Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/012 BE/Ford Genk, Belgien) /* COM/2014/0532 final - 2014/ () */
BEGRÜNDUNG HINTERGRUND DES VORSCHLAGS 1. Für Anträge, die bis zum 31. Dezember
2013 gestellt wurden, sind die Regeln für Finanzbeiträge des Europäischen Fonds
zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[1] niedergelegt. 2. Am 23. Dezember 2013
übermittelte Belgien den Antrag EGF/2013/012 BE/Ford Genk auf einen
Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in dem Montagewerk der Ford-Werke
GmbH[2] in Genk („Ford Genk“)
und in zehn Zuliefererbetrieben von Ford Genk in Belgien. Der Antrag wurde bis
zum 12. Juni 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt. 3. Nach Prüfung des Antrags gelangte
die Kommission gemäß den anzuwendenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem
Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt
sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS EGF-Antrag: || EGF/2013/012 Ford Genk Mitgliedstaat || Belgien Datum der Antragstellung || 23.12.2013 Interventionskriterium: || Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung Hauptunternehmen: || Ford-Werke GmbH Zahl der Zulieferer und nachgeschalteten Hersteller: || 10 Bezugszeitraum: || 1.7.2013-1.11.2013 Datum, ab dem personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden: || 1.7.2013 Entlassungen im Bezugszeitraum: || 469 Entlassungen vor und nach dem Bezugszeitraum: || 43 Entlassungen insgesamt: || 512 Zahl der Personen, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden: || 479 Kosten für personalisierte Dienstleistungen: || 1 085 890 EUR Kosten für die Durchführung des EGF: || 56 000 EUR (4,9 % der Gesamtkosten). Gesamtkosten: || 1 141 890 EUR Beantragter Finanzbeitrag des EGF: || 570 945 EUR (50 % der Gesamtkosten) ANALYSE DES ANTRAGS Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge
der Globalisierung 4. Zur Begründung des
Zusammenhangs zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen
im Welthandelsgefüge bringen die belgischen Behörden vor, dass es bei der Pkw-Produktion,
der Aktivität von Ford Genk, zu einer schwerwiegenden Störung der
wirtschaftlichen Entwicklung und insbesondere zu einem raschen Rückgang des
EU-Marktanteils gekommen ist. 5. Den von den belgischen
Behörden angeführten Informationen[3]
zufolge (siehe Schaubild unten) sank die Pkw-Produktion in der EU-27 zwischen 2007
und 2012 von 17,10 Mio. Stück auf 14,61 Mio. Stück (-14,6 %;
jährlicher Rückgang um 3,1 %), während im gleichen Zeitraum die
Pkw-Produktion weltweit von 53,05 Mio. Stück auf 63,07 Mio. Stück
stieg (+18,9 %; jährliches Wachstum um 3,5 %). Dadurch sank der mengenmäßige
Marktanteil der EU-27 an der weltweiten Pkw-Herstellung von 32,2 % auf 23,2 %
(-28,2 %; jährlicher Rückgang um 6,4 %). Zum Vergleich: In demselben
Zeitraum baute China seinen Marktanteil von 12,0 % auf 24,6 % aus (+104,6 %;
jährliches Wachstum um 15,4 %), während die Marktanteile der anderen
großen Herstellerländer zwar ebenfalls sanken (Japan: ‑27,7 %/6,3 %
jährlicher Rückgang; Südkorea: -5,9 %/1,2 % jährlicher Rückgang; USA:
-12 %/2,5 % jährlicher Rückgang), jedoch nicht in demselben Maße wie
der Anteil der EU-27. Die Daten zeigen daher einen raschen Rückgang des
Marktanteils der EU an der weltweiten Pkw-Produktion. Marktanteil
an der weltweiten Herstellung von Pkw (Menge) Quelle: OICA 6. Die schwierige
wirtschaftliche Lage der Automobilbranche in der EU lässt sich vor allem auf
einen ständigen Rückgang der Neuwagenverkäufe zurückführen, der seinerseits mit
der Wirtschaftskrise und strukturellen Problemen (Überkapazitäten einiger
Hersteller in mehreren Mitgliedstaaten) zusammenhängt; diese Situation
beeinträchtigt die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Automobilbranche insgesamt. Diese Faktoren haben bei mehreren
Automobilherstellern und ihren Zulieferern zu Werksschließungen und
