52014DC0723

ENTWURF des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 ALLGEMEINE EINLEITUNG /* COM/2014/0723 final */


DOKUMENTE

                                     

ENTWURF des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015

ALLGEMEINE EINLEITUNG

ENTWURF DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 2015

EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Gestützt auf

– den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

– die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[1], insbesondere auf Artikel 38,

– die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020[2], insbesondere auf Artikel 13,

– den am 24. Juni 2014 von der Kommission vorgelegten ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015[3],

– das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015[4],

– den Standpunkt des Rates zu dem ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, den der Rat am 2. September 2014 festgelegt hat,

– die Abänderungen des Europäischen Parlaments am Standpunkt des Rates zu dem ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, die das Europäische Parlament am 22. Oktober 2014 angenommen hat,

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Gesamthaushaltsplans 2015 vor.

INHALTSVERZEICHNIS

1.      Einleitung.. 5

2.      Der mehrjährige Finanzrahmen und der neue Entwurf für den Haushaltsplan 2015. 7

2.1.       Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens für den Haushaltsplan 2015. 7

2.2.       Der neue Entwurf für den Haushaltsplan 2015 im Überblick.. 7

3.      Eckpunkte des vorgeschlagenen neuen Haushaltsentwurfs. 10

3.1.       Ausgabenrubriken des Finanzrahmens. 10

3.1.1.     „Geschlossene“ Linien. 10

3.1.2.     Teilrubrik 1a — Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung. 10

3.1.3.     Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt 10

3.1.4.     Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen. 11

3.1.5.     Rubrik 3 — Sicherheit und Unionsbürgerschaft 11

3.1.6.     Rubrik 4 — Europa in der Welt 11

3.1.7.     Rubrik 5 — Verwaltung. 11

3.2.       Übergreifende Aspekte. 12

3.2.1.     Dezentrale Einrichtungen. 12

3.2.2.     Exekutivagenturen. 13

3.2.3.     Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen. 13

3.2.4.     Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“. 13

3.2.5.     Erläuterungen zu einzelnen Haushaltslinien. 13

3.3.       Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die Mittel für Zahlungen.. 13

4.      Abschließende Bemerkungen.. 14

5.      Haushaltsentwurf 2015 nach Rubriken des Finanzrahmens und wichtigsten Programmen   15

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den EUR-Lex-Server abrufbar (http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm). Eine englische Fassung dieser nach Einzelplänen gegliederten Änderungen ist informationshalber als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

1.           Einleitung

Am 24. Juni 2014 übermittelte die Kommission den Entwurf des Haushaltsplans 2015 in allen Amtssprachen[5]. Am 2. September 2014 schloss der Rat seine Lesung des Haushaltsentwurfs ab, und am 22. Oktober 2014 stimmte das Europäische Parlament über seine Abänderungen ab. Da das Europäische Parlament Abänderungen am Haushaltsentwurf angenommen hat, die der Rat nicht billigte, wurde nach Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Vermittlungsausschuss einberufen.

Der Vermittlungsausschuss hat über einen Zeitraum von 21 Tagen zwischen dem 28. Oktober und dem 17. November 2014 gearbeitet. Obwohl im Verlaufe der Erörterungen erhebliche Fortschritte erzielt wurden, auch im Hinblick auf die Akzeptanz der Notwendigkeit, den Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben für Mittel für Zahlungen im Jahr 2014 in Anspruch zu nehmen, war es nicht möglich, die Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Rates innerhalb der gegebenen Frist einander anzunähern, insbesondere was die Höhe der Mittel für Zahlungen zur Deckung des ausstehenden Bedarfs an Mitteln für Zahlungen für 2014 betrifft. Dies führte dazu, dass weder über den Haushaltsplan 2015 noch über die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 2/2014[6], Nr. 3/2014[7], Nr. 4/2014[8], Nr. 5/2014[9] und Nr. 7/2014[10] Einigung erzielt werden konnte, da all diese vom Europäische Parlament und dem Rat als ein Paket betrachtet wurden[11].

In Ermangelung einer Einigung im Vermittlungsausschuss legt die Kommission nunmehr gemäß Artikel 314 Absatz 8 des AEUV einen Entwurf für einen neuen Haushaltsplan2015 vor. Die Kommission ist bestrebt, die Standpunkte der beiden Teile der Haushaltsbehörde in diesem Entwurf für einen neuen Haushaltsplan anzunähern, damit nicht auf ein weiteres Vermittlungsverfahren zurückgegriffen werden muss. Kommt keine Einigung über den Haushalt zustande, müsste 2015 nach dem System der vorläufigen Zwölftel verfahren werden. Dies würde die Umsetzung wichtiger politischer Maßnahmen und Programme gefährden, was bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas angesichts der unsicheren Wirtschaftslage wohl kaum auf Verständnis stoßen würde.

Da eine rechtzeitige Verabschiedung des Haushaltsplans 2015 unerlässlich ist, baut der Vorschlag der Kommission für einen neuen Haushaltsentwurf 2015 auf den Fortschritten auf, die im Hinblick auf den Haushaltsplan 2015 im Vermittlungsausschuss erzielt wurden und die zum großen Teil dem ursprünglichen Entwurf der Kommission für den Haushaltsplan entsprechen, in der durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015[12] geänderten Fassung, insbesondere was die Mittel für Verpflichtungen betrifft, wenn auch mit einer geringeren Höhe der Mittel für Zahlungen. Dieser Vorschlag trägt ferner den jüngsten Erörterungen und Vorschlägen zur Maximierung des Beitrag des EU-Haushalts zum Wirtschaftswachstum Rechnung. In dieser Hinsicht stehen die Förderung insbesondere der politischen Maßnahmen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Konvergenz im Mittelpunkt des Vorschlags für einen neuen Haushaltsentwurf, was zu Wachstum und Beschäftigung beiträgt, sowie derjenigen Haushaltlinien, die es Europa ermöglichen, Krisen zu bewältigen, vor allem in seiner Nachbarschaft. Der Vorschlag spiegelt zudem die 10 politischen Schlüsselbereiche wider, die in den politischen Leitlinien für die neue Kommission[13] aufgeführt werden, wie neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, ein vernetzter digitaler Binnenmarkt, eine robustere Energieversorgung bei gleichzeitigem Kampf gegen die Erderwärmung, die Sicherung der Grenzen Europas und ein stärkeres Europa in der Außenpolitik.

2.           Der mehrjährige Finanzrahmen und der neue Entwurf für den Haushaltsplan 2015

2.1.        Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens für den Haushaltsplan 2015

Die nachstehende Tabelle gibt die bei der Aufstellung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2015 herangezogenen Obergrenzen wieder, die im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)[14] für Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen festgelegt wurden:

Rubrik || Mittel für Verpflichtungen 2015 in Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen

|| Mittel für Verpflichtungen ||

1. || Intelligentes und integratives Wachstum || 66 813,0

1a || Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung || 17 666,0

1b || Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt || 49 147,0

2. || Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen || 59 599,0

|| davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 44 313,0

3. || Sicherheit und Unionsbürgerschaft || 2 246,0

4. || Europa in der Welt || 8 749,0

5. || Verwaltung || 9 076,0

|| davon: Verwaltungsausgaben der Organe || 7 351,0

6. || Ausgleichszahlungen || 0,0

|| MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN INSGESAMT || 146 483,0

|| MITTEL FÜR ZAHLUNGEN INSGESAMT || 141 901,0

Die Gesamtobergrenze der Mittel für Verpflichtungen (MfV) des mehrjährigen Finanzrahmens beläuft sich auf 146 483 Mio. EUR, was 1,05 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht. Die Obergrenze der Mittel für Zahlungen (MfZ) entspricht mit 141 901 Mio. EUR 1,02 % des BNE.

