9.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 289/19


P8_TA(2014)0060

Beschäftigungsbezogene und soziale Aspekte der Strategie Europa 2020

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2014 zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekten der Strategie Europa 2020 (2014/2779(RSP))

(2016/C 289/03)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 2 und 9 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 19. März 2014 mit dem Titel „Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (COM(2014)0130),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 20. und 21. März 2014,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Juni 2010 zu der Strategie Europa 2020 (1),

unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 13. November 2013 mit dem Titel „Ein Binnenmarkt für Wachstum und Beschäftigung: eine Analyse der erzielten Fortschritte und der verbleibenden Hindernisse in den Mitgliedstaaten — Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2014“ (COM(2013)0785),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. November 2011 zu der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. Juli 2014 zu Jugendbeschäftigung (3),

unter Hinweis auf die Anfragen an den Rat und die Kommission zu beschäftigungsbezogenen und sozialen Aspekte der Strategie Europa 2020 (O-000076/2014 — B8-0035/2014 und O-000077/2014 — B8-0036/2014),

unter Hinweis auf den Entschließungsantrag des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

gestützt auf Artikel 128 Absatz 5 und Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass durch das integrative Konzept der Strategie Europa 2020 der Grundsatz bekräftigt wird, dass intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum nur möglich ist, wenn alle fünf Kernziele erreicht werden;

B.

in der Erwägung, dass die sozialen Auswirkungen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung und die Notwendigkeit, die sozialen Investitionen auf einem angemessenen Niveau zu halten, um Entwicklung und Wachstum zu fördern, trotz des integrativen Konzepts der Strategie Europa 2020 in anderen Politikbereichen nicht ausreichend anerkannt wurden;

C.

in der Erwägung, dass die EU von der Verwirklichung der Kernziele der Strategie Europa 2020 im Bereich Beschäftigung und Reduzierung der Armut weit entfernt ist;

D.

in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquoten seit der Einführung der Strategie Europa 2020 im Jahr 2010 in einigen Mitgliedstaaten beständig angestiegen sind und die Arbeitslosenquote für die EU-28 im Jahr 2014 eine alarmierende Höhe von 10,1 % erreicht hat, wobei 24,6 Millionen Menschen in der Union arbeitslos sind und auch die Anzahl der erwerbstätigen Armen zunimmt; in der Erwägung, dass noch gravierendere Arbeitslosenquoten in den Regionen in äußerster Randlage verzeichnet werden, wo die durchschnittliche Arbeitslosenquote 24 % und die durchschnittliche Jugendarbeitslosenquote 51 % beträgt (4);

E.

in der Erwägung, dass die Anzahl der Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, seit 2008 um 10 Millionen auf über 122,6 Millionen angestiegen ist, sodass jeder Vierte betroffen ist; in der Erwägung, dass auch die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zunehmen; in der Erwägung, dass die durchschnittliche Armutsgefährdungsquote in der EU 24,8 % beträgt, diese Quote für Kinder (bis 18 Jahre) bei 28 % liegt und diese Zahlen seit der Einführung der Strategie Europa 2020 im Jahr 2010 gestiegen sind;

F.

in der Erwägung, dass die Armutsquote bei Menschen mit Behinderungen 70 % über dem Durchschnitt liegt, was teilweise durch ihren eingeschränkten Zugang zur Arbeitswelt bedingt ist;

G.

in der Erwägung, dass weitere 16 Millionen Bürger eine Beschäftigung finden müssen, um das Ziel einer Erwerbsquote von 75 % im Jahr 2020 zu verwirklichen;

H.

in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote in der EU den neuesten Prognosen der Kommission zufolge nur minimal sinken wird, nämlich auf 10,4 % im Jahr 2015;

I.

in der Erwägung, dass hohe Arbeitslosenquoten in der EU mit der schrumpfenden Produktionsbasis in Industrie und Fertigung korrelieren;

J.

in der Erwägung, dass die Reformen fortgesetzt werden müssen, um die Forderungen der Bürger im Bereich der Beschäftigung und der Sozialfürsorge zu erfüllen;

K.

in der Erwägung, dass die Unterschiede bei den Erwerbsquoten zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen zunehmen, was zu einer Polarisierung der EU zwischen dem Kern und der Peripherie und somit langfristig zu einem Risiko erhöhter sozialer Ungleichgewichte führt;

