52014PC0311

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Zusammensetzung des nach dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses Cariforum–EU /* COM/2014/0311 final - 2014/0161 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

1            Kontext des Vorschlags

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen („WPA“) zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits wurde am 15. Oktober 2008 unterzeichnet und wird seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewandt.

Von entscheidender Bedeutung ist die Einsetzung aller im Abkommen vorgesehenen Einrichtungen, insbesondere des Beratenden Ausschusses Cariforum-EU, der trotz seiner Rolle bei der Förderung von Dialog, Zusammenarbeit und Überwachung im Rahmen des Abkommens bisher noch nicht zusammengetreten ist.

Dieser Ausschuss muss wie die anderen nach diesem Abkommen eingesetzten Einrichtungen mit einem Beschluss des Gemeinsamen Rates Cariforum–EU, dem wichtigsten Gremium des WPA, eingesetzt werden, was auf europäischer Seite nach Artikel 218 Absatz 9 AEUV einen Ratsbeschluss zur Festlegung eines Standpunkts erfordert.

Im Anhang dieses Vorschlags für einen Ratsbeschluss findet sich der Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Rates. Der Beschluss des Gemeinsamen Rates sollte im schriftlichen Verfahren angenommen werden, und zwar auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des dritten Jahrestreffens des Handels- und Entwicklungsausschusses Cariforum-EG  vom 21. November 2013.

2            Ergebnisse der Anhörungen interessierter Parteien und der Folgenabschätzung

Der mit Artikel 232 des WPA–Cariforum–EU eingesetzte Beratende Ausschuss ist eine vertragliche Verpflichtung für alle Vertragsparteien des Abkommens.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat sich bereit erklärt, den Beratenden Ausschuss zu unterstützen, indem er die Auswahl der europäischen Vertreter für den Ausschuss organisiert und in der Anlaufphase nach seiner Einsetzung als Sekretariat fungiert.

3            Rechtliche Aspekte

Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

4            Auswirkungen auf den Haushalt

Nach Artikel 5 des Entwurfs des beigefügten Beschlusses des Gemeinsamen Rates, dem zufolge der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in der Anlaufphase als Sekretariat des Ausschusses fungiert, finanziert die EU gewisse Verwaltungsausgaben.

5            Fakultative Angaben

Nicht zutreffend

2014/0161 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Zusammensetzung des nach dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses Cariforum–EU

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

1)         Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits[1] wurde am 15. Oktober 2008 unterzeichnet und wird seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewandt.

2)         Nach Artikel 232 Absatz 2 des Abkommens entscheidet der Gemeinsame Rat über die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Beratenden Ausschuss Cariforum-EU, um eine breit angelegte Vertretung aller Interessengruppen zu gewährleisten.

3)         Von entscheidender Bedeutung ist die Einsetzung aller im Abkommen vorgesehenen Einrichtungen, insbesondere des Beratenden Ausschusses Cariforum-EU, der trotz seiner Rolle bei der Förderung von Dialog, Zusammenarbeit und Überwachung im Rahmen des Abkommens bisher noch nicht zusammengetreten ist.

4)         Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat sich bereit erklärt, den Beratenden Ausschuss zu unterstützen, indem er die Auswahl der europäischen Vertreter für den Ausschuss organisiert und in der Anlaufphase nach seiner Einsetzung als Sekretariat fungiert –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der im Namen der Europäischen Union zu vertretende Standpunkt hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses des im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Gemeinsamen Rates Cariforum-EG über seinen Beratenden Ausschuss stützt sich auf den im Anhang des vorliegenden Beschlusses enthaltenen Entwurf eines Beschlusses des Gemeinsamen Rates.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seines Erlasses in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1            RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              1.1     Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

