10.12.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 442/93 |
BERICHT
über den Jahresabschluss 2013 der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, zusammen mit den Antworten der Agentur
(2014/C 442/11)
EINLEITUNG
1. |
Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (nachstehend „die Agentur“, auch „EASA“) mit Sitz in Köln wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1108/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (2), errichtet. Der Agentur wurden spezifische Regulierungs- und Exekutivaufgaben im Bereich der Flugsicherheit zugewiesen (3). |
AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
2. |
Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme der Agentur. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen. |
ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG
Verantwortung des Managements
Verantwortung des Prüfers
Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung
Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge
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10. |
Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage. |
BEMERKUNGEN ZUR RECHTMÄSSIGKEIT UND ORDNUNGSMÄSSIGKEIT DER VORGÄNGE
11. |
2012 wählte die Agentur im Wege von Beschaffungsverfahren 14 nationale Luftfahrtbehörden und 10 „qualifizierte Stellen“ aus, um einen Teil ihrer Zulassungstätigkeiten auszulagern (9). Die Ausgaben für diese ausgelagerten Zulassungstätigkeiten betrugen 2013 rund 22 Millionen Euro. Das Verfahren der Übertragung spezieller Zulassungsaufgaben an nationale Luftfahrtbehörden und qualifizierte Stellen sowie die zu verwendenden Kriterien sind in spezifischen Leitlinien der Agentur beschrieben (10). Die Transparenz von Auslagerungen könnte durch eine bessere Dokumentation der Übertragungsverfahren allerdings erhöht werden; zu dieser Dokumentation sollten die Bewertungen gehören, die auf der Grundlage der in den Leitlinien festgelegten Kriterien vorgenommen wurden. Dies trifft auch auf die Zuweisung der zahlreichen sonstigen Aufträge von geringem Wert an Bieter zu. |
BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG
12. |
Insgesamt war die Mittelbindungsrate mit 98 % hoch. Zwar hat die Agentur die Gesamtübertragungsrate gebundener Mittel von 10,1 Millionen Euro (11 %) im Jahr 2012 weiter auf 7,2 Millionen Euro (8 %) im Jahr 2013 gesenkt, doch war die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III mit 3,4 Millionen Euro (42 %) hoch. Auch wenn dies teilweise durch den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur bedingt ist und die Mittelübertragungen in der Stichprobe des Hofes gebührend begründet waren, stellt diese hohe Rate einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
SONSTIGE BEMERKUNGEN
13. |
Die Agentur nahm ihre Tätigkeit 2004 auf und hat mit dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Sitz hat, bis dato auf der Grundlage von Schriftwechsel und gegenseitigem Austausch gearbeitet. Ein umfassendes Sitzabkommen zwischen der Agentur und dem Mitgliedstaat wurde allerdings nicht unterzeichnet. Ein solches Abkommen würde die Transparenz hinsichtlich der Bedingungen, unter denen die Agentur und ihr Personal arbeiten, fördern. |
WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN
14. |
Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen. |
Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.
Für den Rechnungshof
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
(1) ABl. L 240 vom 7.9.2002, S. 1.
(2) ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 51.
(3) Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten der Agentur zusammenfassend dargestellt.
(4) Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.
(5) Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.
(6) Artikel 39 und 50 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 1271/2013 der Kommission (ABl. L 328 vom 7.12.2013, S. 42).
(7) Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).
(8) Artikel 107 der Verordnung (EU) Nr. 1271/2013.
(9) Ende Mai 2014 waren drei Verträge mit qualifizierten Stellen gekündigt worden. Es waren zu diesem Zeitpunkt also 14 Verträge mit nationalen Luftfahrtbehörden und sieben mit qualifizierten Stellen in Kraft.
(10) „Guidelines for the allocation of certification tasks to National Aviation Authorities and Qualified Entities“ (Leitlinien für die Übertragung von Zulassungsaufgaben an nationale Luftfahrtbehörden und qualifizierte Stellen), Beschluss 01-2011 des Verwaltungsrats der Agentur.
