BERICHT DER KOMMISSION Italien Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags /* COM/2015/0113 final */
BERICHT
DER KOMMISSION Italien
Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags 1. Hintergrund In Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) ist ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
(„Defizitverfahren“) vorgesehen. Dessen Einzelheiten regelt die zum
Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97
des Rates „über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem
übermäßigen Defizit“[1].
Besondere Vorschriften für die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden
Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, sind in der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 festgelegt[2]. Nach Artikel 126 Absatz 2 AEUV prüft die
Kommission die Einhaltung der Haushaltsdisziplin anhand zweier Kriterien,
nämlich daran, a) ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen
öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) den Referenzwert von
3 % überschreitet (es sei denn, dass entweder das Verhältnis erheblich und
laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts
erreicht hat; oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend
überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt);
und b) ob das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP den Referenzwert
von 60 % überschreitet (es sei denn, das Verhältnis ist hinreichend
rückläufig und nähert sich rasch genug dem Referenzwert). Laut Artikel 126 Absatz 3 AEUV erstellt die
Kommission einen Bericht, falls ein Mitgliedstaat keines oder nur eines dieser
Kriterien erfüllt. Die Kommission kann ferner einen Bericht erstellen, wenn sie
ungeachtet der Erfüllung der Kriterien der Auffassung ist, dass die Gefahr
eines übermäßigen Defizits im Sinne des Artikels 126 Absatz 2 AEUV
besteht. In diesem Bericht wird auch „berücksichtigt, ob das öffentliche
Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt
werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der
mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. In diesem Bericht, der die erste Stufe des
Defizitverfahrens darstellt, wird analysiert, ob Italien das im Vertrag
vorgesehene Schuldenstandskriterium erfüllt, wobei den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und allen sonstigen einschlägigen Faktoren gebührend Rechnung
getragen wird, bevor eine endgültige Beurteilung erfolgt. Im Zuge der im Jahr 2011 am SWP vorgenommenen
Änderungen wurden die Anforderungen in Bezug auf den Schuldenstand den
Anforderungen in Bezug auf das Defizit gleichgestellt, damit gewährleistet ist,
dass die Schuldenquote in Ländern, in denen sie den Referenzwert von 60 %
überschreitet, unter diesen Wert zurückgeführt wird (oder hinreichend
rückläufig ist und sich diesem Wert nähert). Artikel 2 Absatz 1a der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates sieht vor, dass Mitgliedstaaten,
gegen die am 8. November 2011 ein Verfahren wegen eines übermäßigen
Defizits lief, ein Übergangszeitraum von drei Jahren ab der Korrektur des
übermäßigen Defizits eingeräumt wird, in dem von ihnen hinreichende Fortschritte
bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erwartet werden. Im
Falle Italiens erstreckt sich der Übergangszeitraum auf die Jahre 2013-2015
(d. h. auf den Dreijahreszeitraum, der auf die Korrektur des übermäßigen
Defizits[3]
folgt). In den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme” vom 3. September 2012 wird dargelegt, wie
die Anforderung in Bezug auf den strukturellen Saldo definiert und ihre
Erfüllung bewertet wird. Insbesondere wird darin eine minimale lineare
strukturelle Anpassung (Minimum Linear Structural Adjustment – MLSA) des
strukturellen Haushaltssaldos festgelegt, so dass die Schuldenregel bis zum
Ende des Übergangszeitraums eingehalten wird. Am 13. Januar 2015 legte die Kommission eine
Mitteilung über Flexibilität vor, in der neue Leitlinien enthalten sind, wie
die bestehenden Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts anzuwenden
sind, um das Zusammenspiel zwischen wirksamer Umsetzung von Strukturreformen,
Investitionen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik zur Förderung von
Wachstum und Beschäftigung zu verbessern. Durch die Mitteilung wird keine
Bestimmung des Stabilitäts- und Wachstumspakts geändert, sondern es sollen die
Wirksamkeit und das Verständnis der darin enthaltenen Regeln weiter verbessert
und ein wachstumsfreundlicherer haushaltspolitischer Kurs im
Euro-Währungsgebiet eingeschlagen werden, indem sichergestellt wird, dass von
der im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehenen Flexibilität bestmöglich
Gebrauch gemacht wird, während zugleich dessen Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit
zur Aufrechterhaltung einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik gewahrt
werden. In der Mitteilung wurde gemäß den Bestimmungen des Artikels 2
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates insbesondere
deutlich gemacht, dass die Kommission bei der Prüfung, ob ein Defizitverfahren
eingeleitet werden muss, (durch Erstellung eines Berichts gemäß
Artikel 126 Absatz 3 AEUV) alle einschlägigen mittelfristigen
Entwicklungen bei der Wirtschafts- und Haushaltslage sowie beim Schuldenstand
sorgfältig analysiert. Ferner wurde in der Mitteilung verdeutlicht, dass die
Umsetzung von Strukturreformen im Rahmen des Europäischen Semesters zu diesen
„einschlägigen Faktoren“ zu zählen ist[4].
Die bis zum 1. Oktober 2014 von den Behörden
gemeldeten[5]
und anschließend von Eurostat bestätigten[6]
Daten zeigen, dass das gesamtstaatliche Defizit Italiens im Jahr 2013 bei
2,8 % des BIP lag, während der Schuldenstand 127,9 % des BIP
ausmachte und damit über dem Referenzwert von 60 % des BIP lag. Im
Hinblick auf das Jahr 2014 ist in der erwähnten Mitteilung sowie in
Italiens Übersicht über die Haushaltsplanung (im Folgenden
„Haushaltsplanung“) für das Jahr 2015 von einer
geplanten Schuldenquote[7]
von 131,6 % die Rede. 2015 wird die
Schuldenquote voraussichtlich weiter auf 133,1 % steigen. Insgesamt erzielt Italien auf der Grundlage der geplanten
strukturellen Anstrengungen und Schuldenstände nicht ausreichend Fortschritte,
um den Richtwert für den Schuldenabbau 2014 und 2015 zu erreichen (siehe
Tabelle 1), da die Änderung des strukturellen Haushaltssaldos 2014 und
2015 deutlich hinter der erforderlichen MLSA zurückbleibt
(-0,3 Prozentpunkte des BIP im Jahr 2014 gegenüber der erforderlichen
MLSA von 0,9 Prozentpunkten des BIP und 0,3 Prozentpunkte des BIP im
Jahr 2015 gegenüber der erforderlichen MLSA von 2,2 Prozentpunkten
des BIP). Tabelle
1. Defizit oder/und
Schuldenstand des Gesamtstaats (in % des BIP) a Die geplanten (neuberechneten) strukturellen Anstrengungen[8] und Schuldenstände in
den Jahren 2014 und 2015 in der Haushaltsplanung 2015 sowie die Zahlen der
Winterprognose 2015 der Kommission liefern Hinweise, dass in Italien allem
Anschein nach die Gefahr eines übermäßigen Defizits im Sinne des Stabilitäts-
und Wachstumspakts besteht; zunächst sind jedoch alle nachstehend aufgeführten
Faktoren zu berücksichtigen. Daher hat die Kommission den folgenden Bericht erstellt, um
die Abweichung von der Übergangsregelung für den Schuldenabbau genau zu prüfen
und – nach Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren – festzustellen, ob
die Einleitung eines Defizitverfahrens angebracht ist. Abschnitt 2 des
Berichts hat das Defizitkriterium zum Gegenstand. In Abschnitt 3 wird das
Schuldenstandskriterium untersucht. Abschnitt 4 behandelt öffentliche
Investitionen und sonstige einschlägige Faktoren, unter anderem die Bewertung,
ob Italien den Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel erfüllt.
In dem Bericht werden die am 5. Februar 2015 veröffentlichte
Winterprognose 2015 der Kommission sowie deren Bewertung der weiteren
Entwicklung berücksichtigt. 2. Defizitkriterium Gemäß der
Haushaltsplanung 2015 und der Winterprognose 2015 der Kommission wird
das gesamtstaatliche Defizit Italiens im Zeitraum 2014-2016 voraussichtlich den
im Vertrag festgesetzten Referenzwert nicht übersteigen. Nach der Prognose der
Kommission dürfte das Defizit 2014 3,0 % des BIP erreicht haben und
anschließend im Jahr 2015 auf 2,6 % des BIP zurückgehen. Die Prognose
entspricht dem geplanten Defizit gemäß der Haushaltsplanung 2015. Unter
Annahme einer unveränderten Politik liegt das für 2016 prognostizierte Defizit
bei 2,0 %. Es ist jedoch zu beachten, dass das Italienische Statistische
Amt (ISTAT) Anfang März 2015 erste Haushaltsergebnisse für 2014 bekannt
geben wird und außerdem Anfang April 2015 die offiziellen gemeldeten
Zahlen vorliegen werden. Die im April 2015 anstehende Veröffentlichung
gemeldeter und bestätigter Daten zum Ergebnis für das Jahr 2014 durch
Eurostat wird möglicherweise eine Neubewertung der Erfüllung des
Defizitkriteriums zur Folge haben. 3. Schuldenstandskriterium 2013 stand die gesamtstaatliche Schuldenquote
bei 127,9 %. Dies war die zweithöchste Schuldenquote in der Union und
unter anderem durch das unzureichende Tempo beim Schuldenabbau in den Jahren
vor der Krise verschuldet. 2014 wird die Schuldenquote in der
Haushaltsplanung 2015 auf 131,6 % geschätzt, was einem Anstieg um 3,7 Prozentpunkte
gegenüber 2013 gleichkommt. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf den
Rückgang des realen BIP und die niedrige Inflation zurückzuführen, die die
Schuldendynamik über den Nennereffekt und das Haushaltsergebnis ungünstig
beeinflussen. Der Inflationsrückgang führt trotz rückläufiger Nominalzinssätze
zu einem kurzfristigen Anstieg des realen rechnerischen Zinssatzes auf die
Schulden[9].
