Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma) /* COM/2014/0630 final */
BEGRÜNDUNG KONTEXT DES VORSCHLAGS 1. Die Regeln für die
Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1]
(im Folgenden „EGF-Verordnung“) niedergelegt. 2. Die finnischen Behörden
stellten den Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma auf einen Finanzbeitrag aus dem
EGF wegen Entlassungen bei STX Finland Oy in Rauma, Finnland. 3. Nach Ansicht der Kommission
sind die vom Mitgliedstaat vorgelegten Informationen vollständig. Nach der
Bewertung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß allen geltenden
Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für
einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS EGF-Antrag || EGF/2014/008 FI/STX Rauma Mitgliedstaat || Finnland Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene) || Länsi-Suomi (FI19) Datum der Einreichung des Antrags || 27.5.2014 Datum der Bestätigung des Antragseingangs || 10.6.2014 Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen || 10.6.2014 Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen || 22.7.2014 Frist für den Abschluss der Bewertung || 14.10.2014 Interventionskriterium || Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der EGF-Verordnung Hauptunternehmen || STX Finland Oy in Rauma Wirtschaftszweig(e) (NACE-Rev.-2-Abteilung)[2] || Abteilung 30 („Sonstiger Fahrzeugbau“) Zahl der Tochterunternehmen, Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller || 0 Bezugszeitraum (vier Monate): || 7.11.2013 bis 7.3.2014 Zahl der Entlassungen oder der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit während des Bezugszeitraums (a) || 577 Zahl der Entlassungen oder der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit vor oder nach dem Bezugszeitraum (b) || 57 Gesamtzahl der Entlassungen (a + b): || 634 Voraussichtliche Gesamtzahl der zu unterstützenden Begünstigten: || 565 Zahl der zu unterstützenden jungen Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren (NEETs) || 0 Mittel für personalisierte Dienstleistungen (EUR) || 2 265 000 Mittel für die Durchführung des EGF[3] (EUR) || 113 000 Gesamtmittel (EUR) || 2 378 000 EGF-Beitrag in EUR (60 %) || 1 426 800 BEWERTUNG DES ANTRAGS Verfahren 4. Die finnischen Behörden haben
den Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma am 27. Mai 2014 gestellt, also
innerhalb von zwölf Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß
den nachstehenden Nummern 7 bis 9 erfüllt waren. Am 10. Juni 2014
bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags, also innerhalb von zwei
Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags, und ersuchte die finnischen
Behörden noch am selben Tag um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen
Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt.
Die Frist von zwölf Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb
der die Kommission die Bewertung dessen, ob der Antrag die Bedingungen für die
Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, abschließen sollte, läuft am 14. Oktober
2014 ab. Förderfähigkeit des Antrags Betroffene Unternehmen und Begünstigte 5. Gegenstand des Antrags sind 634 Arbeitskräfte,
die bei STX Finland Oy – vor allem bei der Schiffswerft in Rauma – entlassen
wurden; allerdings gibt es auch Ausstrahlungseffekte beim größeren Werk in
Turku. STX Finland Oy ist im Wirtschaftszweig NACE Rev 2 Abteilung 30
(„Sonstiger Fahrzeugbau“) tätig. Das Unternehmen nahm die Entlassungen
hauptsächlich in der Region auf NUTS-2-Niveau[4]
Länsi-Suomi (FI19) vor. Interventionskriterien 6. Die finnischen Behörden
beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1
Buchstabe a der EGF-Verordnung, wonach es in einem Unternehmen in einem
Mitgliedstaat innerhalb eines Bezugszeitraums von vier Monaten in mindestens 500
Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften oder zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit
von Selbständigen gekommen sein muss, wobei auch arbeitslos gewordene
Arbeitskräfte bei Zulieferern oder nachgeschalteten Herstellern und/oder Selbständige,
die ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, mitzählen. 7. Der
Bezugszeitraum von vier Monaten erstreckt sich vom 7. November 2013 bis
