10.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 442/332


BERICHT

über den Jahresabschluss 2013 des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt, zusammen mit den Antworten des Amts

(2014/C 442/39)

EINLEITUNG

1.

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (nachstehend „das Amt“, auch „HABM“) mit Sitz in Alicante wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates (1), aufgehoben und ersetzt durch die Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates (2), errichtet. Aufgabe des Amts ist die Umsetzung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, welche Unternehmen in den Genuss eines einheitlichen Schutzes im gesamten Gebiet der Europäischen Union kommen lässt (3).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (4) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (5) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (6):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Amts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (7) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Präsident genehmigt den Jahresabschluss des Amts, nachdem der Rechnungsführer des Amts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Amts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Haushaltsausschuss des Amts eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben (8). Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Der Betrag der annullierten aus früheren Jahren übertragenen Mittel stieg von 4,2 Millionen Euro (13 %) im Jahr 2012 auf 6,0 Millionen Euro (16 %) im Jahr 2013. In beiden Jahren war dies hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die im Rahmen von Kooperationsabkommen mit den nationalen Ämtern der Mitgliedstaaten zu erstattenden Kosten niedriger waren als veranschlagt (1,9 Millionen Euro im Jahr 2012 und 3,8 Millionen Euro im Jahr 2013). Dies deutet auf die Notwendigkeit hin, am Jahresende von den nationalen Ämtern genauere Informationen über die die tatsächlich entstandenen Kosten einzuholen.

12.

Im Jahr 2013 wurden bei den verschiedenen Titeln zwischen 98 % und 89 % der Gesamtmittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die rechtlichen Verpflichtungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf das Jahr 2014 übertragenen gebundenen Mittel war bei Titel II (Verwaltungsausgaben) mit 23,9 Millionen Euro (28 %) und Titel III mit 13,3 Millionen Euro (38 %) hoch. Bei Titel II war dies auf mehrjährige Verträge hauptsächlich im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes sowie auf plangemäß Ende 2013 angeforderte IT-Entwicklungen und -Dienstleistungen/-Lieferungen zurückzuführen, deren Kosten erst 2014 zu begleichen waren. Bei Titel III war dies hauptsächlich auf Kooperationsabkommen mit nationalen Ämtern zurückzuführen, für die die Kostenaufstellungen erst 2014 einzureichen waren, sowie auf das übliche Anfordern von Übersetzungsdiensten in den letzten Monaten des Jahres 2013, deren Kosten erst im Jahr 2014 zu begleichen waren.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

13.

Das Amt verfügt über einen Notfallplan und einen Krisenmanagementplan, in denen vorgesehen ist, dass für rund 25 Rollen durchgehend Bedienstete in Bereitschaft sein müssen. Zwar werden die Haushaltsmittel für Vergütungen für den Bereitschaftsdienst jährlich vom Haushaltsausschuss des Amts genehmigt, doch liegt der 2013 verausgabte Betrag (4 02  458 Euro) weit über den entsprechenden Vergütungen, die andere Agenturen mit Bedarf an einem Bereitschaftsdienst verausgaben.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN

14.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

(2)  ABl. L 78 vom 24.3.2009, S. 1.

(3)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(4)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(5)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(6)  Artikel 38 und 43 der Verordnung Nr. CB-3-09 des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt.

(7)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(8)  Artikel 91 bis 95 der Verordnung Nr. CB-3-09 des Haushaltsausschusses des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Der Hof stellte hinsichtlich der 2011 geschlossenen Dienstleistungsvereinbarung zwischen dem Amt und dem Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der EU mehrere Mängel fest. Die Vereinbarung wurde vom Amt am 20. Juni 2011 unterzeichnet und galt gemäß Artikel 10 mit Wirkung vom 1. Januar 2011. Mit der Ausführung des Auftrags wurde vor Vertragsunterzeichnung begonnen. Auf Anfrage des Übersetzungszentrums leistete das Amt eine Ausgleichszahlung in Höhe von 1,8 Millionen Euro (1). Des Weiteren wurde diese Zahlung genehmigt, ohne dass entsprechende Mittelbindungen vorgenommen worden waren und Mittel zur Verfügung standen (2).

n. z.

2011

Hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens des Amts besteht Verbesserungsbedarf. Die Rechnungsführungsverfahren für die vom Amt selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände und die Informationen über die Kosten für diese Vermögensgegenstände waren unzuverlässig.

