1.7.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 240/24


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher

(2016/C 240/05)

Berichterstatter:

Michel LEBRUN (BE/EVP), Mitglied des Gemeinderats von Viroinval

Referenzdokument:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher

COM(2015) 339 final

POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

ist der Ansicht, dass die Umstellung im Energiebereich den Endverbrauchern — Haushalten, Unternehmen und Industrie — umfassend zugutekommen muss. Energiemanagementmaßnahmen müssen daher zum Ziel haben, dass die Verbraucher ihren Energieverbrauch aktiv steuern, sodass sie über die Nutzung neuer Technologien ihre Energierechnung senken, und zu den Anstrengungen der EU, die auf der COP 21 in Paris vereinbarten ehrgeizigen Klimaziele umzusetzen, beitragen können. Durch diese Maßnahmen sollte sichergestellt werden, dass sie aktiv am Markt teilnehmen und gleichzeitig einen im Zuge der Bekämpfung der Energiearmut womöglich erforderlichen, wirksamen und angemessenen Verbraucherschutz genießen können;

2.

nimmt die bisherigen Fortschritte bei Energieeffizienz und Energieeinsparungen sowie bei Entwicklung und Einsatz von Technologien und Diensten zur Verbesserung des kommunalen Energiemanagements und der Endenergienutzung zur Kenntnis, die u. a. durch einen zielorientierten und dynamischen europäischen Rechtsrahmen ermöglicht wurden. Die künftigen Rechtsvorschriften müssen darauf abheben, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu weiteren Verbesserungen in den Bereichen Energieeffizienz, Emissionssenkungen und Ausbau der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern, einschl. dezentraler Energieerzeugungsanlagen, anzuhalten;

3.

stellt fest, dass im Bereich der Nachfrage- bzw. Laststeuerung und des Energiemanagements dezentraler Anlagen eine sehr große Zahl und Bandbreite von Dienstleistungen, Konzepten und Technologien bereits verfügbar sind oder noch entwickelt werden. Die EU muss vorrangig dafür sorgen, dass die Entwicklung dieser Instrumente gefördert und unterstützt, ihre Relevanz und Wirkung in den Bereichen Energie, Wirtschaft, Soziales und Umwelt bewertet und ihre sichere, einfache und erschwingliche Nutzung durch geeignete Rechtsvorschriften sichergestellt werden;

4.

möchte über diese Stellungnahme zu der umfassenden Debatte über die Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion beitragen und begrüßt zahlreiche zentrale Aussagen der Mitteilung über verbesserte Möglichkeiten für die Energieverbraucher (COM(2015) 339 final), in der die Grundlagen einer bürgerorientierten Energieunion skizziert werden, die den Schutz der schwächsten Verbrauchergruppen ermöglicht; appelliert an die Europäische Kommission, in absehbarer Zeit im Nachgang zu dieser Mitteilung spezifische und konkrete Initiativen in den darin angesprochenen Bereichen unter gebührender Berücksichtigung der Anliegen und Erfahrungen der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften anzunehmen und durchzuführen;

5.

wiederholt in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass die im dritten Energiepaket, in der Energieeffizienz-Richtlinie und der Richtlinie über außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren vorgesehenen Maßnahmen umfassend umgesetzt werden;

6.

empfiehlt der Europäischen Kommission, die Herausforderungen, Hemmnisse und Chancen einer aktiven Teilnahme der Energieverbraucher an den Energiemärkten eingehend zu analysieren, um umfassende Kenntnis ihrer Situation und eventuellen Probleme zu erhalten, die womöglich neue Fördermaßnahmen seitens der Union, der Mitgliedstaaten, der lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften oder zivilgesellschaftlicher Organisationen erfordern;

7.

unterstreicht die wichtige Rolle der Gebietskörperschaften bei der Umsetzung der einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften, bei Bau und Finanzierung der Infrastruktur für Lastverteilung, -messung und -steuerung, beim Energiemanagement dezentraler Anlagen und bei der Verbreitung bewährter, auf lokaler und regionaler Ebene entwickelter Verfahrensweisen sowie bei der Information und Beratung der Energieverbraucher. Deshalb möchte der Europäische Ausschuss der Regionen in allen Etappen der Erarbeitung der künftigen einschlägigen politischen Maßnahmen der EU einbezogen werden;

8.

bekräftigt in diesem Zusammenhang die absolute Notwendigkeit, bei sämtlichen künftigen Rechtsvorschriften über die Steuerung der Energienachfrage und der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energie sowie über den Schutz der Verbraucher und ihrer Rechte das Subsidiaritätsprinzip zu berücksichtigen. Der Europäische Ausschuss der Regionen fordert die Europäische Union auf, den Zuständigkeiten der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften gebührend Rechnung zu tragen und ihnen im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip einen angemessenen Handlungsspielraum einzuräumen;

9.

bestätigt seine Absicht, sich weiterhin in die Arbeiten des Bürgerforums „Energie“ einzubringen und über Empfehlungen zu neuen und künftigen Initiativen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen auf lokaler und regionaler Ebene aktiv an der Erarbeitung der politischen Maßnahmen der EU mitzuwirken;

10.

begrüßt die Bezugnahme der Europäischen Kommission auf den Bürgermeisterkonvent (1). Er weist darauf hin, dass die Unterzeichner, d. h. lokale und regionale Gebietskörperschaften aus der ganzen EU, echte Vorbilder für nachhaltigen Energieverbrauch sind und freiwillig die Verbraucher zur Anwendung bewährter Verfahren zur Eigenerzeugung ermutigen, und betont, dass bereits mehr als 180 Mitglieder des AdR Unterzeichner des Bürgermeisterkonvents vertreten und der AdR sowohl unter seinen eigenen Mitgliedern als auch im Rahmen seiner Kontakte zu den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften innerhalb und außerhalb der EU für den Bürgermeisterkonvent wirbt. Er bekräftigt jedoch, dass der Bürgermeisterkonvent nicht alle europäischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vertritt. Es sollte keine Benachteiligung anderer Initiativen geben, in deren Rahmen Städte ehrgeizige Zielsetzungen verfolgen (2);

11.

betont, dass die Europäische Kommission auch auf den Inselpakt Bezug nehmen muss, eine dem Bürgermeisterkonvent vergleichbare und parallel dazu laufende Initiative; im Rahmen dieses von mehr als hundert Inseln unterzeichneten Paktes leisten die Behörden der Inseln wichtige Arbeit zur Verwirklichung der 2020-Nachhaltigkeitsziele der EU;

12.

wiederholt seine Forderung nach seiner Vertretung in den wichtigsten Energieregulierungsbehörden auf EU-Ebene (ACER) wie auch auf nationaler Ebene (3);

13.

weist darauf hin, dass alle neuen Ziele für die Steuerung der Energienachfrage und der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energie und eventuell damit verknüpften wirtschaftlichen Instrumente unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgelegt werden müssen. Der Europäische Ausschuss der Regionen fordert die Europäische Kommission auf, die potenziellen Auswirkungen neuer Maßnahmen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in ihrer Gesamtheit, ihre Haushaltsmittel und ihre administrativen und operationellen Kapazitäten zu berücksichtigen und den besonderen Gegebenheiten und Schwierigkeiten der verschiedenen Siedlungsformen Rechnung zu tragen. Seines Erachtens sollte das Vorsorgeprinzip als grundlegender Bestandteil des EU-Umweltrechts auch auf die EU-Energiepolitik angewendet werden;

14.

betont mit Blick auf die Energieinfrastruktur, dass es zur Stärkung von Handlungskompetenz und Eigenverantwortung der Verbraucher förderlich erscheint, intelligente Netze und Zähler (unter Wahrung des wirtschaftlichen Interesses des Endverbrauchers) zu installieren, die wirtschaftlich, erschwinglich und leistungsfähig sind, das Betrugsrisiko erheblich verringern können, benutzerfreundlich und sicher sind und den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher bezüglich Information, Laststeuerung und Energiekostensenkung gerecht werden;

15.

unterstreicht die wichtige Rolle der Netzbetreiber und insbesondere der Verteilernetzbetreiber bei der Entwicklung der intelligenten Netze auf lokaler Ebene, bei der Installation und Verwaltung intelligenter Zähler sowie bei der Umsetzung von Lösungen für die neuen Flexibilitätserfordernisse (bei Entnahme und Einspeisung), um auch in Zukunft das Funktionieren des Marktes sicherzustellen; nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die Anwendung der bestehenden EU-Normen für intelligente Messsysteme, intelligente Netze und Informationsmanagement genau zu verfolgen, und stimmt zu, dass der Zugang der Verbraucher bzw. von ihnen benannter Dritter „effektiv und ohne Diskriminierung“ möglich sein muss; begrüßt die geplante Weiterentwicklung des notwendigen Rechtsrahmens im Kontext der Strategie für den digitalen Binnenmarkt und der Überarbeitung der EU-Datenschutz-Grundverordnung;

16.

betont, dass in zahlreichen Regionen und insbesondere in ländlichen bzw. entlegenen Ortschaften die Einführung der neuen Technologien aufgrund der veralteten oder überhaupt nicht vorhandenen Energieinfrastruktur hohe Kosten verursacht; hält es folglich für notwendig, auf lokaler oder regionaler Ebene eine Methode zu erarbeiten, um zu bestimmen, wie sich die Kosten zwischen dem Dienstleistungserbringer, dem Verbraucher und den Gebietskörperschaften verteilen und mit welcher Unterstützung für die Finanzierung der Investitionen gerechnet werden kann. Die Umstellung muss so durchgeführt werden, dass sie letztlich zu einer Senkung der Verbraucherrechnung führt. Der Ausschuss sieht es zugleich als wichtig an, die Verbraucher unter Berücksichtigung ihrer Anliegen über die Vorteile der Technologien und über den Umfang ihres etwaigen Beitrags angemessen zu informieren, um so die Vorbehalte gegenüber den neuen Technologien abzubauen;

17.

begrüßt, dass die Kommission ihr Augenmerk auf die Energiearmut richtet, die für viele lokale und regionale Gebietskörperschaften ein besonderes Problem darstellt, da sie sowohl über sozial- als auch über energiepolitische Maßnahmen bekämpft werden muss; fordert die Kommission auf, über eine bloße Verbesserung der Datenerfassung hinaus auf eine breit gefasste Definition von Energiearmut und einen geeigneten Aktionsplan hinzuarbeiten und dabei von der Überlegung auszugehen, dass der Zugang zu Energie ein soziales Grundrecht ist;

18.

unterstreicht die Bedeutung der Finanzierung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bei der Umsetzung des europäischen Konjunkturprogramms und bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz;

19.

fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, einen Regelungsrahmen aufzustellen, der sowohl für die Energieverbraucher als auch für die Prosumenten und andere Energielieferanten, die aktiv am Endkundenenergiemarkt teilnehmen, vorteilhaft ist. Ferner muss dafür gesorgt werden, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die zur Energiewende hin zu nachhaltigen und inklusiven Endkundenenergiemärkten beitragen, einfachen Zugang zu einer ausreichenden Finanzierung haben;

Verbesserung des Informationszugangs der Verbraucher

20.

unterstreicht, dass für eine echte Handlungskompetenz der Verbraucher eine Sensibilisierung der Bürger für rationelle Energienutzung, Umweltschutz — vor allem die Verbesserung der Luftqualität — und Klimaschutz durch geeignete Maßnahmen, wie bspw. den Einbau eines intelligenten Zählers und den Zugang der Verbraucher zu den Zählerinformationen, erforderlich ist. Gleichzeitig müssen sie klar und umfassend über ihnen offenstehende nachhaltige und erschwingliche Energieversorgungs- und Energiemanagement-Optionen informiert werden;

21.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Energieverbraucher Zugang zu einfachen, klar verständlichen, vollständigen und angemessenen, sicheren, zuverlässigen, unentgeltlichen und objektiven Informationen über Energielieferangebote, Verträge, ihre Rechte und Pflichten wie auch über die Produkte und Dienste, einschließlich der europäischen und nationalen Beihilfen, erhalten müssen, mit deren Hilfe sie ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten senken oder eigene Energieerzeugungsinstrumente anschaffen und nutzen können; dazu gehören auch gezielte Informationen in angepasstem Format für die schwächsten Verbrauchergruppen (d. h. auch für diejenigen Verbraucher, die nicht über die notwendigen IKT-Kenntnisse verfügen oder keinen Zugang zu elektronischer Kommunikation haben);

22.

betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Bürgernähe die Verbraucher grundlegend unterstützen und beraten und Initiativen vor Ort fördern können; betont jedoch, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zusätzliche Ressourcen benötigen, um diesbezüglich ihr Potenzial umfassend zum Tragen zu bringen und innovative Lösungen zu entwickeln;

Laststeuerung

23.

schlägt vor, neue Anforderungen und Anreize für die Transport- und Verteilernetzbetreiber festzulegen, um die Flexibilität der Energienetze durch intelligente Systeme, Energiespeichersysteme und Energieumwandlungssysteme zu verbessern;

24.

hält es für notwendig, für alle künftigen Marktteilnehmer, die Energie erzeugen oder verteilen und/oder neue Dienstleistungen erbringen, gleiche Ausgangsbedingungen festzulegen, um bspw. Netzflexibilität und die Einbeziehung der von Prosumenten erzeugten Energie (einschl. Aggregatoren) zu ermöglichen;

25.

weist die Europäische Kommission darauf hin, dass die Energiepolitik zur Senkung des Energiekostenanteils und damit der Energierechnung der Haushalte und Unternehmen beitragen muss. Der Europäische Ausschuss der Regionen hegt diesbezüglich Sorge, dass die Lastregelung in bestimmten Fällen zu verbraucherlastigen Veränderungen auf den Energiegroß- und Energieendverbrauchsmärkten und in der Folge zu Tarifaufschlägen führen kann, die die Verbraucher überfordern. Es ist daher angezeigt, Tarifmodelle mit garantierten und langfristigen Preisen anzubieten, um die Verbraucher vor Kostenexplosionen zu bewahren. Die Verbraucher sollten auch Informationen darüber erhalten, wie sie börsenbasierte variable Energiepreise nutzen und davon profitieren können;

Erleichterung des Versorgerwechsels

26.

teilt die Auffassung, dass diese Probleme teilweise zu Marktversagen im Energiebereich führen und dass fehlender Wettbewerb einen verbraucherfreundlicheren Markt verhindern kann; weist jedoch darauf hin, dass regulatorische Veränderungen unter gebührender Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse verschiedener Interessenträger, u. a. der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der schutzbedürftigen Verbraucher, erfolgen sollten;

27.

kritisiert die anhaltend aufwändigen, zeitintensiven und übermäßig bürokratischen Verfahren für den Versorgerwechsel und fordert die verschiedenen Regulierungsbehörden auf, dafür zu sorgen, dass die geltenden Rechtsvorschriften über die Bedingungen des Versorgerwechsels eingehalten werden;

28.

unterstützt das Vorhaben der Kommission, dafür zu sorgen, „dass alle Verbraucher Zugang zu mindestens einem unabhängigen und überprüften (Vergleichs) Instrument haben“. Diese Vergleichsinstrumente müssen verständlich, vollständig, zuverlässig, objektiv, benutzerfreundlich und kostenlos sein. Sie sollten einen Vergleich zwischen den geltenden Verträgen und den Marktangeboten ermöglichen. Da die Versorger im Allgemeinen ihr Angebot diversifizieren und den Energieliefervertrag um Dienstleistungen erweitern, müssen die Vergleichsinstrumente in der Lage sein, die verschiedenen vorgeschlagenen Kombi-Angebote und gleichzeitig auch nur die reine Lieferkomponente dieser Angebote zu vergleichen;

29.

schlägt vor, dass die Energieregulierungsbehörden, lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und Verbraucherorganisationen die Initiative ergreifen und Informationskampagnen über den Versorgerwechsel durchführen. Dabei könnten die vorhandenen Vergleichsinstrumente vorgestellt werden;

30.

betont, dass die Europäische Kommission und die nationalen und regionalen Regulierungsbehörden die ordnungsgemäße Abwicklung der Verfahren für den Versorgerwechsel sicherstellen sollten und dass es für die Verbraucher — insbesondere die schutzbedürftigsten Gruppen — ein angemessenes Beratungsangebot zur Auswahl an Versorgungsverträgen sowie die Möglichkeit einer Unterstützung beim Versorger- oder Vertragswechsel geben sollte;

31.

appelliert an die EU, ehrgeizige Vorschriften für eine Verkürzung der Fristen für den Versorgerwechsel und eine Automatisierung der Verfahren festzulegen;

32.

plädiert dafür, Fragen im Zusammenhang mit Geschäftspraktiken und Kundengewinnung im Bereich der Energieversorgung auf europäischer Ebene besser zu regeln, um Preisschwankungen zu dämpfen und missbräuchlichen Praktiken keinen Vorschub zu leisten. Diesbezüglich verlangt der Europäische Ausschuss der Regionen die schleunige umfassende Anwendung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken und der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher;

33.

fordert die Regelung und Förderung von Energie-Einkaufsallianzen von öffentlichen Einrichtungen, Haushalten und Unternehmen. Diese Gruppenkäufe sollen das Funktionieren des Marktes verbessern, das Universalrecht auf Zugang zu Energie sichern und diesen Zugang erleichtern, indem sie wirksam und dauerhaft zur Senkung der Energiekosten der Verbraucher beitragen;

Verbesserung der Verständlichkeit und Vergleichbarkeit der Rechnungen

34.

fordert die EU auf, die verschiedenen Positionen auf den Energierechnungen zu prüfen und ein europäisches Musterrechnungsformular zu entwerfen, auf dem verständliche, klare und vergleichbare Standardpositionen aufgeführt sind und das es den Verbrauchern ermöglichen würde, ihren Energieverbrauch besser zu steuern. Der Europäische Ausschuss der Regionen befürwortet diesbezüglich den Vorschlag des Rates der europäischen Energieregulierungsbehörden (ACER) zur Harmonisierung der verschiedenen Positionen, die auf den Energierechnungen aufgeführt werden müssen;

35.

spricht sich dafür aus, dass im Rahmen dieser Vereinheitlichung in die endgültige Rechnung verpflichtend Informationen über die kostenlos verfügbaren Instrumente und Dienste zum Vergleich der Versorgungsangebote sowie Informationen und Beratungsangebote für Haushalte und Unternehmen in Sachen Verbraucherschutz aufgenommen werden;

36.

fordert die Mitgliedstaaten auf, Instrumente und Dienste anzubieten, die den Haushalten und Unternehmen die Rechnungen verständlicher machen, eine Analyse der Rechnungen und ggf. eine Beratung und Unterstützung der Endverbraucher ermöglichen, um Einspruch gegen eventuelle Unregelmäßigkeiten zu erheben oder zu bedarfsgerechteren Versorgungsverträgen zu wechseln;

37.

tritt dafür ein, dass die Rechnungen und Informationen der Versorger für ihre Endkunden ohne Diskriminierung in dem vom Kunden gewünschten Format, auf dem Postweg oder elektronisch, übermittelt werden;

38.

gibt zu bedenken, dass es vor allem den schwachen Verbrauchergruppen schwerfällt, aus der breiten Angebotspalette die für sie günstigsten Tarife auszusuchen, und sie häufig bei der Regierungsebene, die ihnen am nächsten ist, Hilfe suchen. Der Europäische Ausschuss der Regionen fordert daher die EU auf, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Einrichtung von Energie-Beratungsstrukturen zu unterstützen, sofern diese Aufgabe nicht von den Mitgliedstaaten wahrgenommen wird;

Verbesserung der Verbrauchserfassung

39.

unterstreicht, dass die Verbraucher verschiedene einfache Zugangsmöglichkeiten zu ihrer Verbrauchserfassung haben sollten (über intelligente Zähler, online, über eine detaillierte monatliche Stromrechnung, mit individueller Begleitung usw.);

40.

betont, dass die Verbraucher in verständlicher Form über die Verwaltung der Verbrauchserfassung und die Nutzung ihrer Verbrauchsdaten informiert werden müssen, wobei klar anzugeben ist, welche Daten wie häufig erhoben und wie lange gespeichert werden;

41.

weist nachdrücklich darauf hin, dass auf europäischer Ebene ein strenger Rechtsrahmen für Datensicherheit und den Schutz der Privatsphäre im Zuge der Verbrauchserfassung festgelegt werden muss;

Unterstützung und Förderung der Entwicklung der intelligenten Zähler sowie der Forschung und Innovation

42.

betont erneut, dass die Einführung eines intelligenten Systems, sowohl auf Ebene der Netze als auch der Erzeuger/Verbraucher, beschleunigt und das Gesamtsystem wie auch die Verbreitung intelligenter Zähler als wesentliche Faktoren einer wirksamen Laststeuerung unter aktiver Mitwirkung der Verbraucher verbessert werden müssen;

43.

befürwortet die Annahme einer strengen Rahmenregelung auf europäischer Ebene für die Einführung intelligenter Zähler und ihre Verwendungszwecke und Funktionen und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass das damit verbundene Ziel in der Rationalisierung und Verringerung des Energieverbrauchs besteht. In diesem Zusammenhang plädiert der Europäische Ausschuss der Regionen dafür, dass jede neue Technik vor ihrer Einführung Gegenstand einer Energie-, Wirtschafts-, Sozial- und Umweltfolgenabschätzung sein muss, wenn sie als Standard eingeführt werden soll;

44.

fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, der angewandten Forschung in den Bereichen Nachfragesteuerung und -senkung, Lastverschiebung und -steuerung, intelligente, sichere, zuverlässige und wirtschaftliche Systeme für Verbrauchsmessung und Energieverteilung und -übertragung sowie Energiespeicher für Industrie und Haushalte Vorrang einzuräumen;

45.

hebt hervor, dass die Entwicklung und das Funktionieren der Städte enorme Auswirkungen auf den Energiebedarf haben, da auf sie zwischen 60 % und 80 % des weltweiten Energieverbrauchs und in etwa derselbe Anteil der CO2-Emissionen entfallen. Daher könnten eine Europäische Innovationspartnerschaft „Intelligente Städte und Gemeinschaften“ und andere innovative Geschäfts- und Finanzierungsmodelle wesentlich zur Förderung des Ausbaus intelligenter Energietechnik beitragen;

Ermöglichung der Teilnahme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Bürger an den Energiemärkten

46.

bedauert, dass die Kommission die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften nur in dem engen Rahmen der „zunehmenden Beteiligung der Verbraucher“ und insbesondere des Bürgermeisterkonvents zur Kenntnis nimmt, sie jedoch beispielsweise außer Acht lässt, wenn es in den Schlussfolgerungen heißt: „Die Mitgliedstaaten müssen Maßnahmen ergreifen, aber auch gemeinsame Initiativen der Industrie, der Verbraucherorganisationen und der nationalen Regulierungsbehörden werden (…) eine wichtige Rolle spielen“; fordert deshalb die Europäische Kommission auf, die lokale und regionale Ebene, zumal als Energieerzeuger und -anbieter, allgemein stärker in ihre künftigen Maßnahmen in diesem Bereich einzubeziehen;

47.

ist der Auffassung, dass intelligente Messverfahren einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Energiearmut leisten können, dass der Einsatz intelligenter Messtechnik aber nicht zu überhöhten Kosten für die Verbraucher und/oder einer übertriebenen Einschränkung ihrer Energienutzung führen darf;

48.

fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowie die lokalen Energieunternehmen über ausreichende und leicht zugängliche Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen und Projekte im Bereich Energieeffizienz und Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien verfügen, beispielsweise für Energieberatungen. Der Europäische Ausschuss der Regionen spricht sich dafür aus, dass die EU diesen Aspekt in allen einschlägigen künftigen Finanzierungsprogrammen berücksichtigt;

49.

schlägt vor, einen klaren Rahmen festzulegen, der eine einfache Einspeisung von Bürgerenergie in intelligente Netze ermöglicht, die zeitaufwändigen Lizenzerteilungs- und Genehmigungsverfahren abkürzt und erleichtert und die sonstigen wettbewerbsfeindlichen administrativen und rechtlichen Hemmnisse beseitigt;

50.

fordert die Europäische Union und die Mitgliedstaaten auf, einen geeigneten Rechtsrahmen aufzustellen, der den neuen Marktteilnehmern, den sog. Prosumenten, faire Wettbewerbsbedingungen gewährt, und über ausreichende Anreize und die notwendigen Garantien den dezentralen erneuerbaren Eigenverbrauch und eine angemessene Vergütung für die Energieproduktion zu fördern;

51.

stellt fest, dass es zahlreiche bewährte Verfahren für die Mitwirkung der Verbraucher an der Energieverbrauchssteuerung und der dezentralen Erzeugung erneuerbarer Energie gibt, und unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Ausschusses der Regionen für den Austausch bewährter Verfahren;

52.

unterstreicht insbesondere das riesige Potenzial der individuellen und kollektiven Eigenerzeugung von vor Ort vorhandener erneuerbarer Energie und fordert die EU auf, die rechtlichen und finanziellen Hindernisse für die Entwicklung dieser Initiativen auch im Zusammenhang mit der notwendigen Anpassung der bestehenden Stromversorgungsnetze an die Eigenverbrauchsmechanismen zu analysieren und zu beseitigen. In diesem Zusammenhang weist der Europäische Ausschuss der Regionen auf das Konzept der Eigenverantwortlichkeit als Bedingung für die wirksame Einbeziehung der Bürger in die Energiewende hin und befürwortet eine besondere Berücksichtigung derjenigen Verbraucher, die nicht über die notwendigen finanziellen oder praktischen Voraussetzungen für Investitionen in Energieeigenerzeugung verfügen. Er hebt ferner die wichtige Rolle hervor, die die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Organisation oder Unterstützung lokaler Gemeinschafts-, Genossenschafts- oder Eigenerzeugungs-Initiativen für Energieerzeugung, -verteilung und -verbrauch übernehmen können;

53.

begrüßt die Initiative des Bürgerforums „Energie“, spricht sich indes für die Errichtung weiterer Strukturen und Mechanismen aus, die den Energieverbrauchern regelmäßig die Möglichkeit geben, zeitnah ihre Standpunkte dazulegen und so die für die Energiemärkte relevanten Entscheidungen zu beeinflussen.

Brüssel, den 7. April 2016

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Markku MARKKULA


(1)  Siehe auch ENVE-VI/005.

(2)  Siehe Ziffern 25 und 31 von ENVE-VI-006.

(3)  Siehe auch ENVE-VI/003.