12.6.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 178/9


Sechzehnter Zwischenbericht über die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit — (2013/II)

2014/C 178/03

I.   EINFÜHRUNG

Dieser sechzehnte Zwischenbericht über die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit erstreckt sich auf die Tätigkeiten der EU im zweiten Halbjahr 2013 (vom 1. Juli 2013 bis zum 31. Dezember 2013). Er wurde von der für Nichtverbreitung und Abrüstung zuständigen Abteilung des EAD in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Dienststellen des EAD und der Europäischen Kommission erstellt. Im Berichtszeitraum wurde die Problematik der Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und dazugehöriger Munition von der EU in allen multilateralen Gremien und in ihrem politischen Dialog mit Drittländern im Rahmen der einschlägigen internationalen Instrumente, wie z. B. dem Aktionsprogramm der Vereinten Nationen zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten („VN-Aktionsprogramm“) und dem Internationalen Rechtsinstrument zur Ermöglichung der rechtzeitigen und zuverlässigen Identifikation und Rückverfolgung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen („ITI“) auch weiterhin verstärkt zur Sprache gebracht. Mit der Annahme des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) im Jahr 2013 sollte die im Rahmen von VN-Instrumenten wie dem VN-Aktionsprogramm und dem Feuerwaffen-Protokoll geleistete Arbeit ergänzt und verstärkt werden. Die Aufnahme von SALW in den Geltungsbereich des ATT schafft rechtlich verbindliche Verpflichtungen und neue Normen für die Regulierung der legalen Weitergabe von SALW, die das Risiko, dass SALW in den illegalen Markt umgelenkt werden, weiter verringern werden. Zudem setzte die EU in diesem Zeitraum die Durchführung eines breiten Spektrums von Projekten zur Bekämpfung und Verhütung der übermäßigen Anhäufung von SALW und der dazugehörigen Munition fort und nahm neue Beschlüsse des Rates zu weiteren auf diese Ziele ausgerichteten Initiativen an.

II.   DURCHFÜHRUNG DES IN DER SALW-STRATEGIE DER EU ENTHALTENEN AKTIONSPLANS

II.1.   Wirksamer Multilateralismus zur Entwicklung globaler, regionaler und nationaler Mechanismen gegen das Angebot und die destabilisierende Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition

a)   Erster Ausschuss der 68. VN-Generalversammlung

Die 2013 abgehaltene Tagung des Ersten Ausschusses der VN Generalversammlung bot der EU eine Gelegenheit, sich für die wirksame und umfassende Umsetzung des Abschlussdokuments der Zweiten Konferenz zur Überprüfung des VN-Aktionsprogramms zum unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen und für das rasche Inkrafttreten des Vertrags über den Waffenhandel sowie für seine Universalisierung und umfassende Umsetzung einzusetzen. Es wurden mehrere Resolutionen verabschiedet, so auch für die Umsetzung des VN-Aktionsprogramms. Der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) entwickelte sich zur umstrittensten Frage im Kontext mehrerer Resolutionen: Nachdrückliche Formulierungen zur Unterstützung des ATT und seines frühzeitigen Inkrafttretens lösten lebhafte Debatten aus. Die EU und die EU-Mitgliedstaaten brachten gemeinsam mit anderen Delegationen zum Ausdruck, dass sie den Vertrag nachdrücklich unterstützen, und beabsichtigten, dies durch eindeutige Bezugnahmen in den entsprechenden Resolutionsentwürfen zu bekräftigen. Diese Bemühungen stießen bei einigen Seiten auf hartnäckigen Widerstand, was in den meisten Fällen dazu führte, dass der Wortlaut der Resolutionen abgeschwächt wurde.

Die Resolutionen „Unterstützung von Staaten zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und zur Einsammlung dieser Waffen“ (Mali), „Unerlaubter Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten“ (Kolumbien) und „Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition“ (Deutschland/Frankreich) wurden ohne Abstimmung nach eingehenden Beratungen und Konsultationen — auch EU-intern aufgrund der in diesen Resolutionen enthaltenen ATT-Bezugnahmen — angenommen. Diese Resolutionen wurden von allen EU-Mitgliedstaaten gemäß der Praxis, die sich in den Vorjahren etabliert hat, unterstützt. Die Europäische Union gab vor ihrem Tätigwerden in Bezug auf die Resolutionen über konventionelle Waffen eine erläuternde allgemeine Erklärung ab und betonte, dass sie dem ATT und der allerersten Resolution des Sicherheitsrates über Kleinwaffen und leichte Waffen (Resolution 2117) große Bedeutung beimisst. Sie stellte zudem die menschenrechtsrelevanten/humanitären Folgen und die Auswirkungen auf die Gewalt gegen Frauen und Kinder heraus, wobei sie auch auf die Resolution „Frauen, Abrüstung und Rüstungskontrolle“ verwies, die von den Befürwortern ohne vorherige Konsultationen eingebracht worden war. Die Erklärung wurde von 25 Drittstaaten unterstützt.

Die Resolutionen „Transparenz auf dem Gebiet der Rüstung“ und „Nationale Rechtsvorschriften über den Transfer von Waffen, militärischem Gerät sowie Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck“ (Niederlande), die klare Worte zur Unterstützung des ATT enthalten, stießen bei einigen Seiten auf Widerstand, wurden aber letztendlich mit 145 Stimmen ohne Gegenstimme bei 28 Stimmenthaltungen beziehungsweise mit 171 Stimmen ohne Gegenstimme bei 4 Stimmenthaltungen angenommen.

Eine separate Resolution über den ATT wurde mit 141 Stimmen ohne Gegenstimme bei 28 Stimmenthaltungen angenommen.

Im Einklang mit dem hohen Stellenwert des ATT für die EU brachte diese auf einer einleitenden Tagung, bei der der Präsident der Abschlusskonferenz der VN zum ATT den Vorsitz führte, Bemerkungen und Fragen ein.

Am Rande der Tagung des Ersten Ausschusses nahm die EU zudem an einem informellen Treffen zur fünften Zweijährlichen Tagung der Staaten (BMS5) des SALW-Aktionsprogramms teil, wobei sie die Prioritäten der EU im Hinblick auf die Vorbereitung dieser für den 16. bis 20. Juni 2014 anberaumten Tagung bekräftigte.

b)   Umsetzung des Aktionsprogramms der Vereinten Nationen von 2001 zur Verhütung, Bekämpfung und Beseitigung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen unter allen Aspekten

Die EU beteiligte sich aktiv an allen informellen Konsultationsrunden zur Vorbereitung der Fünften Zweijährlichen Tagung der Staaten zur Erörterung der Umsetzung des Aktionsprogramms (BMS5, 16.-20 Juni 2014, New York), die die nächste große VN-Tagung zu SALW-Angelegenheiten im Rahmen des Aktionsprogramms nach der im August/September 2012 ausgerichteten Zweiten Konferenz zur Überprüfung des VN-Aktionsprogramms sein wird. Bei diesen Konsultationen betonte die EU in Anbetracht der umfassenden Abschlussdokumente, die auf der Zweiten Überprüfungskonferenz im Konsens angenommen worden waren, die Notwendigkeit einer zielgerichteten Aussprache über die Erfahrungen und Möglichkeiten von Friedensunterstützungseinsätzen und anderen relevanten Akteuren im Hinblick auf die Rückverfolgung illegaler SALW in Konflikt- und Post-Konflikt-Gebieten. Die EU ist davon überzeugt, dass eine verstärkte und systematischere Rückverfolgung in Konfliktgebieten erheblich dazu beitragen kann, unsere Fähigkeiten zur Bekämpfung des illegalen Handels mit SALW und ihrer Abzweigung an unbefugte Endnutzer zu verbessern, indem wir beispielsweise mehr über Abzweigungswege, den Schwund aus ungenügend gesicherten Lagestätten oder über Schmuggelrouten in Erfahrung bringen. Schließlich ist die EU der Ansicht, die BMS5 könnte erheblich zur Bekämpfung des illegalen Handels beitragen, indem auf dieser Tagung die Möglichkeiten und Herausforderungen geprüft werden, die sich aus den jüngsten Entwicklungen bei der Herstellung und Konzeption von SALW sowie bei der entsprechend Technologie für die wirksame Kennzeichnung, Rückverfolgung, Verbleibsnachweisführung und Sicherung von SALW ergeben. Weitere wichtige Themen für die BMS5 wären nach Auffassung der EU die Sicherheit der Lagerbestände und eine wirksame internationale Zusammenarbeit und Unterstützung.