Dies liegt darin begründet, dass sich die niedrige Inflation zwar unmittelbar
bemerkbar macht, die niedrigeren Nominalrenditen jedoch nur allmählich auf die
Kosten für den Schuldendienst des ausstehenden Schuldenbestands durchschlagen,
und zwar in einem Zeitraum von mehr als fünf Jahren, was mit der Laufzeit der
Schulden Italiens und der Verlängerungsperiode zusammenhängt (siehe auch
Abbildung 1). Genauer gesagt: Während die rechnerischen realen Kosten des
Schuldendienstes zwischen 2011 und 2013 zu einem Anstieg der Schulden um
3,1 % des BIP führten, treiben sie die Schulden in den Jahren 2014 bis
2015 um 3,7 % in die Höhe. Vor diesem Hintergrund wird der
prognostizierte Primärüberschuss 2014 (1,7 % des BIP), der zu einem
Rückgang der Schulden führt, durch den „Schneeballeffekt“ mehr als ausgeglichen
(siehe Tabelle 2), so dass die Schulden unter dem Strich ansteigen (um
4,1 % des BIP). Für 2015 wird in der Haushaltsplanung ein weiterer Anstieg
der Schuldenquote auf 133,1 % vorhergesagt. Der Primärüberschuss, der mit
1,9 % des BIP geringfügig über dem von 2014 liegt, dürfte nach wie vor
unzureichend sein, um den immer noch starken „Schneeballeffekt“ (3 % des
BIP) zu kompensieren. Ab 2016 wird die Schuldenquote jedoch voraussichtlich
allmählich zurückgehen und dank höheren Realwachstums, eines Inflationsanstiegs
zur Annäherung an das Inflationsziel der EZB, eines steigenden Primärüberschusses
und eines Privatisierungsplans, durch den jährlich 0,7 % des BIP erzielt
werden dürften, 2018 124,3 % betragen. Die Kommission prognostiziert eine Entwicklung
des Schuldenstands, die mit jener in der Haushaltsplanung vergleichbar ist:
Auch nach Ansicht der Kommission wird die Schuldenquote 2015 ihren Höchststand
erreichen (die Kommission erwartet in etwa den gleichen Höchststand, nämlich
133 %), allerdings rechnet die Kommission mit einer niedrigeren Inflation
(BIP-Deflator) in den Jahren 2014 (0,5 % gegenüber 0,8 %) und 2015
(0,4 % gegenüber 0,6 %) und stützt sich in ihren Prognosen für 2015
auf Privatisierungsfortschritte, die geringfügig hinter den von der Regierung
erwarteten zurückbleiben (0,5 % gegenüber 0,7 % des BIP). Wie
Abbildung 1 zu entnehmen ist, schwächt sich der „Schneeballeffekt“
aufgrund der erwarteten Erholung des realen BIP-Wachstums 2015 ab, die
jedoch nach wie vor unzureichend ist, um die immer noch hohen rechnerischen
Kosten des Schuldendienstes wettzumachen. Tabelle 2: Schuldendynamik a Abbildung 1:
Ausschlaggebenede Faktoren für den „Schneeballeffekt“ bei der Entwicklung der
Staatsverschuldung Nach der Einstellung des Defizitverfahrens im
Juni 2013 verfügt Italien nunmehr über einen Übergangszeitraum von drei Jahren,
gerechnet ab 2013, um den Richtwert für den Schuldenabbau zu erfüllen. Um
sicherzustellen, dass in der Übergangsphase kontinuierlich wirksame
Fortschritte hinsichtlich der Einhaltung des Richtwerts erzielt werden, sollten
die Mitgliedstaaten gleichzeitig die beiden folgenden Bedingungen erfüllen: a.
Erstens sollte die jährliche strukturelle Anpassung
um nicht mehr als ¼ % des BIP von der minimalen linearen strukturellen
Anpassung (Minimum Linear Structural Adjustment – MLSA) abweichen, um zu
gewährleisten, dass die Schuldenregel bis zum Ende des Übergangszeitraums
eingehalten wird. b.
Zweitens sollte die verbleibende jährliche
strukturelle Anpassung während des Übergangszeitraums zu keinem Zeitpunkt mehr
als ¾ % des BIP betragen (es sei denn, die erste Bedingung erfordert eine
jährliche Anpassung von mehr als ¾ % des BIP). Diese Bedingung gilt jedoch
im Falle Italiens nicht, da die erste Bedingung eine jährliche Anpassung von
mehr als ¾ % des BIP erforderlich macht. Auf der Grundlage der Haushaltsplanung 2015 wäre angesichts
einer jährlichen MLSA von 0,9 Prozentpunkten im Zeitraum 2014-2015 ein
Überschuss des strukturellen Haushaltssaldos von mehr als 1 % des BIP
erforderlich, um den Richtwert für den Schuldenabbau 2015 zu erfüllen. Die von
Italien für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehenen strukturellen Anstrengungen
reichen nicht aus, um die Anforderungen für den Richtwert für den Schuldenabbau
für den Übergangszeitraum zu erfüllen (siehe Tabelle 1). Erstens soll sich
der strukturelle Haushaltssaldo[10]
Italiens 2014 um 0,3 Prozentpunkte des BIP verschlechtern, während die
erforderliche Verbesserung (MLSA) 0,9 Prozentpunkte des BIP beträgt.
Zweitens würde sich die verbleibende jährliche MLSA 2015 auf
2,2 Prozentpunkte des BIP belaufen, die geplante strukturelle Anpassung dagegen
auf 0,3 Prozentpunkte des BIP. Würde die Kommissionsprognose zugrunde
gelegt, die von einem niedrigeren nominalen Wachstum (hauptsächlich aufgrund
niedrigerer Inflation) und geringeren Privatisierungserlösen ausgeht, wären
diese Anforderungen noch strenger (die MLSA von 1,2 Prozentpunkten im
Jahr 2014 steigt nach dem Ergebnis von 2014 auf 2,7 Prozentpunkte im
Jahr 2015, was wiederum einen erforderlichen strukturellen Überschuss von
mehr als 1,5 % des BIP im Jahr 2015 bedeuten und damit weit über
Italiens mittelfristigem Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts liegen
würde). Die vorstehende Gesamtanalyse führt somit zu
dem Schluss, dass das Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags und der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates auf der Grundlage der
Haushaltsplanung 2015 sowie der Winterprognose 2015 der Kommission
allem Anschein nach nicht erfüllt ist; zunächst sind jedoch alle nachstehend
aufgeführten einschlägigen Faktoren zu berücksichtigen. 4. Einschlägige Faktoren Nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV ist im Bericht der
Kommission zu berücksichtigen, „ob das öffentliche Defizit die öffentlichen
Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle
sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts-
und Haushaltslage des Mitgliedstaats.“ Diese Faktoren werden in
Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates
näher erläutert, in der auch festgelegt wird, dass „allen sonstigen
Faktoren, die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um
die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien in umfassender Weise zu
beurteilen, und die der Mitgliedstaat dem Rat und der Kommission vorgelegt hat“
gebührende Beachtung zu schenken ist. Im Falle einer mutmaßlichen Verletzung des Schuldenkriteriums
ist die Analyse der einschlägigen Faktoren besonders angebracht, da die
Schuldendynamik durch Faktoren beeinflusst wird, die in einem größeren Ausmaß
als im Falle des Defizits außerhalb der Kontrolle der Regierung liegen. Dies
wird in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des
Rates anerkannt, dem zufolge die einschlägigen Faktoren bei der Bewertung der
Einhaltung auf der Grundlage des Schuldenstandskriteriums unabhängig vom Umfang
des Verstoßes berücksichtigt werden. Diesbezüglich sind in Anbetracht ihres Einflusses auf die
Schuldendynamik und die Tragfähigkeit mindestens die folgenden drei wichtigen
Aspekte bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums zu
berücksichtigen.
Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels oder
des dorthin führenden Anpassungspfads: Die
Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels oder die diesbezüglichen
Fortschritte soll(en) unter normalen makroökonomischen Bedingungen die
Tragfähigkeit gewährleisten oder zu raschen Fortschritten im Hinblick auf
die Tragfähigkeit führen. Das länderspezifische mittelfristige
Haushaltsziel ist so gestaltet, dass der Schuldenstand und die impliziten
Verbindlichkeiten berücksichtigt werden. Die Einhaltung des
mittelfristigen Haushaltsziels oder des Anpassungspfads in Richtung auf
dieses Ziel sollte – mittelfristig – eine Konvergenz der Schuldenquoten
auf ein vertretbares Niveau hin sicherstellen.
