Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau /* COM/2014/0359 final - 2014/0181 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Das Abkommen über Partnerschaft und
Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau (im Folgenden „Moldau)“
andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 28. November 1994 unterzeichnet
und trat am 1. Juli 1998 in Kraft. Es beruht auf einem Bekenntnis zu
gemeinsamen Werten und zu einer wirksamen Durchführung politischer,
wirtschaftlicher und institutioneller Reformen. Ein gemeinsamer Aktionsplan EU-Moldau im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik auf der Grundlage des
Partnerschafts- und Kooperationsabkommens enthält strategische Ziele und
unterstützt das Ziel Moldaus, stärker in die wirtschaftlichen und sozialen
Strukturen der EU eingebunden zu werden. Moldau ist ein Partnerland im Rahmen der
Europäischen Nachbarschaftspolitik. Dadurch hat sich der Kontext für die
Beziehungen zwischen dem Land und der Europäischen Union in bedeutender und
positiver Weise geändert. Die EU und Moldau haben nun die Verhandlungen über ein
Assoziierungsabkommen abgeschlossen, das das Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen ersetzen soll. Diese Verhandlungen wurden inhaltlich am
25. Juni 2013 abgeschlossen, und das Abkommen wurde am 29. November 2013 auf
dem Gipfeltreffen der Östlichen Partnerschaft in Vilnius, Litauen, paraphiert. Das Assoziierungsabkommen wird zu einer
deutlichen Vertiefung der politischen Assoziation und wirtschaftlichen
Integration Moldaus mit der EU führen. Es beinhaltet die schrittweise
Verwirklichung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone. Die erfolgreiche Durchführung eines
Aktionsplans zur Visaliberalisierung hat zu einem visumfreien Reiseverkehr
zwischen der EU und Moldau geführt und stellt ein grundlegendes Element zur
Untermauerung der politischen Assoziation und der wirtschaftlichen Integration
Moldaus mit der EU dar. Diese bedeutende Verstärkung der Mobilität und der
Kontakte zwischen den Menschen wird mit dem Assoziierungsabkommen angestrebt. Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten
ursprünglich geplant, das Assoziierungsabkommen im Herbst 2014 zu
unterzeichnen. Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklungen in der Ukraine,
die sich auch auf andere Länder in der Region auswirken könnten, wurde die
Unterzeichnung des Abkommens zunächst auf August und dann auf Juni vorverlegt.
Die Institutionen arbeiten hart, um den Abkommenstext in kürzerer Zeit
fertigzustellen und zu gewährleisten, dass dieses Ziel verwirklicht wird. Das Assoziierungsabkommen kann erst dann in
Kraft treten, wenn es von allen Vertragsparteien (d. h. der EU, ihren
Mitgliedstaaten und der Republik Moldau) ratifiziert worden ist. Dieser Prozess
könnte sich als langwierig erweisen und möglicherweise mehrere Jahre dauern.
Daher sieht das Abkommen die vorläufige Anwendung einiger seiner Teile vor,
sobald Moldau die erforderlichen Verfahren abgeschlossen hat (nach der
moldauischen Verfassung ist eine sofortige vorläufige Anwendung ohne vorherige
Ratifizierung möglich) und sobald die EU ihre Bereitschaft notifiziert hat, mit
der vorläufigen Anwendung zu beginnen. Ziel der Assoziierungsagenda ist die
Vorbereitung und Erleichterung der Umsetzung des Assoziierungsabkommens. Die
Agenda schafft einen Rahmen für die Praxis, mit dessen Hilfe die übergeordneten
Ziele der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration erreicht
werden können. Sie ist an die Stelle des Aktionsplans EU-Republik Moldau im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik getreten. Die Assoziierungsagenda enthält eine Liste von
Prioritäten für die gemeinsame Arbeit im Zeitraum 2014-16, die sich an der
Struktur des Assoziierungsabkommens orientiert. Die Tatsache, dass die
Assoziierungsagenda sich auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten konzentriert,
hat keinerlei Auswirkungen auf den Geltungsbereich oder das Mandat des gegenwärtigen
Dialogs im Rahmen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit oder
anderer Vereinbarungen. Sie greift der Umsetzung der Verpflichtungen nicht vor,
die im Rahmen des Assoziierungsabkommens eingegangen werden, sobald es in Kraft
tritt oder vorläufig angewendet wird. Anders als das Assoziierungsabkommen ist
die Assoziierungsagenda kein rechtsverbindliches völkerrechtliches Instrument. Der Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über den Standpunkt der Union im Kooperationsrat EU-Moldau mit Blick auf die
Annahme der Assoziierungsagenda ist beigefügt. Die Kommission ersucht den Rat, den Entwurf
für einen Beschluss des Rates anzunehmen. 2014/0181 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Standpunkt der Union in dem durch
das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen
Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau
andererseits eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer
Empfehlung zur Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 217 in Verbindung mit Artikel
218 Absatz 9, gestützt auf das Abkommen über Abkommen über
Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und
ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits (im
Folgenden „Abkommen“), insbesondere auf Artikel 82, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Das Abkommen wurde am 28.
November 1994 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1998 in Kraft. (2) Das Assoziierungsabkommens
zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Moldau andererseits (im Folgenden „Assoziierungsabkommen“) wurde am
29. November 2013 während des Gipfeltreffens der Östlichen Partnerschaft in
Vilnius, Litauen, unterzeichnet. (3) Bis zu seinem Inkrafttreten
soll das Abkommen vorläufig angewendet werden, sobald es den Beteiligten
möglich ist. (4) Um die Umsetzung des
Assoziierungsabkommens zu unterstützen, haben die Vertragsparteien vereinbart,
eine Assoziierungsagenda auszuhandeln, die eine Liste von Prioritäten für die
gemeinsame Arbeit im Zeitraum 2014-16 enthalten sollte. (5) In Erwartung der Schaffung
der institutionellen Grundlage für das Assoziierungsabkommen haben sich die
Vertragsparteien auf eine Assoziierungsagenda geeinigt, die von dem mit dem PKA
eingesetzten Kooperationsrat angenommen wird. (6) Der von der Union im
Kooperationsrat zu vertretende Standpunkt zur Annahme der Empfehlung zur
Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau im Rahmen der Assoziierungsagenda
muss vom Rat genehmigt werden – HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Der Standpunkt der Union in dem mit dem Abkommen
über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften
und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
eingesetzten Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur
Umsetzung der Assoziierungsagenda sollte sich auf den Entwurf der Empfehlung
des Kooperationsrates stützen, der diesem Beschluss beigefügt ist. Artikel 2 Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme
in Kraft. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident ANHÄNGE zum Vorschlag der Kommission für einen
BESCHLUSS DES RATES
über den Standpunkt der Union in dem durch das Abkommen über Partnerschaft und
Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren
Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits eingesetzten
Kooperationsrat mit Blick auf die Annahme einer Empfehlung zur Umsetzung der
Assoziierungsagenda EU-Moldau ANHANG 1 Entwurf EMPFEHLUNG zur
Umsetzung der Assoziierungsagenda EU-Moldau DER
KOOPERATIONSRAT EU-MOLDAU – gestützt auf das Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen EU-Moldau zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Moldau andererseits (im Folgenden „das Abkommen“), insbesondere auf
Artikel 82, in Erwägung nachstehender Gründe: Gemäß Artikel 82 des Abkommens wurde ein
Kooperationsrat eingerichtet, der die Durchführung des Abkommens überwacht und
im gegenseitigen Einvernehmen der beiden Vertragsparteien geeignete
Empfehlungen aussprechen kann. Die Vertragsparteien des Abkommens haben sich
auf den Text der Assoziierungsagenda geeinigt, die darauf abzielt, durch die
Schaffung eines praktischen Rahmens zur Unterstützung der Realisierung der
übergeordneten Ziele der politischen Assoziierung und wirtschaftlichen
Integration die Durchführung des künftigen Assoziierungsabkommens vorzubereiten
und zu erleichtern. Die Assoziierungsagenda dient einem doppelten
Zweck, da sie sowohl spezifische Schritte vorsieht, um die Erfüllung der im Assoziierungsabkommen
verankerten Verpflichtungen der Vertragsparteien sicherzustellen, als auch
einen umfassenden Rahmen für den weiteren Ausbau der Beziehungen EU-Moldau
bietet, wodurch im Einklang mit den allgemeinen Zielen des
Assoziierungsabkommens speziell eine Vertiefung der wirtschaftlichen
Integration und der politischen Zusammenarbeit gefördert werden soll – EMPFIEHLT: Einziger
Artikel Der Kooperationsrat empfiehlt, dass die
Vertragsparteien die im Anhang beigefügte Assoziierungsagenda EU-Moldau umsetzen,
insofern als diese Umsetzung auf die Verwirklichung der Ziele des
Assoziierungsabkommens EU-Moldau zur Gründung einer Assoziation zwischen den
Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der
Republik Moldau andererseits abzielt. Geschehen zu […] Im Namen des Kooperationsrates Der Präsident ANHANG
2 Assoziierungsagenda zwischen der Europäischen Union und der
Republik Moldau Die Europäische Union und die Republik Moldau
(„die Vertragsparteien“) erkennen an, dass sich der Kontext ihrer Beziehungen unter
den Bedingungen der Östlichen Partnerschaft erheblich zum Positiven verändert
hat. Die Vertragsparteien nahmen 2010 Verhandlungen über ein
Assoziierungsabkommen auf und begannen 2012 mit den Verhandlungen über eine
vertiefte und umfassende Freihandelszone, die Bestandteil dieses Abkommens sein
sollte. Außerdem erarbeiteten und verabschiedeten sie einen Aktionsplan zur
Visaliberalisierung, dessen erfolgreiche Umsetzung ein wichtiges Element der
politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration der Republik Moldau
