Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse) /* COM/2014/0515 final */
BEGRÜNDUNG KONTEXT DES VORSCHLAGS 1. Die Regeln für die
Finanzbeiträge des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
(EGF) sind in der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds
für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[1]
(„EGF-Verordnung“) niedergelegt. 2. Die spanischen Behörden
stellten den Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse auf
einen Finanzbeitrag aus dem EGF nach Entlassungen und der Einstellung der
Tätigkeit im Sinne von Artikel 3 der EGF-Verordnung (nachstehend
„Entlassungen“ genannt) in 142 Unternehmen, die in der
NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen)[2] in der NUTS-II-Region
Comunidad Valenciana (ES52) tätig waren. 3. Nach Prüfung dieses Antrags
gelangte die Kommission gemäß den geltenden Bestimmungen der EGF-Verordnung zu
dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag aus dem EGF
erfüllt sind. ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS EGF-Antrag: || EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse Mitgliedstaat: || Spanien Betroffene Region(en) (NUTS-2-Ebene): || Comunidad Valenciana (ES52) Datum der Einreichung des Antrags: || 25. März 2014 Datum der Bestätigung des Antragseingangs und Datum des Ersuchens um zusätzliche Informationen: || 7. April 2014 Frist für die Übermittlung der zusätzlichen Informationen: || 20. Mai 2014 Frist für den Abschluss der Bewertung: || 12. August 2014 Interventionskriterium: || Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung Wirtschaftszweig(e) (NACE-Rev.-2-Abteilung): || Abteilung 25 („Herstellung von Metallerzeugnissen“) Bezugszeitraum (neun Monate): || 1. April 2013 – 31. Dezember 2013 Zahl der Entlassungen oder der Fälle einer Tätigkeitsaufgabe während des Bezugszeitraums: || 633 Zahl der Begünstigten, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen: || 300 Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen || EUR 1 622 640 Mittel für Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung || EUR 76 000 Gesamtkosten || EUR 1 698 640 Beantragter Finanzbeitrag des EGF (EUR): || EUR 1 019 184 (60 % der Gesamtkosten) BEWERTUNG DES ANTRAGS Verfahren 4. Die spanischen Behörden haben
den Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse am 25. März
2014 gestellt, also innerhalb von 12 Wochen ab dem Tag, an dem die
Interventionskriterien gemäß den nachstehenden Nummern 5 bis 7 erfüllt
waren. Am 7. April 2014 bestätigte die Kommission den Erhalt des Antrags,
also innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Einreichung des Antrags. Am
selben Tag ersuchte die Kommission die spanischen Behörden um zusätzliche
Informationen. Diese zusätzlichen Informationen wurden innerhalb von sechs
Wochen nach dem Ersuchen vorgelegt. Die Frist von 12 Wochen nach Eingang
des vollständigen Antrags, innerhalb der die Kommission bewerten soll, ob der
Antrag die Voraussetzungen für die Bereitstellung eines Finanzbeitrags erfüllt,
läuft am 12. August 2014 ab. Förderfähigkeit des Antrags Interventionskriterien 5. Die spanischen Behörden
beantragten eine Intervention gemäß Artikel 4 Absatz 1
Buchstabe b der EGF-Verordnung, wonach es innerhalb eines Bezugszeitraums
von neun Monaten in Unternehmen, die in derselben NACE-Rev.2-Abteilung in einer
oder in zwei aneinandergrenzenden Regionen auf NUTS-2-Niveau tätig sind, in
mindestens 500 Fällen zur Entlassung von Arbeitskräften gekommen sein muss. 6. Der Antrag betrifft
Arbeitskräfte von 142 Unternehmen[3]
der NACE-Rev.2-Abteilung 25 (Herstellung von Metallerzeugnissen) in der
NUTS-II-Region Comunidad Valenciana (ES52), die entlassen wurden oder ihre
Erwerbstätigkeit aufgegeben haben[4]. 7. Der
Bezugszeitraum von neun Monaten erstreckt sich vom 1. April 2013 bis zum
31. Dezember 2013. Berechnung der Entlassungen und der
Fälle der Aufgabe der Tätigkeit 8. Die Entlassungen wurden wie
folgt berechnet: –
380 ab dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber gemäß
Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates[5] die beabsichtigten
Massenentlassungen schriftlich angezeigt hat. Die spanischen Behörden
bestätigten vor dem Abschluss der Bewertung durch die Kommission, dass diese
380 Entlassungen tatsächlich vorgenommen wurden; und –
253 Entlassungen ab dem Zeitpunkt der
tatsächlichen Beendigung des Arbeitsvertrags oder dessen vertragsmäßigem Ende innerhalb
des Bezugszeitraums. Für eine Unterstützung in Frage kommende
Begünstigte 9. Für eine Unterstützung kommen
somit 633 Begünstigte in Frage. Zusammenhang zwischen den Entlassungen
und der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG)
Nr. 546/2009 befasst 10. Zum Nachweis des Zusammenhangs
zwischen den Entlassungen bzw. der Einstellung der Tätigkeit und der globalen
Finanz- und Wirtschaftskrise, mit der sich die Verordnung (EG) Nr. 546/2009
befasst, macht Spanien geltend, dass die metallverarbeitende Industrie eine
Schlüsselrolle bei der Belieferung einer breiten Palette von
Produktionsbetrieben insbesondere im Schiffbau, im Baugewerbe und in der
Automobilindustrie spielt. In der gesamten EU wurden alle diese Branchen hart von
