Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal /* COM/2014/055 final - 2014/0028 (NLE) */
BEGRÜNDUNG Zur Unterstützung
eines rigorosen Wirtschaftsreformprogramms, das das Vertrauen wiederherstellen,
die Rückkehr der Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum ermöglichen und die
Finanzstabilität in Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der EU erhalten
sollte, gewährte der Rat Portugal auf dessen Antrag hin am 17. Mai 2011
finanziellen Beistand (Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates). Gemäß Artikel 3 Absatz 10 des
Beschlusses 2011/344/EU hat die Kommission zusammen mit dem IWF und im Benehmen
mit der EZB die Fortschritte bei der Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen sowie
deren Wirksamkeit und wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zum zehnten
Mal überprüft. Angesichts der wirtschaftlichen,
haushaltspolitischen und finanziellen Entwicklungen sowie der politischen
Maßnahmen der letzten Zeit vertritt die Kommission die Auffassung, dass die an
den Beistand geknüpften wirtschaftspolitischen Auflagen zwecks Sicherung der
Programmziele in einigen Punkten geändert werden müssen. Diese Änderungen werden
in den Erwägungsgründen des Vorschlags zur Änderung des
Durchführungsbeschlusses des Rates erläutert. 2014/0028 (NLE) Vorschlag für einen DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DES RATES zur Änderung des Durchführungsbeschlusses
2011/344/EU über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 407/2010 des Rates vom 11. Mai 2010 zur Einführung eines
europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus[1],
insbesondere auf Artikel 3 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit Durchführungsbeschluss
2011/344/EU des Rates[2]
gewährte der Rat Portugal auf dessen Ersuchen am 17. Mai 2011 finanziellen
Beistand. Dieser finanzielle Beistand wurde zur Unterstützung eines rigorosen
Wirtschafts- und Finanzreformprogramms (im Folgenden „das Programm“) gewährt,
das darauf abzielt, das Vertrauen wiederherzustellen, die Rückkehr der
Wirtschaft zu nachhaltigem Wachstum zu ermöglichen und die Finanzstabilität in
Portugal, dem Euro-Währungsgebiet und der Union zu erhalten. (2) Gemäß Artikel 3
Absatz 10 des Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU hat die Kommission
zusammen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und im Benehmen mit der
Europäischen Zentralbank (EZB) in der Zeit vom 4. Dezember bis zum
16. Dezember 2013 die Fortschritte der portugiesischen Behörden bei der
Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen im Rahmen des Programms zum zehnten Mal
überprüft. (3) Das vierteljährliche
BIP-Wachstum war im dritten Quartal 2013 weiterhin positiv und die
projizierte Erholung wird durch die kurzfristigen Indikatoren bestätigt. Auf
Jahresbasis dürfte das reale BIP 2013 zwar noch um 1,6 % schrumpfen, sich
den Prognosen zufolge aber 2014 und 2015 mit Zuwachsraten von 0,8 % bzw.
1,5 % wieder im positiven Bereich bewegen. Die Arbeitsmarktaussichten
haben sich ebenfalls aufgehellt, doch ist die Arbeitslosigkeit weiterhin hoch
und wird 2014 mit 16,8 % voraussichtlich einen Höchststand erreichen,
bevor sie anschließend progressiv zurückgeht. Die makroökonomischen Aussichten
sind nach wie vor mit Abwärtsrisiken behaftet, da die projizierte Erholung
maßgeblich von einer positiven Außenhandels- und Finanzmarktentwicklung abhängt,
die wiederum auch von den europäischen Aussichten im Allgemeinen bestimmt wird. (4) Bis November 2013
verringerte sich das Defizit in den öffentlichen Kassen gegenüber dem
entsprechenden Vorjahreszeitraum (unter Abzug von Sonderfaktoren) um
0,25 % des BIP, da die Einnahmen schneller stiegen als die Ausgaben. Das
raschere Wachstum des Steueraufkommens spiegelt die konjunkturelle Erholung der
letzten Monate sowie die verbesserte Effizienz der Steuerverwaltung wider,
insbesondere im Kampf gegen Steuerbetrug. Auf der Ausgabenseite entspricht der
Haushaltsvollzug im Großen und Ganzen den Zielsetzungen des zweiten
Nachtragshaushalts. (5) Das gesamtstaatliche
Defizitziel von 5,5 % des BIP für 2013 (ohne Bankenrekapitalisierung)
dürfte erreicht worden sein, wobei das Defizit sogar unter dem Zielwert bleiben
könnte. Dies liegt daran, dass in den letzten Monaten
des Jahres Aufwärtsrisiken eintraten, während die Abwärtsrisiken überwiegend
entfielen. So dürfte insbesondere die Steuererhebung die mit dem zweiten
Nachtragshaushalt implizierten Ziele übertreffen. Hinzu kommt, dass das Ende
2013 aufgelegte einmalige Programm zur straffreien Nachzahlung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen rund 0,3 % des BIP mehr einbrachte als
erwartet. Auch die Abschöpfung von EU-Mitteln dürfte besser ausfallen als zuvor
geschätzt. Darüber hinaus haben sich die von den Neuverhandlungen
öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) ausgehenden Abwärtsrisiken
abgeschwächt. Einige Abwärtsrisiken bleiben allerdings bestehen. So könnte insbesondere
das Aufkommen aus Eigentumssteuern niedriger ausfallen als erwartet, während
Ausgabenüberschreitungen bei bestimmten Posten, insbesondere Personal,
Vorleistungen und Renten, nicht auszuschließen sind. (6) Der Staatshaushalt 2014 und
andere flankierende Rechtsvorschriften sind mit einem Defizitziel von 4 %
des BIP im Jahr 2014 vereinbar. Um das Ziel zu erreichen, werden
Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von rund 2,3 % des BIP umgesetzt, die
auch einen gewissen Spielraum für etwaigen Haushaltsdruck und die
Wiederauffüllung der vorläufigen Haushaltsmittel für 2014 lassen. Diese
Maßnahmen sind vorwiegend dauerhaft angelegt und beruhen vor allem auf
Ausgabeneinsparungen.
Der Großteil der Konsolidierung im Jahr 2014 — etwa 1,8 % des BIP —
rührt aus der Überprüfung der öffentlichen Ausgaben her, die im letzten Jahr
mit dem Ziel durchgeführt wurde, die Bereitstellung von Sozialleistungen und
öffentlichen Dienstleistungen gerechter und effizienter zu gestalten. Die auf
die Überprüfung der öffentlichen Ausgaben zurückgehenden Maßnahmen werden im
Wesentlichen auf drei Wegen implementiert: (a)
Begrenzung der öffentlichen Ausgaben für Löhne und
Gehälter durch Personalabbau im öffentlichen Sektor bei gleichzeitiger Erhöhung
des Anteils der Höherqualifizierten, namentlich durch ein
Weiterbildungsprogramm und eine freiwillige Ausscheideregelung; weitere
Angleichung der arbeitsrechtlichen Regelungen des öffentlichen Sektors an die
Privatwirtschaft und Änderung der Lohntarifordnung sowie Straffung der
Lohnzulagen; Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge zu den speziellen
Krankheitsversicherungen des öffentlichen Dienstes mit dem Ziel, dass sich
diese Versicherungen selbst tragen; (b) Begrenzung der öffentlichen Rentenausgaben, da deren langfristige
Tragfähigkeit angesichts der demografischen Entwicklungen bei gleichzeitigem
Schutz der niedrigsten Renten neu bewertet werden muss; hierzu soll das
gesetzliche Rentenalter mittels Änderungen am Nachhaltigkeitsfaktor angehoben
werden; Neujustierung des „außerordentlichen Solidaritätszuschlags“ durch
Senkung der Eingangsschwelle für die Anwendung des progressiven Satzes sowie
der Schwellen für die Anwendung der höheren Sätze; Straffung der
Hinterbliebenenversorgung für Beamte und gesetzlich Versicherte; Kürzung der
lebenslangen Politikerpensionen; (c)
Einsparungen bei Vorleistungen und
Ausgabenprogrammen quer durch die Fachministerien. (7) Um das Defizitziel von
4 % des BIP zu erreichen, wird das auf die Überprüfung der öffentlichen
Ausgaben zurückgehende Maßnahmenpaket durch weitere dauerhafte einnahmenseitige
Maßnahmen mit geringerer Einzelwirkung und einem Gesamtumfang von 0,4 %
des BIP ergänzt, die die Effizienz und Gerechtigkeit des aktuellen Steuer- und
Sozialleistungsgefüges weiter verbessern sollen. Darüber hinaus werden
verschiedene einmalige Maßnahmen im Gesamtumfang von 0,2 % des BIP
durchgeführt, die die einmaligen Anfangskosten der Einführung einer
einvernehmlichen Ausscheideregelung im öffentlichen Sektor mehr als
ausgleichen. (8) Die meisten der obengenannten
Maßnahmen wurden mit dem Haushaltsgesetz 2014 oder mittels Änderung von
Einzelgesetzen erlassen. Einige der geplanten Konsolidierungsmaßnahmen haben
noch nicht den gesamten Gesetzgebungsprozess durchlaufen. Dazu gehören die
Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Hinterbliebenenrenten (soweit
sie über die Änderung der Ersatzquoten im Falle der Kumulierung mit anderen
Renten hinausgeht), der Verkauf von Online-Glücksspiellizenzen, die Überführung
des Gesundheitsfonds der Post (CTT) in den Sektor Staat und der Verkauf von
Hafenkonzessionen. (9) Eine umfassende
Körperschaftsteuerreform zwecks stärkerer Vereinfachung sowie Förderung der
internationalen Ausrichtung und Wettbewerbsfähigkeit der portugiesischen
Unternehmen wurde im Dezember 2013 vom Parlament verabschiedet und trat am
1. Januar 2014 in Kraft. Kernpunkte der Reform sind die Senkung des
Körperschaftsteuer-Regelsatzes von 25 % auf 23 % und ein ermäßigter
Körperschaftsteuersatz von 17 % auf die ersten 15 000 EUR des
steuerbaren Einkommens von KMU. Zusätzlich zu den bestehenden Steuerzuschlägen
wird künftig eine dritte Zusatzsteuer von 7 % auf steuerbare Gewinne
oberhalb von 35 Mio. EUR erhoben. Andere zentrale Punkte der Reform
sind die Modernisierung steuerlicher Anreize, Veränderungen bei der Besteuerung
von Dividenden und Kapitalerträgen, der Gruppenbesteuerung und den Regelungen
für immaterielle Vermögenswerte, die Einführung bestimmter Steuerbefreiungen
für Beteiligungen, eine Verlängerung der Verlustvortragsfrist und eine weitere
Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen. (10) Die Schuldenquote dürfte im
Jahr 2013 unterhalb von 129,5 % des BIP ihren Höchststand erreichen und
anschließend zurückgehen. Die Aufwärtskorrektur des Schuldenprofils gegenüber
der kombinierten achten und neunten Überprüfung trotz des unerwartet guten
Haushaltsvollzugs erklärt sich zu weiten Teilen durch eine erhebliche Erhöhung
des staatlichen Kassensaldos sowie den Aufschub einiger kurzfristig
schuldensenkender Maßnahmen seitens des Fonds zur Stabilisierung der
Sozialversicherungsfinanzen bis ins Jahr 2014. Dementsprechend wird die
Nettoverschuldung – ohne Bareinlagen der IGCP – den Projektionen zufolge mit
rund 120 % des BIP ihren Höchstwert erreichen, der damit etwas niedriger
liegt als bei der letzten Überprüfung erwartet. Der ab 2014 einsetzende
Rückgang der gesamtstaatlichen Schuldenquote wird durch die projizierte
Konjunkturerholung sowie einen Rückgang der Bareinlagen und die Durchführung
der kurzfristig schuldenreduzierenden Maßnahmen der Sozialversicherung
unterstützt. (11) Die Haushaltsanpassung wird
durch eine Reihe struktureller finanzpolitischer Maßnahmen flankiert, die die
Kontrolle der Staatsausgaben und die Einnahmenerhebung verbessern sollen. Die
umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes kommt in mehreren wichtigen
Bereichen voran. Angesichts der Tragweite der Reformen und der Notwendigkeit
breit angelegter Konsultationen mit allen maßgeblichen Interessenträgern dürfte
die Reform allerdings in zwei Stufen erfolgen. Das neue
Verpflichtungskontrollsystem zeigt Wirkung bei der Eindämmung neuer
Zahlungsrückstände, doch muss seine Umsetzung genau beobachtet werden, um
sicherzustellen, dass die Verpflichtungen durch verfügbare Finanzierungsmittel
gedeckt sind. Um dies zu bewerten und die Abläufe zu verbessern, soll eine
Taskforce eingerichtet werden. Die laufenden Reformen der öffentlichen
Verwaltung zielen darauf ab, Beschäftigung und Einrichtungen im öffentlichen
Sektor zu modernisieren und zu rationalisieren. Die Reformen zur Einführung
eines modernen Compliance-Risikomanagements für die Steuerverwaltung werden
fortgesetzt. Vor Kurzem wurde ein neues Referat „Risikobewertung“ geschaffen,
das demnächst seine Arbeit aufnehmen und sich in erster Linie darauf
konzentrieren wird, die Steuerehrlichkeit bestimmter Gruppen wie Selbständiger
und Vermögender zu verbessern. Einige andere Reformen, wie die zahlenmäßige
Verringerung der lokalen Finanzämter, haben sich verzögert. Die Neuverhandlung
öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) ist zwar vorangekommen, konnte jedoch
bis Ende 2013 nicht abgeschlossen werden. Gleichwohl werden für 2014 und danach
erhebliche Einsparungen erwartet. Die staatseigenen Unternehmen erzielten
Ende 2012 im Schnitt ein ausgeglichenes Betriebsergebnis, und weitere
Reformen sind geplant, damit sich ihre Ergebnisse nicht wieder verschlechtern.
Die Privatisierung ist gut vorangekommen und hat mehr eingebracht als den im
Programm gesetzten Zielwert. Die Reformen im Gesundheitswesen führen zu
erheblichen Einsparungen und werden weiterhin im Wesentlichen den Zielvorgaben
entsprechend umgesetzt. (12) Die Umsetzung von Maßnahmen
und die Reformen im Gesundheitswesen kommen weiter voran und führen zu
Einsparungen durch mehr Effizienz. Das konsolidierte Defizit des Sektors wurde
seit 2010 erheblich gesenkt. Allerdings waren die Behörden aufgrund der noch
vorhandenen Zahlungsrückstände, der eng bemessenen Haushaltslinie und der
aufgrund der Wiedereinführung des 13. und 14. Monatsgehalts höheren
Personalkosten gezwungen, die beschlossenen Reformen zu beschleunigen. Die
erheblichen Zahlungsrückstände sind in hohem Maße (wenn auch nicht
ausschließlich) darauf zurückzuführen, dass die staatlichen Krankenhäuser im
Vergleich zu den von ihnen erbrachten Dienstleistungen durchweg unterfinanziert
sind. Die Behörden halten an ihrer Verpflichtung fest, die laufende Reform des
Krankenhauswesens zu Ende zu führen und das Maßnahmenpaket für die Bereiche
Arzneimittel, zentrale Beschaffung und Grundversorgung weiter auszutarieren. (13) Die Eigenkapitalausstattung
der Banken erfüllte weiterhin problemlos die Kapitalpuffervorgabe der
Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die im Programm enthaltene
Zielvorgabe einer harten Kernkapitalquote von 10 %. Selbst wenn die
Eigenmittelausstattung der Banken nach der neuen Eigenkapitalrichtlinie
(CRD IV) bewertet wird, ist der Kapitalpuffer durch die Bank noch
ausreichend. Die neuen Eigenkapitalvorschriften gelten ab Januar 2014 und sehen
für das harte Kernkapital einen Schwellenwert von 7 % vor. Das
Kredit/Einlagen-Verhältnis liegt systemweit bei 120,7 % und dürfte bis
Ende 2014 weiter sinken, wobei einige Banken schon heute unter der Schwelle
liegen. Die Anstrengungen zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen für den
Unternehmenssektor werden kontinuierlich verstärkt. Gestützt auf die
Empfehlungen der im Jahr 2013 durchgeführten externen Prüfung der
bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien führen die Behörden Maßnahmen
zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Steuerung dieser Instrumente durch,
einschließlich der Kapazitäten und Praktiken für das Risikomanagement. Der
Rechtsrahmen für die neuen Umschuldungsinstrumente zugunsten privater Haushalte
und für außergerichtliche Schuldenvergleiche ist eingeführt und voll
funktionsfähig. In ähnlicher Weise wird nun, da die neuen Umschuldungs- und
Beitreibungsmechanismen in Kraft sind, bewertet, wie sich die Änderungen an den
gesetzlichen Insolvenz- und Sanierungsvorschriften für Unternehmen auswirken.
