12.11.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 397/6


Aktualisierung der Muster der Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) ausstellen (ABl. C 247 vom 13.10.2006, S. 85; ABl. C 153 vom 6.7.2007, S. 15; ABl. C 64 vom 19.3.2009, S. 18; ABl. C 239 vom 6.10.2009, S. 7; ABl. C 304 vom 10.11.2010, S. 6; ABl. C 273 vom 16.9.2011, S. 11; ABl. C 357 vom 7.12.2011, S. 3; ABl. C 88 vom 24.3.2012, S. 12; ABl. C 120 vom 25.4.2012, S. 4; ABl. C 182 vom 22.6.2012, S. 10; ABl. C 214 vom 20.7.2012, S. 4; ABl. C 238 vom 8.8.2012, S. 5; ABl. C 255 vom 24.8.2012, S. 2; ABl. C 242 vom 23.8.2013, S. 13; ABl. C 38 vom 8.2.2014, S. 16; ABl. C 133 vom 1.5.2014, S. 2; ABl. C 360 vom 11.10.2014, S. 5)

2014/C 397/07

Die Veröffentlichung der Muster der besonderen Ausweise, die die Außenministerien der Mitgliedstaaten den akkreditierten Mitgliedern diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen sowie ihren Familienangehörigen gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (1) ausstellen, erfolgt auf der Grundlage der Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 34 des Schengener Grenzkodexes mitteilen.

Die Veröffentlichung im Amtsblatt wird durch monatliche Aktualisierungen auf der Website der Generaldirektion Inneres ergänzt.

ESTLAND

Ersetzung der in ABl. C 304 vom 10.11.2010 veröffentlichten Informationen

Sonderausweise

1.

Vom Außenministerium ausgestellte Diplomaten- und Dienstausweise:

1.1.

Diplomatenausweis

Kategorie A— Missionsleiter und Familienangehörige (blau)

Kategorie B— Diplomat und Familienangehörige (blau)

1.2.

Dienstausweis

Kategorie C— Verwaltungspersonal und Familienangehörige (rot)

Kategorie D— Dienstliches Hauspersonal (grün)

Kategorie E— Privates Hauspersonal (grün)

Kategorie F— Ortskraft in einer Auslandsvertretung (grün)

Kategorie HC— Honorarkonsul (grau)

Kategorie G— Angehörige/r einer internationalen Organisation oder sonstigen Einrichtung und Familienangehörige (orange)

Diplomatenausweis  (2)

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — blau

Kategorie A — Missionsleiter und Familienangehörige

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — blau

Kategorie B — Diplomat und Familienangehörige

Dienstausweis

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — rot

Kategorie C — Verwaltungspersonal und Familienangehörige

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — grün

Kategorie D — Dienstliches Hauspersonal und Familienangehörige

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — grün

Kategorie E — Privates Hauspersonal

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — grün

Kategorie F — Ortskraft

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — grau

Kategorie HC — Honorarkonsul

Vorderseite

Rückseite

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Farbe — orange

Kategorie G — Angehörige/r einer internationalen Organisation oder sonstigen Einrichtung und Familienangehörige

Weitere Angaben

Allgemeine Merkmale der von Estland ausgestellten Ausweise:

Für das in Estland akkreditierte Personal von diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen oder Vertretungen internationaler Organisationen werden künftig Diplomaten- und Dienstausweise die einzige Rechtsgrundlage für einen Aufenthalt in Estland sein.

Ein ab dem 1. Oktober 2010 ausgestellter Diplomaten- oder Dienstausweis berechtigt den Inhaber in Verbindung mit einem Reisepass, in das Gebiet der Schengen-Staaten einzureisen und sich darin zu bewegen.

Die vor dem 1. Oktober 2010 ausgestellten Diplomaten- und Dienstausweise bleiben bis zu dem auf ihnen angegebenen Datum gültig. Sie bilden gemeinsam mit einem gültigen Diplomaten- oder Dienstvisum die Rechtsgrundlage für einen Aufenthalt in Estland und werden derzeit nicht gegen die neuen Ausweise austauscht.

Technische Beschreibung aller von Estland ausgestellten Ausweise:

Diplomaten- und Dienstausweise sind Plastikkarten mit abgerundeten Ecken und messen 85 × 54 mm.

Die Vorderseite der Diplomaten- und Dienstausweise enthält folgende Angaben:

Bezeichnung des Ausweises (estnischer Diplomaten- bzw. Dienstausweis),

Nummer,

Name der Botschaft,

Name des Inhabers,

Geburtsdatum,

Stellung des Inhabers,

Lichtbild,

Unterschrift des Inhabers.

Die Rückseite enthält folgende Angaben:

Grad der Immunität,

Angaben zur Rechtsgrundlage für den Aufenthalt in Estland,

Ausstellungsbehörde (Außenministerium, staatliche Protokollabteilung, Telefonnummer),

Gültigkeitsbeginn,

Gültigkeitsende.

Das Außenministerium der Republik Estland stellt die folgenden Diplomaten- und Dienstausweise aus:

1)

Diplomatenausweis der Serie A (blau) für Missionsleiter und Familienangehörige;

2)

Diplomatenausweis der Serie B (blau) für Diplomaten und Familienangehörige;

3)

Dienstausweis der Serie C (rot) für Verwaltungspersonal und Familienangehörige;

4)

Dienstausweis der Serie D (grün) für dienstliches Hauspersonal und Familienangehörige;

5)

Dienstausweis der Serie E (grün) für privates Hauspersonal;

6)

Dienstausweis der Serie F (grün) für Ortskräfte in einer Auslandsvertretung;

7)

Dienstausweis der Serie HC (grau) für einen ausländischen Honorarkonsul;

8)

Dienstausweis der Serie G für Angehörige einer internationalen Organisation oder sonstigen Einrichtung und Familienangehörige

Als Familienangehörige gelten die folgenden Unterhaltsberechtigten eines Diplomaten, die zusammen mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben:

1)

der Ehegatte;

2)

ein unverheiratetes Kind bis 21 Jahre;

3)

ein unverheiratetes Kind bis 23 Jahre, das eine höhere Bildungseinrichtung in Estland besucht;

4)

in Sonderfällen ein sonstiger Familienangehöriger.

Ein Diplomaten- und Dienstausweis wird nicht ausgestellt, wenn die Dauer der Entsendung weniger als sechs (6) Monate beträgt.

Dienstausweise werden nicht für Verwaltungspersonal der Auslandsvertretung mit Wohnsitz außerhalb von Estland ausgestellt.


(1)  ABl. L 105 vom 13.4.2006, S. 1.

(2)  Siehe auch weitere Angaben am Ende dieses Textes.