Strukturreformen, die
bereits durchgeführt wurden oder die in einem Strukturreformplan
aufgeführt werden: Diese Reformen werden berücksichtigt, weil durch ihre
Auswirkungen auf das Wachstum zu erwarten ist, dass die Tragfähigkeit in
diesem Bereich mittelfristig verbessert und damit dazu beigetragen wird,
die Schuldenquote wieder auf einen zufriedenstellenden Abwärtstrend zu
bringen.
Das Festhalten an dem mittelfristigen Haushaltsziel (oder
dem dorthin führenden Anpassungspfad) sowie die Durchführung von
Strukturreformen (im Rahmen des Europäischen Semesters) wird wohl dazu führen,
dass die Dynamik der Staatsverschuldung auf einen tragfähigen Weg gebracht
werden kann, und zwar durch die Auswirkungen sowohl auf den Schuldenstand
selbst (durch Erreichen einer soliden Haushaltsposition als mittelfristiges
Haushaltsziel) als auch auf das Wirtschaftswachstum (durch die Reformen).
Neben diesen beiden Hauptfaktoren müssen auch außergewöhnliche
wirtschaftliche Bedingungen, die die Verringerung der Schuldenquoten
beeinträchtigen und die Einhaltung der Bedingungen des SWP besonders
schwierig machen können, berücksichtigt werden. Insbesondere die
derzeitige niedrige Inflation – zusätzlich zu dem anhaltend geringen
Wachstum – macht es erforderlich, dass die betroffenen Mitgliedstaaten
sehr anspruchsvolle strukturelle Anpassungen vornehmen, um die MLSA im
Rahmen der Übergangsregelung für den Schuldenabbau einzuhalten. Darüber
hinaus hat die negative Inflation dazu beigetragen, dass die erforderliche
jährliche MLSA nach oben korrigiert wurde, und zwar um rund die Hälfte der
Differenz bei den Anforderungen für das Frühjahr und jetzt[11].
Unter solchen Bedingungen stellt die Einhaltung des mittelfristigen
Haushaltsziels oder des Anpassungspfads in Richtung auf dieses Ziel (wie
unter 1 dargelegt) einen wesentlichen einschlägigen Faktor bei der
Bewertung der Einhaltung der Schuldenregel dar. Es sei darauf hingewiesen,
dass eine strukturell ausgeglichene Haushaltslage im Prinzip ein
tragfähiges Schuldenniveau gewährleistet und, falls Italien das
mittelfristige Haushaltsziel erreicht, auch die Einhaltung des Richtwerts
für den Schuldenabbau bei einem nominalen Wachstum von nahezu 3 %[12]
sicherstellen würde.
In Anbetracht der vorstehenden Bestimmungen werden in den
nächsten Abschnitten nacheinander folgende Faktoren bewertet: 1) die
mittelfristige Wirtschaftsentwicklung; 2) die mittelfristige Entwicklung
der öffentlichen Haushalte, einschließlich einer Bewertung der Einhaltung der
erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel und
der Entwicklung der öffentlichen Investitionen; 3) die mittelfristige
Entwicklung der Schuldenstandsquote, ihre Dynamik und Tragfähigkeit;
4) sonstige Faktoren, die aus Sicht der Kommission von Bedeutung sind und
5) sonstige Faktoren, die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von
Bedeutung sind. Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2014
der Kommission, auf der die haushaltspolitischen Empfehlungen des Rates an
Italien fußen, wurde die erforderliche MLSA für 2014 auf 0,7 % des BIP und
für 2015 auf 1,4 % des BIP geschätzt (unter Berücksichtigung des
Ergebnisses für 2014). Die erforderliche MLSA fiel deutlich höher aus –
1,2 % des BIP im Jahr 2014 und 2,7 % des BIP im Jahr 2015 – , nachdem
sie basierend auf der Winterprognose 2015 der Kommission, die die Grundlage der
vorliegenden Bewertung bildet, neu berechnet worden war. Die Neuberechnung
beruht teilweise auf deutlich niedrigeren Schätzungen der Inflation und des
Potenzialwachstums. Diese und andere einschlägige Faktoren werden in den
folgenden Abschnitten eingehender dargelegt. 4.1. Mittelfristige
Wirtschaftsentwicklung Konjunkturlage, Potenzialwachstum und
Inflation Das reale
BIP-Wachstum in Italien liegt seit den 1990er Jahren unter dem Durchschnitt des
Euro-Währungsgebiets. Genauer gesagt belief sich Italiens durchschnittliches
BIP-Wachstum zwischen 1999 und 2007 auf 1,5 %, verglichen mit 2,3 %
im Euro-Währungsgebiet, während das italienische BIP zwischen 2008 und 2014 im
Durchschnitt um 1,3 % zurückging, gegenüber 0,1 % im
Euro-Währungsgebiet. Das BIP dürfte gegenüber seinem Höchststand im
Jahr 2007 vor der Krise im Jahr 2014 um etwa 8,7 % geschrumpft
sein. In Italiens Haushaltsplanung für 2015 wird prognostiziert, dass das BIP
2014 um 0,3 % abnehmen und sich 2015 um 0,6 % erholen wird. Die
Kommissionsprognose geht 2014-2015 von ähnlichen Entwicklungen aus.
Insbesondere die Erholung 2015 dürfte noch sehr moderat ausfallen (0,6 %),
während die negative Schätzung des Potenzialwachstums (-0,3 %) auf eine
deutliche Verringerung der negativen Produktionslücke Italiens schließen lässt
(von -4,3 % auf -3,5 % des potenziellen BIP). Dank einer Beschleunigung
2016 würde diese langsame Erholung jedoch das Potenzialwachstum übersteigen
(das für dieses Jahr noch immer als leicht negativ geschätzt wird), was
wiederum zu einer deutlichen Verringerung der negativen Produktionslücke führen
würde (auf -2,1 % des potenziellen BIP 2016, basierend auf der
Winterprognose 2015 der Kommission). Insgesamt waren in Italien in den letzten
Jahren ein negatives Potenzialwachstum (mit Ausnahme von 2011) und eine
negative Produktionslücke zu verzeichnen. Die Preisindikatoren
in Italien weisen seit Ende 2012 einen Abwärtstrend auf; die jährliche
HVPI-Inflation lag 2014 bei 0,2 % und im Januar 2015 bei -0,4 %.
Eine geringe Gesamtnachfrage sowie in jüngerer Zeit der deutliche Rückgang der
Energiepreise sind die wichtigsten treibenden Kräfte. Der seit kurzem zu
verzeichnende Rückgang der Ölpreise dürfte rasch zu niedrigeren Energiepreisen
führen, und die Kommissionsprognose deutet darauf hin, dass die jährliche
HVPI-Inflation 2015 negativ sein wird (-0,3 %). Es wird jedoch davon
ausgegangen, dass sich die Kerninflation auf einem niedrigen, aber positiven
Niveau stabilisieren wird. Für 2016 wird prognostiziert, dass die Inflation
wieder 1,5 % erreicht, weil die im Stabilitätsgesetz zur Gewährleistung
der Erreichung der Haushaltsziele[13]
von 2015 verankerte MwSt-Anhebung zu berücksichtigen ist. Die Schuldenquote
und der Indikator für den strukturellen Saldo sind in höchstem Maße betroffen
von dem derzeitigen moderaten BIP-Deflator, der 2014-2015 bei etwa 0,5 %
bleiben und 2016 ansteigen dürfte. In der Tat wirkt sich die derzeitige
Konjunkturlage, wie in Abschnitt 3 bereits dargelegt, durch ihre
Auswirkungen auf den „Schneeballeffekt“ und weil sie es schwieriger macht,
höhere Primärüberschüsse zu erzielen und aufrechtzuerhalten, negativ auf die
Schuldendynamik aus. Im Falle Italiens würde eine strukturelle Anpassung von
1,2 Prozentpunkten des BIP pro Jahr in den Jahren 2014 und 2015
(d. h. die auf der Kommissionsprognose basierende MLSA) bei einem
nominalen Potenzialwachstum von nahezu Null unter unveränderten Bedingungen
einen Rückgang der nominalen Primärausgaben von etwa 5 % während dieser
beiden Jahre erfordern. Alternativ wurde eine mechanische Übung durchgeführt,
bei der eine den Zielen der EZB entsprechende Inflation nachgestellt wurde,
indem eine bei 2 % stabile Inflation und ein Potenzialwachstum von Null im
Zeitraum 2014-2016 angenommen wurde und alles übrige gleich war; insbesondere
war der Betrag des Gesamtdefizits und der Schulden unverändert gegenüber der
Winterprognose 2015 der Kommission. Auf dieser Grundlage wäre die MLSA für
Italien während des Übergangszeitraums 2013-2015 erfüllt worden.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein negatives reales Wachstum und eine
niedrige Inflation sich aufgrund eines größeren „Schneeballeffekts“ und
negativerer Primärsalden auf die Schuldenquote auswirken. Solche ungünstigen
wirtschaftlichen Bedingungen bremsten die strukturellen Anpassungen Italiens
unter ansonsten gleichen Bedingungen wesentlich, auch aufgrund der Auswirkungen
des tatsächlichen Wachstums auf Schätzungen des Potenzialwachstums. Tabelle 3: Makrökonomische und budgetäre Entwicklungen a Strukturreformen
In ihrer Mitteilung vom 13. Januar 2015
hat die Kommission das Zusammenspiel zwischen wirksamer Umsetzung von
Strukturreformen, Investitionen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik zur
Förderung von Wachstum und Beschäftigung innerhalb der bestehenden Vorschriften
des SWP verbessert. In diesem Zusammenhang sowie im Anschluss an einen
Informationsaustausch mit dem Finanzministerium bestätigte die italienische
Regierung am 20. Februar 2015 ihre Zusage, die Dynamik bei der Annahme und
Umsetzung eines ehrgeizigen Aktionsplans für strukturelle Reformen in einer
Reihe von Bereichen wie öffentliche Verwaltung und Justiz, Wettbewerbsfähigkeit
und Produktmärkte, Arbeitsmarkt und Bildung sowie Besteuerung
aufrechtzuerhalten.[14]
Im Rahmen des Verfahrens bei einem
makroökonomischen Ungleichgewicht (MIP) 2014 unterstand Italien einer
spezifischen Überwachung durch die Kommission, die für Mitgliedstaaten mit
übermäßigem Ungleichgewicht vorgesehen ist. Im Zuge der spezifischen
Überwachung werden die Fortschritte bei der Umsetzung von Reformen zum Abbau
dieses Ungleichgewichts bewertet. Im Länderbericht 2015wird anerkannt,
dass Italien – wenn auch in unterschiedlichem Maße – Fortschritte bei der
Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen 2014erzielt[15]. Insgesamt ist in
Anbetracht der noch verbleibenden Herausforderungen auf verschiedenen
Reformfeldern und der Tatsache, dass bei den makroökonomischen
Ungleichgewichten in Italien keine Verbesserung zu verzeichnen ist, ein
fortgesetztes Engagement für eine rasche Verabschiedung und vollständige
Umsetzung von Strukturreformen für alle länderspezifischen Empfehlungen
unerlässlich; die Kommission wird dies auch weiterhin aufmerksam verfolgen.
Daher wird der Schluss gezogen, dass in Italien weiterhin ein übermäßiges
Ungleichgewicht besteht und folglich spezifische Überwachung und entschlossene
politische Maßnahmen erforderlich sind.[16] Von den Reformen mit potenziell positiven
Auswirkungen auf die mittelfristigen Wachstumsaussichten Italiens ist das
sogenannte „Beschäftigungsgesetz“, das es der Regierung ermöglicht, den
Arbeitsmarkt umfassend zu reformieren, nunmehr verabschiedet. Zwei
Legislativdekrete, zur Reform der Entlassungsregeln für Neueinstellungen und
zum neuen System der Leistungen bei Arbeitslosigkeit, wurden am
20. Februar verabschiedet und werden ab Anfang März umgesetzt. Außerdem
legte die Regierung am 20. Februar zwei Legislativdekrete (Rationalisierung
von Arbeitsverträgen, Beteiligung von Frauen) zur unverbindlichen
parlamentarischen Beratung vor. Weitere Legislativdekrete dürften in den
nächsten Monaten folgen. Bei der Besteuerung konnte mit dem
Stabilitätsgesetz 2015 eine beträchtliche Verringerung der Abgabenlast beim
Faktor Arbeit erreicht werden[17].
Ihre Finanzierung findet derzeit teilweise über die Ausgabenseite statt,
allerdings soll – in Ermangelung weiterer Einsparungen – eine Erhöhung der
indirekten Steuern ab 2016 die Einhaltung der haushaltspolitischen Ziele
sicherstellen. Die Verabschiedung mehrerer seit langem ausstehender
Legislativdekrete aufgrund des Ermächtigungsgesetzes zur Besteuerung vom
Februar 2014[18]
wird für Ende Februar 2015 nach wie vor erwartet. Eine Verlängerung der
Frist scheint erforderlich, damit der Prozess abgeschlossen werden kann,
insbesondere in Bezug auf die umfangreiche Überprüfung von Steuerausgaben und
die Umweltbesteuerung, die noch aussteht. Darüber hinaus haben die im
Stabilitätsgesetz 2015 verankerten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhebung
der Mehrwertsteuer auf der Grundlage einer Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
und des Abgleichs von Datenbanken (adempimento volontario/spesometro)
das Potenzial, zur Umsetzung der Empfehlung zur Verbesserung der Einhaltung von
Steuervorschriften und zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beizutragen, wenn
die Ergebnisse den Erwartungen entsprechen. Auf der Ausgabenseite sind die im
Stabilitätsgesetz 2015 vorgesehenen gezielten Kürzungen auf zentraler und lokaler
Regierungsebene im Kontext der Empfehlung des Rates zu sehen, eine höhere
Effizienz der öffentlichen Ausgaben anzustreben. Es besteht jedoch die Gefahr,
dass einige der geplanten Einsparungen auf lokaler Ebene zu niedrigeren
Kapitalausgaben und/oder höherer lokaler Besteuerung führen könnten, während
weitere umfangreiche Einsparungen und Ausgabenrationalisierung in den kommenden
Jahren erforderlich sind, um (zumindest teilweise) die vorgesehenen Erhöhungen
der indirekten Steuern zu vermeiden. Im Rahmen der Überprüfung der Ausgaben
wurde ein stärkeres politisches Engagement eingegangen, aber nur einige
Instrumente sind bereits voll funktionsfähig und die Einbeziehung in den
jährlichen Haushaltsprozess hinkt hinterher. Die meisten
Privatisierungsvorhaben befinden sich noch in der Vorbereitungsphase. Die geringe institutionelle und administrative
Effizienz belastet die Wirtschaft und beeinträchtigt dadurch die
Wachstumsaussichten. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass das
Gesetzgebungsverfahren zur institutionellen Reform noch im Gange ist und im
Zeitraum 2015-2016 weiterläuft, wobei für das Gesetz über die Reform der
öffentlichen Verwaltung der parlamentarische Verabschiedungsprozess erst
angelaufen ist. Die Vereinfachungsagenda 2015-2017 wurde verabschiedet, die
Umsetzung ist im Gange. Die jüngsten Bestimmungen zur Verbesserung der
Arbeitsweise der Justiz sind in ein Gesetz eingeflossen, andere Maßnahmen
stehen noch aus. Auch das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf die lange
erwartete Revision der Verjährungsfristen ist nach wie vor in der Ausarbeitung.
Am 20 Februar 2015 nahm die Regierung den
lange erwarteten Gesetzentwurf zum Wettbewerbsrecht an, der vom Parlament
gebilligt werden muss. Für Ende Februar 2015 ist außerdem ein Gesetzesdekret
für eine umfassende Schulreform angekündigt, wofür zusätzliche Mittel
eingestellt wurden. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung des Zugangs zu Finanzen
und Investitionen wurden ebenfalls erlassen. Im Bankwesen wurde ein
vielversprechender Schritt zur Behebung der Schwächen in den größten
Volksbanken Italiens (banche popolari) getan. Insgesamt hat Italien seit der Verabschiedung
der länderspezifischen Empfehlungen 2014 Fortschritte bei der Umsetzung eines
umfassenden Reformprogramms gemacht, das auf die Transformation der
Produktionsstruktur der Wirtschaft in einem nach wie vor ungünstigen
wirtschaftlichen Umfeld abzielt. Ein starkes Engagement und die vollständige
Umsetzung der Strukturreformen sind nach wie vor entscheidend. Die von den italienischen Behörden präsentierten
Maßnahmen dürften eine positive Wirkung auf das Wachstum und damit auf die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen haben. Die italienischen
Behörden schätzen die Gesamtwirkung aller Reformen, ungeachtet des Stands ihrer
Umsetzung, auf 3,9 %[19]
des BIP bis 2020 (+1,1 % durch die Reform des Produktmarkts, +0,9 %
durch die Arbeitsmarktreformen, +1,4 % durch die Reformen der öffentlichen
Verwaltung (davon 0,4 % durch Maßnahmen zur Justiz), +03 % durch
Bildungsreformen und +0,2 % durch Steuerreformen). Diese Ergebnisse wurden jedoch nicht von einer
nationalen unabhängigen Einrichtung bestätigt und scheinen die Auswirkungen der
Reformen zu überschätzen. Zum einen sind in die Schätzwerte quantifizierte
Effekte von Rechtsakten eingeflossen, deren Inhalt noch nicht endgültig
feststeht bzw. die noch nicht verabschiedet wurden. In diesen Fällen sind die
der Simulation zugrundeliegenden Reformen potenziell umfassender als die
letztendlich umgesetzten. Es besteht das Risiko, dass die Reformen im
Gesetzgebungsprozess verändert werden, was zu einer geringeren Auswirkung auf
das BIP führen könnte. Dies gilt insbesondere für das noch zu verabschiedende
Wettbewerbsgesetz (das mit einem positiven Effekt auf das BIP von 0,8 %
bis 2020 angesetzt wird). Tatsächlich mussten die Behörden aufgrund einer
verzögerten Umsetzung bereits mehrfach ihre Schätzung nach unten korrigieren.
