MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Jahreswachstumsbericht 2015 /* COM/2014/0902 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK, DEN EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS, DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN UND DIE
EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK Jahreswachstumsbericht 2015 EINLEITUNG Nachdem wir die schwerste Finanz- und
Wirtschaftskrise seit Generationen überwunden haben, hat die EU viel getan, um
die Grundlagen für solideres und nachhaltiges Wachstum zu schaffen. Doch trotz
der Anstrengungen auf nationaler und auf europäischer Ebene verläuft der
Aufschwung schleppender als noch vor einem Jahr erwartet; im Frühjahr 2014
begann er an Dynamik zu verlieren. Die Wirtschaftskrise löste eine anhaltende
soziale Krise aus, und die nur langsame Erholung erschwert die Anstrengungen
zum Abbau der hohen Arbeitslosigkeit. Die derzeitige wirtschaftliche Abschwächung
lässt sich zwar zum Teil mit den globalen Rahmenbedingungen erklären, doch es
sind auch konkrete binnenwirtschaftliche Ursachen, die das Wachstum in der EU
bremsen. Zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen dabei erhebliche
Unterschiede. Gehemmt wird das Wachstum nach wie vor durch folgende Faktoren:
die Zersplitterung der Finanzmärkte infolge der Finanz- und
Staatsschuldenkrise; den erforderlichen Abbau der Schulden der Unternehmen, der
privaten Haushalte und der öffentlichen Hand; die unvollständige Korrektur
makroökonomischer Ungleichgewichte sowie die allgemein fehlende Zuversicht, die
durch die Ungewissheit hinsichtlich der wirtschaftlichen Perspektiven und der
Inangriffnahme struktureller und institutioneller Reformen bedingt ist. Geringe
Produktivitätssteigerungen, ein niedriges Investitionsniveau und hohe
strukturelle Arbeitslosigkeit wirken sich negativ auf Europas
Wachstumsaussichten aus. Zugleich müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten
eine Reihe langfristiger Veränderungen verkraften, die die Entstehung von
Arbeitsplätzen und das Wachstum beeinträchtigen. Dabei handelt es sich vor
allem um den gesellschaftlichen und den demografischen Wandel, die
Globalisierung, Entwicklungen bei der Produktivität und der Technologie, die
Ressourcenknappheit und zunehmende Umweltbedenken und auch um eine allgemeine
Abschwächung des Wachstums in Schwellen- und Entwicklungsländern. Der Beginn des Mandats der neuen Kommission mit
ihrer ambitionierten Agenda für Beschäftigung, Wachstum, Fairness und
demokratischen Wandel[1] ist der richtige Moment für einen Neustart. Es gilt dringend das
Wachstum in der gesamten EU wiederzubeleben und neue Impulse für einen Wandel
zu geben. In diesem Jahreswachstumsbericht und seinen Begleitunterlagen wird
das Paket zur Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen
dargelegt, dem in den politischen Leitlinien dieser Kommission oberste
Priorität eingeräumt worden ist. Kasten 1 – Wesentliche Ergebnisse der Herbstprognose 2014 der Kommission[2] Für das gesamte Jahr 2014 wird von einem realen Wachstum des BIP um 1,3 % in der gesamten EU und um 0,8 % im Euro-Währungsgebiet ausgegangen. 2015 dürften diese Werte langsam auf 1,5 % bzw. 1,1 % ansteigen, da die externe und die interne Nachfrage anziehen. Für 2016 wird eine konjunkturelle Beschleunigung um 2,0 % bzw. 1,7 % erwartet. Im August 2014 waren 24,6 Millionen Menschen arbeitslos – davon 5 Millionen im Alter von 15 bis 24 – und die Langzeitarbeitslosigkeit ist sehr hoch. Die Arbeitslosenquoten in den einzelnen Mitgliedstaaten sind sehr unterschiedlich und reichen von 5,1 % in Deutschland und 5,3 % in Österreich bis zu 24,8 % in Spanien und 26,8 % in Griechenland (2014). Es wird auch für dieses Jahr mit einer geringen Inflation gerechnet, da die Rohstoffpreise niedrig sind – insbesondere für Energie und Nahrungsmittel – und die wirtschaftlichen Perspektiven schwächer als erwartet ausfallen. Die allmähliche wirtschaftliche Erholung im Prognosezeitraum dürfte zu einer höheren Inflation in der EU führen: von 0,6 % im Jahr 2014 über 1,0 % im Jahr 2015 zu 1,6 % im Jahr 2016. Voraussichtlich werden die Defizitquoten in diesem Jahr weiter sinken, wenn auch langsamer als 2013 – von 4,5 % im Jahr 2011 auf 3,0 % für die gesamte EU und 2,6 % für das Euro-Währungsgebiet. Bei den staatlichen Defiziten wird für die nächsten zwei Jahre aufgrund der Konjunkturbelebung ein weiterer Rückgang prognostiziert. Die Schuldenquote in der EU und im Euro-Währungsgebiet dürfte im kommenden Jahr mit 88,3 % bzw. 94,8 % ihren Höchststand erreichen und anschließend in einigen Ländern weiter hoch bleiben.
In diesem Jahreswachstumsbericht für 2015 legt die Kommission, die am
1. November 2014 ihre Arbeit aufnahm, die wesentlichen Punkte ihrer neuen
Agenda für Beschäftigung und Wachstum dar. Das Wachstum kann nur wiederbelebt
werden, wenn die EU-Organe und die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um die
europäische soziale Marktwirtschaft zu stärken. Im Jahreswachstumsbericht wird
daher erläutert, wie auf EU-Ebene mehr getan werden kann, um den
Mitgliedstaaten wieder zu höherem Wachstum zu verhelfen und Fortschritte im
Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung zu erzielen. Dafür brauchen wir auf
nationaler Ebene Entschlossenheit und den Willen, Dinge zu verändern und anders
anzugehen. 1. EIN INTEGRIERTES KONZEPT Besonders besorgniserregend ist derzeit, dass
dauerhaft das Wachstum niedrig bleiben, die Inflation fast bei null liegen und
hohe Arbeitslosigkeit herrschen könnte. Die Auswirkungen der Krise sind nicht
nur zyklischer Natur, wie die schwache gesamtwirtschaftliche Nachfrage zeigt;
es gibt auch eine bedeutende strukturelle Komponente, die das
Wachstumspotenzial der Volkswirtschaften in der EU sinken lässt. Struktur-, Fiskal- und Geldpolitik müssen in
einem integrierten Konzept auf wachstumsfördernde Weise miteinander verbunden
werden, um dieser Herausforderung wirksam zu begegnen, wobei sowohl auf der
Nachfrage- als auch auf der Angebotsseite der Wirtschaft angesetzt werden muss.
Dazu sind Maßnahmen auf allen Ebenen notwendig: von der globalen Ebene – vor
allem im Rahmen der G20 – über die EU-Ebene, die nationale und die regionale
bis zur kommunalen Ebene. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird
unterdessen im Rahmen ihres Mandats und in voller Unabhängigkeit auch weiterhin
eine wichtige Rolle im politischen Gefüge des Euro-Währungsgebiets spielen. Die EZB hat die ausschließliche Zuständigkeit für
die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Sie hat eine Reihe wichtiger Maßnahmen
getroffen, um die Geldpolitik zu lockern und deren Auswirkungen auf die
allgemeinen finanziellen Rahmenbedingungen zu verbessern, insbesondere ist
dabei das im vergangenen Oktober gestartete Programm zum Ankauf besicherter
Wertpapiere (ABS) zu nennen. Die kombinierte Auswirkung auf die Bilanz der EZB
dieser und zwei weiterer Maßnahmen, dem Programm für gedeckte
Schuldverschreibungen und dem Programm für gezielte längerfristige
Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO), wird beträchtlich ausfallen. Die Bilanzsumme
dürfte sich in Richtung einer Summe entwickeln, die Anfang 2012 erreicht wurde.
Diese Maßnahmen dürften die Wirtschaftstätigkeit in dem Maße fördern, in dem
sie ihre Wirkung in der gesamten Wirtschaft entfalten. Es ist Zeit für die Behörden auf allen Ebenen,
verantwortungsvoll zu handeln. Angesichts der Unterschiede zwischen den
Mitgliedstaaten ist dabei natürlich von Land zu Land anders vorzugehen, jedoch
im Rahmen eines gemeinsamen integrierten Konzepts. Die Kommission empfiehlt,
dass sich die Wirtschafts- und Sozialpolitik der EU im Jahr 2015 auf drei
wesentliche Säulen stützt:
Ein koordinierter Investitionsschub:
Neben diesem Jahreswachstumsbericht legt die Kommission ein
Investitionsprogramm für Europa vor, mit dem im Zeitraum 2015–2017
zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von mindestens
315 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen und das allgemeine
Investitionsklima erheblich verbessert werden soll.
Ein erneuertes Engagement für Strukturreformen: Dies ist von entscheidender Bedeutung für Länder, die die
Verschuldung überwinden und Anreize für mehr und für bessere Arbeitsplätze
bieten wollen. Fortschritte auf nationaler und EU-Ebene in Bereichen wie
Dienstleistungsgewerbe, Energie, Telekommunikation und digitale Wirtschaft
sowie bei der Verbesserung des Unternehmensumfelds schaffen neue
Wachstums- und Beschäftigungschancen. Der Bürokratieabbau auf europäischer
und nationaler Ebene im Rahmen der Agenda für bessere Rechtsetzung ist ein
Schlüssel für die Schaffung eines förderlichen Regulierungsumfelds und
eines Klimas, das unternehmensfreundlich und neuen Arbeitsplätzen
zuträglich ist. Das setzt die Identifikation und das Engagement der
Mitgliedstaaten, auf höchster Regierungsebene sowie in den nationalen
Parlamenten, voraus. Diese Anstrengungen auf die europäische Ebene zu
übertragen, birgt großes Potenzial.
Eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik:
Trotz beträchtlicher Fortschritte bei der Konsolidierung der öffentlichen
Finanzen müssen die Mitgliedstaaten die Defizite und Schuldenstände nach
wie vor langfristig unter Kontrolle halten. Die Fiskalpolitik sollte
differenziert gestaltet werden, je nach Lage des betreffenden Landes.
Mitgliedstaaten mit größerem fiskalpolitischem Spielraum sollten Maßnahmen
ergreifen, um die Binnennachfrage anzukurbeln, und sich dabei besonders
auf die Investitionstätigkeit konzentrieren. Ferner sollten
Qualitätsverbesserungen bei den öffentlichen Finanzen erzielt werden,
indem die Ausgabeneffizienz gesteigert und bei den Ausgaben der
öffentlichen Hand produktiven Investitionen Vorrang eingeräumt sowie das
Steuersystem effizienter und investitionsfördernder gestaltet wird.
Steuerhinterziehung und Steuerumgehung müssen bekämpft werden, um
Gerechtigkeit herzustellen und den Mitgliedstaaten die Steuereinnahmen zu
sichern, auf die sie Anspruch haben.
Abbildung 1: Ein integriertes Konzept In allen drei Bereichen müssen zugleich
Maßnahmen ergriffen werden, damit das Vertrauen wiederhergestellt und die
Unsicherheit, die Investitionen verhindert, abgebaut wird und damit die
weitreichenden, sich wechselseitig verstärkenden Wirkungen aller drei Säulen
optimal genutzt werden. Insbesondere steht außer Frage, dass ein erneuertes
Engagement für Strukturreformen von entscheidender Bedeutung für die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und für die Mobilisierung von
Investitionen ist. Zur Umsetzung des Prinzips des neuen
integrierten Konzepts schlägt die Kommission eine Straffung und Aufwertung des
Europäischen Semesters der wirtschaftspolitischen Koordinierung vor, wodurch
die drei Säulen gestützt werden. Im Hinblick auf eine stärkere Verknüpfung von
Strukturreformen, Investitionen und verantwortungsvoller Fiskalpolitik, wird
die Kommission weitere Hilfestellung für die Nutzung der Flexibilität bieten,
die der Stabilitäts- und Wachstumspakt vorsieht.[3] 2. INVESTITIONSFÖRDERUNG Schwache
Investitionstätigkeit hemmt wirtschaftliche Erholung Europas Europa
braucht dringend einen Investitionsschub. Im Zuge der Krise ist das
Investitionsvolumen seit seinem 2007 erreichten Höchststand um etwa
430 Mrd. EUR gesunken, was einem Rückgang von 15 % entspricht.
In einigen Mitgliedstaaten sind die Investitionen sogar noch stärker
eingebrochen.[4] Aus den Herbstprognosen der Kommission geht hervor, dass die schwache
Investitionstätigkeit die fragile Erholung der EU-Wirtschaft bremst. Ziel
ist nicht, wieder den Höchststand von 2007 mit denselben Arten von
Investitionen zu erreichen, denn einige vor der Krise getätigte Investitionen
waren nicht nachhaltig. Es ist jedoch besorgniserregend, dass die Investitionen
in Europa nicht wie in den USA wieder zugelegt haben. 2013 beliefen sich die
Investitionen immer noch auf 19,3 % des BIP und lagen damit etwa
2 Prozentpunkte unter ihrem historischen Durchschnitt, bei dessen
Berechnung die Boom- und Krisenjahre nicht einbezogen wurden. In Europa ist
also eine Investitionslücke von 230 bis 370 Mrd. EUR gegenüber den
langfristigen Trends entstanden. Abbildung 2: Jüngste Trends bei den Investitionen in der EU (Reale Bruttoanlageinvestitionen, EU-28, in Preisen
von 2013, in Mrd. EUR) Gleichzeitig
besteht großer Investitionsbedarf, der nicht gedeckt wird. Beispielsweise
müssen und möchten Haushalte und Unternehmen die neuesten Technologien nutzen,
um ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern. Bildungs- und
Innovationssysteme sind weniger gut ausgestattet und haben weniger Finanzmittel
zur Verfügung als dies bei unseren wichtigsten Mitbewerbern der Fall ist. Wir
müssen unsere Sozialsysteme modernisieren, um die Herausforderungen durch die
rasch voranschreitende Alterung unserer Bevölkerung zu bewältigen. Wir müssen
in unserem Energiesektor die Netze auf den neuesten technologischen Stand
aufrüsten, erneuerbare Energieträger integrieren und unsere Versorgungsquellen
diversifizieren. Wir müssen im Verkehrswesen die Infrastruktur modernisieren,
die Überbelastung der Verkehrswege verringern und die Handelsverbindungen
ausbauen. Wir müssen im Umweltbereich die Abfallentsorgungs-, Recycling- und
Wasseraufbereitungsanlagen verbessern. Und wir müssen überall in Europa ein
weitverzweigtes und schnelleres Breitbandnetz sowie „smarte“ Datenzentren
einrichten. Dieser
Bedarf ist nach so vielen Jahren mit geringem Wachstum oder mit Nullwachstum
deutlich zu spüren, und es besteht die Gefahr, dass Europas produktiver
Kapitalstock schrumpft und veraltet. Dadurch würden unsere Wettbewerbsfähigkeit
und unser Wachstumspotenzial weiter geschwächt und unsere Produktivität und
Kapazität zur Schaffung von Arbeitsplätzen in Mitleidenschaft gezogen. Für
dieses Problem gibt es keine einfache oder einzig gültige Lösung. Die
Investitionsflaute hat mehrere Ursachen: geringes Vertrauen der Investoren,
gedämpfte Nachfrageerwartungen und hohe Verschuldung der Haushalte, Unternehmen
und der öffentlichen Hand. In vielen Regionen versperrten die ungewissen
Perspektiven und Kreditrisikobedenken KMU den Zugang zu Finanzierungen für
aussichtsreiche Projekte. Der
private Sektor verfügt über beträchtliche Ersparnisse und ist nun sogar äußerst
liquide, aber diese Gelder kommen nicht in der europäischen Realwirtschaft an. Hier
sollten die Behörden aller Ebenen aktiv werden. Auf
nationaler und regionaler Ebene kann viel getan werden Nationalen
und regionalen Behörden kommt eine Schlüsselrolle zu, indem sie erforderliche
Strukturmaßnahmen vorantreiben, eine verantwortungsvolle Fiskalpolitik
betreiben und Investitionen zur Steigerung der Beschäftigung und des Wachstums
ankurbeln. Mitgliedstaaten mit größerem fiskalpolitischem Spielraum müssen mehr
investieren. Alle Mitgliedstaaten, aber insbesondere diejenigen mit begrenztem fiskalpolitischen
Spielraum, sollten sicherstellen, dass Ressourcen effizient eingesetzt werden,
sollten Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen und Wachstumsförderung in
ihren Haushalten Vorrang einräumen, mehr der ihnen zur Verfügung stehenden
EU-Mittel für Investitionen nutzen und ein Umfeld schaffen, das privaten
Investitionen zuträglicher ist. Nationalen
und regionalen Behörden bietet sich in den kommenden Monaten eine einmalige
Gelegenheit, den EU-Haushalt des Zeitraums 2014-2020 auf bestmögliche Weise zu
nutzen, da neue Mechanismen und Instrumente verfügbar werden. Das Gesamtvolumen
des EU-Haushalts für diesen Siebenjahreszeitraum beläuft sich auf
960 Mrd. EUR, also 140 Mrd. EUR pro Jahr, was 1 % des BIP
der EU entspricht. Wichtige EU-Programme wie Horizont 2020 (Innovation und
Forschung), die Fazilität „Connecting Europe“ (Infrastruktur) und COSME
(Finanzierungen für KMU) laufen jetzt an. Dies
gilt ebenso für die neue Generation der Europäischen Struktur- und
Investitionsfonds, aus denen 350 Mrd. EUR für neue Investitionen im
Zeitraum 2014-2020 zur Verfügung gestellt werden. Bezieht man die nationale
Kofinanzierung ein, werden dadurch Investitionen in Höhe von mehr als
600 Mrd. EUR erzielt. Die Bedeutung dieser Fonds ist zwar von Land zu
Land unterschiedlich, sie können jedoch überall eine sehr strategische Rolle
spielen, da sie im Durchschnitt 10 % der gesamten öffentlichen
Investitionen in der EU ausmachen. Ein
Investitionsprogramm für Europa Das
Investitionsprogramm für Europa, das die Kommission gemeinsam mit diesem
Jahreswachstumsbericht vorlegt, wird die bisherigen Anstrengungen ergänzen und
verstärken. In dessen Rahmen werden im Zeitraum bis Ende 2017 mindestens
315 Mrd. EUR an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen
mobilisiert. In erster Linie kann das über eine gemeinsame Initiative der
EU-Organe und der Europäischen Investitionsbank (EIB) erreicht werden, die den
neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen einrichten. Die Wirkung
des Programms wird sich jedoch vielfach über diesen Betrag von
315 Mrd. EUR hinaus verstärken, wenn sich mehr Interessenträger mit
zusätzlichen freiwilligen Beiträgen engagieren: Mitgliedstaaten, nationalen
Förderbanken, regionalen Behörden und privaten Investoren kommt dabei jeweils
eine Schlüsselrolle zu. Herauszuheben ist, dass die Kommission Kapitalbeiträge
zu diesem neuen Fonds bei der Bewertung der öffentlichen Finanzen im Rahmen des
Stabilitäts- und Wachstumspakts wohlwollend berücksichtigt. Diese
zusätzlichen Mittel sollten in die Infrastruktur fließen, insbesondere in die
Strom- und Breitbandnetze sowie in die Verkehrsinfrastruktur, insbesondere von
Industriezentren, in Bildung, Forschung und Innovation sowie in erneuerbare
Energien und Energieeffizienz. Das sind Bereiche, in denen eindeutig Bedarf
