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19.8.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 271/66 |
Stellungnahme des Ausschusses der Regionen — Genetische Ressourcen in der Landwirtschaft — von der Erhaltung bis zur nachhaltigen Nutzung
2014/C 271/13
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Berichterstatter |
Giuseppe Varacalli, Bürgermeister von Gerace (IT/SPE) |
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Referenzdokument |
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Genetische Ressourcen in der Landwirtschaft — von der Erhaltung bis zur nachhaltigen Nutzung — KOM(2013) 838 final |
I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
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1. |
stellt fest, dass die Strategie zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft, wie sie in dem an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss übermittelten Bericht der Europäischen Kommission erläutert wird, auf die Verpflichtungen der Europäischen Union mit dem Ziel zurückgeht, den zunehmenden Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2020 zum Stillstand zu bringen; |
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2. |
hebt hervor, dass diese Strategie insbesondere auf den Bestimmungen des 1992 in Rio de Janeiro verabschiedeten Übereinkommens über die biologische Vielfalt beruht. Darauf folgten im Laufe der Zeit bedeutende internationale Durchführungsvereinbarungen, darunter vor allem das Protokoll von Cartagena (2000), der internationale FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (2004) und das jüngere Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich bei deren Nutzung (2010); |
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3. |
ist der Ansicht, dass sich das Handeln der EU auf zwei grundlegende Leitlinien konzentriert: zum einen auf die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums mit zahlreichen detaillierten Agrar-Umweltmaßnahmen und die effizienten Aktivitäten der europäischen Partnerschaft, und zum anderen auf die Forschungs- und Innovationspolitik mit dem aktuellen Rahmenprogramm Horizont 2020, das auf die genauere Bestimmung und Verbesserung der Erkenntnisse im Bereich genetische Vielfalt in der Landwirtschaft abzielt. Diese Maßnahme sollte sich auch auf Rechtsvorschriften für pflanzliche und tierische Erzeugnisse sowie auf die Agrarpolitik selbst stützen, um die Vielfalt des von sämtlichen Landwirten verwendeten genetischen Erbes zu gewährleisten; |
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4. |
ist der Auffassung, dass die zunehmende Verringerung der biologischen Vielfalt, die verschiedene, einander ähnelnde Ursachen hat, insbesondere die lokalen Gebietskörperschaften und die sie vertretenden Institutionen betrifft, da sie sich de facto lokal auswirkt; |
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5. |
verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften wichtige Befugnisse für die Erhaltung der biologischen Vielfalt auf ihrem Gebiet besitzen, wie beispielsweise den komplexen Bereich der Genehmigungen zur Nutzung natürlicher Ressourcen sowie die institutionellen Befugnisse dieser Gebietskörperschaften bei der Verwaltung der Natura-2000-Gebiete — zentrale Maßnahmen der Europäischen Union hinsichtlich der biologischen Vielfalt. Außerdem haben sie Befugnisse bei der Kofinanzierung der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, die ausgebaut werden muss, um die Verwaltung und den Austausch von Informationen zu verbessern, da viele genetische Ressourcen in den Grenzgebieten gemeinsam genutzt werden können; |
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6. |
plädiert deshalb für verstärkte Bemühungen zur systematischen institutionellen Beteiligung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften an den Programmen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen in der Landwirtschaft. Dies sollte mit wirksamen Rechtsinstrumenten und ausreichenden Finanzmitteln für effektive Maßnahmen in diesem Bereich einhergehen; |
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7. |
nimmt insbesondere hinsichtlich der Finanzmittel zur Kenntnis, dass die Kommission in den Schlussfolgerungen des Berichts (Seite 9) Folgendes unterstreicht: „Bis 2020 dürften für die genetischen Ressourcen mehr finanzielle Mittel und eine größere Palette an Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sein, wie in der Strategie ’Europa 2020’ und im Rahmenprogramm ’Horizont 2020’ sowie im Zuge weiterer EU-Politikbereiche vorgesehen ist“. Er plädiert dafür, dass diese Feststellungen objektiv daraufhin überprüfbar sein müssen, ob tatsächlich mehr Mittel so schnell wie möglich zur Verfügung stehen. Dabei ist auch gebührend zu berücksichtigen, dass die zur Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft bestimmten EU-Mittel großteils die Forschung betreffen; |
