10.12.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 442/61


BERICHT

über den Jahresabschluss 2013 des Gemeinschaftlichen Sortenamts, zusammen mit der Antwort des Amts

(2014/C 442/07)

EINLEITUNG

1.

Das Gemeinschaftliche Sortenamt (nachstehend „das Amt“, auch „CPVO“) mit Sitz in Angers wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates (1) errichtet. Hauptaufgabe des Amts ist die Eintragung und Prüfung der Anträge auf Erteilung des gewerblichen Schutzrechtes der Union für Pflanzensorten sowie die Sicherstellung der notwendigen technischen Prüfungen durch die zuständigen Ämter der Mitgliedstaaten (2).

AUSFÜHRUNGEN ZUR ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

2.

Der Prüfungsansatz des Hofes umfasst analytische Prüfungsverfahren, die Direktprüfung von Vorgängen und eine Bewertung von Schlüsselkontrollen der Überwachungs- und Kontrollsysteme des Amts. Hinzu kommen Nachweise, die sich aus einschlägigen Arbeiten anderer Prüfer ergeben (soweit vorhanden), sowie eine Analyse der Managementerklärungen.

ZUVERLÄSSIGKEITSERKLÄRUNG

3.

Gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat der Hof Folgendes geprüft:

a)

die Jahresrechnung des Amts bestehend aus dem Jahresabschluss (3) und den Übersichten über den Haushaltsvollzug (4) für das am 31. Dezember 2013 endende Haushaltsjahr,

b)

die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dieser Rechnung zugrunde liegenden Vorgänge.

Verantwortung des Managements

4.

Das Management ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses des Amts sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (5):

a)

Die Verantwortung des Managements für den Jahresabschluss des Amts umfasst die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, wie es für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung von Jahresabschlüssen notwendig ist, die frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen sind, die Auswahl und Anwendung geeigneter Rechnungslegungsmethoden auf der Grundlage der vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften (6) sowie die Ermittlung von geschätzten Werten in der Rechnungslegung, die unter den gegebenen Umständen vertretbar sind. Der Präsident genehmigt den Jahresabschluss des Amts, nachdem der Rechnungsführer des Amts ihn auf der Grundlage sämtlicher verfügbaren Informationen aufgestellt und einen Begleitvermerk zum Jahresabschluss abgefasst hat, in dem er u. a. erklärt, dass er über angemessene Gewähr dafür verfügt, dass der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanzlage des Amts vermittelt.

b)

Die Verantwortung des Managements für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge sowie für die Einhaltung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung erfordert die Gestaltung, Einrichtung und Aufrechterhaltung eines wirksamen und effizienten internen Kontrollsystems einschließlich einer angemessenen Aufsicht und geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Unregelmäßigkeiten und Betrug sowie gegebenenfalls rechtlicher Schritte zur Wiedereinziehung rechtsgrundlos gezahlter oder widerrechtlich verwendeter Mittel.

Verantwortung des Prüfers

5.

Aufgabe des Hofes ist es, auf der Grundlage seiner Prüfung dem Europäischen Parlament und dem Rat (7) eine Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge abzugeben. Der Hof führt seine Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing sowie den beruflichen Verhaltensanforderungen der IFAC und den Internationalen Normen für Oberste Rechnungskontrollbehörden der INTOSAI durch. Nach diesen Standards ist der Hof gehalten, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass hinreichende Sicherheit darüber erlangt wird, ob der Jahresabschluss des Amts frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist und die ihm zugrunde liegenden Vorgänge rechtmäßig und ordnungsgemäß sind.

6.

Die Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Jahresabschluss enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben sowie für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers. Hierbei stützt er sich auf die Beurteilung der Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Abschluss sowie wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union bei den zugrunde liegenden Vorgängen. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer alle für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Abschlusses relevanten internen Kontrollen und die zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge eingerichteten Überwachungs- und Kontrollsysteme und plant Prüfungshandlungen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Zur Prüfung gehört auch eine Beurteilung der Angemessenheit der Rechnungslegungsmethoden, der Vertretbarkeit der geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie der Gesamtdarstellung des Abschlusses.

7.

Der Hof ist der Auffassung, dass die erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für seine Zuverlässigkeitserklärung zu dienen.

Prüfungsurteil zur Zuverlässigkeit der Rechnungsführung

8.

Nach Beurteilung des Hofes stellt der Jahresabschluss des Amts seine Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2013 sowie die Ergebnisse seiner Vorgänge und Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr in Übereinstimmung mit seiner Finanzregelung und den vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften in allen wesentlichen Belangen insgesamt sachgerecht dar.