2.2.        Der neue Entwurf für den Haushaltsplan 2015 im Überblick

(Mittel für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ) in Mio. EUR, gerundete Beträge zu jeweiligen Preisen)

Rubrik || Haushalt || Haushalt || Haushaltsentwurf (HE) || Differenz || Differenz

2014 (1) || 2014 angeglichen (2) || 2015 || 2015 – 2014 (angeglichen) || 2015 / 2014 (angeglichen)

(1) (2) || (3) || (3 – 1) || (3 / 1)

MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ

1. || Intelligentes und integratives Wachstum || 63 986,3 || 66 374,5 || 63 985,9 || 66 374,0 || 66 718,8 || 66 900,8 || 2 732,9 ||  526,7 || 4,3% || 0,8%

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments ||  89,3 || ||  89,3 || ||  83,3 || || || || ||

Obergrenze || 63 973,0 || || 63 973,0 || || 66 813,0 || || || || ||

Spielraum ||  76,0 || ||  76,4 || ||  177,5 || || || || ||

1a || Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung || 16 484,0 || 12 028,3 || 16 484,0 || 12 028,3 || 17 488,5 || 15 833,3 || 1 004,5 || 3 805,0 || 6,1% || 31,6%

Obergrenze || 16 560,0 || || 16 560,0 || || 17 666,0 || || || || ||

Spielraum ||  76,0 || ||  76,0 || ||  177,5 || || || || ||

1b || Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt || 47 502,3 || 54 346,2 || 47 502,3 || 54 346,2 || 49 230,3 || 51 067,4 || 1 728,0 || -3 278,7 || 3,6% || -6,0%

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments ||  89,3 || ||  89,3 || ||  83,3 || || || || ||

Obergrenze || 47 413,0 || || 47 413,0 || || 49 147,0 || || || || ||

Spielraum ||  0,0 || ||  0,0 || ||  0,0 || || || || ||

2. || Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen || 59 190,9 || 56 558,8 || 59 190,9 || 56 558,7 || 58 808,6 || 56 231,1 || - 382,3 || - 327,6 || -0,6% || -0,6%

Obergrenze || 59 303,0 || || 59 303,0 || || 59 599,0 || || || || ||

Spielraum ||  112,1 || ||  112,1 || ||  790,4 || || || || ||

davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen(2) || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 455,8 || 43 448,3 || - 322,3 || - 328,7 || -0,7% || -0,8%

Teilobergrenze || 44 130,0 || || 44 130,0 || || 44 313,0 || || || || ||

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto) ||  351,9 || ||  351,9 || ||  123,2 || || || || ||

Teilspielraum ||  0,0 || ||  0,0 || ||  734,0 || || || || ||

3. || Sicherheit und Unionsbürgerschaft || 2 172,0 || 1 677,0 || 2 172,0 || 1 677,0 || 2 146,7 || 1 884,3 || - 25,3 ||  207,3 || -1,2% || 12,4%

Obergrenze || 2 179,0 || || 2 179,0 || || 2 246,0 || || || || ||

Spielraum ||  7,0 || ||  7,0 || ||  99,3 || || || || ||

4. || Europa in der Welt || 8 325,0 || 6 842,0 || 8 254,2 || 6 780,4 || 8 356,4 || 7 428,0 ||  102,3 ||  647,6 || 1,2% || 9,6%

Obergrenze || 8 335,0 || || 8 335,0 || || 8 749,0 || || || || ||

Spielraum ||  10,0 || ||  80,8 || ||  392,6 || || || || ||

5. || Verwaltung || 8 404,5 || 8 405,4 || 8 475,9 || 8 467,5 || 8 680,5 || 8 668,1 ||  204,6 ||  200,6 || 2,4% || 2,4%

Obergrenze || 8 721,0 || || 8 721,0 || || 9 076,0 || || || || ||

Spielraum ||  316,5 || ||  245,1 || ||  395,5 || || || || ||

davon: Verwaltungsausgaben der Organe || 6 792,2 || 6 793,1 || 6 863,6 || 6 855,2 || 6 961,2 || 6 948,8 ||  97,6 ||  93,6 || 1,4% || 1,4%

Teilobergrenze || 7 056,0 || || 7 056,0 || || 7 351,0 || || || || ||

Teilspielraum ||  263,8 || ||  192,4 || ||  389,8 || || || || ||

6. || Ausgleichszahlungen ||  28,6 ||  28,6 ||  28,6 ||  28,6 ||  0,0 ||  0,0 || - 28,6 || - 28,6 || -100,0% || -100,0%

Obergrenze ||  29,0 || ||  29,0 || ||  0,0 || || || || ||

Spielraum ||  0,4 || ||  0,4 || ||  0,0 || || || || ||

Mittel für die Rubriken 1 bis 6 || 142 107,4 || 139 886,3 || 142 107,4 || 139 886,3 || 144 711,0 || 141 112,3 || 2 603,6 || 1 226,0 || 1,8% || 0,9%

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments ||  89,3 ||  0,0 ||  89,3 ||  0,0 ||  83,3 ||  11,3 || || || ||

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben ||  0,0 || 4 026,7 ||  0,0 || 4 026,7 ||  0,0 ||  0,0 || || || ||

Obergrenze || 142 540,0 || 135 866,0 || 142 540,0 || 135 866,0 || 146 483,0 || 141 901,0 || || || ||

Spielraum ||  521,9 ||  6,4 ||  521,9 ||  6,4 || 1 855,3 ||  800,0 || || || ||

Mittel in % des BNE (3) || 1,05% || 1,04% || 1,05% || 1,04% || 1,04% || 1,01% || || || ||

Sonstige besondere Instrumente(4) ||  582,9 ||  482,9 ||  582,9 ||  482,9 ||  515,4 ||  225,0 || - 67,5 || - 257,9 || -11,6% || -53,4%

Mittel insgesamt || 142 690,3 || 140 369,2 || 142 690,3 || 140 369,2 || 145 226,3 || 141 337,3 || 2 536,0 ||  968,1 || 1,8% || 0,7%

Mittel in % des BNE (3) || 1,06% || 1,04% || 1,06% || 1,04% || 1,04% || 1,01% || || || ||

(1) Die Angaben unter „Haushalt 2014“ berücksichtigen den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 und die Entwürfe des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 und Nr. 8.

(2) Zur Vereinfachung des Vergleichs mit dem Entwurf für einen neuen Haushaltsplan 2015 wurde der Haushaltsplan 2014 angeglichen, um der Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten“ der EU-Delegationen und der EU-Sonderbeauftragten vom Einzelplan der Kommission auf den EAD-Einzelplan Rechnung zu tragen, wie in Abschnitt 3.1.7 dargelegt.

