52014PC0515

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse) /* COM/2014/0515 final */


BEGRÜNDUNG

KONTEXT DES VORSCHLAGS

1.           Die Regeln für die Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1] („EGF-Verordnung“) niedergelegt.

2.           Die spanischen Behörden stellten den Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF nach Entlassungen und der Einstellung der Tätigkeit im Sinne von Artikel 3 der EGF-Verordnung (nachstehend „Entlassungen“ genannt) in 142 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen)[2] in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52) tätig waren.

3.           Nach Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß den geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF erfüllt sind.

ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS

EGF-Antrag: || EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse

Mitgliedstaat: || Spanien

Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene): || Comunidad Valenciana (ES52)

Datum der Einreichung des Antrags: || 25. März 2014

Datum der Bestätigung des Antragseingangs und Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen: || 7. April 2014

Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen: || 20. Mai 2014

Frist für den Abschluss der Bewertung: || 12. August 2014

Interventionskriterium: || Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung

Wirtschaftszweig(e) (NACE-Rev.-2-Abteilung): || Abteilung 25 („Herstellung von Metallerzeugnissen“)

Bezugszeitraum (neun Monate): || 1. April 2013 – 31. Dezember 2013

Zahl der Entlassungen oder der Fälle einer Tätigkeitsaufgabe während des Bezugszeitraums: || 633

Zahl der Begünstigten, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen: || 300

Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen || EUR 1 622 640

Mittel für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung || EUR 76 000

Gesamtkosten || EUR 1 698 640

Beantragter Finanzbeitrag des EGF (EUR): || EUR 1 019 184 (60 % der Gesamtkosten)

BEWERTUNG DES ANTRAGS

Verfahren

4.           Die spanischen Behörden haben den Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse am 25. März 2014 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die Interventionskriterien gemäß den nachstehenden Nummern 5 bis 7 erfüllt waren. Am 7. April 2014 bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags, also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags. Am selben Tag ersuchte die Kommission die spanischen Behörden um zusätzliche Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von 12 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt, läuft am 12. August 2014 ab.

Förderfähigkeit des Antrags

Interventionskriterien

5.           Die spanischen Behörden beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums von neun Monaten in Unternehmen, die in derselben NACE-Rev.2-Abteilung in einer oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau tätig sind, in mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss.

6.           Der Antrag betrifft Arbeitskräfte von 142 Unternehmen[3] der NACE-Rev.2-Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen) in der NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52), die entlassen wurden oder ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben[4].

7.           Der Bezugszeitraum von neun Monaten erstreckt sich vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2013.

Berechnung der Entlassungen und der Fälle der Aufgabe der Tätigkeit

8.           Die Entlassungen wurden wie folgt berechnet:

– 380 ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber gemäß Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates[5] die beabsichtigten Massenentlassungen schriftlich angezeigt hat. Die spanischen Behörden bestätigten vor dem Abschluss der Bewertung durch die Kommission, dass diese 380 Entlassungen tatsächlich vorgenommen wurden; und

– 253 Entlassungen ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende innerhalb des Bezugszeitraums.

Für eine Unterstützung in Frage kommende Begünstigte

9.           Für eine Unterstützung kommen somit 633 Begünstigte in Frage.

Zusammenhang zwischen den Entlassungen und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 befasst

10.         Zum Nachweis des Zusammenhangs zwischen den Entlassungen bzw. der Einstellung der Tätigkeit und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG) Nr. 546/2009 befasst, macht Spanien geltend, dass die metallverarbeitende Industrie eine Schlüsselrolle bei der Belieferung einer breiten Palette von Produktionsbetrieben insbesondere im Schiffbau, im Baugewerbe und in der Automobilindustrie spielt. In der gesamten EU wurden alle diese Branchen hart von der Wirtschaftskrise getroffen, wie die Kommission[6] und ihre Dienststellen[7] bereits früher festgestellt haben. Darüber hinaus gelten weiterhin die in früheren EGF-Anträgen in Bezug auf diese Branchen angeführten Argumente[8], vor allem die Argumente im Zusammenhang mit zwei EGF-Anträgen Spaniens, die denselben Sektor betrafen[9].