Prüfungsurteil zur Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge

9.

Nach Beurteilung des Hofes sind die dem Jahresabschluss des Amts für das am 31. Dezember 2013 endende Jahr zugrunde liegenden Vorgänge in allen wesentlichen Belangen rechtmäßig und ordnungsgemäß.

10.

Die folgenden Bemerkungen stellen die Prüfungsurteile des Hofes nicht infrage.

BEMERKUNGEN ZUR HAUSHALTSFÜHRUNG

11.

Die Haushaltsvollzugsquote für 2013 ist mit 86 % (1 2 7 55  144 Euro) niedrig; entsprechend hoch ist die Rate der annullierten Mittel. Dies ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass die Einnahmen und die damit verbundenen operativen Ausgaben (Titel III) in hohem Maße von der Anzahl der Anträge auf Erteilung von Sortenschutz abhängen. Es ist schwierig, diese genau zu prognostizieren. Es besteht allerdings weiterer Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Haushaltsplanung und -überwachung, insbesondere bei den Verwaltungsausgaben (Titel II).

WEITERVERFOLGUNG DER BEMERKUNGEN AUS DEN VORJAHREN

12.

Anhang I gibt einen Überblick über die aufgrund von Bemerkungen des Hofes aus Vorjahren ergriffenen Korrekturmaßnahmen.

Dieser Bericht wurde von Kammer IV unter Vorsitz von Herrn Milan Martin CVIKL, Mitglied des Rechnungshofs, in ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 in Luxemburg angenommen.

Für den Rechnungshof

Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA

Präsident


(1)  ABl. L 227 vom 1.9.1994, S. 1.

(2)  Im Anhang II sind informationshalber die Zuständigkeiten und Tätigkeiten des Amts zusammenfassend dargestellt.

(3)  Der Jahresabschluss umfasst die Vermögensübersicht und die Übersicht über das wirtschaftliche Ergebnis, die Cashflow-Tabelle, die Tabelle der Veränderungen des Nettovermögens sowie eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsmethoden und sonstige Erläuterungen.

(4)  Die Übersichten über den Haushaltsvollzug bestehen aus der Haushaltsergebnisrechnung nebst Anhang.

(5)  Artikel 38 bis 42 der Finanzvorschriften des Amts.

(6)  Die vom Rechnungsführer der Kommission erlassenen Rechnungsführungsvorschriften beruhen auf den von der International Federation of Accountants (IFAC) herausgegebenen International Public Sector Accounting Standards (IPSAS) oder ggf. auf den vom International Accounting Standards Board herausgegebenen International Accounting Standards (IAS)/International Financial Reporting Standards (IFRS).

(7)  Artikel 87 bis 92 der Finanzvorschriften des Amts.


ANHANG I

Weiterverfolgung der Bemerkungen aus den Vorjahren

Jahr

Bemerkung des Hofes

Stand der Korrekturmaßnahme

(abgeschlossen/im Gange/ausstehend/n. z.)

2011

Das Amt hat keine Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut hinsichtlich der Einstellung und des Einsatzes von Vertragsbediensteten sowie der vorübergehenden Besetzung von Führungsposten angenommen.

Im Gange

2012

Das Amt führte im Dezember 2012 eine körperliche Überprüfung seiner Vermögenswerte durch. Allerdings wurde kein Bericht über die körperliche Überprüfung erstellt. Es ist daher nicht möglich, die Richtigkeit der entsprechenden Rechnungslegungsaufzeichnungen zu überprüfen.

Abgeschlossen

2012

Die Einstellungsverfahren wiesen erhebliche Mängel auf, welche die Transparenz und die Gleichbehandlung der Bewerber beeinträchtigten: Die festgelegten Gewichtungen und Mindestpunktzahlen wurden nicht immer angewendet, während des gesamten Verlaufs der verschiedenen Einstellungsverfahren wurde keine kohärente Bewertungsmethode angewendet, und die Stellenausschreibungen enthielten keine Rechtsmittelbelehrung.

Im Gange


ANHANG II

Gemeinschaftliches Sortenamt (Angers)

Zuständigkeiten und Tätigkeiten

Zuständigkeitsbereiche der Union aufgrund des Vertrags

(Auszug aus Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

Freier Warenverkehr

Diese Verbote oder Beschränkungen [der Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums] dürfen jedoch weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten darstellen.