Ergänzend zu den politischen Anstrengungen der EU auf VN-Ebene zur Förderung einer systematischeren Rückverfolgung von SALW in Konflikt- und Post-Konflikt-Gebieten anhand eines konkreten Projekts, das die einschlägige Überwachungskapazität der internationalen Gemeinschaft in der Praxis verbessern und sachdienliche Informationen für die künftige Ausarbeitung und Durchführung von stärker faktengestützten Strategien und Projekten zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung und Abzweigung von SALW ermöglichen soll, wurde am 25. November 2013 mit dem Beschluss 2013/698/GASP des Rates ein zugängliches und benutzerfreundliches globales Informationsverwaltungssystem („iTrace“) für illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition geschaffen  (1).

Dieses System dient dazu, illegale SALW und andere illegale konventionelle Waffen und Munition — unter Angabe der jeweiligen Waffentypen, der Lieferanten, der Transferrouten und der unbefugten Empfänger — zu verfolgen. Das auf Konfliktgebiete ausgerichtete und mit Informationen aus Untersuchungen vor Ort und aus bereits bestehender politikrelevanter Dokumentation über die Weitergabe von SALW und anderer konventioneller Waffen und Munition gespeiste iTrace ist als erster globaler Mechanismus zur systematischen Überwachung von Waffenhandelsaktivitäten gedacht. Zudem soll iTrace die Überwachung der Umsetzung des ATT erleichtern, durch Bereitstellung umfassender Informationen die Überprüfungen der Umsetzung des ATT unterstützen und die Fähigkeit der nationalen Regierungen, die Auswirkungen von Entscheidungen über Waffenausfuhrgenehmigungen vorherzusehen, verbessern.

Im Berichtzeitraum lief die Entwicklung des Systems an und es wurde damit begonnen, eine Reihe von Untersuchungen vor Ort durchzuführen, damit iTrace in Echtzeit mit Daten versorgt werden kann. Ursprünglich standen die Länder südlich der Sahara — einschließlich der Zentralafrikanischen Republik, Libyen und des Südsudan — im Mittelpunkt der Untersuchungen; allerdings steht zu erwarten, dass diese im Zeitraum 2014-2015 auf den Nahen Osten und möglicherweise auf Südamerika und Ostasien ausgeweitet werden. Die Durchführungsstelle Conflict Armament Research Ltd. (CAR) wird iTrace auf der BMS5 im Juni 2014 in New York in Betrieb setzen.

Im Rahmen des Beschlusses 2011/428/GASP des Rates vom 18. Juli 2011zur Unterstützung der Tätigkeiten des Büros der VN für Abrüstungsfragen hinsichtlich der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms  (2) wurden bei einer Halbzeitbewertung der Umsetzung der unterstützten Tätigkeiten folgende konkrete Ergebnisse verzeichnet: Auf globaler Ebene hatte eine Reihe regionaler Workshops zu dem Aktionsprogramm für Staaten in Asien, Lateinamerika und in der Karibik großen Einfluss auf die 2012 abgehaltene zweite Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm. Den Reaktionen der teilnehmenden Staaten war zu entnehmen, dass die regionalen Workshops die Kenntnis der SALW-Problematik und das Bewusstsein für diese im Rahmen des Aktionsprogramms im Vorfeld der zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm (2012) erheblich verbessert haben. Auf diesen regionalen Treffen wurden konkrete Abschlussdokumente vereinbart, in denen die regionalen und subregionalen Prioritäten in Bezug auf SALW-Angelegenheiten näher bestimmt wurden. Zudem wurde die verstärkte Koordinierung zwischen unterschiedlichen einzelstaatlichen Einrichtungen zu SALW-Angelegenheiten durch strategische Bemühungen erleichtert, die die Anwesenheit jeweils eines Vertreters der Regierung und eines Vertreters der Ständigen Vertretung bei den VN bei den regionalen Sitzungen jedes teilnehmenden Landes gewährleisten sollen. Schließlich wurde im Rahmen des Systems zur Unterstützung der Umsetzung des Aktionsprogramms (SUU-AP) die Entwicklung eines Online-Berichtsmusters abgeschlossen, das die Übermittlung der nationalen Berichte über die Umsetzung des Aktionsprogramms erleichtern soll.

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2013 mündeten die global angelegten Arbeiten zu SALW-Angelegenheiten und die Arbeiten zur zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm (2012) zudem in einem konkreten Kapazitätsaufbau in einzelnen Drittstaaten. Was das internationale Rückverfolgungsinstrument ITI anbelangt, so wurden die potenziellen begünstigen Länder Burkina Faso, Niger und Sierra Leone unterstützt, um sie auf die Lieferung von Geräten zur Kennzeichnung von Waffen vorzubereiten und dadurch sicherzustellen, dass diese Länder in der Lage wären, sofort mit einer ITI-konformen Kennzeichnung und Nachweisführung bei den im Staatsbesitz befindlichen Waffen zu beginnen. Zudem wurden Entwürfe von Leitlinien zur Planung und Umsetzung nationaler Programme für die Kennzeichnung, Rückverfolgung und Führung von Verbleibsnachweisen den westafrikanischen Ländern mit der Bitte um Anregungen übermittelt, um ein nationales Engagement sicherzustellen und diese Länder dabei zu unterstützen, eine wirksame und beständige Waffenkennzeichnungspraxis zu etablieren. Zu den für 2014 vorgesehenen Tätigkeiten zählen die Bereitstellung der Kennzeichnungsgeräte für die drei begünstigten Länder, dort stattfindende Schulungen in der Bedienung der Geräte sowie ein regionaler Workshop zur Ausbildung der Ausbilder.

Im Berichtszeitraum wurden auch vor Ort Kapazitäten im Bereich der Verwaltung von Munitionsbeständen aufgebaut. Gegenwärtig wird gemeinsam mit dem Verband der lateinamerikanischen Schulungszentren für Friedenssicherung (Association of Latin American Peacekeeping Training Centres/ALCOPAZ) intensiv an der Sensibilisierung für die fertiggestellten Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG), die im Rahmen des VN-Programms SaferGuard festgelegt wurden, sowie für das zur Unterstützung der Umsetzung der IATG-Leitlinien eingerichtete Online-Toolkit (http://www.un.org/disarmament/un-saferguard/) und an deren Verbreitung gearbeitet.