Index der Industrieproduktion (2010 = 100) Quelle: Eurostat

11.         Das vorstehende Schaubild zeigt, dass das durchschnittliche jährliche Wachstum des Index der Industrieproduktion zwischen 2000 und 2007, d. h. vor der Wirtschafts- und Finanzkrise, in der EU-28 1,7 % betrug; im ersten Quartal 2008 erreichte der Index für die EU-28 seinen Höchststand (112,8). Zwischen April 2008 und April 2009 fiel die Industrieproduktion in der EU-28 um mehr als 22 Prozentpunkte. In den folgenden rund zwei Jahren setzte jedoch eine relativ dynamische Erholung ein. Seit Mai 2011 ist die Industrieproduktion erneut zurückgegangen. Der durchschnittliche EU-Index der Industrieproduktion des Jahres 2013 ist vergleichbar mit dem des Jahres 2003.

12.         In Spanien folgte das durchschnittliche jährliche Wachstum des Index der Industrieproduktion bis 2007 demselben Trend wie in der EU-28. Zwischen April 2008 und April 2009 ging die Industrieproduktion in Spanien jedoch um fast 27 Prozentpunkte zurück (fünf Punkte mehr als auf EU-28-Ebene) und erholte sich in der Folge nicht, sondern ging stetig zurück. Der durchschnittliche spanische Index der Industrieproduktion des Jahres 2013 ist vergleichbar mit dem des Jahres 1994.

13.         Spanien ist einer der Mitgliedstaaten, die am stärksten unter der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise leiden. Infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sind die Aussichten in der Industrie schlecht, so dass die Nachfrage nach Metall und Metallerzeugnissen zurückgegangen ist und das Produktionsvolumen abgenommen hat. In Spanien ist die Herstellung von Metallerzeugnissen 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 23,3 % und zwischen 2008 und 2013 um 36,6 % zurückgegangen.

Herstellung von Metallerzeugnissen (NACE-Rev.2-Abteilung 25) in Spanien (Volumenindex der Produktion 2010 = 100) Quelle: Eurostat

14.         Der Produktionsrückgang in der Industrie wirkte sich auf die Beschäftigung aus. In Spanien gingen so zwischen 2008 und 2012 annähernd 600 000 Arbeitsplätze in der Industrie verloren, 150 000 davon in der Herstellung von Metallerzeugnissen. Diese Arbeitsplatzverluste entsprachen 24 % der Gesamtbeschäftigung in der Industrie und 35 % der Gesamtbeschäftigung in der Metallbranche.

15.         Die Arbeitsplatzverluste in der Metallbranche in der Comunidad Valenciana waren sogar noch größer. 2008 gab es 35 868 Arbeitsplätze in der Metallbranche in der Comunidad Valenciana, im Jahr 2012 nur noch 20 873. Dies entspricht einem Rückgang um 43 %, was acht Prozentpunkte mehr als auf nationaler Ebene sind.

Ereignisse, die die Entlassungen bzw. die Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben

16.         Die Entlassungen gehen auf den massiven Einbruch der Produktion von Metallerzeugnissen in der Comunidad Valenciana infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise zurück. Der Umsatz der Branche ging im Zeitraum 2008-2012 um 38,5 % zurück; dieser Rückgang zog Entlassungen und andere Anpassungen wie vorübergehende Einstellung der Tätigkeit und Arbeitszeitverkürzungen nach sich.

17.         Die Arbeitsplätze in der Metallbranche der Comunidad Valenciana machen 7,4 % der Arbeitsplätze in dieser Branche auf Landesebene aus. Die Arbeitsplatzverluste in der Metallbranche in der Comunidad Valenciana entsprechen jedoch 10 % der Arbeitsplatzverluste insgesamt in dieser Branche, was zeigt, dass die Krise die Metallunternehmen in der Comunidad Valenciana härter getroffen hat als im Landesdurchschnitt. Dies lässt sich zum Teil dadurch erklären, dass die Metallunternehmen in der Comunidad Valenciana sehr stark von der Baubranche abhängen. Die Bedeutung der Baubranche in dieser Region wurde bereits in früheren EGF-Anträgen unterstrichen.[10]

Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage

18.         Laut den spanischen Behörden verschärfen die Entlassungen in der Metallbranche in der Comunidad Valenciana die Arbeitslosigkeit in der Region weiter.