ANHANG I
Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren
Jahr |
Bemerkung des Hofes |
Stand der Korrekturmaßnahme (abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.) |
2011 |
Ende 2011 verfügte die Agentur über ein Bankguthaben in Höhe von 55 Millionen Euro (2010: 49 Millionen Euro), das bei einer einzigen Bank verwahrt wurde. Es gab keine Vorgaben für die Verwaltung der Kassenmittel, um dieses Risiko zu mindern und gleichzeitig angemessene Anlagerenditen zu erzielen. |
Abgeschlossen |
2012 |
Die Agentur legte ein Standardverfahren für Ex-ante-Überprüfungen fest. Allerdings wurden die betreffenden Checklisten nicht ausgefüllt, und es lagen nicht immer Unterlagen zur Rechtfertigung der Validierung von Ausgaben vor (1). |
Abgeschlossen |
2012 |
Im Jahr 2009 wurde eine Methode für Ex-post-Überprüfungen genehmigt. Zwar machte die Agentur weitere Fortschritte bei deren Umsetzung, doch sind in den folgenden Bereichen weitere Verbesserungen erforderlich: Es gibt immer noch keine Jahresplanung für Überprüfungen, die Stichprobe der zu überprüfenden Vorgänge ist nicht risikobasiert, und die Methode deckt öffentliche Vergabeverfahren nicht ab. |
Abgeschlossen |
2012 |
Insgesamt lag die Mittelbindungsrate bei 95 %, wobei sie von 96 % bei Titel I (Personalausgaben) über 95 % bei Titel II (Verwaltungsausgaben) bis zu 89 % bei Titel III (operative Ausgaben) variierte. Allerdings war die Rate der übertragenen Mittelbindungen bei Titel III mit 46 % hoch. Auch wenn dies teilweise durch den mehrjährigen Charakter der Tätigkeiten der Agentur bedingt ist und die Mittelübertragungen in der Stichprobe des Hofes gebührend begründet waren, stellt dieser große Umfang einen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz der Jährlichkeit dar. |
n. z. |
2012 |
In einem der geprüften Einstellungsverfahren entsprach der ausgewählte Bewerber nicht den Anforderungen des Statuts hinsichtlich des Hochschulabschlusses oder einer gleichwertigen beruflichen Ausbildung. |
n. z. |
(1) Arbeitszeitnachweise zur Rechtfertigung von auf der Grundlage von Manntagen abgerechneten Dienstleistungen waren nicht vorhanden.
ANHANG II
Europäische Agentur für Flugsicherheit (Köln)
Zuständigkeiten und Tätigkeiten
Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags (Artikel 100 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) |
Das Europäische Parlament und der Rat können gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geeignete Vorschriften für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt erlassen. Sie beschließen nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen. |
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Zuständigkeiten der Agentur (Zuständigkeiten der Agentur gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Parlaments und des Rates („Grundverordnung“)) |
Ziele
Aufgaben
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Leitungsstruktur |
Verwaltungsrat Zusammensetzung: bestehend aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission. Aufgaben Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in der Grundverordnung beschrieben. Zu ihnen gehören beispielsweise
Exekutivdirektor Leitet die Agentur und wird auf Vorschlag der Kommission vom Verwaltungsrat ernannt. Beschwerdekammer Entscheidet gemäß Artikel 44 der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Agentur in bestimmten Bereichen, wie Zulassung, Gebühren und Entgelte sowie Untersuchung in Unternehmen. Externe Kontrolle Europäischer Rechnungshof. Entlastungsbehörde Europäisches Parlament auf Empfehlung des Rates. |
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Der Agentur für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012) |
Endgültiger Haushalt Gesamthaushalt: 151,2(150,2) Millionen Euro, davon:
