24.3.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/42


P7_TA(2014)0066

Kleine landwirtschaftliche Betriebe

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2014 zur Zukunft kleiner landwirtschaftlicher Betriebe (2013/2096(INI))

(2017/C 093/08)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis der in Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ausgeführten Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere der Ziele, „die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern“ und „der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten“,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (1), insbesondere Artikel 32 und Artikel 61 über Umverteilungsprämien bzw. Kleinlandwirtreglungen,

unter Hinweis auf die Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates (2), insbesondere Artikel 7 und Artikel 19 über thematische Teilprogramme bzw. die Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe und sonstiger Unternehmen,

in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 3. Mai 2011 mit dem Titel „Lebensversicherung und Naturkapital: Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020“ (COM(2011)0244),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 7. September 2010„Gerechte Einnahmen für Landwirte: Die Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette in Europa verbessern“ (3),

unter Hinweis auf die von der Fachabteilung B (Struktur- und Kohäsionspolitik) des Europäischen Parlaments durchgeführte Studie „Semisubsistenz-Landwirtschaft — ihre Werte und Entwicklungsrichtungen“,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A7-0029/2014),

A.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe in Europa dem ständigen demografischen, kommerziellen und technologischen Druck standhalten müssen, was zum schrittweisen Abbau landwirtschaftlicher Betriebe und zum Bevölkerungsschwund in Dörfern in ländlichen Gebieten führt, sowie dazu, dass kleine Tierhaltungsbetriebe massenweise aufgegeben und bestimmte gebietsspezifische Produkte nicht länger angebaut werden;

B.

in der Erwägung, dass diese kleinen Betriebe ein soziales Landwirtschaftsmodell darstellen, das auch heute noch in der EU am weitesten verbreitet ist und dass sie mit anderen Landwirtschaftsmodellen, die stärker auf die großen Märkte abzielen, koexistieren können und müssen;

C.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe nicht nur eine Produktionsfunktion erfüllen, sondern auch wesentliche Funktionen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von öffentlichen Gütern übernehmen: im Bereich Natur und Landschaft, indem sie zur Erhaltung der charakteristischen Landschaft europäischer Dörfer sowie der biologischen Vielfalt der ländlichen Gebiete beitragen, im Bereich Gesellschaft, indem sie Millionen von Menschen in Europa den Lebensunterhalt sichern und der Armut vorbeugen sowie eine Reserve an Arbeitskräften für die Industrie und andere Wirtschaftszweige wie den Fremdenverkehr sicherstellen, und im Bereich Kultur, indem sie wunderschöne Traditionen, Volksbräuche und andere immaterielle historische Güter pflegen sowie regionale und traditionelle Produkte herstellen;

D.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe gute Voraussetzungen für eine umweltfreundlich gestaltete und auf das Wohl der Tiere ausgerichtete Landwirtschaft schaffen;

E.

in der Erwägung, dass der Bevölkerungsschwund und die Landflucht die Rahmenbedingungen im ländlichen Raum und somit die Lebensqualität und Arbeitsbedingungen der Landwirte erheblich beeinträchtigen und für den Erhalt oder die Aufgabe eines kleinen Betriebs oft entscheidend sind; in der Erwägung, dass die Schaffung nachhaltiger Perspektiven für insbesondere junge Menschen im ländlichen Raum die Zukunft kleiner landwirtschaftlicher Betriebe maßgeblich beeinflusst;

F.

in der Erwägung, dass in manchen Gebieten durch die Existenz und das Überleben kleiner landwirtschaftlicher Betriebe Einkommensquellen sichergestellt werden und der Bevölkerungsschwund eingedämmt wird;

G.

in der Erwägung, dass die Marktpreise großen Schwankungen unterliegen, die oftmals noch dadurch verstärkt werden, dass Zwischenhändler die Preise diktieren, indem sie die schwache Position der Erzeuger ausnutzen;

H.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe in der Regel flexibler sind und sich einfacher an krisenbedingte Ereignisse auf dem Markt anpassen;

I.

