52014PC0532

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/012 BE/Ford Genk, Belgien) /* COM/2014/0532 final - 2014/ () */


BEGRÜNDUNG

HINTERGRUND DES VORSCHLAGS

1.           Für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2013 gestellt wurden, sind die Regeln für Finanzbeiträge des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[1] niedergelegt.

2.           Am 23. Dezember 2013 übermittelte Belgien den Antrag EGF/2013/012 BE/Ford Genk auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in dem Montagewerk der Ford-Werke GmbH[2] in Genk („Ford Genk“) und in zehn Zuliefererbetrieben von Ford Genk in Belgien. Der Antrag wurde bis zum 12. Juni 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt.

3.           Nach Prüfung des Antrags gelangte die Kommission gemäß den anzuwendenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag: || EGF/2013/012 Ford Genk

Mitgliedstaat || Belgien

Datum der Antragstellung || 23.12.2013

Interventionskriterium: || Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung

Hauptunternehmen: || Ford-Werke GmbH

Zahl der Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller: || 10

Bezugszeitraum: || 1.7.2013-1.11.2013

Datum, ab dem personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden: || 1.7.2013

Entlassungen im Bezugszeitraum: || 469

Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum: || 43

Entlassungen insgesamt: || 512

Zahl der Personen, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden: || 479

Kosten für personalisierte Dienstleistungen: || 1 085 890 EUR

Kosten für die Durchführung des EGF: || 56 000 EUR (4,9 % der Gesamtkosten).

Gesamtkosten: || 1 141 890 EUR

Beantragter Finanzbeitrag des EGF: || 570 945 EUR (50 % der Gesamtkosten)

ANALYSE DES ANTRAGS

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung

4.           Zur Begründung des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge bringen die belgischen Behörden vor, dass es bei der Pkw-Produktion, der Aktivität von Ford Genk, zu einer schwerwiegenden Störung der wirtschaftlichen Entwicklung und insbesondere zu einem raschen Rückgang des EU-Marktanteils gekommen ist.

5.           Den von den belgischen Behörden angeführten Informationen[3] zufolge (siehe Schaubild unten) sank die Pkw-Produktion in der EU-27 zwischen 2007 und 2012 von 17,10 Mio. Stück auf 14,61 Mio. Stück (-14,6 %; jährlicher Rückgang um 3,1 %), während im gleichen Zeitraum die Pkw-Produktion weltweit von 53,05 Mio. Stück auf 63,07 Mio. Stück stieg (+18,9 %; jährliches Wachstum um 3,5 %). Dadurch sank der mengenmäßige Marktanteil der EU-27 an der weltweiten Pkw-Herstellung von 32,2 % auf 23,2 % (-28,2 %; jährlicher Rückgang um 6,4 %). Zum Vergleich: In demselben Zeitraum baute China seinen Marktanteil von 12,0 % auf 24,6 % aus (+104,6 %; jährliches Wachstum um 15,4 %), während die Marktanteile der anderen großen Herstellerländer zwar ebenfalls sanken (Japan: ‑27,7 %/6,3 % jährlicher Rückgang; Südkorea: -5,9 %/1,2 % jährlicher Rückgang; USA: -12 %/2,5 % jährlicher Rückgang), jedoch nicht in demselben Maße wie der Anteil der EU-27. Die Daten zeigen daher einen raschen Rückgang des Marktanteils der EU an der weltweiten Pkw-Produktion.

Marktanteil an der weltweiten Herstellung von Pkw (Menge)

Quelle: OICA

6.           Die schwierige wirtschaftliche Lage der Automobilbranche in der EU lässt sich vor allem auf einen ständigen Rückgang der Neuwagenverkäufe zurückführen, der seinerseits mit der Wirtschaftskrise und strukturellen Problemen (Überkapazitäten einiger Hersteller in mehreren Mitgliedstaaten) zusammenhängt; diese Situation beeinträchtigt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilbranche insgesamt. Diese Faktoren haben bei mehreren Automobilherstellern und ihren Zulieferern zu Werksschließungen und Umstrukturierungen geführt, was in den letzten Jahren Massenentlassungen in der Automobilherstellung zur Folge hatte. Zwischen 2008 und 2013 beispielsweise sank die Zahl der Beschäftigten in der Pkw-Herstellung (NACE Rev. 2 Abteilung 29 „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“) in der EU-27 um rund 220 000 von 3,16 Mio. auf 2,94 Mio. (-7,0 %).[4]

7.           Seit der Einrichtung des EGF im Jahr 2007 betrafen 17 Beschlüsse zur Mobilisierung des Fonds die Automobilindustrie.[5] Vor allem der Rückgang des Marktanteils der EU in der Pkw-Produktionsbranche war bereits Gegenstand von acht EGF-Beschlüssen.[6]

Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c

8.           Beantragt wird eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung, dem zufolge unter außergewöhnlichen Umständen ein Antrag auch als zulässig betrachtet werden kann, wenn die Bedingungen gemäß Artikel 2 Buchstaben a oder b der EGF-Verordnung nicht vollständig erfüllt sind, sofern die Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen für die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben.

9.           Der Antrag betrifft 469 Entlassungen über einen Zeitraum von vier Monaten zwischen dem 1. Juli 2013 und dem 1. November 2013 (246 Entlassungen bei Ford Genk und 223 Entlassungen bei acht Zuliefererbetrieben) sowie 43 Entlassungen nach diesem Zeitraum, zwischen dem 1. November 2013 und dem 23. Dezember 2013 (26 Entlassungen bei Ford Genk und 17 Entlassungen bei sieben Zulieferern), die jedoch im Zusammenhang mit demselben Massenentlassungsverfahren stehen. Diese Gesamtzahl von 512 Entlassungen in und nach dem Bezugszeitraum entspricht einer ersten Entlassungswelle bei Ford Genk und seinen Zulieferern[7] und einem Personalabbau bei den Zulieferern von Ford Genk aufgrund der Reduzierung der Aktivitäten im Vorfeld der Schließung des Werks.

Unternehmen || Zahl der Entlassungen:

|| Entlassungen im Bezugszeitraum || Entlassungen nach dem Bezugszeitraum || Insgesamt

Ford Genk (Ford-Werke GmbH) || 246 || 26 || 272

BASF Coatings Services NV || 1 || 0 || 1

Belplas Industries BVBA || 0 || 1 || 1

FACIL Europe BVBA || 9 || 0 || 9

Henkel Industrieservice BVBA || 7 || 0 || 7

IAC Group BVBA || 46 || 4 || 50

Lear Corporation Belgium CVA || 33 || 5 || 38

Service Magazijn Limburg NV || 73 || 1 || 74

Syncreon Genk BVBA || 42 || 3 || 45

Transport Service NV || 0 || 2 || 2

Zender Industrie België NV || 12 || 1 || 13

Insgesamt || 469 || 43 || 512

10.         Die Entlassungen wurden ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertragsverhältnisses vor dessen vertragsmäßigem Ende berechnet, gemäß Artikel 2 zweiter Absatz zweiter Gedankenstrich der EGF-Verordnung („Methode 2“).

11.         Der Antrag erfüllt daher teilweise die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der EGF-Verordnung, da er Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat betrifft; er weicht jedoch insofern von den Kriterien ab, als im Bezugszeitraum weniger als fünfhundert Entlassungen vorgenommen werden.