der Wirtschaftskrise getroffen, wie die Kommission[6] und ihre Dienststellen[7] bereits früher
festgestellt haben. Darüber hinaus gelten weiterhin die in früheren
EGF-Anträgen in Bezug auf diese Branchen angeführten Argumente[8], vor allem die
Argumente im Zusammenhang mit zwei EGF-Anträgen Spaniens, die denselben Sektor
betrafen[9]. Index
der Industrieproduktion
(2010 = 100)
Quelle: Eurostat 11. Das vorstehende Schaubild
zeigt, dass das durchschnittliche jährliche Wachstum des Index der
Industrieproduktion zwischen 2000 und 2007, d. h. vor der Wirtschafts- und
Finanzkrise, in der EU-28 1,7 % betrug; im ersten Quartal 2008
erreichte der Index für die EU-28 seinen Höchststand (112,8). Zwischen
April 2008 und April 2009 fiel die Industrieproduktion in der EU-28
um mehr als 22 Prozentpunkte. In den folgenden rund zwei Jahren setzte jedoch
eine relativ dynamische Erholung ein. Seit Mai 2011 ist die
Industrieproduktion erneut zurückgegangen. Der durchschnittliche EU-Index der
Industrieproduktion des Jahres 2013 ist vergleichbar mit dem des Jahres 2003. 12. In Spanien folgte das
durchschnittliche jährliche Wachstum des Index der Industrieproduktion bis 2007
demselben Trend wie in der EU-28. Zwischen April 2008 und April 2009
ging die Industrieproduktion in Spanien jedoch um fast 27 Prozentpunkte
zurück (fünf Punkte mehr als auf EU-28-Ebene) und erholte sich in der Folge
nicht, sondern ging stetig zurück. Der durchschnittliche spanische Index der
Industrieproduktion des Jahres 2013 ist vergleichbar mit dem des
Jahres 1994. 13. Spanien ist einer der
Mitgliedstaaten, die am stärksten unter der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise leiden. Infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise
sind die Aussichten in der Industrie schlecht, so dass die Nachfrage nach
Metall und Metallerzeugnissen zurückgegangen ist und das Produktionsvolumen
abgenommen hat. In Spanien ist die Herstellung von Metallerzeugnissen 2009 im
Vergleich zum Vorjahr um 23,3 % und zwischen 2008 und 2013 um 36,6 % zurückgegangen. Herstellung von Metallerzeugnissen (NACE-Rev.2-Abteilung 25) in
Spanien
(Volumenindex der Produktion 2010 = 100)
Quelle: Eurostat 14. Der Produktionsrückgang in der
Industrie wirkte sich auf die Beschäftigung aus. In Spanien gingen so zwischen
2008 und 2012 annähernd 600 000 Arbeitsplätze in der Industrie verloren,
150 000 davon in der Herstellung von Metallerzeugnissen. Diese
Arbeitsplatzverluste entsprachen 24 % der Gesamtbeschäftigung in der
Industrie und 35 % der Gesamtbeschäftigung in der Metallbranche. 15. Die Arbeitsplatzverluste in
der Metallbranche in der Comunidad Valenciana waren sogar noch größer. 2008 gab
es 35 868 Arbeitsplätze in der Metallbranche in der Comunidad
Valenciana, im Jahr 2012 nur noch 20 873. Dies entspricht einem
Rückgang um 43 %, was acht Prozentpunkte mehr als auf nationaler Ebene
sind. Ereignisse, die die Entlassungen bzw.
die Einstellung der Tätigkeit ausgelöst haben 16. Die Entlassungen gehen auf den
massiven Einbruch der Produktion von Metallerzeugnissen in der Comunidad
Valenciana infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise zurück. Der Umsatz der
Branche ging im Zeitraum 2008-2012 um 38,5 % zurück; dieser Rückgang zog
Entlassungen und andere Anpassungen wie vorübergehende Einstellung der
Tätigkeit und Arbeitszeitverkürzungen nach sich. 17. Die Arbeitsplätze in der
Metallbranche der Comunidad Valenciana machen 7,4 % der Arbeitsplätze in
dieser Branche auf Landesebene aus. Die Arbeitsplatzverluste in der
Metallbranche in der Comunidad Valenciana entsprechen jedoch 10 % der
Arbeitsplatzverluste insgesamt in dieser Branche, was zeigt, dass die Krise die
Metallunternehmen in der Comunidad Valenciana härter getroffen hat als im
Landesdurchschnitt. Dies lässt sich zum Teil dadurch erklären, dass die
Metallunternehmen in der Comunidad Valenciana sehr stark von der Baubranche
abhängen. Die Bedeutung der Baubranche in dieser Region wurde bereits in
früheren EGF-Anträgen unterstrichen.[10] Erwartete Auswirkungen der Entlassungen
auf die lokale, regionale oder nationale Wirtschafts- und Beschäftigungslage 18. Laut den spanischen Behörden
verschärfen die Entlassungen in der Metallbranche in der Comunidad Valenciana
die Arbeitslosigkeit in der Region weiter. Arbeitslosenquote
in der Region Comunidad Valenciana
Quelle: Arbeitskräfteerhebung[11] 19. Die Krise hatte erhebliche
Auswirkungen auf die Beschäftigung in der Comunidad Valenciana. Die
Arbeitslosenquote in der Region stieg rasch von 9,6 % (Q1 2008) auf
28,0 % (Q1 2014) an. Laut den spanischen Behörden werden die
Entlassungen in der Metallbranche die Beschäftigungslage in der betroffenen
Region weiter verschärfen; die Lage ist umso heikler, als 25,4 % der
Industriearbeitsplätze der Region auf die Metallbranche entfallen. Angesichts
der Auswirkungen der Krise auf traditionelle Branchen wie die Keramik-, Schuh-
und Textilindustrie sowie das Baugewerbe, die für die Wirtschaft der Region
eine sehr wichtige Rolle spielen, gibt es zudem kaum freie Arbeitsplätze. Der
EGF wurde für die Unterstützung entlassener Arbeitskräfte in der Comunidad