zum 7. März 2014. 8. Der
Antrag betrifft 577 Arbeitskräfte, die während des viermonatigen
Bezugszeitraums bei STX Finland Oy entlassen wurden[5]. Berechnung der Entlassungen und der
Fälle der Aufgabe der Tätigkeit 9. Alle Entlassungen wurden ab
dem Zeitpunkt der Mitteilung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der
Freisetzung der Arbeitskraft durch den jeweiligen Arbeitgeber berechnet. Für eine Unterstützung in Frage kommende
Begünstigte 10. Zusätzlich zu den bereits
erwähnten 577 Arbeitskräften kommen noch 57 Arbeitskräfte, die nach
dem Bezugszeitraum von vier Monaten entlassen wurden, für eine Unterstützung in
Frage. Diese Arbeitskräfte sind alle nach der allgemeinen Ankündigung der
beabsichtigten Entlassungen am 16. September 2013 entlassen worden. Es
kann ein eindeutiger Kausalzusammenhang mit dem Ereignis, das die Entlassungen
während des Bezugszeitraums bewirkt hat, hergestellt werden. 11. Für eine Unterstützung kommen
somit 634 Begünstigte in Frage. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der
Globalisierung 12. Zum Nachweis des Zusammenhangs
zwischen den Entlassungen und weitgehenden strukturellen Veränderungen im
Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung führt Finnland an, dass sich die
globale Schifffahrtsindustrie in den letzten Jahren drastisch verändert hat. Da
die Aufträge im Zeitraum 2002 bis 2008 explosionsartig zunahmen, wurden neue
Schiffswerften gebaut, vor allem in Asien. Allerdings führte die weltweite
Wirtschafts- und Finanzkrise dazu, dass die Auftragszahlen zwischen 2007 und 2013
halbiert wurden. Aufgrund der zurückgegangenen Auftragszahlen und der
bedeutenden Expansion Asiens auf dem Schiffsbaumarkt hat die Branche derzeit
mit einer globalen Überkapazität zu kämpfen, was zu starkem Wettbewerb führt. 13. Infolge dieses Trends haben
die Marktanteile der Union stark abgenommen. Gemessen am Produktionsvolumen
betrug der Marktanteil der Union am Schiffsbau in den ersten drei
Quartalen 2013 noch 5 %; 2007 waren es noch 13 %. Der
entsprechende Anteil Chinas, Südkoreas und Japans zusammengenommen lag in den
ersten drei Quartalen 2013 bei 86 %, im Jahr 2007 dagegen bei 77 %. 14. Im Jahr 2012 sank die
Zahl der bestellten neugebauten Schiffe um 20 % gegenüber dem Vorjahr auf 24,7 GBRZ
(gewichtete Bruttoraumzahl) und stellt die Hälfte des Gesamtproduktionsvolumens
dar. Der Anteil der europäischen Schiffswerften an den Aufträgen lag bei 7,5 %
(gemessen in GBRZ), 2005 bis 2008 betrug der Anteil Europas noch 12 bis 14 %.
China hatte 2012 den größten Marktanteil (34,6 %), gefolgt von Südkorea (28,8 %)
und Japan (17,8 %). Gemessen am Auftragswert ist der Marktführer nun
Südkorea; dort gingen mehr größere Aufträge im Hinblick auf ihren Wert und die
Arbeitsauslastung ein als bei den Mitbewerbern. 15. Gemessen am
Produktionsvolumen, betrug der Marktanteil Europas im Schiffsbau 2012 4,6 %.
Marktführer waren China (41,1 %), Südkorea (27,9 %) und Japan (17.5 %).
In Bezug auf die Aufträge lag der Anteil Europas 2012 bei 5,8 %. Auf den
Marktführer China entfielen 35,9 %, auf Südkorea 30,7 % und auf Japan
14,1 %.[6]
16. In vielen asiatischen Ländern ist
die Schiffbauindustrie zu einem Instrument für die Schaffung von Arbeitsplätzen
in Inland und für die Generierung von Deviseneinnahmen geworden. Die Staaten
dort unterstützen die Schiffbauindustrie wegen der globalen Ausrichtung und den
Auswirkungen auf die Beschäftigungslage. Europa, Wiege der modernen
Schiffbauindustrie, wird somit weitgehend von asiatischen Ländern mit niedrigen
Arbeitskosten verdrängt. Die traditionelle Schiffswerftindustrie basiert nicht
auf einem ausgeprägten Grad an Fachwissen, sondern auf einer organisierten,
arbeitsintensiven Ausführung, bei der Kapital in beträchtlicher Höhe gebunden
wird und die Arbeitsintensität, die Kosten der Rohstoffe und die Investitionen
in Ausrüstung allesamt hoch sind. 17. Bis heute wurden sechs EGF-Anträge
zur Schiffbaubranche eingereicht[7],
einer davon aufgrund der Globalisierung des Handels und die restlichen fünf
aufgrund der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise. Drei dieser Fälle betreffen
Schiffswerften, die anderen drei Schiffsmaschinen und ‑ausrüstung. Ereignisse, die die Entlassungen bzw.
die Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben 18. Grund für die Entlassungen ist
die Schließung der STX-Schiffswerft in Rauma, die auch Arbeitsplatzverluste bei
der größeren STX-Werft in Turku nach sich zieht. Letztere bleibt erhalten,
wurde jedoch (seit Übermittlung des Antrags für Rauma) an die deutsche Meyer
Werft und den Staat Finnland verkauft. Die Stadt Rauma ist seit 1945 – als dort zwei
Schiffswerften gebaut wurden – für ihre Schiffbautätigkeiten bekannt. 1992
fusionierten die beiden finnischen Schiffswerften, die die Schiffswerftkrise
der 1970er und 1980er Jahr überlebt hatten, zu Finnyards Oy. 1998 bekam die
Schiffswerft eine norwegische Verwaltung und änderte ihren Namen in Aker
Finnyards; 2009 benannten die neuen koreanischen Eigentümer das Unternehmen in
STX Finland Oy um. In den 2000er Jahren verbuchte die Raumaer
Schiffswerft Erfolge durch die Spezialisierung auf die Lieferung von
Fahrgastfrachtern und Spezialschiffen an finnische wie auch an internationale
Kunden, z. B. die finnische Armee, den finnischen Grenzschutz und sogar
das namibische Ministerium für Fischerei und Meeresressourcen. Im September 2011 unterzeichnete die
Schiffswerft einen Vorvertrag mit der norwegischen Eide Marine Semi AS über
Einrichtung, Fertigstellung und Übergabe von zwei Arbeitsschiffen für Öl- und
Gasfelder. Die beiden Schiffe wurden für diverse Aufgaben in Bezug auf den
Arbeitseinsatz bei Öl- und Gasfeldern unter schwierigen Offshore-Bedingungen am
brasilianischen Kontinentalsockel konzipiert. Der Vertragswert belief sich auf
über 300 Mio. EUR. Allerdings wurden die Konditionen des Vorvertrags
nicht eingehalten und so wurde der Einstieg der Raumaer Schiffswerft in den
brasilianischen Markt in letzter Minute vereitelt. Der koreanische STX-Konzern, dem die
Schiffswerften in Turku und Raume gehörten, geriet Anfang 2013 in
Schwierigkeiten. STX Offshore & Shipbuilding, das für die
Schiffsbautätigkeiten des Konzerns zuständige Unternehmen, kontaktierte seine
Gläubiger im April 2013 wegen einer freiwilligen Vereinbarung. Alle
STX-Schiffswerften in Europa, auch die in Rauma, wurden im Mai 2013 auf
dem Markt angeboten, doch konnten keine potenziellen Käufer gefunden werden. Im Sommer 2013 sah es für die Raumaer
Schiffswerft recht vielversprechend aus, als STX Finland und Scandlines einen
Vorvertrag über den Bau zweier Autofähren für die Route Rostock-Gedser
unterzeichneten. STX Finland ging davon aus, dass dieser Auftrag für die
Raumaer Schiffswerft Vollbeschäftigung bis 2015 bedeuten würde. Allerdings kündigte STX Finland im September 2013
überraschend an, dass die Tätigkeiten der Raumaer Schiffswerft in ihrer
gegenwärtigen Form ausgesetzt würden und das Unternehmen seine Tätigkeiten in
Turku konzentrieren wolle. Grund für diese Entscheidung dürften Probleme bei
den Gesprächen mit Scandlines gewesen sein. Im Februar 2014 wurde
schließlich bekanntgegeben, dass die langwierigen Gespräche mit Scandlines
nichts ergeben hätten. Als die Schiffswerft geschlossen wurde, verloren 700 STX-Finland-Mitarbeiter
und ‑Mitarbeiterinnen in Rauma und etwa 70 in Turku ihren Arbeitsplatz. Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage 19. Im Jahr 2013 waren im
Durchschnitt 3100 Personen in Rauma arbeitslos, davon 900 Industriearbeitskräfte.
Im Januar 2014 lag diese Zahl bereits bei 3400. Nach den Entlassungen bei
STX wird sie um knapp 700 steigen. Davon sind 500 Industriearbeitskräfte.
20. Die niedrigste
Arbeitslosenquote in der Region wurde 2008 mit 7,1 % verzeichnet. 2013 lag
diese Quote bei 10,0 % und im Januar 2014 bei 11,1 %. Nach der
Schließung von STX wird mit einem Anstieg der Arbeitslosenquote von über 2 Prozentpunkten
ausgegangen. 21. In der Region Rauma verfügen
die meisten Arbeitslosen über einen Sekundarabschluss (48 %). Der
Prozentsatz derer mit nur einem Pflichtschulabschluss ist etwas geringer (34 %)
und 8 % haben einen unteren oder mittleren tertiären Abschluss. 3 %
verfügen über einen höheren tertiären Abschluss. Die Entlassungen bei STX
werden den Anteil derer mit Sekundar- oder nur Pflichtschulabschlusserheblich
steigern. 22. Von den Arbeitslosen in dem
Gebiet sind 30 % über 55 Jahre alt. Die nächstgrößere Gruppe bilden
die 45- bis 54-Jährigen (22 %). Der Anteil der Unter-25-Jährigen beträgt 11 %.