Abgeschlossen

2011

Am 31. Dezember 2011 belief sich der Kassenmittelbestand des Amts auf insgesamt 520 Millionen Euro (495 Millionen Euro im Jahr 2010). Gemäß den vom Haushaltsausschuss im Jahr 2010 festgelegten Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel wurden diese Kassenmittel bei neun Banken in fünf Mitgliedstaaten gehalten.

Abgeschlossen

Der Hof weist allerdings auf den weiterhin hohen Betrag der Kassenmittel hin.

2012

Von den 31,9 Millionen Euro gebundener Mittel, die aus dem Jahr 2011 auf das Jahr 2012 übertragen worden waren, wurden im Jahr 2012 4,16 Millionen Euro (13 %) annulliert. 1,93 Millionen Euro dieses Betrags standen in Zusammenhang mit Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten, welche die ihnen zugewiesenen Beträge nicht vollständig ausschöpften.

n. z.

2012

Im Jahr 2012 wurden insgesamt 93 % der Mittel gebunden. Dies deutet darauf hin, dass die Mittelbindungen im Zeitplan lagen. Der Umfang der auf das Jahr 2013 übertragenen Mittelbindungen war mit 36,7 Millionen Euro (19 % der gebundenen Mittel insgesamt) jedoch hoch. Hiervon entfielen 21,7 Millionen Euro auf Titel II (Verwaltungsausgaben) und 14,1 Millionen Euro auf Titel III (Operative Ausgaben). Der Hauptgrund für den großen Umfang der Übertragungen war das späte Eingehen von Rechnungen für im Jahr 2012 gelieferte Waren und erbrachte Dienstleistungen. Bei Titel II war der große Umfang der Übertragungen insbesondere auch auf einige mehrjährige Verträge im Zusammenhang mit der Errichtung des neuen Gebäudes des Amts (6,09 Millionen Euro) und auf die Auftragsvergabe für IT-Entwicklungen (7,67 Millionen Euro) zurückzuführen. Bei Titel III betreffen die Übertragungen weitgehend Kooperationsabkommen mit Mitgliedstaaten, für welche die Kostenaufstellungen erst im Jahr 2013 einzureichen waren (8,13 Millionen Euro). Außerdem wurden in den letzten Monaten des Jahres 2012 Übersetzungsdienste angefordert (5,43 Millionen Euro), deren Kosten erst im Jahr 2013 zu begleichen waren.

n. z.


(1)  In der Vereinbarung wurde der Mindestauftragswert auf 16,3 Millionen Euro festgesetzt. Die im Jahr 2011 erbrachten Dienstleistungen beliefen sich auf 14,5 Millionen Euro.

(2)  Diese Zahlung wurde zulasten des Haushalts 2012 getätigt.


ANHANG II

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 36 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Die Bestimmungen (…) stehen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten oder -beschränkungen nicht entgegen, die aus Gründen (…) des gewerblichen und kommerziellen Eigentums gerechtfertigt sind. Diese Verbote oder Beschränkungen dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Union für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind (…) verboten.

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates)

(Verordnung (EU) Nr. 386/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates)

Ziele

Umsetzung der Unionsgesetzgebung über Marken, Muster und Modelle, die den Unternehmen das Recht auf einheitlichen Schutz im gesamten Gebiet der Europäischen Union einräumt.

Förderung von Diskussionen, Forschung, Schulungen, Kommunikation, der Schaffung fortgeschrittener unterstützender IT-Instrumente und Verbreitung bewährter Praktiken im Bereich des geistigen Eigentums.

Aufgaben

Empfang und Eintragung von Anmeldungen,

Prüfung der Erfordernisse für die Eintragung ins Register und der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht,

Recherche bei den Behörden für den gewerblichen Rechtsschutz der Mitgliedstaaten nach der Eintragung älterer nationaler Marken,

Veröffentlichung der Anmeldungen,

gegebenenfalls Prüfung des Widerspruchs von Dritten,

Eintragung oder Zurückweisung von Anmeldungen,

Prüfung der Anmeldungen auf Verfall und Nichtigkeit,

Bearbeitung von Beschwerden gegen Entscheidungen,

Verbesserung des Verständnisses des Werts des geistigen Eigentums,

Verbesserung des Verständnisses von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums in ihrem Umfang und ihren Folgen,

Verbesserung der Kenntnis bewährter Praktiken des öffentlichen und des privaten Sektors zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums,

Unterstützung bei der Sensibilisierung der Bürger für die Folgen von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums,