Umstrukturierungen geführt, was in den letzten Jahren Massenentlassungen in der
Automobilherstellung zur Folge hatte. Zwischen 2008 und 2013 beispielsweise
sank die Zahl der Beschäftigten in der Pkw-Herstellung (NACE Rev. 2
Abteilung 29 „Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen“) in der EU-27
um rund 220 000 von 3,16 Mio. auf 2,94 Mio. (-7,0 %).[4] 7. Seit der Einrichtung des EGF
im Jahr 2007 betrafen 17 Beschlüsse zur Mobilisierung des Fonds die
Automobilindustrie.[5]
Vor allem der Rückgang des Marktanteils der EU in der Pkw-Produktionsbranche war
bereits Gegenstand von acht EGF-Beschlüssen.[6]
Zahl der Entlassungen und Erfüllung der
Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe c 8. Beantragt wird eine
Intervention nach Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung, dem
zufolge unter außergewöhnlichen Umständen ein Antrag auch als zulässig
betrachtet werden kann, wenn die Bedingungen gemäß Artikel 2 Buchstaben a
oder b der EGF-Verordnung nicht vollständig erfüllt sind, sofern die
Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen für die Beschäftigung und die lokale
Wirtschaft haben. 9. Der Antrag betrifft 469
Entlassungen über einen Zeitraum von vier Monaten zwischen dem 1. Juli 2013
und dem 1. November 2013 (246 Entlassungen bei Ford Genk und 223 Entlassungen
bei acht Zuliefererbetrieben) sowie 43 Entlassungen nach diesem Zeitraum,
zwischen dem 1. November 2013 und dem 23. Dezember 2013 (26
Entlassungen bei Ford Genk und 17 Entlassungen bei sieben Zulieferern),
die jedoch im Zusammenhang mit demselben Massenentlassungsverfahren stehen.
Diese Gesamtzahl von 512 Entlassungen in und nach dem Bezugszeitraum entspricht
einer ersten Entlassungswelle bei Ford Genk und seinen Zulieferern[7] und einem Personalabbau
bei den Zulieferern von Ford Genk aufgrund der Reduzierung der Aktivitäten im
Vorfeld der Schließung des Werks. Unternehmen || Zahl der Entlassungen: || Entlassungen im Bezugszeitraum || Entlassungen nach dem Bezugszeitraum || Insgesamt Ford Genk (Ford-Werke GmbH) || 246 || 26 || 272 BASF Coatings Services NV || 1 || 0 || 1 Belplas Industries BVBA || 0 || 1 || 1 FACIL Europe BVBA || 9 || 0 || 9 Henkel Industrieservice BVBA || 7 || 0 || 7 IAC Group BVBA || 46 || 4 || 50 Lear Corporation Belgium CVA || 33 || 5 || 38 Service Magazijn Limburg NV || 73 || 1 || 74 Syncreon Genk BVBA || 42 || 3 || 45 Transport Service NV || 0 || 2 || 2 Zender Industrie België NV || 12 || 1 || 13 Insgesamt || 469 || 43 || 512 10. Die Entlassungen wurden ab dem
Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertragsverhältnisses vor
dessen vertragsmäßigem Ende berechnet, gemäß Artikel 2 zweiter Absatz
zweiter Gedankenstrich der EGF-Verordnung („Methode 2“). 11. Der Antrag erfüllt daher
teilweise die Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe a der
EGF-Verordnung, da er Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten
in einem Unternehmen in einem Mitgliedstaat betrifft; er weicht jedoch insofern
von den Kriterien ab, als im Bezugszeitraum weniger als fünfhundert
Entlassungen vorgenommen werden. 12. Die belgischen Behörden führen
außergewöhnliche Umstände an, da im Zuge der ersten Entlassungswelle im
Bezugszeitraum zwar die Schwelle von 500 Entlassungen nicht erreicht wurde,
jedoch zwei weitere Wellen erwartet werden: die erste im Lauf des Jahres 2014
(rund 650 Entlassungen bei Ford Genk und seinen Zulieferern) und die
zweite bei Schließung des Werks Ende 2014 (rund 4000 Entlassungen bei
Ford Genk und seinen Zulieferern). In diesem Zusammenhang werden die belgischen
Behörden möglicherweise ebenfalls EGF-Anträge stellen. Was diese erste Entlassungswelle
angeht, so wird die Schwelle von 500 Entlassungen zwar nicht erreicht, die
belgischen Behörden möchten jedoch so schnell wie möglich Maßnahmen für diese
erste Gruppe entlassener Arbeitskräfte ergreifen, um deren Chancen auf einen