Die Über-55-Jährigen stellen mit 250 Personen die größte Altersgruppe bei
den Entlassungen bei STX. Auch die Zahl der 45- bis 54-Jährigen, die ihren
Arbeitsplatz verlieren, ist hoch (200). Für die entlassenen Arbeitskräfte wird
es aufgrund ihres Alters schwieriger, eine neue Stelle zu finden; es besteht
das Risiko, dass manche der älteren Arbeitskräfte in Frührente gehen. 23. Das niedrige Bildungsniveau
dürfte in Kombination mit dem eher fortgeschrittenen Alter dazu führen, dass
das Risiko, länger keinen Arbeitsplatz zu finden, steigt. Zwischen Januar 2010
und Mai 2014 ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen um 23 % gestiegen.
Während desselben Zeitraums ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen über 55 um 42 %
gestiegen. Da die größten Altersgruppen der Entlassenen bei STX die Über-55-Jährigen
und die 45- bis 54-Jährigen sind, ist das Risiko von länger anhaltender
Arbeitslosigkeit und Ausgrenzung hoch. 24. Turku in Südwestfinnland ist
ebenfalls betroffen, da dort mit etwa 70 Entlassungen bei STX gerechnet
wird, vor allen im Aufgabenbereich Schiffsdesign für die Raumaer Schiffswerft. 25. Infolge der globalen
Finanz-und Wirtschaftskrise, die in der Region seit vier Jahren anhält, liegt
die Arbeitslosenquote in der Region Turku derzeit bei 12,7 % bzw. 5,5 Prozentpunkte
höher als Anfang 2008; auf nationaler Ebene beträgt dieser Anstieg 4,0 Prozentpunkte.
In der Region Turku drohen auch Entlassungen in den Handels- und
Dienstleistungsbranchen. 26. Zum Zeitpunkt der
Antragsstellung lagen bei STX Finland in Turku – diese Schiffswerft ist für die
Schifffahrtsindustrie wichtig – keine Aufträge vor; die „Mein Schiff 3“
war in der Ausstattungs- und die „Mein Schiff 4“ in der
Blockkonstruktionsphase. Erstere wird bis Sommer 2014 der TUI-Schiffswerft
übergeben, letztere im Frühjahr 2015. Aufgrund der Finanzprobleme des
Eigentümers konnte die Turkuer Schiffswerft keine neuen Aufträge akquirieren.
Dies dürfte sich mit den neuen Eigentümern ändern, es wird bereits mit neuen
Aufträgen gerechnet. 27. Die allgemeine Konjunkturlage
der Unternehmen in Südwestfinnland insgesamt wird von den erschwerten
Bedingungen für den Zugang zu externen Finanzmitteln und einem Rückgang des
russischen Handels beeinträchtigt. Die Technologiebranche in der Region (mit
Nokia früher als stärkster Kraft) hat etwas ihres nationalen Anteils eingebüßt.
Vorgesehene Begünstigte und vorgeschlagene
Maßnahmen Vorgesehene Begünstigte 28. Geschätzte Zahl der gezielt zu
unterstützenden Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen,
beträgt 565. Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Arbeitnehmer nach
Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe: Kategorie || Zahl der vorgesehenen Begünstigten Geschlecht: || Männer: || 496 || (87,79 %) || Frauen: || 69 || (12,21 %) Staatsangehörigkeit: || EU-Staatsangehörige: || 565 || (100,00 %) || Drittstaatsangehörige: || 0 || (0,00 %) Altersgruppe: || 15- bis 24-Jährige: || 7 || (1,24 %) || 25- bis 29-Jährige: || 28 || (4,96 %) || 30- bis 54-Jährige: || 294 || (52,04 %) || 55- bis 64-Jährige: || 234 || (41,42 %) || über 64-Jährige: || 2 || (0,35 %) Förderfähigkeit der vorgeschlagenen
Maßnahmen 29. Finnland plant drei
Maßnahmenarten für die entlassenen Arbeitskräfte, die Gegenstand dieses Antrags
sind: i) Hilfestellung bei der Annahme einer neuen Stelle,
ii) Hilfestellung beim Schritt in die Selbständigkeit und
iii) Schulungs- und Bildungsangebote. Die folgenden Maßnahmen bilden alle
zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen, mit dem die
Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in das Erwerbsleben angestrebt
wird: 30. Coaching und sonstige
vorbereitende Maßnahmen: Die Arbeitslosen können Hilfestellung bei Methoden
der Stellensuche erhalten, z. B. Beratung und Anleitung, Besuche von
Jobmessen, Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen und Lebensläufen.
