4.2.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 32/15


Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat „Stärkung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der EU: Das Europäische Modell für den Informationsaustausch“

(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter http://www.edps.europa.eu erhältlich)

2014/C 32/08

1.   Einleitung

1.1   Konsultation des EDSB

1.

Am 7. Dezember 2012 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Stärkung der Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden in der EU: Das Europäische Modell für den Informationsaustausch“ („Mitteilung“) an (1). Am selben Tag nahm die Kommission einen Bericht zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität („Prümer Beschluss“) an (2). Auf diesen Bericht wird in der vorliegenden Stellungnahme nicht eigens eingegangen; er wird an dieser Stelle lediglich zum besseren Verständnis des Kontexts erwähnt.

2.

Vor der Annahme der Mitteilung erhielt der EDSB Gelegenheit, informell Kommentare abzugeben. Er begrüßt, dass einige seiner Kommentare in die Mitteilung eingeflossen sind.

1.2   Hintergrund und Ziele der Mitteilung

3.

Das Stockholmer Programm (3) verfolgt das Ziel, künftige Herausforderungen zu bewältigen und den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit Maßnahmen weiter zu stärken, in deren Mittelpunkt die Interessen und Bedürfnisse der Bürger stehen. Dort sind die Prioritäten der EU im Bereich Justiz und Inneres für den Zeitraum 2010-2014 und strategische Leitlinien für die legislative und operative Planung im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht im Einklang mit Artikel 68 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union („AEUV“) festgelegt (4).

4.

Das Stockholmer Programm erkennt insbesondere das Erfordernis der Kohärenz und Konsolidierung bei der Entwicklung von Informationsmanagement und Informationsaustausch im Bereich der inneren Sicherheit in der EU an und ersucht den Rat und die Kommission, die Strategie für das Informationsmanagement im Bereich der inneren Sicherheit in der EU umzusetzen, was ein solides Datenschutzregime einschließt. In diesem Zusammenhang fordert das Stockholmer Programm die Kommission ebenfalls auf, zu prüfen, ob die Entwicklung eines europäischen Informationsaustauschmodells auf der Grundlage einer Sichtung des bestehenden Instrumentariums im Bereich des Informationsaustauschs in der EU erforderlich ist. Bei dieser Sichtung soll festgestellt werden, ob diese Instrumente wie ursprünglich vorgesehen funktionieren und den Zielvorgaben der Strategie für das Informationsmanagement entsprechen (5).

5.

Im Nachgang zum Stockholmer Programm veröffentlichte die Kommission im Juli 2010 eine Mitteilung (6) („Mitteilung von 2010“), die einen vollständigen Überblick über die schon bestehenden, noch in der Umsetzung begriffenen oder in Betracht gezogenen Maßnahmen auf EU-Ebene bietet, mit denen die Erhebung, die Speicherung und der grenzüberschreitende Austausch personenbezogener Daten zu Zwecken der Strafverfolgung und Migrationssteuerung geregelt wird.

6.

Die hier zu prüfende Mitteilung ist eine Antwort auf das Stockholmer Programm und baut auf der Mitteilung von 2010 auf; sie stellt eine Bestandsaufnahme des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs in der EU in der Praxis dar und formuliert Empfehlungen für mögliche Verbesserungen.

3.   Schlussfolgerungen

37.

Der EDSB schätzt die allgemeine Aufmerksamkeit, die dem Datenschutz in der Mitteilung zuteil wird; dort wird unterstrichen, dass ein hohes Maß an Datenqualität, Datensicherheit und Datenschutz erforderlich ist, und es wird daran erinnert, dass unabhängig von der Kombination oder Sequenz die für jedes Instrument geltenden Regeln zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Datenqualität sowie die Bestimmungen zur Zweckbestimmung des Instruments einzuhalten sind.

38.