Zum anderen wirken sich einige methodische Annahmen der italienischen Behörde
erheblich auf die voraussichtliche Größe des Effekts aus. Die Quantifizierung
der Schocks ist in einigen Fällen nicht ausreichend spezifiziert und scheint
großzügig angesetzt, wie aus der beachtlichen Größe der Schocks ersichtlich,
die im Kommissionsmodell (QUEST) erforderlich wäre, um zu vergleichbaren
Ergebnissen und damit einem deutlichen Effekt auf das BIP zu gelangen. Dies
gilt z. B. für die Reform der öffentlichen Verwaltung (1 % des BIP
bis 2020) und die Wettbewerbsreformen, einschließlich des jährlichen
Wettbewerbsgesetzes (1,1 % des BIP bis 2020). Zudem wäre in einigen
Fällen, auch wenn die Wahl der Variable, die die Reform als Schock beschreibt,
generell gut begründet ist, eine bessere Rechtfertigung der Wahl der Variablen
erforderlich, damit die Kommission die Schätzungen der Behörden angemessen
bewerten kann (etwa im Hinblick auf die Darstellung der Justizreformen).
Ähnlich sind einige Simulationen stark vom verwendeten Modell abhängig, was es
der Kommission unmöglich macht, die Schätzungen der Behörden auf der Grundlage
von QUEST nachzuvollziehen und zu prüfen (beispielsweise die Simulationen der
Arbeitsmarktreformen mit IGEM). Schließlich wird bei einigen Reformen davon
ausgegangen, dass sie den positiven Effekt vorangegangener Reformen
beschleunigen. Trotz einer möglichen vertrauensbildenden Wirkung eines kräftigen
Reformimpulses (die naturgemäß schwer zu quantifizieren ist) und positiver
Synergien zwischen verschiedenen Maßnahmen ist ein solches
Beschleunigungsmuster durch die vorhandene Literatur nicht belegt und wird
daher generell bei den Quantifizierungsübungen der Kommission nicht zugrunde
gelegt. Im Gegenteil, eine schrittweise Einführung von Schocks dürfte
angesichts der Umsetzungszeit und der verzögerten Wirkung von Strukturreformen
realistischer sein. 4.2. Mittelfristige Entwicklung
der öffentlichen Haushalte Gesamtsaldo, struktureller Saldo und
Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel In der Haushaltsplanung 2015 wird ein Anstieg
des gesamtstaatlichen Defizits im Jahre 2014 auf 3 % des BIP erwartet,
also auf den Referenzwert im Vertrag (gegenüber 2,8 % 2013). Das höhere
Defizit 2014 spiegelt im Wesentlichen ein weiteres Schrumpfen des realen BIP
und eine niedrige Inflation wider. Auf der anderen Seite dürften die
Zinsausgaben dank geringerer Zinssätze zurückgehen. Die Prognose der Kommission
sieht das Defizit 2014 ebenfalls bei 3 % des BIP, auf der Grundlage eines
strikten Haushaltsvollzugs in den letzten Monaten des Jahres. Für 2015 ist in
der italienischen Haushaltsplanung 2015 ein Rückgang des staatlichen Defizits
auf 2,6 % des BIP vorgesehen, in Übereinstimmung mit der Prognose der
Kommission. Insbesondere helfen die sinkenden Zinsausgaben, das Defizitziel zu
erreichen. Generell bestehen Risiken durch möglicherweise hinter den
Erwartungen zurückbleibende makroökonomische Ergebnisse, unter anderem eine
anhaltend niedrige Inflation, da die Einnahmen tendenziell viel rascher
zurückgehen als die Primärausgaben und lediglich neue Anleiheemissionen von
niedrigeren Nominalzinssätzen profitieren, sowie durch eine nur teilweise oder
unangemessene Durchführung der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen. Strukturell enthalten die staatlichen Pläne in
der Haushaltplanung 2015 eine Verschlechterung des Saldos 2014
(-0,3 Prozentpunkte des BIP), gefolgt von einer gleichgroßen Verbesserung
2015 (+0,3 Prozentpunkte des BIP), bei einer (neu berechneten)
strukturellen Haushaltslage, die 2015 nach wie vor ein Defizit (-0,8 % des
BIP) aufweist. Nach der Winterprognose 2015 der Kommission, die die Maßnahmen
im Stabilitätsgesetz 2015 berücksichtigt, folgt einer strukturellen
Verschlechterung um 0,2 Prozentpunkte im Jahr 2014 eine strukturelle
Anpassung um 0,3 Prozentpunkte 2015. Entsprechend der der Flexibilitätsmitteilung
2015 zum SWP ist nach Auffassung der Kommission angesichts außergewöhnlich
ungünstiger wirtschaftlicher Bedingungen in Italien, nämlich Schrumpfen des
realen BIP und eine große Produktionslücke (unter -4 % des BIP), für 2014
keine strukturelle Anpassung an das mittelfristige Haushaltsziel erforderlich.
Die Winterprognose 2015 der Kommission sieht jedoch eine Verschlechterung des
strukturellen Saldos (um 0,2 Prozentpunkte des BIP) für 2014 vorher, was
auf eine gewisse Abweichung vom Ziel (eine Lücke von 0,2 Prozentpunkten
des BIP) ausgehend vom strukturellen Saldo über ein Jahr schließen lässt. Der
Ausgabenrichtwert dürfte erreicht werden. Insgesamt wird dieses leicht negative
Ergebnis deutlich beeinflusst vom negativen Potenzialwachstum und von niedriger
Inflation, die eine entscheidende Rolle in der Schätzung des strukturellen
Saldos spielen. Im Übrigen dürften beide Werte über den Zeitraum 2013-2014
erreicht werden. Italien wird die erforderliche Anpassung in Richtung auf das
mittelfristige Ziel 2014 voraussichtlich einhalten. Für 2015 sieht die Winterprognose 2015 der
Kommission voraus, dass Italien eine sehr schwierige Phase durchläuft
(Produktionslücke zwischen -3 % und -4 % des BIP). Aufgrund der neuen
Flexibilitätsmitteilung sollten Mitgliedstaaten in sehr schwieriger Lage mit
einer gesamtstaatlichen Schuldenquote von über 60 % des BIP eine strukturelle
Anpassung von 0,25 % des BIP leisten, um ausreichende Fortschritte auf das
mittelfristige Haushaltsziel zu erreichen. Für Italien sieht die Winterprognose
2015 der Kommission eine geringfügige Abweichung (ein Lücke von -0,1 % des
BIP) vom Ausgabenrichtwert 2015 voraus, während die strukturellen Anstrengungen
etwas höher liegen dürften, was eine Gesamtbewertung erforderlich macht. Zum
einen lässt sich die geringfügige Abweichung auf der Grundlage des
Ausgabenrichtwerts im Jahre 2015 durch die Unbeständigkeit spezifischer
Elemente in diesem Indikator und durch die negative Wirkung einmaliger
Transaktionen erklären, wodurch eine Bewertung der Einhaltung des
Ausgabenrichtwerts aus einer zweijährigen Perspektive geeigneter ist zu zeigen,
ob es der Regierung gelingt, die Ausgabendynamik trotz aktuell ungünstiger
wirtschaftlicher Bedingungen unter Kontrolle zu halten. Zum anderen wurde 2014
und 2015 zusammengenommen der Ausgabenrichtwert gemäß der Winterprognose 2015
der Kommission erreicht. Italien wird die erforderliche Anpassung in Richtung
auf das mittelfristige Ziel 2015 voraussichtlich einhalten. Insgesamt zeigt sich, dass Italien, sowohl auf
der Grundlage der staatlichen Planung als auch der Winterprognose 2015 der
Kommission, die genannten Anforderungen im Rahmen der präventiven Komponente in
Bezug auf Fortschritte zum mittelfristigen Haushaltsziel für 2014 und 2015
erfüllt, wobei eine strikte Ausführung des Haushalts 2015 in dieser Hinsicht
jedoch entscheidend ist. Öffentliche Investitionen Im Zeitraum 1999-2007 lagen die
Bruttoanlageinvestitionen im gesamtstaatlichen Sektor bei durchschnittlich rund
3 % des BIP und blieben bis 2011 auf diesem Niveau. Der Druck zur
Haushaltskonsolidierung nach der Staatsschuldenkrise führte zu einem deutlichen
Rückgang der öffentlichen Investitionen, da sich staatliche Stellen angesichts
dieser dringenden Umstände für eine Kürzung des Kapitals statt der laufenden
Ausgaben entschieden. Die öffentlichen Investitionen sind im Jahr 2013 auf
2,4 % des BIP gesunken, und es wird ein weiterer Rückgang auf rund
2,2 % im Zeitraum 2014-2015 erwartet. In der Haushaltsplanung 2015 wird
von einem leichten Anstieg der öffentlichen Investitionen im Jahr 2015
(auf 2,3 % des BIP – siehe Tabelle 3) ausgegangen, was auch auf die
für dieses Ziel bereitgestellten zusätzlichen Mittel zurückzuführen ist. Insgesamt scheinen die Entwicklungen bei den
öffentlichen Investitionen angesichts ihres allgemeinen Rückgangs im Laufe der
Zeit nicht in erster Linie dafür verantwortlich zu sein, dass Italien die gemäß
der Schuldenregel im Übergangszeitraum 2013-2015 erforderliche MLSA nicht
einhält. 4.3. Mittelfristige Entwicklung
der Schuldenstandsquote Im Zeitraum 1998-2007 ist die
Staatsverschuldung lediglich um rund 11 % des BIP zurückgegangen; dies ist
auf den schrittweisen Abbau der Primärüberschüsse nach dem im Jahr 1997
verzeichneten Spitzenwert von 6 % des BIP und eine sich verschlechternde
Wettbewerbsposition mangels ausreichender Strukturreformen zurückzuführen.
