vom Rat im Juli 2014 empfohlen, das Rentenalter an die
Lebenserwartung geknüpft. Die Reform soll ab 2017 umgesetzt werden. Nach
Aussage der nationalen Behörden wird sich durch die Reform die Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen um rund 1 % des BIP verbessern. Die politischen
Parteien haben sich auf die Ausrichtung der Gesundheits- und Sozialreform
verständigt. Wichtigster Punkt der Reform ist dem nationalen Reformprogramm
2014 nach die integrierte Erbringung sämtlicher Sozial- und
Gesundheitsleistungen durch fünf regionale Anbieter. Die Gemeinden sind
weiterhin an der Leistungserbringung beteiligt, allerdings wird ein bedeutender
Teil ihrer Zuständigkeiten auf die genannten fünf Regionen übertragen. Lokale
Dienste, wie Gesundheitsleistungen, häusliche Betreuung und Pflege für ältere
Menschen sowie Sozialleistungen können nach wie vor wohnortnah erbracht werden.
Ende 2014 wurden im Parlament Gesetzesvorschläge zu dieser Reform eingebracht,
und es wird davon ausgegangen, dass die neuen Strukturen ab 2017 operativ sein
werden. Die
Kommunalreform beruht auf freiwilligen Zusammenschlüssen von Gemeinden; diese
führen derzeit detaillierte Untersuchungen über die positiven Auswirkungen
solcher Fusionen durch. Gemeinden, die sich innerhalb der Frist für einen
Zusammenschluss entscheiden, haben Anspruch auf Finanzhilfen und
Ausgleichszahlungen. Laut nationalem Reformprogramm hat die Regierung
beschlossen, Berichterstatter für die 12 größeren Ballungsräume zu benennen, um
mögliche Zusammenschlüsse zu untersuchen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lassen
sich noch keine sicheren Aussagen über die Ergebnisse der freiwilligen Zusammenschlüsse
treffen. Zwar sollen solchen Zusammenschlüsse nicht erzwungen werden, die
Regierung hat jedoch Ziele für den Abbau sich überschneidender Tätigkeiten
zwecks Effizienzsteigerung festgelegt. Gleichzeitig wird von den Gemeinden
erwartet, dass sie Produktivität und Steuereinnahmen erhöhen und so dem
derzeitigen Defizit der lokalen Gebietskörperschaften (1 % des BIP)
entgegenwirken. Je nach
Einzelheiten der Umsetzung, die noch zu beschließen sind, könnten sich diese
Maßnahmen mittelfristig deutlich positiv auf die öffentlichen Finanzen
auswirken, da sie das Wachstum ankurbeln und die Ausgaben senken.
4.2.
Mittelfristige Entwicklung der öffentlichen
Haushalte
Strukturelles
Defizit und Haushaltskonsolidierung Finnlands
Gesamtdefizit liegt unter 3 % des BIP; dies dürfte auch bis 2016 weiter
der Fall sein. Im Zuge der Erholung von 2010-2011 verbesserte sich der
strukturelle Haushaltssaldo Finnlands deutlich und erreichte Ende 2011 einen
Wert von -0,8 % des BIP. 2012 verschlechterte sich der strukturelle Haushaltssaldo
auf -1,0 % des BIP. Finnland hatte ein mittelfristiges Haushaltsziel von
+0,5 % des BIP bis zum Jahr 2013, als eine Anpassung auf -0,5 % des BIP
vorgenommen wurde. Nach der Winterprognose 2015 der Kommission hat Finnland das
mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2013 erreicht, da der strukturelle
Haushaltssaldo mit -0,6 % nahe genug am mittelfristigen Haushaltsziel lag. Sowohl die
nationalen als auch die Kommissionprognosen gehen davon aus, dass Finnland 2014
von dem mittelfristigen Haushaltsziel abgewichen ist. Da für 2015 wieder mit
Wachstum gerechnet wird, wäre zu erwarten, dass Finnlands struktureller
Haushaltssaldo sich um 0,1 % des BIP verbessern wird. Die Übersicht über
die Haushaltsplanung geht jedoch für 2015 von einer weiteren Verschlechterung des
strukturellen Saldos aus; in der Winterprognose wird angenommen, dass sich der
strukturelle Haushaltssaldo 2015 nicht verändert. Obgleich die Kommission
derzeit noch nicht von einer signifikanten Abweichung vom mittelfristigen
Haushaltsziel im Jahr 2014 und/oder 2015 ausgeht, kann aufgrund der Prognosen
mit einer geringfügigen Abweichung gerechnet werden, die – sollte sie sich im
Laufe der Zeit wiederholen – in der Zukunft zu einer signifikanten Abweichung
werden könnte. Die
gesamtstaatliche Ausgabenquote ist im Steigen begriffen. Während sie im
Zeitraum 2006-2010 durchschnittlich 50,6 % betrug, erreichte sie 2013
57,8 % und wird der Winterprognose 2015 der Kommission nach weiterhin hoch
bleiben; sie gehört damit zu den höchsten Quoten in der EU.
