EUROPÄISCHE KOMMISSION
Brüssel, den 22.7.2014
COM(2014) 478 final
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/010 ES/Castilla y León, Spanien)
BEGRÜNDUNG
Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 sieht die Möglichkeit vor, den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) in Überschreitung der Obergrenzen der einschlägigen Rubriken des Finanzrahmens in Anspruch zu nehmen.
Für bis zum 31. Dezember 2013 eingereichte Anträge sind die Regeln für die Finanzbeiträge des EGF in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung niedergelegt.
Am 5. Dezember 2013 stellte Spanien den Antrag EGF/2013/010 ES/Castilla y León auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in drei Unternehmen im Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 16 (Herstellung von Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)) in der spanischen NUTS II-Region Castilla y León (ES41).
Nach eingehender Prüfung dieses Antrags gelangte die Kommission gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für einen Finanzbeitrag im Rahmen dieser Verordnung erfüllt sind.
ZUSAMMENFASSUNG DES ANTRAGS UND ANALYSE
Eckdaten:
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EGF-Aktenzeichen
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EGF/2013/010
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Mitgliedstaat
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Spanien
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Artikel 2
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Buchstabe b
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Betroffene Unternehmen
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3
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NUTS-II-Region
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Castilla y Léon (ES41)
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NACE-Revision-2-Abteilung
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16 (Herstellung von Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel))
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Bezugszeitraum
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28.12.2012-28.9.2013
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Datum des Beginns der personalisierten Dienstleistungen
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1.2.2014
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Datum der Antragstellung
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5.12.2013
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Entlassungen im Bezugszeitraum
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587
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Entlassene Arbeitskräfte, die voraussichtlich an den Maßnahmen teilnehmen werden
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400
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Ausgaben für personalisierte Dienstleistungen (EUR)
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1 350 000
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Kosten für die Durchführung des EGF (EUR)
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50 000
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Kosten für die Durchführung des EGF (%)
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3,57
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Gesamtkosten (EUR)
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1 400 000
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EGF-Beitrag in EUR (50 %)
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700 000
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1.Der Antrag wurde der Kommission am 5. Dezember 2013 vorgelegt und bis 25. März 2014 durch zusätzliche Informationen ergänzt.
2.Der Antrag erfüllt die EGF-Interventionskriterien gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 und wurde innerhalb der in Artikel 5 dieser Verordnung vorgesehenen Frist von zehn Wochen eingereicht.
Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung
3.Was den Zusammenhang zwischen den Entlassungen und den weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge infolge der Globalisierung angeht, so trägt Spanien vor, dass der Markt für Bautischler- und Zimmermannsarbeiten aus Holz weltweit schrumpft und der Umfang des Welthandels (weltweite Ausfuhren) in dieser Branche in den letzten Jahres ständig abgenommen hat. Informationen von UN Comtrade zufolge hatten die weltweiten Ausfuhren in der Branche im Jahr 2008 einen Umfang von 14,2 Mrd. US-Dollar, im Jahr 2011 waren sie auf 13,7 Mrd. US-Dollar gesunken, d. h. um 3,4 %. In der EU27 sank der Umfang der Ausfuhren von Bautischler- und Zimmermannsarbeiten im Zeitraum 2008-2011 um 10,33 %.
Umfang des weltweiten Handels mit Bautischler- und Zimmermannsarbeiten aus Holz (in Mio. US-Dollar)
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2008
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2009
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2010
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2011
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Weltweit
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14 183,8
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11 036,9
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11 711,0
|
13 710,5
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EU-27
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2 445,9
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1 835,3
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1 964,8
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2 193,3
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Quelle: UN Comtrade
Umfang des weltweiten Handels mit Bautischler- und Zimmermannsarbeiten aus Holz (Veränderung in %)
4.Ebenfalls anhand von UN-Comtrade-Statistiken belegt der beantragende Mitgliedstaat den immer geringeren Anteil der EU27 am weltweiten Handel mit Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, der von 17,24 % im Jahr 2008 auf 16 % im Jahr 2011 sank, während die Philippinen ihren Marktanteil im gleichen Zeitraum fast verdoppelten (von 6,31 % auf 12,13 %) und der Marktanteil anderer asiatischer Staaten ebenfalls – wenn auch in geringerem Maße – anstieg, China z. B. verzeichnete eine Steigerung um 15 % und Malaysia um 37 %. Diese Abnahme des Marktanteils der EU-27 hatte auch negative Auswirkungen auf die Zahl der in dieser Branche tätigen Unternehmen und die Beschäftigungssituation. In der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur Mitteilung „Eine neue EU-Waldstrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor“ berichtete die Kommission, dass die Zahl der Unternehmen in der Holzwarenproduktion zwischen 2003 und 2010 um 8 % abgenommen hatte, während die Zahl der Arbeitsplätze in der Branche im Zeitraum 2000-2011 um 20 % gesunken war.