Das Instrumentarium für das Krisenmanagement wird vervollständigt. Der
Bankenabwicklungsfonds funktioniert, Befugnisse für ein frühzeitiges Eingreifen
wurden eingeführt und das Rekapitalisierungsgesetz wurde geändert, um der
Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften für staatliche
Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Banken im Kontext der Finanzkrise[3] Rechnung zu tragen. Die
Agenda zur Verbesserung der Wirksamkeit und Steuerung des staatlichen
Bürgschaftssystems wird umgesetzt, um den Finanzierungsbedürfnissen von KMU
besser gerecht zu werden. (14) Bei der Durchführung von
Strukturreformen zur Steigerung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit wurden
weitere Fortschritte erzielt. Die Behörden haben zusätzliche Maßnahmen
beschlossen, um die Arbeitslosigkeit zu senken und die Funktionsweise des
Arbeitsmarkts zu verbessern, unter anderem durch einen Ausbau der
Aktivierungsmaßnahmen und einen Plan zur Umsetzung der Jugendgarantie. Nachdem
bestimmte Lockerungen des Kündigungsschutzes für verfassungswidrig erklärt
worden waren, wird zurzeit an einer Änderung der betreffenden Regelungen
gearbeitet. Zusätzliche Maßnahmen wurden im Bildungsbereich eingeführt, in dem
insgesamt zufriedenstellende Fortschritte erzielt wurden. (15) Für 2014 wurde von der
Regierung eine neue Abgabe für Energieversorger beschlossen, die im Auge
behalten werden muss, um Verzerrungen im System zu vermeiden. Um die
Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des
Systems zu gewährleisten, sind weitere Reformen erforderlich. (16) Im Telekommunikations- und
Postsektor wurden Maßnahmen durchgeführt, um EU-Recht zu erfüllen und die
Erreichung der Programmziele zu unterstützen. Die Auswahl der
Universaldienstanbieter und die Überprüfung des bestehenden Vertrags mit dem
etablierten Betreiber sind positive Entwicklungen auf dem Weg zur vollständigen
Umsetzung der Universaldienstrichtlinie. Durch die Veröffentlichung
gesetzlicher Rahmenvorschriften für den Konzessionsvertrag mit dem staatlichen
Postdienstanbieter wird sich die derzeitige Konzessionslaufzeit verkürzen, was
für mehr Wettbewerb sorgt. Die Behörden halten an ihrer Verpflichtung fest, die
Nachhaltigkeit und Effizienz des Verkehrssektors zu erhöhen. (17) Die sektorspezifischen
Rechtsvorschriften zur Anpassung an die Dienstleistungsrichtlinie kommen voran,
allerdings mit gewissen Verzögerungen beim Erlass des regulatorischen Rahmens
für die Bauwirtschaft, der geänderten Satzungen der Berufsorganisationen und
der internen Vorschriften zur Einführung des horizontalen Rahmengesetzes über
die öffentlich-rechtlichen Berufsorganisationen. Die Behörden haben sich
verpflichtet, die Funktionsweise der einheitlichen Ansprechpartner weiter zu
verbessern. (18) Nach der vollständigen
Einführung des neuen Rechtsrahmens wird die Reform der städtischen Miet- und
Pachtverträge nun bewertet. Die Behörden wollen die Anstrengungen im Kampf
gegen Steuerumgehung am Mietmarkt verstärken. (19) Der neue Rahmen für die
nationalen Regulierungsbehörden kommt voran, und die einschlägigen Satzungen
werden geändert und dürften in Kürze verabschiedet werden. Die Veröffentlichung
einer neuen Durchführungsverordnung, die die Beiträge der Regulierungsbehörden
für 2014 regelt, hat sich verzögert. (20) Die Reform des Justizwesens
kommt planmäßig voran. Bei der Umsetzung des Gesetzes über die Organisation
des Justizwesens, mit dem das Gerichtswesen gestrafft werden soll, wurden
Fortschritte erzielt, ein Gesetz zur Stärkung der Rolle von Vollzugsbeamten und
Insolvenzverwaltern wurde veröffentlicht und die Schaffung eines neuen
außergerichtlichen Verfahrens zur Ermittlung und Beilegung außergerichtlich
lösbarer Fälle wird in Kürze abgeschlossen sein. Die Maßnahmen zur Verbesserung
des Lizenz- und Genehmigungswesens und zur Verringerung des Bürokratieaufwands
sind mit der Verabschiedung von Rechtsvorschriften zur Straffung der Lizenz-
und Genehmigungsverfahren in den Bereichen Tourismus, Industrie und Raumplanung
vorangekommen. An Rechtsvorschriften für gewerbliche Genehmigungen und Lizenzen
wird gearbeitet und der Rechtsrahmen für Städteplanung und Bau wird überprüft. (21) Angesichts dieser
Entwicklungen sollte der Durchführungsbeschluss 2011/344/EU geändert werden — HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN: Artikel 1 Artikel 3 Absätze 8 und 9 des
Durchführungsbeschlusses 2011/344/EU erhält folgende Fassung: „(8) Portugal trifft in Übereinstimmung mit