in der Erwägung dass viele kleine Betriebe spezialisiert sind und sich zu Erzeugerorganisationen zusammenschließen und damit zu Recht den Anspruch erheben, gleichberechtigt mit größeren Betrieben für den Lebensmittelmarkt zu produzieren;

J.

in der Erwägung, dass die Probleme der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe eines umfassenderen Ansatzes bedürfen; in der Erwägung, dass dabei die Unterstützung möglicher alternativer Einkommensquellen und die Perspektive von Diversifizierungen sowie die Schaffung von nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen in ländlichen Gebieten eine Schlüsselrolle für die Zukunft der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe und die Entwicklung der ländlichen Gebiete spielen;

K.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht ausreichend berücksichtigt werden, was unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass die Förderstruktur im Rahmen der GAP überwiegend auf der Fläche und bisherigen Produktion basiert und damit nicht angemessen auf die Situation und Funktion dieser Betriebsform reagieren kann, dass manche Mitgliedstaaten Mindestförderschwellen in der zweiten Säule festlegen, und dass die Mitgliedstaaten keine Durchführungsbestimmungen einführen, die die Bedürfnisse dieser Betriebe berücksichtigen;

L.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe Schwierigkeiten haben, finanzielle Unterstützung zu bekommen, was unter anderem daran liegt, dass der Zugang zu Finanzmitteln aus Programmen der EU durch das Fehlen von Eigenkapital und/oder der nötigen Kapazität erschwert wird, sowie daran, dass sie eine schlechte Bonität haben oder gar nicht kreditwürdig sind;

M.

in der Erwägung, dass die kleinen Betriebe der Regionen in äußerster Randlage angesichts des doppelten Drucks, unter dem sie ihre Tätigkeit ausüben, ebenfalls besonderer Aufmerksamkeit bedürfen;

N.

in der Erwägung, dass Zu- und Nebenerwerbe für viele kleine landwirtschaftliche Betriebe von großer Wichtigkeit sind;

O.

in der Erwägung, dass bestimmte Arten von kleinen landwirtschaftlichen Betrieben wie etwa diejenigen, die für den eigenen Bedarf produzieren (Subsistenzbetriebe), als Puffer gegen eine vollständige Deprivation fungieren, indem sie zumindest in geringem Umfang Nahrungsmittel- und Einkommensquelle sind;

P.

in der Erwägung, dass Kleinlandwirten in einigen Fällen keine ausreichende verwaltungsrechtliche Unterstützung und keine qualitativ gute Beratung zur Verfügung stehen; in der Erwägung, dass Mitgliedstaaten oftmals unnötige bürokratische Hindernisse aufstellen und einige Kleinwirte nicht über die notwendigen Ressourcen und Erfahrungen verfügen, um die entsprechenden Verwaltungsarbeiten effektiv durchzuführen;

Q.

in der Erwägung, dass landwirtschaftliche Betriebe aufgrund ihrer geografischen Zerstreuung eine viel schlechtere Verhandlungsposition in der Lebensmittelkette haben als andere Marktteilnehmer, was insbesondere für kleine landwirtschaftliche Betriebe spürbar ist;

R.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe eine besondere Rolle bei der Erhaltung der Lebensfähigkeit einiger Regionen spielen, wie von Berggebieten, benachteiligten Gebieten und Gebieten in äußerster Randlage, sowie von jenen Gebieten, in denen aufgrund geografischer und morphologischer Zwänge die Landwirtschaft einer der wenigen, wenn nicht sogar der einzige tragfähige Wirtschaftsbereich ist;

S.

in der Erwägung, dass Einkommensniveaus und Lebensstandards von Familien, die ihren Unterhalt durch die Arbeit in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben verdienen, viel niedriger sind als die der Landwirte, die in großen Betrieben oder anderen Wirtschaftszweigen beschäftigt sind;

T.

in der Erwägung, dass zahlreiche kleinere landwirtschaftliche Betriebe von der Landwirtschaft allein nicht leben können, sondern dass alternative Einkommensquellen zur Existenzsicherung notwendig sind; aber ebenfalls in der Erwägung, dass sich diese kleineren landwirtschaftlichen Betriebe verstärkt an der Rentabilität und Ertragsfähigkeit ihres Betriebes orientieren sollten;