mit der Europäischen Union darstellt. Eine solche wesentliche Verbesserung der
Mobilität und der Kontakte zwischen den Bürgern ist ein Anliegen des
Assoziierungsabkommens. Die
Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen wurden am 25. Juni 2013
abgeschlossen, und das Abkommen wurde am 29. November 2013 paraphiert. Bis
zum Inkrafttreten des gesamten Abkommens muss mit bestimmten Maßnahmen dafür
Sorge getragen werden, dass die Vertragsparteien dessen sämtliche Vorteile
nutzen können, wobei die teilweise vorläufige Anwendung des Abkommens die erste
dieser Maßnahmen ist. Ziele der Assoziierungsagenda sind die Vorbereitung und
Erleichterung der Durchführung des Assoziierungsabkommens durch die Schaffung
eines praktischen Rahmens zur Realisierung der übergeordneten Ziele der
politischen Assoziierung und wirtschaftlichen Integration. Sie tritt an die
Stelle des ENP-Aktionsplans EU-Moldau. In Anlehnung an die Struktur des
Assoziierungsabkommens sind in der Assoziierungsagenda Prioritäten für die
Zusammenarbeit im Zeitraum 2014-2016 festgelegt. Die Tatsache, dass dabei der Schwerpunkt auf
einer begrenzten Anzahl von Prioritäten liegt, berührt nicht den Umfang oder
das Mandat des bestehenden Dialogs im Rahmen des Partnerschafts- und
Kooperationsabkommens, anderer relevanter Abkommen oder der multilateralen
Komponente der Östlichen Partnerschaft. Sie hat auch keinen Einfluss auf die
Umsetzung der im Assoziierungsabkommen verankerten Verpflichtungen, wenn dieses
in Kraft tritt oder vorläufig angewandt wird. 1. Grundsätze, Instrumente und
Ressourcen für die Umsetzung der Assoziierungsagenda Die folgenden gemeinsamen Grundsätze sind für
die Umsetzung der Assoziierungsagenda bestimmend: Im Rahmen der Assoziierungsagenda getroffene
Maßnahmen sollten den allgemeinen Zielen der politischen Assoziierung und
wirtschaftlichen Integration Rechnung tragen. Die Prioritäten der Assoziierungsagenda
spiegeln die Verpflichtung der EU und der Republik Moldau zur vollständigen
Umsetzung der Bestimmungen ihres Assoziierungsabkommens nach dessen
Inkrafttreten wider. Die Assoziierungsagenda sollte unter
uneingeschränkter Wahrung der Grundsätze der Transparenz, Rechenschaftspflicht
und Einbeziehung umgesetzt werden. Beide Vertragsparteien müssen sich an der Umsetzung
der Assoziierungsagenda beteiligen. Die Assoziierungsagenda zielt darauf ab, durch
eine schrittweise Durchführung praktischer Maßnahmen greifbare und konkrete
Ergebnisse zu erreichen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die
vereinbarten Prioritäten durch geeignete und ausreichende politische,
technische und finanzielle Mittel unterstützt werden müssen. Im Zuge der Umsetzung der Assoziierungsagenda
erfolgt eine jährliche Berichterstattung, Kontrolle und Bewertung. Die
erzielten Fortschritte werden überprüft, darunter auch im Rahmen des
Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und anderer relevanter Abkommen. Die Europäische Union unterstützt die Republik
Moldau bei der Umsetzung der in der Assoziierungsagenda genannten Ziele und
Prioritäten. Sie greift dabei auf alle verfügbaren Möglichkeiten der
EU-Förderung zurück, stellt Fachwissen und Beratung zur Verfügung, erleichtert
den Austausch von bewährten Verfahren, Know-how und Informationen und fördert
den Kapazitätsaufbau und die institutionelle Stärkung. Zudem bemüht sie sich um
die Mitwirkung anderer Partner der Republik Moldau und eine entsprechende
Koordinierung der Hilfe. Ferner wird sie ihre entsprechenden
Finanzierungsinstrumente einsetzen, um die Umsetzung der Assoziierungsagenda zu
unterstützen. Allerdings ist die Assoziierungsagenda kein
Finanzplanungsdokument und entbindet die Vertragsparteien nicht von der Aufgabe
der Finanzplanung. Die Unterstützung durch die EU erfolgt im
Kontext der allgemeinen Prioritäten der Hilfe für die Republik Moldau, die im
einheitlichen Unterstützungsrahmen und in den Mehrländerprogrammen des
Europäischen Nachbarschaftsinstruments (ENI) speziell für die Republik Moldau festgelegt
sind. Dabei werden die Durchführungsbestimmungen und ‑verfahren der
EU-Außenhilfe uneingeschränkt eingehalten. Die Assoziierungsagenda gilt ab dem Tag ihrer
Annahme zunächst für einen Zeitraum von drei Jahren, wobei dieser im
gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann. Mit ihrer Annahme löst die
Agenda den ENP-Aktionsplan als Instrument zur Kontrolle der Fortschritte der
Republik Moldau im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik ab. Die
Zivilgesellschaft wird ebenfalls angehalten, ihre Kontrolltätigkeit auf die
Assoziierungsagenda auszurichten. Die EU wird für die Berichterstattung über
die Umsetzung der Assoziierungsagenda verantwortlich sein; dabei wird sie durch
die Berichterstattungssysteme der Republik Moldau unterstützt. Die Assoziierungsagenda kann bei Bedarf
jederzeit durch Übereinkunft im Kooperationsrat (Assoziierungsrat) der
Europäischen Union und der Republik Moldau geändert oder aktualisiert werden,
insbesondere bei Inkrafttreten des Assoziierungsabkommens. 2. Prioritäten der
Assoziierungsagenda 2.1 Politischer Dialog und Reform Ziel des politischen Dialogs und der
reformorientierten Zusammenarbeit im Rahmen dieser Assoziierungsagenda ist es,
die Achtung der demokratischen Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die
verantwortungsvolle Staatsführung sowie die Menschenrechte und Grundfreiheiten,
einschließlich der Rechte von Angehörigen nationaler Minderheiten, wie sie in
den wichtigsten Übereinkommen und Protokollen der Vereinten Nationen und des
Europarats verankert sind, zu stärken. In den nachfolgend genannten Bereichen
ist beim politischen Dialog und bei der Umsetzung von Reformen der Aktionsplan
des Europarates mit in Betracht zu ziehen:[1] (i) Stärkung der Stabilität,
Unabhängigkeit und Effizienz der Institutionen als Garantie für Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit in der Republik Moldau, und zwar insbesondere: Klarstellung der Zuständigkeiten des
Verfassungsgerichts und der Verfahren zur Ernennung seiner Mitglieder in enger
Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission; Überprüfung des Verfahrens zur Wahl des
Präsidenten (Artikel 78 der Verfassung), um die Vermeidung von Ausgrenzung und
die Gewaltenteilung zu gewährleisten. Langfristig muss die Verfassung noch
umfangreicher überarbeitet werden, um künftig institutionelle Blockaden
auszuschließen; Sicherstellung, dass Parlaments- und
Kommunalwahlen demokratisch und im Einklang mit den europäischen Standards
abgehalten werden und dass alle von der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa / Büro für demokratische Institutionen und
Menschenrechte (OSZE/BDIMR) festgestellten Mängel behoben werden; fortlaufende Umsetzung der Strategie der
Dezentralisierung entsprechend der Europäischen Charta der kommunalen
Selbstverwaltung des Europarates (Sammlung der Europaratsverträge Nr. 122); weitere Ausgestaltung des Rechtsrahmens für
die Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen unter
Berücksichtigung der gemeinsamen Stellungnahmen des OSZE/BDIMR
und der Venedig-Kommission sowie der Empfehlungen der Staatengruppe gegen
Korruption (GRECO) zur Transparenz der
Parteienfinanzierung; (ii) Fortführung
der Reform des Justizsektors, insbesondere Sicherung der Unabhängigkeit,
Unparteilichkeit, Professionalität und Effizienz der Justiz, der
Staatsanwaltschaft und der Strafverfolgungsbehörden, die frei von politischer
oder jeglicher sonstiger unzulässiger Einflussnahme sein sollten, und
Intensivierung der Prävention und Bekämpfung von Korruption in all ihren Formen
und auf allen Ebenen. Einige Elemente der umfassenden Reform des Justizsektors
können Verfassungsänderungen erforderlich machen: Gewährleistung der vollen Funktionstüchtigkeit
des Nationalen Antikorruptionszentrums, unter anderem durch die Absicherung von
genügend Finanzmitteln und Personal, und Beteiligung an der internationalen
Zusammenarbeit gegen Korruption; Sicherung der Unabhängigkeit des Nationalen Antikorruptionszentrums,
unter anderem bei der Ernennung bzw. Absetzung seines Direktors und seiner
stellvertretenden Direktoren durch ein offenes, transparentes und
leistungsorientiertes Verfahren, das gesetzlich genau geregelt ist, und bei der
Beaufsichtigung seiner Tätigkeit und der entsprechenden Rechenschaftslegung; Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften,
wonach die Ernennung von Richtern auf Lebenszeit als Verlängerung der ersten
Ernennung angesehen wird, wofür die Richter festgelegte Kriterien erfüllen
sollten; Bemühungen um die Stärkung der Unabhängigkeit
der Institutionen des Justizsektors, so dass sie keinem politischen oder
sonstigen Druck seitens der Verwaltung, der Regierung oder des Parlaments
ausgesetzt sind; Durchsetzung eines neuen Systems der disziplinarischen
Verantwortung für Richter, damit sie ihrer Verantwortung gegenüber der
Gesellschaft auch tatsächlich gerecht werden; Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften
in Bezug auf Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und sonstige Angehörige der
Rechtsberufe, um Null-Toleranz gegenüber Korruption zu fördern und alle Arten
von korrupten Verhaltensweisen zu verhindern; Fortsetzung der Arbeiten zur Übertragung der
Untersuchungshaftanstalten aus der Zuständigkeit des Innenministeriums in die
des Justizministeriums; Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften, um
den Obersten Justizrat als maßgebliches Entscheidungsgremium bei der Zuweisung
von Ressourcen an die Gerichte zu etablieren; Erzielung von Fortschritten bei der
umfassenden Reformierung der Staatsanwaltschaft; Überarbeitung des Rechtsrahmens in Bezug auf
das Nationale Justizinstitut, um das bestehende Fortbildungssystem für Richter
und Staatsanwälte zu modernisieren und seine Tätigkeit effizienter zu machen; Reformierung der Institution des Ombudsmanns entsprechend
dem Ombudsmann-Gesetz, das am 4. September 2013 die Zustimmung der
Regierung erhielt. (iii) Gewährleistung
der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch eine umfassende