5.Den spanischen Behörden zufolge gingen die Ausfuhren von Bautischler- und Zimmermannsarbeiten von Unternehmen in der Region Kastilien und León genau wie auf EU-Ebene zurück. Während die Ausfuhren der EU-27 jedoch um 10,33 % abnahmen, betrug der Rückgang der Ausfuhren aus Kastilien und León 37 %.
6.Außerdem zeigen die spanischen Behörden anhand von Daten des INE, dass aufgrund des schrumpfenden Marktes für Bautischler- und Zimmermannsarbeiten aus Holz weltweit und aufgrund des sinkenden Marktanteils der EU-27 die Zahl der Unternehmen der Branche in Kastilien und León von 1100 im Jahr 2008 auf 855 im Jahr 2013 sank, d. h. um 22,3 %. Auf nationaler Ebene ist diese Entwicklung sogar noch ausgeprägter. Im Zeitraum 2008-2013 ging die Zahl der Unternehmen von 16 575 auf 11 806 zurück, was einer Abnahme um 28,8 % entspricht.
7.Die Entlassungen in Kastilien und León lassen sich in Zusammenhang setzen mit diesen weitgehenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge, was Bautischler- und Zimmermannsarbeiten aus Holz angeht, und den Auswirkungen dieser Veränderungen auf den Wirtschaftszweig NACE Revision 2 Abteilung 16.
Nachweis der Zahl der Entlassungen und Erfüllung der Kriterien nach Artikel 2 Buchstabe b
8.Spanien beantragte eine Intervention nach Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006, wonach mindestens 500 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von neun Monaten in Unternehmen erforderlich sind, die in der gleichen NACE-Rev.-2-Abteilung in einer NUTS-II-Region oder in zwei aneinander grenzenden solchen Regionen in einem Mitgliedstaat tätig sind.
9.Der Antrag betrifft 587 Entlassungen in drei Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Revision 2 Abteilung 16 (Herstellung von Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren (ohne Möbel)) in der NUTS-II-Region Castilla y León (ES41) während des neunmonatigen Bezugszeitraums vom 28. Dezember 2012 bis zum 28. September 2013. Davon wurden 560 Entlassungen gemäß Artikel 2 Absatz 2 zweiter Gedankenstrich der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 ermittelt. Weitere 27 Entlassungen betrafen das Unternehmen Kronospan S.A. und wurden gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich ermittelt. Die Kommission hat die gemäß Artikel 2 Absatz 2 dritter Gedankenstrich erforderliche Bestätigung erhalten, dass dies die tatsächliche Anzahl der vorgenommenen Entlassungen ist.
Erläuterung des unvorhergesehenen Charakters der Entlassungen
10.Die spanischen Behörden führen an, dass das Unternehmen Puertas Norma zwischen 2003 und 2005 4,8 Mio. EUR in neue Maschinen investierte, um den Mehrwert seiner Produkte zu erhöhen und die Produktionskosten durch effizientere Herstellungsverfahren zu senken; damit versuchte das Unternehmen, sich den Veränderungen in der Branche der Bautischler- und Zimmermannsarbeiten aus Holz weltweit anzupassen. 2006 wurde eine neue Produktionsstätte auf 40 000 m2 eröffnet. In diesem Werk, einem der modernsten und technisch fortschrittlichsten in Europa, waren zu jener Zeit 700 Personen beschäftigt. Die Investitionen zahlten sich aus, und 2007 betrug der Umsatz mehr als 70 Mio. EUR; dies entsprach einem Anstieg um 24 % im Vergleich zum Vorjahr. Nach Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise im Jahr 2008 schrumpfte die Bauwirtschaft um etwa 30-35 %, wodurch auch die Herstellung von Türen und Türrahmen zurückging. Der Umsatz von Puertas Norma nahm gegenüber 2007 nur um 8 % ab. In den folgenden Jahren ging es dem Unternehmen angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage noch gut. 2010 beschloss jedoch der Jeld-Wen-Konzern – der Hauptanteilseigner von Puertas Norma –, entsprechend seinem Sanierungsplan einige Geschäftsbereiche zulasten anderer Sparten zu stärken. Nachdem mit den Gewerkschaften keine Einigung über einen Plan, der Lohnkürzungen von 25 % und 286 Entlassungen vorsah, erzielt werden konnte, leitete das Unternehmen im Oktober 2011 ein Insolvenzverfahren ein.
