5.3.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 65/9 |
Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft
Änderung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr
2014/C 65/06
Mitgliedstaat |
Spanien |
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Flugstrecke |
Menorca-Madrid |
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Datum des Inkrafttretens der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen |
4. Juli 2012 |
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Datum des Inkrafttretens der Änderungen |
30. März 2014 |
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Anschrift, bei der der Text und sonstige Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können |
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Ab dem 30. März 2014 können Dienste auf der den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecke nach den neuen Bedingungen im freien Wettbewerb angeboten werden. Reicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kein Luftfahrtunternehmen ein Dienstprogramm zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ein, wird der Zugang im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Artikel 16 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 auf ein einziges Luftfahrtunternehmen beschränkt.