Zusammenarbeit beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Diese
Zusammenarbeit beinhaltet Aktivitäten in den folgenden Bereichen: Menschenrechte und Grundfreiheiten Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur
Förderung der Menschenrechte (2011-14) mit schwerpunktmäßiger Orientierung auf
besonders benachteiligte Gruppen, sowie Koordinierung der Planungs- und
Haushaltsverfahren, um ausreichende Mittel für eine effektive Umsetzung
zuzuweisen; Sicherung der vollständigen Anwendung der
Gesetze und sonstigen Vorschriften zur Bekämpfung jeglicher Art von Diskriminierung,
einschließlich des Gleichstellungsgesetzes, und Ausbau der Kapazitäten des
Rates für die Prävention und Beseitigung von Diskriminierung („Gleichstellungsrat“); Berücksichtigung der von Gremien und Experten
des Europarates ausgesprochenen Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung des
Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und Umsetzung der Empfehlungen
im Einvernehmen mit diesen Gremien und Experten; Gewährleistung der wirksamen Umsetzung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen; Sicherstellung einer wirksamen Vollstreckung
der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte; Aufrechterhaltung von effektiven vor- und
außergerichtlichen Mechanismen für die Streitbeilegung, unter anderem auch im
Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten; weitere Gewährung des Zugangs zu Informationen
über die Bürgerrechte und geeignete rechtliche Lösungen; Aufklärung und Sensibilisierung in der Justiz,
Strafverfolgung und Verwaltung in Bezug auf Menschenrechte und Bekämpfung der
Diskriminierung;. Freiheit der Meinungsäußerung Fortsetzung der Bemühungen um die Sicherung
der freien Meinungsäußerung und der Unabhängigkeit der Medien im Einklang mit
den Empfehlungen des Europarates; Einrichtung eines regelmäßigen Dialogs zum
Austausch bewährter Methoden im Hinblick auf Medienfreiheit, Medienpluralismus,
Entkriminalisierung von Verleumdung, Schutz der Informationsquellen von
Journalisten sowie kulturelle Vielfalt im Medienbereich. Zusammenarbeit
mit der Zivilgesellschaft Beteiligung von
Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere von repräsentativen
Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften, an der Sammlung von Informationen
und der Überwachung von politischen Maßnahmen. Menschenhandel Verabschiedung und Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung des Menschenhandels (2014-2016); Vertiefung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung
des Menschenhandels im Rahmen der einschlägigen internationalen Organisationen
(OSZE, UNO). Misshandlung und Folter Einrichtung eines umfassenden politischen
Rahmens zur Verhinderung und Bekämpfung der Straffreiheit auf der Grundlage der
Leitlinien zur Beseitigung der Straffreiheit bei schwerwiegenden
Menschenrechtsverletzungen (Europarat, 2011); effektives Vorgehen gegen die Misshandlung von
Gefangenen durch Vollzugsbeamte, insbesondere in der Untersuchungshaft. Rechte des Kindes Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen des
Nationalen Aktionsplans zur Förderung der Menschenrechte, einschließlich
Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des Kindes und zur Beseitigung der
Kinderarmut. Häusliche Gewalt Sicherung der vollständigen Umsetzung des
bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf häusliche Gewalt. Gleichbehandlung Verbesserung der Gleichstellung der
Geschlechter, Sicherung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern im sozialen
und wirtschaftlichen Leben, einschließlich im Bereich der Strafverfolgung, und Einführung
von Praxismaßnahmen zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede; Gewährleistung
der Harmonisierung mit europäischen Standards bei Gesundheits- und
Sicherheitsvorschriften, beim Mutterschaftsurlaub und bei den Regelungen zur
Vereinbarkeit elterlicher und beruflicher Pflichten; Förderung der Beteiligung der Frauen an der
Entscheidungsfindung sowie am öffentlichen und politischen Leben und
Durchführung gezielter Aktivitäten in diesen Bereichen. Gewerkschaftsrechte und Kernarbeitsnormen Weiterführung der Bemühungen zur Sicherung der
Einhaltung von Gewerkschaftsrechten und Kernarbeitsnormen im Einklang mit den
europäischen Standards und den Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO). Korruptionsbekämpfung und Verwaltungsreform Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption auf
allen gesellschaftlichen Ebenen, speziell von Korruption auf hoher Ebene, und
Umsetzung der entsprechenden Empfehlungen der Staatengruppe gegen Korruption
(GRECO) des Europarates; Umsetzung der Nationalen
Antikorruptionsstrategie 2011-2015 und des Aktionsplans für 2014-2015 in enger
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen; Weiterführung der Reform der öffentlichen
Verwaltung mit dem Ziel des Aufbaus eines rechenschaftspflichtigen,
effizienten, transparenten und professionellen öffentlichen Dienstes; Verbesserung der Abstimmung und des
Informationsaustauschs zwischen den für die Korruptionsbekämpfung zuständigen
Behörden, so unter anderem durch die eindeutige Regelung der Arbeitsaufteilung
zwischen dem Nationalen Antikorruptionszentrum und der Nationalen Integritätskommission; Einrichtung von Sondereinheiten beim
Nationalen Antikorruptionszentrum für Fälle von Korruption in hohen Ämtern oder
mit hohem Schadensvolumen, um der Korruption auf hoher Ebene besser Herr zu
werden; Stärkung der operativen Kapazitäten der
Nationalen Integritätskommission. Einrichtung eines zweckmäßigen Rahmens für
effiziente Finanzermittlungen und die Einziehung von Sachvermögen; Umsetzung eines funktionsfähigen und
zuverlässigen Systems zur Sicherung der Transparenz und Verifizierung des
Vermögens und der Interessen von öffentlichen Bediensteten, um den
unrechtmäßigen Erwerb von Vermögen zu verhindern und in konkreten Fällen
dagegen vorzugehen und um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, wozu
die Rolle der Nationalen Integritätskommission gestärkt werden muss; Maßnahmen zur Stärkung des Status der
Einrichtungen zur Korruptionsbekämpfung durch die Einbeziehung der
Zivilgesellschaft und die Einrichtung von Hotlines für Bürgerbeschwerden, die
gut beworben und gut betreut werden. 2.2 Außen- und Sicherheitspolitik Ziel des Dialogs und der Zusammenarbeit im
Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die
schrittweise Konvergenz, darunter auch im Bereich der Gemeinsamen Sicherheits-
und Verteidigungspolitik (GSVP). Es geht insbesondere um Fragen der Sicherheit,
Konfliktprävention und Krisenbewältigung, regionalen Stabilität, Abrüstung,
Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, Rüstungskontrolle und
Waffenausfuhrkontrolle. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich stützt sich auf
gemeinsame Werte und gegenseitige Interessen und hat das Ziel, die Harmonisierung
und Wirksamkeit der Politik unter Nutzung bilateraler, internationaler und
regionaler Foren zu verstärken. Sie umfasst unter anderem folgende Maßnahmen: Förderung der friedlichen Beilegung von
Konflikten sowie der internationalen Stabilität und Sicherheit auf der
Grundlage eines wirksamen Multilateralismus; Entwicklung der Zusammenarbeit bei
EU-Sanktionen; Förderung der Achtung der Grundsätze der
Souveränität, der territorialen Unversehrtheit, der Unverletzlichkeit der
Grenzen und der Unabhängigkeit, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen
und der OSZE-Schlussakte von Helsinki verankert sind; Intensivierung der praktischen Zusammenarbeit
bei der Konfliktprävention und Krisenbewältigung durch die Erleichterung der
Beteiligung der Republik Moldau an von der EU geleiteten zivilen und
militärischen Krisenbewältigungsoperationen sowie Bereitstellung von
Konsultation und Ausbildung im Bereich der GSVP (auf der Grundlage des seit dem
1. Juli 2013 in Kraft befindlichen Rahmenabkommens über die Beteiligung
und im multilateralen Rahmen des Gremiums der Östlichen Partnerschaft zur
GSVP); Aufnahme und Abschluss von Verhandlungen zum Abkommen
zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über die
Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen zu GSVP-bezogenen
Themen als eine Folgemaßnahme zum Abkommen zwischen der Republik Moldau und der
Europäischen Union über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der
Republik Moldau an Krisenbewältigungsoperationen der EU, das seit dem
1. Juli 2013 in Kraft ist. Terrorismus, Nichtverbreitung von
Massenvernichtungswaffen und illegale Waffenausfuhren Stärkung des internationalen Konsens über die
Bekämpfung des Terrorismus auf der Grundlage der Menschenrechte, einschließlich
über die rechtliche Definition terroristischer Handlungen, durch gezielte
Bemühungen um eine Einigung über das Umfassende Übereinkommen über den
internationalen Terrorismus und die weitere Verbesserung des nationalen
rechtlichen und ordnungspolitischen Rahmens im Bereich der
Terrorismusbekämpfung; Informationsaustausch über terroristische
Organisationen und Gruppen, deren Aktivitäten und die sie unterstützenden Netze
im Einklang mit dem Völkerrecht und dem nationalen Recht der Vertragsparteien; Umsetzung der von der Financial Action Task
Force (FATF) in ihren Empfehlungen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
festgelegten Standards; Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit bei
der Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und der Vernichtung von Beständen; Entwicklung von Formen der Zusammenarbeit und
des Informationsaustauschs zur Aufspürung und Verfolgung von illegalen Waffen; Zusammenarbeit und Beitrag zur Bekämpfung der
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und relevantem Material sowie der
dazugehörigen Trägermittel, indem die Vertragsparteien ihre bestehenden
Verpflichtungen aus internationalen Abrüstungs- und Nichtverbreitungsverträgen
und -abkommen sowie andere einschlägige internationale Verpflichtungen in
vollem Umfang erfüllen und auf nationaler Ebene umsetzen; Einrichtung eines wirksamen Systems zur