Benennung der Unternehmen, die Entlassungen vornehmen, sowie der gezielt zu unterstützenden Arbeitskräfte
11.Der Antrag betrifft 587 Entlassungen in den folgenden drei Unternehmen:
Unternehmen und Anzahl der Entlassungen
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Puertas Norma S.A.
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553
|
Kronospan S.L.
|
27
|
Pallets y Embalajes Pascual S.L.
|
7
|
Unternehmen insgesamt: 3
|
Entlassungen insgesamt: 587
|
12.Die Teilnahme an den Maßnahmen wird allen entlassenen Arbeitskräften angeboten. Aufgrund ihrer bisherigen Erfahrung mit der Verwaltung von EGF-Fällen schätzen die spanischen Behörden, dass sich etwa 400 Personen für eine Teilnahme an den EGF-Maßnahmen entscheiden werden.
13.Aufschlüsselung der zu unterstützenden Arbeitskräfte:
Gruppe
|
Anzahl
|
Prozent
|
Männer
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457
|
77,85
|
Frauen
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130
|
22,15
|
EU-Bürger/-innen
|
587
|
100,00
|
Nicht-EU-Bürger/-innen
|
0
|
0,00
|
15- bis 24-Jährige
|
3
|
0,51
|
25- bis 54-Jährige
|
426
|
72,57
|
55- bis 64-Jährige
|
142
|
24,19
|
> 64-Jährige
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16
|
2,73
|
14.Darunter sind 17 Arbeitnehmer/-innen mit einem langfristigen gesundheitlichen Problem bzw. einer Behinderung.
15.Aufschlüsselung nach Berufsgruppen:
Gruppe
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Anzahl
|
Prozent
|
Führungskräfte
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14
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2,39
|
Akademische Berufe
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13
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2,21
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Techniker und gleichrangige nichttechnische Berufe
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25
|
4,26
|
Bürokräfte, kaufmännische Angestellte
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94
|
16,01
|
Handwerks- und verwandte Berufe
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83
|
14,14
|
Anlagen- und Maschinenbediener
|
242
|
41,23
|
Hilfsarbeitskräfte
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116
|
19,76
|
16.Spanien hat bestätigt, dass im Einklang mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 eine Politik der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Nichtdiskriminierung angewandt wurde und weiterhin in den einzelnen Phasen der Durchführung des EGF und insbesondere beim Zugang zum EGF angewandt wird.
Beschreibung des betreffenden Gebiets, seiner Behörden und anderer Beteiligter
17.Bei dem von den Entlassungen betroffenen Gebiet handelt es sich um die NUTS-II-Region Kastilien und León, genauer gesagt den Kreis Pinares, der in den aneinander grenzenden Provinzen Burgos und Soria liegt.
18.Kastilien und León ist die drittgrößte Region der EU (94 227 km2), deren Fläche größer ist als die von 17 der 28 EU-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig hat sie mit 27,4 Einwohnern pro km2 eine sehr niedrige Bevölkerungsdichte. 5,3 % des spanischen BIP werden in Kastilien und León erwirtschaftet, und das regionale Pro-Kopf-Einkommen entspricht dem nationalen Durchschnitt. Die Unternehmen in Kastilien und León sind hauptsächlich Familien-, Kleinst- oder kleine und mittlere Unternehmen (95 % der Unternehmen). 68 % sind im Dienstleistungssektor tätig, 16 % in der Industrie, 8 % im Bausektor und 8 % in der Landwirtschaft.
19.Die wichtigsten Interessenträger sind die Junta de Castilla y León (die autonome Regierung der Region), die Bürgermeister der 36 betroffenen Kommunen, die Gewerkschaften MCA-UGT und FECOMA-CCOO sowie die Arbeitgeberorganisationen FOES, ASIM, ASIF, CEMCAL und CECALE.