12.         Die belgischen Behörden führen außergewöhnliche Umstände an, da im Zuge der ersten Entlassungswelle im Bezugszeitraum zwar die Schwelle von 500 Entlassungen nicht erreicht wurde, jedoch zwei weitere Wellen erwartet werden: die erste im Lauf des Jahres 2014 (rund 650 Entlassungen bei Ford Genk und seinen Zulieferern) und die zweite bei Schließung des Werks Ende 2014 (rund 4000 Entlassungen bei Ford Genk und seinen Zulieferern). In diesem Zusammenhang werden die belgischen Behörden möglicherweise ebenfalls EGF-Anträge stellen. Was diese erste Entlassungswelle angeht, so wird die Schwelle von 500 Entlassungen zwar nicht erreicht, die belgischen Behörden möchten jedoch so schnell wie möglich Maßnahmen für diese erste Gruppe entlassener Arbeitskräfte ergreifen, um deren Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz zu verbessern und allen ehemaligen Beschäftigten die gleichen Möglichkeiten zu bieten. Insgesamt gehen durch die Schließung des Ford-Werks Genk sehr viele Arbeitsplätze verloren (rund 4340 Entlassungen bei Ford Genk und 2820 Entlassungen bei den Zulieferern in der gleichen Region). Den Analysen der belgischen Behörden[8] zufolge werden diese Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen für die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben.

Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen

13.         Die belgischen Behörden führen an, dass die Schließung des Ford-Werks in Genk nicht vorherzusehen war. Im September 2010 schlossen die Ford-Unternehmensleitung und die im Ford-Werk in Genk vertretenen Gewerkschaften eine Vereinbarung über Investitionszusagen für den Zeitraum 2010-2014, in der sich Ford verpflichtete, drei Modelle (Mondeo, S-Max, Galaxy) weiter im Genker Werk zu produzieren und auch in Zukunft Modelle des gleichen Segments in Genk herstellen zu lassen. Außerdem sagte die Unternehmensleitung zu, die installierte Kapazität von 225 000 Stück pro Jahr beizubehalten und während der Laufzeit der Vereinbarung keine Massenentlassungen bei Ford Genk vorzunehmen. Im Gegenzug stimmten die Gewerkschaften einer Reduzierung der Personalkosten zu.[9] Den belgischen Behörden zufolge dementierte die Ford-Unternehmensführung im September 2012 Gerüchte über die Schließung des Werks und bestätigte, dass ab Oktober 2013 das neue Mondeo-Modell in Genk hergestellt werden sollte. Im Oktober 2012 kündigte Ford jedoch seine Absicht an, das Werk in Genk Ende 2014 zu schließen und die neuen Pkw-Modelle in anderen Werken in der EU herstellen zu lassen.[10]

Benennung der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte

14.         Nach Schätzungen der belgischen Behörden werden 479 der 512 in der ersten Welle entlassenen Arbeitskräfte an den durch den EGF kofinanzierten Maßnahmen teilnehmen (d. h. die gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte).[11]

15.         Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter:

Gruppe || Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte

Geschlecht: || Männer: || 401

|| Frauen: || 78

Staatsangehörigkeit: || EU || 479

|| Nicht-EU || 0

Alter || 15- bis 24-Jährige || 3

|| 25- bis 54-Jährige || 470

|| 55- bis 64-Jährige || 6

|| über 64-Jährige || 0

16.         Sieben der zu unterstützenden Arbeitskräfte haben ein langfristiges gesundheitliches Problem oder eine Behinderung.

17.         Aufschlüsselung der Arbeitskräfte nach Berufsgruppen[12]:

ISCO-08-Hauptgruppe || Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte

1 Führungskräfte || 0

2 Akademische Berufe || 39

3 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 59

4 Bürokräfte || 3

5 Dienstleistungs- und Verkaufsberufe || 0

7 Handwerks- und verwandte Berufe || 39

8 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 253

9 Hilfsarbeitskräfte || 4

Unbekannt/Daten nicht vorhanden || 82

18.         Belgien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der EGF-Verordnung eine Politik der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei deren Durchführung angewandt wird.

Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter

19.         Die Entlassungen bei Ford Genk und seinen Zulieferern betreffen hauptsächlich die Provinz Limburg in der Flämischen Region im Nordosten Belgiens. Die Provinz Limburg ist ein ehemaliges Bergbaurevier, und die Beschäftigung hängt stark von den traditionellen Industriezweigen ab. Den belgischen Behörden zufolge ist die Provinz Limburg im Vergleich zum Durchschnitt der Flämischen Region durch eine hohe Arbeitslosigkeit, ein geringeres Qualifikations- und Kompetenzniveau und durch ein weniger entwickeltes Bildungsangebot gekennzeichnet. Zudem scheinen die Unternehmen in der Provinz Limburg im Allgemeinen weniger innovativ und weniger international ausgerichtet zu sein als der flämische Durchschnitt (gemessen am Anteil an den Ausfuhren und dem Zustrom ausländischer Investitionen), und auch die Zahl der Start-up-Unternehmen ist relativ gering. Laut den belgischen Behörden ist die Provinz Limburg aufgrund einer schwachen Infrastrukturentwicklung relativ schlecht angebunden.

20.         Die für den EGF-Antrag zuständige Behörde ist die flämische Agentur für den Europäischen Sozialfonds (ESF). Zuständig für die Durchführung der EGF-kofinanzierten Maßnahmen sind hauptsächlich das flämische Amt für Arbeitsvermittlung und Berufsbildung (VDAB) und das nationale Arbeitsamt (RVA).

21.         Zu den Stellen, die mit der allgemeinen Koordinierung und Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen betraut sind, gehören:

– die Regierung der Flämischen Gemeinschaft (Ministerpräsident, Arbeitsminister);

– die Provinz Limburg;

– die Gewerkschaften (ABVV, ACV, ACLVB);

– der Regionale Beratende Wirtschafts- und Sozialausschuss (RESOC) und der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Provinz Limburg (SERR Limburg)

– der Beschäftigungs- und Ausbildungsfonds für die metallverarbeitende Industrie der Provinz Limburg (FTML) und das Limburger Institut für die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten der metallverarbeitenden Industrie (LIMOB);

– die Unternehmerplattform „Nieuw-Ondernemend Limburg“ (die den Verband der Technologieindustrie, den flämischen Bauernbund, den Limburger Bauverband, den Flämischen Selbständigenverband/Limburg, die Liga christlicher Arbeitgeber/Limburg sowie die Flämische Handelskammer Limburg zusammenbringt).

22.         Die flämische Regierung hat außerdem eine eigene Taskforce eingerichtet, an der alle betroffenen Interessenträger teilnehmen (Sozialpartner, Arbeitgeberverbände, lokale und regionale Behörden, Branchenverbände usw.). Die Kommissionsdienststellen wurden in die Arbeiten der Taskforce einbezogen.

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage

23.         Ford Genk war der größte Arbeitgeber der Provinz Limburg und beschäftigte 1,7 % der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung. Auf Ford Genk entfielen 10 % des gesamten Umsatzes der 500 größten Unternehmen in Limburg.

24.         Die belgischen Behörden führten eine Studie[13] an, der zufolge pro 100 Entlassungen bei Ford Genk 65 Arbeitsplätze bei direkten und indirekten Zulieferern in Limburg und weitere 72 Arbeitsplätze bei Zulieferern an anderen Standorten in der Flämischen Region abgebaut werden. Das würde bedeuten, dass zu den 4340 geplanten Entlassungen im Rahmen der Schließung des Ford-Werks Genk weitere 2820 Arbeitsplätze bei Zulieferern in Limburg und etwa 3110 bei Zulieferern an anderen Standorten in der Flämischen Region abgebaut werden, sodass in der Flämischen Region insgesamt rund 10 270 Arbeitsplätze verloren gehen (Faktor 2,4). Durch den Rückgang der Kaufkraft (Konsumausgaben) werden zudem voraussichtlich rund 1040 Arbeitsplätze in Limburg und 450 Arbeitsplätze in der restlichen Flämischen Region abgebaut, sodass die Verluste in der Flämischen Region sich schließlich insgesamt auf rund 11 760 Arbeitsplätze belaufen könnten (Faktor 2,7).