Diese Dienstleistung wird Gruppen unterschiedlicher Größe angeboten. Je nach
Gruppe dauert die Schulung zwischen 5 und 20 Tagen. Auch eine intensive
Berufsberatung wird in Gruppen angeboten, der Schwerpunkt liegt hierbei auf
Interaktion und Arbeitspraxis. Dieses Coaching kann bis zu 40 Tage lang
laufen. Für Einzelpersonen oder Gruppen kann ein Jobcoach bereitgestellt
werden, der bei der Stellensuche Sparringspartner und während der ersten Zeit
auf dem neuen Arbeitsplatz Mentor sowohl für Arbeitgeber als auch für
Arbeitnehmer sein kann. Pro Arbeitssuchendem können pro Jahr bis zu 50 Stunden
Coaching bereitgestellt werden. Die Arbeitskräfte könnten auch diverse
Expertenbewertungen in Anspruch nehmen. Dabei kann z. B. ihre
Arbeitsfähigkeiten bewertet werden, einschließlich Gesundheitsaspekte,
Kompetenz und berufliche Fertigkeiten, oder ihre unternehmerischen Fähigkeiten
und ihr Potenzial. Die Arbeitssuchenden können die Möglichkeit
erhalten, in Übungstests etwa 10 Tage lang zu prüfen, ob sie für diverse
Studiengebiete geeignet sind. 31. Beschäftigungs- und
Geschäftsdienste bei einem Servicepoint: Die entlassenen Arbeitskräfte
werden während der Durchführungsphase von Servicepoints betreut. Diese
Servicepoints sollen die betroffenen Arbeitskräfte von Anfang an beraten und
einen sehr viel persönlicheren und tiefergehenden Service liefern als es die
öffentliche Arbeitsverwaltung in der Regel könnte. Besondere Beachtung gilt der
Gewährleistung, dass niemand in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleitet. 32. Ausbildung und
Weiterbildung: Ziel der Ausbildungsmaßnahmen ist der Erwerb einer
grundlegenden oder beruflichen Qualifikation in einer Branche mit hoher
Beschäftigungsquote, entweder als weiterführende Ausbildung mittels Stärkung
der bereits vorhandenen Kompetenzen oder als Anleitung/vorbereitende
Arbeitsmarktschulung für Personen ohne weiteren Plan für ihre Laufbahn. Die
Ausbildung wird auf die Zielgruppe zugeschnitten; die Kurse können z. B.
die Erweiterung von Kenntnissen im IKT-Bereich, Projekt-, Qualitäts- und Finanzmanagement
und die Entwicklung von unternehmerischen Fähigkeiten umfassen. Die berufliche
Arbeitsmarktschulung ist zumeist auf eine Qualifikation ausgerichtet;
gegebenenfalls werden Arbeitssuchende auch in Bezug auf die
Unternehmensgründung geschult. 33. Förderung des
Unternehmertums sowie Schulungen und Expertendienstleistungen: Die
Förderung des Unternehmertums beginnt als Arbeitsmarktschulung für potenzielle
künftige Unternehmer. Darüber hinaus werden für Jungunternehmer Beratung,
Konsultationsdienste und Unterstützung sowie Zuschüsse zur Unternehmensgründung
bereitgestellt. Wer sich selbständig machen möchte, kann das Unternehmersein
ausprobieren, z. B. in einem Praktikum in einem bereits bestehenden
Unternehmen. Spezifische Zuschüsse zur Unternehmensgründung können das
Auskommen der Jungunternehmer in den frühen Phasen der Selbständigkeit
unterstützen. Solche Zuschüsse dürfen nicht länger als 18 Monate laufen. 34. Unternehmensumfrage:
Zusammen mit Raumaer Unternehmen und Industriezweigen wird eine Umfrage zu
Arbeitsplätzen in der Region Rauma durchgeführt. Dabei werden aktuelle
Informationen zum Personalbedarf erhoben. Mithilfe der gesammelten
Informationen kann die Stellensuche der gezielt zu unterstützenden
Arbeitskräfte in die richtige Richtung gelenkt werden und es können Planungen
und Vorkehrungen für die notwendigen Schulungen gemacht werden. Pro Jahr werden
etwa 500 Interviews geführt. 35. Gehaltsbeihilfen :
Diese können für Arbeitgeber im öffentlichen oder privaten Sektor
bereitgestellt werden, die bereit sind, die gezielt zu unterstützenden
Arbeitskräfte einzustellen und dafür zu sorgen, dass ihnen ein angemessenes
Gehalt gezahlt wird und sie bei der Einarbeitung in neue Aufgabengebiete jede
Unterstützung und die erforderliche innerbetriebliche Schulung erhalten. Die
Arbeitskräfte selbst können einen Ausweis erhalten, der den Anspruch ihres
potenziellen neuen Arbeitgebers auf die Gehaltsbeihilfe bescheinigt. Höhe und
Dauer werden entsprechend der Kompetenzen und des Bedarfs der Arbeitskraft festgelegt.
