22.12.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 443/88


P7_TA(2014)0396

Abstimmung im Rahmen von Immunitätsverfahren (Auslegung der Geschäftsordnung)

Beschluss des Europäischen Parlaments vom 15. April 2014 zu Abstimmungen im Rahmen von Immunitätsverfahren (Auslegung von Artikel 166, Artikel 167 Absatz 1 und Artikel 195 Absatz 3 der Geschäftsordnung) (2014/2028(REG))

(2017/C 443/19)

Das Europäische Parlament,

unter Hinweis auf das Schreiben des Vorsitzes des Ausschusses für konstitutionelle Fragen vom 9. April 2014,

gestützt auf Artikel 211 seiner Geschäftsordnung,

1.

beschließt, dem Artikel 166, dem Artikel 167 Absatz 1 und dem Artikel 195 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung die folgende Auslegung anzufügen:

„Artikel 166, Artikel 167 Absatz 1 und Artikel 195 Absatz 3 über die namentliche Abstimmung finden auf die in Artikel 6 b Absatz 2 und in Artikel 7 Absätze 3, 6 und 8 genannten Berichte im Rahmen von Immunitätsverfahren keine Anwendung.“

2.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.