Auswirkung auf die Beschäftigung || Geschätzte Zahl verlorener Arbeitsplätze

Direkte Arbeitsplatzverluste (Ford Genk) || 4 340

Indirekte Arbeitsplatzverluste (Zulieferer in Limburg) || 2 820

Indirekte Arbeitsplatzverluste (Zulieferer in der Flämischen Region) || 3 110

Induzierte Arbeitsplatzverluste (in Limburg) || 1 040

Induzierte Arbeitsplatzverluste (Zulieferer in der Flämischen Region) || 450

Insgesamt || 11 760

25.         Insgesamt könnten also rund 8200 Arbeitsplätze in der Provinz Limburg verloren gehen, was zu einem Anstieg der Arbeitslosenquote in Limburg um 1,8 bis 2 Prozentpunkte führen würde (d. h. ein Anstieg der regionalen Arbeitslosenquote um 26,5 % bis 29,4 %; von 6,8 % auf 7,9 %, wenn man die direkten Arbeitsplatzverluste bei Ford Genk betrachtet, bzw. 8,6 % mit den indirekten Arbeitsplatzverlusten bzw. 8,8 % mit den induzierten Arbeitsplatzverlusten).

26.         Allgemein wird die Schließung von Ford Genk zudem voraussichtlich eine Reduzierung des wirtschaftlichen Wohlstands um 2,6 % bis 2,9 % (aufgrund des Produktionsrückgangs und der geringeren Kaufkraft) und Absinken der Arbeitsproduktivität um 10,9 % (gemessen an der Wertschöpfung) zur Folge haben.

Zu finanzierende personalisierte Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür veranschlagten Kosten

27.         Nur ein Teil der Maßnahmen, die die belgischen Behörden zur Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte im Zuge der Schließung des Ford-Werks in Genk durchführen, wird durch den EGF kofinanziert. Maßnahmen, die nach belgischem Recht im Rahmen von Massenentlassungsverfahren vorgeschrieben sind[14], sowie zusätzliche Maßnahmen, die aus anderen Quellen als dem EGF finanziert werden[15], sind daher nicht Gegenstand dieses EGF-Antrags. Die allgemeine Koordinierung aller Maßnahmen (gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, zusätzliche Maßnahmen, EGF-finanzierte Maßnahmen) obliegt dem VDAB.

28.         Folgende Maßnahmen fallen unter die personalisierten Dienstleistungen für entlassene Arbeitskräfte, die im Zuge der ersten Entlassungswelle[16] vom EGF kofinanziert werden (nach Kategorien aufgeführt):

(1) Unterstützung bei der Arbeitssuche:

– Key Account Manager: Im Rahmen der Initiative „Jobs voor Limburg“ sorgt ein Key Account Manager im VDAB für die Koordinierung der Stellenangebote von Unternehmen, die ihr Interesse an der Einstellung von ehemaligen Arbeitskräften von Ford Genk oder seinen Zulieferern bekundet haben; außerdem entwickelt er/sie Initiativen zur Förderung dieser Aktivität (z. B. betreut er/sie den zu diesem Zweck eingerichteten E-Mail-Dienst).

– Social Intervention Advisor (SIA): Der Social Intervention Advisor im VDAB wird den zu unterstützenden Arbeitskräften folgende Aktivitäten anbieten: (i) Informationsveranstaltung vor der Entlassung (erste Unterstützungsmaßnahmen der Beschäftigungseinheit, Erstellung eines Dossiers als Voranmeldung im System der Arbeitsvermittlung, Information über Rechte und Pflichten im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen des Sozialplans, Outplacement-Beratung usw.); (ii) Informationsveranstaltung nach der Entlassung (gemeinsam mit RVA) über die Rechte und Pflichten Arbeitsuchender, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, verfügbare Hilfs- und Unterstützungsangebote, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten usw.; (iii) Einzelgespräche mit den entlassenen Arbeitskräften und Vorstellung der Angebote des VDAB entsprechend den Bedürfnissen eines jeden Arbeitnehmers; (iv) Helpdesk-Funktion.

– Information über vorhandene Möglichkeiten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung: Potenzielle Arbeitgeber werden am Arbeitsplatz (Ford-Werk in Genk, vor Beginn oder nach Ende der Schicht) Gruppeninformationsveranstaltungen für alle zu unterstützenden Arbeitskräfte durchführen; zwischen Juli 2013 und Herbst 2013 wurden Kurzzeitpraktika beim Eisenbahnbetreiber Infrabel angeboten (80 zu unterstützende Arbeitskräfte).