den Spezifikationen des Memorandum of Understanding im Laufe des Jahres 2014
folgende Maßnahmen: (1)
Das gesamtstaatliche Defizit 2014 darf 4 % des
BIP nicht übersteigen. Nicht in die Berechnung dieses Defizits einbezogen
werden die Kosten, die die Stützung von Banken im Rahmen der Strategie der
Regierung für den Finanzsektor für den Haushalt verursachen könnten. Um dieses
Ziel zu erreichen, führt Portugal Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von
2,3 % des BIP durch, wie sie im Haushaltsgesetz 2014 und den zu diesem
Zweck erlassenen flankierenden Rechtsvorschriften festgelegt sind; (2)
über die bisher beschlossenen Rentenmaßnahmen
hinaus wird das bestehende Gesetz über das Altersversorgungssystem für Beamte
(CGA) bis Ende März 2014 geändert, um sicherzustellen, dass die neuen Regeln
für den Nachhaltigkeitsfaktor und somit auch das höhere Renteneintrittsalter
auch für dieses System gelten; außerdem entwickelt Portugal im Rahmen der
laufenden strukturellen Reform des Altersversorgungssystems im Laufe des Jahres
2014 neue umfassende Maßnahmen, um die langfristige Tragfähigkeit des Systems
unter stärkerer Achtung von Gerechtigkeitsgrundsätzen sicherzustellen; (3)
um mögliche Ausgabenüberschreitungen im Zaum zu
halten, behält die Regierung die Einhaltung der Ausgabenplafonds der
Ministerien mittels monatlicher Berichterstattung an den Ministerrat
genauestens im Auge; (4)
die geplanten Änderungen bei den
Anspruchsvoraussetzungen für Hinterbliebenenrenten und bei den Bedingungen für
den Verkauf von Online-Glücksspiellizenzen werden von Portugal zügig festgelegt
und eingeführt. Außerdem unternimmt Portugal entscheidende Schritte zur
Umsetzung des Verkaufs der Hafenkonzessionen; (5)
die umfassende Reform der Körperschaftsteuer
erfolgt innerhalb des bestehenden Haushaltsrahmens, damit die Zielvorgaben für
die Haushaltskonsolidierung eingehalten werden; (6)
die Stillstandsregelung für steuerliche
Vergünstigungen auf zentralstaatlicher, regionaler oder kommunaler Ebene wird
aufrechterhalten. Die Anstrengungen zur Bekämpfung von Steuerumgehung
und -betrug bei verschiedenen Steuerarten werden weiter verstärkt, unter
anderem durch Überwachung des neuen elektronischen Rechnungsstellungssystems.
Im ersten Quartal 2014 wird eine Studie über die Verbreitung der
Schattenwirtschaft auf dem Wohnimmobilienmarkt durchgeführt, um Mittel und Wege
gegen die Mietsteuerumgehung zu finden; (7)
sollten rechtliche oder sonstige Abwärtsrisiken für
den Haushaltsvollzug eintreten, führt Portugal Ausgleichsmaßnahmen von hoher
Qualität durch, um das Defizitziel zu erreichen; (8)
nach 2014 beschränkt Portugal das gesamtstaatliche
Defizit 2015 auf höchstens 2,5 % des BIP und setzt dem Auflaufen
inländischer Zahlungsrückstände ein Ende. Die Strategie zur Erreichung des
Ziels stützt sich auf das Grundsatzdokument zur „Reform des Staates“, bei dem
die langfristige Tragfähigkeit der Sozialversicherung, die Reform der
öffentlichen Verwaltung, mehr Effizienz in den Bereichen Gesundheit und Bildung
sowie Umweltsteuern im Mittelpunkt stehen. Um die Reformen voranzubringen und
abzugrenzen, wurden breit angelegte Konsultationen mit Politik- und
Sozialpartnern aufgenommen. Die Fortschritte dabei werden bei der elften
Überprüfung analysiert und die ermittelten Maßnahmen werden in das Dokument zur
finanzpolitischen Strategie 2014 einfließen. Um den Anforderungen des
haushaltspolitischen Rahmens der EU zu genügen, wird dieses Dokument auch
Einzelheiten zur mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten; (9)
Portugal trifft zusätzliche Maßnahmen, um seine
öffentliche Finanzverwaltung weiter zu stärken. Die Fragmentierung des
Haushalts wird verringert, indem die Zahl der Einzelhaushalte begrenzt und die
Klassifikation der Eigeneinnahmen überprüft wird. Die Strategie für die
Validierung und Begleichung von Zahlungsrückständen wird weiter angewandt und
das Gesetz zur Kontrolle der Verpflichtungen auf allen Ebenen des Staates
vollständig umgesetzt, damit keine neuen Zahlungsrückstände entstehen. Portugal
überprüft sein Haushaltsrahmengesetz, um die einschlägigen
EU-Rechtsvorschriften vollständig umzusetzen. Außerdem führt Portugal eine
umfassendere Überarbeitung seines Haushaltsrahmengesetzes durch, um die
Struktur der Mittelzuweisungen zu straffen, die Rechenschaftspflicht zu stärken
und die öffentlichen Finanzen mittelfristig verbindlicher zu verankern.