              1.2     Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur

              1.3     Art des Vorschlags/der Initiative

              1.4     Ziel(e)

              1.5     Begründung des Vorschlags/der Initiative

              1.6     Laufzeit der Maßnahme und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen

              1.7     Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung

2            VERWALTUNGSMASSNAHMEN

              2.1     Monitoring und Berichterstattung

              2.2     Verwaltungs- und Kontrollsystem

              2.3     Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

3            GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

              3.1     Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

              3.2     Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

              3.2.1  Übersicht

              3.2.2  Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

              3.2.3  Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

              3.2.4  Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

              3.2.5  Finanzierungsbeteiligung Dritter

              3.3     Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

FINANZBOGEN ZU RECHTSAKTEN

1.           RAHMEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

1.1.        Bezeichnung des Vorschlags/der Initiative

Entscheidung des Rates über den im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Zusammensetzung des nach dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits vorgesehenen Beratenden Ausschusses Cariforum–EU

1.2.        Politikbereich(e) in der ABM/ABB-Struktur[2]

Handelspolitik 20.2.01

1.3.        Art des Vorschlags/der Initiative

X Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme.

¨ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neue Maßnahme im Anschluss an ein Pilotprojekt/eine vorbereitende Maßnahme[3]

¨ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft die Verlängerung einer bestehenden Maßnahme

¨ Der Vorschlag/Die Initiative betrifft eine neu ausgerichtete Maßnahme

1.4.        Ziel(e)

1.4.1.     Mit dem Vorschlag/der Initiative verfolgte mehrjährige strategische Ziele der Kommission

Keines der Instrumente des mehrjährigen Finanzrahmens ist von dieser Maßnahme betroffen

1.4.2.     Einzelziele(e) und ABM/ABB-Tätigkeit(en)

Einzelziel Nr.

nicht zutreffend

ABM/ABB-Tätigkeiten

nicht zutreffend

1.4.3.     Erwartete Ergebnisse und Auswirkungen

Bitte geben Sie an, wie sich der Vorschlag/die Initiative auf die Begünstigten/Zielgruppe auswirken dürfte.

Angestrebt wird ein intensiver Dialog zwischen den Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft

1.4.4.     Leistungs- und Erfolgsindikatoren

Bitte geben Sie an, anhand welcher Indikatoren sich die Realisierung des Vorschlags/der Initiative verfolgen lässt.

Ordnungsgemäßes Arbeiten des Ausschusses

1.5.        Begründung des Vorschlags/der Initiative

1.5.1.     Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Der Beratende Ausschuss tritt zweimal jährlich zusammen

1.5.2.     Mehrwert durch die Intervention der EU – kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Durch die Beteiligung der EU werden der Dialog und Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft in der EU und den Cariforum-Staaten gefördert

1.5.3.     Aus früheren ähnlichen Maßnahmen gewonnene wesentliche Erkenntnisse

nicht zutreffend

1.5.4.     Vereinbarkeit mit anderen Finanzierungsinstrumenten sowie mögliche Synergieeffekte – kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

nicht zutreffend

1.6.        Laufzeit der Maßnahme und Dauer ihrer finanziellen Auswirkungen

X Vorschlag/Initiative mit unbefristeter Laufzeit

– Anlaufphase ab 2014

– anschließend reguläre Umsetzung

1.7.        Vorgeschlagene Methode(n) der Mittelverwaltung[4]

Vom Haushalt 2014 an

¨ direkte Verwaltung durch die Kommission

– X durch ihre Dienststellen, einschließlich ihres Personals in den Delegationen der Union

– ¨  durch Exekutivagenturen

Bemerkungen

Nach der von der GD TRADE und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss („EWSA“) unterzeichneten Vereinbarung fungiert der EWSA in der Anlaufphase bis zum 31. Dezember 2014 als Sekretariat

2.           VERWALTUNGSMASSNAHMEN

2.1.        Monitoring und Berichterstattung

2.1.1.     Bitte geben Sie an, wie oft und unter welchen Bedingungen diese Tätigkeiten erfolgen. Kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Der Beratende Ausschuss tritt zweimal jährlich zusammen

2.2.        Verwaltungs- und Kontrollsystem

2.2.1.     Ermittelte Risiken – kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Es wurden keine besonderen Risiken ermittelt. Kosten fallen nur an, wenn der Beratende Ausschuss zusammentritt