– Aktive arbeitsplatzorientierte Beratung: Die VDAB-Mitarbeiter werden etwa 150 zu unterstützenden Arbeitskräften folgende Leistungen anbieten: (i) Suche nach Stellenangeboten; (ii) Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitgebern; (iii) Organisation von Unternehmensbesuchen; (iv) Entwicklung anderer Werbemaßnahmen; (v) individuelle Beratung für Personen, die eine Stelle gefunden haben (drei Monate).

(2) Fort- und Weiterbildung, Umschulung:

– Berufsbildende Kurse: Das VDAB wird berufsbildende Kurse in Bereichen anbieten, die den Bedürfnissen der zu unterstützenden Arbeitskräfte entsprechen; diese Bedürfnisse werden in den Informations-, Berufsberatungs- und Orientierungsgesprächen identifiziert. Die Kurse werden entweder vom VDAB angeboten oder im Rahmen einer Ausschreibung an externe Bildungsanbieter vergeben. Die berufsbildenden Kurse sollen etwa 100 bis 110 Arbeitskräften angeboten werden. Außerdem werden rund 30 der zu unterstützenden Arbeitskräfte Praktika absolvieren, die wenige Tage oder mehrere Wochen dauern können; jedes Praktikum wird von einem unternehmensinternen Mentor überwacht und von einem Coach des VDAB oder des externen Anbieters nachbereitet.

– Beschäftigung durch individuelle Berufsausbildung: Im Rahmen eines allgemeinen, vom VDAB verwalteten Programms („individuele beroepsopleiding“ – IBO) werden Unternehmen eine individuelle Berufsausbildung am Arbeitsplatz über einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten anbieten (die von einem Mentor oder unter dessen Aufsicht durchgeführt wird); dieses Angebot gilt für etwa 75 zu unterstützende Arbeitskräfte. Am Ende dieser Ausbildung am Arbeitsplatz müssen die Unternehmen dem Teilnehmer einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten.

– Bewerbungstraining: Externe Anbieter werden rund 75 zu unterstützenden Arbeitskräften Fortbildungen zur Arbeitsuche in Form von Gruppenveranstaltungen (Gruppenübungen, Simulationen usw.) anbieten; der Schwerpunkt liegt dabei auf Gruppen wie älteren Arbeitnehmern oder Personen, deren Muttersprache nicht Niederländisch ist; Bewerbungen werden von einem Coach begleitet.

29.         Diese Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen gemäß Artikel 3 der EG-Verordnung zählen.

30.         Die Gesamtkosten betragen schätzungsweise 1 141 890 EUR, davon 1 085 890 EUR für personalisierte Dienstleistungen und 56 000 EUR (4,9 % der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF (vorbereitende Maßnahmen, Verwaltung, Information und Werbung, Kontrolle). Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 570 945 EUR (50 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je unterstützte Arbeitskraft (EUR)* || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)*

Personalisierte Dienstleistungen: || || ||

(1) Hilfe bei der Arbeitssuche: || || ||

–     Key Account Manager || 479 || 47 || 22 400

–     Social Intervention Advisor (SIA) || 479 || 184 || 88 000

–     Information über vorhandene Möglichkeiten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung || 479 || 4 || 1 900

–     Aktive arbeitsplatzorientierte Beratung || 150 || 1 000 || 150 000

Fort- und Weiterbildung, Umschulung || || ||

–     Berufsbildende Kurse || 30-110 || keine Angabe || 718 094

–     Beschäftigung durch individuelle Berufsausbildung || 75 || 470 || 35 272

–     Bewerbungstraining || 75 || 936 || 70 224

Zwischensumme: || – || – || 1 085 890

Ausgaben für die Durchführung des EGF || || ||

1. Vorbereitende Maßnahmen || – || – || 0

2. Verwaltung || – || – || 40 000

3. Informations- und Werbemaßnahmen || – || – || 6 000

4. Kontrolltätigkeiten || – || – || 10 000

Zwischensumme: || – || – || 56 000

Gesamtkosten: || – || – || 1 141 890

EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || – || – || 570 945

* Gerundete Angaben.