Portugal stellt sicher, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des neuen
Haushaltsrahmens auf zentralstaatlicher Ebene auch auf regionaler und
kommunaler Ebene angewandt werden; (10)
Portugal führt die Reformagenda für eine modernere
und effizientere Steuerverwaltung im Einklang mit international bewährten
Praktiken fort. Portugal reduziert die Zahl der lokalen Finanzämter im ersten
Quartal 2014 um mindestens 25 % und bis Mai 2014 um weitere
25 %. Die Zahl der für Prüfungen zuständigen Mitarbeiter der Steuerverwaltung
wird um mindestens 30 % des gesamten Personalbestands aufgestockt.
Innerhalb der Steuerverwaltung wird eine neue Abteilung eingerichtet, in der
die verschiedenen Dienstleistungen für die Steuerzahler zusammengefasst werden.
Das Referat „Risikomanagement“ wird im ersten Quartal 2014 voll
einsatzfähig sein und sich zunächst auf zielgerichtete Projekte konzentrieren,
die die Steuerehrlichkeit von Selbständigen und Vermögenden erhöhen sollen. Die
Einhaltung der Steuervorschriften wird kontinuierlich im Auge behalten; (11)
Portugal setzt die Reformen der öffentlichen
Verwaltung fort. Nachdem im Rahmen der zwölften Überprüfung die
Lohntarifordnung der öffentlichen Verwaltung umfassend auf den Prüfstand
gestellt wurde, wird in der ersten Jahreshälfte 2014 eine einheitliche
Lohntarifordnung entwickelt, um die Vergütungspolitik über alle Laufbahnen
hinweg rationeller und kohärenter zu gestalten; diese Lohntarifordnung wird bis
Ende 2014 fertiggestellt. Sie ersetzt die im Haushaltsgesetz 2014
vorgesehene Lohntarifüberprüfung. Außerdem wird Portugal im Anschluss an die
Erhebung über Barzulagen einen Bericht über eine umfassende Reform der
Lohnzulagen erstellen. Bis zur elften Überprüfung wird ein Rechtsentwurf für
eine einheitliche Lohnzulagenordnung vorgelegt; (12)
Portugal bringt die Umsetzung der Strategie für
gemeinsame Dienste in der öffentlichen Verwaltung zum Abschluss; (13)
Portugal führt den neuen rechtlichen und
institutionellen Rahmen für ÖPP vollständig ein. In verschiedenen Sektoren wird
die Neuaushandlung von ÖPP weitergeführt, um deren Auswirkungen auf den
Haushalt einzudämmen. Nach dem neuen Rahmengesetz über staatseigene Unternehmen
und in Einklang mit der gestärkten Rolle des Finanzministeriums als
Anteilseigner wird ein Fachreferat eingerichtet, dass über die staatseigenen
Unternehmen wacht. Die Regierung führt ihr umfassendes Programm zur
Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fort, damit diese auf Dauer
tragfähige Betriebsergebnisse erzielen. Die portugiesische Regierung führt die
bereits in Vorbereitung befindlichen Privatisierungen fort; (14)
Portugal legt einen Bericht vor, der folgenden
Zielen dient: i) Feststellung von Überschneidungen
zwischen Diensten und zuständigen Gerichten sowie anderen Ineffizienzen
zwischen der zentralen und der kommunalen Staatsebene und ii) Neuordnung des Netzes der dezentralen
Dienststellen der Ministerien, vor allem durch das Netzwerk der ‚Lojas do
Cidadão‘ (einheitliche Ansprechpartner in der Verwaltung und den
Versorgungsunternehmen), und andere Ansätze, so dass die geografische
Aufteilung effizienter und die Nutzung gemeinsamer Dienste und digitaler
Behördendienste verstärkt wird; (15)
Portugal stellt die Effizienz und Wirksamkeit des
Gesundheitssystems sicher, indem es weiterhin eine rationelle Dienstenutzung
und Ausgabenkontrolle sicherstellt, die öffentlichen Arzneimittelausgaben senkt
und Zahlungsrückstände abbaut; (16)
Portugal setzt die Neuordnung und Rationalisierung
des Krankenhausnetzes durch Spezialisierung, Konzentration und Verkleinerung
von Krankenhausdiensten sowie durch gemeinsame Verwaltung und gemeinsamen
Betrieb von Krankenhäusern fort und sorgt für die Umsetzung des mehrjährigen
Aktionsplans für die Neuordnung der Krankenhäuser; (17)
nach Verabschiedung der Änderungen am Gesetz 6/2006
über neue städtische Miet- und Pachtverträge und des Gesetzesdekrets, das das
Verwaltungsverfahren für Renovierungen vereinfacht, führt Portugal eine
umfassende Überprüfung der Funktionsweise des Wohnimmobilienmarkts durch; (18)
unter Achtung des Verfassungsgerichtsurteils vom
20. September 2013 entwickelt Portugal für die Arbeitsmarktreform
Alternativlösungen mit ähnlicher Wirkung und setzt diese um; (19)
Portugal fördert eine Lohnentwicklung, die mit den
Zielen Arbeitsplatzschaffung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der
Unternehmen in Einklang steht, um makroökonomische Ungleichgewichte abzubauen.