Trotz der Tatsache, dass es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer gibt,
fügt Finnland hinzu, dass diese Maßnahme in der Regel drei Monate dauert. Bei
jungen Arbeitssuchenden kann die Dauer auf einen Monat oder zwei Wochen
reduziert werden. 36. Beihilfen für Reise-,
Übernachtungs- und Umzugskosten: Ein Arbeitssuchender kann eine Beihilfe
für Reise- und Übernachtungskosten erhalten, die während der Stellensuche bzw.
aufgrund der Teilnahme an Schulungen zur Beschäftigungsförderung entstanden
sind, und eine Umzugskostenentschädigung, wenn die angetretene Stelle außerhalb
des Pendelbereichs liegt (Entfernung von 43 km). Mit diesen Beihilfen
werden diejenigen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, ermutigt, in einem
weitläufigeren geografischen Gebiet auf Stellensuche zu gehen. 37. Die hier beschriebenen
vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den
förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese
Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen. 38. Die finnischen Behörden legten
die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für die betreffenden
Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen
zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der Finanzbeitrag des EGF
nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt. Veranschlagte Mittel 39. Die Gesamtkosten werden auf 2 378 000 EUR
geschätzt, wovon die Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen mit 2 265 000 EUR
und die Ausgaben für Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information und
Werbung sowie der Kontrolle und Berichterstattung mit 113 000 EUR
veranschlagt werden. 40. Insgesamt
wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 426 800 EUR (60 %
der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl von Teilnehmern || Geschätzte Kosten pro Teilnehmer (in EUR)[8] || Geschätzte Gesamtkosten (in EUR)[9] Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung) Coaching und vorbereitende Maßnahmen || 405 || 400 || 162 000 Beschäftigungs- und Geschäftsdienste bei einem Servicepoint || 550 || 360 || 200 000 Ausbildung und Weiterbildung || 208 || 4 900 || 1 016 000 Förderung des Unternehmertums sowie Schulungen und Expertendienstleistungen || 60 || 6 000 || 360 000 Zuschuss zur Unternehmensgründung || 30 || 6 000 || 180 000 Unternehmensumfrage || 550 || 45 || 25 000 Zwischensumme (a): || – || 1 943 000 (85,78 %) Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung) Gehaltsbeihilfe || 62 || 5 000 || 310 000 Beihilfen für Reise-, Übernachtungs- und Umzugskosten || 80 || 150 || 12 000 Zwischensumme (b): || – || 322 000 (14,22 %) Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung 1. Vorbereitungsmaßnahmen || – || 2 500 2. Verwaltung || – || 73 000 3. Information und Werbung || – || 25 000 4. Kontrolle und Berichterstattung || – || 12 500 Zwischensumme (c): || – || 113 000 (4,75 %) Gesamtkosten (a + b + c): || – || 2 378 000 EGF-Beitrag (60 % der Gesamtkosten) || – || 1 426 800 41. Die Kosten der in der
vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen als Maßnahmen gemäß Artikel 7
Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung übersteigen 35 % der
Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen
nicht. Die finnischen Behörden haben bestätigt, dass diese Maßnahmen von der
aktiven Teilnahme der zu unterstützenden Begünstigten an den Maßnahmen der
Arbeitssuche oder Weiterbildung abhängen. 42. Die finnischen Behörden haben
bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit und
Unternehmensgründungen 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.