2.2.2.     Angaben zum Aufbau des Systems der internen Kontrolle – kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

Der Beratende Ausschuss kann Systeme der internen Kontrolle festsetzen

2.2.3.     Abschätzung der Kosten und des Nutzens der Kontrollen sowie Bewertung des voraussichtlichen Fehlerrisikos – kurz- oder langfristig zu deckender Bedarf

nicht zutreffend

2.3.        Prävention von Betrug und Unregelmäßigkeiten

Bitte geben Sie an, welche Präventions- und Schutzmaßnahmen vorhanden oder vorgesehen sind.

Kosten werden ordnungsgemäß begründet.

3.           GESCHÄTZTE FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN DES VORSCHLAGS/DER INITIATIVE

3.1.        Betroffene Rubrik(en) des mehrjährigen Finanzrahmens und Ausgabenlinie(n)

· Bestehende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer 4 (Europa in der Welt) Haushaltslinie 200201 || GM/NGM ([5]) || von EFTA-Ländern[6] || von Bewerberländern[7] || von Drittländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

|| […][XX.YY.YY.YY] || GM/NGM || NEIN || NEIN || NEIN || JA/NEIN

· Neu zu schaffende Haushaltslinien

In der Reihenfolge der Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens und der Haushaltslinien.

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Haushaltslinie || Art der Ausgaben || Finanzierungsbeiträge

Nummer […][Bezeichnung……………...……………………………………………………………….] || GM/NGM || von EFTA-Ländern || von Bewerberländern || von Drittländern || nach Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b der Haushaltsordnung

|| […][XX.YY.YY.YY] || || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN || JA/NEIN

3.2.        Geschätzte Auswirkungen auf die Ausgaben

[Zum Ausfüllen dieses Teils ist die Tabelle für Verwaltungsausgaben zu verwenden (2. Dokument im Anhang zu diesem Finanzbogen), das für die dienststellenübergreifende Konsultation in CISNET hochgeladen wird.]

3.2.1.     Übersicht

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || Nummer || Number 4 (Europa in der Welt) Haushaltslinie 200201

GD: TRADE || || || Jahr N[8] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

Ÿ Operative Mittel || || || || || || || ||

Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1) || 0,05 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || || || ||

Zahlungen || (2) || 0,05 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || || || ||

Nummer der Haushaltslinie || Verpflichtungen || (1a) || || || || || || || ||

Zahlungen || (2 a) || || || || || || || ||

Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben[9] || || || || || || || ||

Nummer der Haushaltslinie || || (3) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT für die GD <….> || Verpflichtungen || =1+1a +3 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || || || ||

Zahlungen || =2+2a+3 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || || || ||

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 4 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || =4+ 6 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || || || ||

Zahlungen || =5+ 6 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || 0,05 || || || ||

Wenn der Vorschlag/die Initiative mehrere Rubriken betrifft:

Ÿ Operative Mittel INSGESAMT || Verpflichtungen || (4) || || || || || || || ||

Zahlungen || (5) || || || || || || || ||

Ÿ Aus der Dotation bestimmter operativer Programme finanzierte Verwaltungsausgaben INSGESAMT || (6) || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 4 des mehrjährigen Finanzrahmens (Referenzbetrag) || Verpflichtungen || =4+ 6 || || || || || || || ||

Zahlungen || =5+ 6 || || || || || || || ||

Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens || 5 || Verwaltungsausgaben

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

GD: <…….> ||

Ÿ Personalausgaben || || || || || || || ||

Ÿ Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

GD <…...> INSGESAMT || Mittel || || || || || || || ||

Mittel INSGESAMT unter RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || (Verpflichtungen insges. = Zahlungen insges.) || || || || || || || ||

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| || || Jahr N[10] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

Mittel INSGESAMT unter den RUBRIKEN 1 bis 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || Verpflichtungen || || || || || || || ||

Zahlungen || || || || || || || ||

3.2.2.     Geschätzte Auswirkungen auf die operativen Mittel

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine operativen Mittel benötigt.