besteht und in denen Fortschritte einen großen wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringen dürften. Bei
der Umsetzung des Investitionsprogramms werden drei miteinander verbundene
politische Ziele verfolgt: die jüngsten rückläufigen Trends bei den
Investitionen umzukehren und die Beschäftigung und die wirtschaftliche Erholung
der EU zusätzlich anzukurbeln; der Erfüllung des langfristigen Bedarfs unserer
Wirtschaft einen entscheidenden Schritt näher zu kommen, indem die
Wettbewerbsfähigkeit in strategischen Bereichen gesteigert wird; die
europäische Dimension unseres Humankapitals und der physischen Infrastruktur zu
stärken, wobei die Verbindungen im Mittelpunkt stehen, die für unseren
Binnenmarkt von entscheidender Bedeutung sind. Bei
der Ausarbeitung dieses Programms wurde angesichts des begrenzen
haushaltspolitischen Spielraums der nationalen Regierungen Wert darauf gelegt,
die nationalen öffentlichen Finanzen nicht zu belasten. Eine
verantwortungsvolle Fiskalpolitik trägt dazu bei, das Vertrauen
wiederherzustellen, das Europa in der Krise verspielt hat. Daher baut das
Programm auf Lösungen auf, die auf EU-Ebene verfügbar sind, und damit auch auf
bereits bestehende Behörden und Verfahren, wodurch eine schnellere Umsetzung
sowie eine rigorose Ausführung und Rechenschaftspflicht begünstigt werden. Kasten 2. Wichtigste Merkmale des Investitionsprogramms für Europa Das Investitionsprogramm für Europa basiert auf drei sich gegenseitig ergänzenden Ansätzen: § Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen im Zeitraum bis Ende 2017. § Zielgerichtete Initiativen, die gewährleisten sollen, dass die Investitionen den Bedarf der Realwirtschaft decken. § Maßnahmen zur Verbesserung des Investitionsumfelds, um Investitionen in Europa attraktiver zu machen. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen auf EU-Ebene § In enger Zusammenarbeit mit der EIB wird ein neuer Europäischer Fonds für strategische Investitionen eingerichtet, um strategische Investitionen von europäischer Tragweite zu unterstützen sowie Risikofinanzierungen für KMU und Mid-Cap-Unternehmen in ganz Europa bereitzustellen. § Die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds werden zur Gänze ausgeschöpft. Das heißt, dass dafür Sorge zu tragen ist, die aus dem Programmplanungszeitraum 2007-2013 verbleibenden Finanzmittel möglichst wirksam einzusetzen. Zudem bedeutet es, den Hebel der EU-Finanzmittel für 2014-2020 zu erhöhen, indem der Anteil der innovativen Finanzierungsinstrumente insgesamt verdoppelt und private Kofinanzierungen in größtmöglichem Umfang genutzt werden. Finanzierungen der Realwirtschaft zuleiten § Auf EU-Ebene wird basierend auf dem Bericht, den eine Taskforce der Kommission, der EIB und der Mitgliedstaaten im Dezember 2014 vorlegt, eine transparente Auflistung von Projekten erstellt, die die Voraussetzungen für Investitionen erfüllen. § Ressourcen für Fachwissen und technische Unterstützung werden in einem einzigen Beratungsknotenpunkt („Hub“) für Investitionen gebündelt, der Anlaufstelle für Projektträger, Investoren und verwaltende Behörden sein wird. § Die Kommission und die EIB werden gemeinsam mit den nationalen und regionalen Behörden mit Projektträgern, Investoren und institutionellen Akteuren zusammenarbeiten, damit wichtige Investitionsprojekte einfacher umgesetzt werden können. Verbesserung des Investitionsumfelds § Maßnahmen zur Verbesserung des Regelungsrahmens auf nationaler und europäischer Ebene, der eindeutig und verlässlich sein und Anreize für Investitionen bieten soll. § Maßnahmen, um neue und alternative langfristige Finanzierungsquellen für die Wirtschaft zu erschließen und die Entwicklung zu einer Kapitalmarktunion voranzutreiben. § Maßnahmen zur Vervollständigung des Binnenmarktes in Schlüsselbereichen wie dem Energiesektor, dem Verkehrswesen und der digitalen Wirtschaft. 3. ERNEUTES
ENGAGEMENT FÜR STRUKTURREFORMEN Entscheidende Faktoren für Wachstum sind die
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und die
Sicherstellung eines förderlichen Regulierungsumfelds für langfristige
Investitionen. Strukturreformen können dazu beitragen, private produktive
Investitionen anzuziehen, insbesondere in den netzgebundenen Branchen und in
der intelligenten Fertigung, wo hoher Investitionsbedarf besteht. Auf EU-Ebene
erfordert dies eine weitere Vertiefung des Binnenmarktes sowie die Vermeidung
übermäßig belastender Regelungen, insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen, einen verbesserten Zugang zu Finanzierung und die Sicherung
Qualität bei Investitionen im Bereich Forschung und Innovation. Auf der Ebene
der Mitgliedstaaten müssen diese Bemühungen durch eine ehrgeizige Umsetzung
struktureller Reformen der Waren-, Dienstleistungs- und Arbeitsmärkte ergänzt werden.
BESEITIGUNG WESENTLICHER HINDERNISSE AUF
EU-EBENE Ein vorrangiges Ziel ist die Verwirklichung
des Binnenmarktes für Waren und Dienstleistungen. Der
EU-Binnenmarkt ist mit seinen über 500 Millionen Verbrauchern weiterhin der
stärkste Wachstumsmotor auf EU-Ebene. Dies wird eine starke Ausrichtung auf
eine weitere Integration der Waren- und Dienstleistungsmärkte erfordern, die
sowohl im Online- als auch im Offline-Bereich ein hohes Potenzial für
Arbeitsplätze, Wachstum und Innovation aufweisen. Dabei kommt der Ausschöpfung
von Synergien zwischen einem gut funktionierenden Binnenmarkt und der Industrie
eine große Bedeutung zu. Die Verbraucher sollten in die Lage versetzt werden,
von einem integrierten Binnenmarkt zu profitieren, der ihnen die gleichen Möglichkeiten
bietet wie ihre Heimatmärkte. Ein vertiefter Binnenmarkt schafft auch auf
internationaler Ebene Vorteile. Die Position europäischer Unternehmen in
globalen Wertschöpfungsketten wird gestärkt, Investitionen werden angezogen und
die Union wird besser in die Lage versetzt, mittels Handelsabkommen, die die
Konvergenz der Rechtsvorschriften mit unseren wichtigsten Handelspartnern
ausbauen, engere Bindungen zu neuen Zentren des globalen Wachstums einzugehen. Der digitale Binnenmarkt ist von entscheidender
Bedeutung für Arbeitsplätze, Wachstum und Innovation.
Die Weltwirtschaft befindet sich im Wandel hin zu einer digitalen Wirtschaft.
Die Informations- und Kommunikationstechnologie ist mehr als eine Branche von
vielen, denn sie bildet die Grundlage einer modernen, innovativen Wirtschaft.
Mit einem integrierten digitalen Binnenmarkt könnten bis zu
260 Mrd. EUR an Effizienzgewinnen jährlich erzielt werden.[5] Mit der digitalen Technologie werden neue Methoden für die Herstellung
von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen eingeführt, die unsere
Arbeits- und Lernweise neu gestalten: das betrifft beispielsweise die
Herstellung von Fahrzeugen und Chemikalien ebenso wie die Bereiche Einzelhandel
und Energie. Mit einer guten Positionierung in der digitalen Wirtschaft werden
die Weichen für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der EU gestellt und
Voraussetzungen für erneutes Wachstum geschaffen. Digitale Dienstleistungen
sind von entscheidender Bedeutung für die Effizienz und Sicherheit europäischer
strategischer Schlüsselinfrastrukturen, wie Energie und Bahnverkehr. Vor allem
aber bieten sie der Gesellschaft enorme Vorteile: Zugang zu Waren,
Dienstleistungen und Informationen, freie Meinungsäußerung, Kreativität,
bessere Gesundheitsversorgung und Behördendienste. Doch der digitale
Binnenmarkt ist noch nicht verwirklicht. Nur 14 % der KMU nutzen das
Internet für den Online-Verkauf ihrer Produkte. Nur 12 % der Verbraucher
tätigen ihre Käufe im Ausland. Für die Verbraucher ist es frustrierend, wenn
sie die digitalen Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat aufgrund von
restriktiven Geschäftspraktiken oder rechtlichen Hürden nicht in Anspruch
nehmen können. Nur wenn gemeinsame europäische Datenschutzbestimmungen gelten,
die hohen Standards entsprechen, und das Vertrauen der Verbraucher
wiederherstellt wird, werden Unternehmen in der Lage sein, das volle Potenzial
des digitalen Sektors auszuschöpfen. Weitere Strukturreformen auf den
Energiemärkten sind zur Schaffung einer robusten Energieunion mit einer zukunftsorientierten
Klimaschutzpolitik erforderlich, im Einklang mit den
Zielsetzungen der Strategie Europa 2020 sowie mit dem vom Europäischen Rat im
Oktober 2014 vereinbarten Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030,
zudem dienen sie der Verbesserung der Energieversorgungssicherheit und der
Vollendung des Energie-Binnenmarktes. Dies erfordert ein verbessertes Konzept
des Energiemarktes, eine Stärkung der vorhandenen marktwirtschaftlichen
Instrumente sowie eine Modernisierung und den Ausbau der Energieinfrastruktur.