nationalen Kontrolle der Ausfuhr und Durchfuhr von mit Massenvernichtungswaffen
zusammenhängenden Gütern, darunter auch zur Kontrolle der Endverwendung von
Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, das wirksame Sanktionen für
Verstöße gegen die Ausfuhrkontrollen umfasst; Zusammenarbeit bei risikoabhängigen
Zollkontrollen zur Gewährleistung der Sicherheit von ein- oder ausgeführten
oder in der Durchfuhr befindlichen Waren; Bekämpfung des unerlaubten Handels mit
Kleinwaffen und leichten Waffen und der dazugehörigen Munition im Rahmen der
bestehenden internationalen Übereinkünfte und der Resolutionen des
VN-Sicherheitsrates sowie der Verpflichtungen im Rahmen anderer einschlägiger
internationaler Instrumente; weitere Stärkung der institutionellen
Kapazitäten durch die Übernahme bewährter internationaler Praktiken und
Erfahrungen im Bereich der Terrorismusbekämpfung; Fortsetzung der Zusammenarbeit bei der
Kontrolle der Ausfuhr konventioneller Waffen unter Berücksichtigung des
Gemeinsamen Standpunkts der EU betreffend die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern. Der
Transnistrien-Konflikt Fortsetzung der
konstruktiven Teilnahme der Vertragsparteien an den von der OSZE geleiteten
Verhandlungen zur Beilegung des Transnistrien-Konflikts; Aufrechterhaltung
einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau zur
Beilegung des Transnistrien-Konflikts im Rahmen des vereinbarten „5+2“-Formats,
was Beratungen über Regelungen für die Folgezeit einschließt; Stärkung des Dialogs zur Erläuterung der
Vorzüge des Assoziierungsabkommens und Sicherstellung seiner Anwendbarkeit im
gesamten Territorium der Republik Moldau; Fortsetzung des konstruktiven Dialogs mit
allen relevanten Gesprächspartnern über Grenzfragen im Zusammenhang mit dem
Transnistrien-Konflikt. Internationaler Strafgerichtshof Umsetzung des Römischen Statuts des
Internationalen Strafgerichtshofs und der zugehörigen Instrumente bei
gebührender Berücksichtigung der Wahrung seiner Integrität. 2.3 Zusammenarbeit zu Recht, Freiheit
und Sicherheit Die Vertragsparteien arbeiten in den folgenden
Bereichen zusammen: Schutz personenbezogener Daten weitere Umsetzung des rechtlichen Rahmens und
Sicherung eines hohen Schutzes personenbezogener Daten im Einklang mit
europäischen Instrumenten und Standards; weiterer Ausbau der Kapazitäten der
Datenschutzbehörde (Nationales Zentrum zum Schutz personenbezogener Daten) und
Nachverfolgung der Anwendung der Datenschutzstandards in allen Sektoren, vor
allem in Bezug auf die Strafverfolgung. Zusammenarbeit in den Bereichen
Migration, Asyl und Grenzmanagement Migration weitere wirksame Umsetzung des
Rückübernahmeabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau und Maßnahmen
zur Wiedereingliederung moldauischer Bürger; Verstärkung der bestehenden Infrastruktur (einschließlich
Gewahrsamseinrichtungen) und der personellen Besetzung zuständiger Stellen, um
die effektive Rückführung von illegal aufhältigen und/oder illegal
durchreisenden Drittstaatsangehörigen aus dem Territorium der Republik Moldau
zu gewährleisten, Sicherung der Achtung der Menschenrechte von Zuwanderern in
Verwaltungshaft und Entwicklung des Integrationsrahmens; weitere Stärkung des Amtes für Migration und
Asyl als Koordinierungsstelle für die wirksame Steuerung der Migrationsströme
sowie Verbesserung der Aufnahmebedingungen und der Registrierung von
Ausländern, speziell der Arbeit der für die Registrierung von Ausländern auf
zentraler und lokaler Ebene zuständigen Anlaufstellen; weitere Stärkung der regionalen Dienste der
Direktion für illegale Migration beim Amt für Migration und Asyl,
Sicherstellung der Präsenz des Amtes auf regionaler Ebene und Schaffung von
lokalen Einrichtungen, die nicht der Landespolizei zugeordnet sind; fortgesetzte Aktualisierung des Erweiterten
Migrationsprofils nach dessen erster erfolgreicher Veröffentlichung und nach
Möglichkeit dessen Einbindung bei migrationspolitischen Entscheidungen; weitere Durchführung fortlaufender gezielter
Informationskampagnen zur Darlegung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang
mit dem visafreien Reiseverkehr, einschließlich Informationen über Vorschriften
für den Zugang zum EU-Arbeitsmarkt (u. a. durch das EU-Zuwanderungsportal)
und die Haftung für den Rechtsmissbrauch im Rahmen der Visumfreiheit. Asyl weitere Umsetzung des Asylgesetzes von 2009
als solide Grundlage für den Schutz derer, die auf internationalen Schutz
angewiesen sind, und Änderung dieses Gesetzes zum Zwecke seiner weiteren Angleichung
an internationale und europäische Standards; Anwendung eines effizienten Verfahrens zur
Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft; Beibehaltung der Fortbildung von Richtern und
Magistraten zu Asyl- und Migrationsfragen und speziell zu
Rechtsbehelfsverfahren in diesen Bereichen; Weiterentwicklung des Integrationsrahmens; Einführung biometrischer Ausweise und Beginn
der Ausstellung von Reisedokumenten für Flüchtlinge. Grenzmanagement Weitere Verbesserung des Grenzmanagements und
Aufrechterhaltung des hohen Niveaus bei den Grenzkontrollen und der
Grenzüberwachung sowie Erweiterung und Modernisierung der stationären und
mobilen Einrichtungen für die Videoüberwachung; Aktualisierung der Lagebilder auf nationaler
und lokaler Ebene durch eine stärkere Feinabstimmung von Risikoanalyse,
Aufklärung und Datenaustausch; weiterhin angemessene Bereitstellung von
Infrastruktur, technischer Ausrüstung, IT-Systemen sowie finanziellen und
personellen Ressourcen entsprechend der Strategie und den Aktionsplänen der
Republik Moldau für ein integriertes Grenzmanagement; Beibehaltung und Erweiterung von
Fortbildungsprogrammen und –maßnahmen im Bereich Korruptionsbekämpfung; weitere Ermittlung und Nutzung von
Möglichkeiten zur Durchführung von gemeinsamen Aktionen, Fortbildungsmaßnahmen
und Expertenberatungen durch die Mission der Europäischen Union zur
Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik Moldau und der Ukraine (EUBAM),
Frontex und EU-Mitgliedstaaten; Nutzung der mit EUBAM verbundenen Anstoßwirkung
zur Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit mit dem ukrainischen
Grenzschutz, einschließlich beim automatischen Austausch von nominalen Daten; zusammen mit ukrainischen Partnern Sondierung
von Möglichkeiten für die Einrichtung zusätzlicher gemeinsamer
Grenzübergangsstellen und die Durchführung gemeinsamer grenzpolizeilicher
Patrouillen, unter anderem am zentralen Abschnitt der Grenze zwischen der
Republik Moldau und der Ukraine. Polizeireform, Verbrechensverhütung und Bekämpfung
der organisierten Kriminalität Gewährleistung der Einhaltung der
Rechtsstaatlichkeit und des Schutzes der Menschenrechte durch den Aufbau eines
bürgernahen, rechenschaftspflichtigen, effizienten, transparenten und
professionellen Polizeidienstes, die Einführung eines rechtebasierten Ansatzes
für die Polizeiarbeit und deren nachrichtendienstliche Unterstützung sowie die
Bekämpfung der Kriminalität, einschließlich der Internetkriminalität; Stärkung der internationalen operativen
Zusammenarbeit der Polizeikräfte, unter anderem durch die Einrichtung und
Einsetzung von gemischten Ermittlungsteams, und Ausbau der grenzübergreifenden
Zusammenarbeit durch gemeinsame Operationen; engere Gestaltung der Zusammenarbeit mit
Europol, unter anderem durch den Abschluss eines Abkommens über die operative
Zusammenarbeit. Bekämpfung illegaler Drogen weitere Umsetzung der entsprechenden Strategie
und Aktionspläne und Erarbeitung eines neuen Aktionsplans; weiterhin Gewährleistung eines ausgewogenen
und integrierten Vorgehens in Drogenfragen, um die gesundheitlichen und
sozialen Folgen des Drogenmissbrauchs zu bewältigen, Sicherung einer
wirksameren Prävention und Durchführung von Maßnahmen, um das Angebot an
illegalen Drogen, den Handel damit und die Nachfrage danach zu verringern; Stärkung der institutionellen Strukturen für
die Bekämpfung illegaler Drogen; Fortsetzung des regelmäßigen Dialogs zu
Drogenfragen im Rahmen der Östlichen Partnerschaft; Weiterentwicklung der Zusammenarbeit und des
Informationsaustauschs sowie Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der
Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) und im Rahmen
der Pompidou-Gruppe des Europarates. Justizielle Zusammenarbeit fortgesetzter Ausbau der justiziellen
Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen durch folgende Schritte: Beitritt zu und Durchführung von
multilateralen Übereinkünften über die justizielle Zusammenarbeit in
Zivilsachen, vor allem der Übereinkommen der Haager Konferenz für
Internationales Privatrecht über internationale justizielle Zusammenarbeit, Beitritt zu und Durchführung von
multilateralen Übereinkünften über den Schutz von Kindern, speziell des
Übereinkommens von 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder
Handelssachen, und Vorbereitung des Beitritts zum Übereinkommen von
1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung,
Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung
und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern sowie dessen Umsetzung, insbesondere
durch eine Beurteilung der nationalen Kapazitäten und Ressourcen; Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen durch den Beitritt zu den entsprechenden Übereinkünften,
insbesondere denen des Europarates, und deren Durchführung; engere Gestaltung der Zusammenarbeit mit
Eurojust, unter anderem durch die Unterzeichnung und Umsetzung eines Abkommens
über die operative Zusammenarbeit. 2.4 Wirtschaftliche Zusammenarbeit Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Republik Moldau im Einklang mit den Leitprinzipien der makroökonomischen
Stabilität, solider öffentlicher Finanzen, eines starken Finanzsystems und
einer dauerhaft finanzierbaren Zahlungsbilanz beim Aufbau einer voll
funktionsfähigen Marktwirtschaft und bei der schrittweisen stärkeren
Ausrichtung ihrer Strategien an den EU-Strategien zu unterstützen. Diese
Zusammenarbeit umfasst unter anderem die Entwicklung der Kapazitäten der Republik
Moldau auf dem Gebiet der makroökonomischen Prognose, so u. a.
