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4.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 407/102 |
P8_TA(2015)0222
Vereinbarung EU/Island über die Beteiligung Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto ***
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Juni 2015 zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (10883/2014 — C8-0088/2015 — 2014/0151(NLE))
(Zustimmung)
(2016/C 407/18)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Entwurf eines Beschlusses des Rates (10883/2014), |
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unter Hinweis auf die Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Island andererseits über die Beteiligung Islands an der gemeinsamen Erfüllung der Verpflichtungen der Europäischen Union, ihrer Mitgliedstaaten und Islands im zweiten Verpflichtungszeitraum des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (10941/2014), |
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unter Hinweis auf das vom Rat gemäß Artikel 192 Absatz 1 und Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterbreitete Ersuchen um Zustimmung (C8-0088/2015), |
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unter Hinweis auf das Schreiben des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, |
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gestützt auf Artikel 99 Absatz 1 Unterabsätze 1 und 3 sowie auf Artikel 99 Absatz 2 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (A8-0166/2015), |
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1. |
gibt seine Zustimmung zu dem Abschluss der Vereinbarung; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Island zu übermitteln. |