21.1.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 19/9


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt

(2015/C 019/03)

Berichterstatter

Nicola Zingaretti (IT/SPE), Präsident der Region Latium

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — Sechster Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt: Investitionen in Beschäftigung und Wachstum

KOM(2014) 473 final

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

I.   ALLGEMEINE BEMERKUNGEN

Eine Politik von zentraler Bedeutung für Europa im Zeitalter der Globalisierung ...

1.

betrachtet die Kohäsionspolitik als ein zentrales Merkmal des europäischen Modells und als eine Politik, die Reformen in Wirtschaft und Verwaltung bewirken kann und weit verzweigten Einfluss auf allen Ebenen hat. Deshalb trägt sie besonders gut zu einer Ordnung bei, die die EU und ihre Gebietskörperschaften in die Lage versetzt, die großen Herausforderungen unserer Zeit — Globalisierung, Klimawandel, Energieversorgung und nachhaltige Entwicklung — zu bewältigen;

... die ihre Bedeutung während der Krise unter Beweis gestellt hat …

2.

betont, dass die Kohäsionspolitik nachweislich in mehreren Mitgliedstaaten zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Investitionstätigkeit in Umfang und Qualität beigetragen hat, was u. a. durch entsprechende Auswahlmechanismen zur Gewährleistung der Übereinstimmung mit den EU-Strategien erreicht wurde;

... als Unterstützung der Gebietsebene bei der Krisenbewältigung …

3.

vertritt die Ansicht, dass die Gebietskörperschaften in vielen Fällen die für die öffentlichen Investitionsausgaben hauptverantwortliche Verwaltungsebene sind und dass die Kohäsionspolitik ein wesentliches Instrument für die zentrale Rolle der Gebietskörperschaften in Europa ist und deren Kapazität zur Erbringung hochwertiger Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger stärken muss;

... und die fortlaufend an die neuen Herausforderungen angepasst werden muss.

4.

ist der Ansicht, dass es aufgrund der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die öffentlichen Finanzen in ganz Europa noch notwendiger geworden ist, eine nachhaltige öffentliche und private Investitionstätigkeit wiederanzukurbeln und das Augenmerk verstärkt auf die öffentlichen Ausgaben zu legen, um deren Effizienz, Regelmäßigkeit und zügige Abwicklung sicherzustellen;

5.

betont, dass die Kohäsionspolitik und die Europa-2020-Strategie — deren Halbzeitbewertung 2015 erfolgt — besser aufeinander abgestimmt werden müssen. Konkret könnte diese Abstimmung so aussehen, dass anstelle der in der Vergangenheit zwischen den einzelnen Kohäsionsberichten veröffentlichten Kohäsionszwischenberichte ein Kapitel über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in den jährlich im September zur Eröffnung des Europäischen Semesters vorgelegten Jahreswachstumsbericht aufgenommen wird;

6.

ist der Ansicht, dass der Kohäsionspolitik eine zentrale Rolle zukommt, gerade zum jetzigen Zeitpunkt, wo entscheidende Fragen auf der EU-Agenda stehen, wie das Gleichgewicht zwischen Sparpolitik und wachstumsfördernden Maßnahmen und die Definition eines neuen Entwicklungsmodells, das dem Globalisierungsdruck standhält. In diesem Zusammenhang und vor dem Hintergrund des Drucks auf die öffentlichen Finanzen müssen die EU-Maßnahmen auch weiterhin das Wachstum stützen, auf strategische Zielsetzungen für die einzelnen Gebiete und die europäische Wirtschaft ausgerichtet werden und ein effizientes europäisches Verwaltungssystem aufbauen, um den Herausforderungen der Globalisierung begegnen zu können. Zu diesem Zweck hält es der Ausschuss gerade zu Beginn des Programmplanungszeitraums 2014-2020 für zweckmäßig, Überlegungen dazu anzustellen, wie eine möglichst große Rolle für die Kohäsionspolitik sichergestellt, Synergien mit anderen Instrumenten genutzt und die Kohäsionspolitik als solche den europäischen Bürgerinnen und Bürgern besser bekannt gemacht werden kann;

7.

begrüßt den sechsten Bericht als wichtiges Instrument zur Information über den Stand der Kohäsionspolitik, ihre Ergebnisse und operativen Schwierigkeiten, die Probleme, die damit in den nächsten Jahren angegangen werden sollen, und die Möglichkeiten, die sich aus ihrem effizienten Einsatz ergeben;

