52014PC0359

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau /* COM/2014/0359 final - 2014/0181 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

Das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau (im Folgenden „Moldau)“ andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 28. November 1994 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1998 in Kraft. Es beruht auf einem Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und zu einer wirksamen Durchführung politischer, wirtschaftlicher und institutioneller Reformen.

Ein gemeinsamer Aktionsplan EU-Moldau im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik auf der Grundlage des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens enthält strategische Ziele und unterstützt das Ziel Moldaus, stärker in die wirtschaftlichen und sozialen Strukturen der EU eingebunden zu werden.

Moldau ist ein Partnerland im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Dadurch hat sich der Kontext für die Beziehungen zwischen dem Land und der Europäischen Union in bedeutender und positiver Weise geändert. Die EU und Moldau haben nun die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen abgeschlossen, das das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzen soll. Diese Verhandlungen wurden inhaltlich am 25. Juni 2013 abgeschlossen, und das Abkommen wurde am 29. November 2013 auf dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius, Litauen, paraphiert.

Das Assoziierungsabkommen wird zu einer deutlichen Vertiefung der politischen Assoziation und wirtschaftlichen Integration Moldaus mit der EU führen. Es beinhaltet die schrittweise Verwirklichung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone.

Die erfolgreiche Durchführung eines Aktionsplans zur Visaliberalisierung hat zu einem visumfreien Reiseverkehr zwischen der EU und Moldau geführt und stellt ein grundlegendes Element zur Untermauerung der politischen Assoziation und der wirtschaftlichen Integration Moldaus mit der EU dar. Diese bedeutende Verstärkung der Mobilität und der Kontakte zwischen den Menschen wird mit dem Assoziierungsabkommen angestrebt.

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten ursprünglich geplant, das Assoziierungsabkommen im Herbst 2014 zu unterzeichnen. Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklungen in der Ukraine, die sich auch auf andere Länder in der Region auswirken könnten, wurde die Unterzeichnung des Abkommens zunächst auf August und dann auf Juni vorverlegt. Die Institutionen arbeiten hart, um den Abkommenstext in kürzerer Zeit fertigzustellen und zu gewährleisten, dass dieses Ziel verwirklicht wird.

Das Assoziierungsabkommen kann erst dann in Kraft treten, wenn es von allen Vertragsparteien (d. h. der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau) ratifiziert worden ist. Dieser Prozess könnte sich als langwierig erweisen und möglicherweise mehrere Jahre dauern. Daher sieht das Abkommen die vorläufige Anwendung einiger seiner Teile vor, sobald Moldau die erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat (nach der moldauischen Verfassung ist eine sofortige vorläufige Anwendung ohne vorherige Ratifizierung möglich) und sobald die EU ihre Bereitschaft notifiziert hat, mit der vorläufigen Anwendung zu beginnen.

Ziel der Assoziierungsagenda ist die Vorbereitung und Erleichterung der Umsetzung des Assoziierungsabkommens. Die Agenda schafft einen Rahmen für die Praxis, mit dessen Hilfe die übergeordneten Ziele der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration erreicht werden können. Sie ist an die Stelle des Aktionsplans EU-Republik Moldau im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik getreten.

Die Assoziierungsagenda enthält eine Liste von Prioritäten für die gemeinsame Arbeit im Zeitraum 2014-16, die sich an der Struktur des Assoziierungsabkommens orientiert. Die Tatsache, dass die Assoziierungsagenda sich auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten konzentriert, hat keinerlei Auswirkungen auf den Geltungsbereich oder das Mandat des gegenwärtigen Dialogs im Rahmen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit oder anderer Vereinbarungen. Sie greift der Umsetzung der Verpflichtungen nicht vor, die im Rahmen des Assoziierungsabkommens eingegangen werden, sobald es in Kraft tritt oder vorläufig angewendet wird. Anders als das Assoziierungsabkommen ist die Assoziierungsagenda kein rechtsverbindliches völkerrechtliches Instrument.

Der Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Standpunkt der Union im Kooperationsrat EU-Moldau mit Blick auf die Annahme der Assoziierungsagenda ist beigefügt.

Die Kommission ersucht den Rat, den Entwurf für einen Beschluss des Rates anzunehmen.

2014/0181 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Standpunkt der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

gestützt auf das Abkommen über Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 82,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Das Abkommen wurde am 28. November 1994 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1998 in Kraft.

(2)       Das Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) wurde am 29. November 2013 während des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in Vilnius, Litauen, unterzeichnet.

(3)       Bis zu seinem Inkrafttreten soll das Abkommen vorläufig angewendet werden, sobald es den Beteiligten möglich ist.

(4)       Um die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zu unterstützen, haben die Vertragsparteien vereinbart, eine Assoziierungsagenda auszuhandeln, die eine Liste von Prioritäten für die gemeinsame Arbeit im Zeitraum 2014-16 enthalten sollte.

(5)       In Erwartung der Schaffung der institutionellen Grundlage für das Assoziierungsabkommen haben sich die Vertragsparteien auf eine Assoziierungsagenda geeinigt, die von dem mit dem PKA eingesetzten Kooperationsrat angenommen wird.

(6)       Der von der Union im Kooperationsrat zu vertretende Standpunkt zur Annahme der Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau im Rahmen der Assoziierungsagenda muss vom Rat genehmigt werden –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt der Union in dem mit dem Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda sollte sich auf den Entwurf der Empfehlung des Kooperationsrates stützen, der diesem Beschluss beigefügt ist.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

ANHÄNGE

zum

Vorschlag der Kommission für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau

ANHANG 1

Entwurf

EMPFEHLUNG

zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau

DER KOOPERATIONSRAT EU-MOLDAU –

gestützt auf das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Moldau zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im Folgenden „das Abkommen“), insbesondere auf Artikel 82,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Gemäß Artikel 82 des Abkommens wurde ein Kooperationsrat eingerichtet, der die Durchführung des Abkommens überwacht und im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Vertragsparteien geeignete Empfehlungen aussprechen kann.

Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich auf den Text der Assoziierungsagenda geeinigt, die darauf abzielt, durch die Schaffung eines praktischen Rahmens zur Unterstützung der Realisierung der übergeordneten Ziele der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration die Durchführung des künftigen Assoziierungsabkommens vorzubereiten und zu erleichtern.

Die Assoziierungsagenda dient einem doppelten Zweck, da sie sowohl spezifische Schritte vorsieht, um die Erfüllung der im Assoziierungsabkommen verankerten Verpflichtungen der Vertragsparteien sicherzustellen, als auch einen umfassenden Rahmen für den weiteren Ausbau der Beziehungen EU-Moldau bietet, wodurch im Einklang mit den allgemeinen Zielen des Assoziierungsabkommens speziell eine Vertiefung der wirtschaftlichen Integration und der politischen Zusammenarbeit gefördert werden soll –

EMPFIEHLT:

Einziger Artikel

Der Kooperationsrat empfiehlt, dass die Vertragsparteien die im Anhang beigefügte Assoziierungsagenda EU-Moldau umsetzen, insofern als diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des Assoziierungsabkommens EU-Moldau zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits abzielt.

Geschehen zu […]

Im Namen des Kooperationsrates

Der Präsident

ANHANG 2

Assoziierungsagenda

zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau

Die Europäische Union und die Republik Moldau („die Vertragsparteien“) erkennen an, dass sich der Kontext ihrer Beziehungen unter den Bedingungen der Östlichen Partnerschaft erheblich zum Positiven verändert hat. Die Vertragsparteien nahmen 2010 Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen auf und begannen 2012 mit den Verhandlungen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone, die Bestandteil dieses Abkommens sein sollte. Außerdem erarbeiteten und verabschiedeten sie einen Aktionsplan zur Visaliberalisierung, dessen erfolgreiche Umsetzung ein wichtiges Element der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration der Republik Moldau mit der Europäischen Union darstellt. Eine solche wesentliche Verbesserung der Mobilität und der Kontakte zwischen den Bürgern ist ein Anliegen des Assoziierungsabkommens.

Die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen wurden am 25. Juni 2013 abgeschlossen, und das Abkommen wurde am 29. November 2013 paraphiert. Bis zum Inkrafttreten des gesamten Abkommens muss mit bestimmten Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Vertragsparteien dessen sämtliche Vorteile nutzen können, wobei die teilweise vorläufige Anwendung des Abkommens die erste dieser Maßnahmen ist. Ziele der Assoziierungsagenda sind die Vorbereitung und Erleichterung der Durchführung des Assoziierungsabkommens durch die Schaffung eines praktischen Rahmens zur Realisierung der übergeordneten Ziele der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration. Sie tritt an die Stelle des ENP-Aktionsplans EU-Moldau.

In Anlehnung an die Struktur des Assoziierungsabkommens sind in der Assoziierungsagenda Prioritäten für die Zusammenarbeit im Zeitraum 2014-2016 festgelegt.

Die Tatsache, dass dabei der Schwerpunkt auf einer begrenzten Anzahl von Prioritäten liegt, berührt nicht den Umfang oder das Mandat des bestehenden Dialogs im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, anderer relevanter Abkommen oder der multilateralen Komponente der Östlichen Partnerschaft. Sie hat auch keinen Einfluss auf die Umsetzung der im Assoziierungsabkommen verankerten Verpflichtungen, wenn dieses in Kraft tritt oder vorläufig angewandt wird.