Erwartete Auswirkungen der Entlassungen auf die lokale, regionale oder nationale Beschäftigungslage
20.Der Arbeitsmarkt in Kastilien und León hat stark unter der Krise gelitten. Die Arbeitslosenquote in der Region stieg schnell von 8,2 % (1. Quartal 2008) auf 22,7 % (1. Quartal 2013). Besonders heikel scheint die Beschäftigungslage in der betroffenen Region aufgrund der ausgesprochen geringen Bevölkerungsdichte der Provinz Soria, einer der beiden von den Entlassungen betroffenen Provinzen; hier beträgt die Bevölkerungsdichte mit 9,2 Bewohnern pro km2 nur ein Drittel des regionalen Durchschnitts. Aufgrund der extrem dünnen Besiedelung haben die Entlassungen noch gravierendere Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft, als es die Zahlen auf den ersten Blick ahnen lassen.
21.Die spanischen Behörden führen an, dass die Entlassungen in der Branche die Beschäftigungslage noch weiter verschärfen werden, da das betroffene Gebiet Pinares (wörtlich „Kiefernwälder“) stark von der Holzbranche abhängt: Die Kiefernwälder stellen die wichtigste Wirtschaftsgrundlage dar, weswegen sich ein Industriebereich der Erst- und Zweitverarbeitung von Holz herausgebildet hat.
Koordiniertes Paket der zu finanzierenden personalisierten Dienstleistungen und Aufschlüsselung der dafür geschätzten Kosten, einschließlich der Komplementarität des Pakets mit Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden
22.Alle nachstehenden Maßnahmen bilden zusammen ein koordiniertes Paket personalisierter Dienstleistungen zur Wiedereingliederung der entlassenen Arbeitskräfte in den Arbeitsmarkt:
–Begrüßungs- und Informationsveranstaltungen. Diese erste Maßnahme wird allen entlassenen Arbeitskräften angeboten und umfasst allgemeine Informationsveranstaltungen und individuelle Informationssitzungen zu erforderlichen Kompetenzen und Schulungen, zu verfügbaren Beratungs-, Fort- und Weiterbildungsprogrammen und zu Beihilfen und Anreizen.
–Berufsberatung und Orientierung. Hierzu gehören die Erstellung eines Profils der teilnehmenden Arbeitskräfte und die Entwicklung eines personalisierten Wiedereingliederungspfads sowie Beratung und Follow-up zur personalisierten Unterstützung während des gesamten Durchführungszeitraums.
–Intensive Hilfe bei der Arbeitsuche. Dazu zählt die intensive Stellensuche, einschließlich der Suche nach lokalen und regionalen Beschäftigungsmöglichkeiten und der Abstimmung von Angebot und Nachfrage.
–Schulung. Diese Maßnahme umfasst eine breite Palette von Kursen: (1) Vermittlung von Querschnittskompetenzen: Dazu gehören Workshops zu Techniken der Arbeitsuche sowie Schulungen zur Vermittlung persönlicher und sozialer Kompetenzen, von Kenntnissen in den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Fremdsprachen. (2) Berufliche Fort- und Weiterbildung: Diese Maßnahme wird sich auf Wirtschaftszweige konzentrieren, in denen bereits Beschäftigungsmöglichkeiten existieren oder entstehen werden, wie beispielsweise in der Altenpflege, der Pilzkunde (Schulungen zu wilden/essbaren Pilzarten, zur nachhaltigen Pilzernte), im ländlichen Tourismus oder in Berufen, die eine berufliche Qualifikation erfordern und die insbesondere mit der Holz- oder Korkverarbeitung und der Möbelherstellung verwandt sind. (3) Vorbereitung von Prüfungen zur Anerkennung von am Arbeitsplatz erworbenen Kompetenzen.
