12.4.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 111/5 |
Mitteilung für die Personen, auf die Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2014/205/GASP des Rates, und nach der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 371/2014 des Rates , über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran Anwendung finden
(2014/C 111/03)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
Den Personen, die im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP des Rates, geändert durch den Beschluss 2014/205/GASP des Rates (1), und in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 371/2014 des Rates (2), über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran aufgeführt sind, wird Folgendes mitgeteilt:
Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, dass die in den genannten Anhängen aufgeführten Personen in die Liste der Personen und Organisationen aufzunehmen sind, auf die die restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2011/235/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates Anwendung finden.
Die betroffenen Personen werden darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei den zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats/der betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Webseitenangaben in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 359/2011) eine Genehmigung zur Verwendung eingefrorener Gelder zur Befriedigung von Grundbedürfnissen oder zur Leistung bestimmter Zahlungen beantragen können (vgl. Artikel 4 der Verordnung).
Die betroffenen Personen können beim Rat unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird; entsprechende Anträge sind vor dem 14. Februar 2015 an folgende Anschrift zu richten:
Rat der Europäischen Union |
Generalsekretariat |
DG C 1C |
Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
1048 Bruxelles/Brussel |
BELGIQUE/BELGIË |
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu
Die betroffenen Personen werden ferner darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Beschluss des Rates unter den in Artikel 275 Absatz 2 und Artikel 263 Absätze 4 und 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Voraussetzungen vor dem Gericht der Europäischen Union anfechten können.
(1) ABl. L 109 vom 12.4.2014, S. 26
(2) ABl. L 109 vom 12.4.2014, S. 10