4.3.
Mittelfristige Entwicklung der Schuldenstandsquote
Langfristige
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen Bewertungen
zufolge dürfte Finnland kurzfristig nicht unter finanziellen Druck geraten;
mittelfristig besteht jedoch ein mittleres und langfristig ein hohes Tragfähigkeitsrisiko
aufgrund der budgetären Auswirkungen der Kosten der Bevölkerungsalterung. Der
Schwerpunkt sollte daher auf der weiteren Eindämmung alterungsbedingter
Ausgabensteigerungen liegen, um so zur mittel- und langfristigen Tragfähigkeit
der öffentlichen Finanzen beizutragen. Die jüngste Rentenreform ist in diesen
Bewertungen jedoch noch nicht berücksichtigt. Den derzeitigen
Projektionen zufolge würde der Schuldenstand auch nach 2016 weiter steigen.
Nach dem Basisszenario (gestützt auf Kommissionsprognosen, langfristige
Konvergenzannahmen des Ausschusses für Wirtschaftspolitik für die zugrunde
liegenden makroökonomischen Variablen (realer Zinssatz, reales BIP, Wachstum,
Inflation) und die Annahme einer konstanten Finanzpolitik über den Prognosezeitraum
hinaus) würde der Schuldenstand bis 2019-2020 relativ stabil bleiben und danach
weiter steigen, wofür die Kosten der Bevölkerungsalterung verantwortlich wäre. Bestandsanpassungen Die
Bestandsanpassungen haben großen Einfluss auf die Schuldenentwicklung des
finnischen Gesamtstaats. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das im
gesamtstaatlichen Sektor enthaltene einkommensbezogene Rentensystem teilweise
kapitalgedeckt ist und Überschüsse aufweist. Der Überschuss lag 2013 bei
1,9 % des BIP und wird von den finnischen Behörden für 2014 auf 1,5 %
geschätzt. Für 2015 wird ein Rückgang des Überschusses auf 1,3 % des BIP
projiziert, danach wird von einem erneuten Anstieg ausgegangen. Der Überschuss
ist Teil des gesamtstaatlichen Haushaltssaldos, wird aber nicht verwendet, um
den gesamtstaatlichen Schuldenstand abzubauen. In den Bestandsanpassungen
werden diese Mittel als Nettovermögensbildung ausgewiesen. Daher wird für
Finnland im Jahr 2014 von einem gesamtstaatlichen Nettovermögen von
56,5 % des BIP ausgegangen.[10]
Unter den OECD-Ländern zählt Finnland damit zu den Ländern mit dem höchsten
positiven Nettovermögen. Verkauf
von Vermögenswerten Die
Regierung hat beschlossen, zur Senkung der Schulden staatseigene Vermögenswerte
zu veräußern. Das Bilanzmanagement der staatlichen Unternehmensbeteiligungen
soll durch Verbreiterung der Eigentümerbasis staatlicher nicht börsennotierter
Unternehmen und gegebenenfalls durch den Rückzug aus Unternehmensbeteiligungen
verbessert werden. Darüber hinaus werden Anteile staatseigener börsennotierter
Unternehmen verkauft und weitere Maßnahmen durchgeführt, um die
Regierungseinnahmen zu steigern. Der Gesamtbetrag der Dividenden nicht
börsennotierter Unternehmen soll erhöht werden. Die zusätzliche Aktivierung von
Einnahmen aus diesen Maßnahmen wird sich im Vergleich zu den bereits
beschriebenen auf rund 1,9 Mrd. EUR im Zeitraum 2014-2015 belaufen.
