4.2.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 32/15 |
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Stärkung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der EU: Das Europäische Modell für den Informationsaustausch“
(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter http://www.edps.europa.eu erhältlich)
2014/C 32/08
1. Einleitung
1.1 Konsultation des EDSB
1. |
Am 7. Dezember 2012 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Stärkung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der EU: Das Europäische Modell für den Informationsaustausch“ („Mitteilung“) an (1). Am selben Tag nahm die Kommission einen Bericht zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität („Prümer Beschluss“) an (2). Auf diesen Bericht wird in der vorliegenden Stellungnahme nicht eigens eingegangen; er wird an dieser Stelle lediglich zum besseren Verständnis des Kontexts erwähnt. |
2. |
Vor der Annahme der Mitteilung erhielt der EDSB Gelegenheit, informell Kommentare abzugeben. Er begrüßt, dass einige seiner Kommentare in die Mitteilung eingeflossen sind. |
1.2 Hintergrund und Ziele der Mitteilung
3. |
Das Stockholmer Programm (3) verfolgt das Ziel, künftige Herausforderungen zu bewältigen und den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit Maßnahmen weiter zu stärken, in deren Mittelpunkt die Interessen und Bedürfnisse der Bürger stehen. Dort sind die Prioritäten der EU im Bereich Justiz und Inneres für den Zeitraum 2010-2014 und strategische Leitlinien für die legislative und operative Planung im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht im Einklang mit Artikel 68 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) festgelegt (4). |
4. |
Das Stockholmer Programm erkennt insbesondere das Erfordernis der Kohärenz und Konsolidierung bei der Entwicklung von Informationsmanagement und Informationsaustausch im Bereich der inneren Sicherheit in der EU an und ersucht den Rat und die Kommission, die Strategie für das Informationsmanagement im Bereich der inneren Sicherheit in der EU umzusetzen, was ein solides Datenschutzregime einschließt. In diesem Zusammenhang fordert das Stockholmer Programm die Kommission ebenfalls auf, zu prüfen, ob die Entwicklung eines europäischen Informationsaustauschmodells auf der Grundlage einer Sichtung des bestehenden Instrumentariums im Bereich des Informationsaustauschs in der EU erforderlich ist. Bei dieser Sichtung soll festgestellt werden, ob diese Instrumente wie ursprünglich vorgesehen funktionieren und den Zielvorgaben der Strategie für das Informationsmanagement entsprechen (5). |
5. |
Im Nachgang zum Stockholmer Programm veröffentlichte die Kommission im Juli 2010 eine Mitteilung (6) („Mitteilung von 2010“), die einen vollständigen Überblick über die schon bestehenden, noch in der Umsetzung begriffenen oder in Betracht gezogenen Maßnahmen auf EU-Ebene bietet, mit denen die Erhebung, die Speicherung und der grenzüberschreitende Austausch personenbezogener Daten zu Zwecken der Strafverfolgung und Migrationssteuerung geregelt wird. |
6. |
Die hier zu prüfende Mitteilung ist eine Antwort auf das Stockholmer Programm und baut auf der Mitteilung von 2010 auf; sie stellt eine Bestandsaufnahme des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs in der EU in der Praxis dar und formuliert Empfehlungen für mögliche Verbesserungen. |
3. Schlussfolgerungen
37. |
Der EDSB schätzt die allgemeine Aufmerksamkeit, die dem Datenschutz in der Mitteilung zuteil wird; dort wird unterstrichen, dass ein hohes Maß an Datenqualität, Datensicherheit und Datenschutz erforderlich ist, und es wird daran erinnert, dass unabhängig von der Kombination oder Sequenz die für jedes Instrument geltenden Regeln zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Datenqualität sowie die Bestimmungen zur Zweckbestimmung des Instruments einzuhalten sind. |
38. |
Weiter äußert sich der EDSB folgendermaßen:
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Brüssel, den 29. April 2013
Peter HUSTINX
Europäischer Datenschutzbeauftragter
(1) COM(2012) 735 final.
(2) COM(2012) 732 final.
(3) Das Stockholmer Programm — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger, Ratsdokument 5731/10, 3.3.2010.
(4) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 47).
(5) Das Stockholmer Programm — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger, Ratsdokument 5731/10, Abschnitt 4.2.2.
(6) Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2010 an das Europäische Parlament und den Rat „Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht“, KOM(2010) 385 endgültig.