31.1.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 28/2 |
Schlussfolgerungen des Rates zur globalen Dimension der europäischen Hochschulbildung
2014/C 28/03
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:
1. |
Mit der Erklärung von Bologna vom 19. Juni 1999 wurde ein zwischenstaatlicher Prozess begründet, der auf die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums (EHR) abzielt und der von der Europäischen Union aktiv unterstützt wird; die für das Hochschulwesen in den Teilnehmerstaaten zuständigen Minister haben auf ihrer Tagung in Bukarest im April 2012 für den EHR die Strategie „Mobilität für besseres Lernen 2020“ als festen Bestandteil der Anstrengungen zur Förderung der Internationalisierung der Hochschulbildung angenommen (1). |
2. |
In der Richtlinie 2004/114/EG (2) des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst wird anerkannt, dass es eines der Ziele der bildungspolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft ist, darauf hinzuwirken, dass ganz Europa im Bereich von Studium und beruflicher Bildung weltweit Maßstäbe setzt. |
3. |
Die Richtlinie 2005/71/EG (3) des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verfolgt ein ähnliches Ziel, nämlich die Gemeinschaft für Forscher aus aller Welt attraktiver zu machen und die Position der EU als internationaler Forschungsstandort zu stärken. |
4. |
Mit der im Mai 2007 von den Ministern der Bologna-Länder in London verabschiedeten internationalen Strategie (4) wurde unterstrichen, dass der Europäische Hochschulraum für andere Teile der Welt offen und attraktiv sein muss und dass die Zusammenarbeit und der politische Dialog mit Ländern außerhalb Europas verstärkt werden müssen. |
5. |
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 über einen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird betont, wie wichtig es ist, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Modernisierung der Hochschulbildung durch eine enge Synergie mit dem Bologna-Prozess, insbesondere in Bezug auf die Qualitätssicherung, die Anerkennung, die Mobilität und die Instrumente zur Verbesserung der Transparenz, zu unterstützen. |
6. |
In der im Juni 2010 angenommenen Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (5) wurde das konkrete Ziel gesteckt, das Bildungsniveau zu verbessern, insbesondere indem der Anteil der jungen Menschen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen, bis zum Jahr 2020 auf mindestens 40 % erhöht werden soll. |
7. |
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur Internationalisierung der Hochschulbildung (6) wurde betont, dass internationale Kooperationsprogramme und der politische Dialog mit Drittstaaten auf dem Gebiet der Hochschulbildung nicht nur zu einem ungehinderten Wissensfluss beitragen, sondern auch zur Verbesserung der Qualität und des internationalen Ansehens des europäischen Hochschulwesens, zur Stärkung von Forschung und Innovation, zur Intensivierung von Mobilität und interkulturellem Dialog und zur Förderung der internationalen Entwicklung im Einklang mit den außenpolitischen Zielen der Union. |
8. |
Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 28./29. November 2011 zu einer Benchmark für die Lernmobilität (7) wurde eine Benchmark eingeführt, mit der bis 2020 in der EU durchschnittlich mindestens 20 % der Hochschulabsolventen eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben sollten. |
9. |
Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 28./29. November 2013 zur Modernisierung der Hochschulbildung wurde die Absicht der Kommission begrüßt, eine internationale EU-Strategie für die Hochschulbildung auszuarbeiten, die darauf abzielt, die internationale Wirkung und Sichtbarkeit zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern zur Stärkung der Beziehungen und zum Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich zu fördern. |
UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG:
der vom Vorsitz am 5./6. September 2013 in Vilnius organisierten Konferenz über die Europäische Hochschulbildung in der Welt, auf der betont wurde, dass die Mitgliedstaaten und die Hochschuleinrichtungen umfassende Internationalisierungsstrategien entwickeln müssen, um
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Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulbildung zu verbessern; |
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über die Mobilität hinaus in zunehmendem Maße der globalen Dimension in Konzept und Inhalt aller Studiengänge und Lehr- bzw. Lernprozesse (oft als „Internationalisierung zu Hause“ bzw. „internationalisation at home“ bezeichnet) Rechnung zu tragen; |
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einen vielfältigeren Kreis und eine größere Anzahl von Studierenden anzusprechen, indem neue digitale Ressourcen mit traditionelleren Formen des Lehrens und Lernens unter gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen Qualität kombiniert werden; |
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die Entwicklungszusammenarbeit durch strategische Partnerschaften und Kapazitätsaufbau zu stärken — |
NIMMT MIT INTERESSE FOLGENDES ZUR KENNTNIS:
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die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europäische Hochschulbildung in der Welt“ (8) und |
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die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien“; (9) |
ERKENNT FOLGENDES AN:
1. |
Die Hochschulbildung muss eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung engagierter, erfüllter und sprachgewandter Bürgerinnen und Bürger spielen und stellt eine starke Triebfeder für intelligente, nachhaltige und inklusive Gesellschaften sowie individuellen Wohlstand und wirtschaftliches Wachstum dar. Die internationale Mobilität von Personen und die Einbeziehung einer globalen Perspektive in Hochschulprogramme können weiter zu dieser Entwicklung beitragen. |