Valenciana in allen genannten Branchen in Anspruch genommen.[12] Vorgesehene Begünstigte und vorgeschlagene
Maßnahmen Vorgesehene Begünstigte 20. Voraussichtlich nehmen
300 Begünstigte an den Maßnahmen teil. 21. Nachstehend die
Aufschlüsselung der vorgesehenen Begünstigten nach Geschlecht, Staatsangehörigkeit
und Altersgruppe: Kategorie || Zahl der vorgesehenen Begünstigten Geschlecht: || Männer: || 258 || (86,0 %) || Frauen: || 42 || (14,0 %) Staatsangehörigkeit: || EU-Staatsangehörige: || 296 || (98,7 %) || Drittstaatsangehörige: || 4 || (1,3 %) Altersgruppe: || 15- bis 24-Jährige: || 9 || (3,0 %) || 25- bis 29-Jährige: || 70 || (23,3 %) || 30- bis 54-Jährige: || 206 || (68,7 %) || 55- bis 64-Jährige: || 15 || (5,0 %) || über 64-Jährige: || 0 || (0,0 %) Förderfähigkeit der vorgeschlagenen
Maßnahmen 22. Bei
den personalisierten Dienstleistungen, die für die entlassenen Arbeitskräfte
angeboten werden sollen, handelt es sich um folgende Maßnahmen, die zusammen
ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur
Wiedereingliederung der betreffenden Arbeitskräfte in das Erwerbsleben bilden. –
Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen: Dies ist die erste Maßnahme, die allen entlassenen Arbeitskräften
angeboten wird; sie umfasst: (1) Allgemeine Informationsveranstaltungen
und Einzelgespräche zu Kompetenz- und Schulungsanforderungen, verfügbaren
Beratungs- und Schulungsprogrammen sowie Beihilfen und Anreizen; (2)
Einschreibung. –
Berufsberatung: Dazu
zählen die Profilerstellung für die teilnehmenden Arbeitskräfte und die Ausarbeitung
eines personalisierten Wiedereingliederungspfads (Phase I), Workshops zu
Vorgehensweisen bei der Arbeitssuche (Phase II) sowie Beratung und
Follow-up zur personalisierten Unterstützung während des gesamten
Durchführungszeitraums. –
Arbeitsvermittlung:
Hierzu gehört eine intensive und proaktive Suche nach lokalen und regionalen
Beschäftigungsmöglichkeiten durch die Arbeitsvermittler und die anschließende
Stellenvermittlung. Diese Maßnahme soll die individuelle Arbeitssuche durch die
Begünstigten selbst ergänzen. Auf einer eigens eingerichteten Website werden
den Arbeitskräften einige Online-Tools angeboten, die ihnen bei ihrer
individuellen Arbeitssuche nützlich sein können. –
Aus- und Weiterbildung:
Die Maßnahme „Aus- und Weiterbildung“ umfasst eine Reihe von Kursen: (1) Berufsbildung
und Ausweitung der Kompetenzen. Die Berufsbildung wird sich auf berufliche
Qualifikationen konzentrieren, die für den Umgang mit Lebensmitteln
erforderlich sind, sowie auf Branchen, in denen Chancen auf Arbeit vorhanden
oder absehbar sind, wie die Lebensmittelbranche (Lebensmittelsicherheit, HACCP[13], Six Sigma[14] usw.), die Verhütung
berufsbedingter Gefahren und Qualitätskontrolle sowie Umweltstandards
(ISO 9001[15],
ISO 14000[16],
EFQM[17]
usw.), während die Ausweitung der Kompetenzen (d. h. die berufliche
Weiterbildung innerhalb derselben Branche) darauf abzielt, die vorhandenen
Kompetenzen der Teilnehmer zu verbessern. Die Ausweitung der Kompetenzen wird
auf den künftigen Bedarf der Hersteller von Metallerzeugnissen ausgerichtet
sein, z. B. Schweißtechniken (wie WIG-, MIG-/MAG-Schweißen[18], spezielle
Schweißtechniken usw.), mechanische Auslegung (2D und 3D, CAD,
CAD-CAM-Integrationssysteme), Maschinen- und Werkzeugeinrichter, Programmierung
von CNC-Werkzeugmaschinen[19]
usw. Rund 200 Arbeitskräfte dürften diese Schulungsmaßnahme in Anspruch
nehmen. (2) Schulung in Querschnittskompetenzen. Angeboten
werden Schulungen in einer Vielzahl von Kompetenzbereichen, die zu einer
besseren Arbeitsleistung beitragen, wie IKT, Fremdsprachen, Betriebswirtschaft
usw. Es wird erwartet, dass 100 Arbeitskräfte diese Möglichkeit nutzen
werden. (3) Schulung am Arbeitsplatz. In Zusammenarbeit mit lokalen
Unternehmen werden Schulungen am Arbeitsplatz durchgeführt, die die den
Teilnehmern angebotene berufliche Aus- und Weiterbildung ergänzen sollen. Die
Begünstigten haben so Gelegenheit, in einer realen Arbeitsumgebung zu lernen,
und die an der Maßnahme teilnehmenden Unternehmen können die beruflichen
Kompetenzen potenzieller Mitarbeiter testen. Es wird erwartet, dass
40 Arbeitskräfte diese Möglichkeit nutzen werden. –
Förderung des Unternehmertums: Diese Maßnahme, mit der entlassene Arbeitskräfte unterstützt werden
sollen, die ein Unternehmen gründen wollen, umfasst (1) spezielle
Weiterbildungsmaßnahmen (wie Entwicklung einer Geschäftsidee, Planung,
Durchführung von Machbarkeitsanalysen, Kapitalbeschaffung usw.) und
(2) ein personalisiertes Tutoring während des gesamten
Unternehmensgründungsprozesses und die Unterstützung bei den
verwaltungstechnischen Abläufen. Die Teilnehmer können die Tutoring-Dienste
auch nach der Unternehmensgründung in Anspruch nehmen. Arbeitskräfte, die ihre
betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten verbessern müssen, erhalten im Rahmen der
Schulung in Querschnittskompetenzen eine entsprechende Schulung. –
Anreiz zur Unternehmensgründung: Begünstigte, die in den Arbeitsmarkt zurückkehren, indem sie ihr
eigenes Unternehmen gründen, erhalten einen Pauschalbetrag von 3000 EUR.