31.         Die belgischen Behörden bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen wurden, um Doppelförderung auszuschließen.

Datum, ab dem personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind

32.         Belgien begann am 1. Juli 2013 mit den personalisierten Dienstleistungen zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.

Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner

33.         Das VDAB hat die im SERR Limburg vertretenen Sozialpartner über die Ziele und geplanten Maßnahmen des EGF-Antrags informiert. Vertreter aller im SERR Limburg vertretenen Sozialpartner nehmen an einem Monitoringausschuss teil, der zur Erstellung des EGF-Antrags eingerichtet wurde. Außerdem war der EGF-Antrag Gegenstand von Diskussionen mit den Sozialpartnern im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung über die Umsetzung des Strategischen Aktionsplans Limburg („Strategisch Actieplan Limburg in het Kwadraat“ – SALK), der aufgestellt wurde, um die Auswirkungen der Schließung des Ford-Werks in Genk auf die Region abzufangen.

34.         Die belgischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.

Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind

35.         Die belgischen Behörden haben bestätigt,

– dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind;

– dass die Maßnahmen einzelne Personen unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen;

– dass die Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Fonds oder ‑Finanzinstrumenten erhalten.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

36.         Der Antrag enthält eine ausführliche Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Gremien dargestellt werden. Der Finanzbeitrag des EGF wird von den Stellen verwaltet und kontrolliert, die auch die ESF-Mittel verwalten. Eine Einheit der ESF-Agentur Flandern wird als Verwaltungsbehörde dienen, eine davon unabhängige Einheit innerhalb der ESF-Agentur Flandern als Zertifizierungsbehörde.

Finanzierung

37.         Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[17] kann der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch genommen werden.

38.         Unter Berücksichtigung des maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den beantragten Beitrag (570 945 EUR), der 50 % der Gesamtkosten der Maßnahmen entspricht, aus dem EGF bereitzustellen.

39.         Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nr. 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[18] vom Europäischen Parlament und dem Rat einvernehmlich erlassen.

40.         Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2014 eingesetzt werden.

Quellen von Mitteln für Zahlungen

41.         Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie im Haushalt 2014 werden zur Deckung der für den Antrag benötigten 570 945 EUR herangezogen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/012 BE/Ford Genk, Belgien)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[19], insbesondere auf Nummer 13,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[20], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission[21],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.

(2)       Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[22] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR nicht überschreiten.

(3)       Belgien stellte am 23. Dezember 2013 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei dem Unternehmen Ford-Werke GmbH und zehn seiner Zulieferer und ergänzte den Antrag bis zum 12. Juni 2014 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 570 945 EUR bereitzustellen.

(4)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Belgiens bereitgestellt werden kann —

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 570 945 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments      Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[2]               Die Ford-Werke GmbH, eine Tochtergesellschaft der Ford of Europe AG, hat ihren eingetragenen Sitz in Köln (Deutschland). Sie betreibt Montagewerke in Köln und Saarlouis (Deutschland) sowie in Genk (Belgien).

[3]               Quelle: International Organisation of Motor Vehicle Manufacturers (OICA).

[4]               Quelle: Eurostat (Online Datencode: lfsa_egan22d).

[5]               Siehe EGF-Datenbank unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=582&langId=de.

