30.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 316/217 |
P8_TA(2015)0047
Europäische langfristige Investmentfonds ***I
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2015 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds (COM(2013)0462 — C7-0209/2013 — 2013/0214(COD))
(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren: erste Lesung)
(2016/C 316/31)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (COM(2013)0462), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7-0209/2013), |
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gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 16. Oktober 2013 (1), |
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unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 30. Januar 2014 (2), |
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unter Hinweis auf der vom Vertreter des Rates mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 gemachten Zusage, den Standpunkt des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 294 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu billigen, |
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gestützt auf Artikel 59 und Artikel 61 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung sowie die Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A7-0211/2014), |
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unter Hinweis auf die Abänderungen, die es in seiner Sitzung vom 17. April 2014 (3) angenommen hat, |
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unter Hinweis auf den Beschluss der Konferenz der Präsidenten vom 18. September 2014 über unerledigte Angelegenheiten aus der siebten Wahlperiode, |
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unter Hinweis auf den ergänzenden Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A8-0021/2015), |
1. |
legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest; |
2. |
fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, ihren Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen; |
3. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln. |
(1) ABl. C 67 vom 6.3.2014, S. 71.
(2) ABl. C 126 vom 26.4.2014, S. 8.
(3) Angenommene Texte von diesem Datum, P7_TA(2014)0448.
P8_TC1-COD(2013)0214
Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 10. März 2015 im Hinblick auf den Erlass der Verordnung (EU) Nr. …/2015 des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische langfristige Investmentfonds
(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Verordnung (EU) 2015/760.)