(3) Der Haushaltsentwurf basiert auf den BNE-Prognosen, die nach der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Eigenmittel (BAEM) vom 19. Mai 2014 aufgestellt wurden.

(4) Zu „Sonstigen besonderen Instrumenten“ gehören die „Soforthilfereserve“, der „Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ (EGF) und der „Solidaritätsfonds der Europäischen Union“ (EUSF). Die entsprechenden Mittel werden für die Berechnung der Spielräume bis zu den Obergrenzen für Mittel als außerhalb des MFR betrachtet. Dies gilt auch für die Mittel im Zusammenhang mit dem Flexibilitätsinstrument.

Bei den Mitteln für Verpflichtungen werden im neuen Haushaltsentwurf (HE) 2015 Gesamtausgaben (einschließlich besonderer Instrumente) in Höhe von 145 226,3 Mio. EUR bzw. 1,04 % des BNE[15] veranschlagt, was einem Anstieg um 2536,0 Mio. EUR (+ 1,8 %) gegenüber 2014 entspricht (unter Berücksichtigung der Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne Nr. 3-8/2014) und für alle Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zusammen genommen einen Spielraum von insgesamt 1855,3 Mio. EUR belässt.

Bei den Mitteln für Zahlungen (einschließlich besonderer Instrumente) belaufen sich die beantragten Gesamtausgaben auf 141 337,3 Mio. EUR, was 1,01 % des BNE entspricht. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2014 wurden die Mittel für Zahlungen um 968,0 Mio. EUR aufgestockt (+ 0,7 %) (unter Berücksichtigung der Entwürfe de Berichtigungshaushaltspläne Nr. 3-8/2014); damit verbleibt ein Spielraum von 800,0 Mio. EUR bis zur Obergrenze des MFR.

Für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1a) sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 17 488,5 Mio. EUR angesetzt, was einem Anstieg um 6,1 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014 entspricht, der überwiegend auf „Horizont 2020“, die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) und die großen Infrastrukturprojekte „ITER“ und „Copernicus“ unter dieser Rubrik zurückzuführen ist und einen Spielraum von 177,5 Mio. EUR belässt. Die Mittel für Zahlungen erhöhen sich um 31,6 % auf 15 833,3 Mio. EUR. Mit dieser erheblichen Aufstockung wird die geringe Höhe der Mittel für Zahlungen im Jahr 2014 für Programme wie „Horizont 2020“ berücksichtigt sowie die Notwendigkeit, der zunehmenden Höhe der noch abzuwickelnden Mittelbindungen bei gleichzeitiger ausreichender Vorfinanzierung für den Start der neuen Programme Rechnung zu tragen.

Die Mittel für Verpflichtungen für den Bereich Wirtschaftlicher, Sozialer und Territorialer Zusammenhalt (Teilrubrik 1b) steigen um 3,6 % auf 49 230,3 Mio. EUR, wodurch kein Spielraum verbleibt. Darin eingeschlossen sind die für Zypern vorgesehenen zusätzlichen Strukturfondsmittel, für die die Kommission die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in Höhe eines Betrags von 83,3 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 11,3 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen vorschlägt. Die Mittel für Zahlungen verringern sich im Vergleich zu dem durch Entwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen geänderten Haushaltsplan 2014 um 6,0 % auf 51 067,4 Mio. EUR.

Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 58 808,6 Mio. EUR werden für den Bereich Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen (Rubrik 2) veranschlagt. Diese Ausgabenhöhe entspricht einer Abnahme von -0,6 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014 und belässt einen Spielraum von 790,4 Mio. EUR bis zur Obergrenze. Die Mittel für Zahlungen belaufen sich auf 56 231,1 Mio. EUR und weisen im Vergleich zu dem durch Entwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen geänderten Haushaltsplan 2014 denselben Rückgang (-0,6 %) auf. Unter Einbeziehung der jüngsten Aktualisierung der zweckgebundenen Einnahmen sind für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 43 455,8 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 43 448,3 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen veranschlagt. Bei einer Kombination der zweckgebundenen Einnahmen für den EGFL und der für den Fonds beantragten Mittel erhöhen sich die Ausgaben im Rahmen des EGFL um insgesamt 273,6 Mio. EUR gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans. Damit verbleibt ein Spielraum in Höhe von 734,0 Mio. EUR unter der Teilobergrenze für marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen.

Im Bereich Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Teilrubrik 3) ist bei den Mitteln für Verpflichtungen ein Rückgang[16] um 1,2 % auf 2146,7 Mio. EUR zu verzeichnen, so dass ein Spielraum von 99,3 Mio. EUR verbleibt. Die Mittel für Zahlungen erhöhen sich um 12,4 % auf 1884,3 Mio. EUR, was darauf zurückzuführen ist, dass der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und der Fonds für die innere Sicherheit ihre Arbeit aufgenommen haben.

Die Mittel für Verpflichtungen für die Rubrik 4 – Europa in der Welt – erhöhen sich um 0,4 % auf 8356,4 Mio. EUR; der Spielraum bis zur Obergrenze beläuft sich somit auf 392,6 Mio. EUR. Die Mittel für Zahlungen steigen um 8,6 % auf 7428,0 Mio. EUR, dies größtenteils, um dem schnell wachsenden Volumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen unter dieser Rubrik Rechnung zu tragen.

Für die Verwaltung (Rubrik 5) aller Organe einschließlich der Versorgungsbezüge und der Europäischen Schulen steigen die Mittel für Verpflichtungen um 3,3 % (8680,5 Mio. EUR) und die Mittel für Zahlungen um 3,1 % (8668,1 Mio. EUR). Dabei wird die beantragte Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ und der EU-Sonderbeauftragten von den operativen Haushaltslinien (in erster Linie Rubrik 4 Europa in der Welt) auf die Rubrik 5 (Verwaltung) berücksichtigt, wie in Abschnitt 3 erläutert. Der sich daraus ergebende Spielraum beläuft sich auf 395,5 Mio. EUR.

3.           Eckpunkte des vorgeschlagenen neuen Haushaltsentwurfs

Wie bereits in der Einleitung festgestellt, baut der neue Haushaltsentwurf der Kommission auf den während des gescheiterten Vermittlungsverfahrens erzielten Fortschritten auf, um die Standpunkte der beiden Teile der Haushaltsbehörde innerhalb des sehr begrenzten zeitlichen Rahmens bis zum Ende des Jahres einander anzunähern.

Die Einzelheiten der vorgeschlagenen Änderungen am ursprünglichen Haushaltsentwurf, geändert durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015, sind nachfolgend angeführt.

3.1.        Ausgabenrubriken des Finanzrahmens

Bei den Mitteln für Verpflichtungen stützt sich der neue Haushaltsentwurf auf die Fortschritte, die im Vermittlungsausschuss im Hinblick auf den Haushaltsplan 2015 sowohl bei den großen Ausgabenprogrammen und den administrativen (Unterstützungs-) Ausgaben, die weitestgehend den von der Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben 1/2015 veranschlagten Ansätzen entsprechen, als auch bei den sogenannten „geschlossenen“ Linien (siehe Abschnitt 3.1.1) und horizontaleren Aspekten, darunter dezentrale Einrichtungen und Exekutivagenturen, die in Abschnitt 3.2 aufgeführt sind, erzielt wurden.