Weiter äußert sich der EDSB folgendermaßen:

Er begrüßt die Schlussfolgerung der Mitteilung, dass weder neue Strafverfolgungsdatenbanken auf EU-Ebene noch neue EU-Instrumente für den Informationsaustausch erforderlich sind;

er unterstreicht die Notwendigkeit einer gründlichen Sichtung der Instrumente und Initiativen im Bereich Justiz und Inneres, deren Ergebnisse in eine umfassende, integrierte und durchstrukturierte EU-Politik für das Management von Informationen und des Informationsaustauschs einfließen sollten, und er fordert die Kommission auf, mit der Bewertung anderer bestehender Instrumente fortzufahren;

er fordert die Kommission auf, sich i) Gedanken zu machen über die Wirksamkeit von Datenschutzgrundsätzen im Lichte des technologischen Wandels, die Entwicklungen bei IT-Großsystemen und die zunehmende Verwendung von Daten, die ursprünglich für Zwecke erhoben wurden, die nichts mit der Verbrechensbekämpfung zu tun haben, sowie ii) der Frage nachzugehen, ob der derzeit zu beobachtende Trend zu einer breit angelegten, systematischen und proaktiven Überwachung nicht verdächtiger Personen die öffentliche Sicherheit wirklich verbessert und ob er tatsächlich einen Beitrag zur Bekämpfung der Kriminalität leistet; das Ergebnis dieser Überlegungen sollte eine umfassende, integrierte und durchstrukturierte EU-Politik für das Management von Informationen und des Informationsaustauschs in diesem Bereich sein;

er unterstreicht, dass die laufenden Diskussionen über den Vorschlag für eine Richtlinie die Kommission nicht davon abhalten sollten, eine Bestandsaufnahme der Probleme und Risiken des Datenschutzes vorzunehmen und sich Gedanken über mögliche Verbesserungen im aktuellen rechtlichen Kontext zu machen, und er empfiehlt, diese Diskussionen insbesondere zu einer klaren Unterscheidung der Verarbeitung von Daten über verdächtige und nicht verdächtige Personen für die weitere Entwicklung des Europäischen Modells für den Informationsaustausch zu nutzen;

er ist voll und ganz der Auffassung, dass das bestehende Instrumentarium überprüft und an die vorgeschlagene Richtlinie angepasst werden sollte und fordert die Kommission auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen;

er fordert die Kommission auf, mit der Bewertung bestehender Instrumente während und nach ihrer vollständigen Anwendung fortzufahren;

er empfiehlt, in dem Leitfaden zur Wahl des Kanals, zu dessen Ausarbeitung der Rat aufgefordert wurde, den Folgen für Zweckbindung und Verantwortlichkeiten Rechnung zu tragen;

er fordert die Kommission auf, die Entscheidung für den Europol-Kanal mit Nutzung von SIENA als Standardkanal besser zu begründen und der Frage nachzugehen, ob diese Entscheidung im Einklang mit dem Grundsatz des eingebauten Datenschutzes steht;

er stellt mit Zufriedenheit fest, dass in der Mitteilung daran erinnert wird, dass Informationen tatsächlich nur ausgetauscht und verwendet werden dürfen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und wenn damit auch die Datenschutzvorschriften eingehalten werden, und er fordert die Kommission auf, mit den Arbeiten an harmonisierten Bedingungen für nationale Kontaktstellen zu beginnen und so zu gewährleisten, dass die Anforderungen in allen Mitgliedstaaten ähnlich sind und Personen wirksamen Schutz bieten;

er empfiehlt, in das von der Kommission vorgesehene Programm sowie in die Fortbildungskurse, die die Mitgliedstaaten durchführen sollen, auch Kurse über Informationssicherheit und Datenschutz aufzunehmen.

Brüssel, den 29. April 2013

Peter HUSTINX

Europäischer Datenschutzbeauftragter


(1)  COM(2012) 735 final.

(2)  COM(2012) 732 final.

(3)  Das Stockholmer Programm — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger, Ratsdokument 5731/10, 3.3.2010.

(4)  Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. C 83 vom 30.3.2010, S. 47).

(5)  Das Stockholmer Programm — Ein offenes und sicheres Europa im Dienste und zum Schutz der Bürger, Ratsdokument 5731/10, Abschnitt 4.2.2.

(6)  Mitteilung der Kommission vom 20. Juli 2010 an das Europäische Parlament und den Rat „Überblick über das Informationsmanagement im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht“, KOM(2010) 385 endgültig.