52014PC0253

Empfehlung für einen BESCHLUSS DES RATES zur Ernennung der Kulturhauptstadt Europas 2018 in den Niederlanden /* COM/2014/0253 final */


BEGRÜNDUNG

Im Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[1] ist das Verfahren für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas festgelegt. Gemäß Artikel 2 des Beschlusses werden ab 2009 – in der im Anhang des Beschlusses festgelegten zeitlichen Abfolge – jährlich zwei Städte aus zwei Mitgliedstaaten zu Kulturhauptstädten Europas ernannt. Für 2018 sind Malta und die Niederlande als Gastgeber der Veranstaltung vorgesehen. Malta hatte beschlossen, sein Auswahlverfahren ein Jahr vor dem regulären Zeitplan durchzuführen, so dass Valletta bereits mit dem Beschluss 2013/286/EU des Rates vom 17. Mai 2013[2] zur „Kulturhauptstadt Europas 2018“ ernannt wurde.

Für die Ernennung zur Kulturhauptstadt Europas 2018 in den Niederlanden gilt folgendes Verfahren:

Der nominierungsberechtigte Mitgliedstaat veröffentlicht spätestens sechs Jahre vor der Veranstaltung eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen. Spätestens fünf Jahre vor der Veranstaltung wird eine Auswahljury aus 13 unabhängigen Experten aus dem Kulturbereich zu einer Vorauswahlsitzung einberufen. Diese Jury bewertet die eingegangenen Bewerbungen anhand der Kriterien in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG und einigt sich auf eine Auswahlliste der Bewerberstädte, die in die engere Wahl kommen und deren Bewerbung vervollständigt werden soll.

Für die Endauswahl beruft der nominierungsberechtigte Mitgliedstaat neun Monate nach der Vorauswahlsitzung die Auswahljury ein. Nach einer eingehenden Bewertung der vorausgewählten Städte anhand der für die Aktion festgelegten Kriterien empfiehlt die Jury in dem betreffenden Mitgliedstaat eine Stadt für den Titel.

Auf der Grundlage dieser Empfehlung nominiert der Mitgliedstaat eine Stadt als Kulturhauptstadt Europas und teilt dies dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen spätestens vier Jahre vor Beginn der Veranstaltung mit.

Das Europäische Parlament kann der Kommission spätestens drei Monate nach Eingang der Nominierungen eine Stellungnahme übermitteln.

Auf Empfehlung der Kommission ernennt der Rat die betreffenden Städte offiziell für das Jahr, für das sie nominiert wurden.

Nach Abschluss der beiden oben beschriebenen Auswahlrunden empfahl die Jury in ihrem Bericht vom September 2013, die Stadt Leeuwarden (Niederlande) mit der Ausrichtung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas 2018“ zu betrauen. Die Niederlande teilten diese Nominierung im Dezember 2013 dem Europäischen Parlament, dem Rat, der Kommission und dem Ausschuss der Regionen mit.

Das Europäische Parlament übermittelte der Kommission im Februar 2014 seine befürwortende Stellungnahme.

Die Kommission unterbreitet nun dem Rat gemäß Artikel 9 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG die beigefügte Empfehlung zur offiziellen Ernennung von Leeuwarden zur Kulturhauptstadt Europas 2018 in den Niederlanden.

Empfehlung für einen

BESCHLUSS DES RATES

zur Ernennung der Kulturhauptstadt Europas 2018 in den Niederlanden

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss Nr. 1622/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über die Einrichtung einer Gemeinschaftsaktion zur Förderung der Veranstaltung „Kulturhauptstadt Europas“ für die Jahre 2007 bis 2019[3], insbesondere auf Artikel 9 Absatz 3,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

gestützt auf den Bericht der Auswahljury vom September 2013 hinsichtlich des Auswahlverfahrens für die Kulturhauptstadt Europas in den Niederlanden,

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Die in Artikel 4 des Beschlusses Nr. 1622/2006/EG festgelegten Kriterien sind vollständig erfüllt –

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Leeuwarden wird zur „Kulturhauptstadt Europas 2018“ in den Niederlanden ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.

[2]               ABl. L 162 vom 14.6.2013, S. 9.

[3]               ABl. L 304 vom 3.11.2006, S. 1.