3.1.1.     „Geschlossene“ Linien

Soweit in den folgenden Abschnitten nicht anders angegeben, werden die Mittel von Haushaltslinien, die weder vom Rat noch vom Parlament abgeändert wurden, sowie diejenigen, für die das Parlament die Änderungen des Rates in seiner Lesung angenommen hat, in dieser Höhe bestätigt.

3.1.2.     Teilrubrik 1a — Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

Bei der Teilrubrik 1a entsprechen die Mittel für Verpflichtungen bis auf die Änderungen bei den nachstehend aufgelisteten Programmen, die aufgrund der Priorität, über den EU-Haushalt den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern, vorgenommen wurden, den von der Kommission in ihrem ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen.

in 1 000 EUR

Haushaltslinie || Bezeichnung || Aufstockung von Mitteln für Verpflichtungen

Haushaltsentwurf 2015 || Neuer Haushaltsentwurf 2015 || Differenz

02 02 02 || Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für Form von Eigen- und Fremdkapital || 162 791,7 || 174 791,7 || 12 000,0

04 03 02 03 || Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum — Erleichterung der Finanzierung von Unternehmen, vor allem arbeitsmarktfernen, sowie Sozialunternehmen || 24 957,0 || 26 457,0 || 1 500,0

08 02 02 02 || Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation || 337 534,7 || 342 534,7 || 5 000,0

|| Insgesamt || || || 18 500,0

Unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen, der dezentralen Einrichtungen und der Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“, die in Abschnitt 3.2 beschrieben werden, wird folglich vorgeschlagen, die Mittel für Verpflichtungen auf 17 488,5 Mio. EUR festzulegen, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a ein Spielraum von 177,5 Mio. EUR verbleibt.

3.1.3.     Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Bei der Teilrubrik 1b entsprechen die Mittel für Verpflichtungen den im ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen. Unter Berücksichtigung der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Inanspruchnahme von 83,3 Mio. EUR für zusätzliche Hilfe für Zypern aus dem Flexibilitätsinstrument betragen die Mittel für Verpflichtungen 49 230,3 Mio. EUR.

3.1.4.     Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen

Für die Rubrik 2 entsprechen die Mittel für Verpflichtungen der im Haushaltsentwurf der Kommission (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015) vorgeschlagenen Höhe, unter Berücksichtigung der jüngsten Aktualisierung (+273,6 Mio. EUR) der zweckgebundenen Einnahmen. Auf der Grundlage der neuen Aspekte, die sich seit der Vorlage des Berichtigungsschreibens 1/2015 ergeben haben, insbesondere der Informationen zu den seit August 2014 ergriffenen Dringlichkeitsmaßnahmen angesichts des russischen Einfuhrverbots für Lebensmittel, dem abschließenden Überschuss des EGFL für 2014 und den aktualisierten Prognosen für 2015 einzuziehende Finanzkorrekturbeträge, können die genannten Dringlichkeitsmaßnahmen (darunter Maßnahmen zugunsten der Milchwirtschaft im Baltikum, für die die Kommission am 26. November 2014[17] ein weiteres Hilfspaket verabschiedet hat, sowie für Finnland, sobald die Bedingungen erfüllt sind), kann dank dieser zusätzlichen zweckgebundenen Mittel mit den im Berichtigungsschreiben 1/2015 beantragten Mitteln finanziert werden, ohne dass die Reserve für Krisen im Agrarsektor angetastet werden muss.

Folglich betragen die sich daraus ergebenden Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ auf den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ 58 808,6 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 ein Spielraum von 790,4 Mio. EUR verbleibt.

3.1.5.     Rubrik 3 — Sicherheit und Unionsbürgerschaft

Bei der Rubrik 3 entsprechen die Mittel für Verpflichtungen den von der Kommission in ihrem ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen, mit den folgenden Änderungen: die Aufstockung der operativen Ausgaben von FRONTEX (siehe auch Abschnitt 3.2.1) um 20,0 Mio. EUR wird durch eine entsprechende Kürzung der Haushaltslinie 18 02 01 01 - Unterstützung des Grenzmanagements und der gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung legaler Reisen ausgeglichen.

Folglich belaufen sich die Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der dezentralen Einrichtungen auf 2146,7 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 3 ein Spielraum von 99,3 Mio. EUR verbleibt.

3.1.6.     Rubrik 4 — Europa in der Welt

Bei der Rubrik 4 entsprechen die Mittel für Verpflichtungen den von der Kommission in ihrem ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen. Allerdings werden die Mittel der Haushaltslinie 19 03 01 07 - Sonderbeauftragte der Europäischen Union (20,0 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 9,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen) auf den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ des Haushaltsplans übertragen.

Folglich betragen die Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen, der Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ und der Sonderbeauftragten der Europäischen Union auf den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ 8356,4 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 ein Spielraum von 392,6 Mio. EUR verbleibt.

3.1.7.     Rubrik 5 — Verwaltung

Bei der Rubrik 5 entsprechen die Anzahl der Posten in den Stellenplänen der Organe und die Mittel für Verpflichtungen den Ansätzen im Haushaltsentwurf der Kommission (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015), allerdings sind dabei ausgenommen:

- Die entsprechenden Lesungen des Europäischen Parlaments und des Rates für ihre Einzelpläne des Haushaltsplans.

- Die Lesung des Europäischen Parlaments für den Gerichtshof.

- Die Lesung des Europäischen Parlaments für den Europäischen Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen; und

- Zudem wurde für den Europäischen Auswärtigen Dienst der von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagene Mittelansatz erhöht, um der haushaltsneutralen Übertragung der Mittel für die „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ (siehe Anhang 1) und die Sonderbeauftragten der Europäischen Union von dem Einzelplan der Kommission auf den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ des Haushaltsplans Rechnung zu tragen.

Insgesamt führten diese Änderungen im Vergleich zu dem ursprünglichen Haushaltsentwurf:

- unter dem Strich zu einer Streichung von 35 Stellen im Stellenplan, die sich aus der Streichung von 47 Stellen beim Europäischen Parlament auf der einen Seite und einer Aufstockung um 12 Stellen beim Gerichtshof auf der anderen Seite ergibt; und

- unter dem Strich zu einer Kürzung der Mittel um 0,6 Mio. EUR, die sich aus der Kürzung der Mittel für den Europäischen Rechnungshof um 1,4 Mio. EUR, der Mittel für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um 1,4 Mio. EUR und der Mittel für den Ausschuss der Regionen um 0,4 Mio. EUR auf der einen Seite und der Aufstockung der Mittel für den Gerichtshof um 2,6 Mio. EUR auf der anderen Seite ergibt;

- zu einer Aufstockung der Mittel für den Europäischen Auswärtigen Dienst um 91,5 Mio. EUR, die auf die haushaltsneutrale Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ und der Kosten für die Sonderbeauftragten der Europäischen Union zurückzuführen ist, die vollständig durch die Mittelkürzungen in Teilrubrik 1a (0,6 Mio. EUR), Rubrik 2 (0,1 Mio. EUR), Rubrik 4 (65,7 Mio. EUR) und Rubrik 5 (25,5 Mio. EUR) im Einzelplan der Kommission ausgeglichen wird. Insgesamt ergibt sich durch diese Übertragungen eine Nettoaufstockung der Mittel für die Rubrik 5 um 66,3 Mio. EUR.