1.         Grundsätze, Instrumente und Ressourcen für die Umsetzung der Assoziierungsagenda

Die folgenden gemeinsamen Grundsätze sind für die Umsetzung der Assoziierungsagenda bestimmend:

Im Rahmen der Assoziierungsagenda getroffene Maßnahmen sollten den allgemeinen Zielen der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration Rechnung tragen.

Die Prioritäten der Assoziierungsagenda spiegeln die Verpflichtung der EU und der Republik Moldau zur vollständigen Umsetzung der Bestimmungen ihres Assoziierungsabkommens nach dessen Inkrafttreten wider.

Die Assoziierungsagenda sollte unter uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Transparenz, Rechenschaftspflicht und Einbeziehung umgesetzt werden.

Beide Vertragsparteien müssen sich an der Umsetzung der Assoziierungsagenda beteiligen.

Die Assoziierungsagenda zielt darauf ab, durch eine schrittweise Durchführung praktischer Maßnahmen greifbare und konkrete Ergebnisse zu erreichen.

Die Vertragsparteien erkennen an, dass die vereinbarten Prioritäten durch geeignete und ausreichende politische, technische und finanzielle Mittel unterstützt werden müssen.

Im Zuge der Umsetzung der Assoziierungsagenda erfolgt eine jährliche Berichterstattung, Kontrolle und Bewertung. Die erzielten Fortschritte werden überprüft, darunter auch im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und anderer relevanter Abkommen.

Die Europäische Union unterstützt die Republik Moldau bei der Umsetzung der in der Assoziierungsagenda genannten Ziele und Prioritäten. Sie greift dabei auf alle verfügbaren Möglichkeiten der EU-Förderung zurück, stellt Fachwissen und Beratung zur Verfügung, erleichtert den Austausch von bewährten Verfahren, Know-how und Informationen und fördert den Kapazitätsaufbau und die institutionelle Stärkung. Zudem bemüht sie sich um die Mitwirkung anderer Partner der Republik Moldau und eine entsprechende Koordinierung der Hilfe. Ferner wird sie ihre entsprechenden Finanzierungsinstrumente einsetzen, um die Umsetzung der Assoziierungsagenda zu unterstützen. Allerdings ist die Assoziierungsagenda kein Finanzplanungsdokument und entbindet die Vertragsparteien nicht von der Aufgabe der Finanzplanung.

Die Unterstützung durch die EU erfolgt im Kontext der allgemeinen Prioritäten der Hilfe für die Republik Moldau, die im einheitlichen Unterstützungsrahmen und in den Mehrländerprogrammen des Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) speziell für die Republik Moldau festgelegt sind. Dabei werden die Durchführungsbestimmungen und ‑verfahren der EU-Außenhilfe uneingeschränkt eingehalten.

Die Assoziierungsagenda gilt ab dem Tag ihrer Annahme zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren, wobei dieser im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann. Mit ihrer Annahme löst die Agenda den ENP-Aktionsplan als Instrument zur Kontrolle der Fortschritte der Republik Moldau im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik ab. Die Zivilgesellschaft wird ebenfalls angehalten, ihre Kontrolltätigkeit auf die Assoziierungsagenda auszurichten. Die EU wird für die Berichterstattung über die Umsetzung der Assoziierungsagenda verantwortlich sein; dabei wird sie durch die Berichterstattungssysteme der Republik Moldau unterstützt.

Die Assoziierungsagenda kann bei Bedarf jederzeit durch Übereinkunft im Kooperationsrat (Assoziierungsrat) der Europäischen Union und der Republik Moldau geändert oder aktualisiert werden, insbesondere bei Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens.

2.         Prioritäten der Assoziierungsagenda

2.1       Politischer Dialog und Reform

Ziel des politischen Dialogs und der reformorientierten Zusammenarbeit im Rahmen dieser Assoziierungsagenda ist es, die Achtung der demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die verantwortungsvolle Staatsführung sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten, einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, wie sie in den wichtigsten Übereinkommen und Protokollen der Vereinten Nationen und des Europarats verankert sind, zu stärken. In den nachfolgend genannten Bereichen ist beim politischen Dialog und bei der Umsetzung von Reformen der Aktionsplan des Europarates mit in Betracht zu ziehen:[1]

(i)         Stärkung der Stabilität, Unabhängigkeit und Effizienz der Institutionen als Garantie für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Republik Moldau, und zwar insbesondere:

Klarstellung der Zuständigkeiten des Verfassungsgerichts und der Verfahren zur Ernennung seiner Mitglieder in enger Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission;

Überprüfung des Verfahrens zur Wahl des Präsidenten (Artikel 78 der Verfassung), um die Vermeidung von Ausgrenzung und die Gewaltenteilung zu gewährleisten. Langfristig muss die Verfassung noch umfangreicher überarbeitet werden, um künftig institutionelle Blockaden auszuschließen;

Sicherstellung, dass Parlaments- und Kommunalwahlen demokratisch und im Einklang mit den europäischen Standards abgehalten werden und dass alle von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa / Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (OSZE/BDIMR) festgestellten Mängel behoben werden;

fortlaufende Umsetzung der Strategie der Dezentralisierung entsprechend der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung des Europarates (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 122);

weitere Ausgestaltung des Rechtsrahmens für die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen unter Berücksichtigung der gemeinsamen Stellungnahmen des OSZE/BDIMR und der Venedig-Kommission sowie der Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) zur Transparenz der Parteienfinanzierung;

(ii)     Fortführung der Reform des Justizsektors, insbesondere Sicherung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Professionalität und Effizienz der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Strafverfolgungsbehörden, die frei von politischer oder jeglicher sonstiger unzulässiger Einflussnahme sein sollten, und Intensivierung der Prävention und Bekämpfung von Korruption in all ihren Formen und auf allen Ebenen. Einige Elemente der umfassenden Reform des Justizsektors können Verfassungsänderungen erforderlich machen:

Gewährleistung der vollen Funktionstüchtigkeit des Nationalen Antikorruptionszentrums, unter anderem durch die Absicherung von genügend Finanzmitteln und Personal, und Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit gegen Korruption;

Sicherung der Unabhängigkeit des Nationalen Antikorruptionszentrums, unter anderem bei der Ernennung bzw. Absetzung seines Direktors und seiner stellvertretenden Direktoren durch ein offenes, transparentes und leistungsorientiertes Verfahren, das gesetzlich genau geregelt ist, und bei der Beaufsichtigung seiner Tätigkeit und der entsprechenden Rechenschaftslegung;

Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften, wonach die Ernennung von Richtern auf Lebenszeit als Verlängerung der ersten Ernennung angesehen wird, wofür die Richter festgelegte Kriterien erfüllen sollten;

Bemühungen um die Stärkung der Unabhängigkeit der Institutionen des Justizsektors, so dass sie keinem politischen oder sonstigen Druck seitens der Verwaltung, der Regierung oder des Parlaments ausgesetzt sind; Durchsetzung eines neuen Systems der disziplinarischen Verantwortung für Richter, damit sie ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft auch tatsächlich gerecht werden;

Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und sonstige Angehörige der Rechtsberufe, um Null-Toleranz gegenüber Korruption zu fördern und alle Arten von korrupten Verhaltensweisen zu verhindern;

Fortsetzung der Arbeiten zur Übertragung der Untersuchungshaftanstalten aus der Zuständigkeit des Innenministeriums in die des Justizministeriums;

Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften, um den Obersten Justizrat als maßgebliches Entscheidungsgremium bei der Zuweisung von Ressourcen an die Gerichte zu etablieren;

Erzielung von Fortschritten bei der umfassenden Reformierung der Staatsanwaltschaft;

Überarbeitung des Rechtsrahmens in Bezug auf das Nationale Justizinstitut, um das bestehende Fortbildungssystem für Richter und Staatsanwälte zu modernisieren und seine Tätigkeit effizienter zu machen;

Reformierung der Institution des Ombudsmanns entsprechend dem Ombudsmann-Gesetz, das am 4. September 2013 die Zustimmung der Regierung erhielt.

(iii)    Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch eine umfassende Zusammenarbeit beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Diese Zusammenarbeit beinhaltet Aktivitäten in den folgenden Bereichen:

Menschenrechte und Grundfreiheiten

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Förderung der Menschenrechte (2011-14) mit schwerpunktmäßiger Orientierung auf besonders benachteiligte Gruppen, sowie Koordinierung der Planungs- und Haushaltsverfahren, um ausreichende Mittel für eine effektive Umsetzung zuzuweisen;

Sicherung der vollständigen Anwendung der Gesetze und sonstigen Vorschriften zur Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung, einschließlich des Gleichstellungsgesetzes, und Ausbau der Kapazitäten des Rates für die Prävention und Beseitigung von Diskriminierung („Gleichstellungsrat“);

Berücksichtigung der von Gremien und Experten des Europarates ausgesprochenen Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und Umsetzung der Empfehlungen im Einvernehmen mit diesen Gremien und Experten;

Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;

Sicherstellung einer wirksamen Vollstreckung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte;

Aufrechterhaltung von effektiven vor- und außergerichtlichen Mechanismen für die Streitbeilegung, unter anderem auch im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten;

weitere Gewährung des Zugangs zu Informationen über die Bürgerrechte und geeignete rechtliche Lösungen;

Aufklärung und Sensibilisierung in der Justiz, Strafverfolgung und Verwaltung in Bezug auf Menschenrechte und Bekämpfung der Diskriminierung;.

