|
15.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 77/1 |
Mitteilung an die Personen und Einrichtungen, auf die restriktive Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/413/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates Anwendung finden
2014/C 77/01
Den derzeit benannten Personen und Einrichtungen gemäß Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP (1) des Rates und Anhang IX der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates (2) über restriktive Maßnahmen gegen Iran wird Folgendes mitgeteilt:
Nachdem der Rat der Europäischen Union die Liste der derzeit benannten Personen und Einrichtungen gemäß den obengenannten Anhängen überprüft hat, hat er bestimmt, dass die im Beschluss 2010/413/GASP des Rates und in der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vorgesehenen restriktiven Maßnahmen weiterhin für diese Personen und Einrichtungen gelten sollen.
Die betroffenen Personen und Einrichtungen werden darauf hingewiesen, dass sie bei den zuständigen Behörden des(der) betreffenden Mitgliedstaats (Mitgliedstaaten) (siehe Websites in Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates beantragen können, dass ihnen die Verwendung eingefrorener Gelder zur Deckung ihrer Grundbedürfnisse oder für bestimmte Zahlungen genehmigt wird (vgl. Artikel 26 der Verordnung).
Die betroffenen Personen und Organisationen können vor dem 15. April 2014 beim Rat (siehe nachstehende Anschrift) unter Vorlage von entsprechenden Nachweisen beantragen, dass der Beschluss, sie in die genannte Liste aufzunehmen, überprüft wird.
|
Rat der Europäischen Union |
|
Generalsekretariat |
|
GD C 1C |
|
Rue de la Loi/Wetstraat 175 |
|
1048 Bruxelles/Brussel |
|
BELGIQUE/BELGIË |
|
E-Mail: sanctions@consilium.europa.eu |
(1) ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 39.
(2) ABl. L 88 vom 24.3.2012, S. 1.