neuen Arbeitsplatz zu verbessern und allen ehemaligen Beschäftigten die
gleichen Möglichkeiten zu bieten. Insgesamt gehen durch die Schließung des
Ford-Werks Genk sehr viele Arbeitsplätze verloren (rund 4340 Entlassungen
bei Ford Genk und 2820 Entlassungen bei den Zulieferern in der gleichen
Region). Den Analysen der belgischen Behörden[8]
zufolge werden diese Entlassungen schwerwiegende Auswirkungen für die
Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben. Erläuterung des unvorhergesehenen
Charakters der Entlassungen 13. Die belgischen Behörden führen
an, dass die Schließung des Ford-Werks in Genk nicht vorherzusehen war. Im
September 2010 schlossen die Ford-Unternehmensleitung und die im Ford-Werk in
Genk vertretenen Gewerkschaften eine Vereinbarung über Investitionszusagen für
den Zeitraum 2010-2014, in der sich Ford verpflichtete, drei Modelle (Mondeo,
S-Max, Galaxy) weiter im Genker Werk zu produzieren und auch in Zukunft Modelle
des gleichen Segments in Genk herstellen zu lassen. Außerdem sagte die
Unternehmensleitung zu, die installierte Kapazität von 225 000 Stück pro
Jahr beizubehalten und während der Laufzeit der Vereinbarung keine
Massenentlassungen bei Ford Genk vorzunehmen. Im Gegenzug stimmten die
Gewerkschaften einer Reduzierung der Personalkosten zu.[9] Den belgischen Behörden
zufolge dementierte die Ford-Unternehmensführung im September 2012 Gerüchte
über die Schließung des Werks und bestätigte, dass ab Oktober 2013 das
neue Mondeo-Modell in Genk hergestellt werden sollte. Im Oktober 2012
kündigte Ford jedoch seine Absicht an, das Werk in Genk Ende 2014 zu
schließen und die neuen Pkw-Modelle in anderen Werken in der EU herstellen zu
lassen.[10] Benennung der gezielt zu unterstützenden
Arbeitskräfte 14. Nach Schätzungen der
belgischen Behörden werden 479 der 512 in der ersten Welle entlassenen
Arbeitskräfte an den durch den EGF kofinanzierten Maßnahmen teilnehmen
(d. h. die gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte).[11] 15. Aufschlüsselung der zu
unterstützenden Arbeitskräfte nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Alter: Gruppe || Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte Geschlecht: || Männer: || 401 || Frauen: || 78 Staatsangehörigkeit: || EU || 479 || Nicht-EU || 0 Alter || 15- bis 24-Jährige || 3 || 25- bis 54-Jährige || 470 || 55- bis 64-Jährige || 6 || über 64-Jährige || 0 16. Sieben der zu unterstützenden
Arbeitskräfte haben ein langfristiges gesundheitliches Problem oder eine
Behinderung. 17. Aufschlüsselung der
Arbeitskräfte nach Berufsgruppen[12]: ISCO-08-Hauptgruppe || Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte 1 Führungskräfte || 0 2 Akademische Berufe || 39 3 Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe || 59 4 Bürokräfte || 3 5 Dienstleistungs- und Verkaufsberufe || 0 7 Handwerks- und verwandte Berufe || 39 8 Anlagen- und Maschinenbediener sowie Montierer || 253 9 Hilfsarbeitskräfte || 4 Unbekannt/Daten nicht vorhanden || 82 18. Belgien hat bestätigt, dass im
Einklang mit Artikel 7 der EGF-Verordnung eine Politik der Gleichstellung
und der Nichtdiskriminierung beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und
bei deren Durchführung angewandt wird. Beschreibung des betreffenden Gebiets,
seiner Behörden und anderer Beteiligter 19. Die Entlassungen bei Ford Genk
und seinen Zulieferern betreffen hauptsächlich die Provinz Limburg in der
Flämischen Region im Nordosten Belgiens. Die Provinz Limburg ist ein ehemaliges
Bergbaurevier, und die Beschäftigung hängt stark von den traditionellen
Industriezweigen ab. Den belgischen Behörden zufolge ist die Provinz Limburg im
Vergleich zum Durchschnitt der Flämischen Region durch eine hohe
Arbeitslosigkeit, ein geringeres Qualifikations- und Kompetenzniveau und durch
ein weniger entwickeltes Bildungsangebot gekennzeichnet. Zudem scheinen die