II.   VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE EFFIZIENTERE KOHÄSIONSPOLITIK

Gute Regierungs- und Verwaltungspraktiken auf europäischer wie nationaler Ebene als Vorbedingung …

8.

betont, dass eine gut funktionierende Regierungspraxis auf mehreren Ebenen — die Multi-Level-Governance, die mit einem wirksamen Konzept zur Reaktion auf die Forderungen der Bürger und Unternehmen und mit einem transparenten und innovativen öffentlichen Auftragswesen einhergeht, von zentraler Bedeutung für eine bessere Wirksamkeit der Kohäsionspolitik ist. Zu diesem Zweck empfiehlt der Ausschuss im Einklang mit dem sechsten Bericht den Einsatz der im Rahmen der Kohäsionspolitik verfügbaren Ressourcen und Kenntnisse zur entschiedenen Stärkung der Verwaltungskapazität, u. a. durch eine stärkere Nutzung der neuen Technologien und Bürokratieabbau;

9.

ist der Auffassung, dass es für eine bessere Verwendung der öffentlichen Mittel neben einer wirksameren Mittelzuweisung auch erforderlich ist, die territorialen Unterschiede und die besonderen Merkmale zu berücksichtigen, die das Wachstum in bestimmten Regionen beeinträchtigen können, ihre Auswirkungen auf die entsprechenden Ausgaben zu analysieren und Letztere im Hinblick auf eine höhere Wirksamkeit der Kohäsionspolitik entsprechend anzupassen (1);

10.

betont, dass angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit vieler Volkswirtschaften in der gegenwärtigen Krise die öffentlichen Maßnahmen in erster Linie auf die Fähigkeit zur schnellen und wirksamen Reaktion auf wirtschaftliche Turbulenzen ausgerichtet werden müssen. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die Strukturfonds, die für die langfristige strukturelle und wirtschaftliche Angleichung ausgelegt sind, mit Maßnahmen zur kurzfristigen Stimulierung einhergehen müssen;

11.

bekräftigt die im sechsten Bericht getroffene Feststellung, dass die Entwicklung eines neuen Unternehmertums auch von einem günstigen Geschäftsumfeld abhängt und dass dieser Aspekt in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. In diesem Zusammenhang hält der Ausschuss weitere Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften und Instrumente, zum Abbau von Verwaltungslasten und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen sowie zur Förderung unternehmerischer Fähigkeiten im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung für erforderlich;

... für intelligentes, integratives und nachhaltiges Wachstum.

12.

teilt die Ansicht, dass einem intelligenten Wachstum große Bedeutung zukommt als Möglichkeit zur Förderung wettbewerbsfähigerer Regionalwirtschaften, die externen Turbulenzen gegenüber weniger anfällig sind. Der Ausschuss ruft daher die Regionen und Städte auf, auf organische und kontinuierliche Weise Initiativen für die Förderung des Unternehmertums in innovativen Branchen zu entwickeln und ihre Investitionen schwerpunktmäßig in zukunftsträchtige Sektoren wie die Agrar- und Ernährungswirtschaft (Agrar-, Veterinär- und Lebensmitteltechnologien), die grüne Wirtschaft, die Kreativwirtschaft, elektronische Gesundheitsdienste (e-Health), den Fremdenverkehr und Sozialdienste sowie die sogenannte silver economy (Seniorenwirtschaft) zu lenken. Zu diesem Zweck fordert der Ausschuss die Kommission auf, die regionalen Gebietskörperschaften zu unterstützen, um für eine wirksame Umsetzung der von ihnen gemäß dem Gemeinschaftsrahmen erarbeiteten Strategien für eine intelligente Spezialisierung auf regionaler Ebene zu sorgen;

13.

vertritt die Auffassung, dass die im Zuge der globalisierten Wirtschaft eintretenden Veränderungen Auswirkungen von enormer Tragweite auf die Arbeitswelt haben und deshalb die Aufmerksamkeit vor allem der Modernisierung des Arbeitsmarktes — zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Arbeitssuche — und der Ausrichtung der Bildung an den Fähigkeiten und Fertigkeiten gelten muss, die aufgrund der neuen Herausforderungen in der Wirtschaft erforderlich sind. Der Ausschuss hebt in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Europäischen Sozialfonds (ESF) hervor, dem bei der Förderung aktiver politischer Maßnahmen — insbesondere zur Verbesserung der Kenntnisse der Arbeitnehmer und ihrer Anpassung an den gesellschaftlichen, technischen und kulturellen Wandel — eine zentrale Rolle zukommt;