Dies führte zu einem Beschluss der ALCOPAZ, die IATG-Leitlinien bei ihren Friedenssicherungstätigkeiten zu verwenden. Die nationalen Behörden Brasiliens haben sich insbesondere auch dazu verpflichtet, die 700 Seiten umfassenden IATG in die portugiesische Sprache zu übersetzen. Die Sensibilisierung afrikanischer Staaten ist ebenfalls bereits angelaufen. Im Rahmen der am 10.-11. Juni 2013 in Kairo ausgerichteten regionalen Tagung für Mitglieder der Liga der Arabischen Staaten (LAS) zur Erörterung der Auswirkungen der zweiten Überprüfungskonferenz zum VN-Aktionsprogramm (2012) bekundeten einige LAS-Staaten großes Interesse an Schulungen im Bereich der Verwaltung von Munitionsbeständen und begrüßten die Übersetzung der IATG in die arabische Sprache, die im Rahmen der Durchführung der im Beschluss des Rates bestimmten Tätigkeiten erstellt wurde. 2014 werden in Lateinamerika und Afrika Aufbauschulungen zu den IATG angeboten, und für drei lateinamerikanische und drei afrikanische Staaten ist eine IATG-Betreuung am Einsatzort vorgesehen.

c)   Vertrag über den Waffenhandel

Die EU begrüßt nachdrücklich, dass der Vertrag über den Waffenhandel (ATT) erfolgreich verabschiedet worden ist, und ist der festen Überzeugung, dass eine umfassende und wirksame Umsetzung des ATT erheblich dazu beitragen kann, für mehr Verantwortungsbewusstsein und Transparenz bei legalen internationale Waffentransfers zu sorgen und den illegalen Handel mit konventionellen Waffen einzudämmen. Mit Blick auf dieses Ziel beabsichtigt die EU, die Universalisierung und uneingeschränkte und wirksame Umsetzung des Vertrags zu unterstützen, und hat zur Unterstützung dieser Ziele den Beschluss 2013/768/GASP des Rates vom 16. Dezember 2013 über Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Durchführung des ATT angenommen (3). Dieser Beschluss des Rates stellt erhebliche Finanzmittel zur Unterstützung des ATT bereit und wird der EU mehr Möglichkeiten zur diplomatischen Einflussnahme bieten, wenn sie mit Drittstaaten deren Beitritt zum ATT zur Sprache bringt.

Die Aufnahme von SALW in den Geltungsbereich des ATT war ein wichtiger Schritt, und durch eine eingehendere Kontrolle legaler internationaler SALW-Transfers anhand etwa von robusteren Endverwenderkontrollen und Endverwenderzusicherungen sowie durch Umlenkungshemmnisse ließe sich das Risiko, dass SALW in den illegalen Markt umgelenkt werden, weiter verringern. Der ATT wird demnach auch andere wichtige VN-Instrumente wie das VN-Aktionsprogramm und das Protokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit (Feuerwaffen-Protokoll) ergänzen und verstärken.

Alle EU-Mitgliedstaaten haben den ATT unterzeichnet, seitdem dieser am 3. Juni 2013 zur Unterzeichnung aufgelegt wurde, und am 2. April 2014 haben 17 EU-Mitgliedstaaten gemeinsam ihre Ratifizierungsurkunden hinterlegt, womit sie erheblich zum Erreichen der für das Inkrafttreten benötigten Zahl von 50 Ratifizierungen beigetragen haben. Weitere EU-Mitgliedstaaten werden ihre Ratifizierungsurkunden bald hinterlegen, da ihre nationalen Ratifizierungsverfahren bereits weit fortgeschritten sind.

d)   Umsetzung des Zusatzprotokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen sowie den unerlaubten Handel damit zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (UNTOC)

Die Europäische Kommission nahm am 22. März 2013 einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität an. Am 10. Dezember 2013 stimmte das Europäische Parlament dem Vorschlag zu, und der Rat nahm den Beschluss am 11. Februar 2014 an. Der Beschluss schließt den Prozess der Umsetzung der Vorschriften dieses Zusatzprotokolls in das EU-Recht ab. Der Abschluss des Zusatzprotokolls durch die EU stand im Berichtszeitraum noch aus und stellte eine internationale Verpflichtung für die EU dar.

In der zweiten Jahreshälfte 2013 wurde im Rahmen der langfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments (IfS) zur Abwehr weltweiter und transregionaler Bedrohungen ein Dreijahresprojekt (März 2011 bis Februar 2014) fortgeführt, das darauf abzielt, dem grenzüberschreitenden illegalen Handel mit Schusswaffen vorzubeugen und entgegenzuwirken; hierzu soll auf die Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls hingewirkt werden. Für die Projektdurchführung sorgt das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC); in geografischer Hinsicht erfasst das Projekt Westafrika (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Mali, Mauretanien, Senegal und Togo) und Südamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Uruguay). Entsprechend dem gesetzten Ziel, in Lateinamerika, der Karibik und Westafrika auf die Ratifizierung und Umsetzung des Feuerwaffen-Protokolls hinzuwirken, wurde weiterhin technische Unterstützung bei der Harmonisierung von Rechtsvorschriften und beim Aufbau von Kapazitäten für die SALW-Kontrolle auf nationaler und regionaler Ebene (insbesondere mit der Mercosur-Arbeitsgruppe „Feuerwaffen und Explosivstoffe“) geleistet. Im Besonderen wurden im zweiten Halbjahr 2013 umfassende Berichte fertiggestellt, die Gesetzesevaluierungen sowie Lückenanalysen zu 13 der 15 Projektländer enthalten, und sieben Länder erhielten eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung bei der Gesetzgebung und Hilfe bei der Abfassung von Rechtsvorschriften zwecks Weiterentwicklung ihrer Entwürfe von nationalen Gesetzen zur Regulierung von Feuerwaffen. Ein umfassender Schulungsplan in Bezug auf Feuerwaffen, der in Zusammenarbeit mit Interpol und der Royal Canadian Mounted Police konzipiert wurde, steht kurz vor der Fertigstellung, und das UNODC-Modellgesetz gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen sowie den unerlaubten Handel damit wurde von den Projektexperten überarbeitet, um den Synergien mit dem neu angenommenen ATT Rechnung zu tragen. Zu den weiteren Zielen des Projekts zählte der Aufbau von Kontakten zu regionalen Einrichtungen der Zivilgesellschaft und zu Abgeordneten, ebenso wie die Aufklärung über die SALW-Problematik, um eine größere Mitwirkung und Kontrolle seitens der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Strategien mit Feuerwaffenbezug zu erreichen.