Freiheit der Meinungsäußerung

Fortsetzung der Bemühungen um die Sicherung der freien Meinungsäußerung und der Unabhängigkeit der Medien im Einklang mit den Empfehlungen des Europarates;

Einrichtung eines regelmäßigen Dialogs zum Austausch bewährter Methoden im Hinblick auf Medienfreiheit, Medienpluralismus, Entkriminalisierung von Verleumdung, Schutz der Informationsquellen von Journalisten sowie kulturelle Vielfalt im Medienbereich.

Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft

Beteiligung von Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von repräsentativen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften, an der Sammlung von Informationen und der Überwachung von politischen Maßnahmen.

Menschenhandel

Verabschiedung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung des Menschenhandels (2014-2016);

Vertiefung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Menschenhandels im Rahmen der einschlägigen internationalen Organisationen (OSZE, UNO).

Misshandlung und Folter

Einrichtung eines umfassenden politischen Rahmens zur Verhinderung und Bekämpfung der Straffreiheit auf der Grundlage der Leitlinien zur Beseitigung der Straffreiheit bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (Europarat, 2011);

effektives Vorgehen gegen die Misshandlung von Gefangenen durch Vollzugsbeamte, insbesondere in der Untersuchungshaft.

Rechte des Kindes

Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen des Nationalen Aktionsplans zur Förderung der Menschenrechte, einschließlich Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des Kindes und zur Beseitigung der Kinderarmut.

Häusliche Gewalt

Sicherung der vollständigen Umsetzung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf häusliche Gewalt.

Gleichbehandlung

Verbesserung der Gleichstellung der Geschlechter, Sicherung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im sozialen und wirtschaftlichen Leben, einschließlich im Bereich der Strafverfolgung, und Einführung von Praxismaßnahmen zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede;

Gewährleistung der Harmonisierung mit europäischen Standards bei Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, beim Mutterschaftsurlaub und bei den Regelungen zur Vereinbarkeit elterlicher und beruflicher Pflichten;

Förderung der Beteiligung der Frauen an der Entscheidungsfindung sowie am öffentlichen und politischen Leben und Durchführung gezielter Aktivitäten in diesen Bereichen.

Gewerkschaftsrechte und Kernarbeitsnormen

Weiterführung der Bemühungen zur Sicherung der Einhaltung von Gewerkschaftsrechten und Kernarbeitsnormen im Einklang mit den europäischen Standards und den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).

Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsreform

Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption auf allen gesellschaftlichen Ebenen, speziell von Korruption auf hoher Ebene, und Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) des Europarates;

Umsetzung der Nationalen Antikorruptionsstrategie 2011-2015 und des Aktionsplans für 2014-2015 in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen;

Weiterführung der Reform der öffentlichen Verwaltung mit dem Ziel des Aufbaus eines rechenschaftspflichtigen, effizienten, transparenten und professionellen öffentlichen Dienstes;

Verbesserung der Abstimmung und des Informationsaustauschs zwischen den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen Behörden, so unter anderem durch die eindeutige Regelung der Arbeitsaufteilung zwischen dem Nationalen Antikorruptionszentrum und der Nationalen Integritätskommission;

Einrichtung von Sondereinheiten beim Nationalen Antikorruptionszentrum für Fälle von Korruption in hohen Ämtern oder mit hohem Schadensvolumen, um der Korruption auf hoher Ebene besser Herr zu werden;

Stärkung der operativen Kapazitäten der Nationalen Integritätskommission. Einrichtung eines zweckmäßigen Rahmens für effiziente Finanzermittlungen und die Einziehung von Sachvermögen;

Umsetzung eines funktionsfähigen und zuverlässigen Systems zur Sicherung der Transparenz und Verifizierung des Vermögens und der Interessen von öffentlichen Bediensteten, um den unrechtmäßigen Erwerb von Vermögen zu verhindern und in konkreten Fällen dagegen vorzugehen und um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, wozu die Rolle der Nationalen Integritätskommission gestärkt werden muss;

Maßnahmen zur Stärkung des Status der Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung durch die Einbeziehung der Zivilgesellschaft und die Einrichtung von Hotlines für Bürgerbeschwerden, die gut beworben und gut betreut werden.

2.2       Außen- und Sicherheitspolitik

Ziel des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die schrittweise Konvergenz, darunter auch im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP). Es geht insbesondere um Fragen der Sicherheit, Konfliktprävention und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungskontrolle und Waffenausfuhrkontrolle. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich stützt sich auf gemeinsame Werte und gegenseitige Interessen und hat das Ziel, die Harmonisierung und Wirksamkeit der Politik unter Nutzung bilateraler, internationaler und regionaler Foren zu verstärken. Sie umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:

Förderung der friedlichen Beilegung von Konflikten sowie der internationalen Stabilität und Sicherheit auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus;

Entwicklung der Zusammenarbeit bei EU-Sanktionen;

Förderung der Achtung der Grundsätze der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit, der Unverletzlichkeit der Grenzen und der Unabhängigkeit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Schlussakte von Helsinki verankert sind;

Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit bei der Konfliktprävention und Krisenbewältigung durch die Erleichterung der Beteiligung der Republik Moldau an von der EU geleiteten zivilen und militärischen Krisenbewältigungsoperationen sowie Bereitstellung von Konsultation und Ausbildung im Bereich der GSVP (auf der Grundlage des seit dem 1. Juli 2013 in Kraft befindlichen Rahmenabkommens über die Beteiligung und im multilateralen Rahmen des Gremiums der Östlichen Partnerschaft zur GSVP);

Aufnahme und Abschluss von Verhandlungen zum Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen zu GSVP-bezogenen Themen als eine Folgemaßnahme zum Abkommen zwischen der Republik Moldau und der Europäischen Union über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Republik Moldau an Krisenbewältigungsoperationen der EU, das seit dem 1. Juli 2013 in Kraft ist.

Terrorismus, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und illegale Waffenausfuhren

Stärkung des internationalen Konsens über die Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der Menschenrechte, einschließlich über die rechtliche Definition terroristischer Handlungen, durch gezielte Bemühungen um eine Einigung über das Umfassende Übereinkommen über den internationalen Terrorismus und die weitere Verbesserung des nationalen rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens im Bereich der Terrorismusbekämpfung;

Informationsaustausch über terroristische Organisationen und Gruppen, deren Aktivitäten und die sie unterstützenden Netze im Einklang mit dem Völkerrecht und dem nationalen Recht der Vertragsparteien;

Umsetzung der von der Financial Action Task Force (FATF) in ihren Empfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung festgelegten Standards;

Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und der Vernichtung von Beständen;

Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zur Aufspürung und Verfolgung von illegalen Waffen;

Zusammenarbeit und Beitrag zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und relevantem Material sowie der dazugehörigen Trägermittel, indem die Vertragsparteien ihre bestehenden Verpflichtungen aus internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträgen und -abkommen sowie andere einschlägige internationale Verpflichtungen in vollem Umfang erfüllen und auf nationaler Ebene umsetzen;

Einrichtung eines wirksamen Systems zur nationalen Kontrolle der Ausfuhr und Durchfuhr von mit Massenvernichtungswaffen zusammenhängenden Gütern, darunter auch zur Kontrolle der Endverwendung von Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, das wirksame Sanktionen für Verstöße gegen die Ausfuhrkontrollen umfasst;

Zusammenarbeit bei risikoabhängigen Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit von ein- oder ausgeführten oder in der Durchfuhr befindlichen Waren;

Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition im Rahmen der bestehenden internationalen Übereinkünfte und der Resolutionen des VN-Sicherheitsrates sowie der Verpflichtungen im Rahmen anderer einschlägiger internationaler Instrumente;

weitere Stärkung der institutionellen Kapazitäten durch die Übernahme bewährter internationaler Praktiken und Erfahrungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung;

Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen unter Berücksichtigung des Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern.

Der Transnistrien-Konflikt

Fortsetzung der konstruktiven Teilnahme der Vertragsparteien an den von der OSZE geleiteten Verhandlungen zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts;

Aufrechterhaltung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts im Rahmen des vereinbarten „5+2“-Formats, was Beratungen über Regelungen für die Folgezeit einschließt;

Stärkung des Dialogs zur Erläuterung der Vorzüge des Assoziierungsabkommens und Sicherstellung seiner Anwendbarkeit im gesamten Territorium der Republik Moldau;

Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit allen relevanten Gesprächspartnern über Grenzfragen im Zusammenhang mit dem Transnistrien-Konflikt.

Internationaler Strafgerichtshof

Umsetzung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und der zugehörigen Instrumente bei gebührender Berücksichtigung der Wahrung seiner Integrität.

2.3       Zusammenarbeit zu Recht, Freiheit und Sicherheit

Die Vertragsparteien arbeiten in den folgenden Bereichen zusammen:

Schutz personenbezogener Daten

weitere Umsetzung des rechtlichen Rahmens und Sicherung eines hohen Schutzes personenbezogener Daten im Einklang mit europäischen Instrumenten und Standards;

weiterer Ausbau der Kapazitäten der Datenschutzbehörde (Nationales Zentrum zum Schutz personenbezogener Daten) und Nachverfolgung der Anwendung der Datenschutzstandards in allen Sektoren, vor allem in Bezug auf die Strafverfolgung.

Zusammenarbeit in den Bereichen Migration, Asyl und Grenzmanagement

Migration

weitere wirksame Umsetzung des Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau und Maßnahmen zur Wiedereingliederung moldauischer Bürger;

Verstärkung der bestehenden Infrastruktur (einschließlich Gewahrsamseinrichtungen) und der personellen Besetzung zuständiger Stellen, um die effektive Rückführung von illegal aufhältigen und/oder illegal durchreisenden Drittstaatsangehörigen aus dem Territorium der Republik Moldau zu gewährleisten, Sicherung der Achtung der Menschenrechte von Zuwanderern in Verwaltungshaft und Entwicklung des Integrationsrahmens;

weitere Stärkung des Amtes für Migration und Asyl als Koordinierungsstelle für die wirksame Steuerung der Migrationsströme sowie Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Registrierung von Ausländern, speziell der Arbeit der für die Registrierung von Ausländern auf zentraler und lokaler Ebene zuständigen Anlaufstellen;

weitere Stärkung der regionalen Dienste der Direktion für illegale Migration beim Amt für Migration und Asyl, Sicherstellung der Präsenz des Amtes auf regionaler Ebene und Schaffung von lokalen Einrichtungen, die nicht der Landespolizei zugeordnet sind;

fortgesetzte Aktualisierung des Erweiterten Migrationsprofils nach dessen erster erfolgreicher Veröffentlichung und nach Möglichkeit dessen Einbindung bei migrationspolitischen Entscheidungen;

weitere Durchführung fortlaufender gezielter Informationskampagnen zur Darlegung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem visafreien Reiseverkehr, einschließlich Informationen über Vorschriften für den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt (u. a. durch das EU-Zuwanderungsportal) und die Haftung für den Rechtsmissbrauch im Rahmen der Visumfreiheit.

Asyl

weitere Umsetzung des Asylgesetzes von 2009 als solide Grundlage für den Schutz derer, die auf internationalen Schutz angewiesen sind, und Änderung dieses Gesetzes zum Zwecke seiner weiteren Angleichung an internationale und europäische Standards;

Anwendung eines effizienten Verfahrens zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft;

Beibehaltung der Fortbildung von Richtern und Magistraten zu Asyl- und Migrationsfragen und speziell zu Rechtsbehelfsverfahren in diesen Bereichen;

Weiterentwicklung des Integrationsrahmens;

Einführung biometrischer Ausweise und Beginn der Ausstellung von Reisedokumenten für Flüchtlinge.

Grenzmanagement

Weitere Verbesserung des Grenzmanagements und Aufrechterhaltung des hohen Niveaus bei den Grenzkontrollen und der Grenzüberwachung sowie Erweiterung und Modernisierung der stationären und mobilen Einrichtungen für die Videoüberwachung;

Aktualisierung der Lagebilder auf nationaler und lokaler Ebene durch eine stärkere Feinabstimmung von Risikoanalyse, Aufklärung und Datenaustausch;

weiterhin angemessene Bereitstellung von Infrastruktur, technischer Ausrüstung, IT-Systemen sowie finanziellen und personellen Ressourcen entsprechend der Strategie und den Aktionsplänen der Republik Moldau für ein integriertes Grenzmanagement;

Beibehaltung und Erweiterung von Fortbildungsprogrammen und –maßnahmen im Bereich Korruptionsbekämpfung;

weitere Ermittlung und Nutzung von Möglichkeiten zur Durchführung von gemeinsamen Aktionen, Fortbildungsmaßnahmen und Expertenberatungen durch die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik Moldau und der Ukraine (EUBAM), Frontex und EU-Mitgliedstaaten;

Nutzung der mit EUBAM verbundenen Anstoßwirkung zur Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem ukrainischen Grenzschutz, einschließlich beim automatischen Austausch von nominalen Daten;

zusammen mit ukrainischen Partnern Sondierung von Möglichkeiten für die Einrichtung zusätzlicher gemeinsamer Grenzübergangsstellen und die Durchführung gemeinsamer grenzpolizeilicher Patrouillen, unter anderem am zentralen Abschnitt der Grenze zwischen der Republik Moldau und der Ukraine.

Polizeireform, Verbrechensverhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität

Gewährleistung der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte durch den Aufbau eines bürgernahen, rechenschaftspflichtigen, effizienten, transparenten und professionellen Polizeidienstes, die Einführung eines rechtebasierten Ansatzes für die Polizeiarbeit und deren nachrichtendienstliche Unterstützung sowie die Bekämpfung der Kriminalität, einschließlich der Internetkriminalität;

Stärkung der internationalen operativen Zusammenarbeit der Polizeikräfte, unter anderem durch die Einrichtung und Einsetzung von gemischten Ermittlungsteams, und Ausbau der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch gemeinsame Operationen;

engere Gestaltung der Zusammenarbeit mit Europol, unter anderem durch den Abschluss eines Abkommens über die operative Zusammenarbeit.

Bekämpfung illegaler Drogen

weitere Umsetzung der entsprechenden Strategie und Aktionspläne und Erarbeitung eines neuen Aktionsplans;

weiterhin Gewährleistung eines ausgewogenen und integrierten Vorgehens in Drogenfragen, um die gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenmissbrauchs zu bewältigen, Sicherung einer wirksameren Prävention und Durchführung von Maßnahmen, um das Angebot an illegalen Drogen, den Handel damit und die Nachfrage danach zu verringern;

Stärkung der institutionellen Strukturen für die Bekämpfung illegaler Drogen;

Fortsetzung des regelmäßigen Dialogs zu Drogenfragen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft;

Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs sowie Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und im Rahmen der Pompidou-Gruppe des Europarates.

Justizielle Zusammenarbeit

fortgesetzter Ausbau der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen durch folgende Schritte:

Beitritt zu und Durchführung von multilateralen Übereinkünften über die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, vor allem der Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit,

Beitritt zu und Durchführung von multilateralen Übereinkünften über den Schutz von Kindern, speziell des Übereinkommens von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, und

Vorbereitung des Beitritts zum Übereinkommen von 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern sowie dessen Umsetzung, insbesondere durch eine Beurteilung der nationalen Kapazitäten und Ressourcen;

Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen durch den Beitritt zu den entsprechenden Übereinkünften, insbesondere denen des Europarates, und deren Durchführung;

engere Gestaltung der Zusammenarbeit mit Eurojust, unter anderem durch die Unterzeichnung und Umsetzung eines Abkommens über die operative Zusammenarbeit.

2.4       Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau im Einklang mit den Leitprinzipien der makroökonomischen Stabilität, solider öffentlicher Finanzen, eines starken Finanzsystems und einer dauerhaft finanzierbaren Zahlungsbilanz beim Aufbau einer voll funktionsfähigen Marktwirtschaft und bei der schrittweisen stärkeren Ausrichtung ihrer Strategien an den EU-Strategien zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem

die Entwicklung der Kapazitäten der Republik Moldau auf dem Gebiet der makroökonomischen Prognose, so u. a. Verbesserung der Methodik zur Erarbeitung von Entwicklungsszenarien, Überwachung von Wirtschaftsprozessen und Verbesserung der Qualität der Analyse von Einflussfaktoren usw. durch Austausch von Informationen über optimale Verfahren;

Stärkung der Unabhängigkeit sowie der Regulierungs- und Aufsichtsbefugnisse der Nationalbank Moldaus (NBM), einschließlich durch Überprüfung der Zentralbankvorschriften zwecks Angleichung an bewährte EU-Verfahren, mit Unterstützung durch EU-Fachwissen, auch durch die Europäische Zentralbank (EZB);

Weitergabe der Erfahrungen der EU einschließlich der EZB im Hinblick auf die Wechselkurspolitik und die Finanz- und Bankenregulierung und –aufsicht sowie Hilfestellung bei der Entwicklung und Stärkung der Kapazitäten der Republik Moldau auf diesen Gebieten;

Stärkung der Tragfähigkeit und verantwortungsvollen Verwaltung der öffentlichen Finanzen mittels Durchführung von Steuer- und Ausgabenreformen;

Entwicklung offener, wettbewerbsfähiger und transparenter Privatisierungsregeln und ‑verfahren sowie deren Umsetzung im Einklang mit bewährten EU-Methoden.

Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und –prüfung und Corporate Governance

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau auf die Umsetzung der im Anhang zum Entwurf des Assoziierungsabkommens aufgeführten Bestimmungen des EU-Rechts und der internationalen Übereinkommen vorzubereiten; insbesondere zu folgenden Punkten:

Entwicklung der Verwaltungskapazitäten der staatlichen Institutionen der Republik Moldau;

weitere Vereinfachung der Regeln und Verfahren für die Registrierung von juristischen Personen, einschließlich Unternehmen, und von natürlichen Personen, einschließlich Unternehmern, zum Zwecke der Gründung und Auflösung von Unternehmen;

Entwicklung der Corporate-Governance-Politik und Förderung der Einhaltung des Verhaltenskodex für Unternehmen im Einklang mit internationalen Standards sowie EU-Regeln und –Empfehlungen in diesem Bereich;

Austausch zeitnaher, zweckdienlicher und genauer Informationen über den aktuellen Stand der geltenden Rechtsvorschriften und deren Übereinstimmung mit dem EU-Recht unter Verwendung des von den Vertragsparteien vereinbarten Formats, sowie Vorlage eines detaillierteren Aktionsplans zur Umsetzung des EU-Rechts gemäß dem vereinbarten Zeitplan;

Ermittlung von Bereichen, in denen Bedarf an Schulungen, Kapazitätsaufbau und Expertenwissen besteht.