14.

unterstreicht, dass ein Teil der kohäsionspolitischen Finanzmittel zur Unterstützung von Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung eingesetzt wird, und verweist darauf, dass sich die Krise u. a. in einem erheblichen Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit ausgewirkt hat. Der Ausschuss stellt die entscheidende Rolle der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften in diesem Bereich heraus und hält es für erforderlich, die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche (2) und die aus dem ESF finanzierten Tätigkeiten — insbesondere im Hinblick auf die Jugendgarantie und die Instrumente zur Förderung des Zugangs zur Beschäftigung — stärker miteinander zu verknüpfen;

15.

ist angesichts der Zunahme von Armut und sozialer Ausgrenzung in den europäischen Gesellschaften der Ansicht, dass die Instrumente zur Unterstützung der Bedürftigsten durch öffentliche Maßnahmen gestärkt werden müssen, u. a. durch Initiativen auf europäischer Ebene und den Einsatz von Mitteln der Kohäsionspolitik;

16.

teilt die Auffassung, dass der Städteagenda aufgrund des Ausmaßes der Verstädterung in einem globalisierten Wirtschaftssystem und angesichts ihrer möglichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit ein zentraler Stellenwert in der Analyse des sechsten Kohäsionsberichts zukommt, bedauert jedoch, dass die gravierenden Entwicklungsunterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten nicht stärker thematisiert werden; bekräftigt die Forderung nach Unterstützung für ein unter den verschiedenen Gebieten geografisch ausgewogenes und polyzentrisches Wachstum, u. a. auch durch entschiedene Maßnahmen zur Bewältigung der digitalen Kluft und durch eine nachhaltige Verkehrspolitik auf der Grundlage einer differenzierten Strategie für die verschiedenen territorialen Gegebenheiten;

17.

verweist auf die Bedeutung eines Wachstums, das durch die Entwicklung sauberer und effizienter Energien neue wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnet. Der Ausschuss begrüßt die Tatsache, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in den letzten Jahren ihre Investitionen im Umweltbereich aufgestockt haben, und anerkennt das Eintreten der europäischen Städte und Regionen für den Übergang zu einem „grüneren“ Wachstum. In diesem Bereich fordert der Ausschuss eine Stärkung des Bürgermeisterkonvents mit dem Ziel eines größeren und besseren Engagements der Gebietskörperschaften zur Eindämmung des Klimawandels;

18.

tritt dafür ein, dass die EU-Kohäsionspolitik mit ihrer Zielsetzung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts auch in Zukunft einen deutlichen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Europa-2020-Strategie leistet. Durch die gestärkte Verbindung von Wachstums- und Konvergenzzielen wird die Kohäsionspolitik den Abbau von Disparitäten in der Europäischen Union im Hinblick auf die Erreichung der Kernziele der Strategie unterstützen und damit helfen, dauerhaft Wohlfahrtsgewinne in ganz Europa zu realisieren. Dieses Potenzial gilt es konsequent zu nutzen, indem über den partnerschaftlichen Ansatz der Kohäsionspolitik die Bedingungen und Potenziale vor Ort durch regional verankerte Strategien konkret adressiert werden;

III.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

Mehr Ressourcen für Wachstum und territoriale Ausgewogenheit ...

19.

bekräftigt seine Forderung, die im Zuge der Kofinanzierung der Struktur- und Investitionsfonds von den Mitgliedstaaten und Gebietskörperschaften getätigten öffentlichen Ausgaben nicht als strukturelle öffentliche oder gleichgestellte Ausgaben gemäß der Definition im Stabilitäts- und Wachstumspakt anzusehen. Dieser Schritt würde Mittel für Investitionen von europäischem Interesse freisetzen, die anhand entsprechender Kriterien ausgewählt würden, und die Ausgabenprozesse beschleunigen;

20.

unterstreicht den im sechsten Bericht enthaltenen Verweis darauf, dass in den Leitlinien der Union für den Ausbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes das Ziel eines wirklich multimodalen, die gesamte EU erfassenden Netzes einschließlich Schienenverkehr festgelegt wird, wofür der Bau neuer Infrastrukturen, aber auch die Modernisierung der bestehenden erforderlich ist. Im Hinblick auf dieses Ziel gilt es nach Ansicht des Ausschusses, nachhaltige, wettbewerbsfähige und energieeffiziente sowie umweltfreundlichere Verkehrsmittel bereitzustellen und die Intermodalität, den komplementären Einsatz verschiedener Verkehrsträger sowie die notwendigen Infrastrukturvorhaben in den weniger entwickelten Gebieten zu fördern, deren Zugang zum Binnenmarkt durch physische Barrieren erschwert ist (Gebiete in Randlage und Bergregionen) oder in denen der territoriale Zusammenhalt schwierig ist;

21.

spricht sich im Hinblick auf eine Aufstockung und Verbesserung der wachstumsfördernden Investitionen für mehr Synergien zwischen den haushaltspolitischen Instrumenten der verschiedenen Regierungsebenen in den Mitgliedstaaten und den Finanzinstrumenten der EU aus. In diesem Zusammenhang hält der Ausschuss eingehendere Überlegungen zur Rolle der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds im Hinblick auf eine Ausweitung des Mandats und Kapitals dieser Institutionen für vorrangig. Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Beginn des Programmplanungszeitraums ein geeigneter Zeitpunkt sein könnte, um spezifische EIB-Finanzierungen für die regionale Entwicklung mit Laufzeiten und Bedingungen festzulegen, die den Bedürfnissen der für die Ausgaben zuständigen Verwaltungen entsprechen. Darüber hinaus sollte ergründet werden, ob der EIB eine Aufsichtsrolle bei bestimmten Investitionen der Gebietskörperschaften eingeräumt werden könnte. Die EIB als Finanzinstitution der EU könnte insbesondere die Qualität und Übereinstimmung mit den strategischen Grundausrichtungen der Union bewerten, u. a. im Hinblick auf eine Vorzugsbehandlung für solche Darlehen, die zur Verwirklichung dieser Ziele im Rahmen des Stabilitätspakts notwendig sind;

... im Rahmen europäischer Kompatibilitäten, die für Ausgewogenheit zwischen Sparpolitik und Zusammenhalt sorgen ...

22.

bekräftigt seine Besorgnis, dass aufgrund der makroökonomischen Konditionalität die makroökonomischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten die Wirksamkeit und den Nutzen der Struktur- und Investitionsfonds gefährden könnten;

23.

fordert die Kommission auf zu überprüfen, inwieweit die Anforderungen bezüglich der Ex-ante-Konditionalität zu den erheblichen Verzögerungen bei dem Abschluss der Partnerschaftsvereinbarungen und der Aufstellung der operationellen Programme beigetragen haben;

24.

weist darauf hin, dass die im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht verwendeten Indikatoren, die im Gesetzgebungspaket zur wirtschaftspolitischen Steuerung („Sixpack“) festgelegt werden, ausschließlich wirtschaftlicher Art sind. Der Ausschuss fordert, bei der Bewertung durch die Kommission im Hinblick auf eine präventive Empfehlung an einen Mitgliedstaat oder, in schweren Fällen, auf die Einleitung eines Verfahrens wegen eines makroökonomischen Ungleichgewichts auch soziale, umwelt- und gebietsbezogene Indikatoren im Sinne der Kernziele der Strategie Europa 2020 zu berücksichtigen. Der Ausschuss ist der Ansicht, dass die enge Verknüpfung zwischen finanz-/haushaltspolitischen Zielen und Kohäsionspolitik die Umsetzung der Maßnahmen zu Gunsten des territorialen Zusammenhalts schwächen könnte;

25.

fordert eine stärkere Beachtung des Artikels 174 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zum territorialen Zusammenhalt, insbesondere in den ländlichen Gebieten, den vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und den Gebieten mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie den Insel-, Grenz- und Bergregionen. Darüber hinaus müssen weitere demografische Probleme mit erheblichen Auswirkungen auf die Regionen, wie Entvölkerung, Bevölkerungsalterung und sehr geringe Siedlungsdichte, berücksichtigt werden. Der Ausschuss der Regionen fordert die Kommission auf, den geografisch und demografisch am stärksten benachteiligten Gebieten bei der Umsetzung der Kohäsionspolitik besondere Aufmerksamkeit zu schenken;

26.

betont die wesentliche Rolle der Kohäsionspolitik als Wachstumsmotor und Triebkraft des Wandels zur Unterstützung der weniger entwickelten Regionen, die stetige Anstrengungen auf lange Sicht benötigen;

27.

fordert außerdem, die in Artikel 349 AEUV aufgeführten besonderen Merkmale und Zwänge der Gebiete in äußerster Randlage bei der Festlegung und Umsetzung der Kohäsionspolitik stärker zu berücksichtigen;

... mit einer Politik, die von der territorialen Basis ausgeht ...