Unternehmen in der Provinz Limburg im Allgemeinen weniger innovativ und weniger
international ausgerichtet zu sein als der flämische Durchschnitt (gemessen am
Anteil an den Ausfuhren und dem Zustrom ausländischer Investitionen), und auch
die Zahl der Start-up-Unternehmen ist relativ gering. Laut den belgischen
Behörden ist die Provinz Limburg aufgrund einer schwachen Infrastrukturentwicklung
relativ schlecht angebunden. 20. Die für den EGF-Antrag
zuständige Behörde ist die flämische Agentur für den Europäischen Sozialfonds
(ESF). Zuständig für die Durchführung der EGF-kofinanzierten Maßnahmen sind
hauptsächlich das flämische Amt für Arbeitsvermittlung und Berufsbildung (VDAB)
und das nationale Arbeitsamt (RVA). 21. Zu den Stellen, die mit der
allgemeinen Koordinierung und Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen
betraut sind, gehören: –
die Regierung der Flämischen Gemeinschaft
(Ministerpräsident, Arbeitsminister); –
die Provinz Limburg; –
die Gewerkschaften (ABVV, ACV, ACLVB); –
der Regionale Beratende Wirtschafts- und
Sozialausschuss (RESOC) und der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Provinz
Limburg (SERR Limburg) –
der Beschäftigungs- und Ausbildungsfonds für die
metallverarbeitende Industrie der Provinz Limburg (FTML) und das Limburger
Institut für die Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten der
metallverarbeitenden Industrie (LIMOB); –
die Unternehmerplattform „Nieuw-Ondernemend
Limburg“ (die den Verband der Technologieindustrie, den flämischen Bauernbund,
den Limburger Bauverband, den Flämischen Selbständigenverband/Limburg, die Liga
christlicher Arbeitgeber/Limburg sowie die Flämische Handelskammer Limburg
zusammenbringt). 22. Die flämische Regierung hat
außerdem eine eigene Taskforce eingerichtet, an der alle betroffenen
Interessenträger teilnehmen (Sozialpartner, Arbeitgeberverbände, lokale und
regionale Behörden, Branchenverbände usw.). Die Kommissionsdienststellen wurden
in die Arbeiten der Taskforce einbezogen. Erwartete
Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale
Beschäftigungslage 23. Ford
Genk war der größte Arbeitgeber der Provinz Limburg und beschäftigte 1,7 %
der gesamten erwerbstätigen Bevölkerung. Auf Ford Genk entfielen 10 % des
gesamten Umsatzes der 500 größten Unternehmen in Limburg. 24. Die belgischen Behörden
führten eine Studie[13] an, der zufolge pro 100 Entlassungen bei Ford Genk 65 Arbeitsplätze
bei direkten und indirekten Zulieferern in Limburg und weitere 72 Arbeitsplätze
bei Zulieferern an anderen Standorten in der Flämischen Region abgebaut werden. Das würde bedeuten, dass zu den 4340 geplanten
Entlassungen im Rahmen der Schließung des Ford-Werks Genk weitere 2820
Arbeitsplätze bei Zulieferern in Limburg und etwa 3110 bei Zulieferern an
anderen Standorten in der Flämischen Region abgebaut werden, sodass in der
Flämischen Region insgesamt rund 10 270 Arbeitsplätze verloren gehen
(Faktor 2,4). Durch den Rückgang der Kaufkraft
(Konsumausgaben) werden zudem voraussichtlich rund 1040 Arbeitsplätze in
Limburg und 450 Arbeitsplätze in der restlichen Flämischen Region abgebaut,
sodass die Verluste in der Flämischen Region sich schließlich insgesamt auf
rund 11 760 Arbeitsplätze belaufen könnten (Faktor 2,7). Auswirkung auf die Beschäftigung || Geschätzte Zahl verlorener Arbeitsplätze Direkte Arbeitsplatzverluste (Ford Genk) || 4 340 Indirekte Arbeitsplatzverluste (Zulieferer in Limburg) || 2 820 Indirekte Arbeitsplatzverluste (Zulieferer in der Flämischen Region) || 3 110 Induzierte Arbeitsplatzverluste (in Limburg) || 1 040 Induzierte Arbeitsplatzverluste (Zulieferer in der Flämischen Region) || 450 Insgesamt || 11 760 25. Insgesamt könnten also rund 8200 Arbeitsplätze
in der Provinz Limburg verloren gehen, was zu einem Anstieg der
Arbeitslosenquote in Limburg um 1,8 bis 2 Prozentpunkte führen würde (d. h.