Arbeitslosenquote in der Region Comunidad Valenciana

Quelle: Arbeitskräfteerhebung[11]

19.         Die Krise hatte erhebliche Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Comunidad Valenciana. Die Arbeitslosenquote in der Region stieg rasch von 9,6 % (Q1 2008) auf 28,0 % (Q1 2014) an. Laut den spanischen Behörden werden die Entlassungen in der Metallbranche die Beschäftigungslage in der betroffenen Region weiter verschärfen; die Lage ist umso heikler, als 25,4 % der Industriearbeitsplätze der Region auf die Metallbranche entfallen. Angesichts der Auswirkungen der Krise auf traditionelle Branchen wie die Keramik-, Schuh- und Textilindustrie sowie das Baugewerbe, die für die Wirtschaft der Region eine sehr wichtige Rolle spielen, gibt es zudem kaum freie Arbeitsplätze. Der EGF wurde für die Unterstützung entlassener Arbeitskräfte in der Comunidad Valenciana in allen genannten Branchen in Anspruch genommen.[12]

Vorgesehene Begünstigte und vorgeschlagene Maßnahmen

Vorgesehene Begünstigte

20.         Voraussichtlich nehmen 300 Begünstigte an den Maßnahmen teil.

21.         Nachstehend die Aufschlüsselung der vorgesehenen Begünstigten nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Altersgruppe:

Kategorie || Zahl der vorgesehenen Begünstigten

Geschlecht: || Männer: || 258 || (86,0 %)

|| Frauen: || 42 || (14,0 %)

Staatsangehörigkeit: || EU-Staatsangehörige: || 296 || (98,7 %)

|| Drittstaatsangehörige: || 4 || (1,3 %)

Altersgruppe: || 15- bis 24-Jährige: || 9 || (3,0 %)

|| 25- bis 29-Jährige: || 70 || (23,3 %)

|| 30- bis 54-Jährige: || 206 || (68,7 %)

|| 55- bis 64-Jährige: || 15 || (5,0 %)

|| über 64-Jährige: || 0 || (0,0 %)

Förderfähigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen

22.         Bei den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen, die zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der betreffenden Arbeitskräfte in das Erwerbsleben bilden.

– Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen: Dies ist die erste Maßnahme, die allen entlassenen Arbeitskräften angeboten wird; sie umfasst: (1) Allgemeine Informationsveranstaltungen und Einzelgespräche zu Kompetenz- und Schulungsanforderungen, verfügbaren Beratungs- und Schulungsprogrammen sowie Beihilfen und Anreizen; (2) Einschreibung.

– Berufsberatung: Dazu zählen die Profilerstellung für die teilnehmenden Arbeitskräfte und die Ausarbeitung eines personalisierten Wiedereingliederungspfads (Phase I), Workshops zu Vorgehensweisen bei der Arbeitssuche (Phase II) sowie Beratung und Follow-up zur personalisierten Unterstützung während des gesamten Durchführungszeitraums.

– Arbeitsvermittlung: Hierzu gehört eine intensive und proaktive Suche nach lokalen und regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Arbeitsvermittler und die anschließende Stellenvermittlung. Diese Maßnahme soll die individuelle Arbeitssuche durch die Begünstigten selbst ergänzen. Auf einer eigens eingerichteten Website werden den Arbeitskräften einige Online-Tools angeboten, die ihnen bei ihrer individuellen Arbeitssuche nützlich sein können.

– Aus- und Weiterbildung: Die Maßnahme „Aus- und Weiterbildung“ umfasst eine Reihe von Kursen: (1) Berufsbildung und Ausweitung der Kompetenzen. Die Berufsbildung wird sich auf berufliche Qualifikationen konzentrieren, die für den Umgang mit Lebensmitteln erforderlich sind, sowie auf Branchen, in denen Chancen auf Arbeit vorhanden oder absehbar sind, wie die Lebensmittelbranche (Lebensmittelsicherheit, HACCP[13], Six Sigma[14] usw.), die Verhütung berufsbedingter Gefahren und Qualitätskontrolle sowie Umweltstandards (ISO 9001[15], ISO 14000[16], EFQM[17] usw.), während die Ausweitung der Kompetenzen (d. h. die berufliche Weiterbildung innerhalb derselben Branche) darauf abzielt, die vorhandenen Kompetenzen der Teilnehmer zu verbessern. Die Ausweitung der Kompetenzen wird auf den künftigen Bedarf der Hersteller von Metallerzeugnissen ausgerichtet sein, z. B. Schweißtechniken (wie WIG-, MIG-/MAG-Schweißen[18], spezielle Schweißtechniken usw.), mechanische Auslegung (2D und 3D, CAD, CAD-CAM-Integrationssysteme), Maschinen- und Werkzeugeinrichter, Programmierung von CNC-Werkzeugmaschinen[19] usw. Rund 200 Arbeitskräfte dürften diese Schulungsmaßnahme in Anspruch nehmen. (2) Schulung in Querschnittskompetenzen. Angeboten werden Schulungen in einer Vielzahl von Kompetenzbereichen, die zu einer besseren Arbeitsleistung beitragen, wie IKT, Fremdsprachen, Betriebswirtschaft usw. Es wird erwartet, dass 100 Arbeitskräfte diese Möglichkeit nutzen werden. (3) Schulung am Arbeitsplatz. In Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen werden Schulungen am Arbeitsplatz durchgeführt, die die den Teilnehmern angebotene berufliche Aus- und Weiterbildung ergänzen sollen. Die Begünstigten haben so Gelegenheit, in einer realen Arbeitsumgebung zu lernen, und die an der Maßnahme teilnehmenden Unternehmen können die beruflichen Kompetenzen potenzieller Mitarbeiter testen. Es wird erwartet, dass 40 Arbeitskräfte diese Möglichkeit nutzen werden.