Verbesserung der Methodik zur Erarbeitung von Entwicklungsszenarien,
Überwachung von Wirtschaftsprozessen und Verbesserung der Qualität der Analyse
von Einflussfaktoren usw. durch Austausch von Informationen über optimale
Verfahren; Stärkung der Unabhängigkeit sowie der
Regulierungs- und Aufsichtsbefugnisse der Nationalbank Moldaus (NBM),
einschließlich durch Überprüfung der Zentralbankvorschriften zwecks Angleichung
an bewährte EU-Verfahren, mit Unterstützung durch EU-Fachwissen, auch durch die
Europäische Zentralbank (EZB); Weitergabe der Erfahrungen der EU einschließlich
der EZB im Hinblick auf die Wechselkurspolitik und die Finanz- und
Bankenregulierung und –aufsicht sowie Hilfestellung bei der Entwicklung und
Stärkung der Kapazitäten der Republik Moldau auf diesen Gebieten; Stärkung der Tragfähigkeit und verantwortungsvollen
Verwaltung der öffentlichen Finanzen mittels Durchführung von Steuer- und
Ausgabenreformen; Entwicklung offener, wettbewerbsfähiger und
transparenter Privatisierungsregeln und ‑verfahren sowie deren Umsetzung
im Einklang mit bewährten EU-Methoden. Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und
–prüfung und Corporate Governance Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Republik Moldau auf die Umsetzung der im Anhang zum Entwurf des
Assoziierungsabkommens aufgeführten Bestimmungen des EU-Rechts und der
internationalen Übereinkommen vorzubereiten; insbesondere zu folgenden Punkten:
Entwicklung der Verwaltungskapazitäten der
staatlichen Institutionen der Republik Moldau; weitere Vereinfachung der Regeln und Verfahren
für die Registrierung von juristischen Personen, einschließlich Unternehmen,
und von natürlichen Personen, einschließlich Unternehmern, zum Zwecke der
Gründung und Auflösung von Unternehmen; Entwicklung der Corporate-Governance-Politik
und Förderung der Einhaltung des Verhaltenskodex für Unternehmen im Einklang
mit internationalen Standards sowie EU-Regeln und –Empfehlungen in diesem
Bereich; Austausch zeitnaher, zweckdienlicher und
genauer Informationen über den aktuellen Stand der geltenden Rechtsvorschriften
und deren Übereinstimmung mit dem EU-Recht unter Verwendung des von den
Vertragsparteien vereinbarten Formats, sowie Vorlage eines detaillierteren
Aktionsplans zur Umsetzung des EU-Rechts gemäß dem vereinbarten Zeitplan; Ermittlung von Bereichen, in denen Bedarf an
Schulungen, Kapazitätsaufbau und Expertenwissen besteht. Beschäftigung, Sozialpolitik und
Chancengleichheit Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Vorbereitung auf die Umsetzung der in den
Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführten EU-Rechtsvorschriften
im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz, Arbeitsrecht und
Arbeitsbedingungen, darunter vor allem: Stärkung der Verwaltungs- und
Durchsetzungskapazitäten im Bereich des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit
am Arbeitsplatz und des Arbeitsrechts, namentlich der Arbeitsaufsichtsbehörde
und der entsprechenden Justizbehörden, Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner
(z. B. Schulungen in Bezug auf die arbeitsschutzrechtlichen und
arbeitsrechtlichen Vorschriften und Normen der EU); Entwicklung eines strategischen Konzepts für
die Beschäftigung mit Blick auf die Schaffung von mehr und besseren
Arbeitsplätze mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen, den besseren Abgleich
von Qualifikationen und verfügbaren Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt und die
Förderung aktiver Unterstützungsdienste und effizienter
Arbeitsvermittlungsdienste; Durchführung der zwischen der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) und der Republik Moldau vereinbarten Landesprogramme
für menschenwürdige Arbeit; Stärkung der Kapazitäten der für die
Entwicklung und Umsetzung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Maßnahmen
zuständigen Verwaltungen, namentlich der Arbeitsvermittlungs- und
Sozialdienste; Steigerung des Niveaus des Sozialschutzes und
Sicherung der Effizienz und finanziellen Tragfähigkeit der Sozialschutzsysteme; weitere Förderung des sozialen Dialogs,
u. a. durch den Ausbau der Kapazitäten der Sozialpartner. Verbraucherschutz In Vorbereitung der Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften und internationalen Übereinkommen, die im Anhang zum
künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, arbeiten die Vertragsparteien
mit folgenden Zielen zusammen: Stärkung der Verwaltungskapazitäten zur
Durchsetzung von Verbraucherschutzbestimmungen in der Republik Moldau, vor
allem durch die Schulung staatlicher Beamter und anderer Vertreter der
Verbraucherinteressen in Bezug auf die rechtliche Umsetzung der
EU-Rechtsvorschriften und deren anschließende Durchführung und Durchsetzung. Statistik Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Rechtsvorschriften der Republik Moldau im Bereich Statistik stärker am
einschlägigen EU-Recht auszurichten. Diese Zusammenarbeit betrifft u. a.
folgende Vorhaben: Durchführung einer Volkszählung, Verbreitung
der Ergebnisse in zusammengefasster und detaillierter Form sowie Entwicklung
einer Strategie zur Verbesserung der statistischen Schätzungen im Bereich
Migration; Überarbeitung des Statistikgesetzes unter
Beachtung der Empfehlungen aus der Gesamtbewertung (z. B. Stärkung der
Position und Unabhängigkeit des Generaldirektors des Nationalen Amtes für
Statistik durch Einführung einer festen Amtszeit und eindeutiger Kriterien für
die Ernennung und Absetzung), verstärkter Schutz der statistischen
Geheimhaltung bei der Produktion und Verbreitung sowie Wiedereinsetzung des
Rates für Statistik; Verbesserung der Qualität des Statistischen
Unternehmensregisters durch Entwicklung und Umsetzung klarer Verfahren für die
Aktualisierung der Wirtschaftseinheiten unter Einbeziehung aller verfügbaren
administrativen Quellen, verbesserte Erfassung lokaler Einheiten und einzelner
Unternehmer sowie Umstrukturierung unternehmensbezogener Umfragen im Einklang
mit EU-Standards; Umsetzung der Güterklassifikation
in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) von 2008,
der Güterliste der Europäischen Gemeinschaft (PRODCOM) von 2010 und des Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (SVG) von 2008 sowie Vorbereitung auf
die Umsetzung des Europäischen Systems
Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und
regionaler Ebene (ESA) von 2010; Entwicklung eines Gesamtrahmens für die
Qualitätssicherung einschließlich einer Personal- und Fortbildungsstrategie. Reform der öffentlichen Verwaltung und
Verwaltung der öffentlichen Finanzen Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Entwicklung einer gut funktionierenden öffentlichen Verwaltung, einer soliden
Verwaltung der öffentlichen Finanzen sowie einer internen Kontrolle der
öffentlichen Finanzen und einer externen Rechnungsprüfung zu gewährleisten.
Diese Zusammenarbeit umfasst u. a. Folgendes: Stärkung der institutionellen und personellen
Kapazitäten der zentralen und lokalen öffentlichen Verwaltungen, Verbesserung
und Umsetzung von Strategien sowie Sicherung der wirksamen und effektiven
Erbringung hochwertiger öffentlicher Dienstleistungen; Stärkung der Transparenz, Aufsicht und
Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Finanzpolitik und die Verwaltung der
öffentlichen Finanzen; Verbesserung der Verwaltung der öffentlichen
Finanzen und Umsetzung der diesbezüglichen Strategie der Republik Moldau für
2013-2020; Verbesserung des internen Kontrollsystems mit
dezentraler Managementverantwortung, einschließlich funktional unabhängiger
interner Prüfdienste bei staatlichen Behörden, durch Gewährleistung der
Harmonisierung mit allgemein anerkannten internationalen Standards und Methoden
sowie bewährten Verfahren der EU; Sicherstellung der Weiterentwicklung des für
externe Prüfungen zuständigen Dienstes des Rechnungshofes im Einklang mit
allgemein anerkannten internationalen Standards (INTOSAI); Sicherstellung einer wirksamen Zusammenarbeit
mit und Unterstützung von einschlägigen EU-Organen und ‑Einrichtungen
einschließlich des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung bei
Vor-Ort-Kontrollen und -Prüfungen im Zusammenhang mit der Verwaltung und
Kontrolle der EU-Mittel, im Einklang mit den entsprechenden Regeln und
Verfahren. Steuern Die Vertragsparteien verstärken die
Zusammenarbeit zur Verbesserung und Entwicklung des Steuersystems und der
Steuerverwaltung der Republik Moldau auf der Grundlage von EU-Normen und
internationalen Normen. Dazu gehören auch Vorbereitungen auf die schrittweise
stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den
EU-Rechtsvorschriften und den internationalen Übereinkünften, die im Anhang zum
künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, und insbesondere folgende
Arbeiten: Verbesserung und Vereinfachung des
Steuerrechts; Verbesserung der internationalen steuerlichen
Zusammenarbeit zur Förderung eines verantwortungsvollen Handelns im
Steuerbereich, u. a. durch Anwendung der Grundsätze der Transparenz, des
Informationsaustauschs und des fairen Steuerwettbewerbs; Ausbau der Kapazitäten der Steuerverwaltung,
insbesondere durch Übergang zu einem gezielteren, risikobasierten System von
Steuerkontrollen und -prüfungen; Maßnahmen zur Harmonisierung von Strategien
zur Bekämpfung des Betrugs und des Schmuggels verbrauchsteuerpflichtiger Waren; Entwicklung der Zusammenarbeit mit den
Steuerverwaltungen der EU-Mitgliedstaaten durch den Austausch über neue
Erfahrungen und Tendenzen im Steuerbereich. Finanzdienstleistungen Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an den
Vorbereitungen der Republik Moldau auf die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften,
die im Anhang zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, und der
internationalen Normen, die im entsprechenden Artikel des DCFTA genannt werden.
Diese Zusammenarbeit beinhaltet u. a. Folgendes: Verbesserung der Verwaltungskapazität der
Aufsichtsbehörden entsprechend dem einschlägigen EU-Recht; Kontaktaufnahme und Informationsaustausch mit
den EU-Finanzaufsichtsbehörden; Entwicklung nationaler Rechtsvorschriften zur
Prävention und Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung,
insbesondere durch: Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften in diesen Bereichen;
Stärkung der Zusammenarbeit mit der Financial Action Task Force (FATF), dem
Europarat, MONEYVAL und sonstigen zuständigen Behörden in den
EU-Mitgliedstaaten; und Unterzeichnung von Übereinkünften zwischen den
Finanzermittlungsbehörden der Republik Moldau und der EU-Mitgliedstaaten; Bereitstellung zeitnaher, zweckdienlicher und
genauer Informationen über den aktuellen Stand der geltenden Rechtsvorschriften
der Republik Moldau und deren Übereinstimmung mit dem EU-Recht entsprechend dem
Format, das zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird, sowie Vorlage eines
detaillierten Aktionsplans für die Umsetzung des EU-Rechts gemäß dem
vereinbarten Zeitplan; Ermittlung von Bereichen, in denen Bedarf an
Schulungen, Kapazitätsaufbau und Expertenwissen besteht. Industrie- und Unternehmenspolitik Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um das
Unternehmens- und Regelungsumfeld in der Republik Moldau insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich Kleinstunternehmen, zu
verbessern. Diese Zusammenarbeit umfasst u. a. Folgendes: Sicherstellung der Teilnahme der Republik
Moldau an der Bewertung des „Small Business Act for Europe“ (SBA) und der
Umsetzung der dabei gegebenen Empfehlungen; Sicherstellung der Teilnahme der Republik
Moldau an Projekten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU, so
z. B. am Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU
(COSME) und am Enterprise Europe Network (EEN); Gewährleistung der Beachtung der Bedürfnisse
des KMU-Sektors, der dazugehörigen Infrastrukturen und der Wettbewerbsfähigkeit
der KMU bei der Konzipierung und Umsetzung künftiger Programme für ländliche
und/oder regionale Entwicklung durch die Republik Moldau; weitere Umsetzung der KMU-Strategie 2012-2020
(z. B. durch weitere Entwicklung von Wissenschafts- und Technologieparks
und Gründungszentren entsprechend den Vorgaben der Strategie) sowie der
nationalen Strategie für Wettbewerbsfähigkeit, die Bestandteil der nationalen
Entwicklungsstrategie „Moldau 2020“ ist; Sicherstellung der aktiven Teilnahme der
Republik Moldau am KMU-Panel und anderen Foren, die sich mit der Entwicklung
und Überprüfung der KMU-Politik befassen; Fortschritte bei der Schaffung und Umsetzung
eines konzeptionellen, legislativen und operativen Rahmens zur Förderung der
Entwicklung von KMU-Clustern in der Republik Moldau. Bergbau und Rohstoffe Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Umsetzung des künftigen Assoziierungsabkommens im Bereich Bergbau und Rohstoffe
vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit umfasst u. a.
Folgendes: Aufnahme eines Dialogs über die
Bergbauindustrie und den Rohstoffhandel; gemeinsame Anstrengungen in Bezug auf die
Sicherheit und nachhaltige Entwicklung der Bergbauindustrie. Tourismus Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Erarbeitung eines Fahrplans zur Förderung der
Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Tourismusbranche und
Festlegung der erforderlichen Schritte zur Vertiefung der Zusammenarbeit
zwischen der Republik Moldau und der EU im Bereich Tourismus; weiterer Austausch bewährter Methoden sowie
Austausch von Wissen, Schulungen und Bildungsmaßnahmen im Tourismusbereich. Landwirtschaft
und ländliche Entwicklung Um die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften und
internationalen Übereinkommen vorzubereiten, die im Anhang zum künftigen
Assoziierungsabkommen aufgeführt sind, arbeiten die Vertragsparteien in
folgenden Punkten zusammen: Entwicklung und Umsetzung des politischen,
rechtlichen und institutionellen Rahmens (darunter auch Anforderungen an die
Lebensmittelsicherheit und Vermarktungsnormen) im Bereich Landwirtschaft und
ländliche Entwicklung; Entwicklung und Umsetzung eines neuen
Aktionsplans zur stärkeren Ausrichtung des Sektors an den EU-Strategien und
–Rechtsvorschriften im Bereich Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Schulung zentraler und lokaler Verwaltungen im
Hinblick auf Strategien zur ländlichen Entwicklung; Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
Agrarproduktion und Verbesserung der Diversifizierung der
Wirtschaftstätigkeiten in ländlichen Gebieten; Stärkung der Kapazitäten der Zahlstelle zur
Gewährleistung von Transparenz, Effizienz und Vorhersagbarkeit von
Beihilfezahlungen; Verbesserung der nachhaltigen Nutzung von
Boden- und Wasserressourcen im Agrar- und Lebensmittelsektor. Regionale Entwicklung Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Entwicklung legislativer und institutioneller
Rahmenbedingungen für die Durchführung einer wirksamen
Regionalentwicklungspolitik in der Republik Moldau, darunter auch in Regionen
mit Sonderstatus; Stärkung der institutionellen und operativen
Kapazitäten der nationalen, regionalen und lokalen Instanzen im Bereich der
regionalen Entwicklung und des territorialen Zusammenhalts, einschließlich
Entwicklung eines effektiven Systems der Mehrebenen-Governance und einer klaren
Aufgabenverteilung; Sicherstellung einer gleichmäßigen Entwicklung
des gesamten Territoriums der Republik Moldau auf der Grundlage des
strategischen Konzepts der Territorialplanungsdokumente sowie eines
territorialen operationellen Programms, darunter Diversifizierung der
Wirtschaftstätigkeit in Kleinstädten und Entwicklungsregionen; Stärkung der sozialen und technischen
Infrastruktur in Entwicklungsregionen durch Entwicklungsprojekte, die auf
kohärenten und zeitgebundenen regionalen Entwicklungsstrategien beruhen, wobei
die Notwendigkeit der Förderung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung im
gesamten Territorium zu berücksichtigen ist; Entwicklung und Umsetzung eines neuen
Aktionsplans für regionale Entwicklung auf der Grundlage eines operationellen
Programms, das auf die nationale Strategie „Moldau 2020“ zurückgeht; Schulung zentraler und lokaler Verwaltungen im
Hinblick auf verantwortungsvolles Verwaltungshandeln und neueste methodische
Ansätze im Bereich der städtischen und ländlichen Entwicklungspolitik, darunter
auch im Hinblick auf wechselseitige Stadt-Land-Beziehungen, zwecks Förderung
einer ausgewogeneren Entwicklung des gesamten Landes. Fischerei und Meerespolitik Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Intensivierung der Zusammenarbeit und der
Bemühungen zum Aufbau einer nachhaltigen Fischerei im Schwarzen Meer, sowohl in
bilateralem als auch in multilateralem Rahmen auf Grundlage eines
ökosystemorientierten Ansatzes im Fischereimanagement; zunehmende wissenschaftliche und technische
Zusammenarbeit zwecks Gewährleistung der Fähigkeit zur Überwachung der
Fischerei und Beurteilung des Zustands der Bestände an Meeresressourcen und der
Meeresumwelt; Förderung eines integrierten Konzepts für
maritime Angelegenheiten, insbesondere durch Prüfung der Möglichkeit der
Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle in der Republik Moldau; Ermittlung von Bereichen von gemeinsamem
Interesse für eine künftige Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum im Kontext der
Integrierten Meerespolitik der EU. Energie Die Vertragsparteien arbeiten in folgender
Hinsicht zusammen: Ergreifung von Maßnahmen zur Integration des
Energiemarkts der Republik Moldau mit dem der EU, darunter Umsetzung des
„Dritten Pakets“ für den Strom- und Gasmarkt unter Berücksichtigung des
Beschlusses des Ministerrats der Energiegemeinschaft über die Frist für die
Entflechtung im Gassektor sowie Umsetzung des Fahrplans für die Verbesserung
der Gas- und Stromverbindungsleitungen zwischen der Republik Moldau und
Rumänien, einschließlich der Erweiterung der Erdgasleitung Iaşi-Ungheni,
um über diese Verbindung die Lieferung von Erdgas an die Republik Moldau zu
ermöglichen; Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über
strategische Reserven von Erdölprodukten und Steigerung der Stromerzeugung am
rechten Ufer des Nistru, sowie weitere Verringerung der Übertragungs- und
Verteilungsverluste in den Strom-, Gas- und Wärmenetzen; Umsetzung der nationalen Rechtsvorschriften zu
erneuerbaren Energien, um den Anteil erneuerbarer Energiequellen am gesamten
Bruttoenergieverbrauch bis 2020 auf 17 % zu erhöhen, sowie Annahme und
Durchführung von Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur
Energieeffizienz, insbesondere zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zur
Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen
durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und
Produktinformationen. Verkehr Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Umsetzung der in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführten
EU-Rechtsvorschriften vorzubereiten und die Republik Moldau zu unterstützen.
Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes: Umsetzung der neuentwickelten umfassenden
Verkehrs- und Logistikstrategie für 2013-2022; Inangriffnahme der Reformen, die erforderlich
sind, damit die Republik Moldau von der Schwarzen Liste der Pariser
Vereinbarung genommen werden kann; Vorbereitung eines Reform- und
Umstrukturierungsprogramms für den Eisenbahnsektor; Intensivierung der Bemühungen zur Umsetzung
des EU-Rechts im Luftverkehrsbereich zwecks vollständiger Nutzung der Vorteile
des Abkommens zwischen der EU und der Republik Moldau über den gemeinsamen
Luftverkehrsraum; Entwicklung der Infrastruktur, insbesondere
durch Umsetzung von vorrangigen Projekten zum Aufbau des Verkehrsnetzes der
Östlichen Partnerschaft, in Abhängigkeit von Vorschlägen internationaler
Finanzinstitutionen für bankfähige Projekte, die sich für eine Finanzierung
durch die Nachbarschafts-Investitionsfazilität eignen. Umwelt Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Umsetzung des EU-Rechts und internationaler Normen vorzubereiten, so
insbesondere durch: Sicherstellung der Annahme einer nationalen
Umweltstrategie und eines Aktionsplans zu deren Umsetzung durch die Republik
Moldau; Annahme und Umsetzung nationaler
Rechtsvorschriften und Benennung zuständiger Behörden in den Bereichen
Umweltverträglichkeitsprüfung, strategische Umweltprüfung, Abfall- und
Ressourcenbewirtschaftung, Wasserqualität und –bewirtschaftung, Luftqualität,
Naturschutz, Industrieemissionen und Chemikalien-Management; weitere Umsetzung multilateraler
Umweltübereinkommen einschließlich der Übereinkommen von Espoo, Aarhus und
Rotterdam; Erarbeitung eines Aktionsplans, der als
Fahrplan für die nationale rechtliche Umsetzung, Durchführung und Durchsetzung
der im Assoziierungsabkommen genannten Umweltrichtlinien dient; Durchführung der institutionellen Reformen,
die für die Umsetzung der neuen Umweltgesetze und der Umweltpolitik erforderlich
sind. Klimaschutz Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um den
Dialog und die Zusammenarbeit zum Thema Klimawandel mit folgenden Zielsetzungen
zu stärken: Ausarbeitung und Unterzeichnung eines neuen
globalen Klimaschutzübereinkommens; Aufstellung eines strategischen Plans und
Entwicklung von Maßnahmen zur Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an den
Klimawandel; stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften
der Republik Moldau an den geltenden EU-Rechtsvorschriften und internationalen
Übereinkünften. Informationsgesellschaft Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an den
Vorbereitungen zur Umsetzung der Bestimmungen des EU-Besitzstands, die in den
Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen genannt sind; diese Zusammenarbeit
umfasst insbesondere Folgendes: stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften im
Bereich der elektronischen Kommunikation am EU-Recht; Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit und
zum Ausbau der Verwaltungskapazitäten der nationalen Regulierungsbehörde im
Bereich der Kommunikation, um sicherzustellen, dass sie geeignete
Regulierungsmaßnahmen treffen und ihre Entscheidungen und alle geltenden
Regelungen durchsetzen kann, und um fairen Wettbewerb auf den Märkten zu
gewährleisten; Stärkung des Sektors durch den Austausch von
Informationen und Erfahrungen in Bezug auf die Durchführung der
Europa-2020-Initiative „Eine Digitale Agenda für Europa“. Öffentliche Gesundheit Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Unterstützung der Republik Moldau bei den
Vorbereitungen auf die Umsetzung der EU-Gesundheitsvorschriften, die in den
Anhängen des künftigen Assoziierungsabkommens aufgeführt sind, insbesondere der
Rechtsvorschriften in den Bereichen Eindämmung des Tabakkonsums, Qualität und
Sicherheit von Substanzen menschlichen Ursprungs (Blut, Gewebe, Organe und
Zellen) und übertragbare Krankheiten; Austausch bewährter Verfahren bei der
Umsetzung des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums und der
Internationalen Gesundheitsvorschriften; Verbesserung der Bereitschaft, Schulung und