Dieser Anreiz soll die Kosten der Unternehmensgründung decken. –
Beihilfe für die Arbeitssuche: Begünstigte, die dem vereinbarten Pfad zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt folgen, erhalten eine einmalige Beihilfe in Höhe von 300 EUR. –
Beitrag zu den Fahrtkosten: Die an den Maßnahmen teilnehmenden Arbeitskräfte erhalten einen Beitrag
zu den Fahrtkosten. Der endgültige Betrag wird entsprechend den tatsächlichen
Teilnahmetagen und der Entfernung berechnet. Die Teilnehmer dürften
durchschnittlich schätzungsweise 400 EUR erhalten. –
Beschäftigungsanreiz:
Begünstigte, die wieder eine Beschäftigung im Rahmen eines mindestens
dreimonatigen Vertrags finden, erhalten einen einmaligen Lohnzuschuss in Höhe
von 700 EUR, um sie — dies gilt vor allem für ältere Begünstigte — zur
Rückkehr auf einen Arbeitsplatz insbesondere dann zu ermuntern, wenn die
gebotenen Bedingungen weniger attraktiv als bei ihrem vorigen Arbeitsplatz
sind. 23. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den
förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 7 der EGF-Verordnung zählen. Diese
Maßnahmen treten nicht an die Stelle passiver Sozialschutzmaßnahmen. 24. Die spanischen Behörden legten
die erforderlichen Informationen zu den Maßnahmen vor, die für die betreffenden
Unternehmen aufgrund des nationalen Rechts oder aufgrund von Tarifverträgen
zwingend vorgeschrieben sind. Sie bestätigten, dass der Finanzbeitrag des EGF
nicht an die Stelle solcher Maßnahmen tritt. Veranschlagte Haushaltsmittel 25. Die Gesamtkosten werden auf
insgesamt 1 698 640 EUR geschätzt, wovon die Kosten für
personalisierte Dienstleistungen mit 1 622 640 EUR und die
Ausgaben für Maßnahmen der Vorbereitung, Verwaltung, Information und Werbung
sowie der Kontrolle und Berichterstattung mit 76 000 EUR veranschlagt
werden. 26. Insgesamt
wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 1 019 184 EUR
(60 % der Gesamtkosten) beantragt. Maßnahmen || Geschätzte Zahl von Teilnehmern || Geschätzte Kosten pro Teilnehmer (EUR) (*) || Geschätzte Gesamtkosten (EUR); (in % der Gesamtkosten) (**) Personalisierte Dienstleistungen (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstaben a und c der EGF-Verordnung) Begrüßungs- und Informationssitzungen (Acogida) || 300 || 300 || 90 000 Berufsberatung (Orientación profesional personalizada) || 300 || 750 || 225 000 Arbeitsvermittlung (Intermediación laboral) || 300 || 900 || 270 000 Aus- und Weiterbildung (Formación) || 300 || 1 987 || 596 000 Förderung des Unternehmertums (Emprendimiento) || 30 || 1 638 || 49 140 Anreiz zur Unternehmensgründung (Incentivo a la constitución de negocios) || 20 || 3 000 || 60 000 Zwischensumme (a): || || 1 290 140 (79,5 %) Beihilfen und Anreize (Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung) || || Beihilfe für die Arbeitssuche (Incentivo a la participación) || 300 || 300 || 90 000 Beitrag zu Fahrtkosten (Ayudas por desplazamientos) || 300 || 400 || 120 000 Beschäftigungsanreiz (Incentivo a la reinserción) || 175 || 700 || 122 500 Zwischensumme (b): || || 332 500 (20,5 %) Maßnahmen gemäß Artikel 7 Absatz 4 der EGF-Verordnung: 1. Vorbereitungsmaßnahmen || || 0 2. Verwaltung || || 58 000 3. Information und Werbung || || 9 000 4. Kontrolle und Berichterstattung || || 9 000 Zwischensumme (c): || || 76 000 (4,47 %) Gesamtkosten (a + b + c): || || 1 698 640 (*) Um Dezimalstellen zu vermeiden,
wurden die veranschlagten Kosten je Arbeitskraft gerundet. Die Rundung hat
jedoch keine Auswirkung auf die Gesamtkosten jeder Maßnahme; es gilt der im
Antrag Spaniens jeweils angegebene Betrag. (**) Rundungsbedingte
Differenz. 27. Die Kosten der in der
vorstehenden Tabelle aufgeführten Maßnahmen als Maßnahmen gemäß Artikel 7
Absatz 1 Buchstabe b der EGF-Verordnung übersteigen 35 % der
Gesamtkosten des koordinierten Pakets der personalisierten Dienstleistungen nicht.
Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass diese Maßnahmen von der aktiven
Teilnahme der Begünstigten an den Maßnahmen zur Arbeitssuche oder Weiterbildung
abhängen. 28. Die spanischen Behörden haben
bestätigt, dass die Kosten von Investitionen in die Selbständigkeit, in
Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die
Beschäftigten 15 000 EUR pro Begünstigten nicht übersteigen. Zeitraum, in dem Ausgaben für einen
Finanzbeitrag in Frage kommen 29. Die spanischen Behörden
leiteten am 20. Juni 2014 die personalisierten Dienstleistungen zugunsten
der zu unterstützenden Personen ein. Die Ausgaben für die unter Nummer 22
dargelegten Maßnahmen kommen somit im Zeitraum vom 20. Juni 2014 bis zum
20. Juni 2016 für einen Finanzbeitrag aus dem EGF in Frage. 30. Den spanischen Behörden
entstanden ab dem 20. Juni 2014 Verwaltungsausgaben für den Einsatz des
EGF. Die Ausgaben für die Maßnahmen zur Vorbereitung, Verwaltung, Information
und Werbung sowie zur Kontrolle und Berichterstattung kommen somit im Zeitraum
vom 20. Juni 2014 bis zum 20. Dezember 2016 für einen Finanzbeitrag
aus dem EGF in Frage. Komplementarität mit aus nationalen
Mitteln oder Unionsmitteln geförderten Maßnahmen 31. Die spanischen Behörden haben
bestätigt, dass die vorgenannten Maßnahmen, für die ein Finanzbeitrag aus dem
EGF bereitgestellt wird, nicht auch aus anderen Finanzinstrumenten der Union
unterstützt werden. 32. Die Hauptziele der
operationellen ESF-Programme 2007-2013 für die Comunidad Valenciana sind die
Förderung des lebenslangen Lernens der Arbeitskräfte und die Verringerung der
Gefahr eines frühzeitigen Schulabgangs, mit besonderem Augenmerk auf die
schwächsten Bevölkerungsgruppen bzw. Personen, die von sozialer Ausgrenzung
bedroht sind, vor allem junge Arbeitskräfte oder Arbeitskräfte, die älter als
45 Jahre sind, Frauen sowie behinderte Menschen. Einige der EGF-Maßnahmen
ähneln möglicherweise bestimmten ESF-Maßnahmen, es gibt jedoch einen
Unterschied: Die EGF-Maßnahmen sind einmaliger und spezifischer Natur (sie
richten sich an eine bestimmte Branche und eine bestimmte Personengruppe), und
sie sind auf den individuellen Bedarf zugeschnitten und besonders intensiv.
Durch laufende Beobachtung der ESF- und EGF-Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und
der betreffenden Arbeitskräfte werden Überschneidungen zwischen ESF- und
EGF-Maßnahmen verhindert. 33. Es gibt folgende Quellen der
nationalen Vor- oder Kofinanzierung: 30 % des Gesamtbudgets werden aus
öffentlichen Mitteln der Generalitat Valenciana (autonome Regionalregierung)
und insbesondere der SERVEF (öffentlichen Arbeitsverwaltung der
Regionalregierung) bestritten; der Arbeitgeberverband Federación Empresarial
Metalúrgica Valenciana-FEMEVAL und die Gewerkschaften UGT-PV und CCOO-PV
steuern gemeinsam 10 % des Gesamtbudgets bei. Verfahren für die Anhörung der
vorgesehenen Begünstigten oder ihrer Vertreter oder der Sozialpartner sowie
lokaler und regionaler Gebietskörperschaften 34. Die spanischen Behörden gaben
an, dass das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen in Absprache
mit den in Nummer 33 als Kofinanzierungsquelle genannten Sozialpartnern
FEMEVAL, UGT-PV und CCOO-PV ausgearbeitet wurde. Im dritten Quartal 2013
informierten die angesichts der rapiden Arbeitsplatzverluste in der
Metallbranche besorgten Sozialpartner die öffentliche Arbeitsverwaltung der
Regionalregierung SERVEF über ihre Bereitschaft, einen Antrag auf Finanzmittel
aus dem EGF zur Unterstützung von in der Metallbranche entlassenen
Arbeitskräften zu unterstützen. Auf mehreren Fachsitzungen im Dezember (16. und
23. Dezember), Januar (10. und 28. Januar) und Februar (3. Februar)
wurde der vorgeschlagene Antrag mit den Sozialpartnern erörtert und vereinbart,
insbesondere der Inhalt und der Zeitplan der Maßnahmen sowie die Zuweisung von
Zuständigkeiten und die Aufgabenverteilung. Verwaltungs- und Kontrollsysteme 35. Der Antrag enthält eine
ausführliche Beschreibung des Verwaltungs- und Kontrollsystems, in der die
Zuständigkeiten der beteiligten Stellen dargelegt sind. Spanien hat der
Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag des EGF von denselben Stellen wie
der Europäische Sozialfonds verwaltet und kontrolliert wird. SERVEF ist die
zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde. Verpflichtungszusagen des betreffenden
Mitgliedstaats 36. Die spanischen Behörden haben