Verbesserung der Sachkunde der an der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums mitwirkenden Personen,

Verbesserung der Kenntnis der technischen Instrumente zur Verhinderung und Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Verfolgungs- und Rückverfolgungssystemen, die es erleichtern, echte Produkte von nachgeahmten Produkten zu unterscheiden,

Schaffung von Mechanismen, die zur Verbesserung des Online-Austauschs von Informationen über die Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums zwischen den dafür zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten beitragen, und Förderung der Zusammenarbeit mit und zwischen diesen Behörden,

Leistung eines Beitrags — im Benehmen mit den Mitgliedstaaten — zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit den für Fragen des geistigen Eigentums zuständigen Ämtern in Drittländern mit dem Ziel der Ausarbeitung von Strategien und der Entwicklung von Methoden, Kompetenzen und Instrumenten zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie deren Stellvertreter

Aufgabe

Beratung des Präsidenten im Zuständigkeitsbereich des Amts

Aufstellung der Kandidatenliste (Artikel 125): Präsident, Vizepräsidenten sowie Vorsitzende und Mitglieder der Beschwerdekammern

Präsident des Amts

Ernennung durch den Rat anhand einer Liste von höchstens drei Kandidaten, die der Verwaltungsrat aufstellt

Haushaltsausschuss

Zusammensetzung

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats und ein Vertreter der Kommission sowie deren Stellvertreter

Aufgabe

Feststellung des Haushaltsplans und Erlassen der Finanzvorschriften, Erteilung der Entlastung für den Präsidenten und Festlegung der Preise für Rechercheberichte

Entscheidungen im Zusammenhang mit den Anmeldungen

Dafür sind zuständig:

a)

die Prüfer,

b)

die Widerspruchsabteilungen,

c)

die Markenverwaltungs- und die Rechtsabteilung,

d)

die Nichtigkeitsabteilungen,

e)

die Beschwerdekammern.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof

Entlastungsbehörde

Haushaltsausschuss des Amts

Dem Amt für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

Haushalt

418 (429) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2013

861 (775) im Stellenplan vorgesehene Planstellen, davon besetzt: 731 (680) + 171 (138) sonstige Bedienstete (Hilfskräfte, abgeordnete nationale Sachverständige, örtliche Bedienstete, Leiharbeitskräfte, Sonderberater)

Personalbestand insgesamt: 902 (818)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012)

Marken

Anzahl der Anmeldungen: 1 14  421(1 07  924)

Anzahl der Eintragungen: 98  092(95  645)

Fälle von Widerspruch: 17  006(16  634)

Beschwerden vor den Beschwerdekammern: 2  602(2  339)

Anhängige Beschwerden: 2  361(2  352)

Muster und Modelle

Eingegangene Muster und Modelle: 95  429(92  175)

Eingetragene Muster und Modelle: 84  056(78  658)

Quelle: Anhang vom Amt bereitgestellt.


ANTWORTEN DER AGENTUR

11.

Das Amt ergreift zurzeit gemeinsam mit den nationalen Ämtern Maßnahmen, um die hohe Annullierungsrate der Mittelübertragungen zu senken. Hierzu wurde ein Pilotprojekt initiiert, bei dem alle sechs Monate ein Zwischenbericht zur Ausführung erstellt wird. Es ist geplant, diese Pilotprojekte auf die wichtigen Projekte auszuweiten, die das Amt gemeinsam mit den nationalen Ämtern durchführt, sobald die Beteiligung an diesem Pilotprojekt zugenommen hat. Schließlich wird das Amt auch mögliche Anpassungen der Verträge (für das Jahr 2015) mit den nationalen Ämtern analysieren, um unnötige Mittelübertragungen zu minimieren.

12.

Neben den vorstehend genannten Maßnahmen, die eine Reduzierung des hohen Umfangs an Mittelübertragungen hauptsächlich in Titel III, aber auch in Titel II ermöglichen würden, richtet das Amt derzeit gemeinsam mit dem Übersetzungszentrum ein System ein, um den Umfang der Mittelübertragungen am Jahresende zu verringern. Zudem rechtfertigen die Erweiterung des Hauptsitzes des Amtes und die IT-Entwicklungen, wie vom Hof genannt, den hohen Umfang an Mittelübertragungen in Titel II.

Das Amt ergreift Maßnahmen, um die jedes Jahr übertragenen Beträge stärker zu begrenzen.

13.