L.

in der Erwägung, dass Artikel 174 AEUV besagt, dass die EU ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts weiterhin entwickeln und verfolgen muss, einschließlich für Gebiete mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen;

M.

in der Erwägung, dass zur Bewältigung der Krise die öffentlichen Ausgaben in bestimmten Mitgliedstaaten gerade zu dem Zeitpunkt empfindlich gekürzt worden sind, als aufgrund der steigenden Arbeitslosenzahlen eine verstärkte soziale Absicherung notwendig wurde; in der Erwägung, dass bei den einzelstaatlichen Haushaltszuweisungen für soziale Sicherheit zusätzliche Kürzungen vorgenommen worden sind, da aufgrund massiver Entlassungen oder Lohnkürzungen die Beitragszahlungen gesunken sind, und damit eine wirkliche Gefahr für das europäische Sozialmodell entstanden ist;

N.

in der Erwägung, dass in Regionen mit schweren natürlichen oder demografischen Nachteilen die Erwerbsquoten oft geringer sind und der Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Bildung und Gesundheitsdiensten beeinträchtigt ist;

O.

in der Erwägung, dass die Jugendarbeitslosigkeit weiterhin zunehmend Grund zur Besorgnis gibt und eine alarmierende Höhe von 23,3 % (EU-Durchschnitt 2013) erreicht hat, und in der Erwägung, dass mehr als 40 % der jungen Menschen befristete Verträge haben und beinahe 25 % in Teilzeit arbeiten;

P.

in der Erwägung, dass Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit auch damit zusammenhängen, dass wirksame Maßnahmen zur Anregung öffentlicher Investitionen in den Bereichen Innovation, Forschung und Entwicklung, Berufsqualifikationen und Fertigkeiten fehlen, die das Wirtschaftswachstum fördern und Größeneffekte auslösen;

Q.

in der Erwägung, dass die Kommission im Februar 2013 das Paket zu Sozialinvestitionen angenommen hat;

R.

in der Erwägung, dass im Rahmen der Strategie Europa 2020 an 13 Mitgliedstaaten länderspezifische Empfehlungen zur Förderung der Beschäftigung von Frauen gerichtet wurden;

S.

in der Erwägung, dass die Steigerung der Erwerbsquote von Frauen in bestimmten Mitgliedstaaten vor allem auf die Zunahme der Teilzeitarbeit zurückzuführen ist; in der Erwägung, dass in Vollzeitäquivalenten gemessen nur 53,5 % der weiblichen Erwerbsbevölkerung in der EU beschäftigt sind; in der Erwägung, dass die Teilzeit-Erwerbsquote von Frauen im Jahr 2012 bei 32,9 % lag, die von Männern dagegen bei 8,4 %;

T.

in der Erwägung, dass aus dem Europäischen Sozialfonds Bemühungen zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, mit einem besonderen Schwerpunkt auf Jugendlichen, unterstützt werden; in der Erwägung, dass das von Jean-Claude Juncker versprochene 300 Mrd. EUR umfassende Investitionspaket für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 eingesetzt werden sollte; in der Erwägung, dass der Verringerung der Armut und der Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte;

U.

in der Erwägung, dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2014 betont hat, dass sich die Arbeitslosigkeit in der EU derzeit auf einem inakzeptabel hohen Niveau befindet, und sich dementsprechend auf eine strategische Agenda mit einem ausgeprägten Schwerpunkt auf Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit geeinigt hat;

V.

in der Erwägung, dass sich die EU in Bezug auf das Ziel der Quote früher Schulabbrecher zwar auf Kurs befindet, dass es aber immer noch große Unterschiede zwischen den Schulabbrecherquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten gibt; in der Erwägung, dass sich die Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen durch die Reduzierung der Schulabbrecherquoten verbessern wird;

W.

in der Erwägung, dass die Einkommensungleichheit zugenommen hat, wobei die oberen 20 % im Jahr 2012 5,1 Mal so viel verdient haben wie die unteren 20 %, was ein weiterer Indikator für die zunehmende soziale Divergenz innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten ist; in der Erwägung, dass eine solche Zunahme der Ungleichheit zu dem Risiko führt, dass Gesellschaften in Europa destabilisiert werden, und somit durch wachstumsfördernde Maßnahmen im Bereich Beschäftigung und Zugang zu öffentlichem Wissen und durch die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze bekämpft werden muss;