Ende 2007 lag Italiens gesamtstaatlicher Schuldenstand erheblich über dem
Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets (bei etwa 100 % gegenüber 65 %
des BIP). Im Zuge der Krise stieg die Schuldenquote um rund 32 % an und
erreichte Ende des Jahres 2014 132 %, was im Wesentlichen dem
durchschnittlichen Anstieg im Euro-Währungsgebiet (etwa 29 %) entspricht;
dies ist darauf zurückzuführen, dass ein Primärüberschuss (2 % des BIP im
Jahr 2013) schrittweise wiederhergestellt wurde, gleichzeitig jedoch ein
erheblicher Rückgang des realen BIP erfolgte. Zu
diesem Zeitpunkt wird die Verringerung der italienischen Staatsschulden durch
anhaltendes negatives Wachstum und geringe Inflation behindert. Aufgrund
ungünstiger makroökonomischer Entwicklungen und nach Einbeziehung der Maßnahmen
des Stabilitätsgesetzes 2015 dürfte die Verschuldung – nach den Prognosen
der Regierung und der Kommission (siehe Tabelle 2) – im Jahr 2015 nun
einen Spitzenwert von 133 % des BIP erreichen und anschließend,
hauptsächlich aufgrund des realen BIP-Wachstums und einer höheren Inflation, wieder
abnehmen. In dieser Hinsicht ist eine kraftvolle Umsetzung der Strukturreformen
zur Förderung des mittel- und langfristigen Wachstumspotenzials entscheidend,
um eine angemessene Schuldenrückführung zu erreichen. Auf kurze Sicht wird Italien aufgrund der
hohen Staatsverschuldung und des niedrigen Wachstumspotenzials weiterhin
anfällig für eine plötzliche Zunahme der Risikoaversion auf dem Finanzmarkt
sein. Positiv zu vermerken ist, dass die impliziten Verbindlichkeiten infolge
der Bevölkerungsalterung u. a. durch die Rentenreform 2012 eingedämmt
wurden, so dass Italien in Bezug auf die langfristigen Risiken für die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen trotz der derzeit hohen Rentenausgaben
relativ gut abschneidet. Und zwar wäre der für 2016 erwartete strukturelle
Primärüberschuss mehr als ausreichend, um die Schuldenquote auf lange Sicht
stabil zu halten. Um eine Schuldenquote von 60 % des BIP bis 2030 zu
erreichen, ist jedoch eine weitere Haushaltsanpassung (in Höhe von
2,5 Prozentpunkten des BIP im Zeitraum 2017-2020) erforderlich. Durch Bestandsanpassungen stieg die
Verschuldung um jeweils etwa 2 % und 1 % in den Jahren 2013 und 2014,
vor allem aufgrund der laufenden Begleichung von Zahlungsrückständen aus
Handelsschulden. Der von der Regierung zu diesem Zweck bereitgestellte
Gesamtbetrag beläuft sich auf rund 56 Mrd. EUR (3,5 % des BIP)
im Zeitraum 2013-2015, und Schätzungen zufolge werden Ende Januar 2015 etwa
36,5 Mrd. EUR (2,3 % des BIP) der bis Ende 2013 aufgelaufenen
Zahlungsrückstände aus Handelsschulden an die Kreditoren gezahlt worden sein.
Für das Jahr 2015 weist die Kommissionsprognose auf einen neutralen Effekt
der Bestandsanpassungen auf die Schuldenentwicklung hin, da weitere
Begleichungen von Zahlungsrückständen durch eine Reduzierung der im Laufe der
vergangenen Jahre angehäuften Liquiditätsreserven sowie Erlöse aus
Privatisierungen weitgehend ausgeglichen werden (0,5 % des BIP, d. h.
knapp unter dem gesamtstaatlichen Ziel von 0,7 %). In Italien wurde ein Privatisierungsplan
eingeführt, der u. a. darauf abzielt, Erlöse in Höhe von 0,7 % des
BIP pro Jahr zur Senkung des Schuldenstands im Zeitraum 2015-2017 einzusetzen.
Im Jahr 2015 plant die Regierung die Privatisierung von Poste Italiane
und ENAV, den Verkauf von Grandi Stazioni (des Verwaltungsunternehmens
der großen Bahnhöfe in Italien) sowie möglicherweise eine Verringerung ihrer
Beteiligung an ENEL. Eine weitere in Kürze erwartete Maßnahme ist der
Verkauf der Anteile des Wirtschafts- und Finanzministeriums (MEF) am
Unternehmen STH (das seinerseits STMicroelectronics
beaufsichtigt) an die Cassa Depositi e Prestiti, an dem das MEF
80,1 % der Anteile hält. Im Jahr 2016 könnte auch die staatliche
Eisenbahngesellschaft Ferrovie dello Stato privatisiert werden. Weitere
Einnahmen könnten aus indirekten Privatisierungen durch staatlich kontrollierte
Unternehmen entstehen. Für den Zeitraum 2013-2015 plant die Regierung außerdem
die Veräußerung von Realvermögenswerten in Höhe von 1,5 Mrd. EUR
(0,1 % des BIP) – wovon 0,7 Mrd. EUR bereits erzielt wurden –,
die dem Schuldenabbau zugutekommen sollen. Insgesamt ist die hohe öffentliche
Verschuldung Italiens in den Krisenjahren weiter gestiegen, und zwar nicht nur
wegen der genannten makroökonomischen Bedingungen, sondern auch aufgrund
anderer Faktoren, wie der laufenden Begleichung von Zahlungsrückständen aus
Handelsschulden der Regierung. In den nächsten Jahren sollen verbesserte
Wachstumsaussichten und ein Privatisierungsplan die öffentliche Schuldenquote
ab 2016 auf einen rückläufigen Kurs bringen. Zwar macht die Verschuldung
Italiens das Land anfällig, die uneingeschränkte und kraftvolle Umsetzung der
bereits verabschiedeten Rentenreformen gepaart mit den anderen angekündigten
Strukturreformen zur Förderung des mittel- und langfristigen Wachstumspotenzials
würden jedoch insgesamt die Schuldentragfähigkeit verbessern, vorausgesetzt,
die anhaltend hohen Primärüberschüsse werden gesichert und die
Wachstumsaussichten wiederhergestellt. 4.4. Sonstige Faktoren, die aus
Sicht der Kommission von Bedeutung sind Unter den sonstigen Faktoren, die aus Sicht der Kommission
von Bedeutung sind, finden folgende besondere Berücksichtigung: die
finanziellen Beiträge zur Förderung der internationalen Solidarität und zur
Verwirklichung der politischen Ziele der Union, die Schulden infolge der
bilateralen und multilateralen Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen
der Wahrung der Finanzstabilität und die Schulden im Zusammenhang mit Maßnahmen
zur Stabilisierung der Finanzen bei größeren finanziellen Störungen (Artikel 2
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97). Bei der Beurteilung, ob genügend Fortschritte
bei der Erfüllung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielt werden, wurde
die finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die
eine schulden- oder defiziterhöhende Wirkung hat, berücksichtigt. Gemäß der
Winterprognose 2015 der Kommission ist die kumulierte Wirkung der
Darlehensfazilität für Griechenland, der EFSF-Auszahlungen, der Kapitalbeiträge
zum ESM und der Transaktionen im Rahmen des griechischen Programms im Zeitraum
2010-2014 mit 3,7 % des BIP und allein im Jahr 2014 mit 0,3 %
des BIP zu veranschlagen. Bei Berücksichtigung der Auswirkungen dieser
Transaktionen ist für 2014 eine geringfügig niedrigere MLSA erforderlich –
1,2 Prozentpunkte des BIP für 2014 und 2,6 Prozentpunkte des BIP für
2015 –, die damit aber immer noch deutlich über der von der Regierung 2014 und
2015 vorgesehenen strukturellen Anstrengung liegt. Was die staatliche Unterstützung des
Finanzsektors im Zuge der Finanzkrise anbelangt, so beliefen sich die
Eventualverbindlichkeiten zur Unterstützung der Liquiditätsvorkehrungen von
Finanzinstitutionen Ende 2013 auf rund 5 % des BIP (von insgesamt
6,1 % des BIP[20]),
mit einem erheblichen Rückgang im Jahr 2014. Die direkte finanzielle
Unterstützung von Finanzinstitutionen (mit Auswirkungen auf den öffentlichen
Schuldenstand) belief sich Ende 2013 auf lediglich 4 Mrd. EUR
(0,25 % des BIP), von denen 3 Mrd. EUR im Laufe des
Jahres 2014 zurückgezahlt wurden. Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 trägt dieser Bericht auch dem Maß Rechnung,
in dem die Stellungnahme der Kommission zur Haushaltsplanung des Landes nach
Artikel 7 Absatz 1 der genannten Verordnung von dem betroffenen
Mitgliedstaat berücksichtigt wird. Das am 22. Dezember 2014 vom
italienischen Parlament verabschiedete Stabilitätsgesetz 2015 enthielt
keine wesentlichen Änderungen der Haushaltsplanung für 2015, die Italien im
Oktober 2014 vorgelegt hatte[21]
und zu der in der Stellungnahme der Kommission[22]
auf die Gefahr der Nichteinhaltung der Bestimmungen des SWP für den Zeitraum
2014-2015 hingewiesen wurde. Die Kommission forderte daher die Behörden auf, im
Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens für die vollständige Einhaltung des
SWP zu sorgen. Insbesondere die Wirksamkeit einiger haushaltspolitischer
Maßnahmen, wie etwa zur Bekämpfung der Steuerflucht/Steuerumgehung, muss durch