– Förderung des Unternehmertums: Diese Maßnahme, mit der entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden sollen, die ein Unternehmen gründen wollen, umfasst (1) spezielle Weiterbildungsmaßnahmen (wie Entwicklung einer Geschäftsidee, Planung, Durchführung von Machbarkeitsanalysen, Kapitalbeschaffung usw.) und (2) ein personalisiertes Tutoring während des gesamten Unternehmensgründungsprozesses und die Unterstützung bei den verwaltungstechnischen Abläufen. Die Teilnehmer können die Tutoring-Dienste auch nach der Unternehmensgründung in Anspruch nehmen. Arbeitskräfte, die ihre betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten verbessern müssen, erhalten im Rahmen der Schulung in Querschnittskompetenzen eine entsprechende Schulung.

– Anreiz zur Unternehmensgründung: Begünstigte, die in den Arbeitsmarkt zurückkehren, indem sie ihr eigenes Unternehmen gründen, erhalten einen Pauschalbetrag von 3000 EUR. Dieser Anreiz soll die Kosten der Unternehmensgründung decken.

– Beihilfe für die Arbeitssuche: Begünstigte, die dem vereinbarten Pfad zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt folgen, erhalten eine einmalige Beihilfe in Höhe von 300 EUR.

– Beitrag zu den Fahrtkosten: Die an den Maßnahmen teilnehmenden Arbeitskräfte erhalten einen Beitrag zu den Fahrtkosten. Der endgültige Betrag wird entsprechend den tatsächlichen Teilnahmetagen und der Entfernung berechnet. Die Teilnehmer dürften durchschnittlich schätzungsweise 400 EUR erhalten.

– Beschäftigungsanreiz: Begünstigte, die wieder eine Beschäftigung im Rahmen eines mindestens dreimonatigen Vertrags finden, erhalten einen einmaligen Lohnzuschuss in Höhe von 700 EUR, um sie — dies gilt vor allem für ältere Begünstigte — zur Rückkehr auf einen Arbeitsplatz insbesondere dann zu ermuntern, wenn die gebotenen Bedingungen weniger attraktiv als bei ihrem vorigen Arbeitsplatz sind.

23.         Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen.

24.         Die spanischen Behörden legten die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für die betreffenden Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt.

Veranschlagte Haushaltsmittel

25.         Die Gesamtkosten werden auf insgesamt 1 698 640 EUR geschätzt, wovon die Kosten für personalisierte Dienstleistungen mit 1 622 640 EUR und die Ausgaben für Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie der Kontrolle und Berichterstattung mit 76 000 EUR veranschlagt werden.

26.         Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 019 184 EUR (60 % der Gesamtkosten) beantragt.

Maßnahmen || Geschätzte Zahl von Teilnehmern || Geschätzte Kosten pro Teilnehmer (EUR) (*) || Geschätzte Gesamtkosten (EUR); (in % der Gesamtkosten) (**)

Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung)

Begrüßungs- und Informationssitzungen (Acogida) || 300 || 300 || 90 000

Berufsberatung (Orientación profesional personalizada) || 300 || 750 || 225 000

Arbeitsvermittlung (Intermediación laboral) || 300 || 900 || 270 000

Aus- und Weiterbildung (Formación) || 300 || 1 987 || 596 000

Förderung des Unternehmertums (Emprendimiento) || 30 || 1 638 || 49 140

Anreiz zur Unternehmensgründung (Incentivo a la constitución de negocios) || 20 || 3 000 || 60 000

Zwischensumme (a): || || 1 290 140 (79,5 %)

Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung) || ||

Beihilfe für die Arbeitssuche (Incentivo a la participación) || 300 || 300 || 90 000

