31.1.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 28/2


Schlussfolgerungen des Rates zur globalen Dimension der europäischen Hochschulbildung

2014/C 28/03

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE:

1.

Mit der Erklärung von Bologna vom 19. Juni 1999 wurde ein zwischenstaatlicher Prozess begründet, der auf die Schaffung eines Europäischen Hochschulraums (EHR) abzielt und der von der Europäischen Union aktiv unterstützt wird; die für das Hochschulwesen in den Teilnehmerstaaten zuständigen Minister haben auf ihrer Tagung in Bukarest im April 2012 für den EHR die Strategie „Mobilität für besseres Lernen 2020“ als festen Bestandteil der Anstrengungen zur Förderung der Internationalisierung der Hochschulbildung angenommen (1).

2.

In der Richtlinie 2004/114/EG (2) des Rates vom 13. Dezember 2004 über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst wird anerkannt, dass es eines der Ziele der bildungspolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft ist, darauf hinzuwirken, dass ganz Europa im Bereich von Studium und beruflicher Bildung weltweit Maßstäbe setzt.

3.

Die Richtlinie 2005/71/EG (3) des Rates vom 12. Oktober 2005 über ein besonderes Zulassungsverfahren für Drittstaatsangehörige zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung verfolgt ein ähnliches Ziel, nämlich die Gemeinschaft für Forscher aus aller Welt attraktiver zu machen und die Position der EU als internationaler Forschungsstandort zu stärken.

4.

Mit der im Mai 2007 von den Ministern der Bologna-Länder in London verabschiedeten internationalen Strategie (4) wurde unterstrichen, dass der Europäische Hochschulraum für andere Teile der Welt offen und attraktiv sein muss und dass die Zusammenarbeit und der politische Dialog mit Ländern außerhalb Europas verstärkt werden müssen.

5.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 über einen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung wird betont, wie wichtig es ist, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Modernisierung der Hochschulbildung durch eine enge Synergie mit dem Bologna-Prozess, insbesondere in Bezug auf die Qualitätssicherung, die Anerkennung, die Mobilität und die Instrumente zur Verbesserung der Transparenz, zu unterstützen.

6.

In der im Juni 2010 angenommenen Strategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (5) wurde das konkrete Ziel gesteckt, das Bildungsniveau zu verbessern, insbesondere indem der Anteil der jungen Menschen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen, bis zum Jahr 2020 auf mindestens 40 % erhöht werden soll.

7.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2010 zur Internationalisierung der Hochschulbildung (6) wurde betont, dass internationale Kooperationsprogramme und der politische Dialog mit Drittstaaten auf dem Gebiet der Hochschulbildung nicht nur zu einem ungehinderten Wissensfluss beitragen, sondern auch zur Verbesserung der Qualität und des internationalen Ansehens des europäischen Hochschulwesens, zur Stärkung von Forschung und Innovation, zur Intensivierung von Mobilität und interkulturellem Dialog und zur Förderung der internationalen Entwicklung im Einklang mit den außenpolitischen Zielen der Union.

8.

Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 28./29. November 2011 zu einer Benchmark für die Lernmobilität (7) wurde eine Benchmark eingeführt, mit der bis 2020 in der EU durchschnittlich mindestens 20 % der Hochschulabsolventen eine Studien- oder Ausbildungsphase (einschließlich Praktika) im Ausland absolviert haben sollten.

9.

Mit den Schlussfolgerungen des Rates vom 28./29. November 2013 zur Modernisierung der Hochschulbildung wurde die Absicht der Kommission begrüßt, eine internationale EU-Strategie für die Hochschulbildung auszuarbeiten, die darauf abzielt, die internationale Wirkung und Sichtbarkeit zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit geeigneten Partnern zur Stärkung der Beziehungen und zum Aufbau von Kapazitäten im Hochschulbereich zu fördern.

UND UNTER BERÜCKSICHTIGUNG:

der vom Vorsitz am 5./6. September 2013 in Vilnius organisierten Konferenz über die Europäische Hochschulbildung in der Welt, auf der betont wurde, dass die Mitgliedstaaten und die Hochschuleinrichtungen umfassende Internationalisierungsstrategien entwickeln müssen, um

Qualität und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulbildung zu verbessern;

über die Mobilität hinaus in zunehmendem Maße der globalen Dimension in Konzept und Inhalt aller Studiengänge und Lehr- bzw. Lernprozesse (oft als „Internationalisierung zu Hause“ bzw. „internationalisation at home“ bezeichnet) Rechnung zu tragen;

einen vielfältigeren Kreis und eine größere Anzahl von Studierenden anzusprechen, indem neue digitale Ressourcen mit traditionelleren Formen des Lehrens und Lernens unter gleichzeitiger Sicherstellung einer hohen Qualität kombiniert werden;

die Entwicklungszusammenarbeit durch strategische Partnerschaften und Kapazitätsaufbau zu stärken —

NIMMT MIT INTERESSE FOLGENDES ZUR KENNTNIS:

die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Europäische Hochschulbildung in der Welt“ (8) und

die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Die Bildung öffnen: Innovatives Lehren und Lernen für alle mithilfe neuer Technologien und frei zugänglicher Lehr- und Lernmaterialien“; (9)

ERKENNT FOLGENDES AN:

1.