Damit sollten der uneingeschränkte Energiefluss innerhalb der EU gewährleistet,
Energieinseln gut angebunden und erneuerbare Energien in das Netzwerk
integriert werden können. Die Finanzierung der erforderlichen Investitionen
wird eine große Herausforderung sein. Zwar werden Mittel in beträchtlichem
Umfang aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds bereitgestellt,
doch sind innovative Finanzmechanismen erforderlich, mit denen Investitionen in
energetische Modernisierung stimuliert und deren Wirkung verstärkt werden sowie
Anreize für Investitionen der privaten Haushalte in Energieeffizienz geschaffen
werden. Für die Gewährleistung eines
EU-Regelungsrahmens, mit dem Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen
gefördert werden, sind ehrgeizige Maßnahmen erforderlich. Die Kommission wird den im Dezember 2012 mit der Einleitung des
Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der
Rechtsetzung (REFIT) – eine allgemeine Überarbeitung geltender
Rechtsvorschriften – begonnenen Arbeiten Vorrang einräumen. Mit dem Programm
sollen schlankere, einfachere und kostensparendere EU-Rechtsvorschriften zum
Vorteil für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen geschaffen werden. Die
Kommission wird ihr Regulierungsinstrumentarium (Folgenabschätzung,
Evaluierung) in enger Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Organen, den
Mitgliedstaaten und den Interessenträgern weiter ausbauen. Die Beseitigung der obengenannten
regulatorischen Hindernisse sollte mit der Einrichtung des neuen Europäischen
Fonds für strategische Investitionen einhergehen, der im Rahmen einer
Partnerschaft zwischen der Kommission und der EIB gestaltet wird. STRUKTURREFORMEN AUF DER EBENE DER MITGLIEDSTAATEN Letztlich sind
die Reformierung und Modernisierung unserer Wirtschaft notwendig, um unser
europäisches soziales Modell zu stützen. Es ist von besonderer Bedeutung, dass
sich alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere die Sozialpartner, hier
einbringen und proaktiv Veränderungen unterstützen können. Durch eine ehrgeizige
Umsetzung struktureller Reformen auf den Waren-, Dienstleistungs- und
Arbeitsmärkten kann ein Beitrag zu höherer Produktivität, einer Wiedererlangung
der Wettbewerbsfähigkeit und zu einem verbesserten Unternehmensumfeld geleistet
werden, womit gleichzeitig Investitionen gefördert werden. Damit können der
dauerhafte Abbau von Ungleichgewichten in unserem Wachstumsmodell gefördert,
die negativen Auswirkungen des notwendigen Schuldenabbaus im privaten Sektor
gemildert und die Vermeidung schädlicher makroökonomischer Ungleichgewichte
unterstützt werden. Darüber hinaus kann damit durch die Auswirkungen auf das
Wachstum, die Produktivität und die Beschäftigung, wenn entsprechende Kanäle
geschaffen wurden, ein Beitrag zur Verbesserung der allgemeinen sozialen Lage
und Armutsminderung sowie zur Tragfähigkeit der Verschuldung des privaten und
des öffentlichen Sektors geleistet werden. Trotz der Erfolge
einiger Mitgliedstaaten – insbesondere der wirtschaftlich anfälligeren – sind
zusätzliche Reformanstrengungen in allen Mitgliedstaaten nötig. Die jüngsten
Erfahrungen bieten zahlreiche Belege dafür, dass mit ehrgeizigen Maßnahmen
handfeste Ergebnisse erzielt werden können (siehe Kasten 3). Kasten 3 – Beispiele für wirksame Strukturreformen in den
Mitgliedstaaten ·
In Spanien verabschiedete die Regierung im
Dezember 2013 ein Gesetz zur Markteinheit, mit dem die Freizügigkeit und
Niederlassungsfreiheit von Menschen sowie der freie Warenverkehr gefördert
werden. Das Gesetz stellt eine ehrgeizige Rationalisierung sich
überschneidender Rechtsvorschriften dar, mit dem Abhilfe für die Fragmentierung
des Inlandsmarktes geschaffen und der Wettbewerb auf den Warenmärkten erhöht
wird. Nach Angaben der spanischen Behörden wird durch die Reform im Laufe der
Jahre schätzungsweise eine Steigerung des BIP um über 1,5 % erzielt. ·
In Portugal wurden zwischen 2011 und 2013
mehrere Reformen des Arbeitsmarktes durchgeführt. Die Bestimmungen zum Schutz
der Arbeitnehmer im Rahmen von unbefristeten und befristeten Arbeitsverträgen
wurden angeglichen. Die Rechtsvorschriften zur Arbeitszeit wurden flexibler
gestaltet und es wurden Maßnahmen zur besseren Anpassung der Gehälter an die
Produktivität auf Unternehmensebene eingeleitet. Die Arbeitslosenunterstützung
wurde reformiert, wobei die Förderfähigkeit ausgeweitet wurde. Die öffentliche
Arbeitsverwaltung wurde umgestaltet, die bestehenden politischen Konzepte der
aktiven Arbeitsmarktpolitik wurden überarbeitet und neue Programme aufgelegt,
darunter speziell auf junge Menschen zugeschnittene Programme. Die
Arbeitslosenquote ging zwischen 2013 und 2014 um etwa zwei Prozentpunkte
zurück. ·
Polen leitete eine
ehrgeizige Reform für einen vereinfachten Zugang zu reglementierten Berufen
ein. In der ersten Etappe der Reform wurde 2013 der Zugang zu 50 Berufen –
betroffen waren unter anderem Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler und
Taxifahrer – liberalisiert. Im April 2014 nahm das polnische Parlament
Beschlüsse bezüglich weiterer 91 Berufe an, und für Anfang 2015 ist eine
Deregulierung weiterer 101 Berufe geplant. ·
Italien setzte 2013
eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz auf
dem Gas- und Strommarkt um. Mit den Maßnahmen der italienischen Regierung
konnten das seit langem bestehende Problem der hohen Energiepreise in Italien
angegangen und, nach Schätzungen der Energie-Regulierungsbehörde, die
Endkundenpreise reduziert werden. Für das Jahr 2015 empfiehlt die Kommission,
sich auf eine Reihe von Schlüsselreformen zu konzentrieren. Die ausgewählten
Bereiche sind für alle Mitgliedstaaten relevant, wenngleich die konkreten
Maßnahmen je nach Land unterschiedlich ausfallen werden. Innerhalb des
Euro-Währungsgebiets sollte ein besonderes Augenmerk auf einer besseren
Koordination einiger dieser Reformen liegen, damit positive Synergien verstärkt
und negative Auswirkungen vermieden werden. Die Reformen sollten in folgenden
Bereichen eingeleitet werden: 1. Stärkung
der Dynamik auf den Arbeitsmärkten und Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit. Die Wettbewerbs- und die Widerstandsfähigkeit sind in den Ländern am
stärksten, in denen Unternehmen und Unternehmer dem Aspekt des ständigen
Kompetenzausbaus den höchsten Wert beimessen und in diesen Bereich investieren,
in denen Innovation gefördert wird und die Arbeitnehmer problemlos zwischen
Berufen, Branchen und/oder Regionen wechseln können. Regelungen und
Einrichtungen im Bereich Beschäftigungsschutz sollten als geeigneter Rahmen zur
Förderung der Beschäftigung sowohl den bereits beschäftigten Personen als auch
den Arbeitssuchenden Beschäftigungsschutz auf einem modernen Niveau bieten. Die
Mitgliedstaaten müssen mehr Anstrengungen unternehmen, um Hindernisse für die
Schaffung von Arbeitsplätzen zu beseitigen. Dabei sollten die Sozialpartner
beteiligt sowie erforderlichenfalls bestehende Verfahren zur Schlichtung von
Arbeitskonflikten reformiert werden. Es gilt, Reformanstrengungen zur
Verringerung der Steuerbelastung der Arbeit im Hinblick auf eine
Wiederherstellung der Beschäftigung zu intensivieren. Durch den Abbau der
Segmentierung des Arbeitsmarktes sollten Beschäftigungshindernisse für Personen
beseitigt werden, die gegenwärtig arbeitslos, unterbeschäftigt oder auf
Zeitvertragsbasis beschäftigt sind, und die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten
sollten gefördert werden. Die EU braucht gut
ausgebildete Arbeitskräfte in Wachstumsbranchen, wie der digitalen und der
grünen Wirtschaft sowie dem Gesundheitswesen. Bei der Anpassung der
Qualifikationen an die Signale des Arbeitsmarktes fällt dem Bildungssektor eine
Schlüsselrolle zu. Berufliche Bildung und duale Bildungssysteme sollten
aufgewertet werden, damit jungen Menschen die erforderlichen Qualifikationen
vermittelt werden können. Lebenslanges Lernen sollte einen zentralen
Schwerpunkt bilden und allen Altersgruppen sowie den Bedürftigsten zugänglich
sein; dafür sollten sowohl öffentliche als auch private Akteure gewonnen
werden. Darüber hinaus ist eine bessere Evaluierung des Qualifikationsbedarfs
der einzelnen Regionen und Branchen erforderlich. Die Lage der
jungen Menschen, und insbesondere der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen,