–Förderung des Unternehmertums. Es wird eine breite Palette an Unterstützungsmaßnahmen für entlassene Arbeitskräfte angeboten, die eine Unternehmensgründung in Betracht ziehen. (1) Einführungsmodule mit Schwerpunkt auf der Förderung von Geschäftsinitiativen zur Selbständigkeit und auf der Generierung von Geschäftsideen. (2) Schulung zur Förderung des Unternehmertums, die die verschiedenen Etappen der Unternehmensgründung abdecken, von grundlegenden Informationen oder der ersten Kontaktaufnahme bis hin zu komplexeren Themen wie der Planung, Durchführung von Machbarkeitsstudien, Erarbeitung von Geschäftsplänen usw. (3) Beratung zu Projekten und Initiativen mit dem Ziel, nachhaltige Projekte im Bereich Unternehmertum oder Selbständigkeit zu entwickeln, durchzuführen und anzuleiten. (4) Betreuung bei der Unternehmensgründung: Diese Maßnahme umfasst die personalisierte Anleitung während des gesamten Unternehmensgründungprozesses. (5) Logistische und finanzielle Unterstützung: Dies bezieht sich auf die Kapitalbeschaffung und die Unterstützung im Zusammenhang mit administrativen Erfordernissen im Hinblick auf eine erfolgreiche Beantragung von Fördermitteln für die Unternehmensgründung. Schätzungen zufolge werden 100 Arbeitskräfte an den ersten drei Stufen (Einführungsmodule, Schulung und Beratung) teilnehmen, 50 an den weiter fortgeschrittenen Modulen (Betreuung bei der Unternehmensgründung, Kapitalbeschaffung).
–Anreize. Es sind mehrere Arten von Anreizen vorgesehen: (1) Teilnahmeanreiz. Um die Arbeitskräfte zur Teilnahme an den Maßnahmen zu bewegen, erhalten sie nach drei Monaten aktiver Teilnahme und nach Abschluss mindestens einer der Maßnahmen ihres individuellen Maßnahmenpakets einen Pauschalbetrag von 150 EUR. Es wird davon ausgegangen, dass alle Arbeitskräfte diesen Anreiz erhalten werden. (2) Beitrag zu Fahrtkosten. Arbeitskräfte, die an einer Maßnahme außerhalb ihres Wohnortes teilnehmen, erhalten einen Beitrag zu ihren Fahrtkosten in Höhe der Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel von ihrem Wohnort zu dem Ort, an dem die Maßnahme stattfindet. Wenn es keine öffentliche Nahverkehrsverbindung zwischen den Städten gibt und die Teilnehmer ihren eigenen Pkw nehmen müssen, erhalten sie 0,19 EUR/km. Schätzungsweise 180 Personen werden diesen Anreiz erhalten. (3) Zuschuss zur Deckung umzugsbedingter Kosten. Arbeitskräfte, die für eine neue Arbeitsstelle in eine andere Stadt ziehen, erhalten einen Pauschalbetrag von 1000 EUR zur Deckung der durch den Umzug entstehenden Kosten. Schätzungsweise 26 Personen werden diesen Anreiz in Anspruch nehmen. (4) Unterstützung für die Unternehmensgründung. Arbeitskräfte, die ein Unternehmen gründen, erhalten bis zu 3000 EUR zur Deckung der dabei entstehenden Kosten. Schätzungsweise 15 Personen werden diesen Anreiz in Anspruch nehmen. (5) Beschäftigungsanreize. Arbeitskräfte, die als Selbständige Arbeit finden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 350 EUR monatlich für maximal zehn Monate. Schätzungsweise 30 Personen werden diesen Anreiz erhalten. (6) Zuschuss zu Pflege-/Betreuungskosten. Arbeitskräfte mit Pflege/Betreuungsverpflichtungen (Kinder, ältere oder behinderte Personen) erhalten während ihrer Teilnahme an den Maßnahmen 100 EUR monatlich für maximal sechs Monate. Dadurch sollen die zusätzlichen Kosten gedeckt werden, die Arbeitskräften mit Betreuungsverpflichtungen entstehen, wenn sie an Schulungen oder sonstigen Maßnahmen teilnehmen. Schätzungsweise 35 Personen werden diesen Anreiz in Anspruch nehmen. (7) Ausbildungsbeihilfe. Arbeitskräfte, die an mindestens 75 % der in ihrem personalisierten Beschäftigungspfad vorgesehenen Schulungen teilnehmen, erhalten nach Abschluss der Bildungsmaßnahmen 150 EUR. Schätzungsweise 140 Personen werden diesen Anreiz erhalten.
23.Die im Antrag aufgeführten Kosten für die Durchführung des EGF gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 betreffen Verwaltungsaufgaben und Kontrolltätigkeiten sowie Informations- und Werbemaßnahmen.