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden operativen Mittel benötigt:

Mittel für Verpflichtungen, in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Ziele und Ergebnisse ò || || || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

ERGEBNISSE

Art[11] || Durchschnittskosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Anzahl || Kosten || Gesamtzahl || Gesamtkosten

EINZELZIEL Nr. 1[12] ... || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 1 || || || || || || || || || || || || || || || ||

EINZELZIEL Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || ||

- Ergebnis || || || || || || || || || || || || || || || || || ||

Zwischensumme für Einzelziel Nr. 2 || || || || || || || || || || || || || || || ||

GESAMTKOSTEN || || || || || || || || || || || || || || || ||

3.2.3.     Geschätzte Auswirkungen auf die Verwaltungsmittel

3.2.3.1.  Übersicht

– x  Für den Vorschlag/die Initiative werden keine Verwaltungsmittel benötigt.

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative werden die folgenden Verwaltungsmittel benötigt:

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr N[13] || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || INSGESAMT

RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Außerhalb der RUBRIK 5[14] des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

Personalausgaben || || || || || || || ||

Sonstige Verwaltungsausgaben || || || || || || || ||

Zwischensumme der Mittel außerhalb der RUBRIK 5 des mehrjährigen Finanzrahmens || || || || || || || ||

INSGESAMT || || || || || || || ||

Der Mittelbedarf für Personal wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnete Mittel der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen bei Bedarf etwaige zusätzliche Mittel für Personal, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

3.2.3.2.  Geschätzte Auswirkungen auf die Humanressourcen

– x  Für den Vorschlag/die Initiative wird kein Personal benötigt.

– ¨  Für den Vorschlag/die Initiative wird das folgende Personal benötigt:

Schätzung in Vollzeitäquivalenten

|| || Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

|| Ÿ Im Stellenplan vorgesehene Planstellen (Beamte und Bedienstete auf Zeit) || ||

|| XX 01 01 01 (am Sitz und in den Vertretungen der Kommission) || || || || || || ||

|| XX 01 01 02 (in den Delegationen) || || || || || || ||

|| XX 01 05 01 (indirekte Forschung) || || || || || || ||

|| 10 01 05 01 (direkte Forschung) || || || || || || ||

Ÿ Externes Personal (in Vollzeitäquivalenten = VZÄ)[15] ||

|| XX 01 02 01 (VB, ANS und LAK der Globaldotation) || || || || || || ||

|| XX 01 02 02 (VB, ÖB, ANS, LAK und JSD in den Delegationen) || || || || || || ||

|| XX 01 04 yy[16] || – am Sitz || || || || || || ||

|| – in den Delegationen || || || || || || ||

|| XX 01 05 02 (VB, ANS und LAK der indirekten Forschung) || || || || || || ||

|| 10 01 05 02 (VB, LAK und ANS der direkten Forschung) || || || || || || ||

|| Sonstige Haushaltslinien (bitte angeben) || || || || || || ||

|| INSGESAMT || || || || || || ||

XX steht für den jeweiligen Haushaltstitel bzw. Politikbereich.

Der Personalbedarf wird durch der Verwaltung der Maßnahme zugeordnetes Personal der GD oder GD-interne Personalumsetzung gedeckt. Hinzu kommen etwaige zusätzliche Mittel, die der für die Verwaltung der Maßnahme zuständigen GD nach Maßgabe der verfügbaren Mittel im Rahmen der jährlichen Mittelzuweisung zugeteilt werden.

Beschreibung der auszuführenden Aufgaben:

Beamte und Zeitbedienstete ||

Externes Personal ||

3.2.4.     Vereinbarkeit mit dem mehrjährigen Finanzrahmen

– x  Der Vorschlag/Die Initiative ist mit dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen vereinbar.

