5.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/5


Mitteilung der Regierung der Republik Polen in Bezug auf die Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen im Gebiet „Kamienna Góra“

2014/C 65/04

Das Verfahren betrifft die Erteilung einer Konzession für die Prospektion oder Exploration von Erdöl- und Erdgaslagerstätten im Gebiet „Kamienna Góra“ in der Woiwodschaft Dolnośląskie

Name

Block Nr.

Bezugssystem 1992

X

Y

Kamienna Góra

Teile der Konzessionsblöcke Nr. 325 und 345

349 319

300 848

349 107

306 849

343 477

306 754

341 847

304 690

323 972

303 906

326 766

291 990

331 443

291 238

332 810

291 635

335 327

291 640

341 910

296 000

345 706

297 530

Die Anträge müssen dasselbe Gebiet abdecken.

Die Konzessionsanträge müssen bis spätestens 12.00 Uhr MEZ/MESZ des letzten Tages der 91-Tage-Frist, gerechnet ab dem Tag, der auf das Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Europäischen Union folgt, am Sitz des Umweltministeriums eingehen.

Die eingegangenen Anträge werden anhand folgender Kriterien geprüft:

a)

vorgeschlagene Technologie für die Durchführung der Arbeiten (50 %);

b)

technische und finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers (40 %);

c)

vorgeschlagene Höhe des Entgelts für die Erteilung der Schürfrechte (10 %).

Die Mindestentgelthöhe für die Erteilung von Schürfrechten für das Gebiet „Kamienna Góra“ ist wie folgt:

1.

bei einer Prospektion und Exploration der Erdöl- und Erdgasvorkommen

während eines Basiszeitraums von drei Jahren: 28 920 PLN pro Jahr;

für das vierte und fünfte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 34 704 PLN pro Jahr;

für das sechste Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 40 488 PLN pro Jahr;

2.

bei einer Prospektion und Exploration der Erdöl- und Erdgasvorkommen

während eines Basiszeitraums von fünf Jahren: 57 840 PLN pro Jahr;

für das sechste, siebente und achte Jahr der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 69 408 PLN pro Jahr;

für das neunte Jahr und die Folgejahre der Laufzeit eines Vertrags für die Erteilung von Schürfrechten: 80 976 PLN pro Jahr.

Die Öffnung der eingegangenen Anträge erfolgt öffentlich am Sitz des Umweltministeriums um 12.00 Uhr MEZ/MESZ am 14. Werktag nach Ablauf der Frist für die Antragseinreichung. Die Bewertung der Anträge wird innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Antragseinreichung abgeschlossen. Die Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Die Anträge sind in polnischer Sprache einzureichen.

Die für die Konzessionserteilung zuständige Stelle erteilt dem Gewinner des Verfahrens zur Antragsbewertung nach Berücksichtigung der Stellungnahme der zuständigen Behörden die Genehmigung zur Prospektion oder Exploration von Erdöl- und/oder Erdgaslagerstätten und schließt einen Vertrag über die Schürfrechte mit ihm.

Das betreffende Unternehmen muss zur Durchführung der Aktivitäten für die Prospektion oder Exploration von Kohlenwasserstoffen in Polen sowohl über Schürfrechte als auch über eine Konzession verfügen.

Anträge sind an folgende Anschrift zu richten:

Ministerstwo Środowiska (Umweltministerium)

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych (Abteilung Geologie und geologische Konzessionen)

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLSKA/POLAND

Weitere Informationen:

Internetseite des Umweltministeriums:

http://www.mos.gov.pl

Departament Geologii i Koncesji Geologicznych (Abteilung Geologie und geologische Konzessionen)

Ministerstwo Środowiska (Umweltministerium)

ul. Wawelska 52/54

00-922 Warszawa

POLSKA/POLAND

Tel. +48 225792449

Fax +48 225792460

E-Mail: dgikg@mos.gov.pl

Genehmigt:

Sławomir BRODZIŃSKI

Staatssekretär — Oberster Geologe