Die Hochschulbildung muss eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung engagierter, erfüllter und sprachgewandter Bürgerinnen und Bürger spielen und stellt eine starke Triebfeder für intelligente, nachhaltige und inklusive Gesellschaften sowie individuellen Wohlstand und wirtschaftliches Wachstum dar. Die internationale Mobilität von Personen und die Einbeziehung einer globalen Perspektive in Hochschulprogramme können weiter zu dieser Entwicklung beitragen.

2.

Die Stärke der europäischen Hochschulbildungssysteme liegt in der Bereitstellung von qualitativ hochwertiger Bildung und Forschung, in der Vielfalt der Einrichtungen und in der Unterstützung der Zusammenarbeit in Bereichen, in denen dies einen Mehrwert darstellt, wie z. B. im Hinblick auf Programme für gemeinsame und doppelte Abschlüsse, Doktorandenschulen und -studiengänge sowie internationale Partnerschaften.

3.

Angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Klimas müssen die Hochschulbildung sowie die tertiäre berufliche Bildung und Fortbildung eine maßgebliche Rolle bei der Stärkung der Kapazität Europas in den Bereichen Forschung und Innovation spielen und Europa mit den hochqualifizierten Humanressourcen versorgen, die es braucht, um Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und Wohlstand sicherzustellen.

4.

Die Kompetenzen der Hochschulabsolventen entsprechen nicht immer den sich ändernden Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft; so berichten öffentliche und private Arbeitgeber über ein Missverhältnis zwischen Angebot und Nachfrage und über Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zur Erfüllung der Erfordernisse der wissensbasierten Wirtschaft zu finden.

5.

Die zunehmende Bevölkerungsalterung in der EU wird wahrscheinlich größere Auswirkungen in den kommenden Jahrzehnten haben, da sich durch gleichbleibend niedrige Geburtenraten das Problem der Qualifikationsdefizite von Hochschulabsolventen für die europäischen Arbeitgeber zu verschlimmern droht.

6.

Als Wissens- und Innovationsquellen kommt den Hochschuleinrichtungen ferner die gesellschaftliche Verantwortung zu, einen Beitrag zur menschlichen Entwicklung und zum Allgemeinwohl sowohl im nationalen Kontext als auch weltweit zu leisten.

IST FOLGENDER AUFFASSUNG:

1.

Das tatkräftige Engagement von internationalem Personal, internationalen Forschern und internationalen Studierenden in europäischen Hochschuleinrichtungen, die Bereitstellung von finanzieller und organisatorischer Unterstützung für die internationale Mobilität sowohl von Studierenden als auch von Hochschulpersonal sowie verstärkte Anstrengungen zur Internationalisierung von Studiengängen können den Studierenden helfen, Kompetenzen zu erwerben, die für den globalen Arbeitsmarkt wichtig sind.

2.

Die Mitgliedstaaten und die europäischen Hochschuleinrichtungen haben — mit Unterstützung der EU — über Netze wie ENIC/NARIC sowie über Maßnahmen wie die Programme „Erasmus Mundus“ und „Tempus“ erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung von Verfahren für die grenzüberschreitende Qualitätssicherung und die Anerkennung von Qualifikationen im Rahmen des Bologna-Prozesses erzielt.

3.

Die globale Zunahme frei zugänglicher Lern- und Lehrmaterialien („Open Educational Resources“), frei zugänglicher Bildungssoftware („Open Courseware“) und offener Online-Lehrveranstaltungen („Massive Open Online Courses“ — MOOC) ist eine internationale Entwicklung, die sich in bedeutendem Maße auf die Hochschulbildungssysteme auswirken und Möglichkeiten für innovative Formen der globalen grenzübergreifenden Zusammenarbeit eröffnen kann;

ERSUCHT DAHER DIE MITGLIEDSTAATEN, GEGEBENENFALLS MIT DEN HOCHSCHULEINRICHTUNGEN UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG VON DEREN AUTONOMIE IM HINBLICK AUF FOLGENDES ZUSAMMENZUARBEITEN:

1.

Verfolgung umfassender strategischer Konzepte in Richtung auf eine Internationalisierung in Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Interessenträgern, die drei Hauptbereiche abdecken:

a)

Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal;

b)

Internationalisierung der Studiengänge und des digitalen Lernens;

c)

strategische Zusammenarbeit, Partnerschaften und Kapazitätsaufbau;

2.