Beitrag zu Fahrtkosten (Ayudas por desplazamientos) || 300 || 400 || 120 000

Beschäftigungsanreiz (Incentivo a la reinserción) || 175 || 700 || 122 500

Zwischensumme (b): || || 332 500 (20,5 %)

Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung:

1. Vorbereitungsmaßnahmen || || 0

2. Verwaltung || || 58 000

3. Information und Werbung || || 9 000

4. Kontrolle und Berichterstattung || || 9 000

Zwischensumme (c): || || 76 000

(4,47 %)

Gesamtkosten (a + b + c): || || 1 698 640

(*) Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden die veranschlagten Kosten je Arbeitskraft gerundet. Die Rundung hat jedoch keine Auswirkung auf die Gesamtkosten jeder Maßnahme; es gilt der im Antrag Spaniens jeweils angegebene Betrag.

(**) Rundungsbedingte Differenz.

27.         Die Kosten der in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen als Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung übersteigen 35 % der Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen nicht. Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass diese Maßnahmen von der aktiven Teilnahme der Begünstigten an den Maßnahmen zur Arbeitssuche oder Weiterbildung abhängen.

28.         Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen.

Zeitraum, in dem Ausgaben für einen Finanzbeitrag in Frage kommen

29.         Die spanischen Behörden leiteten am 20. Juni 2014 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten der zu unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für die unter Nummer 22 dargelegten Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 20. Juni 2014 bis zum 20. Juni 2016 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

30.         Den spanischen Behörden entstanden ab dem 20. Juni 2014 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum vom 20. Juni 2014 bis zum 20. Dezember 2016 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage.

Komplementarität mit aus nationalen Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen

31.         Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union unterstützt werden.

32.         Die Hauptziele der operationellen ESF-Programme 2007-2013 für die Comunidad Valenciana sind die Förderung des lebenslangen Lernens der Arbeitskräfte und die Verringerung der Gefahr eines frühzeitigen Schulabgangs, mit besonderem Augenmerk auf die schwächsten Bevölkerungsgruppen bzw. Personen, die von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, vor allem junge Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte, die älter als 45 Jahre sind, Frauen sowie behinderte Menschen. Einige der EGF-Maßnahmen ähneln möglicherweise bestimmten ESF-Maßnahmen, es gibt jedoch einen Unterschied: Die EGF-Maßnahmen sind einmaliger und spezifischer Natur (sie richten sich an eine bestimmte Branche und eine bestimmte Personengruppe), und sie sind auf den individuellen Bedarf zugeschnitten und besonders intensiv. Durch laufende Beobachtung der ESF- und EGF-Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und der betreffenden Arbeitskräfte werden Überschneidungen zwischen ESF- und EGF-Maßnahmen verhindert.

33.         Es gibt folgende Quellen der nationalen Vor- oder Kofinanzierung: 30 % des Gesamtbudgets werden aus öffentlichen Mitteln der Generalitat Valenciana (autonome Regionalregierung) und insbesondere der SERVEF (öffentlichen Arbeitsverwaltung der Regionalregierung) bestritten; der Arbeitgeberverband Federación Empresarial Metalúrgica Valenciana-FEMEVAL und die Gewerkschaften UGT-PV und CCOO-PV steuern gemeinsam 10 % des Gesamtbudgets bei.

Verfahren für die Anhörung der vorgesehenen Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie lokaler und regionaler Gebietskörperschaften

34.         Die spanischen Behörden gaben an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache mit den in Nummer 33 als Kofinanzierungsquelle genannten Sozialpartnern FEMEVAL, UGT-PV und CCOO-PV ausgearbeitet wurde. Im dritten Quartal 2013 informierten die angesichts der rapiden Arbeitsplatzverluste in der Metallbranche besorgten Sozialpartner die öffentliche Arbeitsverwaltung der Regionalregierung SERVEF über ihre Bereitschaft, einen Antrag auf Finanzmittel aus dem EGF zur Unterstützung von in der Metallbranche entlassenen Arbeitskräften zu unterstützen. Auf mehreren Fachsitzungen im Dezember (16. und 23. Dezember), Januar (10. und 28. Januar) und Februar (3. Februar) wurde der vorgeschlagene Antrag mit den Sozialpartnern erörtert und vereinbart, insbesondere der Inhalt und der Zeitplan der Maßnahmen sowie die Zuweisung von Zuständigkeiten und die Aufgabenverteilung.

Verwaltungs- und Kontrollsysteme

35.         Der Antrag enthält eine ausführliche Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag des EGF von denselben Stellen wie der Europäische Sozialfonds verwaltet und kontrolliert wird. SERVEF ist die zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde.