ein Anstieg der regionalen Arbeitslosenquote um 26,5 % bis 29,4 %; von
6,8 % auf 7,9 %, wenn man die direkten Arbeitsplatzverluste bei Ford
Genk betrachtet, bzw. 8,6 % mit den indirekten Arbeitsplatzverlusten bzw. 8,8 %
mit den induzierten Arbeitsplatzverlusten). 26. Allgemein wird die Schließung
von Ford Genk zudem voraussichtlich eine Reduzierung des wirtschaftlichen
Wohlstands um 2,6 % bis 2,9 % (aufgrund des Produktionsrückgangs und
der geringeren Kaufkraft) und Absinken der Arbeitsproduktivität um 10,9 %
(gemessen an der Wertschöpfung) zur Folge haben. Zu finanzierende personalisierte
Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür veranschlagten Kosten 27. Nur ein Teil der Maßnahmen,
die die belgischen Behörden zur Unterstützung der entlassenen Arbeitskräfte im
Zuge der Schließung des Ford-Werks in Genk durchführen, wird durch den EGF
kofinanziert. Maßnahmen, die nach belgischem Recht im Rahmen von
Massenentlassungsverfahren vorgeschrieben sind[14],
sowie zusätzliche Maßnahmen, die aus anderen Quellen als dem EGF finanziert
werden[15],
sind daher nicht Gegenstand dieses EGF-Antrags. Die allgemeine Koordinierung
aller Maßnahmen (gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen, zusätzliche Maßnahmen,
EGF-finanzierte Maßnahmen) obliegt dem VDAB. 28. Folgende Maßnahmen fallen
unter die personalisierten Dienstleistungen für entlassene Arbeitskräfte, die
im Zuge der ersten Entlassungswelle[16]
vom EGF kofinanziert werden (nach Kategorien aufgeführt): (1)
Unterstützung bei der Arbeitssuche: –
Key Account Manager: Im
Rahmen der Initiative „Jobs voor Limburg“ sorgt ein Key Account Manager im VDAB
für die Koordinierung der Stellenangebote von Unternehmen, die ihr Interesse an
der Einstellung von ehemaligen Arbeitskräften von Ford Genk oder seinen
Zulieferern bekundet haben; außerdem entwickelt er/sie Initiativen zur
Förderung dieser Aktivität (z. B. betreut er/sie den zu diesem Zweck
eingerichteten E-Mail-Dienst). –
Social Intervention Advisor (SIA): Der Social Intervention Advisor im VDAB wird den zu unterstützenden
Arbeitskräften folgende Aktivitäten anbieten: (i) Informationsveranstaltung vor
der Entlassung (erste Unterstützungsmaßnahmen der Beschäftigungseinheit,
Erstellung eines Dossiers als Voranmeldung im System der Arbeitsvermittlung,
Information über Rechte und Pflichten im Rahmen der allgemeinen Maßnahmen des
Sozialplans, Outplacement-Beratung usw.); (ii) Informationsveranstaltung nach
der Entlassung (gemeinsam mit RVA) über die Rechte und Pflichten Arbeitsuchender,
Leistungen bei Arbeitslosigkeit, verfügbare Hilfs- und Unterstützungsangebote,
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten usw.; (iii) Einzelgespräche mit den
entlassenen Arbeitskräften und Vorstellung der Angebote des VDAB entsprechend den
Bedürfnissen eines jeden Arbeitnehmers; (iv) Helpdesk-Funktion. –
Information über vorhandene Möglichkeiten der
beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung: Potenzielle
Arbeitgeber werden am Arbeitsplatz (Ford-Werk in Genk, vor Beginn oder nach
Ende der Schicht) Gruppeninformationsveranstaltungen für alle zu
unterstützenden Arbeitskräfte durchführen; zwischen Juli 2013 und Herbst 2013
wurden Kurzzeitpraktika beim Eisenbahnbetreiber Infrabel angeboten (80 zu
unterstützende Arbeitskräfte). –
Aktive arbeitsplatzorientierte Beratung: Die VDAB-Mitarbeiter werden etwa 150 zu unterstützenden
Arbeitskräften folgende Leistungen anbieten: (i) Suche nach Stellenangeboten;
(ii) Kontaktaufnahme zu potenziellen Arbeitgebern; (iii) Organisation von
Unternehmensbesuchen; (iv) Entwicklung anderer Werbemaßnahmen; (v) individuelle
Beratung für Personen, die eine Stelle gefunden haben (drei Monate). (2)
Fort- und Weiterbildung, Umschulung: –
Berufsbildende Kurse:
Das VDAB wird berufsbildende Kurse in Bereichen anbieten, die den Bedürfnissen
der zu unterstützenden Arbeitskräfte entsprechen; diese Bedürfnisse werden in
den Informations-, Berufsberatungs- und Orientierungsgesprächen identifiziert.