Im Rahmen der langfristigen IfS-Komponente hat die EU darüber hinaus Interpol bei der Entwicklung und Inbetriebnahme einer Datenbank für das Aufspüren und die Rückverfolgung verlorener bzw. gestohlener Schusswaffen (iARMS) über das System Interpol I24/7 weiter finanziell unterstützt, um den regionalen und überregionalen Informationsaustausch sowie die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen zu erleichtern. Die erste Phase (2011-2012) umfasste schwerpunktmäßig das Erstellen der Datenbank und den Test des Systems im Pilotbetrieb in ausgewählten Ländern in Westafrika (Benin, Burkina Faso, Gambia, Ghana, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo), Südamerika (Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Peru, Uruguay), der Karibik (Jamaika), Europa (Tschechische Republik, Kroatien, Portugal, Spanien) und Australien. Im Januar 2013 begann mit der weltweiten Inbetriebnahme nach dem erfolgreichen Testbetrieb die zweite Phase des Projekts. Ziel der zweijährigen zweiten Phase (2013-2014) ist es, die Systemfunktionen zu verbessern und das iARMS-System für alle 190 Interpol-Mitglieder freizuschalten. Kapazitätsaufbau, Schulungsmaßnahmen und kriminalpolizeiliche Erkenntnisgewinnung im Bereich der Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen sind ebenfalls Teil des Projekts. Bis heute enthält das iARMS-System rund 300 000 Einträge, die von den 107 Ländern, die dem System beigetreten sind, übermittelt wurden. Im November 2013 verzeichnete das iARMS-System den ersten „Treffer“, als bei einer gestohlenen Feuerwaffe eine Verbindung zwischen zuvor voneinander unabhängigen Fällen in Costa Rica und Panama hergestellt werden konnte. Für Anfang 2015 wird eine dritte Phase mit dem Ziel vorbereitet, die Errungenschaften der ersten beiden Phasen zu festigen, den weltweiten Einsatz des iARMS-Systems zu fördern und Synergien mit verwandten Systemen in der EU und anderswo zu nutzen.

Am 21. Oktober 2013 verabschiedete die Kommission die Mitteilung „Schusswaffen und die innere Sicherheit der EU: Schutz der Bürger und Unterbindung des illegalen Handels“ (4) . Die Mitteilung enthält eine Bestandsaufnahme der bestehenden EU-Maßnahmen zur Eindämmung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen aus Sicht der Strafverfolgung, und es wird erläutert, wie die Kommission die künftigen Schritte auf diesem Gebiet sieht. In der Mitteilung wird ein umfassendes Konzept für eine gemeinschaftliche Vorgehensweise Europas beim Schutz des legalen Handels und Besitzes von Feuerwaffen und beim Kampf gegen Verbrechen mit Schusswaffen dargelegt. Es werden einige Ideen erwogen: ob und wie gesetzliche Regelungen verschärft werden sollten, wie sich die operationelle Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden intensivieren lässt und wie man besser in und mit Drittländern zusammenarbeiten kann, um den Zufluss illegaler Waffen einzudämmen. Es wird außerdem überlegt, wie sich das Risiko verringern lässt, dass Feuerwaffen in die Hände von Kriminellen gelangen, etwa durch die Entwicklung wirksamer Standards zur Deaktivierung ziviler und militärischer Feuerwaffen und durch vermehrte Anstrengungen, den unerlaubten Handel mit (zivilen oder militärischen) Feuerwaffen von außerhalb der EU zu bekämpfen.

Die Kommission ist darüber hinaus dabei, ein einschlägiges „Feuerwaffenpaket 2015“ zu entwerfen, das Gesetzgebungsvorschläge erstens zu Verfahren zur Deaktivierung und Kennzeichnung von Feuerwaffen und zweitens zur Angleichung strafrechtlicher Sanktionen für den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen enthalten könnte.

Am 11. April 2013 wurde ein Beschluss der Kommission zur Einsetzung einer Sachverständigengruppe für Maßnahmen gegen den unerlaubten Handel mit Schusswaffen zum Schutz der inneren Sicherheit der EU angenommen, und am 10. Dezember 2013 fand das erste Treffen der Sachverständigengruppe „Schusswaffen“ statt (5). Die Gruppe setzt sich aus Sachverständigen aus dem Bereich der inneren Sicherheit zusammen, einschließlich Herstellern von Feuerwaffen sowie Forschern und anderen Personen, die nach Ansicht der Kommission wertvolle Sachkenntnis bieten, die der Kommission bei der Erstellung etwaiger Gesetzgebungsvorschläge und Politikinitiativen zur Verbesserung der Maßnahmen gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen zum Schutz der inneren Sicherheit helfen kann. Das erste Treffen führte zu wichtigen Vorschlägen zu den politischen Prioritäten zweier vorbereitender Untersuchungen für neue Gesetzgebungsvorschläge.

Der Rat hat außerdem das strategische Ziel, Gefahren für die Bürger durch Feuerwaffen zu verringern, einschließlich der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, zu einer der EU-Prioritäten für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität in den Jahren 2014-2017 erklärt und dementsprechend einen operativen Aktionsplan beschlossen, um Maßnahmen seitens der Mitgliedstaaten und Europol auf den Weg zu bringen.

Schließlich wurde im Oktober 2013 eine Eurobarometer-Umfrage zu „Feuerwaffen in der EU“ veröffentlicht (6). Die Umfrage hat ergeben, dass die meisten EU-Bürger strengere Feuerwaffenkontrollen befürworten und dass zwei Drittel von ihnen Maßnahmen der EU — in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden — gegen den unerlaubten Handel mit Feuerwaffen befürworten.

e)   Ausfuhrkontrollen

Im zweiten Halbjahr 2013 wurden „Outreach“-Maßnahmen im Bereich der Waffenausfuhrkontrolle gemäß dem Beschluss 2012/711/GASP des Rates weiterentwickelt, in dem regionale Seminare, Studienaufenthalte, der Austausch von Personal und Seminare zur individuellen Unterstützung vorgesehen sind (7). Der Beschluss des Rates ermöglichte zwei regionale Seminare, und zwar im Oktober 2013 für osteuropäische und kaukasische Partner der Europäischen Nachbarschaftspolitik in Tiflis (Georgien) sowie im November 2013 für nordafrikanische Länder der Europa-Mittelmeerpartnerschaft im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik in Tunis (Tunesien). Darüber hinaus fand im September 2013 in Serbien ein Rechtsseminar statt, das der Prüfung der serbischen Gesetzentwürfe zur Ausfuhrkontrolle diente, und im Oktober 2013 war Portugal Gastgeber eines Studienaufenthalts für Beamte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien.

Im zweiten Halbjahr 2013 fanden politische Dialoge mit Norwegen und den USA zu Fragen der Waffenausfuhrkontrolle statt.

II.2.   Kleinwaffen und leichte Waffen im Rahmen des politischen Dialogs mit Drittländern und der Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen, SALW-Klauseln

Die Problematik der SALW stand bei einer Reihe von Treffen im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs der EU mit Drittländern und der Zusammenarbeit mit regionalen Organisationen auf der Tagesordnung. Treffen im Rahmen des politischen Dialogs zu den Aspekten Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle, die größtenteils vom Hauptberater und Sondergesandten der EU für Nichtverbreitung und Abrüstung durchgeführt wurden, fanden mit Russland (in Moskau), Brasilien (in Brüssel) und China (in Beijing) statt. Der Sondergesandte führte außerdem eine Reihe informeller Konsultationen mit verschiedenen Akteuren durch, unter anderem am Rande internationaler Veranstaltungen wie beispielsweise der Generalkonferenz der IAEO in Wien (mit der Republik Korea), der Tagung des Ersten Ausschusses der VN-Generalversammlung in New York (mit Beteiligung Indiens, der Vereinigten Staaten, Russlands, des VN-Sekretariats und Südafrikas) und der Sitzung der für Nichtverbreitung zuständigen Direktoren der G8 in London (mit Kanada); außerdem wurden informelle Konsultationen mit Kasachstan in Astana durchgeführt. Die EU hat außerdem bei dem jährlichen hochrangigen Dialog der EU-Mitgliedstaaten und der Vereinigten Staaten über Nichtverbreitung, Abrüstung, Rüstungskontrolle und Eindämmung von CBRN-Risiken, der am 13. Dezember 2013 in Brüssel stattfand, ihre Standpunkte mit den Vereinigten Staaten koordiniert.

Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2008 über die Aufnahme einer SALW-Komponente in Übereinkünfte der EU mit Drittstaaten fanden weitere Verhandlungen über die Aufnahme von SALW-Komponenten in einschlägige Übereinkünfte insbesondere mit Brunei, Japan und Kasachstan statt. Unter anderem tragen die Verhandlungen effektiv zur Sensibilisierung für die SALW-Politik der EU bei, ermöglichen den Austausch und das gegenseitige Verständnis einschlägiger Standpunkte, helfen dabei, mögliche Gebiete der zukünftigen Zusammenarbeit zu finden und ermutigen Partnerländer, konkrete Fortschritte bei der wirksamen Umsetzung einschlägiger internationaler Instrumente zur SALW-Kontrolle zu machen.

II.3.   Spezifische Projekthilfe der EU für Drittländer und regionale Organisationen

a)   Westliche Balkanstaaten

I.

Der Rat hat am 9. Dezember 2013 den Beschluss 2013/730/GASP des Rates zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa angenommen  (8). Die vorgesehenen Aktivitäten werden auf der Arbeit aufbauen, die die SEESAC 2010-2012 gemäß dem Beschluss 2010/179/GASP des Rates ausgeführt hat. Gemäß dem Beschluss des Rates werden Aktivitäten in Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, dem Kosovo (9), der Republik Moldau, Montenegro und Serbien unterstützt. Unter anderem wird er dazu beitragen, die Sicherheit der Waffenbestände zu erhöhen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition zu zerstören, die Markierung und Verfolgung von Kleinwaffen und leichten Waffen zu verbessern, engere regionale Zusammenarbeit betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen zu fördern und die Einsammlung illegaler Kleinwaffen und leichter Waffen, die sich im Besitz der Bevölkerung der südosteuropäischen Länder befinden, zu unterstützen.

Auch wenn die vollständige Durchführung des Ratsbeschlusses erst im Januar 2014 beginnt, fanden einige vorbereitende Aktivitäten bereits Ende 2013 statt. Insbesondere haben die SEESAC, die regionale Abteilung der französischen Botschaft in Belgrad zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens in Südosteuropa und der französische Attaché für innere Sicherheit gemeinsam vom 26. bis 28 November 2013 in Podgorica (Montenegro) ein regionales Seminar zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen in Südosteuropa organisiert, mit dem Ziel, die Schaffung eines regionalen Netzes von Feuerwaffenexperten in Südosteuropa zu erleichtern. Dieses Seminar ermöglichte einen tiefen und bisher nie dagewesenen, sowohl operationellen als auch strategischen Austausch zwischen Zoll-, Polizei- und Justizexperten aus Frankreich und aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, dem Kosovo (10), Montenegro, Serbien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien. Im Ergebnis waren sich die Teilnehmer über die Nützlichkeit regionaler Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen einig. Es wurde die Entscheidung getroffen, als Schritt in Richtung der Einsetzung eines Netzes regionaler Experten zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, in dem Polizei-, Justiz- und Zolldienste vertreten wären, einen Konsultationsprozess mit den nationalen Behörden einzuleiten. Es wurde vereinbart, dass die SEESAC den Konsultationsprozess koordinieren und als vorläufiges Sekretariat agieren wird. Das erste Treffen des Netzes wird für Mitte 2014 erwartet.

II.

Am 1. April 2013 begann ein Folgeprojekt, um mit Hilfe der kurzfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments (IfS) die Sicherheit, die Gefahrenabwehr und die Entwicklungsperspektiven für Einzelpersonen und lokale Gemeinschaften, die durch unfallbedingte Explosionen in den Munitionsdepots in Bosnien und Herzegowina in Mitleidenschaft gezogen würden, zu verbessern. Schätzungen zufolge besitzt Bosnien und Herzegowina einen Bestand von 24 000 Tonnen militärischer Munition, von denen über 17 000 Tonnen chemisch instabil sind und ein hohes Risiko von unkontrollierten Explosionen bergen, die Menschenleben fordern sowie negative Auswirkungen auf die Region haben könnten. Das Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina verfügt nicht über ausreichende Kapazitäten, Fähigkeiten und finanzielle Ressourcen, um angemessene Standards in den Lagerstätten sicherzustellen. Das Projekt wird vom UNDP in Partnerschaft mit der OSZE-Mission in Bosnien und Herzegowina durchgeführt und konzentriert sich ausschließlich auf die Vernichtung instabiler Munition, die Verbesserung der Sicherheitsstandards in Munitionslagern und den Kapazitätsaufbau für die Munitionskontrolle. Das Projekt baut auf der Arbeit und den Fortschritten des Projekts „Explosive Kampfmittelrückstände“ auf, das 2008-2011 in zwei Phasen des IfS von der EU mit einem Betrag von circa 4,5 Mio. EUR unterstützt und finanziert wurde, und setzt diese fort.

Die Aktivitäten des Projekts wurden mit dem wichtigsten Beteiligten des Projekts — dem Verteidigungsministerium von Bosnien und Herzegowina — vereinbart, wobei sowohl die mittelfristigen Strategien und Pläne des Ministeriums als auch weitere Initiativen zur Unterstützung des Ministeriums und der Streitkräfte berücksichtigt wurden. Darüber hinaus hat die Präsidentschaft von Bosnien und Herzegowina den zur Vernichtung bestimmten Mengen an instabiler Munition zugestimmt. Schon zum jetzigen Zeitpunkt hat das Projekt einen bedeutenden Fortschritt bei der Vernichtungsrate instabiler Munition bewirkt. Die Intervention konzentrierte sich ursprünglich auf die militärische Munitionsvernichtungsstätte TROM in Doboj, wo 13 Munitions- und Pyrotechnikspezialisten eingesetzt wurden, um neu eingerichtete Maschinen zur Entsorgung von Munition zu überholen und zu bedienen. Die Ergebnisse übertrafen bei zwei Aktivitäten den Plan, nämlich bei der industriellen Unbrauchbarmachung instabiler Artilleriemunition (36 000 Stück geplant, 70 000 Stück erreicht) und bei der Vernichtung instabiler Kleinkalibermunition (2 000 000 Stück geplant, 2 500 000 Stück erreicht). Außerdem wurde eine Methodik für die Entsorgung von weißem Phosphor entwickelt und eine Partnerschaft mit weiteren internationalen Partnern für die Entsorgung hochgefährlicher Munition und komplexer Waffensysteme, einschließlich Luftbomben und Raketensystemen, begründet. Für die Komponente Verbesserung der Sicherheitsstandards in Munitionslagern wurden die Prioritäten festgelegt und gebilligt, und die eigentlichen Arbeiten werden im Mai 2014 beginnen. Was die Komponente Kapazitätsaufbau für die Munitionskontrolle angeht, wurde vom 24. November bis zum 13. Dezember 2013 eine Fortbildung zu zeitgenössischen Trends in der sicheren Verwaltung von Waffen und Munitionsbeständen veranstaltet, an der 47 hohe Offiziere und Beamte des Verteidigungsministeriums und der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina teilnahmen.

III.