Eine Anhebung der Mindestlöhne findet im Programmzeitraum nur statt, wenn sie
durch Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklungen gerechtfertigt ist; (20)
Portugal verbessert die Wirksamkeit seiner aktiven
Arbeitsmarktmaßnahmen weiter und stützt sich hierbei auf die Ergebnisse des
Bewertungsberichts und den Aktionsplan zur Verbesserung der Funktionsweise der
staatlichen Arbeitsvermittlung; (21)
Portugal setzt die in seinen Aktionsplänen zur
qualitativen Verbesserung der Sekundarausbildung sowie der beruflichen Aus- und
Weiterbildung vorgesehenen Maßnahmen weiter um; insbesondere legt die Regierung
Pläne für eine wirkungsvollere Rahmenfinanzierung der Schulen vor und richtet
die Referenzberufsschulen ein; (22)
Portugal schließt die Verabschiedung der noch
ausstehenden sektorspezifischen Änderungen ab, um die Richtlinie 2006/123/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates vollständig umzusetzen; (23)
Portugal veröffentlicht vierteljährliche Berichte
über die Beitreibungsquoten, die Dauer und Kosten von
Unternehmensinsolvenzverfahren, die Dauer und Kosten von Steuerverfahren und
die Abschlussquote gerichtlicher Vollstreckungsverfahren; (24)
Portugal verbessert die Rahmenbedingungen für
Unternehmen durch Vollendung ausstehender Reformen zum Bürokratieabbau (voll
funktionsfähige einheitliche Ansprechpartner, wie in der Richtlinie 2006/123/EG
vorgesehen, und genehmigungsfreie Projekte), indem die Merkmale der
reglementierten Berufe an die EU-Richtlinien angepasst werden, und durch
weitere Vereinfachung der geltenden Lizenz- und Genehmigungsverfahren,
Regularien und sonstigen Bürokratielasten für die Wirtschaft, die die
Entwicklung wirtschaftlicher Tätigkeiten maßgeblich hemmen; (25)
Portugal vollendet die Reform des
Verwaltungssystems für die Häfen, einschließlich der Überarbeitung der
Konzessionen für den Betrieb von Häfen; (26)
Portugal führt die Maßnahmen zur Verbesserung der
Funktionsweise des Verkehrssystems durch; (27)
Portugal setzt die EU-Eisenbahnpakete weiter um; (28)
Portugal setzt den Plan zur Schaffung einer
unabhängigen Logistik-Betreibergesellschaft für Gas und Elektrizität um; (29)
Portugal führt geeignete Maßnahmen durch, um die
Energietarifschulden zu begleichen und die langfristige Tragfähigkeit des
nationalen Elektrizitätssystems sicherzustellen; (30)
die Regierung legt dem portugiesischen Parlament
die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen vor; (31)
Portugal verabschiedet die entsprechenden
Änderungen an den Satzungen der nationalen Regulierungsbehörden; (32)
Portugal beseitigt weitere Zutrittsschranken, lockert
die bestehenden Zulassungsanforderungen und baut Bürokratielasten im
Dienstleistungssektor ab; (33)
Portugal veröffentlicht vierteljährliche Berichte
über die Beitreibungsquoten, die Dauer und Kosten von
Unternehmensinsolvenzverfahren, die Dauer und Kosten von Steuerverfahren und
die Abschlussquote gerichtlicher Vollstreckungsverfahren; (34)
Portugal verabschiedet die Gesetze für die
Bauwirtschaft und die anderen sektorspezifischen Änderungen zur vollständigen
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie; (35)
Portugal bewertet die Auswirkungen der fakultativen
Cash-Accounting-Regelung für die Mehrwertsteuer; (36)
Portugal führt eine Bestandsaufnahme sowie eine
Analyse der Kosten der Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch, die sich
voraussichtlich stärker auf die Wirtschaftstätigkeit auswirken. (9) Um das Vertrauen in den Finanzsektor
wiederherzustellen, bemüht sich Portugal, im Bankensektor eine adäquate
Eigenkapitalausstattung aufrechtzuerhalten und einen geordneten
Verschuldungsabbau sicherzustellen, wobei die im Memorandum of Understanding
niedergelegten Fristen eingehalten werden. Zur Wahrung der Finanzstabilität
setzt Portugal die mit der Kommission, der EZB und dem IWF abgestimmte
Strategie für den portugiesischen Bankensektor um. Insbesondere wird Portugal (1)
die Umstellung der Banken auf die neuen
Eigenkapitalvorschriften der Eigenkapitalrichtlinie CRD IV überwachen und
sicherstellen, dass die Kapitalpuffer auch weiterhin in angemessenem Verhältnis
zu dem schwierigen Geschäftsumfeld stehen; (2)
die Banken zu einer nachhaltigen Aufstockung ihrer
Sicherheitspuffer anhalten; (3)
an seiner Verpflichtung festhalten, das
Bankensystem erforderlichenfalls weiter zu unterstützen, und die Banken dazu
anhalten, sich um privatwirtschaftliche Lösungen zu bemühen, während Mittel aus