Beschäftigung, Sozialpolitik und Chancengleichheit

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Vorbereitung auf die Umsetzung der in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführten EU-Rechtsvorschriften im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und Arbeitsbedingungen, darunter vor allem:

Stärkung der Verwaltungs- und Durchsetzungskapazitäten im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz und des Arbeitsrechts, namentlich der Arbeitsaufsichtsbehörde und der entsprechenden Justizbehörden,

Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner (z. B. Schulungen in Bezug auf die arbeitsschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Vorschriften und Normen der EU);

Entwicklung eines strategischen Konzepts für die Beschäftigung mit Blick auf die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, den besseren Abgleich von Qualifikationen und verfügbaren Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt und die Förderung aktiver Unterstützungsdienste und effizienter Arbeitsvermittlungsdienste; Durchführung der zwischen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Republik Moldau vereinbarten Landesprogramme für menschenwürdige Arbeit;

Stärkung der Kapazitäten der für die Entwicklung und Umsetzung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen zuständigen Verwaltungen, namentlich der Arbeitsvermittlungs- und Sozialdienste;

Steigerung des Niveaus des Sozialschutzes und Sicherung der Effizienz und finanziellen Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme;

weitere Förderung des sozialen Dialogs, u. a. durch den Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner.

Verbraucherschutz

In Vorbereitung der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkommen, die im Anhang zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, arbeiten die Vertragsparteien mit folgenden Zielen zusammen:

Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur Durchsetzung von Verbraucherschutzbestimmungen in der Republik Moldau, vor allem durch die Schulung staatlicher Beamter und anderer Vertreter der Verbraucherinteressen in Bezug auf die rechtliche Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und deren anschließende Durchführung und Durchsetzung.

Statistik

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Rechtsvorschriften der Republik Moldau im Bereich Statistik stärker am einschlägigen EU-Recht auszurichten. Diese Zusammenarbeit betrifft u. a. folgende Vorhaben:

Durchführung einer Volkszählung, Verbreitung der Ergebnisse in zusammengefasster und detaillierter Form sowie Entwicklung einer Strategie zur Verbesserung der statistischen Schätzungen im Bereich Migration;

Überarbeitung des Statistikgesetzes unter Beachtung der Empfehlungen aus der Gesamtbewertung (z. B. Stärkung der Position und Unabhängigkeit des Generaldirektors des Nationalen Amtes für Statistik durch Einführung einer festen Amtszeit und eindeutiger Kriterien für die Ernennung und Absetzung), verstärkter Schutz der statistischen Geheimhaltung bei der Produktion und Verbreitung sowie Wiedereinsetzung des Rates für Statistik;

Verbesserung der Qualität des Statistischen Unternehmensregisters durch Entwicklung und Umsetzung klarer Verfahren für die Aktualisierung der Wirtschaftseinheiten unter Einbeziehung aller verfügbaren administrativen Quellen, verbesserte Erfassung lokaler Einheiten und einzelner Unternehmer sowie Umstrukturierung unternehmensbezogener Umfragen im Einklang mit EU-Standards;

Umsetzung der Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) von 2008, der Güterliste der Europäischen Gemeinschaft (PRODCOM) von 2010 und des Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (SVG) von 2008 sowie Vorbereitung auf die Umsetzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESA) von 2010;

Entwicklung eines Gesamtrahmens für die Qualitätssicherung einschließlich einer Personal- und Fortbildungsstrategie.

Reform der öffentlichen Verwaltung und Verwaltung der öffentlichen Finanzen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Entwicklung einer gut funktionierenden öffentlichen Verwaltung, einer soliden Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie einer internen Kontrolle der öffentlichen Finanzen und einer externen Rechnungsprüfung zu gewährleisten. Diese Zusammenarbeit umfasst u. a. Folgendes:

Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten der zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen, Verbesserung und Umsetzung von Strategien sowie Sicherung der wirksamen und effektiven Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen;

Stärkung der Transparenz, Aufsicht und Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Finanzpolitik und die Verwaltung der öffentlichen Finanzen;

Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen und Umsetzung der diesbezüglichen Strategie der Republik Moldau für 2013-2020;

Verbesserung des internen Kontrollsystems mit dezentraler Managementverantwortung, einschließlich funktional unabhängiger interner Prüfdienste bei staatlichen Behörden, durch Gewährleistung der Harmonisierung mit allgemein anerkannten internationalen Standards und Methoden sowie bewährten Verfahren der EU;

Sicherstellung der Weiterentwicklung des für externe Prüfungen zuständigen Dienstes des Rechnungshofes im Einklang mit allgemein anerkannten internationalen Standards (INTOSAI);

Sicherstellung einer wirksamen Zusammenarbeit mit und Unterstützung von einschlägigen EU-Organen und ‑Einrichtungen einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung bei Vor-Ort-Kontrollen und -Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und Kontrolle der EU-Mittel, im Einklang mit den entsprechenden Regeln und Verfahren.

Steuern

Die Vertragsparteien verstärken die Zusammenarbeit zur Verbesserung und Entwicklung des Steuersystems und der Steuerverwaltung der Republik Moldau auf der Grundlage von EU-Normen und internationalen Normen. Dazu gehören auch Vorbereitungen auf die schrittweise stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den EU-Rechtsvorschriften und den internationalen Übereinkünften, die im Anhang zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, und insbesondere folgende Arbeiten:

Verbesserung und Vereinfachung des Steuerrechts;

Verbesserung der internationalen steuerlichen Zusammenarbeit zur Förderung eines verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich, u. a. durch Anwendung der Grundsätze der Transparenz, des Informationsaustauschs und des fairen Steuerwettbewerbs;

Ausbau der Kapazitäten der Steuerverwaltung, insbesondere durch Übergang zu einem gezielteren, risikobasierten System von Steuerkontrollen und -prüfungen;

Maßnahmen zur Harmonisierung von Strategien zur Bekämpfung des Betrugs und des Schmuggels verbrauchsteuerpflichtiger Waren;

Entwicklung der Zusammenarbeit mit den Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten durch den Austausch über neue Erfahrungen und Tendenzen im Steuerbereich.

Finanzdienstleistungen

Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an den Vorbereitungen der Republik Moldau auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften, die im Anhang zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, und der internationalen Normen, die im entsprechenden Artikel des DCFTA genannt werden. Diese Zusammenarbeit beinhaltet u. a. Folgendes:

Verbesserung der Verwaltungskapazität der Aufsichtsbehörden entsprechend dem einschlägigen EU-Recht;

Kontaktaufnahme und Informationsaustausch mit den EU-Finanzaufsichtsbehörden;

Entwicklung nationaler Rechtsvorschriften zur Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung, insbesondere durch: Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in diesen Bereichen; Stärkung der Zusammenarbeit mit der Financial Action Task Force (FATF), dem Europarat, MONEYVAL und sonstigen zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten; und Unterzeichnung von Übereinkünften zwischen den Finanzermittlungsbehörden der Republik Moldau und der EU-Mitgliedstaaten;

Bereitstellung zeitnaher, zweckdienlicher und genauer Informationen über den aktuellen Stand der geltenden Rechtsvorschriften der Republik Moldau und deren Übereinstimmung mit dem EU-Recht entsprechend dem Format, das zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, sowie Vorlage eines detaillierten Aktionsplans für die Umsetzung des EU-Rechts gemäß dem vereinbarten Zeitplan;

Ermittlung von Bereichen, in denen Bedarf an Schulungen, Kapazitätsaufbau und Expertenwissen besteht.

Industrie- und Unternehmenspolitik

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um das Unternehmens- und Regelungsumfeld in der Republik Moldau insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunternehmen, zu verbessern. Diese Zusammenarbeit umfasst u. a. Folgendes:

Sicherstellung der Teilnahme der Republik Moldau an der Bewertung des „Small Business Act for Europe“ (SBA) und der Umsetzung der dabei gegebenen Empfehlungen;

Sicherstellung der Teilnahme der Republik Moldau an Projekten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, so z. B. am Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME) und am Enterprise Europe Network (EEN);

Gewährleistung der Beachtung der Bedürfnisse des KMU-Sektors, der dazugehörigen Infrastrukturen und der Wettbewerbsfähigkeit der KMU bei der Konzipierung und Umsetzung künftiger Programme für ländliche und/oder regionale Entwicklung durch die Republik Moldau;

weitere Umsetzung der KMU-Strategie 2012-2020 (z. B. durch weitere Entwicklung von Wissenschafts- und Technologieparks und Gründungszentren entsprechend den Vorgaben der Strategie) sowie der nationalen Strategie für Wettbewerbsfähigkeit, die Bestandteil der nationalen Entwicklungsstrategie „Moldau 2020“ ist;

Sicherstellung der aktiven Teilnahme der Republik Moldau am KMU-Panel und anderen Foren, die sich mit der Entwicklung und Überprüfung der KMU-Politik befassen;

Fortschritte bei der Schaffung und Umsetzung eines konzeptionellen, legislativen und operativen Rahmens zur Förderung der Entwicklung von KMU-Clustern in der Republik Moldau.

