23.12.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 482/117


P7_TA(2014)0038

Verkauf der Unionsbürgerschaft

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Januar 2014 zum Verkauf der Unionsbürgerschaft (2013/2995(RSP))

(2016/C 482/16)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf die Artikel 4, 5, 9 und 10 des Vertrags über die Europäische Union,

gestützt auf Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 110 Absätze 2 und 4 seiner Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass von allen Mitgliedstaaten erwartet wird, dass sie bei der Wahrung der gemeinsamen Werte und Errungenschaften der Union verantwortungsvoll handeln, und in der Erwägung, dass diese Werte und Errungenschaften von unschätzbarem Wert sind und ihr Wert nicht beziffert werden kann;

B.

in der Erwägung, dass eine Reihe von Mitgliedstaaten Regelungen eingeführt haben, die direkt oder indirekt den Verkauf der Unionsbürgerschaft an Drittstaatsangehörige vorsehen;

C.

in der Erwägung, dass immer mehr Mitgliedstaaten vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige vergeben, die im jeweiligen Mitgliedstaat Investitionen tätigen;

D.

in der Erwägung, dass in einigen Mitgliedstaaten ein ständiges Aufenthaltsrecht mit Zugang zum gesamten Schengen-Raum erworben werden kann; in der Erwägung, dass in bestimmten Mitgliedstaaten Schritte unternommen werden, die zum tatsächlichen Verkauf der Staatsbürgerschaft dieses Mitgliedstaats führen könnten;

E.

in der Erwägung, dass diese Investitionsprogramme in manchen Fällen negative Begleiterscheinungen haben könnten, wie etwa Verzerrungen auf den heimischen Immobilienmärkten;

F.

in der Erwägung, dass insbesondere die maltesische Regierung vor kurzem Schritte zur Einführung einer Regelung zum unverhohlenen Verkauf der maltesischen Staatsbürgerschaft unternommen hat, was automatisch den unverhohlenen Verkauf der Unionsbürgerschaft ohne jegliche Anforderung an den Wohnsitz mit sich bringt;

G.

in der Erwägung, dass ein solcher unverhohlener Verkauf der Unionsbürgerschaft das gegenseitige Vertrauen erschüttert, auf dem die Union gegründet ist;

H.

in der Erwägung, dass Unionsbürger insbesondere das Recht haben, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, unabhängig von ihrem Wohnort in der EU zu denselben Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament auszuüben und außerhalb der EU unter den gleichen Bedingungen wie die Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats den diplomatischen und konsularischen Schutz eines anderen Mitgliedstaats in Anspruch zu nehmen, wenn ihr Land keine Vertretung hat;

I.

in der Erwägung, dass die EU auf dem gegenseitigen Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten gegründet ist, das das Ergebnis jahrelanger Bemühungen um allmähliche Fortschritte und des Wohlwollens der Mitgliedstaaten sowie der Union als Ganzem ist;

J.

in der Erwägung, dass auch Bedenken in Bezug auf kriminellen Missbrauch dieser Investitionsprogramme etwa zur Geldwäsche laut wurden;

K.

in der Erwägung, dass auch Bedenken hinsichtlich möglicher Diskriminierungen bestehen, da diese Praktiken der Mitgliedstaaten nur den reichsten Drittstaatsangehörigen den Erwerb der Unionsbürgerschaft ermöglichen, ohne dass auch andere Kriterien berücksichtigt werden;

L.

in der Erwägung, dass es nicht klar ist, ob die maltesischen Bürger wirklich von dieser neuen Politik profitieren werden, beispielsweise durch die Erhebung von Steuern, da die betroffenen ausländischen Investoren keine Steuern zahlen müssen; unter Hinweis darauf, dass die Staatsbürgerschaft nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Verantwortung verbunden ist;

M.

in der Erwägung, dass die Unionsbürgerschaft eine der größten Errungenschaften der EU ist, und in der Erwägung, dass den EU-Verträgen zufolge Fragen des Aufenthaltsrechts und der Staatsbürgerschaft unter die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen;

1.

äußert seine Besorgnis, dass diese Art des Erwerbs der maltesischen Staatsbürgerschaft sowie alle anderen nationalen Programme, die den direkten oder unverhohlenen Verkauf der Unionsbürgerschaft mit sich bringen, die Idee der Unionsbürgerschaft an sich untergraben;

2.

fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verantwortung anzuerkennen, die sie in Bezug auf die Wahrung der Werte und Ziele der Union tragen, und sich entsprechend zu verhalten;

3.

fordert die Kommission als Hüterin der Verträge auf, eindeutig festzustellen, ob diese Regelungen im Einklang mit Geist und Buchstaben der Verträge und des Schengener Grenzkodex und mit den Nichtdiskriminierungsvorschriften der EU stehen;

4.

bekräftigt, dass in Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union der Grundsatz der „loyalen Zusammenarbeit“ zwischen der Union und den Mitgliedstaaten festgelegt ist, die sich unter umfassender Achtung für einander bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben, gegenseitig unterstützen sollen;

5.

äußert seine Besorgnis angesichts der Auswirkungen mancher Investitions- und Staatsbürgerschaftsregelungen, die in jüngster Zeit von verschiedenen Mitgliedstaaten festgelegt wurden;

6.

räumt ein, dass Fragen des Aufenthaltsrechts und der Staatsbürgerschaft unter die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; fordert die Mitgliedstaaten jedoch auf, ihre Zuständigkeiten in diesem Bereich vorsichtig auszuüben und mögliche Begleiterscheinungen zu berücksichtigen;

7.

stellt fest, dass die Unionsbürgerschaft impliziert, dass eine Person Interessen in der Union hat, und von den Verbindungen einer Person zu Europa oder den EU-Mitgliedstaaten oder ihren persönlichen Verbindungen zu Unionsbürgern abhängt; weist darauf hin, dass die Unionsbürgerschaft in keinem Fall zu einem handelbaren Gut werden sollte;

8.

betont, dass die Rechte, die mit der Unionsbürgerschaft einhergehen, auf der Menschenwürde beruhen und zu keinem Preis ge- oder verkauft werden sollten;

9.

betont, dass der Zugang zu Mitteln nicht das ausschlaggebende Kriterium für die Verleihung der Unionsbürgerschaft an Drittstaatangehörige sein sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, Bedenken im Zusammenhang mit Betrug wie etwa Geldwäsche zu berücksichtigen;

10.

stellt fest, dass der aktuelle Wettbewerb um attraktivere Investitionsbedingungen oder Finanzressourcen zu einer Absenkung der Standards und Anforderungen für den Erwerb von Aufenthaltsgenehmigungen für den Schengen-Raum und der Unionsbürgerschaft führen könnte;

11.

fordert die Kommission auf, die verschiedenen Staatsbürgerschaftsregelungen im Lichte der europäischen Werte und des Geistes und der Buchstaben des EU-Rechts und der Praxis zu bewerten und Empfehlungen zu formulieren, wie verhindert werden kann, dass solche Regelungen die Werte, auf denen die EU gegründet ist, untergraben, sowie Leitlinien für den Zugang zur Unionsbürgerschaft über nationale Programme vorzugeben;

12.

fordert Malta auf, seine geltende Staatsbürgerschaftsregelung so zu gestalten, dass sie im Einklang mit den europäischen Werten steht;

13.

ersucht die Mitgliedstaaten, die nationale Regelungen eingeführt haben, die direkt oder indirekt den Verkauf der Unionsbürgerschaft an Drittstaatsangehörige ermöglichen, diese Regelungen so zu gestalten, dass sie im Einklang mit den Werten der Union stehen;

14.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.