Zeitraum, in dem Ausgaben für einen
Finanzbeitrag in Frage kommen 43. Die finnischen Behörden
leiteten am 15. Januar 2014 die personalisierten Dienstleistungen
zugunsten der zu unterstützenden Begünstigten ein. Die Ausgaben für die unter
Nummer 29 bis 37 dargelegten Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 15. Januar
2014 bis zum 27. Mai 2016 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage. 44. Den finnischen Behörden
entstanden ab dem 15. Januar 2014 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des
EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information
und Werbung sowie der Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum
vom 15. Januar 2014 bis zum 27. November 2016 für einen Finanzbeitrag
aus dem EGF in Frage. Komplementarität mit aus nationalen
Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen 45. Die erforderliche nationale
Kofinanzierung wird vor allem aus dem Bereich öffentliche Arbeitsverwaltungen,
einem Verwaltungsbereich des Ministeriums für Arbeit und Wirtschaft, bereitgestellt.
Manche Leistungen werden mit operationellen Ausgaben der Zentren für
wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr und Umwelt und der Büros für Beschäftigung
und wirtschaftliche Entwicklung kofinanziert. Die Aufgaben der technischen
Unterstützung werden mit den operationellen Ausgaben des Ministeriums für
Arbeit und Wirtschaft und der Zentren für wirtschaftliche Entwicklung, Verkehr
und Wirtschaft kofinanziert. Es wird darauf hingearbeitet, dass für alle
Maßnahmen und Aufgaben eine nationale Vorfinanzierung zur Verfügung steht,
damit Aktivitäten zur EGF-Unterstützung so schnell und so effizient wie möglich
anlaufen können, während der beantragte EGF-Beitrag noch aussteht. 46. Ein nationales Maßnahmenpaket
zu Modellen zwischen dem einstellenden und dem entlassenden Unternehmen ist im
neuen ESF-Programmplanungszeitraum in Vorbereitung. Diese Maßnahmen sollen die
Aktivitäten in Bezug auf die nationalen strukturellen Veränderungen sowie die
Sicherheit in Zeiten des Wandels ergänzen und weiterentwickeln. Wichtigstes
Ziel für die nationale Koordinierung ist es, die Wirksamkeit und die Effizienz
zu steigern und Überlappungen zu vermeiden; es sollen sowohl die regionalen
ESF-Aktivitäten als auch Erfahrungen aus früheren Programmplanungszeiträumen
beachtet werden. In der Tat geht es u. a. darum, eine gemeinsame
Produktentwicklung zu erreichen, gute und schlechte Verfahren zu ermitteln, die
Kommunikation zu verbessern und die guten Ergebnisse der Projekte festzuhalten.
Die EGF-Verwaltungsbehörde wird dies weiterführen und in künftigen EGF-Anträgen
entsprechend einsetzen. 47. Die finnischen Behörden
bestätigten, dass die oben beschriebenen Maßnahmen, die einen Finanzbeitrag des
EGF erhalten, nicht gleichzeitig auch Finanzbeiträge aus anderen
Unionsfinanzinstrumenten erhalten, und legten eine Beschreibung der zu diesen
Zweck eingesetzten Systeme vor. Verfahren für die Anhörung der
vorgesehenen Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie
lokaler und regionaler Gebietskörperschaften 48. Die finnischen Behörden gaben
an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache
mit den Sozialpartnern und den verschiedenen Interessenvertretern ausgearbeitet
wurde. 49. Die Anhörung fand statt und
wird in Form einer Arbeitsgruppe weitergeführt, die das Ministerium für Arbeit
und Wirtschaft speziell zu den Entlassungen bei STX Finland einberufen
hat. Vertreten sind in der Arbeitsgruppe das Zentrum für wirtschaftliche
Entwicklung, Verkehr und Umwelt Satakunta, das Zentrum für wirtschaftliche Entwicklung,
Verkehr und Umwelt Südwestfinnland, das Büro für Beschäftigung und
wirtschaftliche Entwicklung Satakunta, die Stadt Rauma und die Sozialpartner –
der Rat der finnischen Industrieverbände (einschließlich Gewerkschaft Pro,
Finnischer Metallarbeiterverband, Akademische Ingenieure und Architekten in
Finnland/Verband der Fach- und Führungskräfte YTN, Finnischer
Ingenieursverband) und der Finnischen Technologieverband, außerdem nehmen
Unternehmensvertreter der STX Finland teil. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 50. Der Antrag enthält eine
Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten
der beteiligten Stellen dargelegt sind. Finnland hat die Kommission darüber
informiert, dass der Finanzbeitrag vom Ministerium für Arbeit und Wirtschaft
verwaltet wird, das auch die ESF-Mittel verwaltet. Dieses Ministerium fungiert
auch als Bescheinigungsbehörde. Die Aufgaben und Berichtsketten sind zwischen
den Abteilungen, die für diese beiden Funktionen zuständig sind, strikt
getrennt. Die Verwaltungsaufgaben für den EGF wurden der Abteilung
Beschäftigung und Unternehmertum übertragen, die für den ESF der
Regionalabteilung. Die Bescheinigungsfunktionen für beide Fonds obliegen dem
Referat Humanressourcen und Verwaltung. Das Ministerium hat ein Handbuch mit
genauen Angaben zu den einzuhaltenden Verfahren vorbereitet. 51. Für die Prüfung zuständig ist
das unabhängige Referat Internes Audit, das dem Ständigen Sekretär unterstellt
ist. Die Aufgaben in Bezug auf Monitoring und Prüfung zählen ebenfalls zu den
Funktionen sowohl der Verwaltungs- als auch der Bescheinigungsbehörde. Verpflichtungszusagen des betreffenden
Mitgliedstaats 52. Die finnischen Behörden haben
– wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben: –
Die Grundsätze der Gleichstellung der Geschlechter
und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen
Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet. –
Die nationalen und die Unionsrechtsvorschriften