[6]               Siehe Kommissionsvorschläge zu folgenden Anträgen: EGF/2007/001 FR/Peugeot SA (KOM(2007) 415 endg. vom 12.7.2007), EGF/2007/010 PT/Lisboa-Alentejo (KOM(2008) 94 endg. vom 20.2.2008), EGF/2008/002 ES/Delphi (KOM(2008) 547 endg. vom 9.9.2008), EGF/2008/004 ES/Castilla y León/Aragón (KOM(2009) 150 endg. vom 26.3.2009), EGF/2009/013 DE/Karmann (KOM(2010) 7 endg. vom 22.1.2010), EGF/2012/004 ES/Grupo Santana (COM(2014) 116 final vom 5.3.2014), EGF/2012/005 SE/Saab (COM(2012) 622 final vom 19.10.2012), EGF/2012/008 IT/De Tomaso automobili (COM(2013) 469 final vom 28.6.2013).

[7]               Freiwilliges Ausscheiden im Rahmen des von den Sozialpartnern vereinbarten Sozialplans.

[8]               Siehe Abschnitte 0-26.

[9]               Siehe die Pressemitteilung unter https://media.ford.com/content/fordmedia/fna/us/en/news/2010/11/30/ford-genk-agreement-shows-confidence-and-commitment-to-flanders-.html.

[10]             Siehe die Pressemitteilung unter https://media.ford.com/content/fordmedia/fna/us/en/news/2012/10/24/ford-plans-to-restructure-european-manufacturing-operations.html.

[11]             Gemäß Artikel 3a Buchstabe b der EGF-Verordnung können bei Anträgen nach Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung, die von den Bedingungen gemäß Artikel 2 Buchstabe a abweichen, Arbeitnehmer, die nach dem Bezugszeitraum entlassen werden, ebenfalls für eine Unterstützung in Frage kommen, sofern es sich um Entlassungen nach der allgemeinen Erklärung der beabsichtigten Entlassungen handelt und ein eindeutiger ursächlicher Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden kann, das die Entlassungen während des Bezugszeitraums bewirkt hat. Da diese Bedingungen erfüllt sind, können die 43 Arbeitskräfte, die nach dem Bezugszeitraum entlassen wurden, daher ebenfalls an den durch den EGF kofinanzierten Maßnahmen teilnehmen.

[12]             Hauptgruppen auf der Grundlage der Internationalen Standardklassifikation der Beruf (ISCO-08).

[13]             Peeters, L., Vancauteren, M., ‘Studie van de economische impact van de sluiting van Ford Genk’, Universiteit Hasselt, November 2013, abrufbar unter http://www.uhasselt.be/documents/kizok/impactstudie.pdf.

[14]             Ford Genk und seine Zulieferer waren verpflichtet, im Rahmen des Massenentlassungsverfahren „Beschäftigungseinheiten“ (tewerkstellingscel) einzurichten, die den entlassenen Arbeitskräften Outplacement-Dienste bieten (Unterstützung bei der Stellensuche, Berufsberatung, eine Aktivierungsvergütung in Höhe von drei bis sechs Monatsgehältern, Reduzierung der Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber, wenn der Arbeitnehmer eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber findet, teilweise Rückerstattung der Outplacement-Kosten für den entlassenden Arbeitgeber). Die Beschäftigungseinheit bringt Arbeitgeber und Gewerkschaften zusammen; die Aktivitäten werden vom VDAB durchgeführt (bestimmte Aktivitäten werden an Outplacement-Agenturen vergeben).

[15]             Zu diesen Maßnahmen gehören die Einrichtung und der Betrieb der Website „Werkpuntlimburg“ (http://herstructureringenlimburg.vdab.be), die Organisation von Jobmessen, gemischt finanzierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen (VDAB/Provinz Limburg), Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit branchenspezifischen Bildungsfonds (z. B. FTML, LIMOB), eine Reihe von Maßnahmen speziell für junge Menschen sowie die Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen.

[16]             Nur die Kosten der Maßnahmen, die im Zuge der ersten Entlassungswelle (479 zu unterstützende Arbeitskräfte) durchgeführt werden, sind Gegenstand dieses Antrags. Für Arbeitskräfte, die ihren Arbeitsplatz in einer der folgenden Entlassungswellen verlieren, werden möglicherweise weitere EGF-Anträge gestellt.

[17]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

[18]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

[19]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

[20]             ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.

[21]             ABl. C […] vom […], S. […].

[22]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.