16.5.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 147/4 |
Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen Sitzung vom 17. Februar 2014 zum vorläufigen Beschlussentwurf in der Sache C.39398 Visa MIF
Berichterstatter: Μalta
2014/C 147/04
(1) |
Der Beratende Ausschuss teilt die Bedenken der Kommission, die sie in ihrem dem Beratenden Ausschuss nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) und Artikel 53 des EWR-Abkommens am 5. Februar 2014 übermittelten Beschlussentwurf zum Ausdruck gebracht hat. |
(2) |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass das Verfahren in der Sache Visa Europe im Wege eines Beschlusses nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates abgeschlossen werden kann. |
(3) |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass die von Visa Europe angebotenen Verpflichtungszusagen geeignet, erforderlich und angemessen sind und für rechtlich bindend erklärt werden sollten. |
(4) |
Der Beratende Ausschuss teilt die Auffassung der Kommission, dass unbeschadet des Artikels 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 angesichts der von Visa Europe angebotenen Verpflichtungen für ein Vorgehen der Kommission gegen Visa Europe kein Anlass mehr besteht. |
(5) |
Der Beratende Ausschuss fordert die Kommission auf, alle übrigen in der Sitzung angesprochenen Punkte zu berücksichtigen. |
(6) |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |