ENTWURF des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015 ALLGEMEINE EINLEITUNG /* COM/2014/0723 final */
DOKUMENTE ENTWURF des Gesamthaushaltsplans
der Europäischen Union
für das Haushaltsjahr 2015 ALLGEMEINE EINLEITUNG ENTWURF DES GESAMTHAUSHALTSPLANS 2015 EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH
EINZELPLÄNEN
Gestützt auf –
den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen
Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur
Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a, –
die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die
Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union[1], insbesondere auf Artikel 38, –
die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des
Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens
für die Jahre 2014-2020[2],
insbesondere auf Artikel 13, –
den am 24. Juni 2014 von der Kommission
vorgelegten ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen
Union für das Haushaltsjahr 2015[3], –
das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015[4], –
den Standpunkt des Rates zu dem ursprünglichen
Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das
Haushaltsjahr 2015, den der Rat am 2. September 2014 festgelegt hat, –
die Abänderungen des Europäischen Parlaments am
Standpunkt des Rates zu dem ursprünglichen Entwurf des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2015, die das Europäische
Parlament am 22. Oktober 2014 angenommen hat, legt
die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des
Gesamthaushaltsplans 2015 vor. INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung.. 5 2. Der mehrjährige
Finanzrahmen und der neue Entwurf für den Haushaltsplan 2015. 7 2.1. Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens
für den Haushaltsplan 2015. 7 2.2. Der neue Entwurf für den
Haushaltsplan 2015 im Überblick.. 7 3. Eckpunkte des
vorgeschlagenen neuen Haushaltsentwurfs. 10 3.1. Ausgabenrubriken des Finanzrahmens. 10 3.1.1. „Geschlossene“ Linien. 10 3.1.2. Teilrubrik 1a — Wettbewerbsfähigkeit
für Wachstum und Beschäftigung. 10 3.1.3. Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher,
sozialer und territorialer Zusammenhalt 10 3.1.4. Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum:
Natürliche Ressourcen. 11 3.1.5. Rubrik 3 — Sicherheit und
Unionsbürgerschaft 11 3.1.6. Rubrik 4 — Europa in der Welt 11 3.1.7. Rubrik 5 — Verwaltung. 11 3.2. Übergreifende Aspekte. 12 3.2.1. Dezentrale Einrichtungen. 12 3.2.2. Exekutivagenturen. 13 3.2.3. Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen. 13 3.2.4. Übertragung der „gemeinsamen
Verwaltungskosten der EU-Delegationen“. 13 3.2.5. Erläuterungen zu einzelnen Haushaltslinien. 13 3.3. Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die
Mittel für Zahlungen.. 13 4. Abschließende Bemerkungen.. 14 5. Haushaltsentwurf 2015
nach Rubriken des Finanzrahmens und wichtigsten Programmen 15 ÄNDERUNGEN
BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN Die
Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen sind über den
EUR-Lex-Server abrufbar (http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm).
Eine englische Fassung dieser nach Einzelplänen gegliederten Änderungen ist
informationshalber als haushaltstechnischer Anhang beigefügt. 1. Einleitung Am 24. Juni 2014 übermittelte die Kommission den
Entwurf des Haushaltsplans 2015 in allen Amtssprachen[5]. Am 2. September 2014 schloss der Rat
seine Lesung des Haushaltsentwurfs ab, und am 22. Oktober 2014 stimmte das
Europäische Parlament über seine Abänderungen ab. Da das Europäische Parlament
Abänderungen am Haushaltsentwurf angenommen hat, die der Rat nicht billigte,
wurde nach Artikel 314 Absatz 4 Buchstabe c des Vertrags über
die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ein Vermittlungsausschuss
einberufen. Der Vermittlungsausschuss hat über einen Zeitraum von 21 Tagen
zwischen dem 28. Oktober und dem 17. November 2014 gearbeitet. Obwohl
im Verlaufe der Erörterungen erhebliche Fortschritte erzielt wurden, auch im
Hinblick auf die Akzeptanz der Notwendigkeit, den Spielraum für
unvorhergesehene Ausgaben für Mittel für Zahlungen im Jahr 2014 in Anspruch zu
nehmen, war es nicht möglich, die Standpunkte des Europäischen Parlaments und
des Rates innerhalb der gegebenen Frist einander anzunähern, insbesondere was
die Höhe der Mittel für Zahlungen zur Deckung des ausstehenden Bedarfs an
Mitteln für Zahlungen für 2014 betrifft. Dies führte dazu, dass weder über den
Haushaltsplan 2015 noch über die Entwürfe der Berichtigungshaushaltspläne
Nr. 2/2014[6],
Nr. 3/2014[7],
Nr. 4/2014[8],
Nr. 5/2014[9]
und Nr. 7/2014[10]
Einigung erzielt werden konnte, da all diese vom Europäische Parlament und dem
Rat als ein Paket betrachtet wurden[11]. In Ermangelung einer Einigung im Vermittlungsausschuss
legt die Kommission nunmehr gemäß Artikel 314 Absatz 8 des AEUV einen
Entwurf für einen neuen Haushaltsplan2015 vor. Die Kommission ist bestrebt, die
Standpunkte der beiden Teile der Haushaltsbehörde in diesem Entwurf für einen
neuen Haushaltsplan anzunähern, damit nicht auf ein weiteres
Vermittlungsverfahren zurückgegriffen werden muss. Kommt keine Einigung über
den Haushalt zustande, müsste 2015 nach dem System der vorläufigen Zwölftel
verfahren werden. Dies würde die Umsetzung wichtiger politischer Maßnahmen und
Programme gefährden, was bei den Bürgerinnen und Bürgern Europas angesichts der
unsicheren Wirtschaftslage wohl kaum auf Verständnis stoßen würde. Da eine rechtzeitige Verabschiedung des
Haushaltsplans 2015 unerlässlich ist, baut der Vorschlag der Kommission
für einen neuen Haushaltsentwurf 2015 auf den Fortschritten auf, die im
Hinblick auf den Haushaltsplan 2015 im Vermittlungsausschuss erzielt
wurden und die zum großen Teil dem ursprünglichen Entwurf der Kommission für
den Haushaltsplan entsprechen, in der durch das Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2015[12]
geänderten Fassung, insbesondere was die Mittel für Verpflichtungen betrifft,
wenn auch mit einer geringeren Höhe der Mittel für Zahlungen. Dieser Vorschlag
trägt ferner den jüngsten Erörterungen und Vorschlägen zur Maximierung des
Beitrag des EU-Haushalts zum Wirtschaftswachstum Rechnung. In dieser Hinsicht
stehen die Förderung insbesondere der politischen Maßnahmen zugunsten der
Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftlichen Konvergenz im Mittelpunkt des
Vorschlags für einen neuen Haushaltsentwurf, was zu Wachstum und Beschäftigung
beiträgt, sowie derjenigen Haushaltlinien, die es Europa ermöglichen, Krisen zu
bewältigen, vor allem in seiner Nachbarschaft. Der Vorschlag spiegelt zudem die
10 politischen Schlüsselbereiche wider, die in den politischen Leitlinien
für die neue Kommission[13]
aufgeführt werden, wie neue Impulse für Arbeitsplätze, Wachstum und
Investitionen, ein vernetzter digitaler Binnenmarkt, eine robustere
Energieversorgung bei gleichzeitigem Kampf gegen die Erderwärmung, die
Sicherung der Grenzen Europas und ein stärkeres Europa in der Außenpolitik. 2. Der
mehrjährige Finanzrahmen und der neue Entwurf für den Haushaltsplan 2015 2.1. Obergrenzen
des mehrjährigen Finanzrahmens für den Haushaltsplan 2015 Die nachstehende
Tabelle gibt die bei der Aufstellung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2015
herangezogenen Obergrenzen wieder, die im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)[14] für Mittel
für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen festgelegt wurden: Rubrik || Mittel für Verpflichtungen 2015 in Mio. EUR, zu jeweiligen Preisen || Mittel für Verpflichtungen || 1. || Intelligentes und integratives Wachstum || 66 813,0 1a || Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung || 17 666,0 1b || Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt || 49 147,0 2. || Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen || 59 599,0 || davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 44 313,0 3. || Sicherheit und Unionsbürgerschaft || 2 246,0 4. || Europa in der Welt || 8 749,0 5. || Verwaltung || 9 076,0 || davon: Verwaltungsausgaben der Organe || 7 351,0 6. || Ausgleichszahlungen || 0,0 || MITTEL FÜR VERPFLICHTUNGEN INSGESAMT || 146 483,0 || MITTEL FÜR ZAHLUNGEN INSGESAMT || 141 901,0 Die
Gesamtobergrenze der Mittel für Verpflichtungen (MfV) des mehrjährigen
Finanzrahmens beläuft sich auf 146 483 Mio. EUR, was 1,05 %
des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU entspricht. Die Obergrenze der Mittel
für Zahlungen (MfZ) entspricht mit 141 901 Mio. EUR 1,02 %
des BNE. 2.2. Der
neue Entwurf für den Haushaltsplan 2015 im Überblick (Mittel
für Verpflichtungen (MfV) und Mittel für Zahlungen (MfZ) in Mio. EUR, gerundete
Beträge zu jeweiligen Preisen) Rubrik || Haushalt || Haushalt || Haushaltsentwurf (HE) || Differenz || Differenz 2014 (1) || 2014 angeglichen (2) || 2015 || 2015 – 2014 (angeglichen) || 2015 / 2014 (angeglichen) (1) (2) || (3) || (3 – 1) || (3 / 1) MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ 1. || Intelligentes und integratives Wachstum || 63 986,3 || 66 374,5 || 63 985,9 || 66 374,0 || 66 718,8 || 66 900,8 || 2 732,9 || 526,7 || 4,3% || 0,8% davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || || 89,3 || || 83,3 || || || || || Obergrenze || 63 973,0 || || 63 973,0 || || 66 813,0 || || || || || Spielraum || 76,0 || || 76,4 || || 177,5 || || || || || 1a || Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung || 16 484,0 || 12 028,3 || 16 484,0 || 12 028,3 || 17 488,5 || 15 833,3 || 1 004,5 || 3 805,0 || 6,1% || 31,6% Obergrenze || 16 560,0 || || 16 560,0 || || 17 666,0 || || || || || Spielraum || 76,0 || || 76,0 || || 177,5 || || || || || 1b || Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt || 47 502,3 || 54 346,2 || 47 502,3 || 54 346,2 || 49 230,3 || 51 067,4 || 1 728,0 || -3 278,7 || 3,6% || -6,0% davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || || 89,3 || || 83,3 || || || || || Obergrenze || 47 413,0 || || 47 413,0 || || 49 147,0 || || || || || Spielraum || 0,0 || || 0,0 || || 0,0 || || || || || 2. || Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen || 59 190,9 || 56 558,8 || 59 190,9 || 56 558,7 || 58 808,6 || 56 231,1 || - 382,3 || - 327,6 || -0,6% || -0,6% Obergrenze || 59 303,0 || || 59 303,0 || || 59 599,0 || || || || || Spielraum || 112,1 || || 112,1 || || 790,4 || || || || || davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen(2) || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 455,8 || 43 448,3 || - 322,3 || - 328,7 || -0,7% || -0,8% Teilobergrenze || 44 130,0 || || 44 130,0 || || 44 313,0 || || || || || Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto) || 351,9 || || 351,9 || || 123,2 || || || || || Teilspielraum || 0,0 || || 0,0 || || 734,0 || || || || || 3. || Sicherheit und Unionsbürgerschaft || 2 172,0 || 1 677,0 || 2 172,0 || 1 677,0 || 2 146,7 || 1 884,3 || - 25,3 || 207,3 || -1,2% || 12,4% Obergrenze || 2 179,0 || || 2 179,0 || || 2 246,0 || || || || || Spielraum || 7,0 || || 7,0 || || 99,3 || || || || || 4. || Europa in der Welt || 8 325,0 || 6 842,0 || 8 254,2 || 6 780,4 || 8 356,4 || 7 428,0 || 102,3 || 647,6 || 1,2% || 9,6% Obergrenze || 8 335,0 || || 8 335,0 || || 8 749,0 || || || || || Spielraum || 10,0 || || 80,8 || || 392,6 || || || || || 5. || Verwaltung || 8 404,5 || 8 405,4 || 8 475,9 || 8 467,5 || 8 680,5 || 8 668,1 || 204,6 || 200,6 || 2,4% || 2,4% Obergrenze || 8 721,0 || || 8 721,0 || || 9 076,0 || || || || || Spielraum || 316,5 || || 245,1 || || 395,5 || || || || || davon: Verwaltungsausgaben der Organe || 6 792,2 || 6 793,1 || 6 863,6 || 6 855,2 || 6 961,2 || 6 948,8 || 97,6 || 93,6 || 1,4% || 1,4% Teilobergrenze || 7 056,0 || || 7 056,0 || || 7 351,0 || || || || || Teilspielraum || 263,8 || || 192,4 || || 389,8 || || || || || 6. || Ausgleichszahlungen || 28,6 || 28,6 || 28,6 || 28,6 || 0,0 || 0,0 || - 28,6 || - 28,6 || -100,0% || -100,0% Obergrenze || 29,0 || || 29,0 || || 0,0 || || || || || Spielraum || 0,4 || || 0,4 || || 0,0 || || || || || Mittel für die Rubriken 1 bis 6 || 142 107,4 || 139 886,3 || 142 107,4 || 139 886,3 || 144 711,0 || 141 112,3 || 2 603,6 || 1 226,0 || 1,8% || 0,9% davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || 0,0 || 89,3 || 0,0 || 83,3 || 11,3 || || || || davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben || 0,0 || 4 026,7 || 0,0 || 4 026,7 || 0,0 || 0,0 || || || || Obergrenze || 142 540,0 || 135 866,0 || 142 540,0 || 135 866,0 || 146 483,0 || 141 901,0 || || || || Spielraum || 521,9 || 6,4 || 521,9 || 6,4 || 1 855,3 || 800,0 || || || || Mittel in % des BNE (3) || 1,05% || 1,04% || 1,05% || 1,04% || 1,04% || 1,01% || || || || Sonstige besondere Instrumente(4) || 582,9 || 482,9 || 582,9 || 482,9 || 515,4 || 225,0 || - 67,5 || - 257,9 || -11,6% || -53,4% Mittel insgesamt || 142 690,3 || 140 369,2 || 142 690,3 || 140 369,2 || 145 226,3 || 141 337,3 || 2 536,0 || 968,1 || 1,8% || 0,7% Mittel in % des BNE (3) || 1,06% || 1,04% || 1,06% || 1,04% || 1,04% || 1,01% || || || || (1) Die Angaben unter „Haushalt 2014“ berücksichtigen den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 und die Entwürfe des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 und Nr. 8. (2) Zur Vereinfachung des Vergleichs mit dem Entwurf für einen neuen Haushaltsplan 2015 wurde der Haushaltsplan 2014 angeglichen, um der Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten“ der EU-Delegationen und der EU-Sonderbeauftragten vom Einzelplan der Kommission auf den EAD-Einzelplan Rechnung zu tragen, wie in Abschnitt 3.1.7 dargelegt. (3) Der Haushaltsentwurf basiert auf den BNE-Prognosen, die nach der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Eigenmittel (BAEM) vom 19. Mai 2014 aufgestellt wurden. (4) Zu „Sonstigen besonderen Instrumenten“ gehören die „Soforthilfereserve“, der „Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ (EGF) und der „Solidaritätsfonds der Europäischen Union“ (EUSF). Die entsprechenden Mittel werden für die Berechnung der Spielräume bis zu den Obergrenzen für Mittel als außerhalb des MFR betrachtet. Dies gilt auch für die Mittel im Zusammenhang mit dem Flexibilitätsinstrument. Bei den Mitteln für Verpflichtungen werden im
neuen Haushaltsentwurf (HE) 2015 Gesamtausgaben (einschließlich besonderer
Instrumente) in Höhe von 145 226,3 Mio. EUR bzw. 1,04 % des
BNE[15] veranschlagt, was einem Anstieg um 2536,0 Mio. EUR (+ 1,8 %)
gegenüber 2014 entspricht (unter Berücksichtigung der Entwürfe der
Berichtigungshaushaltspläne Nr. 3-8/2014) und für alle Rubriken des
mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) zusammen genommen einen Spielraum von
insgesamt 1855,3 Mio. EUR belässt. Bei
den Mitteln für Zahlungen (einschließlich besonderer Instrumente)
belaufen sich die beantragten Gesamtausgaben auf 141 337,3 Mio. EUR,
was 1,01 % des BNE entspricht. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2014 wurden
die Mittel für Zahlungen um 968,0 Mio. EUR aufgestockt (+ 0,7 %)
(unter Berücksichtigung der Entwürfe de Berichtigungshaushaltspläne Nr. 3-8/2014);
damit verbleibt ein Spielraum von 800,0 Mio. EUR bis zur Obergrenze
des MFR. Für
Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1a)
sind Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 17 488,5 Mio. EUR
angesetzt, was einem Anstieg um 6,1 % gegenüber dem Haushaltsplan 2014
entspricht, der überwiegend auf „Horizont 2020“, die Fazilität „Connecting
Europe“ (CEF) und die großen Infrastrukturprojekte „ITER“ und „Copernicus“
unter dieser Rubrik zurückzuführen ist und einen Spielraum von 177,5 Mio. EUR
belässt. Die Mittel für Zahlungen erhöhen sich um 31,6 % auf 15 833,3 Mio. EUR.
Mit dieser erheblichen Aufstockung wird die geringe Höhe der Mittel für
Zahlungen im Jahr 2014 für Programme wie „Horizont 2020“ berücksichtigt
sowie die Notwendigkeit, der zunehmenden Höhe der noch abzuwickelnden
Mittelbindungen bei gleichzeitiger ausreichender Vorfinanzierung für den Start
der neuen Programme Rechnung zu tragen. Die
Mittel für Verpflichtungen für den Bereich Wirtschaftlicher, Sozialer und
Territorialer Zusammenhalt (Teilrubrik 1b) steigen um 3,6 %
auf 49 230,3 Mio. EUR, wodurch kein Spielraum verbleibt. Darin
eingeschlossen sind die für Zypern vorgesehenen zusätzlichen
Strukturfondsmittel, für die die Kommission die Inanspruchnahme des
Flexibilitätsinstruments in Höhe eines Betrags von 83,3 Mio. EUR an
Mitteln für Verpflichtungen und 11,3 Mio. EUR an Mitteln für
Zahlungen vorschlägt. Die Mittel für Zahlungen verringern sich im Vergleich zu
dem durch Entwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen geänderten Haushaltsplan 2014
um 6,0 % auf 51 067,4 Mio. EUR. Mittel
für Verpflichtungen in Höhe von 58 808,6 Mio. EUR werden für den
Bereich Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen (Rubrik 2)
veranschlagt. Diese Ausgabenhöhe entspricht einer Abnahme von -0,6 %
gegenüber dem Haushaltsplan 2014 und belässt einen Spielraum von 790,4 Mio. EUR
bis zur Obergrenze. Die Mittel für Zahlungen belaufen sich auf 56 231,1 Mio. EUR
und weisen im Vergleich zu dem durch Entwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen
geänderten Haushaltsplan 2014 denselben Rückgang (-0,6 %) auf. Unter
Einbeziehung der jüngsten Aktualisierung der zweckgebundenen Einnahmen sind für
marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen 43 455,8 Mio. EUR an
Mitteln für Verpflichtungen und 43 448,3 Mio. EUR an Mitteln für
Zahlungen veranschlagt. Bei einer Kombination der zweckgebundenen Einnahmen für
den EGFL und der für den Fonds beantragten Mittel erhöhen sich die Ausgaben im
Rahmen des EGFL um insgesamt 273,6 Mio. EUR gegenüber dem
ursprünglichen Entwurf des Haushaltsplans. Damit verbleibt ein Spielraum in Höhe
von 734,0 Mio. EUR unter der Teilobergrenze für marktbezogene
Ausgaben und Direktzahlungen. Im
Bereich Sicherheit und Unionsbürgerschaft (Teilrubrik 3) ist bei
den Mitteln für Verpflichtungen ein Rückgang[16] um 1,2 % auf 2146,7 Mio. EUR
zu verzeichnen, so dass ein Spielraum von 99,3 Mio. EUR verbleibt.
Die Mittel für Zahlungen erhöhen sich um 12,4 % auf 1884,3 Mio. EUR,
was darauf zurückzuführen ist, dass der Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds und der Fonds für die innere Sicherheit ihre Arbeit aufgenommen
haben. Die
Mittel für Verpflichtungen für die Rubrik 4 – Europa in der Welt –
erhöhen sich um 0,4 % auf 8356,4 Mio. EUR; der Spielraum bis zur
Obergrenze beläuft sich somit auf 392,6 Mio. EUR. Die Mittel für
Zahlungen steigen um 8,6 % auf 7428,0 Mio. EUR, dies größtenteils, um
dem schnell wachsenden Volumen der noch abzuwickelnden Mittelbindungen unter
dieser Rubrik Rechnung zu tragen. Für
die Verwaltung (Rubrik 5) aller Organe einschließlich der
Versorgungsbezüge und der Europäischen Schulen steigen die Mittel für
Verpflichtungen um 3,3 % (8680,5 Mio. EUR) und die Mittel für
Zahlungen um 3,1 % (8668,1 Mio. EUR). Dabei wird die beantragte
Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ und der
EU-Sonderbeauftragten von den operativen Haushaltslinien (in erster Linie
Rubrik 4 Europa in der Welt) auf die Rubrik 5 (Verwaltung)
berücksichtigt, wie in Abschnitt 3 erläutert. Der sich daraus ergebende
Spielraum beläuft sich auf 395,5 Mio. EUR. 3. Eckpunkte
des vorgeschlagenen neuen Haushaltsentwurfs Wie
bereits in der Einleitung festgestellt, baut der neue Haushaltsentwurf der
Kommission auf den während des gescheiterten Vermittlungsverfahrens erzielten
Fortschritten auf, um die Standpunkte der beiden Teile der Haushaltsbehörde
innerhalb des sehr begrenzten zeitlichen Rahmens bis zum Ende des Jahres
einander anzunähern. Die
Einzelheiten der vorgeschlagenen Änderungen am ursprünglichen Haushaltsentwurf,
geändert durch das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015, sind nachfolgend
angeführt. 3.1. Ausgabenrubriken
des Finanzrahmens Bei
den Mitteln für Verpflichtungen stützt sich der neue Haushaltsentwurf auf die
Fortschritte, die im Vermittlungsausschuss im Hinblick auf den
Haushaltsplan 2015 sowohl bei den großen Ausgabenprogrammen und den
administrativen (Unterstützungs-) Ausgaben, die weitestgehend den von der
Kommission in ihrem Berichtigungsschreiben 1/2015 veranschlagten Ansätzen
entsprechen, als auch bei den sogenannten „geschlossenen“ Linien (siehe
Abschnitt 3.1.1) und horizontaleren Aspekten, darunter dezentrale
Einrichtungen und Exekutivagenturen, die in Abschnitt 3.2 aufgeführt sind,
erzielt wurden. 3.1.1. „Geschlossene“ Linien Soweit in den folgenden
Abschnitten nicht anders angegeben, werden die Mittel von Haushaltslinien, die
weder vom Rat noch vom Parlament abgeändert wurden, sowie diejenigen, für die
das Parlament die Änderungen des Rates in seiner Lesung angenommen hat, in
dieser Höhe bestätigt. 3.1.2. Teilrubrik 1a — Wettbewerbsfähigkeit
für Wachstum und Beschäftigung Bei
der Teilrubrik 1a entsprechen die Mittel für Verpflichtungen bis auf die
Änderungen bei den nachstehend aufgelisteten Programmen, die aufgrund der
Priorität, über den EU-Haushalt den Zugang zu Finanzmitteln insbesondere für
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verbessern, vorgenommen wurden, den
von der Kommission in ihrem ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen
Ansätzen. in
1 000 EUR Haushaltslinie || Bezeichnung || Aufstockung von Mitteln für Verpflichtungen Haushaltsentwurf 2015 || Neuer Haushaltsentwurf 2015 || Differenz 02 02 02 || Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln für Form von Eigen- und Fremdkapital || 162 791,7 || 174 791,7 || 12 000,0 04 03 02 03 || Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum — Erleichterung der Finanzierung von Unternehmen, vor allem arbeitsmarktfernen, sowie Sozialunternehmen || 24 957,0 || 26 457,0 || 1 500,0 08 02 02 02 || Verbesserter Zugang zur Risikofinanzierung für Investitionen in Forschung und Innovation || 337 534,7 || 342 534,7 || 5 000,0 || Insgesamt || || || 18 500,0 Unter
Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen, der
dezentralen Einrichtungen und der Übertragung der „gemeinsamen
Verwaltungskosten der EU-Delegationen“, die in Abschnitt 3.2 beschrieben
werden, wird folglich vorgeschlagen, die Mittel für Verpflichtungen auf 17 488,5 Mio. EUR
festzulegen, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Teilrubrik 1a ein
Spielraum von 177,5 Mio. EUR verbleibt. 3.1.3. Teilrubrik 1b — Wirtschaftlicher,
sozialer und territorialer Zusammenhalt Bei
der Teilrubrik 1b entsprechen die Mittel für Verpflichtungen den im
ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen. Unter
Berücksichtigung der Pilotprojekte und der vorbereitenden Maßnahmen sowie der
Inanspruchnahme von 83,3 Mio. EUR für zusätzliche Hilfe für Zypern
aus dem Flexibilitätsinstrument betragen die Mittel für Verpflichtungen 49 230,3 Mio. EUR. 3.1.4. Rubrik 2 — Nachhaltiges Wachstum: Natürliche
Ressourcen Für
die Rubrik 2 entsprechen die Mittel für Verpflichtungen der im
Haushaltsentwurf der Kommission (geändert durch Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2015) vorgeschlagenen Höhe, unter Berücksichtigung der jüngsten
Aktualisierung (+273,6 Mio. EUR) der zweckgebundenen Einnahmen. Auf der
Grundlage der neuen Aspekte, die sich seit der Vorlage des
Berichtigungsschreibens 1/2015 ergeben haben, insbesondere der Informationen zu
den seit August 2014 ergriffenen Dringlichkeitsmaßnahmen angesichts des
russischen Einfuhrverbots für Lebensmittel, dem abschließenden Überschuss des
EGFL für 2014 und den aktualisierten Prognosen für 2015 einzuziehende Finanzkorrekturbeträge,
können die genannten Dringlichkeitsmaßnahmen (darunter Maßnahmen zugunsten der
Milchwirtschaft im Baltikum, für die die Kommission am 26. November 2014[17] ein weiteres Hilfspaket verabschiedet hat, sowie für Finnland, sobald
die Bedingungen erfüllt sind), kann dank dieser zusätzlichen zweckgebundenen
Mittel mit den im Berichtigungsschreiben 1/2015 beantragten Mitteln finanziert
werden, ohne dass die Reserve für Krisen im Agrarsektor angetastet werden muss. Folglich
betragen die sich daraus ergebenden Mittel für Verpflichtungen unter
Berücksichtigung der Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der
Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ auf den
Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ 58 808,6 Mio. EUR,
so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 2 ein Spielraum von 790,4 Mio. EUR
verbleibt. 3.1.5. Rubrik 3
— Sicherheit und Unionsbürgerschaft Bei
der Rubrik 3 entsprechen die Mittel für Verpflichtungen den von der
Kommission in ihrem ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen,
mit den folgenden Änderungen: die Aufstockung der operativen Ausgaben von
FRONTEX (siehe auch Abschnitt 3.2.1) um 20,0 Mio. EUR wird durch
eine entsprechende Kürzung der Haushaltslinie 18 02 01 01 - Unterstützung
des Grenzmanagements und der gemeinsamen Visumpolitik zur Erleichterung legaler
Reisen ausgeglichen. Folglich
belaufen sich die Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der
Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen und der dezentralen Einrichtungen
auf 2146,7 Mio. EUR, so dass bis zur Ausgabenobergrenze der
Rubrik 3 ein Spielraum von 99,3 Mio. EUR verbleibt. 3.1.6. Rubrik
4 — Europa in der Welt Bei
der Rubrik 4 entsprechen die Mittel für Verpflichtungen den von der
Kommission in ihrem ursprünglichen Haushaltsentwurf vorgeschlagenen Ansätzen.
Allerdings werden die Mittel der Haushaltslinie 19 03 01 07 - Sonderbeauftragte
der Europäischen Union (20,0 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 9,2 Mio.
EUR an Mitteln für Zahlungen) auf den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger
Dienst“ des Haushaltsplans übertragen. Folglich
betragen die Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der
Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen, der Übertragung der „gemeinsamen
Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ und der Sonderbeauftragten der
Europäischen Union auf den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ 8356,4 Mio. EUR,
so dass bis zur Ausgabenobergrenze der Rubrik 4 ein Spielraum von 392,6 Mio. EUR
verbleibt. 3.1.7. Rubrik 5 — Verwaltung Bei
der Rubrik 5 entsprechen die Anzahl der Posten in den Stellenplänen der
Organe und die Mittel für Verpflichtungen den Ansätzen im Haushaltsentwurf der
Kommission (geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015), allerdings
sind dabei ausgenommen: -
Die entsprechenden Lesungen des Europäischen
Parlaments und des Rates für ihre Einzelpläne des Haushaltsplans. -
Die Lesung des Europäischen Parlaments für den
Gerichtshof. -
Die Lesung des Europäischen Parlaments für den
Europäischen Rechnungshof, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen; und -
Zudem wurde für den Europäischen Auswärtigen Dienst
der von der Kommission im Haushaltsentwurf vorgeschlagene Mittelansatz erhöht,
um der haushaltsneutralen Übertragung der Mittel für die „gemeinsamen
Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ (siehe Anhang 1) und die
Sonderbeauftragten der Europäischen Union von dem Einzelplan der Kommission auf
den Einzelplan „Europäischer Auswärtiger Dienst“ des Haushaltsplans Rechnung zu
tragen. Insgesamt
führten diese Änderungen im Vergleich zu dem ursprünglichen Haushaltsentwurf: -
unter dem Strich zu einer Streichung von 35 Stellen
im Stellenplan, die sich aus der Streichung von 47 Stellen beim Europäischen
Parlament auf der einen Seite und einer Aufstockung um 12 Stellen beim
Gerichtshof auf der anderen Seite ergibt; und -
unter dem Strich zu einer Kürzung der Mittel um 0,6 Mio. EUR,
die sich aus der Kürzung der Mittel für den Europäischen Rechnungshof um 1,4 Mio. EUR,
der Mittel für den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss um 1,4 Mio. EUR
und der Mittel für den Ausschuss der Regionen um 0,4 Mio. EUR auf der
einen Seite und der Aufstockung der Mittel für den Gerichtshof um 2,6 Mio.
EUR auf der anderen Seite ergibt; -
zu einer Aufstockung der Mittel für den
Europäischen Auswärtigen Dienst um 91,5 Mio. EUR, die auf die
haushaltsneutrale Übertragung der „gemeinsamen Verwaltungskosten der
EU-Delegationen“ und der Kosten für die Sonderbeauftragten der Europäischen
Union zurückzuführen ist, die vollständig durch die Mittelkürzungen in
Teilrubrik 1a (0,6 Mio. EUR), Rubrik 2 (0,1 Mio. EUR),
Rubrik 4 (65,7 Mio. EUR) und Rubrik 5 (25,5 Mio. EUR) im Einzelplan der Kommission ausgeglichen wird. Insgesamt ergibt
sich durch diese Übertragungen eine Nettoaufstockung der Mittel für die
Rubrik 5 um 66,3 Mio. EUR. Folglich
betragen die Mittel für Verpflichtungen unter Berücksichtigung der
Pilotprojekte, der vorbereitenden Maßnahmen sowie der Übertragung der
„gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ und der Kosten für
Sonderbeauftragte der Europäischen Union von Rubrik 4 auf den Einzelplan
„Europäischer Auswärtiger Dienst“ 8680,5 Mio. EUR, so dass bis zur
Ausgabenobergrenze der Rubrik 5 ein Spielraum von 395,5 Mio. EUR
verbleibt. 3.2. Übergreifende Aspekte 3.2.1. Dezentrale
Einrichtungen Für
die dezentralen Einrichtungen entsprechen der EU-Beitrag (in Mitteln für
Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen) und die Anzahl der Stellen dem
Ansatz der Kommission im Haushaltsentwurf (geändert durch
Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015), allerdings mit folgenden Änderungen: -
Erhöhung der Anzahl der
Planstellen und der entsprechenden Mittel gegenüber dem ursprünglichen
Haushaltsentwurf: Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA, + 7 Stellen und + 455 000 EUR); Europäische Aufsichtsbehörde
für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA, + 3 Stellen und + 195 000 EUR); Europäische
Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA, + 3
Stellen und + 195 000 EUR); Europäisches
Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, + 4
Stellen und + 260 000 EUR); und Europäisches Polizeiamt
(EUROPOL, + 5 Stellen bei gleichzeitiger Kürzung um - 600 000 EUR). -
Für FRONTEX werden die
Mittel für Verpflichtungen und die Mittel für Zahlungen für die operativen
Ausgaben um 20,0 Mio. EUR aufgestockt. 3.2.2. Exekutivagenturen Für
die Exekutivagenturen entsprechen der EU-Beitrag (in Mitteln für
Verpflichtungen und Mitteln für Zahlungen) und die Anzahl der Stellen dem
Ansatz im ursprünglichen Haushaltsentwurf (geändert durch Berichtigungsschreiben
Nr. 1/2015). 3.2.3. Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen Der
neue Haushaltsentwurf enthält 59 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen, für
die 57,1 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen vorgesehen sind, was
der Lesung des Europäischen Parlaments entspricht. 3.2.4. Übertragung
der „gemeinsamen Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ Im
neuen Haushaltsentwurf werden Mittel für Verpflichtungen (71,5 Mio. EUR)
für „gemeinsame Verwaltungskosten der EU-Delegationen“ im Haushaltsplan von dem
Einzelplan der Kommission (Rubriken 1a, 2, 4 und 5) auf den Einzelplan des
„Europäischen Auswärtigen Diensts“ (Rubrik 5) übertragen. 3.2.5. Erläuterungen zu einzelnen Haushaltslinien An
dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der neue Haushaltsentwurf die Änderungen
des Europäischen Parlaments und des Rates enthält. Vor dem Hintergrund, dass
der Geltungsbereich einer bestehenden Rechtsgrundlage auf diese Weise nicht
geändert oder erweitert und die Verwaltungsautonomie der Organe nicht
beeinträchtigt werden kann, wurden die Änderungen der Haushaltslinien 04 03 01 03
und 19 03 01 06 davon ausgenommen. 3.3. Allgemeiner Ansatz im Hinblick auf die Mittel für Zahlungen Die
Kommission hält ihre Bewertung des Mittelbedarfs, die zu der im EBH Nr. 3/2014
beantragten Aufstockung der Mittel für Zahlungen für das Haushaltsjahr 2014
führte, sowohl hinsichtlich der bisherigen tatsächlichen Ausführung als auch
hinsichtlich der eingegangenen Zahlungsanträge aufrecht. Wenngleich im
Vermittlungsausschuss keine Einigung über den EBH Nr. 3/2014, den
EBH Nr. 5/2014 und den EBH Nr. 7/2014 (Inanspruchnahme des
EU-Solidaritätsfonds) erzielt wurde, muss nicht nur zum Haushalt 2015,
sondern auch zu diesen Berichtigungshaushaltsplänen noch ein Konsens erzielt
werden. Während über die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds eine Einigung
erzielt wurde, scheiterten die Verhandlungen über die Höhe der in den EBH
Nr. 3, 5 und 7 geforderten zusätzlichen Mittel für Zahlungen und die
Finanzierung der sogenannten „Besonderen Instrumente“. In diesem neuen Haushaltsentwurf 2015 ist
gegenüber dem ursprünglichen Haushaltsentwurf der Kommission (geändert durch
Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015) eine Kürzung der Mittel für Zahlungen
um insgesamt 800 Mio. EUR vorgesehen. Daraus ergeben sich Mittel für
Zahlungen in Höhe von 141 337,3 Mio. EUR. Dadurch verbleibt ein
beachtlicher Spielraum unter der Obergrenze, dank dessen flexibel auf
unerwartete Entwicklungen oder unvorhergesehenen Bedarf im Jahr 2015
reagiert werden kann. Die Kürzung um 800,0 Mio. EUR wird unter
Zugrundelegung des ursprünglichen Haushaltsentwurfs (geändert durch
Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015) aufgeschlüsselt, wobei Folgendes
berücksichtigt wird: a)
Die „geschlossenen“ Linien (siehe Punkt 3.1.1); b)
die Mittel für Zahlungen
für nichtgetrennte Ausgaben (siehe oben, insbesondere Punkt 3.1.4 und 3.1.7);
und c)
Die Mittel für Zahlungen
für das Paket der Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen (siehe Punkt 3.2.3)
werden wie folgt berechnet: die Mittel für Zahlungen für alle neuen
Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen werden mit 50 % der
entsprechenden Mittel für Verpflichtungen oder mit dem vom Europäischen
Parlament vorgeschlagenen Ansatz, wenn dieser niedriger ist, veranschlagt; bei
Verlängerungen bestehender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen
entspricht die Höhe der Zahlungen der im Haushaltsentwurf festgelegten Höhe,
zuzüglich 50 % der entsprechenden neuen Mittel für Verpflichtungen, oder
dem vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Ansatz, wenn dieser niedriger
ist. d)
Die Verringerung der
Mittel für Zahlungen um 800,0 Mio. EUR gegenüber dem Vorschlag der
Kommission im Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015 wird proportional auf alle
Haushaltslinien mit geteilten Mitteln verteilt, die nicht von Punkt 3.1.1
und 3.2.3 betroffen sind, ausgenommen der folgenden Haushaltslinien, bei denen
die Mittel für Zahlungen dem Ansatz im ursprünglichen Haushaltsentwurf
(geändert durch Berichtigungsschreiben Nr. 1/2015) entsprechen: -
Ausgaben für „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und
Beschäftigung“ (Teilrubrik 1a) und „Europa in der Welt“ (Rubrik 4); -
Haushaltslinien für das Ziel „Konvergenz“ (04 02 17,
04 02 60, 11 06 12, 13 03 16 und 13 03 60);
und -
internationale partnerschaftliche
Fischereiabkommen. Dank der vorgeschlagenen Aufteilung der
Mittel für Zahlungen im neuen Haushaltsentwurf 2015 kann der Rückstand bei
den offenen Zahlungsanträgen aus dem vorangegangenen Programmplanungszeitraum
für die Kohäsionspolitik weiter reduziert, die weiter auflaufenden, noch
abzuwickelnden Mittelbindungen für die Rubriken „Wettbewerbsfähigkeit“ und
„Europa in der Welt“ bewältigt und die neue Generation der Ausgabenprogramme im
Jahr 2015 erfolgreich eingeleitet werden. In dieser Hinsicht ist die
Kommission bereit, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und
dem Rat zur Einrichtung eines Zahlungsplans beizutragen, mit dem die
Entwicklung des Rückstands bei den offenen Zahlungsanträgen unter Kontrolle
gehalten werden soll. 4. Abschließende
Bemerkungen Mit
der Vorlage eines neuen Haushaltsentwurfs 2015, der sich auf die
Fortschritte stützt, die im Vermittlungsausschuss erzielt wurden, versucht die
Kommission, die Bedingungen für eine rasche Annahme des Haushaltsplans 2015
vor Ablauf der knappen Frist bis Ende des Jahres herzustellen. Durch
die rechtzeitige Annahme und das rechtzeitige Inkrafttreten des
Haushaltsplans 2015 wird sichergestellt, dass die politischen Maßnahmen
und Programme der Europäischen Union ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die
Kommission wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Annahme rechtzeitig
erfolgt. 5. Haushaltsentwurf
2015 nach Rubriken des Finanzrahmens und wichtigsten Programmen (in Mio. EUR) Bezeichnung || Haushaltsplan || Neuer Haushaltsentwurf (HE) || Differenz || Differenz 2014 (1) || 2015 || 2015/2014 || 2015 – 2014 (1) (2) || (2/1) || (2–1) MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ || MfV || MfZ 1 Intelligentes und integratives Wachstum || 63 986,3 || 66 374,5 || 66 718,8 || 66 900,8 || 4,3 % || 0,8 % || 2 732,4 || 526,3 davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || || 83,3 || || || || || Ausgabenobergrenze || 63 973,0 || || 66 813,0 || || || || || Spielraum || 76,0 || || 177,5 || || || || || 1a || Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung || 16 484,0 || 12 028,3 || 17 488,5 || 15 833,3 || 6,1 % || 31,6 % || 1 004,5 || 3 805,0 Ausgabenobergrenze || 16 560,0 || || 17 666,0 || || || || || Spielraum || 76,0 || || 177,5 || || || || || Große Infrastrukturprojekte || 2 417,1 || 1 944,5 || 2 508,9 || 1 965,7 || 3,8 % || 1,1 % || 91,8 || 21,2 || Europäische Satellitennavigationsprogramme (EGNOS und Galileo) || 1 326,2 || 1 193,2 || 1 060,6 || 934,5 || -20,0 % || -21,7 % || -265,6 || -258,6 || Internationaler Thermonuklearer Versuchsreaktor (ITER) || 728,0 || 563,2 || 891,9 || 517,6 || 22,5 % || -8,1 % || 163,9 || -45,6 || Europäisches Erdbeobachtungsprogramm (Copernicus) || 362,9 || 188,1 || 556,4 || 513,5 || 53,3 % || 173,0 % || 193,4 || 325,4 || Sicherheit und Stilllegung kerntechnischer Anlagen || 130,4 || 180,0 || 133,0 || 157,5 || 2,0 % || -12,5 % || 2,6 || -22,5 Gemeinsamer Strategischer Rahmen (GSR) für Forschung und Innovation || 9 309,7 || 6 488,4 || 9 866,5 || 9 386,7 || 6,0 % || 44,7 % || 556,8 || 2 898,2 || Horizont 2020 || 9 022,4 || 6 240,1 || 9 564,4 || 9 044,2 || 6,0 % || 44,9 % || 542,0 || 2 804,1 || Euratom-Programm für Forschung und Ausbildung || 287,2 || 248,3 || 302,1 || 342,4 || 5,2 % || 37,9 % || 14,8 || 94,1 Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) || 254,1 || 221,4 || 293,3 || 321,4 || 15,4 % || 45,2 % || 39,2 || 100,0 Allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport („Erasmus+“) || 1 558,8 || 1 424,4 || 1 592,1 || 1 390,2 || 2,1 % || -2,4 % || 33,4 || -34,2 Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) || 122,8 || 102,4 || 124,6 || 90,0 || 1,5 % || -12,1 % || 1,9 || -12,4 Programme Zoll, Fiscalis und Betrugsbekämpfung || 118,3 || 90,4 || 122,0 || 95,0 || 3,2 % || 5,1 % || 3,7 || 4,6 Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ || 1 976,2 || 821,8 || 2 225,0 || 1 452,0 || 12,6 % || 76,7 % || 248,8 || 630,2 || Energie || 409,6 || 12,5 || 487,2 || 78,6 || 18,9 % || 529,6 % || 77,5 || 66,1 || Verkehr || 1 482,4 || 793,1 || 1 645,9 || 1 300,5 || 11,0 % || 64,0 % || 163,4 || 507,4 || Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) || 84,1 || 16,3 || 92,0 || 73,0 || 9,3 % || 348,4 % || 7,9 || 56,7 Energievorhaben zur Konjunkturbelebung || 0,0 || 140,3 || 0,0 || 407,6 || ∞ || 190,6 % || 0,0 || 267,3 Sonstige Maßnahmen und Programme || 203,8 || 236,8 || 216,6 || 187,6 || 6,3 % || -20,8 % || 12,8 || -49,2 Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 135,8 || 110,8 || 132,4 || 103,7 || -2,5 % || -6,4 % || -3,3 || -7,1 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 18,6 || 28,4 || 22,4 || 26,0 || 20,0 % || -8,3 % || 3,7 || -2,4 Dezentrale Einrichtungen || 238,5 || 238,8 || 251,6 || 250,0 || 5,5 % || 4,7 % || 13,1 || 11,3 1b || Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt || 47 502,3 || 54 346,2 || 49 230,3 || 51 067,4 || 3,6 % || -6,0 % || 1 728,0 || -3 278,7 davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || || 83,3 || || || || || Ausgabenobergrenze || 47 413,0 || || 49 147,0 || || || || || Spielraum || 0,0 || || 0,0 || || || || || Investitionen in Wachstum und Beschäftigung || 43 513,7 || 51 645,1 || 45 146,6 || 48 349,4 || 3,8 % || -6,4 % || 1 632,9 || -3 295,6 || Regionale Konvergenz (weniger entwickelte Gebiete) || 23 264,1 || 32 202,7 || 24 203,3 || 27 804,2 || 4,0 % || -13,7 % || 939,2 || -4 398,5 || Übergangsregionen || 4 697,7 || 276,2 || 4 854,2 || 910,0 || 3,3 % || 229,5 % || 156,5 || 633,8 || Wettbewerbsfähigkeit (entwickelte Gebiete) || 7 403,4 || 8 075,3 || 7 529,1 || 6 893,7 || 1,7 % || -14,6 % || 125,7 || -1 181,6 || Regionen in äußerster Randlage und dünn besiedelte Regionen || 209,1 || 13,0 || 213,4 || 38,0 || 2,1 % || 192,5 % || 4,3 || 25,0 || Kohäsionsfonds || 7 939,4 || 11 077,8 || 8 346,5 || 12 703,4 || 5,1 % || 14,7 % || 407,1 || 1 625,6 Infrastrukturfazilität „Connecting Europe“ (CEF) – Beitrag des Kohäsionsfonds || 983,0 || 0,0 || 1 217,0 || 401,2 || 23,8 % || ∞ || 234,0 || 401,2 Europäische territoriale Zusammenarbeit || 505,7 || 1 701,5 || 738,4 || 1 168,6 || 46,0 % || -31,3 % || 232,7 || -532,9 Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (besondere ergänzende Zuweisung) || 1 804,1 || 450,0 || 1 407,2 || 586,5 || -22,0 % || 30,3 % || -396,9 || 136,5 Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen || 188,6 || 134,6 || 192,6 || 181,8 || 2,1 % || 35,1 % || 4,0 || 47,2 Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen || 501,3 || 406,3 || 525,1 || 370,6 || 4,7 % || -8,8 % || 23,8 || -35,7 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 6,0 || 8,7 || 3,5 || 9,4 || -41,2 % || 7,4 % || -2,5 || 0,6 2 Nachhaltiges Wachstum: Natürliche Ressourcen || 59 190,9 || 56 558,8 || 58 808,6 || 56 231,1 || -0,6 % || -0,6 % || -382,4 || -327,7 Ausgabenobergrenze || 59 303,0 || || 59 599,0 || || || || || Spielraum || 112,1 || || 790,4 || || || || || || davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 455,8 || 43 448,3 || -0,7 % || -0,8 % || -322,3 || -328,7 Teilobergrenze || 44 130,0 || || 44 313,0 || || || || || Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto) || 351,9 || || 123,2 || || || || || Teilspielraum || 0,0 || || 734,0 || || || || || Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen || 43 778,1 || 43 777,0 || 43 455,8 || 43 448,3 || -0,7 % || -0,8 % || -322,3 || -328,7 Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) || 13 991,0 || 11 705,1 || 13 823,6 || 11 384,3 || -1,2 % || -2,7 % || -167,4 || -320,8 Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) || 941,0 || 735,7 || 1 035,4 || 966,9 || 10,0 % || 31,4 % || 94,4 || 231,2 Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) || 404,6 || 261,2 || 435,1 || 357,1 || 7,5 % || 36,7 % || 30,5 || 96,0 Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 7,3 || 3,0 || 5,3 || 5,2 || -27,4 % || 73,6 % || -2,0 || 2,2 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 18,5 || 26,5 || 2,9 || 18,9 || -84,3 % || -28,7 % || -15,6 || -7,6 Dezentrale Einrichtungen || 50,4 || 50,4 || 50,4 || 50,4 || 0,1 % || 0,1 % || 0,1 || 0,1 3 Sicherheit und Unionsbürgerschaft || 2 172,0 || 1 677,0 || 2 146,7 || 1 884,3 || -1,2 % || 12,4 % || -25,3 || 207,3 Ausgabenobergrenze || 2 179,0 || || 2 246,0 || || || || || Spielraum || 7,0 || || 99,3 || || || || || Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds || 403,3 || 146,4 || 416,7 || 343,1 || 3,3 % || 134,4 % || 13,5 || 196,7 Fonds für die innere Sicherheit || 403,3 || 230,3 || 394,8 || 275,9 || -2,1 % || 19,8 % || -8,5 || 45,6 IT-Systeme || 18,6 || 9,9 || 18,9 || 22,5 || 2,0 % || 127,3 % || 0,4 || 12,6 Justiz || 47,0 || 35,7 || 49,3 || 43,2 || 4,8 % || 21,0 % || 2,2 || 7,5 Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft || 55,3 || 55,2 || 57,4 || 48,5 || 3,8 % || -12,0 % || 2,1 || -6,6 Katastrophenschutzverfahren der Union || 28,2 || 30,0 || 29,3 || 27,8 || 3,7 % || -7,1 % || 1,0 || -2,1 Europa für Bürgerinnen und Bürger || 25,4 || 27,9 || 24,3 || 18,6 || -4,5 % || -33,1 % || -1,1 || -9,2 Lebens- und Futtermittel || 253,4 || 218,5 || 258,5 || 219,5 || 2,0 % || 0,5 % || 5,1 || 1,0 Gesundheit || 58,6 || 44,8 || 59,8 || 58,0 || 2,0 % || 29,6 % || 1,2 || 13,3 Verbraucher || 24,1 || 21,8 || 24,7 || 21,3 || 2,5 % || -2,5 % || 0,6 || -0,5 Kreatives Europa || 180,6 || 184,3 || 177,7 || 168,1 || -1,6 % || -8,8 % || -2,9 || -16,2 Sonstige Maßnahmen und Programme || 0,0 || 0,6 || 0,0 || 0,0 || ∞ || -100,0 % || 0,0 || -0,6 Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 166,7 || 163,2 || 84,9 || 87,2 || -49,1 % || -46,6 % || -81,8 || -76,0 || davon: Kommunikationsmaßnahmen || 85,6 || 82,2 || 83,9 || 86,1 || -2,1 % || 4,7 % || -1,8 || 3,9 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 17,4 || 18,2 || 16,4 || 18,1 || -5,9 % || -0,3 % || -1,0 || -0,1 Dezentrale Einrichtungen || 490,4 || 490,4 || 534,3 || 532,4 || 9,0 % || 8,6 % || 43,9 || 42,0 4 Europa in der Welt || 8 325,0 || 6 842,0 || 8 356,4 || 7 428,0 || 0,4 % || 8,6 % || 31,4 || 586,0 Ausgabenobergrenze || 8 335,0 || || 8 749,0 || || || || || Spielraum || 10,0 || || 392,6 || || || || || Instrument für Heranführungshilfe (IPA II) || 1 578,4 || 1 436,7 || 1 572,3 || 1 559,0 || -0,4 % || 8,5 % || -6,1 || 122,3 Europäisches Nachbarschaftsinstrument (ENI) || 2 192,2 || 1 630,2 || 2 014,0 || 1 583,0 || -8,1 % || -2,9 % || -178,2 || -47,2 Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) || 2 341,0 || 1 776,2 || 2 445,5 || 2 146,7 || 4,5 % || 20,9 % || 104,5 || 370,4 Partnerschaftsinstrument für die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (PI) || 118,9 || 37,5 || 118,6 || 94,5 || -0,3 % || 151,9 % || -0,3 || 57,0 Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) || 184,2 || 120,3 || 181,8 || 154,6 || -1,3 % || 28,5 % || -2,4 || 34,3 Instrument für Stabilität und Frieden || 318,2 || 258,4 || 320,1 || 234,6 || 0,6 % || -9,2 % || 2,0 || -23,8 Humanitäre Hilfe || 920,3 || 1 035,4 || 918,8 || 918,8 || -0,2 % || -11,3 % || -1,4 || -116,6 Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) || 314,5 || 234,8 || 300,8 || 259,4 || -4,4 % || 10,5 % || -13,7 || 24,5 Instrument für die Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit (INSC) || 30,5 || 55,8 || 61,2 || 60,3 || 100,2 % || 8,2 % || 30,6 || 4,6 Makroökonomische Finanzhilfe (MFH) || 60,0 || 52,2 || 78,0 || 74,4 || 29,9 % || 42,7 % || 18,0 || 22,2 Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit den Außenbeziehungen || 58,4 || 58,4 || 144,4 || 144,4 || 147,1 % || 147,1 % || 86,0 || 86,0 Unionsverfahren für den Katastrophenschutz || 19,5 || 6,0 || 16,9 || 13,1 || -13,4 % || 119,0 % || -2,6 || 7,1 EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe || 12,7 || 3,3 || 14,8 || 11,0 || 16,5 % || 234,5 % || 2,1 || 7,7 Sonstige Maßnahmen und Programme || 74,2 || 51,8 || 76,4 || 66,1 || 3,0 % || 27,7 % || 2,2 || 14,3 Maßnahmen, die im Rahmen der Zuständigkeiten und besonderen Befugnisse der Kommission finanziert werden || 64,5 || 45,4 || 63,9 || 71,8 || -0,8 % || 58,1 % || -0,5 || 26,4 Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen || 17,4 || 19,5 || 9,0 || 16,4 || -48,5 % || -16,0 % || -8,5 || -3,1 Dezentrale Einrichtungen || 20,0 || 20,0 || 19,9 || 19,9 || -0,4 % || -0,4 % || -0,1 || -0,1 5 Verwaltung || 8 404,5 || 8 405,4 || 8 680,5 || 8 668,1 || 3,3 % || 3,1 % || 276,0 || 262,7 Ausgabenobergrenze || 8 721,0 || || 9 076,0 || || || || || Spielraum || 316,5 || || 395,5 || || || || || davon: Verwaltungsausgaben der Organe || 6 792,2 || 6 793,1 || 6 961,2 || 6 948,8 || 2,5 % || 2,3 % || 169,0 || 155,7 Teilobergrenze || 7 056,0 || || 7 351,0 || || || || || Teilspielraum || 263,8 || || 389,8 || || || || || Ruhegehälter und Europäische Schulen || 1 612,3 || 1 612,3 || 1 719,3 || 1 719,3 || 6,6 % || 6,6 % || 107,0 || 107,0 || Versorgungsbezüge || 1 446,9 || 1 446,9 || 1 559,4 || 1 559,4 || 7,8 % || 7,8 % || 112,5 || 112,5 || Europäische Schulen || 165,4 || 165,4 || 159,9 || 159,9 || -3,3 % || -3,3 % || -5,5 || -5,5 Verwaltungsausgaben der Organe || 6 792,2 || 6 793,1 || 6 961,2 || 6 948,8 || 2,5 % || 2,3 % || 169,0 || 155,7 || Europäisches Parlament || 1 755,6 || 1 755,6 || 1 794,7 || 1 794,7 || 2,2 % || 2,2 % || 39,1 || 39,1 || Europäischer Rat und Rat || 534,2 || 534,2 || 542,3 || 542,3 || 1,5 % || 1,5 % || 8,1 || 8,1 || Kommission || 3 260,8 || 3 261,7 || 3 274,5 || 3 272,9 || 0,4 % || 0,3 % || 13,6 || 11,2 || Gerichtshof der Europäischen Union || 355,4 || 355,4 || 357,1 || 357,1 || 0,5 % || 0,5 % || 1,7 || 1,7 || Rechnungshof || 133,5 || 133,5 || 132,9 || 132,9 || -0,4 % || -0,4 % || -0,6 || -0,6 || Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss || 128,6 || 128,6 || 129,1 || 129,1 || 0,4 % || 0,4 % || 0,5 || 0,5 || Ausschuss der Regionen || 87,6 || 87,6 || 88,9 || 88,9 || 1,4 % || 1,4 % || 1,2 || 1,2 || Europäischer Bürgerbeauftragter || 9,9 || 9,9 || 10,1 || 10,1 || 2,4 % || 2,4 % || 0,2 || 0,2 || Europäischer Datenschutzbeauftragter || 8,0 || 8,0 || 8,9 || 8,9 || 10,9 % || 10,9 % || 0,9 || 0,9 || Europäischer Auswärtiger Dienst || 518,6 || 518,6 || 622,8 || 612,0 || 20,1 % || 18,0 % || 104,2 || 93,4 6 Ausgleichszahlungen || 28,6 || 28,6 || 0,0 || 0,0 || -100,0 % || -100,0 % || -28,6 || -28,6 Ausgabenobergrenze || 29,0 || || 0,0 || || || || || Spielraum || 0,4 || || 0,0 || || || || || Mittel für die Rubriken 1 bis 6 || 142 107,4 || 139 886,3 || 144 711,0 || 141 112,3 || 1,8 % || 0,9 % || 2 603,6 || 1 226,0 davon im Rahmen des Flexibilitätsinstruments || 89,3 || 0,0 || 83,3 || 11,3 || || || || davon im Rahmen des Spielraums für unvorhergesehene Ausgaben || 0,0 || 4 026,7 || 0,0 || 0,0 || || || || Ausgabenobergrenze || 142 540,0 || 135 866,0 || 146 483,0 || 141 901,0 || || || || Spielraum || 521,9 || 6,4 || 1 855,3 || 800,0 || || || || Mittel in % des BNE (2) || 1,05 % || 1,04 % || 1,04 % || 1,01 % || || || || Sonstige besondere Instrumente (3) || 582,9 || 482,9 || 515,4 || 225,0 || -11,6 % || -53,4 % || -67,5 || -257,9 || Reserve für Soforthilfe || 297,0 || 156,2 || 303,0 || 150,0 || 2,0 % || -3,9 % || 6,0 || -6,2 || Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) || 159,2 || 50,0 || 162,4 || 25,0 || 2,0 % || -50,0 % || 3,2 || -25,0 || Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) || 126,7 || 276,7 || 50,0 || 50,0 || -60,5 % || -81,9 % || -76,7 || -226,7 Mittel insgesamt || 142 690,3 || 140 369,2 || 145 226,3 || 141 337,3 || 1,8 % || 0,7 % || 2 536,0 || 968,1 Mittel in % des BNE (2) || 1,06 % || 1,04 % || 1,04 % || 1,01 % || || || || 1) Die Angaben unter „Haushalt 2014“ berücksichtigen den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1 und die Entwürfe des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3 und Nr. 8. 2) Der Haushaltsentwurf basiert auf den BNE-Prognosen, die nach der Sitzung des Beratenden Ausschusses für Eigenmittel (BAEM) vom 19. Mai 2014 erstellt wurden. 3) Unter „Sonstige besondere Instrumente“ fallen die „Soforthilfereserve“, der „Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung“ (EGF) und der „Solidaritätsfonds der Europäischen Union“ (EUSF). Die entsprechenden Mittel werden für die Berechnung der Spielräume bis zu den Obergrenzen für Mittel als außerhalb des MFR betrachtet. Dies gilt auch für die Mittel im Zusammenhang mit dem Flexibilitätsinstrument. [1] ABl. L 296 vom 26.10.2012, S. 1. [2] ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884. [3] COM(2014)
300. [4] COM(2014)
637. [5] COM(2014) 300 vom 24.6.2014. [6] COM(2014) 234 vom 15.4.2014. [7] COM(2014) 329 vom 28.5.2014. [8] COM(2014) 461 vom 9.7.2014. [9] COM(2014) 564 vom 8.9.2014. [10] COM(2014) 650 vom 17.10.2014. [11] Auch wenn der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Nr. 6/2014 ebenfalls Teil des im Vermittlungsausschuss diskutierten Pakets
war, war geplant, dass er im Dezember erlassen wird, damit den notwendigen
Angleichungen der Eigenmittel Rechnung getragen werden kann, insbesondere was
die tatsächlich am ersten Arbeitstag des Monats Dezember 2014 bereitgestellten
Beträge für die MwSt- und BNE-Salden betrifft. [12] COM(2014) 637
vom 15.10.2014. [13] „Eine Agenda für Jobs, Wachstum, Fairness und
demokratischen Wandel“: Politische Leitlinien für die nächste Europäische
Kommission, Einleitende Erklärung von Präsident Juncker auf der
Plenartagung des Europäischen Parlaments in Straßburg am 15. Juli 2014. [14] ABl. L 347 vom 20.12.2013. Die Zahlen basieren auf der
technischen Anpassung des Finanzrahmens an die Entwicklung des BNE für das
Haushaltsjahr 2015, die von der Kommission am 28. Mai 2014
(COM(2014) 307) angenommen wurde. [15] Der Haushaltsentwurf basiert auf den BNE-Prognosen vom
19. Mai 2014, die nach der Sitzung des Beratenden Ausschusses für
Eigenmittel (BAEM) aufgestellt wurden. [16] Der Rückgang bei der Rubrik 3 erklärt sich
hauptsächlich aus dem Ende der „Schengen-Fazilität für Kroatien“ im Jahr 2015
(80,0 Mio. EUR im Haushaltsplan 2014) im Einklang mit dem
vereinbarten Finanzpaket für den Beitritt Kroatiens. [17] C(2014) 9049, 26.11.2014.