Personalbestand am 31. Dezember 2013 692 (634) im Stellenplan vorgesehene Stellen für Zeitbedienstete Davon besetzt: 647 (612) Von anderen Bediensteten besetzte Stellen: Insgesamt: 100 (74,6), davon Vertragsbedienstete: 85 (63,3); abgeordnete nationale Sachverständige: 15 (11,3); Sonderberater: 0 (0) Zeitbedienstete insgesamt: 648 (1) (613) Aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen: 219 (2) (216) Aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen: 429 (2) (396) |
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Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012) |
Stellungnahmen 12 Stellungnahmen Regelungsentscheidungen 28 Entscheidungen: Zulassungsspezifikationen (8), annehmbare Nachweisverfahren und Anleitungen (20) Zusätzliche Leistungen 2013 (die in den kommenden Jahren zu Regelungen führen werden) 32 Aufgabenbeschreibungen (ToR), 26 Ankündigungen von Änderungen (NPA), 24 Kommentar-/Antwortdokumente (CRD) Internationale Zusammenarbeit 12 Arbeitsvereinbarungen 2 Änderungen von Anlagen zu einer Arbeitsvereinbarung 2 bilaterale Abkommen zur Zusammenarbeit im Bereich der Regelungen mit Partnern der Agentur Unterstützung bei den Verhandlungen zum Abkommen über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum EU-Ukraine (das Abkommen wurde 2013 paraphiert) 10 Empfehlungen für die Anhörungsschreiben der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) BASA (Bilaterale Flugsicherheitsabkommen) Unterstützung beim Ratifizierungsprozess des bilateralen Flugsicherheitsabkommens EU-Brasilien und des Entwicklungsprozesses der zur praktischen Umsetzung des Abkommens erforderlichen sachdienlichen Instrumente. Unterstützung bei der Umsetzung des bilateralen Flugsicherheitsabkommens EU-USA, darunter die Unterstützung bei der Vorbereitung von Sitzungen der Aufsichtsgremien sowie der jährlichen Flugstandard-Sitzung der US-Behörde Federal Aviation Administration (FAA). Unterstützung der Europäischen Kommission bei der Entwicklung neuer Anhänge zum bilateralen Flugsicherheitsabkommen EU-USA (Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern, Flugsimulationsübungsgeräte, Ausbildungseinrichtungen für Piloten). Zulassungsentscheidungen zum 31. Dezember 2013 Musterzulassungen/eingeschränkte Musterzulassungen (TC/RTC): 11 (3) Zusätzliche Musterzulassungen (STC): 688 Vorschriften für die Lufttüchtigkeit (AD): 382 Alternative Nachweisverfahren für Lufttüchtigkeitsanweisungen (AMOC): 82 Zulassung gemäß Europäischer Technischer Standardzulassung (ETSOA): 214 Umfangreiche Änderungen/umfangreiche Reparaturen/neue Versionen der Musterzulassungen: 1 017 Geringfügige Änderungen/geringfügige Reparaturen: 643 Flughandbuch (Aircraft Flight Manual — AFM): 318 Genehmigung von Flugbedingungen (PTF): 457 Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 311 Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (DOA und alternative Verfahren für die Genehmigung als Entwicklungsbetrieb (AP-DOA)): 550 Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (bilateral) (4): 1 544 Genehmigung als Instandhaltungsbetrieb (fremd) (4): 328 Genehmigung als Betrieb für die Instandhaltungsausbildung (4): 52 Genehmigung als Herstellungsbetrieb (4): 23 Genehmigung als Betrieb für die Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern (4): 15 Genehmigung als Betrieb für das Flugverkehrsmanagement/für Flugsicherungsdienste (ATM/ANS) (4): 3 Inspektionen zur Kontrolle der Normung (Anzahl der Inspektionen nach Art) zum 31. Dezember 2013 Im Bereich der Lufttüchtigkeit (AIR): 22 Im Bereich des Betriebs (OPS): 16 Im Bereich der Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern (FCL): 16 Im Bereich der medizinischen Lizenzierung von Flugbesatzungsmitgliedern (MED): 12 Im Bereich der Flugsimulationsübungsgeräte (FSTD): 9 Im Bereich des Flugverkehrsmanagements/der Flugsicherungsdienste (ANS): 14 Im Bereich der Sicherheitsüberprüfung von Luftfahrzeugen aus Drittländern (SAFA): 13 |
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(1) Zwei teilzeitbeschäftigte Piloten besetzen zusammen eine Stelle.