Bergbau und Rohstoffe

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung des künftigen Assoziierungsabkommens im Bereich Bergbau und Rohstoffe vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit umfasst u. a. Folgendes:

Aufnahme eines Dialogs über die Bergbauindustrie und den Rohstoffhandel;

gemeinsame Anstrengungen in Bezug auf die Sicherheit und nachhaltige Entwicklung der Bergbauindustrie.

Tourismus

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Erarbeitung eines Fahrplans zur Förderung der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tourismusbranche und Festlegung der erforderlichen Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Republik Moldau und der EU im Bereich Tourismus;

weiterer Austausch bewährter Methoden sowie Austausch von Wissen, Schulungen und Bildungsmaßnahmen im Tourismusbereich.

Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Um die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkommen vorzubereiten, die im Anhang zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, arbeiten die Vertragsparteien in folgenden Punkten zusammen:

Entwicklung und Umsetzung des politischen, rechtlichen und institutionellen Rahmens (darunter auch Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Vermarktungsnormen) im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung;

Entwicklung und Umsetzung eines neuen Aktionsplans zur stärkeren Ausrichtung des Sektors an den EU-Strategien und –Rechtsvorschriften im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung;

Schulung zentraler und lokaler Verwaltungen im Hinblick auf Strategien zur ländlichen Entwicklung;

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrarproduktion und Verbesserung der Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten in ländlichen Gebieten;

Stärkung der Kapazitäten der Zahlstelle zur Gewährleistung von Transparenz, Effizienz und Vorhersagbarkeit von Beihilfezahlungen;

Verbesserung der nachhaltigen Nutzung von Boden- und Wasserressourcen im Agrar- und Lebensmittelsektor.

Regionale Entwicklung

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Entwicklung legislativer und institutioneller Rahmenbedingungen für die Durchführung einer wirksamen Regionalentwicklungspolitik in der Republik Moldau, darunter auch in Regionen mit Sonderstatus;

Stärkung der institutionellen und operativen Kapazitäten der nationalen, regionalen und lokalen Instanzen im Bereich der regionalen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts, einschließlich Entwicklung eines effektiven Systems der Mehrebenen-Governance und einer klaren Aufgabenverteilung;

Sicherstellung einer gleichmäßigen Entwicklung des gesamten Territoriums der Republik Moldau auf der Grundlage des strategischen Konzepts der Territorialplanungsdokumente sowie eines territorialen operationellen Programms, darunter Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit in Kleinstädten und Entwicklungsregionen;

Stärkung der sozialen und technischen Infrastruktur in Entwicklungsregionen durch Entwicklungsprojekte, die auf kohärenten und zeitgebundenen regionalen Entwicklungsstrategien beruhen, wobei die Notwendigkeit der Förderung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung im gesamten Territorium zu berücksichtigen ist;

Entwicklung und Umsetzung eines neuen Aktionsplans für regionale Entwicklung auf der Grundlage eines operationellen Programms, das auf die nationale Strategie „Moldau 2020“ zurückgeht;

Schulung zentraler und lokaler Verwaltungen im Hinblick auf verantwortungsvolles Verwaltungshandeln und neueste methodische Ansätze im Bereich der städtischen und ländlichen Entwicklungspolitik, darunter auch im Hinblick auf wechselseitige Stadt-Land-Beziehungen, zwecks Förderung einer ausgewogeneren Entwicklung des gesamten Landes.

Fischerei und Meerespolitik

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Intensivierung der Zusammenarbeit und der Bemühungen zum Aufbau einer nachhaltigen Fischerei im Schwarzen Meer, sowohl in bilateralem als auch in multilateralem Rahmen auf Grundlage eines ökosystemorientierten Ansatzes im Fischereimanagement;

zunehmende wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwecks Gewährleistung der Fähigkeit zur Überwachung der Fischerei und Beurteilung des Zustands der Bestände an Meeresressourcen und der Meeresumwelt;

Förderung eines integrierten Konzepts für maritime Angelegenheiten, insbesondere durch Prüfung der Möglichkeit der Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle in der Republik Moldau;

Ermittlung von Bereichen von gemeinsamem Interesse für eine künftige Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum im Kontext der Integrierten Meerespolitik der EU.

Energie

Die Vertragsparteien arbeiten in folgender Hinsicht zusammen:

Ergreifung von Maßnahmen zur Integration des Energiemarkts der Republik Moldau mit dem der EU, darunter Umsetzung des „Dritten Pakets“ für den Strom- und Gasmarkt unter Berücksichtigung des Beschlusses des Ministerrats der Energiegemeinschaft über die Frist für die Entflechtung im Gassektor sowie Umsetzung des Fahrplans für die Verbesserung der Gas- und Stromverbindungsleitungen zwischen der Republik Moldau und Rumänien, einschließlich der Erweiterung der Erdgasleitung Iaşi-Ungheni, um über diese Verbindung die Lieferung von Erdgas an die Republik Moldau zu ermöglichen;

Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über strategische Reserven von Erdölprodukten und Steigerung der Stromerzeugung am rechten Ufer des Nistru, sowie weitere Verringerung der Übertragungs- und Verteilungsverluste in den Strom-, Gas- und Wärmenetzen;

Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften zu erneuerbaren Energien, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen am gesamten Bruttoenergieverbrauch bis 2020 auf 17 % zu erhöhen, sowie Annahme und Durchführung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Energieeffizienz, insbesondere zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zur Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen.

Verkehr

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung der in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführten EU-Rechtsvorschriften vorzubereiten und die Republik Moldau zu unterstützen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Umsetzung der neuentwickelten umfassenden Verkehrs- und Logistikstrategie für 2013-2022;

Inangriffnahme der Reformen, die erforderlich sind, damit die Republik Moldau von der Schwarzen Liste der Pariser Vereinbarung genommen werden kann;

Vorbereitung eines Reform- und Umstrukturierungsprogramms für den Eisenbahnsektor;

Intensivierung der Bemühungen zur Umsetzung des EU-Rechts im Luftverkehrsbereich zwecks vollständiger Nutzung der Vorteile des Abkommens zwischen der EU und der Republik Moldau über den gemeinsamen Luftverkehrsraum;

Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere durch Umsetzung von vorrangigen Projekten zum Aufbau des Verkehrsnetzes der Östlichen Partnerschaft, in Abhängigkeit von Vorschlägen internationaler Finanzinstitutionen für bankfähige Projekte, die sich für eine Finanzierung durch die Nachbarschafts-Investitionsfazilität eignen.

Umwelt

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung des EU-Rechts und internationaler Normen vorzubereiten, so insbesondere durch:

Sicherstellung der Annahme einer nationalen Umweltstrategie und eines Aktionsplans zu deren Umsetzung durch die Republik Moldau;

Annahme und Umsetzung nationaler Rechtsvorschriften und Benennung zuständiger Behörden in den Bereichen Umweltverträglichkeitsprüfung, strategische Umweltprüfung, Abfall- und Ressourcenbewirtschaftung, Wasserqualität und –bewirtschaftung, Luftqualität, Naturschutz, Industrieemissionen und Chemikalien-Management;

weitere Umsetzung multilateraler Umweltübereinkommen einschließlich der Übereinkommen von Espoo, Aarhus und Rotterdam;

Erarbeitung eines Aktionsplans, der als Fahrplan für die nationale rechtliche Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung der im Assoziierungsabkommen genannten Umweltrichtlinien dient;

Durchführung der institutionellen Reformen, die für die Umsetzung der neuen Umweltgesetze und der Umweltpolitik erforderlich sind.

Klimaschutz

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um den Dialog und die Zusammenarbeit zum Thema Klimawandel mit folgenden Zielsetzungen zu stärken:

Ausarbeitung und Unterzeichnung eines neuen globalen Klimaschutzübereinkommens;

Aufstellung eines strategischen Plans und Entwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den Klimawandel;

stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den geltenden EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkünften.

Informationsgesellschaft

Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an den Vorbereitungen zur Umsetzung der Bestimmungen des EU-Besitzstands, die in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen genannt sind; diese Zusammenarbeit umfasst insbesondere Folgendes:

stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften im Bereich der elektronischen Kommunikation am EU-Recht;

Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit und zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten der nationalen Regulierungsbehörde im Bereich der Kommunikation, um sicherzustellen, dass sie geeignete Regulierungsmaßnahmen treffen und ihre Entscheidungen und alle geltenden Regelungen durchsetzen kann, und um fairen Wettbewerb auf den Märkten zu gewährleisten;

Stärkung des Sektors durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen in Bezug auf die Durchführung der Europa-2020-Initiative „Eine Digitale Agenda für Europa“.

Öffentliche Gesundheit

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Unterstützung der Republik Moldau bei den Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Gesundheitsvorschriften, die in den Anhängen des künftigen Assoziierungsabkommens aufgeführt sind, insbesondere der Rechtsvorschriften in den Bereichen Eindämmung des Tabakkonsums, Qualität und Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Gewebe, Organe und Zellen) und übertragbare Krankheiten;

Austausch bewährter Verfahren bei der Umsetzung des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums und der Internationalen Gesundheitsvorschriften;

Verbesserung der Bereitschaft, Schulung und epidemiologischen Überwachung in Bezug auf übertragbare Krankheiten, insbesondere HIV/AIDS, Tuberkulose, sexuell übertragbare Infektionen sowie Hepatitis C und B, darunter auch im Zusammenwirken mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten;

Unterstützung der Beteiligung der Republik Moldau an EU-Netzwerken und ‑Arbeitsgruppen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, so insbesondere am jährlichen Netzwerktreffen zur Gesundheitsinformation und an den Zusammenkünften des HIV/AIDS-Thinktanks und des HIV/AIDS-Forums der Zivilgesellschaft.