Das Gros der Einnahmen wird in die Begleichung der Schulden des Zentralstaats
fließen; 0,6 Mrd. EUR sind jedoch für Investitionen in den Jahren
2014 und 2015 vorgesehen.[11] Gesamtbestand
der staatlich garantierten Schulden Die
Garantien des finnischen Zentralstaats beliefen sich im Jahr 2013 auf
16,5 % des BIP. Garantien, bei denen eine Verbindung zum Finanzsektor
bestand, entsprachen 2013 0,5 % des BIP. Daher sind die Risiken im
Zusammenhang mit Eventualverbindlichkeiten, Garantien, finanziellen
Rettungsmaßnahmen und Schuldenübernahmen begrenzt.
4.4.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht der Kommission von
Bedeutung sind
Maßnahmen
zur Stabilisierung der Finanzen Unter
den sonstigen Faktoren, die aus Sicht der Kommission von Bedeutung sind, kommt
den folgenden besondere Bedeutung zu: den finanziellen Beiträgen zur Förderung
der internationalen Solidarität und zur Verwirklichung der politischen Ziele
der Union, den Schulden infolge der bilateralen und multilateralen
Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen der Wahrung der
Finanzstabilität und den Schulden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur
Stabilisierung der Finanzen bei größeren finanziellen Störungen (Artikel 2
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97). Bei der
Beurteilung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums muss dem finanziellen
Beistand für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, der eine Erhöhung des
Schuldenstands bewirkt, Rechnung getragen werden. Der Winterprognose 2015 der
Kommission zufolge werden die kumulierten Auswirkungen dieses Beistands im Jahr
2015 2,9 % des BIP erreichen. Blieben Schulden im Zusammenhang mit
Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen unberücksichtigt, würde der
gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand Finnlands im Jahr 2015 demnach bei
58,3 % des BIP und damit unter dem im Vertrag festgelegten Referenzwert
liegen.
4.5.
Sonstige Faktoren, die aus Sicht des betreffenden
Mitgliedstaats von Bedeutung sind
In dem
Schreiben, das am 13. Februar 2015 bei der Kommission einging, betonte
Finnland die Bedeutung der Konjunkturphase und der Solidaritätsmaßnahmen für
den Schuldenanstieg. Finnland verwies außerdem auf das im August 2013
vereinbarte strukturpolitische Programm der Regierung, für 2015 und darüber
hinaus beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen sowie den Verkauf staatliche
Vermögenswerte, um Schulden abzubauen und die Wirtschaft anzukurbeln. Die
Auswirkungen von Solidaritätsmaßnahmen werden in Abschnitt 4.4 des vorliegenden
Berichts behandelt. Abschnitt 4.1 befasst sich mit den jüngsten
Strukturreformen, einschließlich des strukturpolitischen Programms.
Konsolidierungsmaßnahmen werden in Abschnitt 4.2 und der Verkauf von
Vermögenswerten in Abschnitt 4.3 behandelt. Nach Berechnungen
des Finanzministeriums (beruhend auf der Winterprognose 2015 der Kommission)
würde der um konjunkturelle Effekte bereinigte Schuldenstand im Jahr 2015
55,8 % des BIP und im Jahr 2016 59,7 % des BIP betragen.
