10.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 442/240 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2013 der Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats, zusammen mit der Antwort der Agentur
(2014/C 442/28)
EINLEITUNG
1. |
Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (nachstehend „die Agentur“, auch „ERCEA“) mit Sitz in Brüssel wurde durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission (1) eingesetzt. Die Agentur wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2017 eingerichtet. Sie soll das spezifische Programm „Ideen“ des Siebten Forschungsrahmenprogramms (2) verwalten. |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 9 vom 12.1.2008, S. 15.
(2) Im Anhang sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(3) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(4) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(5) Artikel 62 und 68 in Verbindung mit Artikel 53 und 58 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).
(6) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(7) Artikel 162 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012.
ANHANG
Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats (Brüssel)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 182 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
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Zuständigkeiten der Agentur (Beschluss 2008/37/EG der Kommission) |
Ziele Die Agentur wurde im Dezember 2007 durch den Beschluss 2008/37/EG der Kommission eingesetzt. Sie ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates zuständig für die Verwaltung des spezifischen Programms „Ideen“ im Bereich der Pionierforschung. Das spezifische Programm „Ideen“ wird vom Europäischen Forschungsrat (ERC) umgesetzt, der einen unabhängigen Wissenschaftlichen Rat umfasst, der für die Entwicklung der wissenschaftlichen Gesamtstrategie des Europäischen Forschungsrats zuständig ist und deren Umsetzung durch die Agentur überwacht, die die operativen Aufgaben erledigt. Die Agentur übt ihre Tätigkeit seit dem 15. Juli 2009 autonom von der Generaldirektion „Forschung und Innovation“ aus. Aufgaben Die Aufgaben der Agentur sind in der Übertragungsverfügung (siehe Entscheidung K(2008) 5694 der Kommission), insbesondere in den Artikeln 5 bis 7 festgelegt. Unter anderem wurden der Agentur folgende Aufgaben übertragen:
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Leitungsstruktur (Kommissionsentscheidungen K(2008) 5132 und K(2011) 4877) (Beschluss 2007/134/EG der Kommission und Beschluss 2011/12/EU der Kommission) (Entscheidung 2006/972/EG des Rates) (Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates) |
Lenkungsausschuss Der von der Kommission eingesetzte Lenkungsausschuss beaufsichtigt die Tätigkeit der Agentur (siehe Entscheidung K(2008) 5132 der Kommission). Der Lenkungsausschuss nimmt (nach Zustimmung der Kommission) das jährliche Arbeitsprogramm der Agentur, ihren Verwaltungshaushaltsplan und die jährlichen Berichte an. Er setzt sich aus fünf Mitgliedern und einem Beobachter zusammen. Wissenschaftlicher Rat des Europäischen Forschungsrats Der Wissenschaftliche Rat des Europäischen Forschungsrats ist gemäß Beschluss 2007/134/EG der Kommission für die Entwicklung einer wissenschaftlichen Gesamtstrategie für das spezifische Programm „Ideen“ zuständig. Ferner hat er im Einklang mit Artikel 5 Absatz 3 der Entscheidung 2006/972/EG des Rates umfassende Entscheidungsgewalt über die Art der zu fördernden Forschung und ist ein Garant für die wissenschaftliche Qualität der Maßnahme. Zu seinen Aufgaben gehören unbeschadet der Verantwortung der Kommission insbesondere die Erstellung des jährlichen Arbeitsprogramms, die Festlegung des Gutachterverfahrens sowie die Überwachung und Qualitätskontrolle des spezifischen Programms „Ideen“. Er setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen, die von der Kommission ernannt werden. Direktor der Agentur Wird von der Kommission für vier Jahre ernannt. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012) |
Haushalt 40,1(37,8) Millionen Euro. Personalbestand am 31. Dezember 2013 Der Verwaltungshaushalt der Agentur sah für 2013 einen Stellenplan mit 100 (100) Zeitbediensteten sowie Haushaltsmittel für 289 (289) Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige (ANS) vor, was insgesamt 389 (389) Bedienstete ergibt. Von diesen Stellen waren Ende 2013 379 (380) besetzt:
Davon entfallen auf
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012) |
2013 organisierten vier der fünf Arbeitsgruppen vier Hauptveranstaltungen in Brüssel:
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Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt. |
ANTWORT DER AGENTUR
Die Agentur hat den Bericht des Hofes zur Kenntnis genommen.