X.

in der Erwägung, dass der Gleichstellung der Geschlechter und auf Frauen ausgerichteten politischen Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, um die Kernziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf Beschäftigung und Verringerung der Armut zu verwirklichen und die anhaltenden geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Arbeitslosigkeit und Armut zu beseitigen;

Y.

in der Erwägung, dass demografische Herausforderungen und alternde Bevölkerungen sich weiterhin auf die Fähigkeit der Mitgliedstaaten auswirken werden, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen;

Z.

in der Erwägung, dass die Kommission auf das Vorhandensein von makroökonomischen Ungleichgewichten und Unterschieden zwischen den Arbeitsmärkten der Mitgliedstaaten, insbesondere in Bezug auf Jugendarbeitslosigkeit, hinweist;

Aa.

in der Erwägung, dass eine Zunahme des Wirtschaftswachstums für sich allein noch keine Garantie für mehr angemessene Arbeitsplätze, eine Reduzierung der Armut oder eine Verringerung der sozialen Ungleichheiten ist, sondern dass angemessene politische Entscheidungen erforderlich sind, um diese Ziele zu verwirklichen;

Ab.

in der Erwägung, dass Sozial-, Beschäftigungs-, Fiskal- und Wirtschaftspolitik zwar sehr eng miteinander verknüpft sind, dass der Ausschuss für Sozialschutz, der Beschäftigungsausschuss, der Ausschuss für Wirtschaftspolitik und der Wirtschafts- und Finanzausschuss diese Fragen jedoch immer noch relativ isoliert behandeln, wodurch eine integrierte Politikgestaltung beeinträchtigt wird;

1.

bedauert, dass der Schwerpunkt der derzeitigen Politik weiterhin ausschließlich auf dem Wirtschaftswachstum liegt, ohne dass die Notwendigkeit eines integrativen, rechtebasierten und nachhaltigen Ansatzes anerkannt wird; betont, dass Wachstumsvorteile an die gesamte Gesellschaft weitergegeben werden müssen, damit diese nachhaltig wird;

2.

bedauert, dass die bisher im Rahmen der jährlichen Zyklen des Europäischen Semesters verabschiedeten Jahreswachstumsberichte und länderspezifischen Empfehlungen nicht ausreichend auf die Ziele der Strategie Europa 2020 in Bezug auf Beschäftigung, Reduzierung der Armut und Bildung abgestimmt wurden; bedauert, dass die Bedeutung der Systeme der sozialen Sicherheit als wesentliche Instrumente für die Stabilisierung der Wirtschaft sowie der Gesellschaft und für die Reduzierung von Armut nicht ausreichend berücksichtigt wird; fordert entschiedenere Bemühungen, die politischen Maßnahmen auf EU-Ebene zu leiten und zu koordinieren, um zur Stärkung des Binnenmarkts beizutragen, damit die Hemmnisse für seine Leistungsfähigkeit beseitigt werden und sein Potenzial für die Anregung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgeschöpft wird; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 in den zukünftigen länderspezifischen Empfehlungen Priorität erhält;

3.

würdigt die laufenden Arbeiten zum Thema „Über das Wachstum hinaus“, wie sie beispielsweise in den Bemühungen des italienischen Ratsvorsitzes zum Ausdruck gekommen sind, und ist der Ansicht, dass dies zur Überarbeitung der Strategie Europa 2020 beitragen sollte; bekräftigt seinen Standpunkt, den es in seiner Entschließung vom 8. Juni 2011 mit dem Titel „BIP und mehr — Die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel“ (5) zum Ausdruck gebracht hat;

4.