24.Die von den spanischen Behörden vorgeschlagenen personalisierten Dienstleistungen stellen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen dar, die zu den förderfähigen Maßnahmen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zählen. Die spanischen Behörden veranschlagen die Gesamtkosten mit 1 400 000 EUR, davon 1 350 000 EUR für personalisierte Dienstleistungen und 50 000 EUR (= 3,57 % der Gesamtkosten) für die Durchführung des EGF. Insgesamt wird ein Finanzbeitrag des EGF in Höhe von 700 000 EUR (50 % der Gesamtkosten) beantragt.
Maßnahmen
|
Geschätzte Zahl der zu unterstützenden Arbeitskräfte
|
Veranschlagte Kosten je zu unterstützende Arbeitskraft
(EUR)
(*)
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Gesamtkosten (EGF plus nationale Kofinanzierung) (EUR)
(**)
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Personalisierte Dienstleistungen (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)
|
Begrüßung und Information
(Acogida, diagnóstico y derivación)
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400
|
90
|
36 000
|
Berufsberatung und Orientierung
(Orientación y asesoramiento)
|
400
|
293
|
117 000
|
Intensive Hilfe bei der Arbeitsuche
(Intermediación y gestión)
|
300
|
150
|
45 000
|
Schulung
(Formación y recualificación profesional)
|
225
|
1 373
|
309 000
|
Förderung des Unternehmertums
(Programa de autoempleo y emprendimiento)
|
100
|
5 200
|
520 000
|
Anreize
(Programa de incentivos)
|
400
|
807
|
323 000
|
Zwischensumme personalisierte Dienstleistungen
|
|
1 350 000
|
Kosten für die Durchführung des EGF (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)
|
Vorbereitungsmaßnahmen
|
|
0
|
Verwaltungsmaßnahmen
|
|
20 000
|
Informations- und Werbemaßnahmen
|
|
20 000
|
Kontrolltätigkeiten
|
|
10 000
|
Zwischensumme Durchführung des EGF
|
|
50 000
|
Veranschlagte Gesamtkosten
|
|
1 400 000
|
EGF-Beitrag (50 % der Gesamtkosten)
|
|
700 000
|
(*) Um Dezimalstellen zu vermeiden, wurden die veranschlagten Kosten je Arbeitskraft gerundet. Die Rundung hat jedoch keine Auswirkung auf die Gesamtkosten jeder Maßnahme; es gilt der im Antrag Spaniens jeweils angegebene Betrag.
(**) Rundungsbedingte Differenzen.
25.Die spanischen Behörden bestätigen, dass die oben beschriebenen Maßnahmen zu Maßnahmen, die aus den Strukturfonds finanziert werden, komplementär sind und dass Maßnahmen getroffen wurden, um eine Doppelförderung auszuschließen.
26.Die Hauptziele der operationellen ESF-Programme 2007-2013 für die Comunidad de Castilla y León sind die Förderung des lebenslangen Lernens der Arbeitskräfte und die Verringerung der Gefahr vorzeitigen Schulabbruchs, mit besonderem Augenmerk auf den schwächsten Bevölkerungsgruppen bzw. den von sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen; die EGF-Maßnahmen dagegen konzentrieren sich auf ehemalige Arbeitskräfte der Holzbranche und werden ohne Einschränkungen hinsichtlich Alter, Bildungsstand usw. durchgeführt.
27.Durch laufende Beobachtung der ESF- und EGF-Maßnahmen mit ähnlichen Zielen und der betreffenden Arbeitskräfte werden Überschneidungen zwischen ESF- und EGF-Maßnahmen verhindert.
Datum oder Daten, ab dem/denen personalisierte Dienstleistungen für die betroffenen Arbeitskräfte begonnen wurden oder geplant sind
28.Spanien begann am 1. Februar 2014 zugunsten der betroffenen Arbeitskräfte mit den personalisierten Dienstleistungen des koordinierten Pakets, für das ein Finanzbeitrag des EGF beantragt wird. Dieses Datum gilt somit als Beginn des Zeitraums, in dem eine Unterstützung durch den EGF möglich ist.
Verfahren für die Anhörung der Sozialpartner
29.Der eingereichte Antrag war Gegenstand zweier Sitzungen am 25. und 28. November 2013. Ehemalige Beschäftigte von Puertas Norma – dem am stärksten von den Entlassung betroffenen Unternehmen –, FAFECYL und Vertreter der unter Punkt 17 aufgeführten Sozialpartner nahmen an beiden Sitzungen teil.