Folglich betragen die Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ und der Kosten für Sonderbeauftragte der Europäischen Union von Rubrik 4 auf den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ 8680,5 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 ein Spielraum von 395,5 Mio. EUR verbleibt.

3.2.        Übergreifende Aspekte

3.2.1.     Dezentrale Einrichtungen

Für die dezentralen Einrichtungen entsprechen der EU-Beitrag (in Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen) und die Anzahl der Stellen dem Ansatz der Kommission im Haushaltsentwurf (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015), allerdings mit folgenden Änderungen:

- Erhöhung der Anzahl der Planstellen und der entsprechenden Mittel gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, + 7 Stellen und + 455 000 EUR); Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA, + 3 Stellen und + 195 000 EUR); Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, + 3 Stellen und + 195 000 EUR); Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, + 4 Stellen und + 260 000 EUR); und Europäisches Polizeiamt (EUROPOL, + 5 Stellen bei gleichzeitiger Kürzung um - 600 000 EUR).

- Für FRONTEX werden die Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für die operativen Ausgaben um 20,0 Mio. EUR aufgestockt.

3.2.2.     Exekutivagenturen

Für die Exekutivagenturen entsprechen der EU-Beitrag (in Mitteln für Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen) und die Anzahl der Stellen dem Ansatz im ursprünglichen Haushaltsentwurf (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015).

3.2.3.     Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

Der neue Haushaltsentwurf enthält 59 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, für die 57,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vorgesehen sind, was der Lesung des Europäischen Parlaments entspricht.

3.2.4.     Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“

Im neuen Haushaltsentwurf werden Mittel für Verpflichtungen (71,5 Mio. EUR) für „gemeinsame Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ im Haushaltsplan von dem Einzelplan der Kommission (Rubriken 1a, 2, 4 und 5) auf den Einzelplan des „Europäischen Auswärtigen Diensts“ (Rubrik 5) übertragen.

3.2.5.     Erläuterungen zu einzelnen Haushaltslinien

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der neue Haushaltsentwurf die Änderungen des Europäischen Parlaments und des Rates enthält. Vor dem Hintergrund, dass der Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage auf diese Weise nicht geändert oder erweitert und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht beeinträchtigt werden kann, wurden die Änderungen der Haushaltslinien 04 03 01 03 und 19 03 01 06 davon ausgenommen.

3.3.        Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die Mittel für Zahlungen

Die Kommission hält ihre Bewertung des Mittelbedarfs, die zu der im EBH Nr. 3/2014 beantragten Aufstockung der Mittel für Zahlungen für das Haushaltsjahr 2014 führte, sowohl hinsichtlich der bisherigen tatsächlichen Ausführung als auch hinsichtlich der eingegangenen Zahlungsanträge aufrecht. Wenngleich im Vermittlungsausschuss keine Einigung über den EBH Nr. 3/2014, den EBH Nr. 5/2014 und den EBH Nr. 7/2014 (Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds) erzielt wurde, muss nicht nur zum Haushalt 2015, sondern auch zu diesen Berichtigungshaushaltsplänen noch ein Konsens erzielt werden. Während über die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds eine Einigung erzielt wurde, scheiterten die Verhandlungen über die Höhe der in den EBH Nr. 3, 5 und 7 geforderten zusätzlichen Mittel für Zahlungen und die Finanzierung der sogenannten „Besonderen Instrumente“.

In diesem neuen Haushaltsentwurf 2015 ist gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf der Kommission (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015) eine Kürzung der Mittel für Zahlungen um insgesamt 800 Mio. EUR vorgesehen. Daraus ergeben sich Mittel für Zahlungen in Höhe von 141 337,3 Mio. EUR. Dadurch verbleibt ein beachtlicher Spielraum unter der Obergrenze, dank dessen flexibel auf unerwartete Entwicklungen oder unvorhergesehenen Bedarf im Jahr 2015 reagiert werden kann. Die Kürzung um 800,0 Mio. EUR wird unter Zugrundelegung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015) aufgeschlüsselt, wobei Folgendes berücksichtigt wird:

a) Die „geschlossenen“ Linien (siehe Punkt 3.1.1);

b) die Mittel für Zahlungen für nichtgetrennte Ausgaben (siehe oben, insbesondere Punkt 3.1.4 und 3.1.7); und

c) Die Mittel für Zahlungen für das Paket der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen (siehe Punkt 3.2.3) werden wie folgt berechnet: die Mittel für Zahlungen für alle neuen Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden mit 50 % der entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder mit dem vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Ansatz, wenn dieser niedriger ist, veranschlagt; bei Verlängerungen bestehender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf festgelegten Höhe, zuzüglich 50 % der entsprechenden neuen Mittel für Verpflichtungen, oder dem vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Ansatz, wenn dieser niedriger ist.

d) Die Verringerung der Mittel für Zahlungen um 800,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorschlag der Kommission im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015 wird proportional auf alle Haushaltslinien mit geteilten Mitteln verteilt, die nicht von Punkt 3.1.1 und 3.2.3 betroffen sind, ausgenommen der folgenden Haushaltslinien, bei denen die Mittel für Zahlungen dem Ansatz im ursprünglichen Haushaltsentwurf (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015) entsprechen:

- Ausgaben für „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ (Teilrubrik 1a) und „Europa in der Welt“ (Rubrik 4);

- Haushaltslinien für das Ziel „Konvergenz“ (04 02 17, 04 02 60, 11 06 12, 13 03 16 und 13 03 60); und

- internationale partnerschaftliche Fischereiabkommen.

Dank der vorgeschlagenen Aufteilung der Mittel für Zahlungen im neuen Haushaltsentwurf 2015 kann der Rückstand bei den offenen Zahlungsanträgen aus dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum für die Kohäsionspolitik weiter reduziert, die weiter auflaufenden, noch abzuwickelnden Mittelbindungen für die Rubriken „Wettbewerbsfähigkeit“ und „Europa in der Welt“ bewältigt und die neue Generation der Ausgabenprogramme im Jahr 2015 erfolgreich eingeleitet werden. In dieser Hinsicht ist die Kommission bereit, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Einrichtung eines Zahlungsplans beizutragen, mit dem die Entwicklung des Rückstands bei den offenen Zahlungsanträgen unter Kontrolle gehalten werden soll.

4.           Abschließende Bemerkungen

Mit der Vorlage eines neuen Haushaltsentwurfs 2015, der sich auf die Fortschritte stützt, die im Vermittlungsausschuss erzielt wurden, versucht die Kommission, die Bedingungen für eine rasche Annahme des Haushaltsplans 2015 vor Ablauf der knappen Frist bis Ende des Jahres herzustellen.