fordert, dass Lernen durch Leistungsvergleiche in der Politik der Mitgliedstaaten zu einem obligatorischen Grundsatz der Strategie Europa 2020 wird, insbesondere in Bezug auf den europäischen Arbeitsmarkt; ist der Ansicht, dass dies die Umsetzung einer wirksamen Beobachtung und Erfassung der Modelle und Methoden bewährter Verfahren in Europa mit Schwerpunkt auf der Verringerung der Arbeitslosenquoten, insbesondere unter Jugendlichen, umfassen sollte; fordert, dass auf dieser Grundlage ein Leistungsvergleich und eine Rangfolge einschlägiger einzelstaatlicher Beispiele erstellt werden, die zu konkreten politischen Folgen führen, welche alle Mitgliedstaaten aus diesen Erkenntnissen ziehen;

5.

fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der EU-Ziele in ihre eigenen einzelstaatlichen Ziele eine ehrgeizigere und klarere Vorgehensweise zu wählen; fordert insbesondere, das Ziel für Beschäftigung, Reduzierung der Armut und Bildung nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselt werden, um Leistungsvergleiche zu erleichtern;

6.

sieht die Verwirklichung der Zielvorgaben für die Reindustrialisierungsziele als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der EU an und ist der Ansicht, dass durch die Wiederbelebung einer wirklichen europäischen Industriepolitik das Wachstum gefördert und neue hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden könnten;

7.

fordert die Einführung eines dualen Ausbildungssystems, das auf nationaler oder regionaler Ebene flexibel gehandhabt werden kann, und die Schaffung einer effizienten Arbeitsvermittlung, die eng mit dem europäischen Netzwerk verbunden ist; fordert außerdem die Anwendung von Konzepten für wahrhaft lebenslanges Lernen und Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, um die Qualifikation älterer Arbeitnehmer zu verbessern;

8.

verweist auf die Bedeutung der Sozialpartner für die Arbeitsmarktpolitik und betont, dass die Konsultation der Sozialpartner ein integraler Bestandteil des Verfahrens sein sollte; fordert daher den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Beteiligung der Sozialpartner zu erhöhen, um die erfolgreiche Umsetzung der Strategie Europa 2020 sicherzustellen;

9.

fordert eine Plattform der Sozialpartner, auf der die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereint werden;

10.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, dafür zu sorgen, dass jede Erhöhung der Erwerbsquote auf eine Erhöhung der Anzahl hochwertiger Arbeitsplätze in der europäischen Wirtschaft zurückzuführen ist;

11.

bedauert, dass die Zunahme der Erwerbsquoten teilweise auf prekäre Beschäftigungsformen wie Nullstundenverträge, Scheinselbstständigkeit und unfreiwillige Teilzeitarbeit zurückzuführen ist; ist besorgt darüber, dass solche Arbeitsplätze den Arbeitnehmern keine angemessenen Lebensbedingungen und Arbeiterrechte bieten;

12.

betont, dass die Qualität der Arbeitsplätze wichtig ist, um mehr Menschen in Beschäftigung zu bringen und es ihnen zu ermöglichen, länger zu arbeiten, und somit ein entscheidender Faktor für die Verwirklichung des Beschäftigungsziels der Strategie Europa 2020 ist; ist daher der Ansicht, dass bei Beschäftigungsindikatoren nicht nur die Anzahl der Menschen, die Beschäftigung finden, sondern auch die Qualität der Arbeit berücksichtigt werden muss, um ein umfassendes Bild der nationalen Arbeitsmärkte zu liefern;

13.

ist der Ansicht, dass alle Mitgliedstaaten nationale Berichte über ihre jährlichen Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 einreichen sollten; fordert die Kommission darüber hinaus auf, einen jährlichen Fortschrittsbericht über die Umsetzung der Strategie Europa 2020 und aller Kernziele vorzulegen;

14.

begrüßt den ersten Einsatz des Scoreboards beschäftigungs- und sozialpolitischer Indikatoren im diesjährigen Zyklus; fordert die Aufnahme zusätzlicher Indikatoren, beispielsweise in Bezug auf Kinderarmut, Zugang zu Gesundheitsversorgung und Obdachlosigkeit; fordert eine zusätzliche Analyse der Merkmale der in Armut lebenden Bevölkerungsteile der Mitgliedstaaten, damit die politischen Bemühungen gezielter eingesetzt werden können; fordert die Mitgliedstaaten und die EU auf, das Scoreboard als Frühwarnmechanismus im Hinblick auf die Entwicklung geeigneter Strategien zu nutzen;

15.