Schließlich beteiligte sich EUFOR Althea während des Berichtszeitraums weiterhin an den Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft, die Frage überschüssiger Bestände an konventioneller Munition im Besitz des Verteidigungsministeriums von Bosnien und Herzegowina anzugehen.

b)   OSZE-Raum

Im Rahmen des Beschlusses 2012/662/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur Verringerung der Gefahr des illegalen Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der übermäßigen Anhäufung dieser Waffen im Raum der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) (11) wurden während des Berichtszeitraums die folgenden Aktivitäten durchgeführt: Was die angestrebte Erhöhung der Sicherheit in Lagern für konventionelle Waffen und Munition in Belarus und Kirgisistan betrifft, wurde vor Ort die Durchführungsphase zur Entwicklung nachhaltiger und wirksamer Sicherheitssysteme und Infrastruktur an ausgewählten Lagerstätten für Kleinwaffen und leichte Waffen begonnen. In Belarus wurde die Errichtung von Begrenzungszäunen um die Lagerstätte Gomel fertiggestellt, die Einrichtung der Stromversorgung sowie der äußeren und inneren Beleuchtung in Gomel wird durchgeführt, und eine Ausschreibung für die Einrichtung von Brandmelde- und Sicherheitssystemen wurde im Dezember 2013 bekanntgemacht. Diese Maßnahmen haben unmittelbar die Sicherheit der Lagerstätte erhöht, die sich in den dicht bevölkerten Vororten des regionalen Ballungsgebiets Gomel und in enger Nähe zur belarussisch-ukrainischen Staatsgrenze befindet.

In Kirgisistan wurde eine offene Ausschreibung für die Errichtung von Lagerstätten für SALW und konventionelle Munition in den Provinzen Buzhum/Batken, Koi-Tash/Chui und Gulcha/Osh durchgeführt. Nach der Vergabe des Auftrags wird der Auftragnehmer 90 Kalendertage Zeit bekommen, um die Projektdokumentation für die Errichtung und/oder die Renovierung der Lagerstätten zu entwickeln. Auf der Grundlage dieser Dokumentation wird Anfang 2014 in Zusammenarbeit mit den zuständigen Regierungsbehörden eine Ausschreibung für die Bauarbeiten durchgeführt.

Im Oktober 2013 haben die OSZE und das kirgisische Verteidigungsministerium eine gemeinsame Bewertung eines Schießplatzes/Areals zur Kampfmittelbeseitigung in der Nähe von Bischkek vorgenommen, um zu ermitteln, ob das Gelände für die Zerstörung von 51 tragbaren Luftabwehrsystemen (MANPADS) und 97 Panzerabwehrlenkwaffen durch offene Sprengung geeignet ist. Es wurde ein geeignetes Areal für die Vernichtung gefunden, welches den Anforderungen an den Schutz der Öffentlichkeit vor der Detonation und der Splitterwirkung sowie an die Geräuschdämmung entspricht. Die Zerstörung erfolgte vom 6.-14. November 2013, einschließlich der Vorbereitung der Sprenggruben und der Schulungen für die Pioniere. Für die nächste Phase des Beseitigungsprozesses ist geplant, nationale kirgisische Kapazitäten für die Zerstörung überschüssiger SALW durch irreversible mechanische Verformung aufzubauen. Anfang 2014 soll eine internationale Ausschreibung zur Beschaffung spezieller Hydraulikscheren veröffentlicht werden. Der Aufbau nationaler Kapazitäten zur Beseitigung überschüssiger SALW durch kosteneffiziente Zerstörungsverfahren dürfte auch die Sicherheitsrisiken in Zentralasien in der Phase nach 2014 erheblich mindern, insbesondere im Kontext der fragilen Sicherheitslage im Süden Kirgisistans.

Parallel zu den laufenden Tests der Vorabversion der speziellen Software für das elektronische Registrierungssystem für SALW und zugehörige Munition durch die Verteidigungsministerien Albaniens, Bosnien und Herzegowinas, Kasachstans, Kirgisistans, der Republik Moldau, Montenegros, Serbiens und Tadschikistans und nach ersten positiven Reaktionen mehrerer der genannten Staaten wurde die Software für die Nutzung unter dem Linux-Betriebssystem „Ubuntu 13.04“ angepasst. Sie ist nun in den Sprachen Russisch, Englisch, Rumänisch/Moldauisch sowie Serbokroatisch verfügbar und kann auch in jede beliebige andere Sprache übersetzt werden. Mehrere OSZE-Teilnehmerstaaten haben ihr Interesse bekundet, die Software zu erproben, sobald sie in den geeigneten Sprachen vorliegt; Armenien hat eine Benutzerlizenz erhalten, um die Software zu testen.

c)   Afrika

I.

Im zweiten Halbjahr 2013 hat die Umsetzung des Beschlusses 2012/121/GASP des Rates zur Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung des Dialogs und der Zusammenarbeit EU-China-Afrika im Bereich der konventionellen Rüstungskontrolle zu einer erhöhten Sensibilisierung und zu einem eingehenden Dialog zwischen Vertretern von Zivilgesellschaft, Industrie und Regierungen aus China, der EU und afrikanischen Staaten über die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und ihrer übermäßigen Anhäufung in Ostafrika und über den ATT-Prozess beigetragen.

Mehr als 30 bilaterale Treffen haben in Afrika, China und den EU-Mitgliedstaaten stattgefunden, darunter Treffen mit den Leitern 11 afrikanischer diplomatischer Missionen in Peking (Ruanda, Kenia, Äthiopien, Tansania, Togo, Burundi, Senegal, Dschibuti, Nigeria, Südafrika und Ghana), an denen auch der Direktor der kenianischen nationalen Schaltstelle für SALW (KNFP) und der Exekutivdirektor des Regionalzentrums für Kleinwaffen (RECSA) teilgenommen haben. Im Mittelpunkt der Beratungen standen der Austausch von Erfahrungen und Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Eindämmung der Verbreitung von SALW in Ostafrika durch nationale und regionale Instrumente und die Entwicklungen im Umfeld des ATT-Prozesses. Im September 2013 wurden in Peking während eines Treffens mit Angehörigen chinesischer Denkfabriken, Militärexperten und Vertretern der Verteidigungsindustrie die vorläufigen Ergebnisse eines internen Berichts über die Lieferung von Waffen und Munition an Rebellengruppen in Südsudan vorgestellt; der Bericht war im Anschluss an eine Erkundungsmission der Expertengruppe Afrika-EU-China in Südsudan im Juni 2013 erstellt worden. Die vierte Sitzung der Expertengruppe fand am 14. November 2013 in Brüssel statt, unmittelbar im Anschluss an ein Seminar zum politischen Dialog am 13. November 2013. Das Seminar hatte 45 Teilnehmer zu verzeichnen, darunter Mitglieder der Expertengruppe, Beamte der EU, Chinas, der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission der Afrikanischen Union und internationaler Organisationen wie RECSA sowie internationale Akademiker und Experten von Denkfabriken und NRO. Sie führten einen Gedankenaustausch über die Perspektiven bezüglich der wichtigsten Herausforderungen und Chancen bei der Bekämpfung unerlaubter SALW in Ostafrika und gaben Empfehlungen für von Afrika, China und der EU gemeinsam vor Ort durchgeführte Maßnahmen ab. Am 27. September 2013 hielt das Expertengruppenmitglied Botschafter Ochieng Adala an der Universität Peking eine Vorlesung über den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen und über die verschiedenen Maßnahmen, die von Afrika und der internationalen Gemeinschaft eingeführt wurden, um die übermäßige und destabilisierende Anhäufung konventioneller Waffen, insbesondere SALW, zu verhindern. An der Vorlesung nahmen 40 Studenten und Lehrkräfte teil; anschließend gab es eine lebhafte Debatte über die Wirksamkeit des ATT, über Lücken der bestehenden Waffenausfuhrkontrollsysteme und über den Angriff auf das Einkaufszentrum Westgate Mall in Nairobi.