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8. |
unterstreicht bezüglich der in dem Bericht vorgesehenen Maßnahmen die Bedeutung des rechtlichen und institutionellen Rahmens für genetische Ressourcen, der auf europäischer Ebene im Wesentlichen aus den bereits genannten Instrumenten besteht: der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und dem europäischen Rahmen für Forschung und Innovation sowie den Rechtsvorschriften für pflanzliche und tierische Erzeugnisse und allgemeiner der Agrarpolitik; |
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9. |
verweist hinsichtlich der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf seine Bemerkungen in der Stellungnahme vom 9. Oktober 2013 zum Thema „Nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete“ und insbesondere auf das darin hervorgehobene Potenzial der ländlichen Gebiete — auch in puncto biologischer Vielfalt; |
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10. |
bekräftigt, dass die diesbezüglichen Initiativen sich — wie bereits erwähnt — in einen spezifischen weltweiten Kontext einfügen, dessen zentrales Element der internationale FAO-Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft bildet, dem die Europäische Union offiziell beigetreten ist und der den Rahmen für die Koordinierung und Förderung der Initiativen für den Umgang mit pflanzengenetischen Ressourcen bildet und mit dem die Erhaltung der genetischen Vielfalt für die Unterzeichnerstaaten rechtsverbindlich wird; |
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11. |
stellt fest, dass die Europäische Union im Laufe der Zeit der Problematik der Erhaltung der genetischen Vielfalt in der Landwirtschaft breiten Raum gegeben hat, in jüngster Zeit mit dem 2010 gefassten Beschluss der Staats- und Regierungschefs der Union, den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU bis 2020 zu stoppen. Dabei gingen sie entsprechende Verpflichtungen ein, die später in der 2011 verabschiedeten europäischen Strategie für die biologische Vielfalt systematisch zusammengefasst wurden. Allerdings trägt diese Ausrichtung noch keine Früchte; |
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12. |
zeigt sich besorgt, dass sich — wie übrigens in dem Bericht anerkannt wird — durch die aufeinander folgenden EU-Programme der „anhaltende Verlust der biologischen Vielfalt“ nicht verhindern ließ; deshalb wird in dem Kommissionsbericht zu Recht auf den Erhaltungsansatz als Schlüssel für Maßnahmen zur Konservierung und nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen hingewiesen; |
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13. |
ist jedoch der Auffassung, dass dieser — weiterzuentwickelnde und zu diversifizierende — Ansatz bei der Nutzung dieser Ressourcen keine angemessene Wirkung hatte, da im Gegenteil eine objektiv schwache Beteiligung der Endnutzer festgestellt wurde. Deshalb sollte für deren tatsächliche Einbeziehung gesorgt werden, um die großen Lücken zu schließen, die weiterhin zwischen den Forschungsergebnissen und einer wirklich nachhaltigen Nutzung der genetischen Ressourcen bestehen; |
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14. |
begrüßt, dass dieser Punkt in dem Bericht besonders hervorgehoben und zugleich betont wird, dass das Verhältnis zwischen Forschung und Nutzung neu ausgerichtet werden muss, denn die wissenschaftlichen Aktivitäten müssen den konkreten Anliegen der Landwirte, an die sich die Lösungen der Forschung zwangsläufig richten müssen, Rechnung tragen; es gilt, die Ernährungssicherheit der Bürger und die Herstellung von für die pharmazeutische und chemische Industrie wichtigen Wirkstoffen zu gewährleisten; |
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15. |
weist darauf hin, dass Ende 2013 eine Fokus-Gruppe zum Thema genetische Ressourcen eingerichtet wurde. Informationen über die Arbeit dieser Fokus-Gruppe stehen leider nur auf Englisch zur Verfügung, was deren Verbreitung an die Endnutzer erschweren wird. Es wäre daher besonders wichtig, dass die Kommission Mittel bereitstellt, um operationelle Informationen umfassender zu verbreiten; |
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16. |