über Massenentlassungen wurden eingehalten. –
Das entlassende Unternehmen hat nach den
Entlassungen seine Tätigkeit fortgesetzt hat; es kommt seinen rechtlichen
Verpflichtungen im Hinblick auf die Entlassungen nach und hat für seine
Arbeitskräfte entsprechende Vorkehrungen getroffen. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden einzelne
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Branchen dienen. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch
andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden
Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen. –
Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden. –
Der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den
verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über
staatliche Beihilfen. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Haushaltsvorschlag 53. Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013
zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[10] darf die Mittelausstattung
des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011)
nicht überschreiten. 54. Nach Prüfung des Antrags
hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der
EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden
Begünstigten, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten, schlägt
die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 426 800 EUR (60 %
der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit
ein Finanzbeitrag für den Antrag bereitgestellt werden kann. 55. Der vorgeschlagene Beschluss
zur Inanspruchnahme des EGF wird nach der Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[11] einvernehmlich vom
Europäischen Parlament und vom Rat gefasst. Verwandte Rechtsakte 56. Die Kommission legt zeitgleich
mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF dem
Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des
Betrags von 1 426 800 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie
vor. 57. Zum selben Zeitpunkt, zu dem
die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF
annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über
einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische
Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme
des EGF erlassen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(Antrag EGF/2014/008 FI/STX Rauma) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[12], insbesondere auf
Artikel 15 Absatz 4, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Einklang mit dem Verfahren gemäß
Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die
wirtschaftliche Haushaltsführung[13], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte und
Selbständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im
Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung, infolge eines Andauerns der
globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG) Nr. 546/2009[14] befasst, oder infolge
einer erneuten globalen Finanz- und Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind
bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt zu unterstützen. (2) Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[15] darf die
Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR
(zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. (3) Am 27. Mai 2014 stellte
Finnland einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen[16] bei STX Finland Oy in
Rauma, Finnland, und ergänzte ihn gemäß Artikel 8 Absatz 3 der
Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag
erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF. (4) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 426 800
EUR für den Antrag Finnlands bereitgestellt werden kann — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der EGF in Anspruch
genommen, damit der Betrag von 1 426 605 EUR an Mitteln für
Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser
Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Für das Europäische Parlament Für
den Rat Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [2] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen
der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). [3] Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Verordnung (EU)
Nr. 1309/2013. [4] Verordnung (EU) Nr. 1046/2012 der Kommission vom 8. November
2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation
der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) im Hinblick auf die Übermittlung
der Zeitreihen für die neue regionale Gliederung (ABl. L 310 vom 9.11.2012,
S. 34). [5] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung. [6] Quelle: SEA Europe Market Monitoring, Q1-3/2013. [7] Diese sind: EGF/2010/001 DK/Nordjylland KOM(2010) 451;
EGF/2010/006 PL/H. Cegielski-Poznań KOM(2010) 631; EGF/2010/025
DK/Odense Steel Shipyard KOM(2011) 251; EGF/2011/008 DK/Odense Steel
Shipyard COM(2012) 272; EGF/2011/019 ES/Galicia Metal COM(2012) 451
und der vorliegende Fall EGF/2014/008 FI/STX Rauma. [8] Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden die geschätzten
Kosten je Arbeitskraft gerundet. Die Rundung hat jedoch keine Auswirkung auf
die Gesamtkosten jeder Maßnahme; es gilt der im Antrag Finnlands jeweils
angegebene Betrag. [9] Rundungsbedingte Differenz. [10] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [11] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [12] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [13] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [14] ABl L 167 vom 29.6.2009, S. 26. [15] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [16] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung.