5.3.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 65/9


Bekanntmachung der Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft

Änderung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Linienflugverkehr

2014/C 65/06

Mitgliedstaat

Spanien

Flugstrecke

Menorca-Madrid

Datum des Inkrafttretens der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen

4. Juli 2012

Datum des Inkrafttretens der Änderungen

30. März 2014

Anschrift, bei der der Text und sonstige Informationen oder Unterlagen im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen angefordert werden können

Ministerio de Fomento

Dirección General de Aviación Civil

Subdirección General de Transporte Aéreo

Paseo de la Castellana, 67

28071 Madrid

ESPAÑA

Tel. +34 915978454

Fax +34 915978643

E-Mail: osp.dgac@fomento.es

Ab dem 30. März 2014 können Dienste auf der den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen unterliegenden Strecke nach den neuen Bedingungen im freien Wettbewerb angeboten werden. Reicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union kein Luftfahrtunternehmen ein Dienstprogramm zur Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen ein, wird der Zugang im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß Artikel 16 Absatz 9 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 auf ein einziges Luftfahrtunternehmen beschränkt.