Verpflichtungszusagen des betreffenden Mitgliedstaats

36.         Die spanischen Behörden haben – wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben:

– Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und bei ihrer Durchführung beachtet;

– die nationalen und die EU-Rechtsvorschriften über Massenentlassungen wurden eingehalten;

– die vorgeschlagenen Maßnahmen werden einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Branchen dienen;

– die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen;

– die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden;

– der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über staatliche Beihilfen.

AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT

Haushaltsvorschlag

37.         Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[20] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

38.         Nach Prüfung des Antrags hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden Personen, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 019 184 EUR (60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen, damit auf den Antrag hin ein Finanzbeitrag bereitgestellt werden kann.

39.         Der vorgeschlagene Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF wird nach der Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[21] einvernehmlich vom Europäischen Parlament und vom Rat gefasst.

Verwandte Rechtsakte

40.         Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des Betrags von 1 019 184 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie vor.

41.         Zum selben Zeitpunkt, zu dem die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF erlassen.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[22], insbesondere auf Artikel 15 Absatz 4,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Einklang mit dem Verfahren gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[23],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte und Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind bzw. ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

(2)       Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[24] darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.

(3)       Spanien stellte am 25. März 2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen Entlassungen[25] bei 142 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Produktion von Metallerzeugnissen)[26] in der NUTS-2-Region Comunidad Valenciana (ES52) tätig sind, den es gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch zusätzliche Informationen ergänzte. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF.

(4)       Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von 1 019 184 EUR für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann –

HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der EGF in Anspruch genommen, damit der Betrag von 1 019 184 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am […]

Im Namen des Europäischen Parlaments      Im Namen des Rates

Der Präsident                                                Der Präsident

[1]               ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.

[2]               Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

[3]               Die Aufstellung der betroffenen Unternehmen und die Anzahl der in den einzelnen Unternehmen entlassenen Arbeitskräfte ist in Anhang 1 enthalten.

[4]               Im Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung.

[5]               Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen (ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16).

[6]               KOM(2009) 104 vom 25.2.2009, „Mitteilung der Kommission – Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie“.

[7]               Eurostat – Statistik kurz gefasst 61/2011 über Industrie, Handel und Dienstleistungen, „Bautätigkeit der EU-27 geht vom Vorkrisen-Hoch bis zum zweiten Quartal 2011 um 16 % zurück“, http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-SF-11-061/EN/KS-SF-11-061-EN.PDF

[8]               In Bezug auf die Schiffbauindustrie, siehe: EGF/2010/006 PL/H. Cegielski-Poznan, EGF/2010/025 DK/Odense Steel Shipyard und EGF/2011/008 DK/Odense Steel Shipyard.

                In Bezug auf die Bauwirtschaft, siehe: EGF/2011/006 ES/Comunidad Valenciana Hochbau, EGF/2011/009 NL/Gelderland Hochbau 41, EGF/2011/012 NL/Noord Brabant-Zuid Holland und EGF/2011/017 ES/Aragón Hochbau.

                In Bezug auf die Automobilindustrie, siehe: EGF/2009/019 FR/Renault, EGF/2010/002 ES/Cataluña Automotive und 2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automotive.

[9]               COM(2012) 451 bezüglich EGF/2011/019 ES/Galicia Metall und COM(2012) 620 bezüglich EGF/2011/018 ES País Vasco Metall.

[10]             EGF/2011/006 ES Comunidad Valenciana Hochbau, COM(2012) 053 und drei Anträge in mit der Baubranche verbundenen Wirtschaftszweigen: EGF/2009/014 ES Comunidad Valenciana Keramik, KOM(2010) 216, EGF/2010/005 ES Comunidad Valenciana Naturstein, KOM(2010) 617 und EGF/2013/004 ES Comunidad Valenciana Baustoffe, COM(2013) 635.

[11]             Arbeitskräfteerhebung http://www.datosmacro.com/paro-epa/ccaa/valencia?sector=Tasa-de-paro&sc=EPA-.

[12]             Für das Baugewerbe und damit verbundene Wirtschaftszweige, siehe Fußnote 10; für die Textilindustrie, siehe EGF/2010/009 ES Comunidad Valenciana/Textiles, KOM(2010) 613 und EGF/2013/008 ES/ Comunidad Valenciana/Textilien, COM(2014) 45; für die Schuhindustrie, siehe EGF/2011/020 ES/ Comunidad Valenciana/Schuhe, COM(2012) 204.