Katastrophenschutz

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Sicherung einer effektiven Kommunikation rund um die Uhr, einschließlich Austausch von Frühwarnungen und Informationen über gravierende Notsituationen, von denen die EU und die Republik Moldau sowie Drittländer betroffen sind, in denen die Vertragsparteien Katastrophenhilfe leisten;

Erleichterung geeigneter gegenseitiger Hilfe bei schweren Notfällen vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender Ressourcen;

Förderung der Annahme und Umsetzung der EU-Leitlinien zur Unterstützung durch den Gastgeberstaat;

Verbesserung des Kenntnisstands über Katastrophengefahren und wirtschaftliche Verluste durch verstärkte Zusammenarbeit hinsichtlich der Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Daten;

Fortschritte bei der Entwicklung einer landesweiten Bewertung und Kartierung von Katastrophenrisiken sowie Unterstützung der Entwicklung des elektronischen Atlas regionaler Risiken (ERRA) und Sicherstellung seiner wirksamen Nutzung auf nationaler Ebene;

Verbesserung der Prävention von Industrieunfällen und NaTech- (natürlichen und technischen) Katastrophen;

Aufnahme eines Dialogs über politische Aspekte der Katastrophenvorsorge und -abwehr durch Austausch bewährter Methoden, Organisation gemeinsamer Schulungen, Übungen, Studienaufenthalte und Workshops, sowie Zusammenfassung der Erkenntnisse, die bei echten Notfalleinsätzen und bei Übungen gewonnen wurden.

Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen durch Aufklärung, Schulung und Information der Bevölkerung insgesamt und insbesondere junger Menschen auf dem Gebiet des Brandschutzes.

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend

Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der allgemeinen Modernisierung und Reformierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Jugendpolitik der Republik Moldau. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Durchführung gemeinsamer Aktivitäten und Austauschmaßnahmen zur weiteren Förderung der Integration der Republik Moldau in den Europäischen Hochschulraum im Rahmen ihrer Teilnahme am Bologna-Prozess, so u. a. Reformierung des dritten Zyklus (Promotion), Einrichtung einer Nationalen Agentur für Qualitätssicherung und Steigerung der Mobilitätschancen für Studenten und Hochschulangehörige;

Entwicklung eines nationalen Qualifikationsrahmens zur Verbesserung der Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen;

Förderung der akademischen Zusammenarbeit, des Kapazitätsaufbaus und der Mobilität von Studenten und Lehrkräften durch das neue Programm Erasmus+ sowie der Mobilität und Fortbildung von Forschern durch Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen;

Umsetzung und Unterstützung eines strategischen Konzepts für die Berufsbildung zwecks Anpassung des Berufsbildungssystems der Republik Moldau an die Modernisierung der Berufsbildungsstrukturen der EU, die durch den Kopenhagen-Prozess und die dazugehörigen Instrumente vorangetrieben wird;

Förderung eines strategischen Ansatzes in der Jugendpolitik und Ausbau des Austauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der nichtformalen Bildung von Jugendlichen und Jugendarbeitern als Mittel zur Förderung des interkulturellen Dialogs und zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, darunter auch durch EU-Programme im Bereich Jugend.

Forschung und Innovation

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Erleichterung der Integration der Republik Moldau in den Europäischen Forschungsraum (EFR);

verstärkte Teilnahme der Republik Moldau am Programm Horizont 2020;

Fortschritte bei der Durchführung der Innovationsstrategie 2013-2020, „Innovation für Wettbewerbsfähigkeit“;

Stärkung der personellen, materiellen und institutionellen Ressourcen zwecks Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten;

verstärkte Teilnahme der Republik Moldau an Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen.

Kultur, audiovisuelle Politik und Medien

Kultur

Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden Zielsetzungen zusammen:

Förderung der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005;

Entwicklung einer integrativen Kulturpolitik in der Republik Moldau sowie Bewahrung und Förderung des kulturellen und natürlichen Erbes;

Stärkung der Kapazitäten für die Entwicklung von kulturellem Unternehmertum in der Kreativ- und Kulturwirtschaft und im Bereich des Kulturerbes;

Förderung der Teilnahme von kulturellen Akteuren aus der Republik Moldau an kulturellen Kooperationsprogrammen, so auch an „Creative Europe“.

Audiovisuelle Politik und Medien

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung der in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführten EU-Rechtsvorschriften vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit umfasst auch die Unterstützung der Republik Moldau bei folgenden Maßnahmen:

Arbeiten zur Verabschiedung von Rechtsvorschriften im audiovisuellen Bereich, die den europäischen Standards entsprechen, darunter Meinungsaustausch über audiovisuelle Politik und anwendbare internationale Normen sowie Zusammenarbeit beim Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;

Stärkung der Kapazitäten und der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden/-stellen im Medienbereich und insbesondere Schritte zur Herbeiführung der vollständigen Unabhängigkeit des Koordinierungsrates für audiovisuelle Medien;

Änderung von Rechtsvorschriften, um zu gewährleisten, dass öffentliche Finanzhilfen für die Medien nach strengen, objektiven Kriterien vergeben werden, die für alle Medien gleichermaßen gelten.

Beteiligung bei EU-Agenturen und ‑Programmen

Gemeinsam mit der Europäischen Kommission Suche nach Möglichkeiten zur Teilnahme an ausgewählten EU-Programmen und Aktivitäten der EU-Agenturen, die auf die ENP-Länder ausgerichtet sind.

2.5       Handel und Handelsfragen (DCFTA)

Warenhandel

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des künftigen Assoziierungsabkommens über den Marktzugang für Waren, einschließlich Energie, vorzubereiten; dazu finden insbesondere gemeinsame Beratungen mit folgenden Zielen statt:

Steigerung der Ausfuhrkapazitäten der Republik Moldau;

weitere Verbesserungen im Bereich der Handelsstatistik im Interesse einer ordnungsgemäßen Anwendung des Verfahrens zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken durch die Vertragsparteien;

Gewährleistung, dass im Vorfeld des Abkommens keine Erhöhung der gegenwärtig geltenden Einfuhrzölle erfolgt (Stillhalteregelung);

Sicherung der Qualität der Rechtsvorschriften in Bezug auf den Marktzugang oder damit verknüpfte Themen, die die Republik Moldau möglicherweise ausarbeitet;

Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Fahrplans zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Republik Moldau;

Informationsaustausch über marktzugangsrelevante Entwicklungen in der Republik Moldau und über deren Marktzugangspolitik.

Technische Vorschriften, Standardisierung und dazugehörige Infrastruktur

Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der Vorbereitung der Einhaltung der technischen Vorschriften der EU, der EU-Verfahren in den Bereichen Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung und des Marktaufsichtssystems, wie im künftigen Assoziierungsabkommen vorgesehen.

Diese Vorbereitungen umfassen unter anderem Folgendes:

Austausch von Informationen über die Entwicklung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, deren Umsetzung gemäß den Verpflichtungen der Republik Moldau noch vor Inkrafttreten des künftigen Assoziierungsabkommens erfolgen soll, und zwar nach Maßgabe des Anhangs des Abkommens und im Einklang mit dem EU-Recht;

Entwicklung von Infrastrukturen für die Verwaltung im Hinblick auf technische Vorschriften, Verfahren in den Bereichen Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung sowie das Marktaufsichtssystem, einschließlich Schaffung eines nationalen Informationssystems;

Personalfortbildung zu Verwaltungsthemen in den verantwortlichen staatlichen Organen und Einrichtungen;

Austausch von Informationen über sonstige relevante Aspekte der Pläne der Republik Moldau im Bereich technische Handelshemmnisse und die dafür geltenden Zeitpläne;

Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen auf das Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte (ACAA).