erfordert entschlossene Maßnahmen. Die Sozialleistungssysteme sollten einen
angemessenen Einkommensersatz mit Aktivierungs- und
Qualifizierungsdienstleistungen kombinieren, die auf den individuellen Bedarf zugeschnitten
und über zentrale Anlaufstellen bereitgestellt werden. Fiskalische Fehlanreize,
die von der Beschäftigungssuche abhalten, müssen beseitigt werden. Die
Jugendgarantie ist ein ehrgeiziger Versuch, bei dem verschiedene Instrumente
für eine wirksame Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit kombiniert werden. Die
verfügbaren Finanzmittel, darunter die im Rahmen der Beschäftigungsinitiative
für Jugendliche bereitgestellten 6,4 Mrd. EUR, sollten allerdings
rascher und effizienter von den Mitgliedstaaten ausgeschöpft werden und durch
nationale Mittel ergänzt werden. Für Frankreich, Italien und Litauen wurden
lediglich drei einschlägige operationelle Programme mit einem Gesamtvolumen von
1,6 Mrd. EUR angenommen, für die Vorfinanzierungen an diese Länder
geleistet werden können. Damit die Mehrzahl der einschlägigen operationellen
Programme bis Ende des Jahres angenommen werden können, müssen die
Mitgliedstaaten so rasch wie möglich den Bemerkungen der Kommission Rechnung
tragen. Durchschnittlich
gibt es in der EU rund 2 Millionen offene Stellen. Trotz der
naturgegebenen Grenzen für eine geografische Mobilität hat es den Anschein, als
würden die Arbeitnehmer nicht in vollem Umfang von der Möglichkeit der
Freizügigkeit Gebrauch machen. Die Beseitigung von Hindernissen wird eine
Ausweitung der Übertragung von Rentenansprüchen in der EU und die Unterstützung
der Arbeitnehmer dabei, eine fundierte Mobilitätsentscheidung (beispielsweise
über das EURES-Netzwerk) zu treffen, erforderlich machen. Gleichzeitig gilt es,
Maßnahmen dagegen zu treffen, dass bestehende Regelungen missbraucht werden und
die Abwanderung von Fachkräften aus bestimmten Regionen dauerhaft anhält. Eine
entscheidende Rolle kommt hierbei der verstärkten EU-Kooperation beim Austausch
von Informationen und bewährten Praktiken zu. Die hohe Arbeitslosigkeit macht eine Anpassung
der Reallöhne an die Entwicklung der Produktivität, auch auf Branchen- und
Unternehmensebene, erforderlich. Einige Mitgliedstaaten müssen immer noch eine
Korrektur der vor der Krise festzustellenden Trends umsetzen, bei denen das
Lohnwachstum stärker als die Produktivitätssteigerungen ausfiel. Dabei fällt
den Sozialpartnern die entscheidende Rolle zu. Tarifverträge sollten ein
bestimmtes Maß an Flexibilität für differenzierte branchenübergreifende und
brancheninterne Lohnerhöhungen einräumen, in Abhängigkeit von den spezifischen
Produktivitätsentwicklungen. 2. Rentenreform.
In der gesamten EU ist es erforderlich, die Nachhaltigkeit und Angemessenheit
der Rentensysteme sicherzustellen. In den meisten Mitgliedstaaten wurde in den
letzten Jahren eine Reform der öffentlichen Rentensysteme durchgeführt, damit
sie angesichts des fortschreitenden Alterns der europäischen Bevölkerung auf
einer solideren Grundlage stehen. Wie jedoch aus den länderspezifischen
Empfehlungen aus dem Jahr 2014 hervorgeht, sind in vielen Fällen weitere
Reformen erforderlich, damit die Effizienz und finanzielle Tragfähigkeit der
Rentensysteme erhöht werden können. Gleichzeitig gilt es, die Angemessenheit
der Rentensysteme aufrechtzuerhalten, so dass ein angemessenes Einkommensniveau
nach der Pensionierung gewährleistet bleibt. Angesichts des Trends der
steigenden Lebenserwartung muss in vielen Ländern eine dynamischere Haltung zum
Renteneintrittsalter an den Tag gelegt werden. Dies schließt eine
systematischere Kopplung des gesetzlichen Rentenalters an die Lebenserwartung
ein, damit ein angemessenes Verhältnis zwischen dem Berufsleben und dem Leben
nach der Pensionierung sichergestellt werden kann. 3. Modernisierung der Sozialschutzsysteme. Die Mechanismen des Sozialschutzes sollten in allen Lebensabschnitten
effizient und angemessen in Anspruch genommen werden können. Es besteht Bedarf
an vereinfachteren und zielgerichteteren sozialpolitischen Konzepten, die durch
erschwingliche Kinderbetreuung und Bildung von guter Qualität, Vermeidung von
frühem Schulabbruch, Unterstützung bei Ausbildung und Beruf,
Wohnkostenzuschüsse und Zugang zu Gesundheitsleistungen ergänzt werden. Die
Gesundheitssysteme müssen reformiert werden, damit hochwertige
Gesundheitsleistungen innerhalb effizienter Strukturen, wie elektronischer
Gesundheitsdienste, erbracht werden. 4. Höhere
Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte. Eine
Modernisierung der Funktionsweise der netzgebundenen Branchen, ein Ausbau der
Infrastrukturkapazität und eine weitere Öffnung des Dienstleistungssektors
stellen für die meisten Mitgliedstaaten weiterhin eine Herausforderung dar.
Dies geht aus den 2014 veröffentlichten länderspezifischen Empfehlungen an die
Mitgliedstaaten hervor, in denen schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Verbesserung
der Funktionsweise ihrer netzgebundenen Branchen sowie zur Stärkung des
Wettbewerbs im Waren- und Dienstleistungssektor, insbesondere in Bezug auf
reglementierte Berufe, herausgehoben wurden. Eine wirksame Durchsetzung der
Verbraucherschutzvorschriften kann zudem das Vertrauen und die Nachfrage auf
dem Binnenmarkt stärken. Die
EU-Rechtsvorschriften bieten einen Rahmen für die Modernisierung auf nationaler
Ebene, womit Europa insgesamt zu einem attraktiveren und wettbewerbsfähigeren
Standort gemacht werden kann. Im Anschluss an das Inkrafttreten der
Dienstleistungsrichtlinie im Jahr 2006 haben die Mitgliedstaaten
zahlreiche Reformen im Dienstleistungssektor durchgeführt. Trotzdem waren die
Fortschritte in jüngster Zeit uneinheitlich. Die vollständige Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie würde die Funktionsweise des Binnenmarktes für
Dienstleistungen in beträchtlichem Maße verbessern und könnte langfristig einen
wirtschaftlichen Gewinn von bis zu 1,6 % des BIP der EU generieren,
zusätzlich zu den 0,8 % des BIP der EU nach dem derzeitigem Stand der
Umsetzung.[6] Die vielen Ausnahmen von den allgemeinen Grundsätzen der Richtlinie
und der langwierige Reformprozess in einer Reihe von Mitgliedstaaten verhindern
nach wie vor die vollständige Umsetzung der Richtlinie und lassen es nicht zu,
den vollen Nutzen aus ihr zu ziehen. Bei der Verstärkung nationaler Reformen
sollte der Schwerpunkt auf der Beseitigung der nachfolgend aufgeführten
Hindernisse liegen: i) unverhältnismäßige und unbegründete
Genehmigungsanforderungen in einigen Mitgliedstaaten, insbesondere
Anforderungen in Bezug auf die Rechtsform und die Gesellschafter; ii) fehlende
Klarheit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Regelungen
für Unternehmen, die grenzüberschreitende Dienstleistungen erbringen; iii)
Mängel bei der gegenseitigen Anerkennung; iv) aufwändige Verwaltungsverfahren
mit der Option, die Leistung der zentralen Anlaufstellen zu verbessern; iv)
uneinheitliche Fortschritte bei der laufenden gegenseitigen Begutachtung der
berufsrechtlichen Regelungen und Reformen reglementierter Berufe; v)
verbleibende Hindernisse für den freien Warenverkehr. Die Kommission wird
weiterhin eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um diese Hindernisse zu
beseitigen.[7] 5. Bessere Rahmenbedingungen für
Unternehmensinvestitionen. Die Anstrengungen, ein
besseres und damit investitionsfreundlicheres Unternehmensumfeld zu schaffen,
tragen entscheidend dazu bei, dass private Investitionen, insbesondere in
Mitgliedstaaten mit begrenztem fiskalpolitischem Spielraum für öffentliche
Investitionen, getätigt werden. Bei der Gestaltung öffentlich-privater
Partnerschaften und der Führung staatseigener Unternehmen muss umsichtig
vorgegangen werden, damit öffentliche Ausgaben und private Investitionen
effizienter getätigt werden. Öffentliche Vergabeverfahren sollten weiter
geöffnet werden, besonders mit Hilfe von EU-Rechtsvorschriften. Das bedeutet
auch, die administrativen Kapazitäten öffentlicher Auftraggeber bei der Planung
und Umsetzung auszubauen, vor allem durch die Nutzung der elektronischen
Auftragsvergabe. In vielen Fällen sind außerdem effizientere Verfahren und mehr
Transparenz nötig. Darüber hinaus ist ein gut funktionierendes Insolvenzrecht
für eine effiziente Ressourcenverteilung ausschlaggebend. 6.