U.

in der Erwägung, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe in vielen Regionen den Lebensunterhalt von Familien sichern, denen es nicht möglich ist, eine andere Einkommensquelle zu finden;

V.

in der Erwägung, dass es keine ausreichenden zuverlässigen Informationen zur Situation der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe und zu den Auswirkungen der GAP-Instrumente auf diesen Sektor gibt und dass kleine Betriebe in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich definiert sind;

W.

in der Erwägung, dass manche kleinere landwirtschaftliche Erzeuger, wie zum Beispiel Imker, entweder kein Land besitzen oder dieses nicht bewirtschaften, was sie daran hindert, in die Regelung für landwirtschaftliche Kleinerzeuger einbezogen zu werden;

X.

in der Erwägung, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Jahr 2014 zum Internationalen Jahr der familienbetriebenen Landwirtschaft erklärt hat;

1.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik und der Vorbereitung der Richtlinien für die Zeit ab dem Jahr 2020 entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, bei denen die spezifischen Bedürfnisse der kleinen familienbetriebenen landwirtschaftlichen Betriebe stärker berücksichtigt werden, da diese einen wichtigen Bestandteil des europäischen Agrarmodells sowie den Kern der multifunktionellen Entwicklung der ländlichen Gebiete und der nachhaltigen Entwicklung der Regionen im Allgemeinen bilden;

2.

fordert die Fortsetzung einer Politik zur Förderung der Konsolidierung landwirtschaftlicher Flächen sowie der Zuteilung von Finanzhilfen an Landwirte, die an der Regelung für Kleinlandwirte teilnehmen und ihre landwirtschaftlichen Flächen definitiv einem anderen Landwirt überlassen haben, als ein wirksames Mittel zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktionsstruktur;

3.

ist der Auffassung, dass das Hauptziel der Umstrukturierungsmaßnahmen nicht in der einfachen Reduzierung der Anzahl kleiner landwirtschaftlicher Betriebe liegen sollte, da die Wettbewerbsfähigkeit größerer Betriebe dadurch nicht erhöht wird; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, angemessene Lösungsvorschläge und Modelle zur Entwicklung der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe zu erarbeiten und dabei die spezifischen Merkmale der Landwirtschaft im jeweiligen Land sowie regionale Unterschiede zu berücksichtigen, ihre Wettbewerbsfähigkeit, Rentabilität und Ertragsfähigkeit zu stärken, das Unternehmertum zu fördern, Arbeitsplätze zu schaffen und den Prozess des Bevölkerungsschwunds in ländlichen Gebieten einzudämmen;

4.

ist der Auffassung, dass der Landflucht und dem Bevölkerungsschwund in ländlichen Gebieten dringend entgegengewirkt werden muss, um kleinen landwirtschaftlichen Betrieben ein entsprechendes Umfeld und somit eine langfristige Perspektive an ihren Standorten bieten zu können; fordert daher die Mitgliedsstaaten auf, auch unter Heranziehung der zur Verfügung stehenden europäischen Mittel aus den entsprechenden Fonds, Infrastruktur, Bildungsangebote, medizinische Versorgung und Pflegemöglichkeiten, Kinderbetreuung, Zugang zu schnellem Internet und Auf- und Ausbau von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum gezielt zu fördern, um die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu gewährleisten; empfiehlt einen Schwerpunkt auf die Schaffung tragfähiger Zukunftsperspektiven für junge, gut ausgebildete Menschen und Frauen zu legen;

5.

ruft zum direkten Verkauf, zum Beispiel zum Verkauf traditioneller Produkte, auf lokalen und regionalen Märkten auf, sowie zur Entwicklung einer Form der nachhaltigen, verantwortungsbewussten Verarbeitung in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben sowie zur Einführung eines unerlässlichen und angemessenen Kontrollsystems; ermutigt die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu, die geltenden Vorschriften betreffend die Lebensmittelsicherheit im Hinblick auf die Verringerung der Belastung und den Abbau von Hemmnissen zu überarbeiten, die diese Vorschriften für die Entwicklung der Verarbeitung und des Verkaufs von Lebensmitteln durch kleine landwirtschaftliche Betriebe verursachen können; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zur Einrichtung einer Plattform zum Austausch von bewährten Verfahren in Bezug auf die Regulierung und Kontrolle der Verarbeitung von Lebensmitteln durch kleine landwirtschaftliche Betriebe auf; ruft darüber hinaus die regionalen Gebietskörperschaften zum verstärkten Einsatz im Bereich der Entwicklung der Infrastruktur des direkten Verkaufs auf, einschließlich lokaler und städtischer Märkte, wodurch den Verbrauchern der Erwerb günstiger, frischer und hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse ermöglicht wird;

6.

ist der Auffassung, dass andere Politikbereiche der Union, einschließlich der Kohäsionspolitik, im Rahmen der GAP ebenfalls in den Lösungsfindungsprozess hinsichtlich der Probleme der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe einbezogen werden müssen, um zur Verbesserung der technischen Infrastruktur sowie des Zugangs zu öffentlichen Diensten in ländlichen Gebieten beizutragen, während Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zur Finanzierung sozialer Aktivitäten in Bezug auf soziale Integration, Bildung, Schulungen und Wissenstransfer benutzt werden sollten; ist darüber hinaus der Auffassung, dass eine zusätzliche Unterstützung durch nationale Ressourcen unter Einhaltung der mit der Kommission vereinbarten Voraussetzungen und ohne Verstoß gegen die Grundsätze des Wettbewerbs zugelassen werden sollte, da diese Betriebe keinen großen Einfluss auf den Markt haben;

7.

lenkt die Aufmerksamkeit auf den Druck, der durch die bevorstehende Liberalisierung des Grundstückmarktes in den neuen Mitgliedstaaten auf die Preise für landwirtschaftliche Flächen ausgeübt wird; weist darauf hin, dass die Kleinlandwirte am stärksten von den steigenden Flächenpreisen betroffen sein werden;

8.

fordert die Mitgliedstaaten auf, mit ihren Bildungssystemen eine geeignete Bildungsinfrastruktur für die Berufsbildung in der Landwirtschaft sicherzustellen;

9.

lenkt die Aufmerksamkeit auf den Druck, der auf die Preise für landwirtschaftliche Flächen infolge der Zersiedelung ausgeübt wird;

10.

begrüßt die Einrichtung des Unterstützungsmechanismus für Kleinlandwirte im Rahmen der ersten Säule der GAP, ist jedoch der Auffassung, dass lediglich die Form des Transfers vereinfacht worden ist, während die niedrigen Direktzahlungsraten keine Entwicklungschancen bieten, und dass die Maßnahmen deshalb immer noch nicht ausreichen, um die Situation der kleinen landwirtschaftlichen Betriebe in der EU zu verbessern; ist der Auffassung, dass eine Lösung eingeführt werden muss, die es kleinen landwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht, mehrjährige Anträge auf Direktzahlungen einzureichen, die ausschließlich im Falle von Änderungen im betreffenden Betrieb aktualisiert werden;

11.

lenkt die Aufmerksamkeit erneut auf die erheblichen Unterschiede zwischen den in den einzelnen Mitgliedstaaten gewährten Agrarsubventionen, die zu Lasten der neuen Mitgliedstaaten gehen;

12.

unterstreicht, dass es aufgrund der Freiwilligkeit der Regelung für kleine landwirtschaftliche Erzeuger in der ersten Säule der GAP notwendig ist, dass alle Förderungsmöglichkeiten für kleine Erzeuger, die in der zweiten Säule der GAP vorgesehen sind, überprüft und angewendet werden;

13.