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Maßnahmen)

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau auf die stärkere Ausrichtung ihrer gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Normen für Lebens- und Futtermittel, Pflanzengesundheit und Tiergesundheit sowie die Tierschutznormen und –praktiken an denen der EU vorzubereiten, die in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Vollendung der Umsetzung der aktuellen Strategie der Republik Moldau für Lebensmittelsicherheit unter besonderer Beachtung der Qualität der Rechtsvorschriften und der Durchsetzungskapazitäten sowie Behebung etwaiger festgestellter Mängel;

Festlegung sektorspezifischer Prioritäten für die Republik Moldau, um in wirtschaftlich relevanten Bereichen ihrer Landwirtschaft eine stärkere Ausrichtung der Normen an den EU-Rechtsvorschriften zu erzielen und um alle Bereiche abzudecken, die in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommens genannt sind;

Stärkung der Verwaltungskapazitäten durch Schulung von Mitarbeitern der zuständigen staatlichen Stellen bzw. Exekutivorgane zwecks Vorbereitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften im Einklang mit dem EU-Recht;

weitere Verbesserung der Infrastrukturen und Kapazitäten, die erforderlich sind, damit Rechtsvorschriften im Einklang mit den EU-Anforderungen umgesetzt werden können, darunter insbesondere Labordienste im Bereich Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und Lebensmittelsicherheit und Grenzkontrollstellen;

Maßnahmen zur Einrichtung eines Frühwarnsystems im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tier- und Pflanzengesundheit;

Organisation gemeinsamer Informationskampagnen mit entsprechenden Einrichtungen, Unternehmen und NRO zu den Voraussetzungen für den Zugang zum EU-Markt und mit der Zivilgesellschaft zu den Verbraucheraspekten der Lebens- und Futtermittelsicherheit;

Zoll- und Handelserleichterungen

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Republik Moldau auf die stärkere Ausrichtung ihrer Rechtsvorschriften an die EU-Rechtsvorschriften und die internationalen Normen vorzubereiten, die im Anhang zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind. Diese Zusammenarbeit umfass unter anderem Folgendes:

weitere Umsetzung des strategischen Rahmens für die Zollzusammenarbeit;

Ausrichtung des Systems des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten der Republik Moldau an dem der EU mit der Perspektive der gegenseitigen Anerkennung;

weitere Modernisierung der Zollverwaltung der Republik Moldau und der betreffenden Infrastrukturen sowie Organisation der Personalfortbildung;

weitere Vereinfachung und Modernisierung der Verwaltungsverfahren beim Zoll;

Erstellung eines Fahrplans für den Beitritt der Republik Moldau zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren;

Zusammenarbeit in Bezug auf risikoabhängige Zollkontrollen und den Austausch einschlägiger Informationen, die zur Verbesserung des Risikomanagements und der Lieferkettensicherheit, zur Erleichterung des legalen Handels und zur Gewährleistung der Sicherheit der ein- oder ausgeführten oder in der Durchfuhr befindlichen Waren beitragen;

Stärkung des Dialogs über die Betrugsbekämpfung zur Verhinderung des illegalen Handels, einschließlich des illegalen Handels mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbesondere durch eine verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen des Protokolls über die Gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich;

Ausrichtung der Vorschriften der Republik Moldau zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden an das EU-Recht.

Ursprungsregeln

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung der Ursprungsregeln vorzubereiten, die gemäß dem entsprechenden Protokoll zum künftigen Assoziierungsabkommen anzuwenden sind. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Unterstützung der Republik Moldau beim Beitritt zum regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln;

Schulung der Zollverwaltung der Republik Moldau im Hinblick auf die Bescheinigung und Kontrolle des Präferenzursprungs;

Erörterung und bei Bedarf Überprüfung der derzeitigen Verfahren der Zollverwaltung der Republik Moldau zur Bescheinigung und Kontrolle der Herkunft von Waren.

Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr

Die Vertragsparteien setzen ihren Dialog im Bereich Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr gemäß den Bestimmungen des künftigen Assoziierungsabkommens fort. Sie bereiten sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen in den Dienstleistungsbereichen vor, die in den Anhängen des künftigen Assoziierungsabkommens genannt sind. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Durchführung von Schulungen und Bereitstellung ausreichender Verwaltungskapazitäten für die Bewältigung der geplanten Annäherung der Rechtsvorschriften;

Dialog über die Bereiche, in denen Bedarf an solchen Schulungen, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Bereitstellung von Fachwissen besteht;

Sicherung eines regelmäßigen Informationsaustauschs über vorgesehene oder laufende legislative Arbeiten in den für eine Annäherung ausgewählten Bereichen und diesbezüglicher Dialog.

Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr

Die Vertragsparteien setzen ihren Dialog über den Kapital- und Zahlungsverkehr fort, um insbesondere die Einhaltung aller vorhandenen Verpflichtung zu überwachen und die Umsetzung des künftigen Assoziierungsabkommens vorzubereiten.

Öffentliches Auftragswesen

Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an den Vorbereitungen der Republik Moldau auf die Umsetzung des Kapitels „Öffentliches Auftragswesen“ des künftigen Assoziierungsabkommens und der diesbezüglichen Reformen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes:

Entwicklung der für eine stärkere Ausrichtung am EU-Recht erforderlichen Kompetenzen und Verwaltungskapazitäten bei den Stellen, die die Aufsicht über die Umsetzung der Strategie für das öffentliche Auftragswesen führen;

Beginn der Erarbeitung der Strategie der Republik Moldau für das öffentliche Auftragswesen;

Gewährleistung ausreichender Verwaltungskapazitäten der unabhängigen Nachprüfungsstelle, damit diese entsprechend den Richtlinien 89/665 und 92/13 in der durch Richtlinie 2007/66 geänderten Fassung eine wirksame Nachprüfung vornehmen kann;

Bereitstellung genauer und zeitnaher Informationen zu den Entwicklungen in der Gesetzgebung der Republik Moldau und insbesondere zu geplanten legislativen Arbeiten, die Auswirkungen auf die Beschaffungspolitik und deren Umsetzung haben.

Rechte des geistigen Eigentums (IPR)

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den EU-Rechtsvorschriften und internationalen Normen im Bereich der Rechte des geistigen Eigentums entsprechend dem künftigen Assoziierungsabkommen vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit beinhaltet unter anderem Folgendes:

Gewährleistung eines angemessenen und wirksamen Schutzes der IPR für die Rechteinhaber beider Vertragsparteien sowie des Vorhandenseins angemessener Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte;

Stärkung der Durchsetzungskapazitäten der zuständigen staatlichen Stellen bzw. Exekutivorgane einschließlich der Zollbehörden der Republik Moldau sowie regelmäßige Berichterstattung über den Stand der Verwaltungskapazitäten;

Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Justiz, um den Zugang zur Justiz für die Rechteinhaber und die Verfügbarkeit und wirksame Vollstreckung von Strafen zu gewährleisten;

Konsolidierung der betreffenden institutionellen Strukturen sowie der für gewerbliche Eigentumsrechte, Urheberrechtsschutz und Verwertungsgesellschaften zuständigen Ämter; Stärkung der Zusammenarbeit mit Behörden und Industrieverbänden aus Drittländern;

Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums und Sicherung eines effektiven Dialogs mit den Rechteinhabern;

Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und betreffenden Normen in diesem Bereich sowie Entwicklung von Instrumenten zur Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums, die gemäß dem künftigen Assoziierungsabkommen anzuwenden sind;

Umsetzung der Standards aus der Durchsetzungsrichtlinie 2004/48/EG und der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden;

wirksame Maßnahmen gegen Produktnachahmung und –piraterie und Sicherung einer wirksamen Umsetzung der Durchsetzungsvorschriften und der Vollstreckung von Strafen bei Verstößen gegen die Rechte des geistigen Eigentums auf der Grundlage der Nationalen IPR-Strategie für die Zeit bis 2020 sowie Erstellung regelmäßiger Berichte auf der Grundlage greif- und messbarer Zielvorgaben und Daten.

Wettbewerb

Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Umsetzung des Kapitels „Wettbewerb“ des künftigen Assoziierungsabkommens und der damit zusammenhängenden Reformen vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit beinhaltet unter anderem Folgendes:

Gewährleistung, dass der institutionelle Rahmen und die Verwaltungskapazitäten der Republik Moldau die wirksame Umsetzung der Wettbewerbsvorschriften ermöglichen;

Stärkung des Dialogs über die Erfahrungen mit der Durchsetzung von Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowie über sonstige legislative Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, so unter anderem Durchführung von Schulungen für Behörden und Ad-hoc-Beratungen durch Sachverständige zu Fragen der allgemeinen Durchsetzung von Beihilfevorschriften.

Transparenz

Die Vertragsparteien legen besondere Aufmerksamkeit auf die Zusammenarbeit zu folgenden Punkten:

Vorbereitung auf die Umsetzung der Verpflichtungen zur transparenten Politikgestaltung in Handelsfragen und Erörterung der dafür möglicherweise einzurichtenden Mechanismen;

Beratung über bewährte Verfahren zur transparenten Politikgestaltung und diesbezügliche Erfahrungen;

Austausch von Informationen und Durchführung entsprechender Schulungsmaßnahmen, darunter auch in Bezug auf Kommunikationsmechanismen und Konsultationen von Interessenträgern;

Durchführung von Seminaren und anderen Veranstaltungen für eine breitere Öffentlichkeit mit dem Ziel, die Umsetzung des künftigen Assoziierungsabkommens und den Annäherungsprozess zu erläutern.

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Vertragsparteien führen einen Dialog zu den Themenpunkten des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des künftigen Assoziierungsabkommens; dieser umfasst insbesondere Folgendes:

Austausch von Informationen über die Umsetzung des einschlägigen innenpolitischen Rahmens bzw. internationaler Verpflichtungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung;

Erörterung der künftigen Umsetzung der unter dieses Kapitel fallenden Verpflichtungen hinsichtlich der Einbeziehung der Interessengruppen und des zivilgesellschaftlichen Dialogs;

Austausch von bewährten Verfahren und diesbezüglichen Erfahrungen.

Die Vertragsparteien beachten, dass die in Ziffer 2.1 genannten Prioritäten in Bezug auf Gewerkschaftsrechte und Kernarbeitsnormen sowie die erste Priorität in Ziffer 2.6 von größter Bedeutung für die Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ sind und daher unter Bezugnahme auf diesen Teil des Assoziierungsabkommens behandelt werden sollten.

[1]               Aktionsplan zur Unterstützung demokratischer Reformen in der Republik Moldau im Zeitraum 2013-2016, 20. November 2013.