Verbesserung der Investitionen in Forschung und Innovation (FuI). Investitionen in Forschung und Innovation auf nationaler und
regionaler Ebene spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, nachhaltiges
Wachstum anzuschieben. Die Mitgliedstaaten sollten weiterhin öffentlichen
Investitionen in FuI Vorrang einräumen und sicherstellen, dass diese effizient
getätigt werden und eine Multiplikatorwirkung auf private Investitionen
ausüben. Sie sollten sich auf die Qualität der FuI-Einrichtungen, die
Entwicklung ihrer Strategien, die Politikgestaltungsprozesse und auf Programme
konzentrieren. Zugleich müssen sie das Reformtempo aufrechterhalten, damit ein
gutes Investitionsklima herrscht, das Voraussetzung für
Unternehmensinvestitionen in FuI und für schnell wachsende, innovative KMU ist. 7. Eine
effizientere öffentliche Verwaltung. Die öffentlichen
Verwaltungen in der gesamten EU stehen nach wie vor der Herausforderung
gegenüber, mit weniger mehr leisten zu müssen. Das bedeutet, dass die
öffentlichen Aufgaben auch in Zeiten knapper Kassen erfüllt werden müssen, dass
das Unternehmensumfeld durch den Abbau des Verwaltungs- und
Regulierungsaufwands für Unternehmen und Bürger verbessert werden muss und dass
die Anpassung an die Erfordernisse der digitalen Wirtschaft vollzogen wird. Für
fast alle Mitgliedstaaten ist dies immer noch schwierig. Einige von ihnen haben
institutionelle Reformen oder Gebietsreformen in Angriff genommen mit dem Ziel,
erstens durch Reorganisation und Rationalisierung Einsparungen zu erzielen
sowie zweitens durch eine Klärung der Zuständigkeiten der verschiedenen
institutionellen oder staatlichen Ebenen für eine reibungslose
Entscheidungsfindung und Umsetzung von Reformen zu sorgen. Außerdem müssen
die meisten Mitgliedstaaten – ähnlich wie bei dem auf EU-Ebene durchgeführten
Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der
Rechtsetzung (REFIT) – Vereinfachungsinitiativen umsetzen und in der
öffentlichen Verwaltung die digitalen Möglichkeiten stärker nutzen. Wenn
überbordende Bürokratie und regulatorische Hindernisse beseitigt werden, dürfte
dies zu besseren, einfacheren und verständlicheren Vorschriften führen und die
Voraussetzung für mehr Unternehmensfreundlichkeit und Bürgernähe schaffen, was
wiederum Investitionen begünstigt. In dieser Hinsicht sind auch Maßnahmen für
effizientere und wirklich faire, unabhängige Rechtssysteme unbedingt notwendig.
Es ist eindeutig erforderlich, Fragen wie die Verfahrensdauer, die Zahl
anhängiger Verfahren, die stärkere Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnologien, die Förderung alternativer
Streitbeilegungsmechanismen sowie die Unabhängigkeit der Justiz anzugehen. 4. VERANTWORTUNGSVOLLE FISKALPOLITIK Angesichts des EU-weiten drastischen Anstiegs
der Defizite und Schuldenstände während der Finanzkrise war eine
Haushaltskonsolidierung von beträchtlichem Ausmaß erforderlich, um das
Vertrauen in die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen der Mitgliedstaaten
wiederherzustellen und um den Teufelskreis zwischen der Entwicklung der
Staatsverschuldung und der allgemeinen finanziellen Instabilität zu
durchbrechen. Durch die erheblichen Anpassungen, die in den letzten Jahren
vorgenommen wurden, konnten in der EU die Defizite reduziert und die
Schuldenstände stabilisiert werden. Die starke Verringerung der Zahl der
Länder, die sich in einem Defizitverfahren befinden, von 24 im Jahr 2011 auf 11
im Jahr 2014 ist Ausdruck dieser Verbesserungen der Haushaltslage. Der jüngsten
Prognose zufolge dürfte der haushaltspolitische Kurs in der EU in den kommenden
Jahren neutral bleiben, was bedeutet, dass die Fiskalpolitik nicht weiter auf
dem Wachstum lasten wird. Dennoch ist der öffentliche Schuldenstand
weiterhin sehr hoch; zusammen mit einer hohen Auslandsverschuldung macht dies
die Volkswirtschaften anfälliger für Erschütterungen und kann das Wachstum
hemmen. Solche Ungleichgewichte können auch das reibungslose Funktionieren des
gesamten Euro-Währungsgebiets gefährden. Entsprechend den Verpflichtungen der
Mitgliedstaaten aufgrund des Stabilitäts- und Wachstumspaktes muss in den
kommenden Jahren noch die Umkehrung der ansteigenden Tendenz bei der
Staatsverschuldung erreicht werden. Dies kann durch eine verantwortungsvolle
Fiskalpolitik kombiniert mit wirtschaftlichem Wachstum erreicht werden. Dazu
sollte erstens das Tempo der Haushaltsanpassungen entsprechend den fiskalischen
Herausforderungen, vor denen die verschiedenen Mitgliedstaaten stehen,
differenziert werden. Während Mitgliedstaaten mit Problemen bei der
Tragfähigkeit des Haushaltes die Konsolidierung fortsetzen sollten, sollten
Mitgliedstaaten mit Haushaltsspielraum diesen zur Stützung des Wachstums
nutzen. Die Mitgliedstaaten sollten außerdem die unlängst gestärkten nationalen
Haushaltsrahmen voll ausnutzen, um den richtigen fiskalischen Kurs festzulegen
und beizubehalten. Zweitens müssen die Fiskalstrategien durch ihre
Zusammensetzung das Wachstum fördern. In mehreren Ländern kann eine
schwerpunktmäßig betriebene Beschränkung der Ausgaben, möglicherweise
kombiniert mit Senkungen der Steuern mit der stärksten wachstumsverzerrenden
Wirkung, zu einer Steigerung des Wachstums und der Investitionen beitragen,
sofern dies im Einklang mit den Erfordernissen der Haushaltskonsolidierung steht.
Kasten 4 – Verantwortliche wachstumsfördernde Haushaltskonsolidierung Die Mitgliedstaaten sind bei der Haushaltskonsolidierung nicht sehr wachstumsfördernd vorgegangen. Sie setzten dabei zu stark auf Steuererhöhungen, was in den meisten Mitgliedstaaten, in denen die Steuerlast ohnehin schon hoch ist, keine optimale Lösung darstellt. Auf der Ausgabenseite der nationalen Haushalte wurden vor allem die öffentlichen Investitionen gekürzt, obwohl diese verglichen mit anderen Haushaltsausgaben wachstumsförderndes Potenzial aufweisen. Gleichzeitig erforderten in einigen Mitgliedstaaten sowohl das Ausmaß der notwendigen Haushaltsanpassung als auch die Dynamik der Finanzkrise rasche Lösungen. Mit dem Abebben der Finanzkrise und einem mäßigeren Tempo bei der Haushaltskonsolidierung begann sich die Zusammensetzung der haushaltspolitischen Maßnahmen zu verbessern. Dies machte sich bereits im Jahr 2014 bemerkbar und schlägt sich auch in den Haushaltsentwürfen für 2015 nieder. Der Rückgang bei den Investitionsausgaben wurde gestoppt, während die Zusammensetzung der Einnahmen wachstumsfördernder wurde. Insbesondere weisen die Haushaltsentwürfe für 2015 einige positive Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung der Arbeit auf, welche freilich, gemessen an den sich stellenden Herausforderungen, noch nicht ehrgeizig genug sind. Auf der Einnahmenseite kommt es darauf
an, die Effizienz und die Wachstumsfreundlichkeit des Steuersystems
sicherzustellen. Eine Verlagerung des Schwerpunktes von der Besteuerung der
Arbeit auf weniger wachstumshemmende Steuerarten wie periodische Immobilien-,
Umwelt- und Verbrauchssteuern, bei der jedoch die mögliche Verteilungswirkung
zu bedenken ist, kann Beschäftigung und Wachstum ankurbeln. Die hohe
steuerliche Belastung der Arbeit stellt in Europa seit langem ein Problem dar.
Dabei bestehen zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede von 40 %
hinsichtlich der Kosten für die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zum
durchschnittlichem Lohn und Nettoverdienst. Durch Verbreiterung der
Besteuerungsgrundlage sowie durch eine Vereinfachung und transparentere
Gestaltung des Steuersystems können auch dessen Effizienz erhöht, die
Steuerdisziplin verbessert und der Kampf gegen aggressive Steuerplanung
erleichtert werden. Auf der Ausgabenseite sollten produktive öffentliche
Investitionen sowie die wachstumsfördernden Posten der derzeitigen Ausgaben
Vorrang genießen, wobei rasche Entscheidungen über das von der Kommission
vorgeschlagene Investitionsprogramm für Europa hierfür hilfreich sind. Die
Sozialsysteme sollten dafür eingesetzt werden, Armut zu bekämpfen und soziale
Inklusion zu fördern. Die Wirksamkeit bestehender Ausgabenprogramme bei der
Erreichung ihrer Ziele sollte erhöht werden, indem Reformen und sonstige
Maßnahmen, etwa Ausgabenüberprüfungen, eingeführt werden. In mindestens acht
Mitgliedstaaten, nämlich im Vereinigten Königreich, den Niederlanden,
Frankreich, Italien, Irland, Dänemark, Spanien und Schweden, werden die
Ausgaben derzeit in irgendeiner Form überprüft oder eine solche Überprüfung
wurde vor kurzem vorgenommen. Ein breiterer Austausch der dabei gewonnenen
Ergebnisse und Erfahrungen sollte Teil des Gesamtsystems zur
wirtschaftspolitischen Steuerung sein. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt stellt den
richtigen Rahmen für langfristiges Wachstum in Verbindung mit tragfähigen
öffentlichen Finanzen bereit, der da, wo sie nötig ist, auch Flexibilität
vorsieht. Der Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung der Haushaltsstruktur und
nicht lediglich auf dem nominalen Defizit. Dadurch ist es möglich, Entwicklungen
negativer (z. B. asymmetrische Schocks) oder positiver Art (z. B.
unerwartete Mehreinnahmen), die sich der Kontrolle der Regierung entziehen,
herauszufiltern. Auf diese Weise können wir uns ein besseres Bild von der
zugrundeliegenden Haushaltslage verschaffen. Jeder Mitgliedstaat wird
individuell bewertet, wobei seine besondere wirtschaftliche Lage sowie die
spezifischen Herausforderungen durch die Alterung der Bevölkerung, auch bei der
Renten- und Gesundheitspolitik, und durch den öffentlichen Schuldenstand
berücksichtigt werden. 5. STRAFFUNG
UNSERES WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNGSSYSTEMS ZUR ERHÖHUNG SEINER
WIRKSAMKEIT UND ZUR STÄRKUNG DER IDENTIFIKATION Mit diesem
Jahreswachstumsbericht wird der jährliche Zyklus der als Europäisches Semester
bekannten wirtschaftspolitischen Steuerung eingeleitet. Dabei erfolgt vor der
Erstellung der nationalen Haushalte und Beschlüsse für das Folgejahr eine
Überwachung der Haushaltspolitik, der makroökonomischen Politik und der
Strukturpolitik auf EU-Ebene. Seit 2011 dient das Europäische Semester dazu,
wichtige fiskal- und strukturpolitische Reformen in den Mitgliedstaaten
anzustoßen und anzuleiten. Begleitend zu diesem Jahreswachstumsbericht führte
die Kommission eine Bewertung der als Sechserpaket und Zweierpaket
bezeichneten Bündel von Verordnungen zur Stärkung der
wirtschaftspolitischen Steuerung durch die EU durch.[8]
Das Europäische
Semester ist zu einem wichtigen Instrument für Reformen auf nationaler und auf
EU-Ebene geworden, welches dafür sorgt, dass die EU und die Mitgliedstaaten
ihre Wirtschaftspolitik und ihre Bemühungen zur Förderung von Beschäftigung,
Wachstum und Investitionen koordinieren. Die Überwachung durch die Kommission[9] hat jedoch gezeigt, dass es nach wie vor an Identifikation mit dem
Verfahren mangelt und dass deshalb die länderspezifischen Empfehlungen nicht in
zufrieden stellendem Maße umgesetzt werden, besonders was Strukturreformen
betrifft. In Anbetracht der wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen
Europa steht, ist die Kommission der Ansicht, dass nun der Zeitpunkt gekommen
ist, das Europäische Semester zu straffen und aufzuwerten und es somit
effektiver zu gestalten, indem ihm für die Zukunft entsprechend dem in diesem
Jahreswachstumsbericht vorgestellten integrierten Konzept ein deutlicherer
Schwerpunkt sowie mehr Klarheit und eine größere politische Rolle verliehen
werden. Ein reformiertes Europäisches Semester sollte darauf abzielen, die
Wirksamkeit der wirtschaftspolitischen Koordinierung auf EU-Ebene durch eine
Verstärkung der Rechenschaftspflicht und der Identifikation aller Akteure zu
erhöhen (siehe Anhang). Mit einem gestrafften Europäischen Semester
werden eine stärkere Identifikation mit dem Verfahren sowie eine höhere
Rechenschaftspflicht und Akzeptanz angestrebt. Ferner gilt es, einen Beitrag
dazu zu leisten, dass das Verfahren an Glaubwürdigkeit gewinnt, die
Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten zunimmt und die
länderspezifischen Empfehlungen besser umgesetzt werden. Die Erörterung
des Europäischen Semesters ist auch im Zusammenhang mit der Halbzeitbilanz
der Strategie Europa 2020 von Bedeutung, welche rechtzeitig zur
Besprechung auf der Tagung des Europäischen Rats im Frühjahr 2015 vorgelegt
wird. Im Anschluss an die Mitteilung über die Bestandsaufnahme der Durchführung
der Strategie Europa 2020 vom März dieses Jahres[10]
und auf der Grundlage der Ergebnisse der öffentlichen Konsultation, der
Zusammenfassung der Debatten im Rat sowie der Beiträge interessierter Parteien
erstellt die Kommission zurzeit die Halbzeitbilanz der Strategie
Europa 2020 und wird ihre Gedanken dazu Anfang 2015 vorlegen. Damit die EU den
Herausforderungen begegnen kann, die sich ihr bei der Beschäftigung und beim
Wachstum stellen, sind ein breiter Konsens über die richtige Richtung der
Politik und eine starke Unterstützung der Reformbemühungen seitens der
Interessenträger notwendig. Dies bedeutet, dass die nationalen Parlamente
ebenso wie die Sozialpartner und allgemein die Zivilgesellschaft stärker an der
Durchführung der auf EU- und nationaler Ebene beschlossenen Politik beteiligt
werden müssen. Zur engeren Einbeziehung der nationalen Parlamente in das
Verfahren treffen diese und das Europäische Parlament jedes Jahr in der
parlamentarischen Woche zusammen, um unter Beteiligung der Kommission über das
Europäische Semester zu debattieren. Es besteht
außerdem eine klare Notwendigkeit, den sozialen Fortschritt und die
Auswirkungen von Reformen im Zeitverlauf zu überwachen. Die Arbeiten zur
Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion haben
bereits begonnen. Insbesondere werden im Verfahren bei makroökonomischen
Ungleichgewichten beschäftigungsspezifische und soziale Indikatoren eingeführt
und sollten uneingeschränkt genutzt werden, um ein besseres Verständnis des
Arbeitsmarkts und der sozialen Entwicklungen und der im Zusammenhang damit
bestehenden Risiken zu erlangen. Die Kommission wird ferner sicherstellen, dass
die europäischen Sozialpartner enger in das Verfahren des Europäischen
Semesters einbezogen werden. Erste Ideen werden
für das Europäische Semester 2015 geprüft und durchgeführt, während in den
kommenden Monaten im Rahmen der Arbeiten zur Vertiefung der
wirtschaftspolitischen Steuerung weitere Vorschläge ausgearbeitet werden. Die
Koordinierung erfolgt durch den Präsidenten der Kommission zusammen mit den
Präsidenten des Europäischen Rates, der Europäischen Zentralbank und der
Euro-Gruppe.[11] 6. SCHLUSSFOLGERUNG Ein Neubeginn bei
der wirtschaftspolitischen Willensbildung auf EU-Ebene ist dringend notwendig.
In ihrem Jahreswachstumsbericht für 2015 schlägt die Kommission vor, dass die
EU in der Wirtschaftspolitik einem integrierten Konzept folgen sollte, dessen
drei Hauptsäulen, nämlich die Steigerung der Investitionen, die Beschleunigung
der Strukturreformen und die Fortführung einer verantwortlichen
wachstumsfördernden Haushaltskonsolidierung, zusammenwirken müssen. Priorität hat
dabei das Investitionsprogramm über 315 Mrd. EUR, das als Teil dieses
Jahreswachstumsberichts vorgeschlagen wird und das die Mitgliedstaaten billigen
sollten. Sie sollten sich verpflichten, bis Ende Juni 2015 die legislativen
Änderungen verabschieden, die für die Einrichtung des vorgeschlagenen neuen
Fonds notwendig sind. Sie sollten zudem zusagen, den Einsatz innovativer
Finanzinstrumente zur Durchführung von Projekten im Rahmen der Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds in den kommenden drei Jahren insgesamt
mindestens zu verdoppeln. Abhängig von der
Lage der einzelnen Mitgliedstaaten sollte das vorgeschlagene integrierte
Konzept auf nationaler Ebene umgesetzt werden, indem gegen Verkrustungen auf
dem Arbeitsmarkt vorgegangen wird, um die hohe Arbeitslosigkeit zu bekämpfen,
sowie Rentenreformen durchgeführt werden, Sozialschutzsysteme modernisiert
werden, die Flexibilität der Waren- und Dienstleistungsmärkte erhöht wird,
bessere Rahmenbedingungen für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, die
Qualität der Investitionen in Forschung, Innovation sowie Aus- und
Weiterbildung verbessert wird und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung gesteigert
wird. Die Sozialpartner sind aufgefordert, aktiv zu den nationalen
Reformagenden beizutragen. Zwecks Stärkung
der Identifikation und Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten sind die
nationalen Parlamente, die Sozialpartner und die Interessenträger enger in das
Europäische Semester einzubeziehen. Die Straffung des Europäischen Semesters im
Jahr 2015 stellt hier einen ersten Schritt dar. Das
vorgeschlagene integrierte Konzept erfordert politische Führung seitens der
Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats. Die
Kommission wird mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, damit Europa wieder den
Weg der nachhaltigen wirtschaftlichen Erholung einschlägt. ANHANG Straffung
und Aufwertung des Europäischen Semesters Unter dem Europäischen Semester versteht man den
jährlichen Zyklus der wirtschafts- und haushaltspolitischen Koordinierung, der
den Mitgliedstaaten Hilfestellung bietet, bevor sie Entscheidungen auf
nationaler Ebene treffen. Diese Hilfestellung erfolgt im Kontext des
Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie des Verfahrens bei einem
makroökonomischen Ungleichgewicht. Das Europäische Semester spielt auch bei der
Umsetzung der Strategie „Europa 2020“ eine Rolle. Die Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts
der Kommission, in dem die allgemeinen wirtschaftlichen Prioritäten für die EU
dargelegt sind, bildet jedes Jahr den Auftakt zum Europäischen Semester. Der
Jahreswachstumsbericht wird von den anderen Organen erörtert und fließt in die
im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates geführten Gespräche ein.