Durch die rechtzeitige Annahme und das rechtzeitige Inkrafttreten des Haushaltsplans 2015 wird sichergestellt, dass die politischen Maßnahmen und Programme der Europäischen Union ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Kommission wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Annahme rechtzeitig erfolgt.

5.           Haushaltsentwurf 2015 nach Rubriken des Finanzrahmens und wichtigsten Programmen

(in Mio. EUR)

Bezeichnung || Haushaltsplan || Neuer Haushaltsentwurf (HE) || Differenz || Differenz

2014 (1) || 2015 || 2015/2014 || 2015 – 2014

(1) (2) || (2/1) || (2–1)

MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ

1 Intelligentes und integratives Wachstum || 63 986,3 || 66 374,5 || 66 718,8 || 66 900,8 || 4,3 % || 0,8 % || 2 732,4 || 526,3

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || || 83,3 || || || || ||

Ausgabenobergrenze || 63 973,0 || || 66 813,0 || || || || ||

Spielraum || 76,0 || || 177,5 || || || || ||

1a || Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung || 16 484,0 || 12 028,3 || 17 488,5 || 15 833,3 || 6,1 % || 31,6 % || 1 004,5 || 3 805,0

Ausgabenobergrenze || 16 560,0 || || 17 666,0 || || || || ||

Spielraum || 76,0 || || 177,5 || || || || ||

Große Infrastrukturprojekte || 2 417,1 || 1 944,5 || 2 508,9 || 1 965,7 || 3,8 % || 1,1 % || 91,8 || 21,2

|| Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) || 1 326,2 || 1 193,2 || 1 060,6 || 934,5 || -20,0 % || -21,7 % || -265,6 || -258,6

|| Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) || 728,0 || 563,2 || 891,9 || 517,6 || 22,5 % || -8,1 % || 163,9 || -45,6

|| Europäisches Erdbeobachtungsprogramm (Copernicus) || 362,9 || 188,1 || 556,4 || 513,5 || 53,3 % || 173,0 % || 193,4 || 325,4

|| Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen || 130,4 || 180,0 || 133,0 || 157,5 || 2,0 % || -12,5 % || 2,6 || -22,5

Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) für Forschung und Innovation || 9 309,7 || 6 488,4 || 9 866,5 || 9 386,7 || 6,0 % || 44,7 % || 556,8 || 2 898,2

|| Horizont 2020 || 9 022,4 || 6 240,1 || 9 564,4 || 9 044,2 || 6,0 % || 44,9 % || 542,0 || 2 804,1

|| Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung || 287,2 || 248,3 || 302,1 || 342,4 || 5,2 % || 37,9 % || 14,8 || 94,1

Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) || 254,1 || 221,4 || 293,3 || 321,4 || 15,4 % || 45,2 % || 39,2 || 100,0

Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport („Erasmus+“) || 1 558,8 || 1 424,4 || 1 592,1 || 1 390,2 || 2,1 % || -2,4 % || 33,4 || -34,2

Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) || 122,8 || 102,4 || 124,6 || 90,0 || 1,5 % || -12,1 % || 1,9 || -12,4

Programme Zoll, Fiscalis und Betrugsbekämpfung || 118,3 || 90,4 || 122,0 || 95,0 || 3,2 % || 5,1 % || 3,7 || 4,6

Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ || 1 976,2 || 821,8 || 2 225,0 || 1 452,0 || 12,6 % || 76,7 % || 248,8 || 630,2

|| Energie || 409,6 || 12,5 || 487,2 || 78,6 || 18,9 % || 529,6 % || 77,5 || 66,1

|| Verkehr || 1 482,4 || 793,1 || 1 645,9 || 1 300,5 || 11,0 % || 64,0 % || 163,4 || 507,4

|| Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) || 84,1 || 16,3 || 92,0 || 73,0 || 9,3 % || 348,4 % || 7,9 || 56,7

Energievorhaben zur Konjunkturbelebung || 0,0 || 140,3 || 0,0 || 407,6 ||      ∞ || 190,6 % || 0,0 || 267,3

Sonstige Maßnahmen und Programme || 203,8 || 236,8 || 216,6 || 187,6 || 6,3 % || -20,8 % || 12,8 || -49,2

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 135,8 || 110,8 || 132,4 || 103,7 || -2,5 % || -6,4 % || -3,3 || -7,1

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 18,6 || 28,4 || 22,4 || 26,0 || 20,0 % || -8,3 % || 3,7 || -2,4

Dezentrale Einrichtungen || 238,5 || 238,8 || 251,6 || 250,0 || 5,5 % || 4,7 % || 13,1 || 11,3

1b || Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt || 47 502,3 || 54 346,2 || 49 230,3 || 51 067,4 || 3,6 % || -6,0 % || 1 728,0 || -3 278,7

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || || 83,3 || || || || ||

Ausgabenobergrenze || 47 413,0 || || 49 147,0 || || || || ||

Spielraum || 0,0 || || 0,0 || || || || ||

Investitionen in Wachstum und Beschäftigung || 43 513,7 || 51 645,1 || 45 146,6 || 48 349,4 || 3,8 % || -6,4 % || 1 632,9 || -3 295,6

|| Regionale Konvergenz (weniger entwickelte Gebiete) || 23 264,1 || 32 202,7 || 24 203,3 || 27 804,2 || 4,0 % || -13,7 % || 939,2 || -4 398,5

|| Übergangsregionen || 4 697,7 || 276,2 || 4 854,2 || 910,0 || 3,3 % || 229,5 % || 156,5 || 633,8

|| Wettbewerbsfähigkeit (entwickelte Gebiete) || 7 403,4 || 8 075,3 || 7 529,1 || 6 893,7 || 1,7 % || -14,6 % || 125,7 || -1 181,6

|| Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen || 209,1 || 13,0 || 213,4 || 38,0 || 2,1 % || 192,5 % || 4,3 || 25,0

|| Kohäsionsfonds || 7 939,4 || 11 077,8 || 8 346,5 || 12 703,4 || 5,1 % || 14,7 % || 407,1 || 1 625,6

Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Beitrag des Kohäsionsfonds || 983,0 || 0,0 || 1 217,0 || 401,2 || 23,8 % ||      ∞ || 234,0 || 401,2

Europäische territoriale Zusammenarbeit || 505,7 || 1 701,5 || 738,4 || 1 168,6 || 46,0 % || -31,3 % || 232,7 || -532,9

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung) || 1 804,1 || 450,0 || 1 407,2 || 586,5 || -22,0 % || 30,3 % || -396,9 || 136,5

Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen || 188,6 || 134,6 || 192,6 || 181,8 || 2,1 % || 35,1 % || 4,0 || 47,2

Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen || 501,3 || 406,3 || 525,1 || 370,6 || 4,7 % || -8,8 % || 23,8 || -35,7

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 6,0 || 8,7 || 3,5 || 9,4 || -41,2 % || 7,4 % || -2,5 || 0,6

2 Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen || 59 190,9 || 56 558,8 || 58 808,6 || 56 231,1 || -0,6 % || -0,6 % || -382,4 || -327,7

Ausgabenobergrenze || 59 303,0 || || 59 599,0 || || || || ||

Spielraum || 112,1 || || 790,4 || || || || ||

|| davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 455,8 || 43 448,3 || -0,7 % || -0,8 % || -322,3 || -328,7