Die Kurse werden entweder vom VDAB angeboten oder im Rahmen einer Ausschreibung
an externe Bildungsanbieter vergeben. Die berufsbildenden Kurse sollen etwa 100
bis 110 Arbeitskräften angeboten werden. Außerdem werden rund 30 der zu
unterstützenden Arbeitskräfte Praktika absolvieren, die wenige Tage oder
mehrere Wochen dauern können; jedes Praktikum wird von einem
unternehmensinternen Mentor überwacht und von einem Coach des VDAB oder des externen
Anbieters nachbereitet. –
Beschäftigung durch individuelle
Berufsausbildung: Im Rahmen eines allgemeinen, vom
VDAB verwalteten Programms („individuele beroepsopleiding“ – IBO) werden
Unternehmen eine individuelle Berufsausbildung am Arbeitsplatz über einen
Zeitraum von einem bis sechs Monaten anbieten (die von einem Mentor oder unter
dessen Aufsicht durchgeführt wird); dieses Angebot gilt für etwa 75 zu
unterstützende Arbeitskräfte. Am Ende dieser Ausbildung am Arbeitsplatz müssen
die Unternehmen dem Teilnehmer einen befristeten oder unbefristeten
Arbeitsvertrag anbieten. –
Bewerbungstraining:
Externe Anbieter werden rund 75 zu unterstützenden Arbeitskräften Fortbildungen
zur Arbeitsuche in Form von Gruppenveranstaltungen (Gruppenübungen,
Simulationen usw.) anbieten; der Schwerpunkt liegt dabei auf Gruppen wie
älteren Arbeitnehmern oder Personen, deren Muttersprache nicht Niederländisch
ist; Bewerbungen werden von einem Coach begleitet. 29. Diese Maßnahmen stellen aktive
Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen gemäß
Artikel 3 der EG-Verordnung zählen. 30. Die Gesamtkosten betragen
schätzungsweise 1 141 890 EUR, davon 1 085 890 EUR
für personalisierte Dienstleistungen und 56 000 EUR (4,9 % der
Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF (vorbereitende Maßnahmen, Verwaltung,
Information und Werbung, Kontrolle). Insgesamt wird ein
Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 570 945 EUR (50 % der
Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte || Veranschlagte Kosten je unterstützte Arbeitskraft (EUR)* || Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)* Personalisierte Dienstleistungen: || || || (1) Hilfe bei der Arbeitssuche: || || || – Key Account Manager || 479 || 47 || 22 400 – Social Intervention Advisor (SIA) || 479 || 184 || 88 000 – Information über vorhandene Möglichkeiten der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung || 479 || 4 || 1 900 – Aktive arbeitsplatzorientierte Beratung || 150 || 1 000 || 150 000 Fort- und Weiterbildung, Umschulung || || || – Berufsbildende Kurse || 30-110 || keine Angabe || 718 094 – Beschäftigung durch individuelle Berufsausbildung || 75 || 470 || 35 272 – Bewerbungstraining || 75 || 936 || 70 224 Zwischensumme: || – || – || 1 085 890 Ausgaben für die Durchführung des EGF || || || 1. Vorbereitende Maßnahmen || – || – || 0 2. Verwaltung || – || – || 40 000 3. Informations- und Werbemaßnahmen || – || – || 6 000 4. Kontrolltätigkeiten || – || – || 10 000 Zwischensumme: || – || – || 56 000 Gesamtkosten: || – || – || 1 141 890 EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten) || – || – || 570 945 * Gerundete Angaben. 31. Die belgischen Behörden
bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den
Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen
wurden, um Doppelförderung auszuschließen. Datum, ab dem personalisierte
Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant
sind 32. Belgien begann am 1. Juli
2013 mit den personalisierten Dienstleistungen zugunsten der betroffenen
Arbeitskräfte. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine
Unterstützung durch den EGF möglich ist. Verfahren für die Anhörung der
Sozialpartner 33. Das VDAB hat die im SERR
Limburg vertretenen Sozialpartner über die Ziele und geplanten Maßnahmen des
EGF-Antrags informiert. Vertreter aller im SERR Limburg vertretenen
Sozialpartner nehmen an einem Monitoringausschuss teil, der zur Erstellung des
EGF-Antrags eingerichtet wurde. Außerdem war der EGF-Antrag Gegenstand von
Diskussionen mit den Sozialpartnern im Rahmen der regelmäßigen Berichterstattung
über die Umsetzung des Strategischen Aktionsplans Limburg („Strategisch
Actieplan Limburg in het Kwadraat“ – SALK), der aufgestellt wurde, um die
Auswirkungen der Schließung des Ford-Werks in Genk auf die Region abzufangen. 34. Die belgischen Behörden haben
bestätigt, dass die nationalen und EU-Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen eingehalten wurden. Informationen über Maßnahmen, die
aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen
obligatorisch sind 35. Die belgischen Behörden haben
bestätigt, –
dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle
von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen
Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind; –
dass die Maßnahmen einzelne Personen unterstützen
und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen; –
dass die Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen
EU-Fonds oder ‑Finanzinstrumenten erhalten. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 36. Der Antrag enthält eine
ausführliche Beschreibung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme, in der die
Zuständigkeiten der beteiligten Gremien dargestellt werden. Der Finanzbeitrag
des EGF wird von den Stellen verwaltet und kontrolliert, die auch die
ESF-Mittel verwalten. Eine Einheit der ESF-Agentur Flandern wird als
Verwaltungsbehörde dienen, eine davon unabhängige Einheit innerhalb der
ESF-Agentur Flandern als Zertifizierungsbehörde. Finanzierung 37. Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[17] kann der Europäische
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen
Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht in
Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in
Anspruch genommen werden. 38. Unter Berücksichtigung des
maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit,
Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den beantragten
Beitrag (570 945 EUR), der 50 % der Gesamtkosten der Maßnahmen
entspricht, aus dem EGF bereitzustellen. 39. Der vorgeschlagene Beschluss
über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nr. 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[18] vom Europäischen
Parlament und dem Rat einvernehmlich erlassen. 40. Gleichzeitig unterbreitet die
Kommission, wie unter Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom
2. Dezember 2013 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung,
mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den
Haushaltsplan 2014 eingesetzt werden. Quellen von Mitteln für Zahlungen 41. Die Mittel aus der
EGF-Haushaltslinie im Haushalt 2014 werden zur Deckung der für den Antrag
benötigten 570 945 EUR herangezogen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(Antrag EGF/2013/012 BE/Ford Genk, Belgien) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung
vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der
Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich
und die wirtschaftliche Haushaltsführung[19],
insbesondere auf Nummer 13, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur
Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[20], insbesondere auf
Artikel 12 Absatz 3, auf Vorschlag der Europäischen Kommission[21], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die
infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der
Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen
bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen. (2) Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 zur Festlegung des mehrjährigen
Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[22]
darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio.
EUR nicht überschreiten. (3) Belgien stellte am 23. Dezember
2013 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen bei
dem Unternehmen Ford-Werke GmbH und zehn seiner Zulieferer und ergänzte den
Antrag bis zum 12. Juni 2014 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag
erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006
geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die
Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 570 945 EUR
bereitzustellen. (4) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Belgiens
bereitgestellt werden kann — HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Europäische Fonds für
die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der
Betrag von 570 945 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen
bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [2] Die Ford-Werke GmbH, eine Tochtergesellschaft der Ford
of Europe AG, hat ihren eingetragenen Sitz in Köln (Deutschland). Sie betreibt
Montagewerke in Köln und Saarlouis (Deutschland) sowie in Genk (Belgien). [3] Quelle: International Organisation of Motor Vehicle
Manufacturers (OICA). [4] Quelle: Eurostat (Online Datencode: lfsa_egan22d). [5] Siehe EGF-Datenbank unter http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=582&langId=de. [6] Siehe Kommissionsvorschläge zu folgenden Anträgen:
EGF/2007/001 FR/Peugeot SA (KOM(2007) 415 endg. vom 12.7.2007),
EGF/2007/010 PT/Lisboa-Alentejo (KOM(2008) 94 endg. vom 20.2.2008),
EGF/2008/002 ES/Delphi (KOM(2008) 547 endg. vom 9.9.2008),
EGF/2008/004 ES/Castilla y León/Aragón (KOM(2009) 150 endg. vom
26.3.2009), EGF/2009/013 DE/Karmann (KOM(2010) 7 endg. vom
22.1.2010), EGF/2012/004 ES/Grupo Santana (COM(2014) 116 final vom
5.3.2014), EGF/2012/005 SE/Saab (COM(2012) 622 final vom 19.10.2012),
EGF/2012/008 IT/De Tomaso automobili (COM(2013) 469 final vom
28.6.2013). [7] Freiwilliges Ausscheiden im Rahmen des von den
Sozialpartnern vereinbarten Sozialplans. [8] Siehe Abschnitte 0-26. [9] Siehe
die Pressemitteilung unter https://media.ford.com/content/fordmedia/fna/us/en/news/2010/11/30/ford-genk-agreement-shows-confidence-and-commitment-to-flanders-.html.