– ¨  Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Anpassung der betreffenden Rubrik des mehrjährigen Finanzrahmens.

Bitte erläutern Sie die erforderliche Anpassung unter Angabe der einschlägigen Haushaltslinien und der entsprechenden Beträge.

[…]

– ¨  Der Vorschlag/Die Initiative erfordert eine Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments oder eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens.[17]

Bitte erläutern Sie den Bedarf unter Angabe der einschlägigen Rubriken und Haushaltslinien sowie der entsprechenden Beträge.

[…]

3.2.5.     Finanzierungsbeteiligung Dritter

– x Der Vorschlag/Die Initiative sieht keine Kofinanzierung durch Dritte vor.

– Der Vorschlag/Die Initiative sieht folgende Kofinanzierung vor:

Mittel in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

|| Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen || Insgesamt

Geldgeber/kofinanzierende Organisation || || || || || || || ||

Kofinanzierung INSGESAMT || || || || || || || ||

3.3.        Geschätzte Auswirkungen auf die Einnahmen

– x  Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich nicht auf die Einnahmen aus.

– ¨  Der Vorschlag/Die Initiative wirkt sich auf die Einnahmen aus, und zwar

¨         auf die Eigenmittel

¨         auf die sonstigen Einnahmen

in Mio. EUR (3 Dezimalstellen)

Einnahmenlinie: || Für das laufende Haushaltsjahr zur Verfügung stehende Mittel || Auswirkungen des Vorschlags/der Initiative[18]

Jahr N || Jahr N+1 || Jahr N+2 || Jahr N+3 || Bei länger andauernden Auswirkungen (Ziff. 1.6.) bitte weitere Spalten einfügen

Artikel …………. || || || || || || || ||

Bitte geben Sie für die sonstigen zweckgebundenen Einnahmen die einschlägigen Ausgabenlinien an.

[…]

Bitte geben Sie an, wie die Auswirkungen auf die Einnahmen berechnet werden.

[…]

[1]               ABl. L 289 vom 30.10.2008, S. 3.

[2]               ABM: Activity Based Management (maßnahmenbezogenes Management) – ABB: Activity Based Budgeting (maßnahmenbezogene Budgetierung).

[3]               Im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 Buchstabe a oder b der Haushaltsordnung.

[4]               Erläuterungen zu den Methoden der Mittelverwaltung und Verweise auf die Haushaltsordnung enthält die Website BudgWeb (in französischer und englischer Sprache): http://www.cc.cec/budg/man/budgmanag/budgmanag_en.html.

[5]               GM = Getrennte Mittel/NGM = Nichtgetrennte Mittel.

[6]               EFTA: Europäische Freihandelsassoziation.

[7]               Bewerberländer und gegebenenfalls potenzielle Bewerberländer des Westbalkans.

[8]               Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[9]               Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[10]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[11]             Ergebnisse sind Produkte, die geliefert, und Dienstleistungen, die erbracht werden (z. B.: Austausch von Studenten, gebaute Straßenkilometer…).

[12]             Wie in Ziffer 1.4.2. („Einzelziele…“) beschrieben.

[13]             Das Jahr N ist das Jahr, in dem mit der Umsetzung des Vorschlags/der Initiative begonnen wird.

[14]             Ausgaben für technische und administrative Unterstützung und Ausgaben zur Unterstützung der Umsetzung von Programmen bzw. Maßnahmen der EU (vormalige BA-Linien), indirekte Forschung, direkte Forschung.

[15]             VB = Vertragsbedienstete, ÖB = örtliche Bedienstete, ANS = abgeordnete nationale Sachverständige, LAK = Leiharbeitskräfte, JSD = junge Sachverständige in Delegationen.

[16]             Teilobergrenzen für aus operativen Mitteln finanziertes externes Personal (vormalige BA-Linien).

[17]             Siehe Nummern 19 und 24 der Interinstitutionellen Vereinbarung (für den Zeitraum 2007-2013).