[13]             HACCP – Hazard Analysis Critical Control Point (Analyse der Risiken und der kritischen Kontrollpunkte).

[14]             Six Sigma ist ein Managementsystem zur Prozessverbesserung.

[15]             ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest.

[16]             Die Norm ISO 14000 betrifft verschiedene Aspekte des Umweltmanagements.

[17]             Qualitätsmodell der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement (EFQM – European Foundation for Quality Management).

[18]             Wolfram-Inertgasschweißen (WIG-Schweißen), Metallschweißen mit inerten Gasen/Metallschweißen mit aktiven Gasen (MIG-/MAG-Schweißen).

[19]             Computergesteuerte (CNC-)Werkzeugmaschinen.

[20]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

[21]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

[22]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855.

[23]             ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1.

[24]             ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

[25]             Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der EGF-Verordnung.

[26]             Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

ANHANG

Unternehmen und Zahl der Entlassungen

ABANTIA INSTALACIONES, SA || 1 || INDUSTRIAL  ANREU SL || 1

ABANTIA TICSA, SAU || 3 || INDUSTRIAS JOSE TAMARIT MORENO SL || 1

ABELLÓN METAL, S.L. || 1 || INDUSTRIAS MECANICAS ROYSER S.L || 1

ACEROS Y OXICORTE ALICANTE S.L. || 1 || INDUSTRIAS METÁLICAS CARBÓ SA || 47

ADOLFO ALBA, S.L. || 1 || INDUSTRIAS OCHOA S.L || 1

ALMACENES METALURGICOS SAU - GRUPO ALMESA || 1 || INDUSTRIAS TAMS S.L || 1

ALMERICH CARPINTERIA METALICA SL || 1 || INDUSTRIAS YUK, SA || 1

ALMESA ALME SA || 1 || INFAC SL || 3

ALPHA DESSIN S.L || 2 || JUMAVI ILUMINACION, S.L. || 1

ALUCASMI, S.L. || 1 || KEMMERICH IBERICA S.L || 1

ALUMINIOS JOSE LUIS, S.L. || 1 || KOSY ,S.L. || 1

ALUMINIOS JUCRIMA, S.L. || 1 || LAMAS Y ESTANTERIAS ,S.L. || 1

ALUMINIOS MONFORTE SL || 1 || LUMOSA METALES S.L || 1

ALUMINIOS RAMJO SL || 2 || MANUFACTURAS TALLMAR S.L || 1

ALUMINIOS VER ASL || 1 || MANUFACTURAS VICEDO S.L || 1

ALUMINIS FAVARA, C.B. || 1 || MAR EXPLOT SLU || 2

ALUMINIS VIDAL TELLOLS, SL || 1 || MASSET Y CATALA FRANCISCO-ANTONIO || 1

ALUPLEX S.L || 1 || MATRICERIA Y DECOLETAJE, S.L. || 2

ANDEVAL, S.L. || 1 || MATRICERIA Y ESTAMPACION  F. SEGURA  SLU || 1

ANTONIO GARCIA SANCHEZ || 1 || MATRICES ALCANTARA,S.L. || 1

APLICACIONES TÉCNICAS DE LA ENERGÍA SL || 120 || MATRITRES,S.L. || 1

ARCELOMITTAL || 3 || METAL CRIS-JOHN ,S.L. || 1

ATECMAN VIALES SL || 1 || METALDYNE SINTERED COMPONENTS ESPAÑA,S.L. || 1

AUTOMATISMOS COS-MAR,S.L. || 1 || METALES TRABAJOS Y SERVICIOS SL || 6

BELSERHER,S.L. || 1 || METALESA, S.L. || 2

CALDERERI E INSTALACIONES GOMEZ ALMERO S.L. || 4 || METALICAS ELCHE SL || 1

CANDELA ALUMINIOS Y VIDRIO, S.L. || 1 || METALURGICAS  ASPRILLAS, S.L. || 1

CARMELO RESINA MANZANO || 1 || MODELOS ATIENZA S.L. || 2