Teilobergrenze || 44 130,0 || || 44 313,0 || || || || ||

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto) || 351,9 || || 123,2 || || || || ||

Teilspielraum || 0,0 || || 734,0 || || || || ||

Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 455,8 || 43 448,3 || -0,7 % || -0,8 % || -322,3 || -328,7

Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) || 13 991,0 || 11 705,1 || 13 823,6 || 11 384,3 || -1,2 % || -2,7 % || -167,4 || -320,8

Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) || 941,0 || 735,7 || 1 035,4 || 966,9 || 10,0 % || 31,4 % || 94,4 || 231,2

Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) || 404,6 || 261,2 || 435,1 || 357,1 || 7,5 % || 36,7 % || 30,5 || 96,0

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 7,3 || 3,0 || 5,3 || 5,2 || -27,4 % || 73,6 % || -2,0 || 2,2

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 18,5 || 26,5 || 2,9 || 18,9 || -84,3 % || -28,7 % || -15,6 || -7,6

Dezentrale Einrichtungen || 50,4 || 50,4 || 50,4 || 50,4 || 0,1 % || 0,1 % || 0,1 || 0,1

3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft || 2 172,0 || 1 677,0 || 2 146,7 || 1 884,3 || -1,2 % || 12,4 % || -25,3 || 207,3

Ausgabenobergrenze || 2 179,0 || || 2 246,0 || || || || ||

Spielraum || 7,0 || || 99,3 || || || || ||

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds || 403,3 || 146,4 || 416,7 || 343,1 || 3,3 % || 134,4 % || 13,5 || 196,7

Fonds für die innere Sicherheit || 403,3 || 230,3 || 394,8 || 275,9 || -2,1 % || 19,8 % || -8,5 || 45,6

IT-Systeme || 18,6 || 9,9 || 18,9 || 22,5 || 2,0 % || 127,3 % || 0,4 || 12,6

Justiz || 47,0 || 35,7 || 49,3 || 43,2 || 4,8 % || 21,0 % || 2,2 || 7,5

Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft || 55,3 || 55,2 || 57,4 || 48,5 || 3,8 % || -12,0 % || 2,1 || -6,6

Katastrophenschutzverfahren der Union || 28,2 || 30,0 || 29,3 || 27,8 || 3,7 % || -7,1 % || 1,0 || -2,1

Europa für Bürgerinnen und Bürger || 25,4 || 27,9 || 24,3 || 18,6 || -4,5 % || -33,1 % || -1,1 || -9,2

Lebens- und Futtermittel || 253,4 || 218,5 || 258,5 || 219,5 || 2,0 % || 0,5 % || 5,1 || 1,0

Gesundheit || 58,6 || 44,8 || 59,8 || 58,0 || 2,0 % || 29,6 % || 1,2 || 13,3

Verbraucher || 24,1 || 21,8 || 24,7 || 21,3 || 2,5 % || -2,5 % || 0,6 || -0,5

Kreatives Europa || 180,6 || 184,3 || 177,7 || 168,1 || -1,6 % || -8,8 % || -2,9 || -16,2

Sonstige Maßnahmen und Programme || 0,0 || 0,6 || 0,0 || 0,0 ||      ∞ || -100,0 % || 0,0 || -0,6

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 166,7 || 163,2 || 84,9 || 87,2 || -49,1 % || -46,6 % || -81,8 || -76,0

|| davon: Kommunikationsmaßnahmen || 85,6 || 82,2 || 83,9 || 86,1 || -2,1 % || 4,7 % || -1,8 || 3,9

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 17,4 || 18,2 || 16,4 || 18,1 || -5,9 % || -0,3 % || -1,0 || -0,1

Dezentrale Einrichtungen || 490,4 || 490,4 || 534,3 || 532,4 || 9,0 % || 8,6 % || 43,9 || 42,0

4 Europa in der Welt || 8 325,0 || 6 842,0 || 8 356,4 || 7 428,0 || 0,4 % || 8,6 % || 31,4 || 586,0

Ausgabenobergrenze || 8 335,0 || || 8 749,0 || || || || ||

Spielraum || 10,0 || || 392,6 || || || || ||

Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) || 1 578,4 || 1 436,7 || 1 572,3 || 1 559,0 || -0,4 % || 8,5 % || -6,1 || 122,3

Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) || 2 192,2 || 1 630,2 || 2 014,0 || 1 583,0 || -8,1 % || -2,9 % || -178,2 || -47,2

Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) || 2 341,0 || 1 776,2 || 2 445,5 || 2 146,7 || 4,5 % || 20,9 % || 104,5 || 370,4

Partnerschaftsinstrument für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (PI) || 118,9 || 37,5 || 118,6 || 94,5 || -0,3 % || 151,9 % || -0,3 || 57,0

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) || 184,2 || 120,3 || 181,8 || 154,6 || -1,3 % || 28,5 % || -2,4 || 34,3

Instrument für Stabilität und Frieden || 318,2 || 258,4 || 320,1 || 234,6 || 0,6 % || -9,2 % || 2,0 || -23,8

Humanitäre Hilfe || 920,3 || 1 035,4 || 918,8 || 918,8 || -0,2 % || -11,3 % || -1,4 || -116,6

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) || 314,5 || 234,8 || 300,8 || 259,4 || -4,4 % || 10,5 % || -13,7 || 24,5

Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC) || 30,5 || 55,8 || 61,2 || 60,3 || 100,2 % || 8,2 % || 30,6 || 4,6

Makroökonomische Finanzhilfe (MFH) || 60,0 || 52,2 || 78,0 || 74,4 || 29,9 % || 42,7 % || 18,0 || 22,2

Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen || 58,4 || 58,4 || 144,4 || 144,4 || 147,1 % || 147,1 % || 86,0 || 86,0

Unionsverfahren für den Katastrophenschutz || 19,5 || 6,0 || 16,9 || 13,1 || -13,4 % || 119,0 % || -2,6 || 7,1

EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe || 12,7 || 3,3 || 14,8 || 11,0 || 16,5 % || 234,5 % || 2,1 || 7,7

Sonstige Maßnahmen und Programme || 74,2 || 51,8 || 76,4 || 66,1 || 3,0 % || 27,7 % || 2,2 || 14,3

Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 64,5 || 45,4 || 63,9 || 71,8 || -0,8 % || 58,1 % || -0,5 || 26,4

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 17,4 || 19,5 || 9,0 || 16,4 || -48,5 % || -16,0 % || -8,5 || -3,1

Dezentrale Einrichtungen || 20,0 || 20,0 || 19,9 || 19,9 || -0,4 % || -0,4 % || -0,1 || -0,1

5 Verwaltung || 8 404,5 || 8 405,4 || 8 680,5 || 8 668,1 || 3,3 % || 3,1 % || 276,0 || 262,7

Ausgabenobergrenze || 8 721,0 || || 9 076,0 || || || || ||

Spielraum || 316,5 || || 395,5 || || || || ||

davon: Verwaltungsausgaben der Organe || 6 792,2 || 6 793,1 || 6 961,2 || 6 948,8 || 2,5 % || 2,3 % || 169,0 || 155,7