[18]             Bei den traditionellen Eigenmitteln (Zölle, Zuckerabgaben) sind die Beträge netto, d. h. abzüglich 25 % für Erhebungskosten, anzugeben.

ANHANG

Beschluss Nr. .../2014

des mit dem Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemeinsamen Rates betreffend die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses Cariforum-EU

Der Gemeinsame Rat Cariforum-EU –

gestützt auf das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den Cariforum-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits („Abkommen“), insbesondere auf Artikel 232 Absatz 2,

in Erwägung der Ziele nach Artikel 1 des Abkommens und der Verpflichtung zur Überwachung des Abkommens nach dessen Artikel 5 ist es zweckmäßig, die Zusammensetzung des Beratenden Ausschusses Cariforum-EU festzulegen –

BESCHLIESST:

Artikel 1

1.           Der Beratende Ausschuss Cariforum-EU („Ausschuss“) setzt sich zusammen aus vierzig (40) ständigen Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft, von denen

i)       fünfundzwanzig (25) in den Cariforum-Staaten ansässige Organisationen repräsentieren und

ii)      fünfzehn (15) in der EU ansässige Organisationen repräsentieren.

2.           In jeder der genannten Gruppen müssen die Folgenden ausgewogen vertreten sein:

a)      Arbeitgeberorganisationen,

b)      Gewerkschaften,

c)      andere Wirtschafts-, Sozial und Nichtregierungsorganisationen, darunter Entwicklungs- und Umweltorganisationen und

d)      die akademische Gemeinschaft.

3.           Die Amtszeit der ständigen Mitglieder beträgt zwei Jahre. Einschlägige Fachkenntnisse und eine repräsentative Bandbreite von Regionen und Sektoren sind zu gewährleisten.

4.           Im Sinne dieses Beschlusses gelten als „Organisationen der Zivilgesellschaft“ Institutionen, Vereine, Stiftungen, Interessengruppen und andere Nichtregierungseinrichtungen, die keinen Erwerbszweck verfolgen und in der Lage sind, Rat oder fachliches Wissen zu unter das Abkommen fallenden Fragen beizusteuern, sowie Vertreter der akademischen Gemeinschaft.

5.           Eine Organisation gilt als auf dem Gebiet eines Cariforum-Staates oder der EU ansässig, wenn sie ihren satzungsgemäßen Sitz und ihre zentralen Leitungs- und Aufsichtsgremien auf dem Gebiet eines Cariforum-Staates bzw. der EU hat.

Artikel 2

1.           Der Gemeinsame Rat Cariforum–EU setzt den Ausschuss zusammen, dem Vertreter der Organisationen der Zivilgesellschaft angehören, die nach Artikel 1 von der EU bzw. den Cariforum-Staaten ausgewählt wurden.

2.           Der Gemeinsame Rat Cariforum–EU kann die Liste der Mitglieder bei Bedarf ändern.

3.           Vakante Stellen im Ausschuss machen weder dessen Zusammensetzung ungültig noch beschneiden sie das Handlungsrecht der übrigen Mitglieder.

4.           Die Mehrheit der von der EU bestimmten Mitglieder und die Mehrheit der von den Cariforum-Staaten bestimmten Mitglieder bilden das Quorum des Ausschusses.

Artikel 3

Ständigen Mitgliedern kann finanzielle Unterstützung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Ausschuss gewährt werden.

Artikel 4

Jede Organisation, welche die Anforderungen des Artikels 232 Absatz 1 des Abkommens erfüllt, kann als Beobachter an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.

Artikel 5

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss fungiert in der Anlaufphase bis zum 31. Dezember 2014 als Sekretariat des Ausschusses. Im Anschluss fungiert eine von den Cariforum-Staaten bestimmte Organisation oder Einrichtung abwechselnd mit einer von der EU bestimmten Organisation oder Einrichtung für jeweils 12 Monate als Sekretariat des Ausschusses.

Artikel 6

Dieser Beschluss tritt am [...] in Kraft.

Geschehen zu [...] am […] 201X