– wie vorgeschrieben – folgende Zusicherungen gegeben: –
Die Grundsätze der Gleichbehandlung und der
Nichtdiskriminierung werden beim Zugang zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und
bei ihrer Durchführung beachtet; –
die nationalen und die EU-Rechtsvorschriften über
Massenentlassungen wurden eingehalten; –
die vorgeschlagenen Maßnahmen werden einzelne
Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder
Branchen dienen; –
die vorgeschlagenen Maßnahmen werden nicht durch
andere Fonds oder Finanzinstrumente der Union unterstützt, und es werden
Maßnahmen getroffen, um jegliche Doppelfinanzierung auszuschließen; –
die vorgeschlagenen Maßnahmen sind komplementär zu
Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden; –
der Finanzbeitrag aus dem EGF entspricht den
verfahrensrechtlichen und materiellen Rechtsvorschriften der Union über
staatliche Beihilfen. AUSWIRKUNGEN AUF DEN HAUSHALT Haushaltsvorschlag 37. Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013
zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[20] darf die
Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von
150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. 38. Nach Prüfung des Antrags
hinsichtlich der Bedingungen von Artikel 13 Absatz 1 der
EGF-Verordnung und unter Berücksichtigung der Zahl der zu unterstützenden
Personen, der vorgeschlagenen Maßnahmen und der geschätzten Kosten schlägt die
Kommission vor, den EGF für einen Betrag von 1 019 184 EUR
(60 % der Gesamtkosten der vorgeschlagenen Maßnahmen) in Anspruch zu
nehmen, damit auf den Antrag hin ein Finanzbeitrag bereitgestellt werden kann. 39. Der vorgeschlagene Beschluss
zur Inanspruchnahme des EGF wird nach der Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung[21] einvernehmlich vom
Europäischen Parlament und vom Rat gefasst. Verwandte Rechtsakte 40. Zeitgleich mit ihrem Vorschlag
für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF legt die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat einen Vorschlag für die Übertragung des
Betrags von 1 019 184 EUR auf die entsprechende Haushaltslinie
vor. 41. Zum selben Zeitpunkt, zu dem
die Kommission diesen Vorschlag für einen Beschluss zur Inanspruchnahme des EGF
annimmt, erlässt sie im Wege eines Durchführungsrechtsakts einen Beschluss über
einen Finanzbeitrag, der an dem Tag in Kraft tritt, an dem das Europäische
Parlament und der Rat den vorgeschlagenen Beschluss über die Inanspruchnahme
des EGF erlassen. Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND
DES RATES über die Inanspruchnahme des Europäischen
Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der
Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem
Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin,
die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
(Antrag EGF/2014/004 ES/Comunidad Valenciana/Metallerzeugnisse) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT
DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1309/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den
Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2014-2020) und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[22], insbesondere auf
Artikel 15 Absatz 4, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Einklang mit dem Verfahren gemäß
Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013
zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die
Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die
wirtschaftliche Haushaltsführung[23], in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Fonds für die
Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte und
Selbstständige, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im
Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind bzw.
ihre Erwerbstätigkeit aufgegeben haben, bei der Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt zu unterstützen. (2) Gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des
mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014–2020[24] darf die
Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von
150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten. (3) Spanien stellte am 25. März
2014 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag des EGF wegen Entlassungen[25] bei
142 Unternehmen, die in der NACE-Rev.-2-Abteilung 25 (Produktion von
Metallerzeugnissen)[26]
in der NUTS-2-Region Comunidad Valenciana (ES52) tätig sind, den es gemäß
Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 durch
zusätzliche Informationen ergänzte. Der Antrag erfüllt die gemäß
Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 1309/2013 geltenden
Voraussetzungen für die Festsetzung eines Finanzbeitrags des EGF. (4) Der EGF sollte folglich in
Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag in Höhe von
1 019 184 EUR für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann
– HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der EGF in Anspruch
genommen, damit der Betrag von 1 019 184 EUR an Mitteln für
Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann. Artikel 2 Dieser
Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im Namen des Europäischen Parlaments Im
Namen des Rates Der Präsident Der
Präsident [1] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [2] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). [3] Die Aufstellung der betroffenen Unternehmen und die
Anzahl der in den einzelnen Unternehmen entlassenen Arbeitskräfte ist in
Anhang 1 enthalten. [4] Im Sinne des Artikels 3 der EGF-Verordnung. [5] Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen
(ABl. L 225 vom 12.8.1998, S. 16). [6] KOM(2009) 104 vom 25.2.2009, „Mitteilung der
Kommission – Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen
Automobilindustrie“. [7] Eurostat
– Statistik kurz gefasst 61/2011 über Industrie, Handel und Dienstleistungen,
„Bautätigkeit der EU-27 geht vom Vorkrisen-Hoch bis zum zweiten Quartal 2011 um
16 % zurück“,
http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_OFFPUB/KS-SF-11-061/EN/KS-SF-11-061-EN.PDF [8] In Bezug auf die Schiffbauindustrie, siehe: EGF/2010/006
PL/H. Cegielski-Poznan, EGF/2010/025 DK/Odense Steel Shipyard und EGF/2011/008
DK/Odense Steel Shipyard. In Bezug auf die
Bauwirtschaft, siehe: EGF/2011/006 ES/Comunidad Valenciana Hochbau, EGF/2011/009
NL/Gelderland Hochbau 41, EGF/2011/012 NL/Noord Brabant-Zuid Holland und EGF/2011/017
ES/Aragón Hochbau. In Bezug auf die
Automobilindustrie, siehe: EGF/2009/019 FR/Renault, EGF/2010/002 ES/Cataluña
Automotive und 2011/003 DE/Arnsberg und Düsseldorf Automotive. [9] COM(2012) 451 bezüglich EGF/2011/019 ES/Galicia
Metall und COM(2012) 620 bezüglich EGF/2011/018 ES País Vasco Metall. [10] EGF/2011/006 ES Comunidad Valenciana Hochbau, COM(2012) 053
und drei Anträge in mit der Baubranche verbundenen Wirtschaftszweigen: EGF/2009/014 ES
Comunidad Valenciana Keramik, KOM(2010) 216, EGF/2010/005 ES
Comunidad Valenciana Naturstein, KOM(2010) 617 und EGF/2013/004 ES
Comunidad Valenciana Baustoffe, COM(2013) 635. [11] Arbeitskräfteerhebung
http://www.datosmacro.com/paro-epa/ccaa/valencia?sector=Tasa-de-paro&sc=EPA-. [12] Für das Baugewerbe und damit verbundene Wirtschaftszweige,
siehe Fußnote 10; für die Textilindustrie, siehe EGF/2010/009 ES
Comunidad Valenciana/Textiles, KOM(2010) 613 und EGF/2013/008 ES/
Comunidad Valenciana/Textilien, COM(2014) 45; für die Schuhindustrie,
siehe EGF/2011/020 ES/ Comunidad Valenciana/Schuhe, COM(2012) 204. [13] HACCP – Hazard Analysis Critical Control Point (Analyse
der Risiken und der kritischen Kontrollpunkte). [14] Six Sigma ist ein Managementsystem zur
Prozessverbesserung. [15] ISO 9001 legt die Mindestanforderungen an ein
Qualitätsmanagementsystem fest. [16] Die Norm ISO 14000 betrifft verschiedene Aspekte des
Umweltmanagements. [17] Qualitätsmodell der Europäischen Stiftung für Qualitätsmanagement
(EFQM – European Foundation for Quality Management). [18] Wolfram-Inertgasschweißen (WIG-Schweißen), Metallschweißen
mit inerten Gasen/Metallschweißen mit aktiven Gasen (MIG-/MAG-Schweißen). [19] Computergesteuerte (CNC-)Werkzeugmaschinen. [20] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [21] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [22] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 855. [23] ABl. C 373 vom 20.12.2013, S. 1. [24] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [25] Im Sinne des Artikels 3 Buchstabe a der
EGF-Verordnung. [26] Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der
statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur
Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger
Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006,