fordert, dass innerhalb der Strategie für einen Ausgleich zwischen den finanziellen und wirtschaftlichen Prioritäten und starken sozialen Prioritäten gesorgt wird, um zu gewährleisten, dass sozialpolitische Maßnahmen ermöglicht werden; betont, dass beschäftigungsbezogene und soziale Erwägungen im Verfahren des Europäischen Semesters das gleiche Gewicht bekommen sollten wie makroökonomische; fordert außerdem die Organisation gemeinsamer Sitzungen zwischen dem EPSCO- und dem ECOFIN-Rat, damit ein in sich schlüssiger Standpunkt erreicht wird;

16.

ist der Ansicht, dass das Ziel der Schaffung hochwertiger Beschäftigung und Arbeitsplätze sowie Ressourceneffizienz innerhalb der Leitinitiativen von Europa 2020 wirksamer und sichtbarer werden muss, insbesondere innerhalb der Initiativen Ressourcenschonendes Europa, Innovationsunion, Digitale Agenda und Industriepolitik, unter anderem durch die Aufnahme quantifizierbarer Beschäftigungsindikatoren in die einschlägigen Anzeiger;

17.

sieht es außerdem als wichtig an, dass die im Scoreboard enthaltenen beschäftigungsbezogenen und sozialen Indikatoren bei zukünftigen Verfahren systematisch zwischen Frauen und Männern unterscheiden;

18.

fordert den Europäischen Rat auf, die Reform der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) dringend abzuschließen, insbesondere durch die Vorabkoordinierung wesentlicher zukünftiger wirtschaftlicher Reformpläne, die Beurteilung ihrer sozialen Folgen sowie entsprechende Solidaritätsmechanismen; fordert, dass eine solche Koordinierung durch eine umfassende Ex-ante- und Ex-post-Beurteilung der sozialen und geschlechtsbezogenen Folgen unterstützt wird;

19.

weist darauf hin, dass nach Angaben von Eurofound die Kosten für NEET (entgangenes Einkommen, entgangene Steuereinnahmen und erhöhte Ausgaben für Sozialtransfers) in der EU von 153 Mrd. EUR im Jahr 2011 auf 162 Mrd. EUR im Jahr 2012 gestiegen sind und dass nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) insgesamt 21 Mrd. EUR benötigt werden, um zur Lösung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit im Euro-Währungsgebiet beizutragen; ist daher der Ansicht, dass eine Aufstockung der EU-Mittel erforderlich ist, um das Ziel der Strategie Europa 2020, eine Erwerbsquote von 75 %, zu erreichen; betont, dass ein Vorziehen von Mitteln keine zusätzlichen Mittel bedeutet und das Risiko mit sich bringt, dass Mittel vor allem am Anfang bereitgestellt werden, wenn die Inanspruchnahme gering ist, und auslaufen, wenn die Inanspruchnahme hoch ist, was die Arbeit für die Projektbegünstigten vor Ort erschwert und unvorhersehbar macht; ist außerdem der Ansicht, dass umfassende und präzise Leitlinien der Kommission an die Mitgliedstaaten und deren Arbeitsvermittlungen bezüglich der Förderfähigkeit ihrer Programme im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative benötigt werden;

20.

ist der Ansicht, dass sich die Mitgliedstaaten besser auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts einstellen müssen, insbesondere, indem für enge Verbindungen zwischen der Welt der Bildung und der Arbeitswelt gesorgt wird,

21.

fordert die Kommission auf, den Europäischen Sozialfonds und andere europäische Struktur- und Investitionsfonds stärker auf die politischen Prioritäten der Strategie Europa 2020 abzustimmen, um ihre Rolle als finanzielle Stützen der Strategie zu betonen;

22.

betont, dass die Umsetzung der Jugendgarantie überwacht werden muss, damit die Mitgliedstaaten für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden können, zu denen sie sich mit der Empfehlung zur Jugendgarantie verpflichtet haben;

23.

legt den Mitgliedstaaten nahe, zur Erreichung des Ziels einer Erwerbsquote von 75 % die Führungs- und Managementqualifikationen ebenso wie die unternehmerischen Fähigkeiten von jungen Menschen zu verbessern, damit Unternehmensgründungen die neuen Märkte nutzen und somit ihr Wachstumspotential ausschöpfen können, so dass junge Menschen Arbeitgeber und nicht nur Arbeitnehmer werden können;