30.Die spanischen Behörden haben bestätigt, dass die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften über Massenentlassungen eingehalten wurden.
Informationen über Maßnahmen, die aufgrund nationaler Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen obligatorisch sind
31.Zu den Kriterien nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthielt der Antrag der spanischen Behörden folgende Angaben:
Es wurde bestätigt, dass der Finanzbeitrag des EGF nicht an die Stelle von Maßnahmen tritt, für die die Unternehmen aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder gemäß Tarifvereinbarungen verantwortlich sind.
Es wurde nachgewiesen, dass die Maßnahmen einzelne Arbeitskräfte unterstützen und nicht der Umstrukturierung von Unternehmen oder Sektoren dienen.
Es wurde bestätigt, dass die oben genannten förderfähigen Maßnahmen keine Unterstützung aus anderen EU-Finanzinstrumenten erhalten.
Verwaltungs- und Kontrollsysteme
32.Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass der Finanzbeitrag von den Stellen verwaltet und kontrolliert wird, die auch die ESF-Mittel in Spanien verwalten und kontrollieren. Die öffentliche Arbeitsverwaltung von Kastilien und León (ECYL) wird als zwischengeschaltete Stelle für die Verwaltungsbehörde dienen.
Finanzierung
33.Auf der Grundlage des Antrags Spaniens wird der aus dem EGF zu finanzierende Beitrag für das koordinierte Paket personalisierter Dienstleistungen (Kosten für die Durchführung des EGF eingeschlossen) mit 700 000 EUR, d. h. 50 % der Gesamtkosten, veranschlagt. Die von der Kommission vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aus dem Fonds basiert auf den Angaben Spaniens.
34.Unter Berücksichtigung des nach Maßgabe des Artikels 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1311/2013 maximal möglichen Finanzbeitrags des EGF sowie der Möglichkeit, Mittelumschichtungen vorzunehmen, schlägt die Kommission vor, den oben genannten Betrag aus dem EGF bereitzustellen.
35.Der vorgeschlagene Beschluss über die Inanspruchnahme des EGF wird gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung vom Europäischen Parlament und dem Rat einvernehmlich erlassen.
36.Gleichzeitig unterbreitet die Kommission, wie unter Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 vorgesehen, einen Vorschlag für eine Mittelübertragung, mit der die entsprechenden Mittel für Verpflichtungen in den Haushaltsplan 2014 eingesetzt werden.
Quellen von Mitteln für Zahlungen
37.Die Mittel aus der EGF-Haushaltslinie im Haushalt 2014 werden zur Deckung der für den vorliegenden Antrag benötigten 700 000 EUR herangezogen.
Vorschlag für einen
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung gemäß Nummer 13 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung (Antrag EGF/2013/010 ES/Castilla y León, Spanien)
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 2. Dezember 2013 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin, die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung, insbesondere auf Nummer 13,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1)Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde eingerichtet, um Arbeitskräfte, die infolge weitreichender Strukturveränderungen im Welthandelsgefüge aufgrund der Globalisierung arbeitslos geworden sind, zusätzlich zu unterstützen und ihnen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu helfen.
(2)Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 darf die Mittelausstattung des EGF einen jährlichen Höchstbetrag von 150 Mio. EUR (zu Preisen von 2011) nicht überschreiten.
(3)Spanien stellte am 5. Dezember 2013 einen Antrag auf einen Finanzbeitrag aus dem EGF wegen Entlassungen in drei Unternehmen des Wirtschaftszweigs NACE Revision 2 Abteilung 16 (Herstellung von Holz-, Kork-, Flecht-, und Korbwaren (ohne Möbel)) in der NUTS-II-Region Castilla y León (ES41) und ergänzte den Antrag bis zum 25. März 2014 durch zusätzliche Informationen. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, den Betrag von 700 000 EUR bereitzustellen.
(4)Der EGF sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für den Antrag Spaniens bereitgestellt werden kann –
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) in Anspruch genommen, damit der Betrag von 700 000 EUR an Mitteln für Verpflichtungen und Zahlungen bereitgestellt werden kann.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am […]
Für das Europäische Parlament
Für den Rat
Der Präsident
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