S. 1). ANHANG Unternehmen und Zahl der Entlassungen ABANTIA INSTALACIONES, SA || 1 || INDUSTRIAL ANREU SL || 1 ABANTIA TICSA, SAU || 3 || INDUSTRIAS JOSE TAMARIT MORENO SL || 1 ABELLÓN METAL, S.L. || 1 || INDUSTRIAS MECANICAS ROYSER S.L || 1 ACEROS Y OXICORTE ALICANTE S.L. || 1 || INDUSTRIAS METÁLICAS CARBÓ SA || 47 ADOLFO ALBA, S.L. || 1 || INDUSTRIAS OCHOA S.L || 1 ALMACENES METALURGICOS SAU - GRUPO ALMESA || 1 || INDUSTRIAS TAMS S.L || 1 ALMERICH CARPINTERIA METALICA SL || 1 || INDUSTRIAS YUK, SA || 1 ALMESA ALME SA || 1 || INFAC SL || 3 ALPHA DESSIN S.L || 2 || JUMAVI ILUMINACION, S.L. || 1 ALUCASMI, S.L. || 1 || KEMMERICH IBERICA S.L || 1 ALUMINIOS JOSE LUIS, S.L. || 1 || KOSY ,S.L. || 1 ALUMINIOS JUCRIMA, S.L. || 1 || LAMAS Y ESTANTERIAS ,S.L. || 1 ALUMINIOS MONFORTE SL || 1 || LUMOSA METALES S.L || 1 ALUMINIOS RAMJO SL || 2 || MANUFACTURAS TALLMAR S.L || 1 ALUMINIOS VER ASL || 1 || MANUFACTURAS VICEDO S.L || 1 ALUMINIS FAVARA, C.B. || 1 || MAR EXPLOT SLU || 2 ALUMINIS VIDAL TELLOLS, SL || 1 || MASSET Y CATALA FRANCISCO-ANTONIO || 1 ALUPLEX S.L || 1 || MATRICERIA Y DECOLETAJE, S.L. || 2 ANDEVAL, S.L. || 1 || MATRICERIA Y ESTAMPACION F. SEGURA SLU || 1 ANTONIO GARCIA SANCHEZ || 1 || MATRICES ALCANTARA,S.L. || 1 APLICACIONES TÉCNICAS DE LA ENERGÍA SL || 120 || MATRITRES,S.L. || 1 ARCELOMITTAL || 3 || METAL CRIS-JOHN ,S.L. || 1 ATECMAN VIALES SL || 1 || METALDYNE SINTERED COMPONENTS ESPAÑA,S.L. || 1 AUTOMATISMOS COS-MAR,S.L. || 1 || METALES TRABAJOS Y SERVICIOS SL || 6 BELSERHER,S.L. || 1 || METALESA, S.L. || 2 CALDERERI E INSTALACIONES GOMEZ ALMERO S.L. || 4 || METALICAS ELCHE SL || 1 CANDELA ALUMINIOS Y VIDRIO, S.L. || 1 || METALURGICAS ASPRILLAS, S.L. || 1 CARMELO RESINA MANZANO || 1 || MODELOS ATIENZA S.L. || 2 CASTELLANO HERRAJES, COOP. V || 1 || MONTAJES PUENTES & PUENTES, SL || 1 CERRAJERIA DOMINGO SERNA, S.L. || 1 || NIQUELADOS VALENCIA S.L || 1 CERRAJERIA HERMANOS GARCIA S.L. || 4 || ORMET S.L || 2 CERRAJERIA MORATO, S.L. || 1 || PEREZ CAMPILLO FRANCISCO JAVIER || 1 CERRAJERIA SAN NICOLAS S.L || 1 || PERFIL 10 S.L. || 1 CERRAJERIA SILJO, S.L. || 1 || POLIESTER COLOR SA || 1 COLOREAR SL || 14 || PRODUCCIONES SIDERÚRGICAS DEL MEDITERRANEO SA - PROSIMED || 21 COPIMETAL, S.L. || 1 || PROFILTEK SPAIN SA || 3 CORPORACION SRB ENERGY, S.L. || 3 || RAMON PERAL SL || 1 CREACIONES METALICAS SL || 1 || RANMAR S.L || 46 CUATROMETAL 2010 S.L.L || 1 || RECUBRIMIENTOS TECNICOS DE PINTURA S.L || 1 CUSTOCROM S.L || 1 || RECUPERACION Y AFINAJE DE METALES SA || 1 DIMENSION TECNICA 2012,S.L. || 2 || REUNIÓN INDUSTRIAL, S.L.U. || 1 DISEÑO Y TECNOLOGIA DE MATRICES,S.L. || 1 || RICAMA,S.L. || 1 DISYTEC S.L || 1 || ROLSER SA || 1 DOBON Y TAMARIT, SL || 2 || ROTULACIONES RAPSA SOCIEDAD LIMITADA || 1 E.M.P.A., S.L. || 1 || RUTALCHI,S.A. || 2 ENDAL SL || 1 || SAF EQUIPAMIENTO COMERCIAL SA || 3 ENVASES METÁLICOS EUROBOX S.L. || 1 || SAMUEL ESPI S.L. || 1 ENVOLVENTES METALICAS JM, S.L. || 1 || SANTIAGO GUTIERREZ AGUSTIN || 1 EPOXIPLAST,S.L. || 1 || SEMI SA || 2 ESMET FABRICADOS METALICOS, S.L. || 2 || SENDA RECUBRIMIENTOS, S.L. || 1 ESTRUCTURAS Y CUBIERTAS 2000,S.L. || 5 || SERGIO JOSE PEÑALVER SANSANO || 1 ESTRUCTURAS FERROMAR, SL || 3 || SERVIMETAL ARTESANIA SL || 1 ESTRUCTURAS METÁLICAS EMCASA S.L. || 1 || SOMYCOL S.L. || 3 FABRICACION Y COMERCIALIZACION COMPONENTES D MATRICERIA, S.L || 1 || SUMINISTROS PAIPORTA, S.L. || 1 FAURECIA AUTOMOTIVE ESPAÑA S.A || 1 || TALLERES LUARTO, S.L. || 5 FEDERICO GINER S.A. || 2 || TALLERES MOLINER SL || 3 FERRO ADBRO, S.L. || 1 || TALLERES SANZ BALLESTER SL || 1 FERROS TECA SRL || 1 || TECNIALFER, S.L. || 3 FORJA GARCIA,S.L. || 1 || TECNICA Y MANIPULACION DE CHAPA S.L || 4 FRANCISCO JAVIER GARCIA S.L || 1 || TECNIMAHER,S.L. || 1 GALOL ,S.A. || 1 || THYSSEN ROS CASARES, S.A. || 1 GARCIA ALBEROLA E HIJOS, S.L. || 7 || THYSSENKRUPP GALMED || 164 GAVIOTA SIMBAC, S.L. FORJAS DEL VINALOPO || 1 || TOSSAL SERVICIOS INTEGRADOS S.L. || 1 GOMEZ MADRID SOLUCIONES METALICAS, S.L.U. || 1 || TRANSFORMACIONES INDUSTRIALES DEL MEDITERRANEO,S.A. || 1 HERCOR SL || 3 || TROQUELES QUIRANT SL || 1 HEREDEROS DE MIGUEL GRACIA SL || 15 || UNION INDUSTRIAL XATIVA S.L. || 4 HIERROS Y ACEROS ASPE, S.L. || 1 || VALMECA S.A || 2 HIERROS Y ESTRUCTURAS BENIGANIM, S.L. || 2 || VICENTE CALABUIG E HIJOS S.A || 1 HIJOS DE MANUEL PARDO PASTOR, SL || 3 || VICENTE VILA, S.L. || 1 HISPAMIG,S.L. || 2 || VILAMAQ S.L || 1 INDUSTRIA METALGRAFICA VALENCIANA SA || 1 || WOODEQUIP,S.L. || 1 Unternehmen insgesamt: 142 || Entlassungen insgesamt: || 633 Gesamtzahl der Selbständigen, die ihre Tätigkeit eingestellt haben: || 0 Gesamtzahl (Arbeitskräfte und Selbständige): || 633