Zahlreiche Teilnehmer aus Afrika, China und der EU, die an den genannten Maßnahmen beteiligt waren, bekundeten ihre nachdrückliche Unterstützung für die bisher geleisteten Arbeiten und begrüßten die von der Expertengruppe erzielten Ergebnisse; gleichzeitig betonten sie, wie wichtig es ist, das Projekt dadurch voranzubringen, dass — aufbauend auf dem bisher Erreichten — nun konkrete Maßnahmen vor Ort eingeleitet werden. Es war verstärktes Engagement von chinesischer Seite zu verzeichnen, auch von hochrangigen Militärexperten, die zusammen mit ihren afrikanischen Amtskollegen eine direkte, offene und praxisorientierte Diskussion darüber führten, wie man am besten bei der Bekämpfung unerlaubter SALW und dazugehöriger Munition zusammenarbeiten könnte. Insbesondere die vorgelegten Fakten in Bezug auf SALW und dazugehöriger Munition aus chinesischer Herstellung, die in Südsudan agierenden Rebellengruppen in die Hände gefallen sind, führten zu lebhaften Diskussionen über die Frage, wie die Umlenkung von Waffen vom legalen auf den illegalen Markt verhindert werden kann; dabei ging es auch um Wege zur Verbesserung der Kontrolle des Endverbleibs und der Überprüfung von Waffenlieferungen durch China sowie um die Erfahrungen anderer Waffenexporteure. Das Projekt löste auch eine umfangreiche Medienberichterstattung in China aus. Es wurde ein von der Expertengruppe gemeinsam verfasster Kommentar, in dem an China und andere Länder appelliert wurde, den ATT-Prozess durch eine rasche Unterzeichnung des ATT und durch konkrete Schritte für seine Ratifizierung zu unterstützen, veröffentlicht und von großen chinesischen Medienhäusern wie Xinhuanet, Global Times und China Daily aufgegriffen.

II.

Die EU hat im Rahmen der langfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments die Durchführung eines Projektes fortgesetzt, mit dem über das Regionalzentrum für Kleinwaffen und leichte Waffen (RECSA) mit Sitz in Nairobi die Bekämpfung der unerlaubten Anhäufung von Feuerwaffen und dazugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit in Afrika unterstützt werden soll. Durch dieses Projekt wird ein Beitrag zur Umsetzung der friedens- und sicherheitspolitischen Komponente der gemeinsamen Strategie EU-Afrika geleistet. In der ersten Projektphase von Januar 2010 bis Juni 2013, in deren Mittelpunkt die 12 RECSA-Mitgliedstaaten standen, wurden mit dem Projekt unter anderem Folgende Hauptergebnisse erzielt: Einrichtung nationaler SALW-Kommissionen in der Republik Kongo, der Zentralafrikanischen Republik und in Tschad und Kamerun, Ausarbeitung nationaler SALW-Aktionspläne in der Republik Kongo, der DRK und in Malawi sowie verbesserte gesetzgeberische Kapazitäten im Sinne einer Angleichung an SALW-Instrumente in Sambia, Tansania und Kenia. Zu den weiteren Aktivitäten zählten regionale Seminare zur Verbesserung der transregionalen Zusammenarbeit und Koordinierung von Organisationen der Zivilgesellschaft, von Parlamentariern und von regionalen Polizeichefs. Mit dem Projekt wurde der Gedanke, ein afrikanisches kontinentales Koordinierungsgremium der Polizeichefs (AFRIPOL) einzurichten, propagiert; gleichzeitig wurde auch eine Reihe von Maßnahmen zur SALW-Kontrolle und zur Informationsgewinnung durchgeführt. Nach Abschluss einer Studie über den Stand der Umsetzung der regionalen und internationalen SALW-Verpflichtungen der Länder südlich der Sahara hat im Juli 2013 eine zweite dreijährige Projektphase begonnen, mit dem Ziel, die Ergebnisse der ersten Phase zu konsolidieren und Maßnahmen auf dem gesamten afrikanischen Kontinent durchzuführen.

III.

Der Rat hat am 24. Juni 2013 den Beschluss 2013/320/GASP erlassen, in dessen Rahmen die EU bis zu 5 Mio. EUR bereitstellt, um die libyschen Behörden bei der gewaltigen Aufgabe zu unterstützen, die enormen Bestände an konventionellen Waffen und dazugehöriger Munition zu sichern (12). Die EU bietet diese Unterstützung an, um den zuständigen Behörden in Libyen dabei zu helfen, die weitere unkontrollierte Verbreitung konventioneller Waffen und dazugehöriger Munition zu stoppen, durch die die Unsicherheit in Libyen, in seinen Nachbarländern und in der weiteren Region befeuert wird. Die Konzeption des Projekts trägt der komplexen politischen Lage und den sich daraus in Libyen ergebenden Herausforderungen sowie der Notwendigkeit Rechnung, die nationale Eigenverantwortung und die Teilhabe lokaler Partner zu gewährleisten. Das Projekt ist auf fünf Jahre angelegt. Parallel zu den Arbeiten der GIZ (Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit) als Durchführungsagentur und des deutschen Auswärtigen Amtes, das das Projekt kofinanziert, hat die EU auf mehreren internationalen Tagungen für die Ziele des Ratsbeschlusses geworben; darüber hinaus wird die enge Abstimmung mit anderen internationalen Gebern, der UNSMIL/UNMAS, den Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen relevanten Akteuren fortgesetzt.

Die im Rahmen des Ratsbeschlusses geleistete Unterstützung ist Teil des umfassenden Ansatzes der EU zur Unterstützung des Prozesses des Übergangs zur Demokratie, zu dauerhaftem Frieden und nachhaltiger Sicherheit in Libyen. Der Ratsbeschluss ergänzt die Bemühungen der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes in Libyen, kurzfristig die libyschen Kapazitäten zur Verbesserung des Schutzes der Land-, See- und Luftgrenzen Libyens auszubauen und langfristig eine umfassendere Strategie für ein integriertes Grenzmanagement zu erarbeiten. Der Ratsbeschluss wird von der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) durchgeführt.

Im Berichtszeitraum wurde auf Wunsch der libyschen Partner für die Abteilung „Waffen und Munition“, für das Bauingenieurkorps der Armee und für das libysche Zentrum für Antiminenprogramme (Libyan Mine Action Centre — LMAC) eine Studienreise nach Deutschland veranstaltet. Die Studienreise umfasste einen Workshop zu künftigen Maßnahmen der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen in Libyen und die Präsentation von Möglichkeiten für industrielle Optionen zur Vernichtung und zum Recycling von Munition sowie Ausbildungsangebote der deutschen Streitkräfte und privater Einrichtungen auf dem Gebiet der Beseitigung von Explosivstoffen. Eines der Ergebnisse der Reise war die Unterzeichnung einer Vereinbarung mit der Abteilung „Waffen und Munition“ und dem Bauingenieurkorps der Armee. Teil der Vereinbarung ist das Ersuchen, den einschlägigen Abteilungen bei der Erarbeitung ständiger Einsatzverfahren (SOP) zu helfen. Zwecks Schaffung eines Ausbildungsrahmens für Angelegenheiten der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen wurden zusammen mit einem Ausbildungsberater der DCA (DanChurchAid) zwölf unterschiedliche Kursmodule überarbeitet und mit internationalen SOP hinsichtlich der Regeln und Vorschriften der VN, des Vereinigten Königreichs und Deutschlands für die Beseitigung konventioneller Rüstungsgüter, für die Beseitigung von Explosivstoffen und für die Munitionslagerverwaltung verglichen. Das verfügbare Ausbildungsmaterial entspricht nun internationalen Standards und stellt eine professionelle Grundlage für die Fortbildung dar. In der Vereinbarung wird auch die Unterstützung bei einem vorläufigen Ausbildungsplan skizziert. Der Plan wird 2014 fertiggestellt; auf seiner Grundlage werden dann Offiziere und später auch Unteroffiziere der Abteilung „Waffen und Munition“ und Angehörige des Bauingenieurkorps der Armee ausgebildet. Alle beteiligten Parteien stimmen darin überein, dass die Schulungen auf den internationalen VN-Standards IATG (Internationale technische Leitlinien für Munition) beruhen sollten.

