21.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 224/39 |
P8_TA(2014)0003
Ernennung vier neuer Mitglieder der Kommission
Beschluss des Europäischen Parlaments vom 16. Juli 2014 zur Billigung der Ernennung von Jyrki Katainen, Jacek Dominik, Ferdinando Nelli Feroci und Martine Reicherts zu Mitgliedern der Kommission (C8-0030/2014 — 2014/0803(NLE), C8-0083/2014 — 2014/0804(NLE), C8-0084/2014 — 2014/0805(NLE), C8-0085/2014 — 2014/0806(NLE))
(2016/C 224/12)
Das Europäische Parlament,
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gestützt auf Artikel 246 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, |
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gestützt auf Nummer 6 der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission (1), |
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in Kenntnis des Rücktritts von Olli Rehn, Janusz Lewandowski, Antonio Tajani und Viviane Reding als Mitglieder der Kommission mit Wirkung vom 30. Juni 2014, |
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in Kenntnis der Schreibens des Rates vom 20. Juni und 2. Juli 2014, mit denen der Rat das Europäische Parlament hinsichtlich eines im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission zu fassenden Beschlusses des Rates zur Ernennung von vier Mitgliedern der Kommission angehört hat (C8-0030/2014, C8-0083/2014, C8-0084/2014, C8-0085/2014), |
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in Kenntnis der Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder am 14. Juli 2014, die vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung, vom Haushaltsausschuss zusammen mit dem assoziierten Haushaltskontrollausschuss, vom Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zusammen mit dem assoziierten Rechtsausschuss und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter durchgeführt wurde, sowie auf die Erklärungen über die Bewertung im Anschluss an diese Anhörungen, |
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gestützt auf Artikel 118 und Anlage XVI seiner Geschäftsordnung, |
1. |
billigt die Ernennung von Jyrki Katainen, Jacek Dominik, Ferdinando Nelli Feroci und Martine Reicherts als Mitglieder der Kommission für die verbleibende Amtszeit der Kommission bis zum 31. Oktober 2014; |
2. |
beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln. |
(1) ABl. L 304 vom 20.11.2010, S. 47.