(2) Die Aufteilung in aus den Gebühren und Entgelten finanzierte besetzte Stellen und aus dem Zuschuss finanzierte besetzte Stellen kann sich nach einer möglichen Überarbeitung der Verteilungsschlüssel in der Kostenrechnung zum 31. Dezember 2013 ändern.
(3) Gezählt werden nur die TC/RTC, die für eine neue Bauart ausgestellt wurden. Aufgrund der „Grandfathering-Regelung“, der Übertragung oder der administrativen Wiederausstellung ausgestellte TC sind ausgenommen.
(4) Die Tätigkeit im Zusammenhang mit den Genehmigungen für Betriebe umfasst zum einen die Haupttätigkeit in Form der Überwachung bereits zugelassener Betriebe (deren Genehmigung alle zwei bis drei Jahre erneuert wird) und zum anderen die Tätigkeit zur Erteilung neuer Genehmigungen. Die Angaben entsprechen der Zahl der zum 31. Dezember 2013 insgesamt erteilten Genehmigungen.
Quelle: Anhang von der Agentur bereitgestellt.
ANTWORTEN DER AGENTUR
11. |
Um die Zulassungstätigkeiten, die an die nationalen Luftfahrtbehörden (NAA) und die potenziell qualifizierten Stellen (QE) ausgelagert werden, besser kontrollieren zu können, wird die Direktion Zertifizierung (C) gemeinsam mit der Direktion Finanzen (F) 2014 ein einfaches Hilfsmittel einführen, mit dem erfasst wird, dass die Auswahl des Anbieters für jeden ausgelagerten Auftrag erfolgt ist und im Einklang mit den Kriterien von Anhang 1 des Beschlusses 2011/056/F optimiert wurde. Was die engere Auswahlliste der Bieter für Aufträge von geringerem Wert betrifft, so wird die Agentur die Bemerkung des Hofes in Bezug auf die Auswahl der Bieter und gegebenenfalls die entsprechende Dokumentation systematisch berücksichtigen. |
12. |
Die Agentur möchte darauf hinweisen, dass bereits große Anstrengungen unternommen wurden, um die Übertragungen unter Titel III zu reduzieren, und dass im Vergleich zu den vergangenen Jahren bereits ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen ist, nämlich 6,2 Mio. EUR im Jahr 1012 gegenüber 2,4 Mio. EUR im Jahr 2013. 2013 mussten einige Mittel aufgrund der Gehaltsanpassungen von 2011 zurückgehalten werden und wurden während des Jahres erneut vorrangigen Projekten (Regelsetzungs- und Sicherheitsforschungsprojekte) zugewiesen. Dies verhinderte Mittelbindungen am Jahresbeginn und wirkte sich erheblich auf die Übertragungsrate am Jahresende aus. |
13. |
Da die EASA in Ermangelung eines ordnungsgemäßen Sitzungsabkommens bereits mit einigen Unklarheiten bezüglich ihrer Beziehungen mit ihrem Aufnahmestaat konfrontiert war, nimmt die EASA die Empfehlung an und wird eng mit dem Rat der Europäischen Union, dem Parlament und der Kommission zusammenarbeiten, um ein ordnungsgemäßes Sitzabkommen zu schließen. Ein solches Abkommen sollte einerseits die Transparenz der Beziehungen mit dem Aufnahmemitgliedstaat fördern und sicherstellen, dass der Aufnahmestaat alle erforderlichen Maßnahmen ergreift, damit die Agentur ihren gesetzliches Mandat ungehindert ausüben kann, und es sollte andererseits die Beziehungen zwischen den nationalen Justizbehörden und der Agentur klären. |