Zuständigkeiten des Amts

(Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates und Strategiepapier 2010-2015)

Ziele

Anwendung des Systems des Sortenschutzes der Europäischen Union als einzige und ausschließliche Form des gewerblichen Schutzrechts der Europäischen Union für Pflanzensorten.

Förderung von Innovation im Bereich der Pflanzensorten durch sorgfältige Bearbeitung von Anträgen auf gemeinschaftlichen Sortenschutz zu erschwinglichen Kosten, gleichzeitig Anleitung und Unterstützung bei der Ausübung der Schutzrechte zugunsten von Interessenträgern.

Aufgaben

Entscheidungen über Zurückweisung oder Erteilung des Sortenschutzes der Union

Entscheidungen über Einwendungen

Entscheidungen über Beschwerden

Entscheidungen über Rücknahme oder Widerruf des Sortenschutzes der Europäischen Union

Leitungsstruktur

Der Präsident

Leitet das Amt; wird vom Rat aus einer Liste von Kandidaten, die die Kommission nach Anhörung des Verwaltungsrats vorschlägt, ernannt.

Verwaltungsrat

Überwacht das Arbeitsprogramm des Amts und legt Vorschriften über seine Arbeitsmethoden fest; er setzt sich zusammen aus je einem Vertreter jedes Mitgliedstaats und einem Vertreter der Kommission sowie deren jeweiligen Stellvertretern.

Die Entscheidungen im Rahmen der Erteilung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes werden von Ausschüssen getroffen, die aus drei Mitgliedern des Personals des Amts bestehen, und im Fall eines Beschwerdeverfahrens von der Beschwerdekammer.

Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Amts

Die Kommission kontrolliert die Rechtmäßigkeit derjenigen Handlungen des Präsidenten des Amts, über die im EU-Recht keine Rechtsaufsicht durch ein anderes Organ vorgesehen ist, sowie der Handlungen des Verwaltungsrats, die sich auf den Haushalt des Amts beziehen.

Externe Kontrolle

Europäischer Rechnungshof

Entlastungsbehörde

Verwaltungsrat

Dem Amt für 2013 zur Verfügung gestellte Mittel (Angaben für 2012)

Endgültiger Haushalt

14,8(14,3) Millionen Euro

Personalbestand am 31. Dezember 2013

Anzahl der im Stellenplan vorgesehenen Planstellen: 48 (46)

davon besetzt: 45 (45)

Personalbestand insgesamt: 45 (45), davon entfallen auf

operative Tätigkeiten: 28,5(17,5)

administrative Tätigkeiten: 16,5(21,5)

Produkte und Dienstleistungen im Jahr 2013 (Angaben für 2012)

Eingegangene Anträge: 3  297(2  868)

Erteilte Schutzrechte: 2  706(2  640)

Am 31. Dezember 2013 geltende Schutzrechte der Europäischen Union: 21  576(20  362)

Internationale Zusammenarbeit im Bereich Sortenschutz

Beitrag zur Durchsetzung des Sortenschutzes

Kontakte zu und Zusammenarbeit mit den folgenden Einrichtungen: Europäische Kommission (GD SANCO, ständige Ausschüsse), UPOV (1), CIOPORA (2), ESA (3), OAPI (4), OECD (5), MAFF (6) (Japan)


(1)  Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen.

(2)  Internationale Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Obst- und Zierpflanzen (International Community of Breeders of Asexually Reproduced Ornamental and Fruit Plants).

(3)  Europäische Saatgutvereinigung (European Seed Association).

(4)  Afrikanische Organisation für geistiges Eigentum (Organisation africaine de la Propriété intellectuelle).

(5)  Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

(6)  Ministerium für Landwirtschaft, Forstwesen und Fischerei (Ministry of Agriculture, Forestry and Fisheries).

Quelle: Anhang vom Amt bereitgestellt.


ANTWORT DES AMTES

11.

Das Amt nimmt die Bemerkungen des Hofs bezüglich der Vollzugsquoten zur Kenntnis. Zusätzlich zu den Schwankungen des externen Bedarfs trug die Nichtlösung eines noch laufenden Gerichtsverfahrens im Zusammenhang mit den Besoldungsniveaus zu niedrigeren Vollzugsquoten im Jahr 2013 bei. Diese Begebenheiten lagen außerhalb der Kontrolle des Amtes. Das Amt weist darauf hin, dass sich die Annullierungen für Titel II lediglich auf 2 % der gesamten Haushaltsmittel der Agentur belaufen und dass dies ein umsichtiges Ausgabeverhalten widerspiegelt.