CASTELLANO HERRAJES, COOP. V || 1 || MONTAJES PUENTES & PUENTES, SL || 1

CERRAJERIA DOMINGO SERNA, S.L. || 1 || NIQUELADOS VALENCIA S.L || 1

CERRAJERIA HERMANOS GARCIA S.L. || 4 || ORMET S.L || 2

CERRAJERIA MORATO, S.L. || 1 || PEREZ CAMPILLO FRANCISCO JAVIER || 1

CERRAJERIA SAN NICOLAS S.L || 1 || PERFIL 10 S.L. || 1

CERRAJERIA SILJO, S.L. || 1 || POLIESTER COLOR SA || 1

COLOREAR SL || 14 || PRODUCCIONES SIDERÚRGICAS DEL MEDITERRANEO SA - PROSIMED || 21

COPIMETAL, S.L. || 1 || PROFILTEK SPAIN SA || 3

CORPORACION SRB ENERGY, S.L. || 3 || RAMON PERAL SL || 1

CREACIONES METALICAS SL || 1 || RANMAR S.L || 46

CUATROMETAL 2010 S.L.L || 1 || RECUBRIMIENTOS TECNICOS DE PINTURA S.L || 1

CUSTOCROM S.L || 1 || RECUPERACION  Y AFINAJE DE METALES SA || 1

DIMENSION TECNICA 2012,S.L. || 2 || REUNIÓN INDUSTRIAL, S.L.U. || 1

DISEÑO Y TECNOLOGIA DE MATRICES,S.L. || 1 || RICAMA,S.L. || 1

DISYTEC S.L || 1 || ROLSER SA || 1

DOBON Y TAMARIT, SL || 2 || ROTULACIONES RAPSA  SOCIEDAD LIMITADA || 1

E.M.P.A., S.L. || 1 || RUTALCHI,S.A. || 2

ENDAL SL || 1 || SAF EQUIPAMIENTO COMERCIAL SA || 3

ENVASES METÁLICOS EUROBOX S.L. || 1 || SAMUEL ESPI S.L. || 1

ENVOLVENTES METALICAS JM, S.L. || 1 || SANTIAGO GUTIERREZ  AGUSTIN || 1

EPOXIPLAST,S.L. || 1 || SEMI SA || 2

ESMET FABRICADOS METALICOS, S.L. || 2 || SENDA RECUBRIMIENTOS, S.L. || 1

ESTRUCTURAS  Y CUBIERTAS  2000,S.L. || 5 || SERGIO JOSE PEÑALVER SANSANO || 1

ESTRUCTURAS FERROMAR, SL || 3 || SERVIMETAL ARTESANIA SL || 1

ESTRUCTURAS METÁLICAS EMCASA S.L. || 1 || SOMYCOL S.L. || 3

FABRICACION Y COMERCIALIZACION COMPONENTES D MATRICERIA, S.L || 1 || SUMINISTROS PAIPORTA, S.L. || 1

FAURECIA AUTOMOTIVE ESPAÑA S.A || 1 || TALLERES LUARTO, S.L. || 5

FEDERICO GINER S.A. || 2 || TALLERES MOLINER SL || 3

FERRO ADBRO, S.L. || 1 || TALLERES SANZ BALLESTER SL || 1

FERROS TECA SRL || 1 || TECNIALFER, S.L. || 3

FORJA GARCIA,S.L. || 1 || TECNICA  Y MANIPULACION DE CHAPA S.L || 4

FRANCISCO JAVIER GARCIA S.L || 1 || TECNIMAHER,S.L. || 1

GALOL ,S.A. || 1 || THYSSEN ROS CASARES, S.A. || 1

GARCIA ALBEROLA E HIJOS,  S.L. || 7 || THYSSENKRUPP GALMED || 164

GAVIOTA SIMBAC, S.L. FORJAS DEL VINALOPO || 1 || TOSSAL SERVICIOS INTEGRADOS S.L. || 1

GOMEZ MADRID SOLUCIONES METALICAS, S.L.U. || 1 || TRANSFORMACIONES INDUSTRIALES DEL MEDITERRANEO,S.A. || 1

HERCOR SL || 3 || TROQUELES QUIRANT SL || 1

HEREDEROS DE MIGUEL GRACIA SL || 15 || UNION INDUSTRIAL XATIVA S.L. || 4

HIERROS Y ACEROS ASPE, S.L. || 1 || VALMECA S.A || 2

HIERROS Y ESTRUCTURAS BENIGANIM, S.L. || 2 || VICENTE CALABUIG E HIJOS S.A || 1

HIJOS DE MANUEL PARDO PASTOR, SL || 3 || VICENTE VILA, S.L. || 1

HISPAMIG,S.L. || 2 || VILAMAQ S.L || 1

INDUSTRIA METALGRAFICA VALENCIANA SA || 1 || WOODEQUIP,S.L. || 1

Unternehmen insgesamt: 142 || Entlassungen insgesamt: || 633

Gesamtzahl der Selbständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben: || 0

Gesamtzahl (Arbeitskräfte und Selbständige): || 633