Die Abteilung „Waffen und Munition“ und das Bauingenieurkorps der Armee Libyens haben außerdem zugestimmt, ein Ausbildungsareal mit verschiedenen Optionen für die vorübergehende Lagerung von Munition zu schaffen, einschließlich des Baus dreier unterschiedlicher Gebäude, die von der NATO zur Feldlagerung genutzt werden; die GIZ wurde offiziell beauftragt, die Abteilung „Waffen und Munition“ und das Bauingenieurkorps der Armee Libyens mittels Beratung über vorhandene und zusätzlich erforderliche Ausrüstung zu unterstützen. Darüber hinaus wurden mit der DCA Verträge über die Beschaffung und Verteilung von Waffensicherungen und Waffenschränken in Misrata und mit der Mines Advisory Group Verträge über die Unterstützung bei der Bereitstellung von Stätten zur vorübergehenden Lagerung von Waffen und Munition geschlossen; letztere umfassen auch die Ausbildung von Personal für die Verwaltung von Waffen- und Munitionslagerstätten.

IV.

Zusätzlich wird die Zivilbevölkerung in Libyen seit September 2012 im Rahmen eines gemeinsamen Projekts von DCA (DanChurchAid) und DRC (Danish Refugee Council), das über die kurzfristige Komponente des Stabilitätsinstruments finanziert wird, über die Risiken von SALW aufgeklärt. Es soll dazu beitragen, die Zahl von Unfällen mit SALW zu senken und die SALW-Präsenz in der Öffentlichkeit zurückzudrängen. DCA setzt sich außerdem bei den lokalen Behörden für Maßnahmen zur Sicherung von SALW ein, um auf diese Weise einen Beitrag zur Verhütung bewaffneter Gewalt zu leisten. Zu den bisherigen Aktivitäten zählen Maßnahmen der psychosozialen Unterstützung in 28 Schulen im Raum Misrata, die Minenräumung (auf einer Fläche von 96 800 m2) im Raum Tripolis und die Veranstaltung von 11 Schulungen für das Innen- und das Verteidigungsministerium. Für das Gebiet südlich von Sabha wurde eine Vereinbarung zur Ausbildung von Suchpersonal im Hinblick auf die Beseitigung von Explosivstoffen unterzeichnet, und 2 452 Personen (Angehörige von Migrantengemeinschaften, Feuerwehren und Schulen) wurden über die Risiken von Minen aufgeklärt. Zur Unterstützung der Minenräumtätigkeiten der Mines Advisory Group wurde ein gepanzertes Räumfahrzeug für die Beseitigung von Explosivstoffen beschafft. Es wurde ein erfahrener Maschinenführer eingestellt, und Angehörige des nationalen Personals wurden in der Bedienung dieser Maschine geschult. Im Raum Sintan hat das Räumfahrzeug bisher zur Räumung von 27 Bomben mit einem Gewicht von je 250 kg und von 9 Bomben mit einem Gewicht von je 500 kg beigetragen.

Ein anderes Projekt im Rahmen dieser Komponente wird ebenfalls von der Mines Advisory Group durchgeführt; dabei wird ab Januar 2014 dazu beigetragen, die von explosiven Kampfmittelrückständen ausgehenden Gefahren für Menschen weiter zu verringern und in Gemeinschaften, die von explosiven Kampfmittelrückständen und SALW betroffen sind, das Bewusstsein für sichere Praxis und sicheres Verhalten zu erhöhen.

Im März 2014 schließlich wird Small Arms Survey ein anderes durch die kurzfristige Komponente des IfS finanziertes Projekt in Angriff nehmen; das Projekt soll einen Beitrag zum Ausbau der Kapazitäten der libyschen Behörden zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und des Schutzes der Öffentlichkeit leisten. Konkret sollen nationale Kapazitäten aufgebaut werden, um Interventionen im Sicherheitssektor zu kartieren, zu bewerten und zu analysieren, und es soll Unterstützung bei der Erarbeitung von Strategien und Einsatzplänen geleistet werden, mit deren Hilfe die Frage der Sicherheit von Gemeinschaften — möglicherweise auch im Hinblick auf Bedrohungen durch SALW — angegangen wird.

d)   Zentralamerika

I.

Die EU hat ferner die Durchführung eines Projekts fortgesetzt, mit dem das Programm zur Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen in Zentralamerika (CASAC) unterstützt wird. Das Projekt, das zuvor vom UNDP durchgeführt wurde, ist mit Hilfe der langfristigen Komponente des Stabilitätsinstruments im September 2012 in die zweite Unterstützungsphase eingetreten; für die Durchführung sorgt die Kommission für Sicherheit des Zentralamerikanischen Integrationssystems (SICA). Mit dem Beitrag des EU-Projekts zur CASAC-Initiative wird darauf abgezielt, eine Basis für eine regionale Struktur und eine langfristige regionale Strategie zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels in Zentralamerika sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene zu schaffen. Das Projekt wird in Zentralamerika und benachbarten Ländern, einschließlich der Karibik, durchgeführt (mit besonderem Schwerpunkt auf Belize, Guatemala, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Costa Rica und Panama). Zu den Hauptaktivitäten zählen regionale und nationale Aufklärungskampagnen und Konferenzen, der Ausbau der nationalen Koordinierungsmechanismen und Registrierungssysteme, grenzüberschreitende Vorhaben und diverse Schulungsmaßnahmen.

II.

Gleichzeitig arbeitet die EU derzeit darüber hinaus an einem möglichen Ratsbeschluss, mit dem weitere zusätzliche Maßnahmen der SALW-Kontrolle in Zentralamerika unterstützt werden sollen; konkret geht es um die GASP-Ziele in Bezug auf notwendige Arbeiten, die gemeinsam vom Regionalzentrum der Vereinten Nationen für Frieden, Abrüstung und Entwicklung in Lateinamerika und in der Karibik (UN-LiREC) und CASAC durchgeführt werden sollen, um die Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und dazugehöriger Munition sowie den unerlaubten Handel damit in der Region erfolgreich zu bekämpfen.


(1)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:320:0034:0042:DE:PDF

(2)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:188:0037:0041:DE:PDF

(3)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:341:0056:0067:DE:PDF

(4)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2013:0716:FIN:en:PDF

(5)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:107:0004:0006:DE:PDF

(6)  http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_383_en.pdf

(7)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:321:0062:0067:DE:PDF

(8)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:332:0019:0030:DE:PDF

(9)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(10)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(11)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:297:0029:0033:DE:PDF

(12)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:173:0054:0064:DE:PDF