24.

begrüßt die Annahme der Programme der Jugendbeschäftigungsinitiative einiger Mitgliedstaaten; betont, dass der Betrag von 6 Mrd. EUR nicht ausreicht, um das Problem der Jugendarbeitslosigkeit in der EU zu lösen; fordert die Kommission daher auf, die Frage der Finanzierung für den Zeitraum nach 2014-2015 zu lösen;

25.

begrüßt die Ankündigung eines umfassenden Investitionsprogramms zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch den Präsidenten der Kommission, Jean-Claude Juncker; betont die Notwendigkeit erhöhter Investitionen (in Infrastruktur, Forschung und Entwicklung, grüne Arbeitsplätze, Innovationen und die Vollendung des digitalen Binnenmarkts), die darauf abzielen, im Einklang mit den Investitionen der Strategie Europa 2020 Arbeitsplätze zu erhalten und zu schaffen, und bei denen nicht nur der Einsatz berücksichtigt wird, sondern wirkliche politische Ergebnisse; betont, dass solche Investitionen mit Blick auf einen längerfristigen Nutzen gezielt für hochwertige Infrastruktur für formelle und informelle Ausbildung sowie für die Beseitigung von Hindernissen eingesetzt werden könnten, um den gleichberechtigten Zugang zu verbessern; regt an, diese Investitionen mit konkreten beschäftigungs- und armutsbezogenen Zielen zu verknüpfen, da Investitionen in Bereichen wie hochwertige öffentliche Dienstleistungen auch wichtig sind, um die Ziele einer integrativen Gesellschaft zu erfüllen;

26.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Regionen in äußerster Randlage besonders zu berücksichtigen, da ihre natürlichen Nachteile, einschließlich ihrer Abgelegenheit, geografischen Zersplitterung, anfälligen Volkswirtschaften und natürlichen Einschränkungen, zu erhöhter Ungleichheit bei Beschäftigungsmöglichkeiten, Praktika und Ausbildung für ihre Bevölkerung führen; betont, dass diese Regionen daher spezifischer verstärkter Mechanismen für die Umsetzung von Investitionsprogrammen bedürfen, damit die Ziele der Strategie Europa 2020 verwirklicht werden und sie ihr Potenzial in Bezug auf wirtschaftliche und soziale Entwicklung entfalten können;

27.

fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf Sektoren mit einem großen Potenzial für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu konzentrieren, beispielsweise den grünen Sektor, den weißen Sektor und IKT;

28.

empfiehlt, dass man sich im Rahmen eines neuen Investitionsprogramms zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit konzentrieret, die heutzutage eines der schwerwiegendsten Probleme in der EU ist; ist der Ansicht, dass zu diesem Zweck weitere Mittel für Erasmus für junge Unternehmer zugewiesen werden sollten, um Jugendunternehmertum und Jugendmobilität als effiziente Möglichkeit zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit, Armut und sozialer Ausgrenzung wirksamer zu unterstützen;

29.

fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in den Rahmen von Europa 2020 eine Gleichstellungskomponente aufzunehmen, damit die Fortschritte bei der Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Beschäftigungsquote gemessen und politische Maßnahmen aus dem Jahreswachstumsbericht in die länderspezifischen Empfehlungen übertragen werden können;

30.

bekräftigt seine Forderung nach der Umsetzung des Pakets zu Sozialinvestitionen, einschließlich folgender Aspekte: der Mitteilung zum Thema „Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt“, der Empfehlung „Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen“, der Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen zu Daten zur demografischen und gesellschaftlichen Entwicklung, zur aktiven Integration von Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind, zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, zur Langzeitpflege in alternden Gesellschaften, zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit in der Europäischen Union, zu Investitionen in die Gesundheit und zu Sozialinvestitionen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds;

31.

stellt fest, dass sich der Zeitplan und die Verfahren des Europäischen Semesters in einer Weise entwickelt haben, die dem Parlament keine offizielle Rolle im Zyklus und somit keine ausreichende Zeit für Beratungen vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates einräumt;

32.