begrüßt außerdem, dass die Kommission den Schwerpunkt auf den Multi-Level-Governance-Ansatz legt, der für eine umfassende und ganzheitliche Politik notwendig ist, mit der das erforderliche Gleichgewicht zwischen der Forschungs- und Innovationspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums hergestellt werden kann; |
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17. |
hält es ebenso für nötig, wie übrigens in dem Bericht betont wird, den Zugang zu bestehenden Datenbanken und -sammlungen zu verbessern, damit sie effektiver genutzt werden können, denn es ist bekannt, dass ihr geringer Bekanntheitsgrad oftmals ihren potenziellen Nutzen beeinträchtigt; |
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18. |
erachtet es unter anderem als notwendig, dass der Erhaltungseffekt mit einem systematischen integrierten Ansatz einhergeht, um stabile operationelle Beziehungen zwischen sämtlichen Akteuren zu ermöglichen, die in verschiedener Form an dem Prozess teilhaben — wobei auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe unbedingt auf konventionelle und lokale Rassen und Kulturen Bezug genommen und versucht werden muss, die wichtige Nutzung konventioneller und lokaler Rassen und Kulturen durch die Landwirte dank eines Bündels konvergierender Maßnahmen zur Wiederherstellung und Steigerung der biologischen Vielfalt in den landwirtschaftlichen Betrieben zu fördern; |
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19. |
begrüßt in diesem Zusammenhang die Aussage des Berichts, dass „zur Aufwertung solchen Materials […] unionsweite Netze geschaffen werden müssen“, also ein Integrationsmechanismus, der eine echte Bottom-up-Teilhabe auch auf institutioneller regionaler und lokaler Ebene vorsieht; |
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20. |
stimmt der Feststellung zu und macht sie sich zu eigen, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sich stark engagieren müssen, zumal in dem Bericht — unter anderem — insbesondere die politischen Entscheidungsträger und die Verwaltungen dazu aufgefordert werden, „sich mit der [kohärenten] Ausgestaltung des institutionellen und rechtlichen Rahmens [zu] befassen“, damit die erwünschten Ergebnisse erzielt werden; |
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21. |
hält es für nützlich, dass die Kommission die „umfangreiche Überarbeitung der Rechtsvorschriften“ weiter mit dem Ziel präzisiert, die Mechanismen zur Ressourcenerhaltung konkret zu verstärken — auch über die Zusammenarbeit der verschiedenen betroffenen Sektoren — und zugleich auch den Marktzugang konventioneller Sorten und die tatsächliche Nutzung eines genetischen Materials durch die Landwirte zu verbessern, das natürlicherweise stärker diversifiziert ist, als dies momentan der Fall ist; dieses Erfordernis sollte in dem Verordnungsvorschlag der EU größere Berücksichtigung finden; |
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22. |
begrüßt den Grundsatz des integrierten Entscheidungsprozesses und hält es für wünschenswert, dass die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften als wichtige Akteure daran mitwirken können, um die unzähligen schützenswerten Besonderheiten ihrer Gebiete und die genetischen Besonderheiten der damit verbundenen Pflanzen und Tiere zu wahren. Hierbei dient ihr Beitrag zur Ergänzung der von den unmittelbarer betroffenen Hauptakteuren (Wissenschaftler, Landwirte, Züchter, Verbraucher) geleisteten Arbeit, deren unterschiedliche Eigenheiten in dem Bericht adäquat zusammengefasst werden; |
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23. |
Die Gesellschaft muss für den Wert der genetischen Ressourcen und die Bedeutung ihrer Erhaltung, Untersuchung und nachhaltigen Nutzung sensibilisiert werden. Zugleich sind Programme zur Ausbildung von Technikern und Landwirten sowie Koordinierungs-, Überwachungs- und Bewertungsmechanismen für den Schutz der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft zu fördern; |
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24. |
begrüßt daher nachdrücklich die besondere Hervorhebung der Mechanismen für die europäische Innovationspartnerschaft „Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft“ (bei gleichzeitiger Einbeziehung des durch die Verordnung Nr. 870/2004 des Rates eingesetzten Ausschusses für genetische Ressourcen), um so das Zusammenspiel von Forschung und Nutzungsformen der Ressourcen konkret zu verstärken — auch mit dem erklärten Ziel der Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und Erfordernisse; |
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25. |