eine angemessene Durchführung noch sichergestellt werden. Zudem hat sich die
Umsetzung der geplanten erheblichen Einsparungen (rund 0,25 % des BIP) auf
regionaler Ebene verzögert. Diese Faktoren sowie die erforderliche
Bereitstellung zusätzlicher Finanzierungsquellen (rund 0,05 % des BIP), um
die budgetären Auswirkungen eines unlängst ergangenen Urteils des Verfassungsgerichts[23] auszugleichen, in dem
zusätzliche Körperschaftsteuern für Unternehmen im Energiesektor als
verfassungswidrig erklärt wurden, bergen gewisse Risiken für das Erreichen der
Haushaltsziele 2015. Seit Verabschiedung
der Stellungnahme der Kommission wurde in der vorgenannten
Flexibilitätsmitteilung klargestellt, dass die notwendige strukturelle
Anpassung für Italien nach Ansicht der Kommission 0,25 % des BIP im
Jahr 2015 anstatt der zunächst vorgesehenen 0,5 % des BIP ausmacht,
so dass trotz der sehr schlechten wirtschaftlichen Bedingungen Fortschritte im
Hinblick auf das mittelfristige Haushaltsziel erzielt werden können. Wie
bereits erwähnt, wird Italien den derzeitigen Prognosen zufolge diese
Anforderung im Rahmen der präventiven Komponente des SWP einhalten. 4.5. Sonstige Faktoren, die aus
Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind Am 13. Februar 2015 übermittelten die
italienischen Behörden Unterlagen zu einschlägigen Faktoren im Sinne des
Artikels 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates.[24] Die Analysen in den
anderen Abschnitten dieses Berichts decken bereits die meisten der von den
Behörden vorgebrachten Faktoren. Nach Angaben der italienischen Behörden war es
angesichts der beispiellosen negativen konjunkturellen Bedingungen besonders
schwierig und wahrscheinlich kontraproduktiv, die erforderliche Anpassung zur
Einhaltung der Schuldenregel im Zeitraum 2013-2015 vorzunehmen. Die
italienischen Behörden weisen außerdem auf den weitgehend negativen
„Schneeballeffekt“ hin, der durch das negative reale BIP-Wachstum verursacht
und eine niedrige Inflation noch verstärkt wurde. Darüber hinaus führen sie an,
dass der Anstieg der Schuldenquote ohne die schuldensteigernden Auswirkungen
der Beiträge zur finanziellen Unterstützung von Programmländern des
Euro-Währungsgebiets und die Begleichung von Zahlungsrückständen aus
Handelsschulden geringer ausgefallen wäre (von 123,2 % im Jahr 2013
auf 126,6 % im Jahr 2015). Darüber hinaus weisen die italienischen
Behörden auf die laufenden weitreichenden Strukturreformen hin, deren Ziel es
ist, „tief verwurzelte strukturelle Schwächen anzugehen und das
Wachstumspotenzial zu erhöhen“. Die Behörden bekräftigen ihre
Reformverpflichtungen sowie die angegebenen Quantifizierungen. Diese Reformen,
von denen eine positive Auswirkung auf das Wirtschaftswachstum und somit die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen erwartet wird, werden ausführlicher in
Abschnitt 4.1 dieses Berichts erörtert. Darüber hinaus erinnern die Behörden daran,
dass es Italien im Jahr 2012 gelungen ist, das Defizitverfahren wie
empfohlen einzustellen, und dass das Gesamtdefizit trotz des konjunkturellen
Abschwungs seither den im Vertrag festgelegten Schwellenwert von 3 % des
BIP nicht überschritten hat. Des Weiteren lag der Primärüberschuss im Zeitraum
2012-2014 bei durchschnittlich 1,9 % des BIP – auch dank einer
beträchtlichen Reduzierung der öffentlichen Ausgaben –, während die
Konsolidierungsstrategie auf den Erhalt wachstumsfördernder Ausgaben in
Bereichen wie Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, Innovation und Bildung
abzielt. Nach Ansicht der Regierung würde eine weitere Verschärfung der
Finanzpolitik die positive Wirkung der Reformen schmälern. Die Behörden weisen außerdem darauf hin, dass
die Risiken für die Tragfähigkeit des Schuldenstands seit 2012 kurzfristig
verringert wurden und mittelfristig weiterhin begrenzt bleiben, während
Italiens Schulden aufgrund der in den letzten 20 Jahren verabschiedeten
Rentenreformen langfristig zu den tragfähigsten in der Union zählen. Eine
Fälligkeitsstruktur, die zu den höchsten in der Union zählt, trägt auch zu
diesen Ergebnissen bei. Schließlich wird argumentiert, dass die
vergleichsweise geringe Verschuldung des privaten Sektors, insbesondere der
Privathaushalte, eine der Hauptstärken der italienischen Wirtschaft sei und
dafür sorge, dass die Gesamtschulden dem Durchschnitt des Euro-Währungsgebiets
entsprechen. Darüber hinaus verzeichnet die italienische Regierung geringere
Eventualverbindlichkeiten als die meisten anderen Mitgliedstaaten. 5. Schlussfolgerungen Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand in Italien lag im
Jahr 2013 bei 127,9 % des BIP und damit deutlich über dem
Referenzwert von 60 % des BIP; ein weiterer Anstieg wird erwartet, und
zwar auf 131,9 % im Jahr 2014 und 133 % im Jahr 2015, bevor
im Jahr 2016 mit einem Rückgang zu rechnen ist. Im Übergangszeitraum
2013-2015 plant Italien nicht, die erforderliche MLSA einzuhalten, um den
Richtwert für den Schuldenabbau zu erfüllen. Dies führt zu dem Schluss, dass
das im Vertrag festgelegte Schuldenstandskriterium vor der Berücksichtigung
aller einschlägigen Faktoren allem Anschein nach nicht erfüllt und das
Defizitkriterium von 3 % erfüllt ist. Im
Einklang mit dem Vertrag wurden in diesem Bericht auch die einschlägigen
Faktoren untersucht. Aufgrund der derzeit ungünstigen
wirtschaftlichen Entwicklungen, darunter das negative Potenzialwachstum und ein
BIP-Deflator bei rund 0,5 %, würde die Einhaltung der gemäß der
Schuldenregel erforderlichen MLSA im Zeitraum 2014-2015 zugleich eine kumulierte
Strukturanpassung von rund 2,5 Prozentpunkten des BIP auf der Grundlage
der Winterprognose 2015 der Kommission bedeuten, d. h. das Erreichen
eines strukturellen Überschusses von mehr als 1,5 % des BIP im
Jahr 2015, was deutlich über dem mittelfristigen Haushaltsziel Italiens
liegt. Angesichts der gegenwärtigen Wirtschaftslage wäre zu erwarten, dass sich
die erforderlichen zusätzlichen strukturellen Anstrengungen negativ auf das
Wachstum auswirken, die deflationären Tendenzen der Wirtschaft verstärken und
daher nicht dazu beitragen würden, die Schulden auf einen angemessenen
Abwärtskurs zu bringen. Außerdem wird Italien den erforderlichen Anpassungspfad
in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel in den Jahren 2014-2015
voraussichtlich einhalten. Nach vorherigen Ankündigungen des
Finanzministeriums, die von der italienischen Regierung am 20. Februar
bestätigt wurden, verpflichtete sich Italien zur Verabschiedung/Umsetzung einer
ehrgeizigen Strukturreformagenda. Die rasche Umsetzung dieser laufenden Agenda
ist ganz wichtig, um die Wachstumsaussichten in Italien mittelfristig zu
verbessern und so zu einer akzeptablen Rückführung der Schuldenstandsquote
beizutragen. Insgesamt ergibt die im Bericht enthaltene
Analyse – nach Bewertung aller einschlägigen Faktoren und insbesondere unter
Berücksichtigung i) der derzeitigen ungünstigen wirtschaftlichen
Bedingungen (u. a. eine besonders niedrige Inflation), die die Einhaltung
der Schuldenregel erheblich erschweren, ii) der Erwartung, dass die
Einhaltung der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige
Haushaltsziel weitgehend sichergestellt ist und iii) der erwarteten
Umsetzung der ehrgeizigen, wachstumsfördernden Strukturreformen gemäß der von
den Behörden ausgesprochenen Verpflichtung, die voraussichtlich mittel- und
langfristig zur Senkung des Schuldenstands beitragen werden –, dass das
Schuldenstandskriterium im Sinne des Vertrags und der Verordnung (EG)
Nr. 1467/1997 derzeit als erfüllt zu betrachten ist. 1 ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Im Bericht wird auch den
„Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie
Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“
Rechnung getragen, die am 3. September 2012 vom Rat „Wirtschaft und
Finanzen“ gebilligt wurden und unter folgender Webadresse einzusehen sind:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/legal_texts/index_en.htm. 2 Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des
Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der
Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur
übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet (ABl.