ist der Auffassung, dass es weiterhin unerlässlich ist, eine wirkungsvolle Art der Unterstützung für jene landwirtschaftlichen Kleinerzeuger zu finden, deren Tätigkeiten und Produkte nicht an den Besitz und die Bewirtschaftung von landwirtschaftlicher Fläche gebunden sind;

14.

fordert die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Finanzierungsinstrumente einzurichten, zum Beispiel in Form von Mikrokrediten, zinsbegünstigten Darlehen, Finanzierungsleasing, Abzahlung der ersten Raten oder Darlehensgarantien; ist darüber hinaus der Auffassung, dass regionale und lokale Gebietskörperschaften in diesen Unterstützungsprozess einbezogen werden sollten;

15.

unterstreicht, dass auch für kleine landwirtschaftliche Betriebe die Anforderungen der guten landwirtschaftlichen Praxis und die europäischen sowie jeweiligen nationalen Bestimmungen insbesondere zur landwirtschaftlichen Produktion und zum Schutz des Verbrauchers und der Umwelt maßgeblich sind und daher eine Mindestqualifikation der Betriebsinhaber unerlässlich ist; fordert die Kommission und die Mitgliedsstaaten in diesem Zusammenhang auf, zu prüfen, wie diese Mindestqualifikation in einer für kleine Betriebe angepassten Form flächendeckend vermittelt werden kann;

16.

fordert dazu auf, die kostenlose Beratung für die Bedürfnisse kleiner landwirtschaftlicher Betriebe besser zu organisieren, die Verfahren hinsichtlich Information, Schulung, Risikobewertung und Gesundheitsüberwachung zu vereinfachen, Informationsaktionen ins Leben zu rufen, bewährte Verfahren im Bereich der kurzen Lebensmittelversorgungskette zu verbreiten und technische Hilfe bei der Beantragung von EU-Unterstützung sicherzustellen sowie eine Beratung, durch die ihre Produktionstätigkeit an das Produktions- und Umweltpotenzial angepasst werden kann;

17.

unterstreicht dabei, dass sich kleine landwirtschaftliche Betriebe in Organisationen, Herstellergruppen oder Genossenschaften zusammenschließen und gemeinsame Marketingprogramme annehmen müssen; ist der Auffassung, dass alle Formen der Kooperationen kleiner landwirtschaftlicher Betriebe in Form von Genossenschaften, Erzeugerorganisationen oder der gemeinsamen Nutzung von Betriebsmittel wie Maschinen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten besonders gefördert sollten;

18.

vertritt die Meinung, dass kleinen landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten, benachteiligten Gebieten sowie in Regionen in äußerster Randlage die Möglichkeit geboten werden sollte, Unterstützung hinsichtlich der Produktion, z. B. für Viehzucht, in Anspruch zu nehmen, wenn sie dabei auch bestimmte Umweltfunktionen erfüllen;

19.

ist der Auffassung, dass es sich bei den landwirtschaftlichen Tätigkeiten mehr denn je um strategische Tätigkeiten handelt, denen von allen Mitgliedstaaten Beachtung geschenkt werden sollte, damit Lösungen für Kleinlandwirte im Hinblick auf die Fortführung ihrer Tätigkeit gefunden werden, sodass ein Gleichgewicht zwischen den Verkaufspreisen der Agrarerzeugnisse und den Produktionskosten herrscht;

20.

ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, auf Kleinbetriebe ausgerichtete Teilprogramme und Maßnahmen in ihre Programme in der ersten und zweiten Säule aufzunehmen; weist darauf hin, dass besonders kleine Betriebe Zu- und Nebenerwerbe beispielsweise im touristischen Bereich erschließen müssen um ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine gut ausgestattete zweite Säule in der GAP und auf Kleinbetriebe abgestimmte ländliche Entwicklungsprogramme besonders wichtig sind;

21.

empfiehlt, den Umfang der Informationsnetze landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) zu erweitern, um die Situation der Kleinbetriebe und die Auswirkungen der GAP auf diese zu untersuchen, und rät dazu, ihre Weiterentwicklung zu planen;

22.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608.

(2)  ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487.

(3)  ABl. C 308 E vom 20.10.2011, S. 22.