der Solvenzstützungsfazilität (BSSF) in Einklang mit den kürzlich geänderten
EU-Beihilfevorschriften zur Verfügung stehen, um lebensfähige Banken unter
strengen Auflagen weiter zu stützen; (4)
einen ausgewogenen und geordneten
Verschuldungsabbau im Bankensektor sicherstellen, der nach wie vor entscheidend
ist, um Finanzierungsungleichgewichte dauerhaft zu beseitigen und die
Abhängigkeit von der Finanzierung durch das Eurosystem auf mittlere Sicht zu
verringern. Die Finanzierungs- und Kapitalpläne der Banken werden vierteljährlich
überprüft; (5)
die Aufsichtsorganisation der Bank von Portugal
weiter stärken, deren Aufsichtsverfahren optimieren und neue Aufsichtsmethoden
und -instrumente entwickeln und umsetzen. Die Bank von Portugal wird die
Standards für notleidende Kredite überarbeiten, um sie innerhalb des auf
EU-Ebene festgelegten Zeitrahmens mit dem einschlägigen technischen Standard
der EBA in Einklang zu bringen; (6)
den potenziellen Kapitalbedarf der Banken unter
Stressbedingungen im Rahmen eines vorausschauenden Ansatzes weiterhin
vierteljährlich prüfen, auch indem der neue Rahmen für Top-down-Stresstests in
den Prozess der Qualitätssicherung integriert wird, so dass die wichtigsten
Ergebnistreiber überprüft werden können; (7)
die staatseigene Gruppe Caixa Geral de Depósitos (CGD)
weiter verschlanken; (8)
die Verwaltung der zurzeit von Parvalorem
gehaltenen BPN-Kredite (BNP: Banco Português de Negócios) auf die im Wege des
Bietungsverfahrens ausgewählten Firmen, die mit der schrittweisen Beitreibung
der Vermögenswerte beauftragt sind, auslagern und eine zeitige Veräußerung der
Tochterunternehmen und Vermögenswerte der beiden anderen staatseigenen
Zweckgesellschaften sicherstellen; (9)
die Sanierungspläne der Banken analysieren und dem
System Leitlinien für Sanierungspläne an die Hand geben, die mit dem
einschlägigen technischen Standard (-Entwurf) der EBA und der künftigen
EU-Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten in
Einklang stehen, sowie auf der Grundlage der von den Banken vorgelegten
Berichte Abwicklungspläne ausarbeiten; (10)
die Einführung des Rahmens für außergerichtliche
Umschuldungen durch Finanzinstitute zugunsten von Haushalten abschließen und
für eine reibungslosere Anwendung des Umschuldungsrahmens für Unternehmen
sorgen; (11)
vierteljährliche Berichte über die Umsetzung der
neuen Umstrukturierungsinstrumente erstellen; auf der Grundlage der kürzlich
durchgeführten Erhebung nach Alternativen suchen, um die erfolgreiche Sanierung
von Unternehmen auszuweiten, die sich zur Einhaltung des PER (des besonderen
Sanierungsverfahrens für Unternehmen in einer schweren finanziellen Notlage)
und des SIREVE (des außergerichtlichen Sanierungsverfahrens für Unternehmen,
die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder von
Zahlungsunfähigkeit betroffen oder bedroht sind) verpflichtet haben; (12)
die hohe Verschuldung der Unternehmen und Haushalte
mittels vierteljährlicher Berichte und auch die Umsetzung des neuen
Umschuldungsrahmens im Auge behalten, um zu gewährleisten, dass er möglichst
wirkungsvoll funktioniert; (13)
ausgehend von den vorgelegten Vorschlägen die
Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Unternehmenssektor
fördern und Lösungen entwickeln und umsetzen, die für den Unternehmenssektor
Finanzierungsalternativen zum herkömmlichen Bankdarlehen bieten, und zwar durch
verschiedene Maßnahmen, die ihren Zugang zu den Kapitalmärkten verbessern; (14)
die Leistungsfähigkeit und Steuerung der
bestehenden staatlich geförderten Kreditlinien aufbauend auf den Ergebnissen
der jüngsten externen Prüfung verbessern. Die kürzlich überarbeitete Agenda für
eine bessere Steuerung des nationales Garantiesystem (NGS) umsetzen und die
entsprechenden Programme unter Minimierung der Risiken für den Staat
effizienter gestalten; (15)
eine Entwicklungsbank einrichten, um die Verwaltung
des erstattungsfähigen Teils der Finanzierungsinstrumente der EU-Strukturfonds
im Zeitraum 2014-2020 zu straffen und zentral zusammenzufassen. Die
Entwicklungsbank nimmt weder Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder vom
Publikum entgegen, noch vergibt sie direkte Kredite. Artikel 2 Dieser Beschluss ist an die Portugiesische
Republik gerichtet. Artikel 3 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 118 vom 12.5.2010, S. 1. [2] Durchführungsbeschluss 2011/344/EU des Rates vom
17. Mai 2011 über einen finanziellen Beistand der Union für Portugal (ABl.
L 159 vom 17.6.2011, S. 88). [3] ABl. C 216
vom 30.7.2013, S. 1.