epidemiologischen Überwachung in Bezug auf übertragbare Krankheiten,
insbesondere HIV/AIDS, Tuberkulose, sexuell übertragbare Infektionen sowie
Hepatitis C und B, darunter auch im Zusammenwirken mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von
Krankheiten; Unterstützung der Beteiligung der Republik
Moldau an EU-Netzwerken und ‑Arbeitsgruppen im Bereich der öffentlichen
Gesundheit, so insbesondere am jährlichen Netzwerktreffen zur
Gesundheitsinformation und an den Zusammenkünften des HIV/AIDS-Thinktanks und
des HIV/AIDS-Forums der Zivilgesellschaft. Katastrophenschutz Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Sicherung einer effektiven Kommunikation rund
um die Uhr, einschließlich Austausch von Frühwarnungen und Informationen über
gravierende Notsituationen, von denen die EU und die Republik Moldau sowie
Drittländer betroffen sind, in denen die Vertragsparteien Katastrophenhilfe
leisten; Erleichterung geeigneter gegenseitiger Hilfe
bei schweren Notfällen vorbehaltlich der Verfügbarkeit ausreichender
Ressourcen; Förderung der Annahme und Umsetzung der
EU-Leitlinien zur Unterstützung durch den Gastgeberstaat; Verbesserung des Kenntnisstands über
Katastrophengefahren und wirtschaftliche Verluste durch verstärkte
Zusammenarbeit hinsichtlich der Zugänglichkeit und Vergleichbarkeit von Daten; Fortschritte bei der Entwicklung einer
landesweiten Bewertung und Kartierung von Katastrophenrisiken sowie
Unterstützung der Entwicklung des elektronischen Atlas regionaler Risiken
(ERRA) und Sicherstellung seiner wirksamen Nutzung auf nationaler Ebene; Verbesserung der Prävention von
Industrieunfällen und NaTech- (natürlichen und technischen) Katastrophen; Aufnahme eines Dialogs über politische Aspekte
der Katastrophenvorsorge und -abwehr durch Austausch bewährter Methoden,
Organisation gemeinsamer Schulungen, Übungen, Studienaufenthalte und Workshops,
sowie Zusammenfassung der Erkenntnisse, die bei echten Notfalleinsätzen und bei
Übungen gewonnen wurden. Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen
durch Aufklärung, Schulung und Information der Bevölkerung insgesamt und
insbesondere junger Menschen auf dem Gebiet des Brandschutzes. Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der
allgemeinen Modernisierung und Reformierung der Systeme der allgemeinen und
beruflichen Bildung und der Jugendpolitik der Republik Moldau. Diese
Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes: Durchführung gemeinsamer Aktivitäten und
Austauschmaßnahmen zur weiteren Förderung der Integration der Republik Moldau
in den Europäischen Hochschulraum im Rahmen ihrer Teilnahme am Bologna-Prozess,
so u. a. Reformierung des dritten Zyklus (Promotion), Einrichtung einer
Nationalen Agentur für Qualitätssicherung und Steigerung der Mobilitätschancen
für Studenten und Hochschulangehörige; Entwicklung eines nationalen
Qualifikationsrahmens zur Verbesserung der Transparenz und Anerkennung von
Qualifikationen und Kompetenzen; Förderung der akademischen Zusammenarbeit, des
Kapazitätsaufbaus und der Mobilität von Studenten und Lehrkräften durch das
neue Programm Erasmus+ sowie der Mobilität und Fortbildung von Forschern durch
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen; Umsetzung und Unterstützung eines
strategischen Konzepts für die Berufsbildung zwecks Anpassung des
Berufsbildungssystems der Republik Moldau an die Modernisierung der
Berufsbildungsstrukturen der EU, die durch den Kopenhagen-Prozess und die
dazugehörigen Instrumente vorangetrieben wird; Förderung eines strategischen Ansatzes in der
Jugendpolitik und Ausbau des Austauschs und der Zusammenarbeit im Bereich der
nichtformalen Bildung von Jugendlichen und Jugendarbeitern als Mittel zur
Förderung des interkulturellen Dialogs und zur Unterstützung der
Zivilgesellschaft, darunter auch durch EU-Programme im Bereich Jugend. Forschung und Innovation Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Erleichterung der Integration der Republik
Moldau in den Europäischen Forschungsraum (EFR); verstärkte Teilnahme der Republik Moldau am
Programm Horizont 2020; Fortschritte bei der Durchführung der
Innovationsstrategie 2013-2020, „Innovation für
Wettbewerbsfähigkeit“; Stärkung der personellen, materiellen und
institutionellen Ressourcen zwecks Ausbau der Forschungs- und
Innovationskapazitäten; verstärkte Teilnahme der Republik Moldau an
Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen. Kultur, audiovisuelle Politik und Medien Kultur Die Vertragsparteien arbeiten mit folgenden
Zielsetzungen zusammen: Förderung der Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens
zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen von 2005; Entwicklung einer integrativen Kulturpolitik
in der Republik Moldau sowie Bewahrung und Förderung des kulturellen und
natürlichen Erbes; Stärkung der Kapazitäten für die Entwicklung
von kulturellem Unternehmertum in der Kreativ- und Kulturwirtschaft und im Bereich
des Kulturerbes; Förderung der Teilnahme von kulturellen
Akteuren aus der Republik Moldau an kulturellen Kooperationsprogrammen, so auch
an „Creative Europe“. Audiovisuelle Politik und Medien Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Umsetzung der in den Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführten
EU-Rechtsvorschriften vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit umfasst auch die
Unterstützung der Republik Moldau bei folgenden Maßnahmen: Arbeiten zur Verabschiedung von
Rechtsvorschriften im audiovisuellen Bereich, die den europäischen Standards
entsprechen, darunter Meinungsaustausch über audiovisuelle Politik und
anwendbare internationale Normen sowie Zusammenarbeit beim Kampf gegen
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit; Stärkung der Kapazitäten und der
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden/-stellen im Medienbereich und
insbesondere Schritte zur Herbeiführung der vollständigen Unabhängigkeit des Koordinierungsrates
für audiovisuelle Medien; Änderung von Rechtsvorschriften, um zu
gewährleisten, dass öffentliche Finanzhilfen für die Medien nach strengen,
objektiven Kriterien vergeben werden, die für alle Medien gleichermaßen gelten. Beteiligung bei EU-Agenturen und ‑Programmen Gemeinsam mit der Europäischen Kommission
Suche nach Möglichkeiten zur Teilnahme an ausgewählten EU-Programmen und
Aktivitäten der EU-Agenturen, die auf die ENP-Länder ausgerichtet sind. 2.5 Handel
und Handelsfragen (DCFTA) Warenhandel Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
ordnungsgemäße Umsetzung der Bestimmungen des künftigen Assoziierungsabkommens
über den Marktzugang für Waren, einschließlich Energie, vorzubereiten; dazu
finden insbesondere gemeinsame Beratungen mit folgenden Zielen statt: Steigerung der Ausfuhrkapazitäten der Republik
Moldau; weitere Verbesserungen im Bereich der
Handelsstatistik im Interesse einer ordnungsgemäßen Anwendung des Verfahrens
zur Bekämpfung von Umgehungspraktiken durch die Vertragsparteien; Gewährleistung, dass im Vorfeld des Abkommens
keine Erhöhung der gegenwärtig geltenden Einfuhrzölle erfolgt
(Stillhalteregelung); Sicherung der Qualität der Rechtsvorschriften
in Bezug auf den Marktzugang oder damit verknüpfte Themen, die die Republik Moldau
möglicherweise ausarbeitet; Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Fahrplans
zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Republik Moldau; Informationsaustausch über
marktzugangsrelevante Entwicklungen in der Republik Moldau und über deren
Marktzugangspolitik. Technische Vorschriften, Standardisierung
und dazugehörige Infrastruktur Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der
Vorbereitung der Einhaltung der technischen Vorschriften der EU, der
EU-Verfahren in den Bereichen Normung, Messwesen, Akkreditierung und
Konformitätsbewertung und des Marktaufsichtssystems, wie im künftigen
Assoziierungsabkommen vorgesehen. Diese Vorbereitungen umfassen unter anderem
Folgendes: Austausch von Informationen über die
Entwicklung und Durchsetzung der Rechtsvorschriften, deren Umsetzung gemäß den
Verpflichtungen der Republik Moldau noch vor Inkrafttreten des künftigen
Assoziierungsabkommens erfolgen soll, und zwar nach Maßgabe des Anhangs des
Abkommens und im Einklang mit dem EU-Recht; Entwicklung von Infrastrukturen für die
Verwaltung im Hinblick auf technische Vorschriften, Verfahren in den Bereichen
Normung, Messwesen, Akkreditierung und Konformitätsbewertung sowie das
Marktaufsichtssystem, einschließlich Schaffung eines nationalen
Informationssystems; Personalfortbildung zu Verwaltungsthemen in
den verantwortlichen staatlichen Organen und Einrichtungen; Austausch von Informationen über sonstige
relevante Aspekte der Pläne der Republik Moldau im Bereich technische
Handelshemmnisse und die dafür geltenden Zeitpläne; Zusammenarbeit bei den Vorbereitungen auf das
Abkommen über Konformitätsbewertung und Anerkennung gewerblicher Produkte
(ACAA). Gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS-Maßnahmen) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Republik Moldau auf die stärkere Ausrichtung ihrer gesundheitspolizeilichen und
pflanzenschutzrechtlichen Normen für Lebens- und Futtermittel,
Pflanzengesundheit und Tiergesundheit sowie die Tierschutznormen und –praktiken
an denen der EU vorzubereiten, die in den Anhängen zum künftigen
Assoziierungsabkommen aufgeführt sind. Diese Zusammenarbeit umfasst unter
anderem Folgendes: Vollendung der Umsetzung der aktuellen
Strategie der Republik Moldau für Lebensmittelsicherheit unter besonderer
Beachtung der Qualität der Rechtsvorschriften und der Durchsetzungskapazitäten
sowie Behebung etwaiger festgestellter Mängel; Festlegung sektorspezifischer Prioritäten für
die Republik Moldau, um in wirtschaftlich relevanten Bereichen ihrer
Landwirtschaft eine stärkere Ausrichtung der Normen an den
EU-Rechtsvorschriften zu erzielen und um alle Bereiche abzudecken, die in den
Anhängen zum künftigen Assoziierungsabkommens genannt sind; Stärkung der Verwaltungskapazitäten durch
Schulung von Mitarbeitern der zuständigen staatlichen Stellen bzw.