L 140 vom 27.5.2013, S. 11). [3] Beschluss des Rates (2013/314/EU) vom 21. Juni 2013 zur
Aufhebung des Beschlusses 2010/286/EU über das Bestehen eines übermäßigen
Defizits in Italien. Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen Italien sind
abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/corrective_arm/index_en.htm
[4] Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 sieht vor, dass
aus dem Bericht, wo dies angemessen ist, „… die Umsetzung von
politischen Maßnahmen im Rahmen der Vorbeugung und Korrektur übermäßiger
makroökonomischer Ungleichgewichte [und] die Umsetzung politischer Maßnahmen im
Rahmen der gemeinsamen Wachstumsstrategie der Union ...“ hervorgeht. [5] Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates müssen die
Mitgliedstaaten der Kommission zweimal jährlich die Höhe des tatsächlichen und
des geplanten öffentlichen Defizits und Schuldenstands mitteilen. Die jüngste
Datenmitteilung Italiens ist abrufbar unter:
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/edp_notification_tables. [6] Siehe Eurostat-Pressemitteilung Nr. 158/2014 vom
21. Oktober 2014, die unter folgendem Link abrufbar ist:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/5182258/2-21102014-AP-EN.PDF/497e3b55-dca0-482f-93e0-d82f81bc92d7?version=1.0. [7] Allen Zahlen im Bericht liegen die Konzepte des ESVG 2010
zugrunde. [8] Im gesamten Dokument beziehen sich alle Bezugnahmen auf Änderungen im
Haushaltssaldo auf den konjunkturbereinigten Saldo ohne Anrechnung einmaliger
und befristeter Maßnahmen, der von der Kommission unter Anwendung der
gemeinsamen Methodik auf Grundlage der in der Haushaltsplanung übermittelten
Informationen neu berechnet wurde. [9] Die rechnerischen realen Kosten des Schuldendienstes zum Zeitpunkt t
können als Nominalrendite definiert werden, die die Regierung zahlen muss, um
die offenen Schulden zum Zeitpunkt t-1 zu bedienen (vor den Auswirkungen
der Inflation zum Zeitpunkt t). Anhand von Tabelle 2 lässt sich
ermitteln, wie sich die Schuldenquote infolge der rechnerischen realen Kosten
des Schuldendienstes jährlich ändert, indem die entsprechenden Zusatzkosten
durch Zinsausgaben (die zu einem Anstieg der Schulden führen) und der
BIP-Deflator (der zu einem Rückgang der Schulden führt) berücksichtigt werden. [10] Alle Verweise auf den strukturellen Saldo in diesem Dokument beziehen
sich auf den konjunkturbereinigten Saldo ohne Anrechnung einmaliger und
befristeter Maßnahmen. Der von dem Mitgliedstaat geplante strukturelle Saldo
wird von den Kommissionsdienststellen anhand der Angaben in der
Haushaltsplanung unter Anwendung der gemeinsamen Methodik neu berechnet. [11] Dies beruht auf einer Simulationsübung, bei der die Differenz zwischen
der derzeitigen MLSA (auf der Grundlage der Winterprognose 2015 der Kommission)
und der MLSA, die bei Annahme eines Inflationsniveaus, das der
Frühjahrsprognose 2014 der Kommission entspricht, gelten würde, betrachtet
wurde. [12] Zum Vergleich: Das nominale BIP-Wachstum Italiens betrug von 1999-2007
(d. h. vor der Krise) durchschnittlich etwa 4 %. [13] Diese Maßnahme kann noch durch andere Maßnahmen mit äquivalenten
Folgen für den Haushalt ersetzt werden. In diesem Fall könnte sich die
inflationäre Wirkung von Haushaltsmaßnahmen entsprechend ändern. [14] http://www.governo.it/Governo/ConsiglioMinistri/dettaglio.asp?d=77929 http://www.mef.gov.it/inevidenza/article_0079.html http://www.dt.mef.gov.it/it/analisi_programmazione_economico_finanziaria/strategia_crescita/ [15] Für einen umfassenden Überblick siehe den zweiten spezifischen
Überwachungsbericht im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen
Ungleichgewicht für Italien und den Länderbericht 2015, unter http://ec.europa.eu/economy_finance/eu/countries/italy_en.htm
und http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm. [16] Siehe Mitteilung der Kommission COM(2015) 85. [17] Dazu zählen folgende Maßnahmen: i) die vollständige
Abzugsfähigkeit der Beschäftigungskomponente von der Bemessungsgrundlage der
Regionalsteuer auf Unternehmen (IRAP), mit negativen Auswirkungen auf die
Steuereinnahmen in Höhe von 0,16 % des BIP im Jahr 2015 und von
0,27 % im Jahr 2016; ii) eine dreijährige Befreiung von den
Sozialversicherungsbeiträgen für private Arbeitgeber, die bis Ende 2015
neue Arbeitskräfte auf Grundlage unbefristeter Verträge einstellen, mit
negativen Auswirkungen auf die Einnahmen in Höhe von 0,11 % des BIP im
Jahr 2015 und von 0,22 % im Jahr 2016; iii) eine permanente
Steuervergünstigung (als Sozialleistung eingestuft) für niedrig entlohnte
Arbeitnehmer, zunächst im April 2014 eingeführt und nur für das eine Jahr
finanziert, in Höhe von 0,6 % des BIP im Jahr 2015. Eine Erhöhung der
MwSt-Sätze und Verbrauchsteuern (0,8 % des BIP im Jahr 2016,
1,2 % des BIP im Jahr 2017 und 1,35 % des BIP im Jahr 2018)
soll gewährleisten, dass die finanzpolitischen Ziele erreicht werden, könnte
jedoch durch andere Maßnahmen mit gleichwertiger Auswirkung auf den Haushalt
ersetzt werden. [18] Drei Durchführungsdekrete wurden erlassen: eine Reform der
Kataster-Ausschüsse (Voraussetzung dafür, dass die Reform der Katasterwerte bis
2018 abgeschlossen wird), eine Vereinfachung des Steuersystems, u. a.
durch die Einführung vorausgefüllter Steuererklärungen, und eine Änderung der
Besteuerung der Produktion und des Verbrauchs von Tabakwaren. [19] Die italienischen Behörden verweisen auf vergleichbare Schätzungen in OECD
Economic Surveys: Italy 2015 (www.oecd.org/italy/italy-institutional-changes-needed-to-ensure-success-of-reforms-to-boost-growth-and-jobs.htm);
die Kommission kann dies nicht beurteilen, da eine Beschreibung der Wiedergabe
von Reformen als quantifizierbare Schocks fehlt. [20] http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6616449/2-10022015-AP-EN.pdf/d75df6fe-100b-4ae7-a09e-00400edb183a
[21] Die am 16. Oktober 2014 übermittelte Haushaltsplanung Italiens
sah eine strukturelle Anstrengung vor, die hinter den Anforderungen des SWP
(präventive und korrektive Komponente) zurückblieb. Im Anschluss an weiteren
Schriftwechsel mit der Kommission kündigten die italienischen Behörden am
27. Oktober 2014 öffentlich weitere Maßnahmen (im Umfang von
4,53 Mrd. EUR bzw. etwa 0,3 % des BIP) zur Verbesserung des
Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel an. Dieser
„aktualisierten Haushaltsplanung“ zufolge wird im Jahr 2015 ein Defizit
von 2,6 % des BIP angestrebt (anstelle von 2,9 % in der ursprünglichen
Planung), mit einer (neu berechneten) strukturellen Anpassung von 0,3 %
des BIP. Diese Konsolidierungsanstrengung wurde daher nominal als ausreichend
betrachtet, um eine Ablehnung der Haushaltsplanung zu vermeiden. [22] Commission Opinion C(2014)8806 final, 28.11.2014, on the Draft
Budgetary Plan of Italy. Abrufbar unter http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/pdf/dbp/2014/it_2014-11-28_co_en.pdf [23] „Sentenza Nr. 10/2015“, veröffentlicht am 11. Februar 2015. [24] http://www.mef.gov.it/inevidenza/article_0079.html