4.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 434/3


Aktualisierung der Richtbeträge für das Überschreiten der Außengrenzen gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (1)

(2014/C 434/03)

Die Veröffentlichung der Richtbeträge für das Überschreiten der Außengrenzen gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) erfolgt unter Zugrundelegung der von den Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 34 des Schengener Grenzkodex an die Kommission übermittelten Angaben.

Neben der Veröffentlichung dieser Daten im Amtsblatt wird eine monatlich aktualisierte Fassung auf der Website der Generaldirektion für Inneres zur Verfügung gestellt.

ESTLAND

Ersetzung der in ABl. C 57 vom 28.2.2014 veröffentlichten Informationen

Nach estnischem Recht müssen Ausländer, die ohne ein Einladungsschreiben nach Estland einreisen, auf Ersuchen eines Grenzbeamten bei der Einreise nachweisen, dass sie über die für ihren Aufenthalt in und ihre Ausreise aus Estland erforderlichen Mittel verfügen. Als ausreichender Betrag pro Tag wird das 0,2-Fache des von der Regierung festgelegten monatlichen Mindestlohns, also 78 EUR, angesehen.

In den anderen Fällen übernimmt die einladende Person die Verantwortung für die Deckung der Kosten, die sich aus dem Aufenthalt des Ausländers in Estland und seiner Ausreise aus Estland ergeben.

Liste der früheren Veröffentlichungen

 

ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 19.

 

ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 22.

 

ABl. C 182 vom 4.8.2007, S. 18.

 

ABl. C 57 vom 1.3.2008, S. 38.

 

ABl. C 134 vom 31.5.2008, S. 19.

 

ABl. C 37 vom 14.2.2009, S. 8.

 

ABl. C 35 vom 12.2.2010, S. 7.

 

ABl. C 304 vom 10.11.2010, S. 5.

 

ABl. C 24 vom 26.1.2011, S. 6.

 

ABl. C 157 vom 27.5.2011, S. 8.

 

ABl. C 203 vom 9.7.2011, S. 16.

 

ABl. C 11 vom 13.1.2012, S. 13.

 

ABl. C 72 vom 10.3.2012, S. 44.

 

ABl. C 199 vom 7.7.2012, S. 8.

 

ABl. C 298 vom 4.10.2012, S. 3.

 

ABl. C 56 vom 26.2.2013, S. 13.

 

ABl. C 98 vom 5.4.2013, S. 3.

 

ABl. C 269 vom 18.9.2013, S. 2.

 

ABl. C 57 vom 28.2.2014, S. 1.

 

ABl. C 152 vom 20.5.2014, S. 25.

 

ABl. C 224 vom 15.7.2014, S. 31.


(1)  Siehe Liste der früheren Veröffentlichungen am Ende dieser Aktualisierung.