10.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 442/308


BERICHT

über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, zusammen mit den Antworten der Agentur

(2014/C 442/36)

EINLEITUNG

1.

Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (nachstehend „die Agentur“, auch „Frontex“) mit Sitz in Warschau wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates (1) errichtet. Aufgabe der Agentur ist die Koordinierung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen (Unterstützung der operativen Zusammenarbeit, technische und operative Unterstützung, Risikoanalyse) (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung der Agentur bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses der Agentur sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss der Agentur umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Exekutivdirektor genehmigt den Jahresabschluss der Agentur, nachdem der Rechnungsführer der Agentur ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage der Agentur vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss der Agentur frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss der Agentur ihre Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse ihrer Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit ihrer Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Grundlage für ein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Im Jahr 2013 betrugen die Ausgaben für Finanzhilfen 32 Millionen Euro, was 39 % der Ausgaben insgesamt entspricht. Zur Überprüfung der von den kooperierenden Staaten geltend gemachten Ausgaben führte die Agentur für alle Arten finanzierter Aktionen (gemeinsame Rückführungsaktionen und gemeinsame Aktionen zu Land, zu See und in der Luft) vor der Zahlung Plausibilitätskontrollen durch. Nachweise zur Untermauerung der Ansprüche der kooperierenden Staaten wurden für gemeinsame Rückführungsaktionen in der Regel angefordert, aber nicht für gemeinsame Aktionen zu Land, zu See und in der Luft, die im Rahmen von vor Juni 2013 unterzeichneten Finanzhilfevereinbarungen durchgeführt wurden.

10.

Die Vorgänge im Zusammenhang mit gemeinsamen Aktionen zu Land, zu See und in der Luft entsprachen Ausgaben in Höhe von 23 Millionen Euro bzw. 28 % der Gesamtausgaben des Jahres 2013. Zwar wurde ein umfassenderes System der Ex-ante-Überprüfungen für Finanzhilfevereinbarungen, die ab Juni 2013 unterzeichnet wurden, eingeführt, doch waren die meisten Vorgänge des Jahres 2013 Ergebnis von Finanzhilfevereinbarungen, die vor diesem Datum unterzeichnet wurden.

11.

Die Agentur führt Ex-post-Kontrollen zu Finanzhilfen durch, die Vorgänge aus früheren Jahren betreffen. Keiner der Finanzhilfevorgänge des Jahres 2013 wurde in diesem Zyklus der Ex-post-Kontrollen untersucht.

12.

Da ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zur Wirksamkeit von Ex-ante- und Ex-post-Überprüfungen zu Vorgängen des Jahres 2013 fehlen, besteht unzureichende Sicherheit hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Finanzhilfevorgänge des Jahres 2013 mit Bezug auf gemeinsame Aktionen zu Land, zu See und in der Luft.

Eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

13.

Nach Beurteilung des Hofes sind mit Ausnahme der in den Ziffern 9-12 beschriebenen Sachverhalte die dem Jahresabschluss der Agentur für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2013 zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

14.

Die folgenden Bemerkungen stellen weder das Prüfungsurteil des Hofes zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung noch sein eingeschränktes Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge infrage.

BEMERKUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT DER RECHNUNGSFÜHRUNG

15.

Die Abgleichung der Erklärungen von Lieferern am Jahresende war mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Salden der Lieferanten müssen regelmäßiger überwacht, Abweichungen frühzeitiger analysiert werden.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

16.

Es wurden rund 32 Millionen Euro bzw. 35 % der gebundenen Mittel des Jahres 2013 auf das Jahr 2014 übertragen. Auch wenn der mehrjährige Charakter der Operationen der Agentur und das erhöhte Risiko unvorhergesehener Ereignisse besondere Herausforderungen hinsichtlich der jährlichen Haushaltsplanung und des Haushaltsvollzugs darstellen, sind zur Senkung der Übertragungsrate weiterhin Verbesserungen der Haushaltsüberwachung erforderlich.

17.