28.

ist der Ansicht, dass die territoriale Dimension — auch angesichts der beim Innovationsgrad festgestellten Unterschiede — bei der Festlegung und Umsetzung der Europa-2020-Strategie volle Berücksichtigung finden muss. Zu diesem Zweck sollte den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine größere Rolle eingeräumt werden, wodurch sie in stärkerem Maße Verantwortung übernehmen und die Beschlussfassung über vorrangige Investitionen damit effizienter wird. Der Ausschuss schlägt die Schaffung regionaler Indikatoren für die Messung der erzielten Fortschritte vor;

29.

bedauert, dass im sechsten Kohäsionsbericht keine ausdrückliche Bewertung der gebietsbezogenen Auswirkungen der sektorspezifischen Politikbereiche der EU auf die Kohäsionspolitik enthalten ist. Der Ausschuss schlägt der Kommission angesichts des engen Zusammenhangs zwischen Kohäsionspolitik und den anderen sektorspezifischen Politikbereichen vor, diesem Aspekt so wie in der Vergangenheit ein eigenes Kapitel im Bericht zu widmen, was auch im Einklang mit den Bestimmungen des AEUV steht, wonach die Maßnahmen der EU den Zusammenhalt in Europa fördern müssen;

30.

bekräftigt, dass Instrumente zur territorialen Folgenabschätzung der europäischen Maßnahmen eingeführt werden müssen, die vor allem dazu dienen sollten, die Auswirkungen der europäischen politischen Maßnahmen auf die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zu untersuchen und im Rechtsetzungsprozess stärker in den Blickpunkt zu rücken;

31.

spricht sich daher dafür aus, in den operationellen Programmen eine prioritäre territoriale Achse festzulegen und dabei die Themen im Zusammenhang mit der Europa-2020-Strategie zu integrieren, damit die Kohäsionspolitik ein ausgewogenes territoriales Gefüge gewährleisten kann, das die gegenseitige Abhängigkeit zwischen den Regionen sicherstellt;

32.

erinnert die Europäische Kommission an seine Arbeiten zum Thema Das BIP und mehr und an die Notwendigkeit, die regionalen Herausforderungen gezielter anzugehen (z. B. die Möglichkeiten der Förderung von Projekten im Bereich IKT und Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze mit EFRE-Mitteln); ist der Ansicht, dass durch die Zugrundelegung des BIP einer Region die Glaubwürdigkeit der Kohäsionspolitik in mehrfacher Weise geschwächt wird, insbesondere in Bezug auf die Einteilung der Regionen und die Zuweisung von ESIF-Mitteln;

... mit den Schwerpunkten Effizienz in der Verwaltung und Evaluierung der Ergebnisse ...

33.

ruft im Hinblick auf eine zügige Umsetzung der Programme dazu auf, Maßnahmen zur Vereinfachung und Straffung der Verfahren für den Zugang zu EU-Finanzierungsmöglichkeiten, der Programmverwaltung und der Kontrollmechanismen zu ergreifen, um hier mehr Effizienz zu erreichen;

34.

fordert die zuständigen Behörden auf, besondere Anstrengungen für eine Vereinheitlichung und korrekte Umsetzung der grundlegenden horizontalen Vorschriften für die Mittelverwaltung im Rahmen der Kohäsionspolitik zu unternehmen, was insbesondere für die Verfahren zur Auftragsvergabe gilt (3);

35.

nach Ansicht des Ausschusses sollte die Kommission vermeiden, dass ein Übermaß an Verwaltungsaufwand der Wirksamkeit der Maßnahmen Abbruch tut. Die Kommission wird aufgefordert, die Verwaltungspraxis zu überprüfen, wonach für besonders effiziente operationelle Programme die gleichen Verwaltungslasten gelten wie für Programme mit hoher Fehler- oder Betrugsquote. Überdies fordert der Ausschuss der Regionen die Europäische Kommission auf, die notwendigen Maßnahmen zur zügigen Genehmigung der operationellen Programme zu ergreifen, damit der neue Programmplanungszeitraum möglichst bald anlaufen kann;

36.

schließt sich der in dem Bericht der Kommission vertretenen Ansicht an, dass die Struktur- und Investitionsfonds schwerpunktmäßig nur für eine begrenzte Zahl von Zielen eingesetzt werden sollten, um damit auf der Gebietsebene eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Der Ausschuss bringt jedoch seine Besorgnis über die fehlende Flexibilität bei der Auswahl der thematischen Ziele zum Ausdruck, die auf der Grundlage der besonderen Gegebenheiten und Bedürfnisse der einzelnen Gebietskörperschaften festgelegt werden sollten;

37.

zeigt sich besorgt über die Aufweichung des Grundsatzes der Zusätzlichkeit für den Zeitraum 2014-2020, in dem nur für 14 Mitgliedstaaten eine entsprechende Überprüfung vorgeschrieben ist, und ersucht die Kommission, die Möglichkeit der Anwendung dieses Grundsatzes in der gesamten EU zu prüfen, um zu verhindern, dass ESIF-Mittel als Ersatz für Investitionen der Mitgliedstaaten verwendet werden;

38.

spricht sich gegen den Vorschlag aus, eine gemeinschaftliche Leistungsreserve auf nationaler Ebene zu schaffen, da dies dazu führen könnte, dass leicht erreichbare Ziele festgelegt werden, die bescheidene Ergebnisse hervorbringen. Nach Ansicht des Ausschusses liegt eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Leistungsrahmen darin, messbare Ziele und ehrgeizige und zugleich realistische Indikatoren aufzustellen;

39.

erinnert daran, dass die öffentlichen und privaten Investitionen im Laufe der letzten Jahre zurückgegangen sind und in einigen Staaten negative Werte erreicht haben. Klamme öffentliche Haushalte und Ausgabenkürzungen haben die Investitionstätigkeit in Sektoren, die das Wirtschaftswachstum stimulieren können, stark beeinträchtigt. Vor diesem Hintergrund fordert der Ausschuss die Europäische Kommission auf, Kürzungen oder Aussetzungen von Zahlungen mit Blick auf die möglichen Auswirkungen auf Beschäftigung und Wachstum sorgfältig zu prüfen;

40.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verhandlungen und Verfahren zur Genehmigung der Partnerschaftsvereinbarungen und der operationellen Programme zu beschleunigen, unterstreicht die Bedeutung der Mittel aus den ESI-Fonds für die Investitionstätigkeit in den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und ruft daher die Kommission und die Mitgliedstaaten zum engen und kooperativen Zusammenwirken auf, um die Qualität der Verfahren zu gewährleisten und die negativen Auswirkungen weiterer Verzögerungen im Anlauf der neuen Förderperiode zu begrenzen;

41.

fordert die Kommission auf, Formen der administrativen Unterstützung bei maßgeblichen Fragen einzuführen, so bei der Festlegung der Ziele der Maßnahmen, der Bewertung ihrer Ergebnisse anhand geeigneter Indikatoren und der Festlegung von Folgemaßnahmen. Es geht darum, Hilfestellung zu geben, damit diese Tätigkeiten von den verschiedenen beteiligten Behörden möglichst einheitlich durchgeführt werden und damit sich auf europäischer Ebene eine Verwaltungskultur der Kontrolle und Bewertung durchgeführter Tätigkeiten etablieren kann. In diesem Zusammenhang sollte nach Ansicht des Ausschusses die fachliche Unterstützung der lokalen und regionalen Verwaltungsebenen bei Initiativen im Bereich Finanzierungsinstrumente, die für die Aufstockung der Mittel und Investitionen von entscheidender Bedeutung sind, sichergestellt werden, ebenso im Bereich öffentliches Auftragswesen, der zunehmend als Instrument der öffentlichen Verwaltung zur Stimulierung von Innovation und Kreativität fungieren muss;

... unter stärkerer Mitwirkung der beteiligten Akteure und der Bürger …

42.