Exekutivorgane zwecks Vorbereitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften im
Einklang mit dem EU-Recht; weitere Verbesserung der Infrastrukturen und
Kapazitäten, die erforderlich sind, damit Rechtsvorschriften im Einklang mit
den EU-Anforderungen umgesetzt werden können, darunter insbesondere
Labordienste im Bereich Tiergesundheit, Pflanzengesundheit und
Lebensmittelsicherheit und Grenzkontrollstellen; Maßnahmen zur Einrichtung eines
Frühwarnsystems im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tier-
und Pflanzengesundheit; Organisation gemeinsamer Informationskampagnen
mit entsprechenden Einrichtungen, Unternehmen und NRO zu den Voraussetzungen
für den Zugang zum EU-Markt und mit der Zivilgesellschaft zu den
Verbraucheraspekten der Lebens- und Futtermittelsicherheit; Zoll- und Handelserleichterungen Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Republik Moldau auf die stärkere Ausrichtung ihrer Rechtsvorschriften an die
EU-Rechtsvorschriften und die internationalen Normen vorzubereiten, die im
Anhang zum künftigen Assoziierungsabkommen aufgeführt sind. Diese
Zusammenarbeit umfass unter anderem Folgendes: weitere Umsetzung des strategischen Rahmens
für die Zollzusammenarbeit; Ausrichtung des Systems des zugelassenen
Wirtschaftsbeteiligten der Republik Moldau an dem der EU mit der Perspektive
der gegenseitigen Anerkennung; weitere Modernisierung der Zollverwaltung der
Republik Moldau und der betreffenden Infrastrukturen sowie Organisation der
Personalfortbildung; weitere Vereinfachung und Modernisierung der
Verwaltungsverfahren beim Zoll; Erstellung eines Fahrplans für den Beitritt
der Republik Moldau zum Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren; Zusammenarbeit in Bezug auf risikoabhängige
Zollkontrollen und den Austausch einschlägiger Informationen, die zur
Verbesserung des Risikomanagements und der Lieferkettensicherheit, zur
Erleichterung des legalen Handels und zur Gewährleistung der Sicherheit der
ein- oder ausgeführten oder in der Durchfuhr befindlichen Waren beitragen; Stärkung des Dialogs über die
Betrugsbekämpfung zur Verhinderung des illegalen Handels, einschließlich des
illegalen Handels mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, insbesondere durch eine
verstärkte Zusammenarbeit im Rahmen des Protokolls über die Gegenseitige
Amtshilfe im Zollbereich; Ausrichtung der Vorschriften der Republik
Moldau zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die
Zollbehörden an das EU-Recht. Ursprungsregeln Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Umsetzung der Ursprungsregeln vorzubereiten, die gemäß dem entsprechenden
Protokoll zum künftigen Assoziierungsabkommen anzuwenden sind. Diese
Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes: Unterstützung der Republik Moldau beim
Beitritt zum regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln; Schulung der Zollverwaltung der Republik
Moldau im Hinblick auf die Bescheinigung und Kontrolle des Präferenzursprungs; Erörterung und bei Bedarf Überprüfung der
derzeitigen Verfahren der Zollverwaltung der Republik Moldau zur Bescheinigung
und Kontrolle der Herkunft von Waren. Niederlassung, Dienstleistungshandel und
elektronischer Geschäftsverkehr Die Vertragsparteien setzen ihren Dialog im
Bereich Niederlassung, Dienstleistungshandel und elektronischer Geschäftsverkehr
gemäß den Bestimmungen des künftigen Assoziierungsabkommens fort. Sie bereiten
sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen in den Dienstleistungsbereichen vor,
die in den Anhängen des künftigen Assoziierungsabkommens genannt sind. Diese
Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes: Durchführung von Schulungen und Bereitstellung
ausreichender Verwaltungskapazitäten für die Bewältigung der geplanten
Annäherung der Rechtsvorschriften; Dialog über die Bereiche, in denen Bedarf an
solchen Schulungen, Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau und Bereitstellung von
Fachwissen besteht; Sicherung eines regelmäßigen
Informationsaustauschs über vorgesehene oder laufende legislative Arbeiten in
den für eine Annäherung ausgewählten Bereichen und diesbezüglicher Dialog. Laufende Zahlungen und Kapitalverkehr Die Vertragsparteien setzen ihren Dialog über
den Kapital- und Zahlungsverkehr fort, um insbesondere die Einhaltung aller
vorhandenen Verpflichtung zu überwachen und die Umsetzung des künftigen
Assoziierungsabkommens vorzubereiten. Öffentliches Auftragswesen Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an den
Vorbereitungen der Republik Moldau auf die Umsetzung des Kapitels „Öffentliches
Auftragswesen“ des künftigen Assoziierungsabkommens und der diesbezüglichen
Reformen. Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem Folgendes: Entwicklung der für eine stärkere Ausrichtung
am EU-Recht erforderlichen Kompetenzen und Verwaltungskapazitäten bei den
Stellen, die die Aufsicht über die Umsetzung der Strategie für das öffentliche
Auftragswesen führen; Beginn der Erarbeitung der Strategie der
Republik Moldau für das öffentliche Auftragswesen; Gewährleistung ausreichender
Verwaltungskapazitäten der unabhängigen Nachprüfungsstelle, damit diese
entsprechend den Richtlinien 89/665 und 92/13 in der durch Richtlinie 2007/66
geänderten Fassung eine wirksame Nachprüfung vornehmen kann; Bereitstellung genauer und zeitnaher
Informationen zu den Entwicklungen in der Gesetzgebung der Republik Moldau und
insbesondere zu geplanten legislativen Arbeiten, die Auswirkungen auf die
Beschaffungspolitik und deren Umsetzung haben. Rechte des geistigen Eigentums (IPR) Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
stärkere Ausrichtung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an den
EU-Rechtsvorschriften und internationalen Normen im Bereich der Rechte des
geistigen Eigentums entsprechend dem künftigen Assoziierungsabkommen
vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit beinhaltet unter anderem Folgendes: Gewährleistung eines angemessenen und
wirksamen Schutzes der IPR für die Rechteinhaber beider Vertragsparteien sowie
des Vorhandenseins angemessener Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Rechte; Stärkung der Durchsetzungskapazitäten der
zuständigen staatlichen Stellen bzw. Exekutivorgane einschließlich der
Zollbehörden der Republik Moldau sowie regelmäßige Berichterstattung über den
Stand der Verwaltungskapazitäten; Sicherstellung des ordnungsgemäßen
Funktionierens der Justiz, um den Zugang zur Justiz für die Rechteinhaber und
die Verfügbarkeit und wirksame Vollstreckung von Strafen zu gewährleisten; Konsolidierung der betreffenden
institutionellen Strukturen sowie der für gewerbliche Eigentumsrechte,
Urheberrechtsschutz und Verwertungsgesellschaften zuständigen Ämter; Stärkung
der Zusammenarbeit mit Behörden und Industrieverbänden aus Drittländern; Maßnahmen zur Sensibilisierung der
Öffentlichkeit im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums und Sicherung
eines effektiven Dialogs mit den Rechteinhabern; Ausarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung
der EU-Rechtsvorschriften und betreffenden Normen in diesem Bereich sowie
Entwicklung von Instrumenten zur Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung der
Rechte des geistigen Eigentums, die gemäß dem künftigen Assoziierungsabkommen
anzuwenden sind; Umsetzung der Standards aus der Durchsetzungsrichtlinie
2004/48/EG und der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur
Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden; wirksame Maßnahmen gegen Produktnachahmung und
–piraterie und Sicherung einer wirksamen Umsetzung der
Durchsetzungsvorschriften und der Vollstreckung von Strafen bei Verstößen gegen
die Rechte des geistigen Eigentums auf der Grundlage der Nationalen
IPR-Strategie für die Zeit bis 2020 sowie Erstellung regelmäßiger Berichte auf
der Grundlage greif- und messbarer Zielvorgaben und Daten. Wettbewerb Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die
Umsetzung des Kapitels „Wettbewerb“ des künftigen Assoziierungsabkommens und
der damit zusammenhängenden Reformen vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit
beinhaltet unter anderem Folgendes: Gewährleistung, dass der institutionelle
Rahmen und die Verwaltungskapazitäten der Republik Moldau die wirksame
Umsetzung der Wettbewerbsvorschriften ermöglichen; Stärkung des Dialogs über die Erfahrungen mit
der Durchsetzung von Rechtsvorschriften in diesem Bereich sowie über sonstige
legislative Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, so unter anderem
Durchführung von Schulungen für Behörden und Ad-hoc-Beratungen durch
Sachverständige zu Fragen der allgemeinen Durchsetzung von
Beihilfevorschriften. Transparenz Die Vertragsparteien legen besondere
Aufmerksamkeit auf die Zusammenarbeit zu folgenden Punkten: Vorbereitung auf die Umsetzung der
Verpflichtungen zur transparenten Politikgestaltung in Handelsfragen und
Erörterung der dafür möglicherweise einzurichtenden Mechanismen; Beratung über bewährte Verfahren zur
transparenten Politikgestaltung und diesbezügliche Erfahrungen; Austausch von Informationen und Durchführung
entsprechender Schulungsmaßnahmen, darunter auch in Bezug auf
Kommunikationsmechanismen und Konsultationen von Interessenträgern; Durchführung
von Seminaren und anderen Veranstaltungen für eine breitere Öffentlichkeit mit
dem Ziel, die Umsetzung des künftigen Assoziierungsabkommens und den
Annäherungsprozess zu erläutern. Handel und nachhaltige Entwicklung Die Vertragsparteien führen einen Dialog zu
den Themenpunkten des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ des
künftigen Assoziierungsabkommens; dieser umfasst insbesondere Folgendes: Austausch von Informationen über die Umsetzung
des einschlägigen innenpolitischen Rahmens bzw. internationaler Verpflichtungen
im Bereich der nachhaltigen Entwicklung; Erörterung der künftigen Umsetzung der unter
dieses Kapitel fallenden Verpflichtungen hinsichtlich der Einbeziehung der
Interessengruppen und des zivilgesellschaftlichen Dialogs; Austausch von bewährten Verfahren und
diesbezüglichen Erfahrungen. Die Vertragsparteien beachten, dass die in
Ziffer 2.1 genannten Prioritäten in Bezug auf Gewerkschaftsrechte und
Kernarbeitsnormen sowie die erste Priorität in Ziffer 2.6 von größter Bedeutung
für die Umsetzung des Kapitels „Handel und nachhaltige Entwicklung“ sind und
daher unter Bezugnahme auf diesen Teil des Assoziierungsabkommens behandelt
werden sollten. [1] Aktionsplan zur Unterstützung demokratischer Reformen in
der Republik Moldau im Zeitraum 2013-2016, 20. November 2013.