fordert die Mitgliedstaaten auf, unnötigen Verwaltungsaufwand und Bürokratie für Selbstständige, Mikrounternehmen und KMU zu beseitigen und die Bedingungen für Start-up-Unternehmen zu erleichtern;

33.

betont, dass die Steuerbelastung von der Arbeit auf andere Formen nachhaltiger Besteuerung verlagert werden muss, um das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern;

34.

fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Mechanismen für berufliche Mobilität, insbesondere das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität EURES und die öffentlichen Arbeitsvermittlungen, zu fördern und zu verbessern, um Beschäftigung und Jugendbeschäftigung zu steigern;

35.

stellt fest, dass die Ziele der Strategie Europa 2020 noch lange nicht verwirklicht sind, und ist der Ansicht, dass im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele striktere Maßnahmen getroffen werden sollten, um den jetzigen Rückstand aufzuholen; fordert die Kommission daher auf, als Teil der Halbzeitbewertung ein Verfahren der öffentlichen Konsultation für die Überarbeitung des Europäischen Semesters einzuleiten, um seine Wirksamkeit und Legitimität zu verbessern, da das Verfahren des Semesters die Verwirklichung der Strategie Europa 2020 unterstützen sollte;

36.

bedauert, dass der Europäische Rat in seinen ersten Gesprächen zur Beurteilung der Strategie Europa 2020 am 21./21. März 2014 nicht auf das Kernziel der Armutsreduzierung eingegangen ist;

37.

fordert die Kommission auf, eine Strategie auszuarbeiten, durch die die Mitgliedstaaten durch integrierte Maßnahmen und angemessene Sozialinvestitionen bei der Bekämpfung der Obdachlosigkeit unterstützt werden;

38.

betont, dass eine Zunahme der Ungleichheit, wie sie derzeit in der EU stattfindet und von den im Rahmen des Semesters Bericht erstattenden Ländern dokumentiert wird, beträchtliche Risiken für die Demokratie mit sich bringt; verweist auf Warnungen des IWF und der IAO, dass ein weiterer Anstieg der Ungleichheit in der EU unsere Gesellschaften destabilisieren könnte; bekräftigt seine Forderung nach ehrgeizigeren Zielen und präziseren und objektiveren Formen der Messung im Hinblick auf die Reduzierung von Ungleichheit, Armut und sozialer Ausgrenzung sowohl innerhalb als auch zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere angesichts der zunehmenden sozialen Divergenzen in einigen Mitgliedstaaten;

39.

fordert die Mitgliedstaaten auf, dringend Maßnahmen zu greifen, um den Trend steigender Quoten der Gefährdung durch Armut und soziale Ausgrenzung umzukehren, um das Kernziel der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen, die Anzahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen zu senken;

40.

fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zum Arbeitsmarkt und angemessenen Sozialschutz für die schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft zu garantieren;

41.

fordert die Kommission auf, neue konkrete Maßnahmen in den Bereichen Bildungs- und Innovationspolitik zu ergreifen, um die Komplementarität zwischen Wachstum und der Bekämpfung von Ungleichheit zu stärken;

42.

fordert, dass bei der Halbzeitbewertung der Strategie Europa 2020 ein Teilziel für die Reduzierung der Kinderarmut festgelegt wird;

43.

fordert daher, dass objektive Indikatoren für „Armut“ zur Messung der Armut in den Mitgliedstaaten verwendet werden, um die von Ausgrenzung bedrohten Menschen zu ermitteln;

44.

verweist jedoch darauf, dass die Erfahrung sozialer Ausgrenzung durch einen Armutsindikator nicht direkt erfasst wird, und fordert daher eine verbesserte Messung der wahrgenommenen sozialen Ausgrenzung, um besser zu verstehen, welche Gründe es für soziale Ausgrenzung gibt und welche Gruppen besonders betroffen sind;

45.