ist der Überzeugung, dass der Verhaltenskodex für Partnerschaften die Mitwirkung an der Programmplanung für die Gebietsebene bezüglich des Verfahrens und inhaltlich stärken und die Wirkung der Kohäsionspolitik verbessern und konsolidieren wird. Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission auf, die Modalitäten der Umsetzung des Kodex in den einzelnen Rechtsordnungen zu kontrollieren, um eine breite und transparente Beteiligung der lokalen Interessenträger sicherzustellen, denn ohne ihre umfassende Einbeziehung in die Erarbeitung der Planungsdokumente verliert ihre Teilnahme an der Durchführungsphase an Wirksamkeit, was insbesondere in Bezug auf die Instrumente gilt, die eine gemeinsame Planung der verschiedenen Regierungsebenen voraussetzen;

43.

ist der Ansicht, dass es im Hinblick auf die volle Legitimität der Politik und die Vertiefung der europäischen Integration gerade jetzt erforderlich ist, die Bürger dafür zu sensibilisieren und darüber zu informieren, welche Ergebnisse die aus den Strukturfonds finanzierten Projekte hervorbringen und wie sich die EU-Maßnahmen auf ihre Gebietsebene auswirken. Aus diesem Grund bemängelt der Ausschuss, dass im sechsten Bericht der Kommunikation und Information keine besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. In dieser Frage muss das Wissen über die Kohäsionspolitik stärker unter den Bürgerinnen und Bürgern verbreitet werden, weshalb der Ausschuss die Kommission und die Mitgliedstaaten auffordert, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassender in die Kommunikationsmaßnahmen einzubeziehen; Parallel dazu sollten nach Ansicht des Ausschusses — auch durch umfassenden Einsatz der IKT — die Bestimmungen zur Transparenzpflicht bezüglich der Mittelzuweisungen und der erwarteten Ergebnisse der Maßnahmen wirksam umgesetzt werden und die Nutzung der erhobenen Daten (Open Data) auf für die Öffentlichkeit besonders nützliche und wirksame Zwecke ausgedehnt werden;

... stärkeres Zusammenwirken zwischen den Verwaltungsebenen der verschiedenen Mitgliedstaaten und im Verhältnis zu den Nachbarländern ...

44.

ist der Auffassung, dass der europäischen territorialen Zusammenarbeit, die ja seit dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 ein vollwertiges Ziel der Kohäsionspolitik ist, im Kohäsionsbericht nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wird. Vor allem der Teil der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ist entscheidend für den Zusammenhalt der Regionen über Grenzen hinweg. Daher schlägt er vor, in den Bericht künftig eine Bewertung des Zusammenhalts der grenzübergreifenden Regionen in der EU aufzunehmen, einschließlich einer Analyse ihrer wesentlichen Probleme sowie eine Bewertung der Auswirkungen der operationellen Programme für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Diesem Instrument sollte eine erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet werden, da es vor allem der Förderung der Zusammenarbeit und dem Erfahrungsaustausch zwischen den Verwaltungen der verschiedenen Mitgliedstaaten und dem Aufbau eines Verwaltungssystems mit gemeinsamen Werten und Vorgehensweisen dient;

45.

bedauert, dass die wesentliche Rolle der Kohäsionspolitik bei der Unterstützung der makroregionalen Strategien im sechsten Kohäsionsbericht nicht stärker hervorgehoben wird;

46.

ruft auf zu einer engeren Koordinierung zwischen Kohäsionspolitik und Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union und zu einer besseren Evaluierung und Verbreitung der Ergebnisse der entsprechenden Vorhaben;

... und mehr politisches Gewicht in der Debatte auf europäischer Ebene.

47.

empfiehlt die Einführung eines Rates für Kohäsionspolitik aus den für diesen Politikbereich zuständigen Fachministern der jeweils zuständigen Regierungsebene in den Mitgliedstaaten. Der Ausschuss ist nämlich der Auffassung, dass dadurch dieser Politikbereich stärker ins öffentliche Licht gerückt und eine kontinuierliche politische Debatte über den Zusammenhalt gewährleistet werden kann. In diesem Zusammenhang erklärt sich der Ausschuss zur aktiven Teilnahme an den politischen Beratungen über die Schaffung eines solchen Gremiums bereit, um die umfassende Berücksichtigung des Standpunkts der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sicherzustellen (4).

Brüssel, den 3. Dezember 2014.

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Michel LEBRUN


(1)  CDR_3609-2013_00_00_TRA_AC.

(2)  CDR_00789-2013_00_00_TRA_AC.

(3)  CDR 3609-2013_00_00_TRA_AC.

(4)  CDR_2233-2012_00_00_TRA_RES (Berichterstatter: Marek Wozniak (PL/EVP)).