[10] Siehe
die Pressemitteilung unter https://media.ford.com/content/fordmedia/fna/us/en/news/2012/10/24/ford-plans-to-restructure-european-manufacturing-operations.html. [11] Gemäß Artikel 3a Buchstabe b der EGF-Verordnung
können bei Anträgen nach Artikel 2 Buchstabe c der EGF-Verordnung,
die von den Bedingungen gemäß Artikel 2 Buchstabe a abweichen,
Arbeitnehmer, die nach dem Bezugszeitraum entlassen werden, ebenfalls für eine
Unterstützung in Frage kommen, sofern es sich um Entlassungen nach der
allgemeinen Erklärung der beabsichtigten Entlassungen handelt und ein
eindeutiger ursächlicher Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt werden kann,
das die Entlassungen während des Bezugszeitraums bewirkt hat. Da diese
Bedingungen erfüllt sind, können die 43 Arbeitskräfte, die nach dem
Bezugszeitraum entlassen wurden, daher ebenfalls an den durch den EGF
kofinanzierten Maßnahmen teilnehmen. [12] Hauptgruppen auf der Grundlage der Internationalen
Standardklassifikation der Beruf (ISCO-08). [13] Peeters,
L., Vancauteren, M., ‘Studie van de economische impact van de sluiting van Ford
Genk’, Universiteit Hasselt, November 2013, abrufbar unter http://www.uhasselt.be/documents/kizok/impactstudie.pdf. [14] Ford Genk und seine Zulieferer waren verpflichtet, im
Rahmen des Massenentlassungsverfahren „Beschäftigungseinheiten“ (tewerkstellingscel)
einzurichten, die den entlassenen Arbeitskräften Outplacement-Dienste bieten
(Unterstützung bei der Stellensuche, Berufsberatung, eine Aktivierungsvergütung
in Höhe von drei bis sechs Monatsgehältern, Reduzierung der
Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber, wenn der
Arbeitnehmer eine Stelle bei einem neuen Arbeitgeber findet, teilweise
Rückerstattung der Outplacement-Kosten für den entlassenden Arbeitgeber). Die
Beschäftigungseinheit bringt Arbeitgeber und Gewerkschaften zusammen; die
Aktivitäten werden vom VDAB durchgeführt (bestimmte Aktivitäten werden an
Outplacement-Agenturen vergeben). [15] Zu diesen Maßnahmen gehören die Einrichtung und der
Betrieb der Website „Werkpuntlimburg“ (http://herstructureringenlimburg.vdab.be),
die Organisation von Jobmessen, gemischt finanzierte Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen (VDAB/Provinz Limburg), Fort- und
Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit branchenspezifischen Bildungsfonds
(z. B. FTML, LIMOB), eine Reihe von Maßnahmen speziell für junge Menschen
sowie die Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen. [16] Nur die Kosten der Maßnahmen, die im Zuge der ersten
Entlassungswelle (479 zu unterstützende Arbeitskräfte) durchgeführt werden,
sind Gegenstand dieses Antrags. Für Arbeitskräfte, die ihren Arbeitsplatz in
einer der folgenden Entlassungswellen verlieren, werden möglicherweise weitere
EGF-Anträge gestellt. [17] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [18] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [19] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [20] ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1. [21] ABl. C […] vom […], S. […]. [22] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.