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25.9.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 334/4 |
Abschlussbericht des Anhörungsbeauftragten (1)
Strombörsen
(AT.39952)
(2014/C 334/05)
Am 22. März 2013 leitete die Kommission das Verfahren nach Artikel 11 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 (2) gegen die Spotmarkt-Strombörsen EPEX Spot („EPEX“) und Nord Pool Spot AS („NPS“) (zusammen „die Parteien“) ein.
Nach Vergleichsgesprächen und der Vorlage von Vergleichsausführungen nach Artikel 10a Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 (3) nahm die Kommission am 11. Dezember 2013 eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an, die an EPEX und NPS gerichtet war und in der festgestellt wurde, dass diese an einer einzigen und ununterbrochenen Zuwiderhandlung gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 53 des EWR-Abkommens beteiligt waren. In der Mitteilung der Beschwerdepunkte wurde gerügt, dass die Parteien ein Wettbewerbsverbot vereinbart hätten, welches eine Zuweisung von Gebieten umfasste und eine Beschränkung des Wettbewerbs zwischen ihnen im Zusammenhang mit Spotmarkt-Stromhandelsdienstleistungen bezweckte.
In ihren Erwiderungen auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte bestätigten EPEX und NPS, dass diese den Inhalt ihrer Vergleichsausführungen wiedergibt.
Nach Artikel 16 des Beschlusses 2011/695/EU habe ich geprüft, ob sich der an EPEX und NPS gerichtete Beschlussentwurf ausschließlich auf Beschwerdepunkte bezieht, zu denen den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde; ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass dies der Fall ist.
Daher bin ich der Auffassung, dass die Verfahrensrechte der Parteien in diesem Verfahren effektiv gewahrt wurden.
Brüssel, den 3. März 2014.
Wouter WILS
(1) Nach den Artikeln 16 und 17 des Beschlusses 2011/695/EU des Präsidenten der Europäischen Kommission vom 13. Oktober 2011 über Funktion und Mandat des Anhörungsbeauftragten in bestimmten Wettbewerbsverfahren (ABl. L 275 vom 20.10.2011, S. 29) (im Folgenden „Beschluss 2011/695/EU“).
(2) Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln (ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 1).
(3) Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission (ABl. L 123 vom 27.4.2004, S. 18).