schlägt darüber hinaus vor, ebenfalls mit Blick auf einen wirksamen Wissensaustausch zwischen sämtlichen Beteiligten auch Formen des sogenannten „co-working“ innerhalb der einzelnen und zwischen unterschiedlichen Gebietskörperschaften als positives System von Erfahrungen zu fördern, die auf natürliche Weise miteinander verglichen werden und ineinander einfließen können; |
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26. |
schlägt vor, ein von der Kommission konzipiertes und finanziertes Logo für Erzeugnisse aus gefährdeten und/oder erhaltenen und entwickelten genetischen Ressourcen einzuführen. Die Voraussetzungen für dieses Logo müssten so sein, dass Erzeuger und andere lokale/regionale Akteure ermuntert und gefördert werden; |
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27. |
äußert — übrigens in dem Bericht offen zum Ausdruck gebrachte — Bedenken, dass die im Laufe der Zeit entwickelten umfangreichen wissenschaftlichen Aktivitäten sich nur unzureichend auf die Landwirte/Nutzer dieser Forschungen auswirken. Zugleich soll aber nicht verschwiegen werden, dass in dem Bericht der Gruppe unabhängiger Sachverständiger über das — durch die oben genannte Verordnung Nr. 870/2004 des Rates geregelte — gemeinschaftliche Aktionsprogramm zur Erhaltung, Charakterisierung, Sammlung und Nutzung genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft darauf hingewiesen wird, dass die Empfänger in erster Linie Forschungsinstitute waren. Deshalb muss in dem neuen Programm die Einbeziehung der Endnutzer stärker gefördert werden, damit die Programmziele insbesondere dank einer konkreten und effektiven Nutzung der Ergebnisse in der Praxis — auch über angemessene Anreize für Projektausschreibungen — erreicht werden können; |
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28. |
nimmt zur Kenntnis, dass der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung von Pflanzenvermehrungsmaterial und dessen Bereitstellung auf dem Markt (KOM(2013) 262 final), der eng mit der Thematik dieser Stellungnahme zusammenhängt, am 11. März 2014 vom Europäischen Parlament abgelehnt wurde; |
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29. |
verpflichtet sich folglich dazu, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen — mit der absoluten Priorität der Überarbeitung des Verordnungsvorschlags —, und weist unterdessen bezüglich des Inhalts dieses Vorschlags darauf hin, dass kleinere und mittlere Erzeuger und Nutzer alter, seltener, konventioneller Sorten und sogenannter Nischensorten auf jeden Fall unterstützt werden müssen. Denn diese sind ein wichtiger Teil der genetischen Vielfalt der angebauten Pflanzensorten, deren Erzeuger nicht angemessen vor den voraussichtlich hohen Kosten der Anerkennungsverfahren geschützt sind und deren Nutzung unter angemessenen lokalen Umständen nicht genug gefördert wird. Außerdem haben die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften ein objektives und unmittelbares Interesse daran, dass diese Unternehmer, die die biologische Vielfalt am besten gewährleisten können und ihre Tätigkeit auf kleinem Raum ausüben, nicht übermäßig betrieblich belastet werden; |
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30. |
spricht sich dafür aus, dass die neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erzeugung und den Vertrieb von Pflanzenvermehrungsmaterial die Möglichkeit der Zertifizierung von organischem Saatgut nach den Kriterien der organischen Erzeugung vorsieht; damit wäre eine an die Umwelt sowie die Entwicklung der Sorten und Populationen angepasste Pflanzenzucht möglich; |
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31. |
hält es ferner im Einklang mit seinen früheren Stellungnahmen für besonders wichtig, bezüglich der genetischen Ressourcen seine Haltung in der Frage der Zulassung und Einfuhr von GVO klar zum Ausdruck zu bringen und solche Fälle nur in Ausnahmefällen zuzulassen, vor allem was die Vereinbarkeit mit der Strategie zur Erhaltung der genetischen Ressourcen angeht; |
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32. |
besteht folglich auf einer strengen Anwendung des Vorsorgeprinzips bei der Zulassung und Einführung genetisch veränderter Organismen. Gleichzeitig müssen auf jeder institutionellen Ebene Koexistenzmaßnahmen verabschiedet werden, die einen angemessenen Schutz jedes landwirtschaftlichen Gebiets und insbesondere der ökologisch empfindlichsten Gebiete ermöglichen, indem insbesondere eine punktuelle Bewertung der Risiken für die biologische Vielfalt vorgenommen wird. |
Brüssel, den 26. Juni 2014.
Der Präsident des Ausschusses der Regionen
Michel LEBRUN