Die Mittelübertragungen umfassen eine globale Mittelbindung in Höhe von 5,2 Millionen Euro, die dem Restsaldo eines zusätzlichen Zuschusses in Höhe von 8,2 Millionen Euro entsprechen, der von der Haushaltsbehörde gegen Jahresende 2013 zur Verfügung gestellt wurde, um unvorhergesehenen und dringenden operativen Bedarf zu decken. Auch wenn die globale Mittelbindung vorgenommen wurde, um die damit verbundenen Aktionen des Jahres 2014 durchzuführen, gibt es in der Finanzregelung der Agentur keine klare Grundlage für Mittelübertragungen dieser Art.

18.

Im Jahr 2013 wurden 29 Mittelübertragungen innerhalb des Haushaltsplans in Höhe von 12,2 Millionen Euro vorgenommen. Dies ist teilweise dadurch begründet, dass für Aktionen benötigte Mittel aus anderen Haushaltslinien übertragen worden waren, bis die zusätzlichen Zuschüsse zur Verfügung gestellt wurden.

SONSTIGE BEMERKUNGEN

19.

Frontex nahm seine Tätigkeit 2005 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem es seinen Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde allerdings nicht unterzeichnet. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, weiter fördern.

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN

20.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 39 und 50 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Wie im Vorjahr ist der Umfang der übertragenen Mittel übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar.

Im Gange

2011

Von dem von der Agentur übertragenen Gesamtbetrag entfielen 5,1 Millionen Euro auf globale Mittelbindungen. In der Finanzregelung der Agentur ist jedoch keine eindeutige Grundlage für solche Übertragungen vorgesehen (1).

Im Gange

2011

Im Jahr 2011 finanzierte die Agentur Zuschüsse für gemeinsame Aktionen in Höhe von 74 Millionen Euro. Zur Überprüfung der von den Zuschussempfängern (Mitgliedstaaten und assoziierte Schengen-Länder) angegebenen Ausgaben führt die Agentur zwar Plausibilitätskontrollen durch, fordert in der Regel jedoch keine entsprechenden Nachweise an, um dem Risiko nicht förderfähiger Ausgaben entgegenzuwirken.

Im Gange

2011

Beim internen Kontrollsystem wurden hinsichtlich der Verwaltung des Anlagevermögens Mängel festgestellt. Für die Veräußerung von Vermögensgegenständen gibt es kein feststehendes Verfahren, und die körperliche Bestandsaufnahme ist unvollständig.

Abgeschlossen

2012

Die körperliche Bestandsaufnahme war unvollständig und umfasste nicht alle Vermögensgegenstände im Besitz der Agentur. Im Bau befindliche Anlagen sowie gegen Jahresende erworbene Vermögensgegenstände waren nicht berücksichtigt.

Abgeschlossen

2012

Es gibt kein Verfahren für die Veräußerung von Sachanlagen. Sachanlagen, die nicht mehr genutzt werden, werden aus dem Verzeichnis der Sachanlagen abgeschrieben, ohne physisch veräußert zu werden. Über diese Sachanlagen wird kein Verzeichnis geführt.

Abgeschlossen

2012

Es wurden nach wie vor Schwachstellen in dem System festgestellt, das dazu dient, Erklärungen von Lieferern mit den entsprechenden Aufzeichnungen der Agentur abzugleichen.

Im Gange

2012

Der Haushalt 2012 der Agentur belief sich auf 89,6 Millionen Euro, von denen 21,8 Millionen Euro (25 % der gebundenen Mittel) auf das Haushaltsjahr 2013 übertragen wurden. Bei Titel III (operative Ausgaben) beliefen sich die Übertragungen auf 19,6 Millionen Euro. Dieser Umfang an Übertragungen ist übermäßig hoch und stellt einen Verstoß gegen das Haushaltsprinzip der Jährlichkeit dar, auch wenn er teilweise mit dem operativen, mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur zusammenhängt. Bis Ende Februar 2013 wurden 1,1 Millionen Euro dieser Mittelübertragungen annulliert.

Im Gange

2012

Die Agentur nahm im Jahr 2012 39 Mittelübertragungen zwischen Haushaltslinien in Höhe von 11,5 Millionen Euro vor, die 70 der 79 Haushaltslinien betrafen. Dies liegt teilweise daran, dass die zweite Haushaltsänderung für das Jahr 2012 erst im Oktober 2012 genehmigt wurde und die für Aktionen nötigen Mittel in der Zwischenzeit aus anderen Haushaltslinien übertragen worden waren.

Abgeschlossen

2012

Die geprüften Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und Gleichbehandlung von Bewerbern beeinträchtigten: Fragen für schriftliche und mündliche Prüfungen wurden nach der Auswertung der Bewerbungen durch den Prüfungsausschuss festgelegt; es wurden keine Mindestpunktzahlen für die Zulassung zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen und für die Aufnahme in die Liste geeigneter Bewerber festgelegt; der Prüfungsausschuss dokumentierte nicht alle seine Sitzungen und Entscheidungen.

Im Gange


(1)  Artikel 62 Absatz 2 der Finanzregelung der Agentur lautet: „Die globalen Mittelbindungen decken die Gesamtkosten der ihnen entsprechenden rechtlichen Einzelverpflichtungen, die bis zum 31. Dezember des Jahres n+1 eingegangen worden sind“. Sowohl die Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt der EU als auch die Finanzregelung der Agentur sind jedoch in Bezug auf die Verwendung globaler Mittelbindungen für nicht getrennte Mittel unklar. Die Agentur verwendete globale Mittelbindungen, um die automatische Übertragung nicht getrennter Mittel zu rechtfertigen.


ANHANG II

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Warschau)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Artikel 74 und Artikel 77 Absatz 2 Buchstaben b und d des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Artikel 74: Der Rat erlässt Maßnahmen, um die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten in den Bereichen dieses Titels sowie die Zusammenarbeit zwischen diesen Dienststellen und der Kommission zu gewährleisten.

Artikel 77 Absatz 2: (…) (D)as Europäische Parlament und der Rat (erlassen) gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen, die folgende Bereiche betreffen:

(…) b)

die Kontrollen, denen Personen beim Überschreiten der Außengrenzen unterzogen werden;

(…) d)

alle Maßnahmen, die für die schrittweise Einführung eines integrierten Grenzschutzsystems an den Außengrenzen erforderlich sind (…).

Zuständigkeiten der Agentur

Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 863/2007 und die Verordnung (EU) Nr. 1168/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates

Die letzte Änderung trat am 12.12.2011 in Kraft; der Inhalt der Tabelle spiegelt die Lage nach dieser Änderung wider.

Ziele

Frontex wurde zur Verbesserung des integrierten Schutzes der Außengrenzen der EU-Mitgliedstaaten errichtet.

Hauptaufgaben

a)

Koordinierung der operativen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen;

b)

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von Grenzschutzbeamten einschließlich der Festlegung gemeinsamer Ausbildungsnormen;

c)

Durchführung von Risikoanalysen, einschließlich Bewertung der Kapazitäten, über die die Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Bedrohungen und Belastungen an den Außengrenzen verfügen;

d)

Beteiligung an der Entwicklung der für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevanten Forschung;

e)

Unterstützung der Mitgliedstaaten in Situationen, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung erfordern, insbesondere derjenigen Mitgliedstaaten, die einem besonderen und unverhältnismäßigen Druck ausgesetzt sind;

f)

Bereitstellung der erforderlichen Unterstützung für die Mitgliedstaaten, einschließlich der Unterstützung bei der Koordinierung oder Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen (auf Antrag);

g)

Einrichtung von Europäischen Grenzschutzteams, die bei gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten und Soforteinsätzen eingesetzt werden sollen;

h)

Entwicklung und Betrieb von Informationssystemen für den Austausch von Informationen, einschließlich des Informations- und Koordinierungsnetzes ICOnet;

i)

Bereitstellung der für die Entwicklung und den Betrieb eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR) notwendigen Unterstützung.

Leitungsstruktur

Verwaltungsrat

Zusammensetzung:

Ein Vertreter jedes Mitgliedstaats, zwei Vertreter der Kommission und je ein Vertreter der assoziierten Schengen-Länder.

Aufgaben:

a)

Ernennung des Exekutivdirektors;

b)

Annahme des allgemeinen Tätigkeitsberichts der Agentur;

c)

Annahme des Arbeitsprogramms der Agentur;

d)

Festlegung von Verfahren für Entscheidungen in Bezug auf die operativen Aufgaben der Agentur;

e)

Wahrnehmung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit dem Haushalt der Agentur;

f)

Ausübung der Disziplinargewalt über den (stellvertretenden) Exekutivdirektor;

g)

Festlegung seiner Geschäftsordnung;

h)

Festlegung der Organisationsstruktur der Agentur und Bestimmung der Personalpolitik der Agentur;

i)

Annahme des Mehrjahresplans der Agentur.

Exekutivdirektor

Vom Verwaltungsrat auf Vorschlag der Kommission ernannt

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof

Entlastungsbehörde

Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates

Der Agentur für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

Endgültiger Haushalt

93,95(89,6) Millionen Euro

Unionszuschuss: 87,7(84) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2013

Stellenplan

Vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete: 153 (143), davon besetzt: 142 (137)

Sonstige Planstellen

Vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete: 87 (87), davon besetzt: 82 (84)

Vorgesehene Stellen für abgeordnete nationale Sachverständige: 78 (83), davon besetzt: 76 (82)

Personalbestand insgesamt: 318 (313), davon besetzt: 300 (303)

Davon entfallen auf operative Tätigkeiten: 227 (216) — administrative Tätigkeiten 91 (87)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012)

Das Referat Risikoanalyse erstellte 79 (80) strategische Berichte (6 reguläre Jahresberichte, 1 Jahresbericht neuer Art, 3 spezifische Berichte, 12 vierteljährliche Berichte mit aktuellen Informationen zur Situation und Analysen zu Mitgliedstaaten der EU und ausgewählten Nachbarregionen sowie 57 Berichte zur strategischen Überwachung); 510 (482) Analyseprodukte zur Unterstützung der Planung, Umsetzung und Bewertung gemeinsamer Aktionen; 81 (54) sonstige Berichte/Beiträge, einschließlich Briefings für die Verwaltung der Agentur, die Europäische Kommission und andere Einrichtungen. Ferner veröffentlichte das Referat 7 (7) strategische Berichte für die Öffentlichkeit auf der Website der Agentur. Das aktualisierte gemeinsame integrierte Risikoanalysemodell (Common Integrated Risk Analysis Model, CIRAM v 2.0) wurde den Mitgliedstaaten in ausgewählten EU-Amtssprachen zur Verfügung gestellt. Das Referat organisierte 4 (4) ordentliche Sitzungen des Frontex-Risikoanalysenetzwerks, 5 (5) Sitzungen des Expertennetzwerks zu Dokumentenfälschung in der EU mit Mitgliedstaaten, 4 (2) Sitzungen zur taktischen Risikoanalyse, 10 (6) Sitzungen/Konferenzen mit regionalen Sachverständigen und 1 (3) regionalen technischen Workshop. Entsprechend den Aufgaben des Referats Risikoanalyse innerhalb von EUROSUR wurde im Jahr 2013 Folgendes durchgeführt (und war im Rahmen der Analysis Layer User Group (Nutzergruppe der Analyseschicht), die 2013 fünfmal zusammentrat, gegebenenfalls Gegenstand von Mitteilungen an/Konsultationen mit den Mitgliedstaaten): innerhalb der Analyseschicht gemeinsames Informationsbild des Grenzvorbereichs (Common Pre-Frontier Intelligence Picture, CPIP)/europäisches Lagebild (European Situational Picture, ESP): Bereitstellung von Inhalt (317 (281) Produkte) und Basisdienstleistungen, Fertigstellung der Konzeption der Analysewerkzeuge, Entwicklung der ersten Methodik zur Einstufung hinsichtlich der Auswirkungen und langfristige Planung ihrer Umsetzung.

Das Referat Gemeinsame Aktionen organisierte 19 (17) gemeinsame Aktionen, 10 (12) Pilotprojekte und Projekte, 8 (10) Konferenzen und 64 (25) Sitzungen mit externen Interessenvertretern, einschließlich vorbereitenden, Planungs- und Evaluierungssitzungen und Workshops. Des Weiteren wurden bei 39 (39) von der Agentur koordinierten gemeinsamen Rückführungsaktionen 2  152(2  110) Drittstaatsangehörige rückgeführt. Die Gesamtzahl der operativen Tage bei allen gemeinsamen Aktionen betrug 2  832(3  503); die operativen Manntage beliefen sich insgesamt auf 89  548(1 17  114).

Das Frontex-Lagezentrum erstellte 2  226(2  169) Lageberichte, 43 (31) Berichte über schwere Zwischenfälle, 44 (27) Kurzberichte mit aktuellen Nachrichten, 10 (13) Berichte über Auftragsbewusstsein und lud 20  084(2  130) Artefakte zu EUROSUR und 107 (145) Benachrichtigungen über Dokumente auf das „Frontex-One-Stop-Shop“-Portal hoch. Es wurden 237 tägliche Newsletter an rund 500 (241) Abonnenten übermittelt und 795 (308) Medienbeiträge zu täglichen Lageberichten und operativen Briefings gemacht. Als einzige Kontaktstelle verwaltete das Lagezentrum rund 25  000 (24  000) Schriftwechsel und konsolidierte den „Frontex-One-Stop-Shop“ mit 6  238 (6  000) hochgeladenen Dokumenten und fast 4  500 Nutzern Ende 2013 als Hauptplattform für den Informationsaustausch zwischen der Agentur und externen Partnern. Das Frontex-Lagezentrum erhielt über die Anwendung für Berichte über gemeinsame Aktionen (Joint Operations Reporting Application, JORA) rund 29  000 (30  000) Zwischenfälle und bot JORA-Schulungen für 200 (500) Beamte der Agentur sowie aus Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern an.

Das Referat Ressourcenbündelung organisierte 9 (11) Veranstaltungen mit 252 (295) Teilnehmern aus den Mitgliedstaaten. Mehr als 1  250 (551) Manntage wurden von den Interessenvertretern in die Tätigkeiten des Referats investiert. Die Aufmerksamkeit des Referats Ressourcenbündelung lag 2013 insbesondere auf der Entwicklung der Pools Europäische Grenzschutzteams und technische Ausstattung, auf der Erstellung einer geeigneten Softwareanwendung zu ihrer Verwaltung und außerdem auf der Entwicklung des Mechanismus für abgeordnete Gastbeamte. Auch der Anschaffung von Ausstattung für die Grenzüberwachung aus der Luft wurde Beachtung geschenkt. Insbesondere organisierte und verwaltete das Referat Ressourcenbündelung die jährlichen bilateralen Gespräche zwischen Frontex und den Mitgliedstaaten sowie Gespräche mit Drittstaaten, um die nationalen Beiträge zu den Pools zu vereinbaren. Das Referat Ressourcenbündelung führte zu diesem Zweck 7 (7) Projekte durch, die die Wirksamkeit der Frontex-Operationen insgesamt verbessern sollen.

Im Rahmen von 3 (3) Programmen, die aus insgesamt 17 (19) Projekten bestanden, organisierte das Referat Schulungen 205 (207) Aktivitäten mit 3  253 (2  980) Teilnehmern (Schulungsexperten, Praktikanten usw.). Von den Interessenvertretern wurden insgesamt 12  460 (13  300) Manntage in Schulungsaktivitäten investiert. Im Rahmen des ersten Programms wurde der sektorale Qualifikationsrahmen für Grenzschutzbeamte eingeführt; die Arbeit zur Umsetzung der gemeinsamen zentralen Lehrpläne und die Entwicklung des gemeinsamen Programms für Master-Studiengänge wurden fortgesetzt. Im Rahmen des zweiten Programms, das auf Weiterbildung und Spezialisierung von Grenzschutzbeamten ausgerichtet ist, schloss das Referat Schulungen die Entwicklung des Handbuchs zur Grundrechteschulung (Fundamental Rights Trainers’ Manual) für Grenzschutzbeamte ab und führte die Entwicklung und Umsetzung spezialisierter Schulungskurse für Grenzschutzbeamte weiter. Für die Mitglieder der europäischen Grenzschutzteams (EGBT) wurden Einarbeitungskurse organisiert, und eine neues Konzept für einsatzvorbereitende Briefings wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass alle Gastbeamte, die an von Frontex koordinierten gemeinsamen Aktionen teilnehmen, vor ihrem Einsatz angemessene Schulungen erhalten. In Bezug auf die Themen Vernetzung und IT führte das Referat Schulungen drittens neue Verwaltungsinstrumente für die Online-Registrierung für Veranstaltungen, zur gemeinsamen Nutzung von Dokumenten und zum Planen von Aktivitäten ein. Neue E-Learning-Komponenten befinden sich in der Entwicklung. So wird sichergestellt, dass Teile der Frontex-Schulungen auf moderne und kosteneffiziente Art und Weise stattfinden.

Das Referat Forschung und Entwicklung organisierte 8 Projekte (einschließlich EUROSUR), die unter Teilnahme von 950 (1  020) Personen (aus den Mitgliedstaaten, assoziierten Schengen-Ländern, EU-Organen, zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen, Akademien, Forschungsinstituten und Vertretern der Industrie) 40 Aktivitäten abdeckten. Von den Interessenvertretern wurden insgesamt 2  000 Manntage in diese Aktivitäten investiert. Das Referat Forschung und Entwicklung setzte seine Anstrengungen zur Identifizierung und Entwicklung von Leitlinien für vorbildliche Verfahren in den Bereichen automatisierte Grenzkontrollsysteme, Kontrollen an Grenzübergangsstellen der Landgrenzen, Einführung des Visa-Informationssystems (VIS) durch Mitgliedstaaten und Überwachung der Landgrenzen fort. Es wurden mehrere Veranstaltungen zur Verbesserung der Fähigkeit, Dokumentenfälschung in der ersten Kontrolllinie aufzudecken, organisiert. Sie zielten darauf ab, die Leistung sowohl von Maschinen als auch von menschlichen Experten zu beurteilen. 2013 führte das Referat Forschung und Entwicklung Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für neue Entwicklungen in den Bereichen Sensoren, Plattformen und fortschrittliche Systemlösungen durch. Gleichzeitig erleichterte es die Entwicklung (Erprobung) neuer Technologien für die Grenzüberwachung als Pilotprojekte in Mitgliedstaaten und im Kontext von durch Frontex organisierten gemeinsamen Aktionen. Es wurde auch ein informeller Forschungsbeirat Grenzsicherheit mit Endnutzern errichtet. Er besteht aus Vertretern von 22 EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern. Dieser Beirat erstellte den ersten Entwurf eines Berichts über Herausforderungen der Grenzsicherheit und Forschungsthemen für einen mittel- und langfristigen Zeitraum mit dem Ziel, der Europäischen Kommission Impulse für zu organisierende und zu finanzierende Forschungsaktivitäten unter dem neuen Rahmenprogramm zur Finanzierung von Forschung der EU, Horizont 2020, zu liefern.

Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Drittländern: Im Jahr 2013 wurde eine Arbeitsvereinbarung mit den zuständigen Behörden in Aserbaidschan unterzeichnet. Damit stieg die Gesamtzahl der Arbeitsvereinbarungen auf 19 (18). Im Rahmen der verschiedenen Arbeitsvereinbarungen wurde die operative Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Grenzsicherheit/-verwaltung zwischen der Agentur und Drittlandspartnern weiter verbessert, um schrittweise nachhaltige Partnerschaften von gegenseitigem Nutzen zu entwickeln. Greifbare Ergebnisse wurden insbesondere in den Bereichen Informationsaustausch, Schulungen und gemeinsame operative Maßnahmen erzielt.

