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25.8.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 310/98 |
P8_TA(2015)0027
Beitritt Armeniens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung *
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. Februar 2015 zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zu der Einverständniserklärung der Mitgliedstaaten — im Interesse der Europäischen Union — zum Beitritt Armeniens zum Haager Übereinkommen von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (COM(2011)0917 — C8-0269/2014 — 2011/0452(NLE))
(Anhörung)
(2016/C 310/24)
Das Europäische Parlament,
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unter Hinweis auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates (COM(2011)0917), |
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gestützt auf Artikel 38 Absatz 4 des Haager Übereinkommens von 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung, |
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gestützt auf Artikel 81 Absatz 3 und auf Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, gemäß denen es vom Rat angehört wurde (C8-0269/2014), |
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unter Hinweis auf das Gutachten des Gerichtshofs vom 14. Oktober 2014, |
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gestützt auf Artikel 59 und Artikel 108 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Rechtsausschusses (A8-0009/2015), |
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1. |
billigt den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und billigt die Einverständniserklärung zum Beitritt; |
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2. |
beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Armeniens zu übermitteln. |