Die Mitgliedstaaten präsentieren ihre nationalen Programme jedes Jahr im
Frühling. Die Kommission schlägt danach für jeden Mitgliedstaat
länderspezifische wirtschaftspolitische Empfehlungen vor, die auf der von ihr
vorgenommenen Bewertung der jeweiligen Wirtschaftslage und nationalen Programme
beruhen. Dabei werden alle relevanten Politikfelder – Fiskalpolitik,
makroökonomische Politik und Strukturreformen – berücksichtigt. Die
Empfehlungen werden im Rat diskutiert und auf der Juni-Tagung des Europäischen
Rates bestätigt, bevor sie vom Rat endgültig verabschiedet werden. Die
Mitgliedstaaten sollen die Empfehlungen in ihren haushalts- und
wirtschaftspolitischen Plänen für das Folgejahr berücksichtigen und in den
kommenden 12 Monaten umsetzen. Mit dem Europäischen Semester wurde zwar die
wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene verbessert, aber seine
Wirksamkeit wird durch die begrenzte und teilweise ausbleibende Umsetzung
wesentlicher länderspezifischer Empfehlungen in Frage gestellt. Mit einem
gestrafften, aufgewerteten Europäischen Semester sollten unter Ausnutzung der
Vorteile des Verfahrens die Schwachpunkte beseitigt werden: Dafür gilt es, die
einzelnen Phasen und die jeweiligen Ergebnisse einfacher zu gestalten, die
Zusammenarbeit und den Dialog mit den Mitgliedstaaten zu verbessern, die
Berichtspflichten zu beschränken, den multilateralen Charakter des Verfahrens
herauszustellen und die Identifikation mit ihm auf allen Ebenen zu fördern. Vereinfachungen bei den von der Kommission
vorgelegten Ergebnissen und mehr Möglichkeiten für Rückmeldungen zu den
Analysen der Kommission. Die Praxis, den
Jahreswachstumsbericht und den Warnmechanismus-Bericht im Herbst zusammen
vorzulegen, hat sich bewährt, da beide Dokumente einander ergänzen und in ihnen
die Vorgehensweise auf EU-Ebene für das kommende Jahr festgelegt wird.
Allerdings werden die beiden wichtigsten, im weiteren Verfahrensverlauf
erstellten länderspezifischen Dokumente, nämlich die den länderspezifischen
Empfehlungen beigefügten Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen und die
an den Warnmechanismus-Bericht anknüpfenden eingehenden Überprüfungen, derzeit
zu zwei unterschiedlichen Terminen im Frühjahr präsentiert. Durch eine
umfassende und einheitliche wirtschaftliche Bewertung für jeden Mitgliedstaat,
die als Grundlage für die an die Mitgliedstaaten zu richtenden Empfehlungen
dient, würde das Verfahren an Kohärenz gewinnen und der damit verbundene
administrative Aufwand sinken. Eine Veröffentlichung dieser Dokumente zu einem
früheren Zeitpunkt – beispielsweise im März – würde das Verfahren auch
transparenter machen und Möglichkeiten für Rückmeldungen auf die Analysen der
Kommission schaffen. Straffung der Berichtspflichten für die
Mitgliedstaaten: Die den Mitgliedstaaten auferlegten
Berichtspflichten sollten verhältnismäßig sein und einen eindeutigen Mehrwert
bringen. Für sie sollte der Grundsatz der einmaligen Meldung („tell only once“)
gelten, wonach die aus Unterlagen und bei Besuchen vor Ort gewonnenen
Informationen tatsächlich weitergegeben und wiederverwendet werden, während man
sich auf europäischer Ebene auf die Analyse und Aktualisierung dieser
Informationen konzentriert. Die nationalen Reformprogramme können für die
Kommunikation und Identifikation in den Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle
spielen, wenn sie neu ausgerichtet werden, so dass auf nationaler Ebene noch
gezielter und zu einem früheren Zeitpunkt Informationen für die Analysen der
Kommission bereitgestellt werden, und wenn die nationalen Parlamente und die
Sozialpartner in ihre Ausarbeitung einbezogen werden. Verstärkung des multilateralen Charakters des
Verfahrens: Die Identifikation der Mitgliedstaaten mit
dem europäischen Semester lässt auf nationaler, aber auch auf europäischer
Ebene nach wie vor zu wünschen übrig, was der Qualität des Diskussionsprozesses
und der daran anschließenden Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen
schadet. In den Bereichen, in denen die Überwachungsinstrumente, etwa
Rahmenvorgaben für die öffentlichen Finanzen und die Fiskalpolitik, wirksamer
sind, ist der Umsetzungsgrad deutlich höher. Durch das gestraffte Verfahren
bleibt künftig mehr Zeit dafür, die von der EU angebotene Hilfestellung zu
prüfen und zu erörtern. In dieser Hinsicht wäre auch die frühzeitige Vorlage
der länderspezifischen Analyse der Kommission hilfreich. Überdies sollte es
möglich sein, zusammen mit dem Ratsvorsitz das Leistungsniveau und die
jeweiligen Maßnahmen das ganze Jahr über besser einander gegenüberzustellen.
Wenn die Maßnahmen der Politik und deren Ergebnisse zwischen den
Mitgliedstaaten leichter vergleichbar sind, könnte dies auch den Gruppendruck
erhöhen und weitere Anregungen für einschlägige multilaterale Gespräche
liefern. Der Meinungsaustausch über die von der Kommission übernommene
Überwachung der Umsetzung der Reformen ist im Kontext der Vorbereitung auf die
im Rat stattfindende Erörterung der Empfehlungsentwürfe sowie im Hinblick auf
die Aussprache auf der Juni-Tagung des Europäischen Rates von besonderer Bedeutung.
Öffnung des Verfahrens und verstärkte
Einbindung anderer Akteure: Die demokratische
Legitimität des Europäischen Semesters wurde zuweilen in Frage gestellt. In den
vergangenen Jahren hat die Kommission den Dialog mit den Mitgliedstaaten durch
bilaterale Treffen, gezielter ausgerichtete Gespräche in den Ratsausschüssen
und breiter angelegte Fachbesuche schrittweise intensiviert und
kontinuierlicher gestaltet. Auch bei der Einbeziehung der Parlamente wurden
Verbesserungen erzielt. Was das Europäische Parlament betrifft, so konnte es
durch den mit dem „Sechserpaket“ eingeführten wirtschaftspolitischen Dialog eng
eingebunden werden, der Gespräche zwischen dem Europäischen Parlament
einerseits und den Mitgliedstaaten, dem Rat, der Kommission, dem Europäischen
Rat und der Eurogruppe andererseits vorsieht. Darüber hinaus finden im
Europäischen Parlament wichtige politische Debatten in entscheidenden
Abschnitten des Europäischen Semesters statt. Die nationalen Parlamente wurden
im Laufe der Jahre stärker für das Europäische Semester sensibilisiert, was auf
die Umsetzung des „Zweierpakets“ und die direktere Einbindung seitens der
Kommission durch Präsentationen und Debatten zurückzuführen ist. Trotz
derartiger positiver Entwicklungen besteht durchaus noch Spielraum für einen
breiteren Dialog nicht nur mit den Parlamenten, sondern auch mit den
Sozialpartnern. Beispielsweise könnte sich die Kommission künftig mit dem
Europäischen Parlament und den Sozialpartnern auf europäischer Ebene
austauschen, noch bevor der Jahreswachstumsbericht vorgestellt wird, und die
Gespräche nach dessen Annahme fortsetzen. Die Kommission könnte auf der
Grundlage ihrer länderspezifischen Analysen auch an das Europäische Parlament
herantreten, um neue bereichsübergreifende Aspekte zu erörtern, sowie
gegebenenfalls an die Sozialpartner, um Rückmeldungen über aktuelle
länderspezifische Fragen zu erhalten. [1] Vgl. Politische Leitlinien für die neue Europäische
Kommission vom 15. Juli 2014: http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_de.pdf [2] Herbstprognose
2014 der Kommission vom 4. November 2014: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2014/pdf/ee7_en.pdf [3] Wie in den Politischen Leitlinien für die neue
Europäische Kommission vom 15. Juli 2014 angekündigt. [4] Das ist insbesondere in Italien (-25 %), Portugal
(-36 %), Spanien (-38 %), Irland (-39 %) und Griechenland
(-64 %) der Fall. [5] „Zuordnung der Kosten des Nicht-Europas 2014-19“, eine
im Juli 2014 veröffentlichte Studie des Europäischen Parlaments. [6]
J. Monteagudo, A. Rutkowski, D. Lorenzani, The economic impact of
the Services Directive: A first assessment following implementation, Economic
Papers 456, June 2012,
http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/economic_paper/2012/pdf/ecp_456_en.pdf [7] COM(2012) 261 final vom 8. Juni 2012. [8] COM(2014) 905 vom 28. November
2014. [9] Die jährlichen Arbeitspapiere der Kommission, die als
Begleitunterlagen zu den länderspezifischen Empfehlungen fungieren, enthalten
die Bewertungen durch die Kommission:
http://ec.europa.eu/europe2020/making-it-happen/country-specific-recommendations/index_de.htm. [10] COM(2014)
130 final, „Bestandsaufnahme der Strategie Europa 2020 für intelligentes,
nachhaltiges und integratives Wachstum“, http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/europe2020stocktaking_de.pdf und http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/europe2020stocktaking_de.pdf. [11] Wie auf dem Euro-Gipfel vom 24. Oktober 2014 vereinbart.