Zusammenarbeit mit EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen: Im Rahmen der bereits geschlossenen Vereinbarungen (11 Arbeitsvereinbarungen, 2 Vereinbarungen für die Zusammenarbeit, 2 Absichtserklärungen, 1 Verwaltungsabkommen und 1 Dienstleistungsvereinbarung) wurde die Zusammenarbeit mit EU-Einrichtungen und internationalen Organisationen 2013 weiter verstärkt. Es wurde eine Absichtserklärung mit Eurojust unterzeichnet. Im Bereich „Menschenhandel“ setzte Frontex das Programm der Schulungen für Ausbilder („Train the trainers“) fort und organisierte in diesem Zusammenhang 3 Veranstaltungen zur Ausbildung von Ausbildern der Mitgliedstaaten.

Die Konferenz zum europäischen System für Grenzschutzbeamte (European System of Border Guards) wurde unter Einbeziehung zahlreicher Interessenvertreter des JI-Bereichs organisiert. Es wurden vorbereitende Arbeiten zur Erleichterung der Umsetzung des ersten von Frontex geleiteten Projekts zur technischen Hilfe im Rahmen der Östlichen Partnerschaft durchgeführt. In diesem Kontext fand eine enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM), UNHCR, dem Internationalen Zentrum für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) und der Weltzollorganisation (WZO) statt. Es wurden Kontakte mit der europäischen Gemeinsamen Forschungsstelle geknüpft, um bei Projekten im Bereich der Sicherheit Synergien zu nutzen.

Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.


ANTWORTEN DER AGENTUR

9.-13.

Die Agentur nimmt das eingeschränkte Prüfungsurteil des Hofes zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge zur Kenntnis.

Frontex anerkennt den Standpunkt des Hofes hinsichtlich der Plausibilitätskontrollen vor der Zahlung sowie der Einführung von umfassenderen Ex-ante-Überprüfungen ab Juni 2013. Die statistische Strichprobe, die der Hof bei der Prüfung 2013 zugrunde legte, enthielt unglücklicherweise keine Transaktionen, die dem umfassenderen Ex-ante-Überprüfungssystem unterlagen. Somit wurde der Einsatz des umfassenderen Ex-ante-Überprüfungssystems nicht geprüft, auch wenn es im Jahr 2013 bereits seit sieben Monaten eingeführt war.

15.

Die Abgleichung ist ein langes und zeitaufwändiges Verfahren, das beiderseitige Zusammenarbeit und Informationssysteme für die Rechnungsführung erfordert. Die meisten Behörden verfügen weder über ein zentrales Rechnungsführungssystem noch führen sie Periodenrechnung durch. Um die Qualität der Abgleichung zu verbessern, wird die Agentur im Sommer 2014 eine zusätzliche Abgleichung durchführen.

16.

Die Anstrengungen werden weiter fortgesetzt, um die Rate der Mittelübertragungen auf Titel III zu senken; späte Änderungshaushaltspläne liegen außerhalb der Kontrolle der Agentur; es wird eine verbesserte Kontrolle der Finanzierung operativer, mehrjähriger Tätigkeiten im Verbund mit einer zeitnahen Verwendung von C1-Mitteln angestrebt.

17.

Im Hinblick auf die Bestimmungen für die Übertragung von globalen Mittelbindungen möchte die Agentur darauf hinweisen, dass die Frontex-Finanzregelung, die der überarbeiteten Rahmenfinanzregelung folgt, auch nach ihrer Überarbeitung im Jahr 2013 ungenau bleibt.

18.

Die Agentur konnte die Zahl der Übertragungen im Vergleich zu 2012 um 30 % senken und wird ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortsetzen. Jedoch werden die operativen Anforderungen auch weiterhin die Zuweisung von Mitteln in die Haushaltslinien bestimmen, die den größten Bedarf aufweisen.

19.

Seit ihrer Einrichtung hat Frontex wiederholt die polnischen Behörden aufgefordert, ein Sitzabkommen zu schließen, jedoch ohne Erfolg. Durch das Inkrafttreten der geänderten Frontex-Verordnung im Dezember 2011 hat sich daran nichts geändert. Kürzlich haben die polnischen Behörden ihre Bereitschaft bekundet, Verhandlungen aufzunehmen, und es findet bereits ein Austausch statt. Die Folge- und Korrekturmaßnahmen dieser Feststellung liegen daher nur in begrenztem Umfang in der Hand der Agentur.