Förderung einer wechselseitigen internationalen Mobilität von Abschlüssen und Leistungspunkten für Studierende sowie Schaffung von Möglichkeiten für die Mobilität von Hochschulpersonal zwischen Europa und Drittländern, unter anderem indem

i)

sichergestellt wird, dass die Internationalisierungsstrategien eine starke Mobilitätskomponente für Studierende, Forscher und Hochschulpersonal enthalten und durch einen Qualitätsrahmen unterstützt werden, der Orientierungs- und Beratungsangebote umfassen kann;

ii)

wechselseitige Mobilitätsregelungen von gemeinsamem Interesse mit Drittländern eingeführt werden, die einen angemessenen Mittelweg zwischen physischer und virtueller Mobilität sowie Inlands- und Auslandsmobilität vorsehen und eine große Vielfalt von Themen sowie gegebenenfalls Bereiche betreffen, in denen Qualifikationsdefizite bestehen;

iii)

die Anerkennung von durch international mobile Studierende, Forscher und Angehörige des Hochschulpersonals im Ausland erworbenen Leistungspunkten, Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren unterstützt wird;

iv)

die Fokussierung auf Lernergebnisse sowie Kohärenz mit den europäischen Transparenzinstrumenten, wie z. B. dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen, dem Diplomzusatz und dem Europäischen Qualifikationsrahmen, sowie mit Qualitätssicherungsmechanismen gestärkt wird; und

v)

die Fortschritte bei der vorgeschlagenen Neufassung der Richtlinien über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt Drittstaatsangehöriger zu Forschungs- oder Studienzwecken beschleunigt werden;

3.

Förderung der „Internationalisierung zu Hause“ und des digitalen Lernens, um sicherzustellen, dass die große Mehrheit der europäischen Studierenden, die nicht an Maßnahmen zur Förderung der physischen Mobilität teilnehmen, auch die Möglichkeit erhalten, internationale Qualifikationen zu erwerben, unter anderem indem

i)

die Förderung von qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln und Dienstleistungen für Studierende im Rahmen der tertiären Bildung, die den Bedürfnissen der Studierenden gerecht werden, gewährleistet wird;

ii)

internationale Erfahrungen und Kompetenzen des Hochschulpersonals wirksam genutzt werden und die Hochschuleinrichtungen ermutigt werden, dazu beizutragen, dass hochwertige international ausgerichtete Studiengänge zum Nutzen sowohl der nichtmobilen als auch der mobilen Lernenden ausgearbeitet werden;

iii)

Studierenden, Forschern und Personal verstärkt Gelegenheit gegeben wird, ihre Sprachkompetenzen zu entwickeln, insbesondere durch Schulung in der Gastsprache für Personen, die nicht in ihrer Muttersprache stattfindende Studiengänge absolvieren, im Hinblick auf eine optimale Nutzung der sprachlichen Vielfalt Europas und der sozialen Integration von Studierenden, Forschern und Hochschulpersonal in ihr Gastland;

iv)

die Möglichkeiten für eine gemeinsame internationale Wahrnehmung von Online-Lernangeboten erweitert werden und die Nutzung von IKT und OER für neue Lehrmethoden sondiert werden, um den Zugang stärker zu öffnen, die Studiengänge zu internationalisieren und den Weg für neue Formen von Partnerschaften zu ebnen;

4.

Förderung der Schaffung von Partnerschaften sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas zum Zwecke der Stärkung der institutionellen Kapazität in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation, auch durch

i)

Bereitstellung von Studiengängen, die Unternehmergeist und Innovation anregen sowie die Entwicklung von übertragbaren Kompetenzen fördern, und Schaffung internationaler praktischer Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten durch enge Zusammenarbeit mit Arbeitgebern innerhalb und außerhalb der EU;

ii)

Förderung einer Fokussierung auf die besonderen Stärken und Prioritäten der einzelnen Hochschuleinrichtungen als ein Mittel zur Sicherstellung einer tatsächlichen und wirksamen Nutzung öffentlicher Investitionen;

iii)

Beseitigung der noch vorhandenen Hindernisse, die der Entwicklung und Umsetzung von Programmen für gemeinsame, doppelte und mehrfache Abschlüsse im Wege stehen, und Verbesserung der Bestimmungen für die Qualitätssicherung und die grenzübergreifende Anerkennung;

iv)

Förderung der Kohärenz der Internationalisierungsstrategien der Mitgliedstaaten und der Politik der Entwicklungszusammenarbeit der EU durch Berücksichtigung der Grundsätze der Gerechtigkeit und der Eigenverantwortung der Partnerländer sowie der Bedürfnisse der Hochschuleinrichtungen;

v)