2. |
Die Stärke der europäischen Hochschulbildungssysteme liegt in der Bereitstellung von qualitativ hochwertiger Bildung und Forschung, in der Vielfalt der Einrichtungen und in der Unterstützung der Zusammenarbeit in Bereichen, in denen dies einen Mehrwert darstellt, wie z. B. im Hinblick auf Programme für gemeinsame und doppelte Abschlüsse, Doktorandenschulen und -studiengänge sowie internationale Partnerschaften. |
3. |
Angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Klimas müssen die Hochschulbildung sowie die tertiäre berufliche Bildung und Fortbildung eine maßgebliche Rolle bei der Stärkung der Kapazität Europas in den Bereichen Forschung und Innovation spielen und Europa mit den hochqualifizierten Humanressourcen versorgen, die es braucht, um Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und Wohlstand sicherzustellen. |
4. |
Die Kompetenzen der Hochschulabsolventen entsprechen nicht immer den sich ändernden Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft; so berichten öffentliche und private Arbeitgeber über ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und über Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zur Erfüllung der Erfordernisse der wissensbasierten Wirtschaft zu finden. |
5. |
Die zunehmende Bevölkerungsalterung in der EU wird wahrscheinlich größere Auswirkungen in den kommenden Jahrzehnten haben, da sich durch gleichbleibend niedrige Geburtenraten das Problem der Qualifikationsdefizite von Hochschulabsolventen für die europäischen Arbeitgeber zu verschlimmern droht. |
6. |
Als Wissens- und Innovationsquellen kommt den Hochschuleinrichtungen ferner die gesellschaftliche Verantwortung zu, einen Beitrag zur menschlichen Entwicklung und zum Allgemeinwohl sowohl im nationalen Kontext als auch weltweit zu leisten. |
IST FOLGENDER AUFFASSUNG:
1. |
Das tatkräftige Engagement von internationalem Personal, internationalen Forschern und internationalen Studierenden in europäischen Hochschuleinrichtungen, die Bereitstellung von finanzieller und organisatorischer Unterstützung für die internationale Mobilität sowohl von Studierenden als auch von Hochschulpersonal sowie verstärkte Anstrengungen zur Internationalisierung von Studiengängen können den Studierenden helfen, Kompetenzen zu erwerben, die für den globalen Arbeitsmarkt wichtig sind. |
2. |
Die Mitgliedstaaten und die europäischen Hochschuleinrichtungen haben — mit Unterstützung der EU — über Netze wie ENIC/NARIC sowie über Maßnahmen wie die Programme „Erasmus Mundus“ und „Tempus“ erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung von Verfahren für die grenzüberschreitende Qualitätssicherung und die Anerkennung von Qualifikationen im Rahmen des Bologna-Prozesses erzielt. |
3. |
Die globale Zunahme frei zugänglicher Lern- und Lehrmaterialien („Open Educational Resources“), frei zugänglicher Bildungssoftware („Open Courseware“) und offener Online-Lehrveranstaltungen („Massive Open Online Courses“ — MOOC) ist eine internationale Entwicklung, die sich in bedeutendem Maße auf die Hochschulbildungssysteme auswirken und Möglichkeiten für innovative Formen der globalen grenzübergreifenden Zusammenarbeit eröffnen kann; |
ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN, GEGEBENENFALLS MIT DEN HOCHSCHULEINRICHTUNGEN UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG VON DEREN AUTONOMIE IM HINBLICK AUF FOLGENDES ZUSAMMENZUARBEITEN:
1. |
Verfolgung umfassender strategischer Konzepte in Richtung auf eine Internationalisierung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Interessenträgern, die drei Hauptbereiche abdecken:
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2. |
Förderung einer wechselseitigen internationalen Mobilität von Abschlüssen und Leistungspunkten für Studierende sowie Schaffung von Möglichkeiten für die Mobilität von Hochschulpersonal zwischen Europa und Drittländern, unter anderem indem
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3. |
Förderung der „Internationalisierung zu Hause“ und des digitalen Lernens, um sicherzustellen, dass die große Mehrheit der europäischen Studierenden, die nicht an Maßnahmen zur Förderung der physischen Mobilität teilnehmen, auch die Möglichkeit erhalten, internationale Qualifikationen zu erwerben, unter anderem indem
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4. |
Förderung der Schaffung von Partnerschaften sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas zum Zwecke der Stärkung der institutionellen Kapazität in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, auch durch
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BEGRÜSST DIE ABSICHT DER KOMMISSION,
1. |
die Mitgliedstaaten und die Hochschuleinrichtungen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, umfassende strategische Internationalisierungskonzepte zu verfolgen und die Chancen für eine internationale Hochschulzusammenarbeit im Rahmen der Programme „Erasmus+“ und „Horizont 2020“ zu nutzen, unter anderem durch
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2. |
Anstrengungen — in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — zur Steigerung der Attraktivität und zur Förderung der Vielfalt der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu unternehmen, unter anderem durch
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3. |
die Hochschulzusammenarbeit für Innovation und Entwicklung zwischen der EU und ihren Partnern weltweit zu fördern, unter anderem durch
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(1) Bukarest-Communiqué, 27. April 2012, S. 3.
(2) ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 12.
(3) ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 15.
(4) „Der europäische Hochschulraum in einem globalen Kontext.“
(5) Dok. EUCO 13/10.
(6) ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 12.
(7) ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 31.
(8) Dok. 12453/13.
(9) Dok. 14116/13 + ADD 1.