5.
Schlussfolgerungen
Der
gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand wird im Jahr 2015 voraussichtlich
61,2 % des BIP erreichen und damit über dem Referenzwert von 60 % des
BIP liegen. Das Risiko eines Überschreitens des Referenzwerts wird in der
Winterprognose 2015 der Kommission, in der ebenfalls von einem
Bruttoschuldenstand von 61,2 % des BIP ausgegangen wird, bestätigt. Wie
jedoch aus diesem Bericht hervorgeht, erklärt sich die geplante Überschreitung
des Referenzwerts vollumfänglich durch Finnlands finanziellen Beitrag zur
Wahrung der Finanzstabilität des Euro-Währungsgebiets, ohne den die
Staatsverschuldung unter 60 % des BIP läge. Außerdem wurde der
Schuldenstand durch umfangreiche Ankäufe von Vermögenswerten durch die
Sozialversicherungsfonds beeinflusst, was zum Aufbau von Vermögenswerten bei
gleichzeitigem Anstieg der Schulden führte. Schließlich ist anzumerken, dass
die Schuldenquote die Auswirkungen von Finnlands derzeitiger Konjunkturphase
widerspiegelt. Insgesamt
ergibt die in diesem Bericht enthaltene Analyse unter Berücksichtigung aller
einschlägigen Faktoren, dass das Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags
und der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 als derzeit erfüllt gelten sollte. [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Im Bericht wird
auch den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts“ sowie den „Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme“ Rechnung getragen, die am 3. September 2012 vom
Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt wurden und unter folgender Webadresse
einzusehen sind: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/legal_texts/index_de.htm . [2] Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und
Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung
der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet
(ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11). [3] Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 „spiegelt [der Bericht] Folgendes in angemessener Weise
wider: … die Umsetzung von politischen
Maßnahmen im Rahmen der Vorbeugung und Korrektur übermäßiger makroökonomischer
Ungleichgewichte, die Umsetzung politischer Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen
Wachstumsstrategie der Union …“. [4] COM(2014) 432 final. [5] Der konjunkturbereinigte Schuldenstand berechnet sich
wie folgt:
Dabei steht Bt für den Schuldenstand, Yt für das BIP zu
jeweiligen Preisen, ypot für das Potenzialwachstum, pt für den
BIP-Preisdeflator, Ct für den zyklischen Teil des Haushaltssaldos.
Die zyklischen Komponenten und das Potenzialwachstum werden auf der Grundlage
gemeinsam vereinbarter Methoden berechnet. [6] Strukturpolitisches Programm zur Verbesserung der
Wachstumsbedingungen und Schließung der Tragfähigkeitslücke in den öffentlichen
Finanzen, abrufbar unter:
http://valtioneuvosto.fi/etusivu/rakenneuudistus395285/tiedostot/rakennepoliittinen-ohjelma-29082013/fi.pdf [7] Hallituksen päätös rakennepoliittisen ohjelman
toimeenpanosta osana julkisen talouden suunnitelmaa http://valtioneuvosto.fi/tiedostot/julkinen/kehysneuvottelut-2014/paatos/fi.pdf [8] http://www.vm.fi/vm/en/04_publications_and_documents/01_publications/02_economic_surveys/20140415Europe/Europa_2020_Spring_2014_NETTI.pdf [9] Regierungsbeschluss zur besseren Durchführung des
strukturpolitischen Programms http://valtioneuvosto.fi/tiedostot/julkinen/pdf/2014/budjettineuvottelut-2014/rakennepoliittinen-ohjelma/government-decision-280814.pdf [10] OECD-Wirtschaftsausblick Nr. 93 (Anhang, Tabelle 33). [11] Gesamtstaatliche Finanzplanung für die Jahre 2015 bis
2018.