Nutzung der Erfahrungen von Studierenden, Forschern und Hochschulpersonal aus Drittländern als Botschafter für die Zusammenarbeit mit Hochschuleinrichtungen in diesen Ländern;

vi)

Förderung der Hochschuleinrichtungen bei der Entwicklung eigener umfassender Internationalisierungsstrategien, Anerkennung des bereichsübergreifenden Charakters der Internationalisierung, die alle Bereiche des universitären Lebens berührt, auch Forschung, Lehre, Management, Verwaltung und Dienstleistungen, und Unterstützung der Hochschuleinrichtungen bei ihren diesbezüglichen Anstrengungen;

BEGRÜSST DIE ABSICHT DER KOMMISSION,

1.

die Mitgliedstaaten und die Hochschuleinrichtungen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen, umfassende strategische Internationalisierungskonzepte zu verfolgen und die Chancen für eine internationale Hochschulzusammenarbeit im Rahmen der Programme „Erasmus+“ und „Horizont 2020“ zu nutzen, unter anderem durch

i)

Bereitstellung einer verstärkten finanziellen Unterstützung durch „Erasmus+“ für die Mobilität von Studierenden und Hochschulpersonal in Richtung Drittländer wie auch aus diesen Ländern und durch die Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen im Rahmen des Programms „Horizont 2020“ für die Mobilität von Forschern in Richtung Drittländer wie auch aus diesen Ländern;

ii)

Unterstützung internationaler Zusammenschlüsse von Hochschuleinrichtungen, gemeinsame Master- bzw. Promotionsprogramme durch „Erasmus+“ und Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zu entwickeln, und Eröffnung von Chancen für Studierende und Doktoranden, Hochschulstipendien in Anspruch zu nehmen;

iii)

Förderung strategischer Partnerschaften für Zusammenarbeit und Innovation im Hochschulbereich, unter anderem Partnerschaften für den Kapazitätsaufbau zwischen Hochschuleinrichtungen aus der EU und aus Drittländern;

2.

Anstrengungen — in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten — zur Steigerung der Attraktivität und zur Förderung der Vielfalt der europäischen Hochschulbildung in der Welt zu unternehmen, unter anderem durch

i)

Verbesserung von Qualität und Transparenz, Förderung von Verfahren für die grenzüberschreitende Qualitätssicherung und Förderung der Vergleichbarkeit von Qualifikationen, Leistungspunkten und Anerkennungssystemen durch internationale Zusammenarbeit und Dialog;

ii)

Verbesserung der Qualität der akademischen Mobilität durch eine Aufwertung der Erasmus-Charta für Hochschulbildung, unter anderem durch Leitlinien zur Selbstbewertung und zum Monitoring für die Hochschulen;

iii)

gegebenenfalls und unter Achtung der Autonomie der Hochschuleinrichtungen Vorantreibung der Umsetzung von „U-Multirank“, dem neuen mehrdimensionalen und internationalen Transparenzinstrument, mit dem die Vergleichbarkeit zwischen den Hochschulen verbessert werden soll;

iv)

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen nationalen Förderagenturen und Ehemaligenverbänden durch Informationsaustausch sowie Einführung und Koordinierung gemeinsamer Maßnahmen, mit denen Europa als Weltklasse-Ziel eines Studien- und Forschungsaufenthalts vermarktet wird, z. B. auf Studierendenmessen und durch gemeinsame Werbeinstrumente;

3.

die Hochschulzusammenarbeit für Innovation und Entwicklung zwischen der EU und ihren Partnern weltweit zu fördern, unter anderem durch

i)

bilaterale und multilaterale politische Dialoge mit wichtigen internationalen Partnern im Einklang mit den externen Strategien der EU;

ii)

Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts und seiner Wissens- und Innovationsgemeinschaften als Wegbereiter für eine internationale Zusammenarbeit in den Bereichen Innovation, Forschung und Hochschulbildung, um gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen;

iii)

Unterstützung und Verbesserung einer evidenzbasierten Politikgestaltung im Bereich der internationalen Bildung mittels Forschung, Erhebung und Analyse von Statistiken sowie Dialog mit Experten.


(1)  Bukarest-Communiqué, 27. April 2012, S. 3.

(2)  ABl. L 375 vom 23.12.2004, S. 12.

(3)  ABl. L 289 vom 3.11.2005, S. 15.

(4)  „Der europäische Hochschulraum in einem globalen Kontext.“

(5)  Dok. EUCO 13/10.

(6)  ABl. C 135 vom 26.5.2010, S. 12.

(7)  ABl. C 372 vom 20.12.2011, S. 31.

(8)  Dok. 12453/13.

(9)  Dok. 14116/13 + ADD 1.