erkennt an, dass die Mitgliedstaaten gemäß dem Subsidiaritätsprinzip für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 verantwortlich sind, während die EU sie bei ihren Maßnahmen unterstützen muss; ist der Ansicht, dass der Prozess über Peer Review und den Austausch bewährter Verfahren das Potenzial bietet, die Mitgliedstaaten bei der Durchführung der notwendigen Strukturreformen, der Steigerung der Arbeitsmarktflexibilität und der Schaffung der Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Unternehmen Arbeitsplätze schaffen können, zu unterstützen; hebt jedoch die Bedeutung frühzeitiger Maßnahmen der Mitgliedstaaten hervor, da das Unterlassen von Maßnahmen ernsthafte Folgen für die EU haben würde; fordert die Beteiligung der nationalen Parlamente und der lokalen und regionalen Behörden an der Konzeption und Umsetzung der nationalen Reformprogramme, auch durch Verfahren der Governance auf mehreren Ebenen;

46.

bedauert, dass der für 2014-2020 angenommene Mehrjährige Finanzrahmen mit einer Haushaltszuweisung von 960 Mrd. EUR die erste Nettoreduzierung des EU-Haushalts darstellt; ist der Ansicht, dass der MFR nicht ausreicht, um die Verwirklichung der beschäftigungsbezogenen und sozialen Ziele der Strategie Europa 2020 zu unterstützen; ist daher der Ansicht, dass der Halbzeitbewertung des MFR entscheidende Bedeutung zukommt, um die Ausgaben der EU im Hinblick auf einen arbeitsplatzintensiven Wirtschaftsaufschwung strategisch neu auszurichten;

47.

verweist auf die Rolle des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, um zu überwachen, dass die Mittel des Europäischen Sozialfonds effektiv verwendet werden, nicht zuletzt die für soziale Integration zur Verfügung stehenden 20 %, und zu prüfen, wie die Mitgliedstaaten diese Investitionsressource für die Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 wirksam genutzt haben;

48.

betont, dass die Ziele in Bezug auf Beschäftigung, Reduzierung der Armut und Bildung genauer überwacht werden müssen und schneller vergleichbare Statistiken erstellt werden müssen; fordert daher Echtzeit-Arbeitslosenzahlen und Indikatoren für von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohte Personen, insbesondere auf NUTS-3-Ebene, um die tatsächliche Lage auf den einzelstaatlichen Arbeitsmärkten zu beurteilen;

49.

fordert die Kommission auf, anlässlich der Halbzeitbewertung der Strategie Europa 2020 ein spezifisches Jugendbeschäftigungsziel und/oder eine spezifische integrierte Leitlinie zu Jugendbeschäftigung zu erstellen;

50.

fordert, dass zweckdienliche Konsultationen der Zivilgesellschaft zusätzlich zu Konsultationen der Sozialpartner zu einem systematischen Element der Strategie Europa 2020 in allen Verfahrensstadien werden; fordert die Kommission auf, Leitlinien für ein solches Verfahren zu erarbeiten;

51.

betont, dass eine ernsthafte Konsultation von Interessenträgern der Zivilgesellschaft nicht nur die demokratische Legitimität des Verfahrens und die Chancen, dass Reformen von Bürgern als akzeptabel angesehen und erfolgreich umgesetzt werden, erhöhen würde, sondern auch die faktengesicherte Grundlage für die Beurteilung von Reformen stärken könnte; ist der Ansicht, dass der Jahreskonvent gegen Armut und soziale Ausgrenzung zu diesem Zweck enger mit dem Europäischen Semester abgestimmt werden sollte;

52.

fordert die Kommission auf, das Ergebnis der laufenden öffentlichen Konsultation zu berücksichtigen, bevor sie konkrete Vorschläge für die Halbzeitüberprüfung der Strategie veröffentlicht; fordert außerdem nachdrücklich, dass das Parlament vor der Verabschiedung endgültiger Beschlüsse konsultiert wird;

53.

fordert ehrgeizige Ansätze zur Verwirklichung der Ziele für Klimawandel und Energienachhaltigkeit, da diese ein integraler Bestandteil von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum sind;

54.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, den nationalen Parlamenten und dem Europäischen Rat zu übermitteln.


(1)  ABl. C 236 E vom 12.8.2011, S. 57.

(2)  ABl. C 153 E vom 31.5.2013, S. 57.

(3)  Angenommene Texte P8_TA(2014)0010.

(4)  Eurostat, Quartalsbericht über die Beschäftigungssituation und die soziale Lage in der EU, September 2014.

(5)  ABl. C 380 E vom 11.12.2012, S. 81.