Teilobergrenze || 7 056,0 || || 7 351,0 || || || || ||

Teilspielraum || 263,8 || || 389,8 || || || || ||

Ruhegehälter und Europäische Schulen || 1 612,3 || 1 612,3 || 1 719,3 || 1 719,3 || 6,6 % || 6,6 % || 107,0 || 107,0

|| Versorgungsbezüge || 1 446,9 || 1 446,9 || 1 559,4 || 1 559,4 || 7,8 % || 7,8 % || 112,5 || 112,5

|| Europäische Schulen || 165,4 || 165,4 || 159,9 || 159,9 || -3,3 % || -3,3 % || -5,5 || -5,5

Verwaltungsausgaben der Organe || 6 792,2 || 6 793,1 || 6 961,2 || 6 948,8 || 2,5 % || 2,3 % || 169,0 || 155,7

|| Europäisches Parlament || 1 755,6 || 1 755,6 || 1 794,7 || 1 794,7 || 2,2 % || 2,2 % || 39,1 || 39,1

|| Europäischer Rat und Rat || 534,2 || 534,2 || 542,3 || 542,3 || 1,5 % || 1,5 % || 8,1 || 8,1

|| Kommission || 3 260,8 || 3 261,7 || 3 274,5 || 3 272,9 || 0,4 % || 0,3 % || 13,6 || 11,2

|| Gerichtshof der Europäischen Union || 355,4 || 355,4 || 357,1 || 357,1 || 0,5 % || 0,5 % || 1,7 || 1,7

|| Rechnungshof || 133,5 || 133,5 || 132,9 || 132,9 || -0,4 % || -0,4 % || -0,6 || -0,6

|| Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss || 128,6 || 128,6 || 129,1 || 129,1 || 0,4 % || 0,4 % || 0,5 || 0,5

|| Ausschuss der Regionen || 87,6 || 87,6 || 88,9 || 88,9 || 1,4 % || 1,4 % || 1,2 || 1,2

|| Europäischer Bürgerbeauftragter || 9,9 || 9,9 || 10,1 || 10,1 || 2,4 % || 2,4 % || 0,2 || 0,2

|| Europäischer Datenschutzbeauftragter || 8,0 || 8,0 || 8,9 || 8,9 || 10,9 % || 10,9 % || 0,9 || 0,9

|| Europäischer Auswärtiger Dienst || 518,6 || 518,6 || 622,8 || 612,0 || 20,1 % || 18,0 % || 104,2 || 93,4

6 Ausgleichszahlungen || 28,6 || 28,6 || 0,0 || 0,0 || -100,0 % || -100,0 % || -28,6 || -28,6

Ausgabenobergrenze || 29,0 || || 0,0 || || || || ||

Spielraum || 0,4 || || 0,0 || || || || ||

Mittel für die Rubriken 1 bis 6 || 142 107,4 || 139 886,3 || 144 711,0 || 141 112,3 || 1,8 % || 0,9 % || 2 603,6 || 1 226,0

davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || 0,0 || 83,3 || 11,3 || || || ||

davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben || 0,0 || 4 026,7 || 0,0 || 0,0 || || || ||

Ausgabenobergrenze || 142 540,0 || 135 866,0 || 146 483,0 || 141 901,0 || || || ||

Spielraum || 521,9 || 6,4 || 1 855,3 || 800,0 || || || ||

Mittel in % des BNE (2) || 1,05 % || 1,04 % || 1,04 % || 1,01 % || || || ||

Sonstige besondere Instrumente (3) || 582,9 || 482,9 || 515,4 || 225,0 || -11,6 % || -53,4 % || -67,5 || -257,9

|| Reserve für Soforthilfe || 297,0 || 156,2 || 303,0 || 150,0 || 2,0 % || -3,9 % || 6,0 || -6,2

|| Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) || 159,2 || 50,0 || 162,4 || 25,0 || 2,0 % || -50,0 % || 3,2 || -25,0

|| Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) || 126,7 || 276,7 || 50,0 || 50,0 || -60,5 % || -81,9 % || -76,7 || -226,7

Mittel insgesamt || 142 690,3 || 140 369,2 || 145 226,3 || 141 337,3 || 1,8 % || 0,7 % || 2 536,0 || 968,1

Mittel in % des BNE (2) || 1,06 % || 1,04 % || 1,04 % || 1,01 % || || || ||

1) Die Angaben unter „Haushalt 2014“ berücksichtigen den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 und die Entwürfe des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 und Nr. 8.

2) Der Haushaltsentwurf basiert auf den BNE-Prognosen, die nach der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Eigenmittel (BAEM) vom 19. Mai 2014 erstellt wurden.

3) Unter „Sonstige besondere Instrumente“ fallen die „Soforthilfereserve“, der „Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ (EGF) und der „Solidaritätsfonds der Europäischen Union“ (EUSF). Die entsprechenden Mittel werden für die Berechnung der Spielräume bis zu den Obergrenzen für Mittel als außerhalb des MFR betrachtet. Dies gilt auch für die Mittel im Zusammenhang mit dem Flexibilitätsinstrument.

[1]              ABl. L 296 vom 26.10.2012, S. 1.

[2]               ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.

[3]              COM(2014) 300.

[4]              COM(2014) 637.

[5]               COM(2014) 300 vom 24.6.2014.

[6]               COM(2014) 234 vom 15.4.2014.

[7]               COM(2014) 329 vom 28.5.2014.

[8]               COM(2014) 461 vom 9.7.2014.

[9]               COM(2014) 564 vom 8.9.2014.

[10]             COM(2014) 650 vom 17.10.2014.

[11]             Auch wenn der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014 ebenfalls Teil des im Vermittlungsausschuss diskutierten Pakets war, war geplant, dass er im Dezember erlassen wird, damit den notwendigen Angleichungen der Eigenmittel Rechnung getragen werden kann, insbesondere was die tatsächlich am ersten Arbeitstag des Monats Dezember 2014 bereitgestellten Beträge für die MwSt- und BNE-Salden betrifft.

[12]             COM(2014) 637 vom 15.10.2014.

[13]             „Eine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und demokratischen Wandel“: Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission, Einleitende Erklärung von Präsident Juncker auf der Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg am 15. Juli 2014.

[14]             ABl. L 347 vom 20.12.2013. Die Zahlen basieren auf der technischen Anpassung des Finanzrahmens an die Entwicklung des BNE für das Haushaltsjahr 2015, die von der Kommission am 28. Mai 2014 (COM(2014) 307) angenommen wurde.

[15]             Der Haushaltsentwurf basiert auf den BNE-Prognosen vom 19. Mai 2014, die nach der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Eigenmittel (BAEM) aufgestellt wurden.

[16]             Der Rückgang bei der Rubrik 3 erklärt sich hauptsächlich aus dem Ende der „Schengen-Fazilität für Kroatien“ im Jahr 2015 (80,0 Mio. EUR im Haushaltsplan 2014) im Einklang mit dem vereinbarten Finanzpaket für den Beitritt Kroatiens.

[17]             C(2014) 9049, 26.11.2014.