4.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/7


Staatliche Beihilfe — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2014/C 434/05)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

10.9.2014

Nummer der Beihilfesache

:

74316

Nummer der Entscheidung

:

322/14/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel

:

Änderung der norwegischen Sondersteuerregelung für den Seeverkehr in Bezug auf die gesamtschuldnerische Haftung für Arbeitgeberpflichten

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des EWR-Abkommens

Art der Maßnahme

:

Beihilferegelung

Ziel

:

Förderung der Seeverkehrsbranche

Form der Beihilfe

:

Steuerbefreiung

Mittelausstattung

:

entfällt

Laufzeit

:

vom Einkommensjahr 2014 bis zur Neuanmeldung

Wirtschaftszweige

:

Seeverkehr

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Ministry of Finance

P.O. Box 8008 Dep.

N-0030 Oslo

NORWEGEN

Die um vertrauliche Informationen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist auf der Internetseite der EFTA-Überwachungsbehörde veröffentlicht:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/