Gemäß den Anforderungen der internationalen Qualitätsstandards (ISO 27001) und den Normen für die interne Kontrolle (ICS 10), die vom Haushaltsausschuss des Amtes angenommen wurden, hat das Amt einen Notfallplan (BCP) erstellt. Dies ist ebenfalls in der Rahmenfinanzregelung aus dem Jahr 2013 vorgesehen.

Im November 2006 haben die Leitungsgremien des Amtes — der Verwaltungsrat und der Haushaltsausschuss — nach entsprechender Unterrichtung die Strategie des HABM befürwortet. Die Strategie basiert auf einem dreistufigen Szenario (Stufe 0: Krisenmanagementteam; Stufe 1: IT- und Logistikteams, Koordinationsteam für die Wiederinbetriebnahme nach Zusammenbruch der IT-Systeme sowie Team für die globale Kommunikation; Stufe 2: Teams für die Wiederinbetriebnahme). Die Vergütung der Mitarbeiter, die Bereitschaftsdienste wahrnehmen, ist im Personalstatut dargelegt. Die Haushaltsauswirkungen dieser Vergütung sind in einer gesonderten Haushaltslinie abgedeckt, die (entsprechend den Bedürfnissen des Amtes) jedes Jahr aktualisiert und im Haushaltsplan angenommen wird.

Der BCP wurde nach einer gründlichen Folgenanalyse mit Unterstützung externer Berater erstellt und deckt sämtliche Tätigkeiten des Amtes ab.

Das Amt hat 25 Rollen, für die durchgehend Bedienstete im Bereitschaftsdienst sind, und die entsprechenden Vergütungen beliefen sich im Jahr 2013 auf 4 02  458 EUR. Die Gründe, weshalb im BCP eine solch robuste Struktur eingerichtet wurde, werden nachstehend erläutert:

Das Amt hat intensiven Kontakt mit seinen Interessengruppen und wird von ihnen besonders wahrgenommen. Es muss rund um die Uhr operative Dienstleistungen für den elektronischen Geschäftsverkehr gewährleisten und sicherstellen, dass seine Nutzer umgehend Antwort erhalten. Ein Ausfall des IT-Systems hätte ernsthafte Folgen für die Geschäftskontinuität. Die Gewährleistung der Geschäftskontinuität ist daher im gesamten Amt von wesentlicher Bedeutung und sämtliche Hauptabteilungen sind daran beteiligt (Wahrnehmung der Tätigkeiten wie der Kooperationsaktivitäten mit den Mitgliedstaaten und im Zuständigkeitsbereich der Beobachtungsstelle, Zusammenarbeit mit dem Büro in Brüssel, Unterstützung der Mitarbeiter, die Telearbeit leisten, Sicherstellung einer reibungslos funktionierenden Gebühreneinziehung — vom gesamten Amt genutztes automatisiertes IT-System — und schließlich Einbeziehung der Mitarbeiter im Bereich Beschaffungswesen, da diese im Notfall eine festgelegte Rolle bei der Bündelung von Interventionsmaßnahmen — Verwaltung sämtlicher geschäftlicher Akten — innehaben). Aufgrund des Umfangs und des internationalen Hintergrunds unserer Lieferanten ist das Volumen der formellen Dokumentation außerordentlich groß und die Dokumentation selbst im hohen Maße von einem funktionierenden IT-System abhängig.

Diese Gründe rechtfertigen unserer Ansicht nach die Unterschiede zu anderen Agenturen.

Das Amt hat seit seiner Errichtung bereits zweimal auf die Bereitschaftsdienste zurückgegriffen, das letzte Mal im Zusammenhang mit der Einführung seiner neuen Website.

Der Umfang der Vergütung für den Bereitschaftsdienst im Jahr 2013 macht weniger als 0,5 % der Gesamtausgaben in Titel I aus und liegt zudem unter dem Einkommen eines Geschäftstages, das durch die Online-Dienste des Amtes erzielt wird.

Das Amt wird die Bemerkung des Rechnungshofs im Rahmen seiner jährlichen Überprüfung der Prozesse, Verfahren und Systeme berücksichtigen und sich dabei um eine kontinuierliche Verbesserung bemühen.

14.

Das Amt nimmt zur Kenntnis, dass nach Ansicht des Rechnungshofs alle Maßnahmen, die in Reaktion auf die Bemerkungen des Hofs vom Vorjahr ergriffen wurden, abgeschlossen bzw. nicht zutreffend sind.