BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Erfüllung der einschlägigen Kriterien durch Kolumbien im Hinblick auf die Aushandlung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht /* COM/2014/0665 final */
1. EINLEITUNG UND HINTERGRUND
Durch die
Verordnung Nr. 509/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates[1] (im
Folgenden die „Änderungsverordnung“) wurden die Verordnung Nr. 539/2001
des Rates[2] und
insbesondere deren Anhänge mit der Liste der Drittländer, deren
Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums
sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser
Visumpflicht befreit sind, geändert. 19 in Anhang I (Visumpflicht)
aufgeführte Länder wurden in Anhang II (Befreiung von der Visumpflicht)
überführt: Kolumbien, Dominica, Grenada, Kiribati, die Marshallinseln,
Mikronesien, Nauru, Palau, Peru, St. Lucia, St. Vincent und die
Grenadinen, Samoa, die Salomonen, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago,
Tuvalu, die Vereinigten Arabischen Emirate und Vanuatu. Die Änderungsverordnung
sieht außerdem vor, dass die Visumbefreiung für die Staatsangehörigen dieser
19 Länder erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Abkommens über
die Befreiung von der Visumpflicht gilt, das von jedem dieser Länder mit der
Europäischen Union zu schließen ist. In
Erwägungsgrund 5 der Änderungsverordnung heißt es, dass die Kommission die
Situation Kolumbiens und Perus in Bezug auf die in der Änderungsverordnung
festgelegten Kriterien bewerten sollte, bevor sie Verhandlungen über bilaterale
Abkommen mit diesen beiden Ländern über die Aufhebung der Visumpflicht
aufnimmt. Mit der Änderungsverordnung wurde die herkömmliche Liste der bislang
berücksichtigten Kriterien (durch deren Überführung von einem Erwägungsgrund in
einen neuen Artikel) formalisiert und erweitert. Artikel 1 Absatz 1
der Änderungsverordnung enthält die nicht erschöpfende Liste der Kriterien,
anhand deren künftig aufgrund einer Einzelfallbewertung die Drittländer bestimmt
werden, deren Staatsangehörige der Visumpflicht unterliegen oder von ihr
befreit sind: „die illegale Einwanderung, die öffentliche Ordnung und
Sicherheit, die wirtschaftlichen Vorteile, insbesondere in Bezug auf Tourismus
und Außenhandel, sowie die Außenbeziehungen der Union zu den entsprechenden
Drittländern ..., wobei insbesondere Erwägungen in Bezug auf die Menschenrechte
und die Grundfreiheiten und die regionale Kohärenz und der Grundsatz der
Gegenseitigkeit zu berücksichtigen sind“. Mit dem vorliegenden
Bericht und einem zeitgleich angenommenen Bericht über Peru erfüllt die
Kommission die oben genannte Vorgabe. Beide Berichte werden durch
Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen mit detaillierten Daten, die die
Schlussfolgerungen untermauern, und mit Angaben zu den verwendeten Datenquellen
und der Bewertungsmethodik ergänzt. Im Zuge der
Vorbereitung der Bewertung gingen bei der Kommission auf ihr Ersuchen hin
Beiträge der drei EU-Agenturen EASO, Europol und Frontex ein. Die EU-Delegation
in Kolumbien übermittelte einen umfassenden Bericht zu den Beziehungen zwischen
der EU und Kolumbien. Spanien als der von der Migration aus Kolumbien am
stärksten betroffene Mitgliedstaat stellte weitere Informationen zur Verfügung.
Die kolumbianischen Behörden waren in hohem Maße bereit, bei der Vorbereitung
der Bewertung mit der Kommission zusammenzuarbeiten.
2. BEWERTUNG ANHAND DER KRITERIEN
Dieser Bericht
stützt sich im Wesentlichen auf die Kriterien in Artikel 1 Absatz 1
der Änderungsverordnung. Außerdem werden die möglichen Risikoszenarien im
Zusammenhang mit der Visaliberalisierung bewertet und schließlich
Schlussfolgerungen gezogen.
2.1. Migration und Mobilität
Schengen-Visa
Aufgrund einer Analyse
statistischer Daten zu den in den letzten Jahren in Kolumbien beantragten und
erteilten Schengen-Visa lassen sich folgende Feststellungen treffen: ·
Immer
mehr Kolumbianer wollen für Kurzaufenthalte aus touristischen, geschäftlichen
oder anderen Gründen in den Schengen-Raum reisen. Im Jahr 2013 belief sich die
Zahl der ausgestellten Schengen-Visa auf 121 019, was einem Anstieg um
42,7 % gegenüber 2010 entspricht. Dieser Anstieg ist wahrscheinlich auf
das beträchtliche Wirtschaftswachstum in Kolumbien sowie die jüngsten
Verbesserungen bei der Sicherheitslage zurückzuführen. ·
Die
überwiegende Mehrheit der kolumbianischen Antragsteller (95,2 % im Jahr
2013) gilt als Bona-Fide-Reisende, von denen keine Gefahr ausgeht und
die daher ein Kurzaufenthaltsvisum erhalten. Die Quote der abgelehnten
Visumanträge ist in vier Jahren um mehr als die Hälfte zurückgegangen: von
11,2 % im Jahr 2010 auf 4,8 % im Jahr 2013. Immer mehr kolumbianische
Antragsteller erhalten Mehrfachvisa (2013 lag ihr Anteil bei 40,9 %), was
darauf schließen lässt, dass das Vertrauen der Schengen-Konsulate in diese
Antragsteller wächst.
Legale
Zuwanderung
Die Zahl der
derzeit in der EU+[3]
wohnhaften Kolumbianer (ohne diejenigen, die die Staatsbürgerschaft eines
Mitgliedstaats erworben haben) wird auf rund 230 000 geschätzt, von denen
knapp 75 % in Spanien ansässig sind. Statistischen Daten ist zu entnehmen,
dass die legale Zuwanderung von Kolumbianern in die EU nach einer Phase
spektakulären Wachstums, vor allem in Spanien, derzeit auf einem relativ
niedrigen Niveau liegt. Zurückzuführen ist dies zum einen auf die
Wirtschaftskrise, die gleichbedeutend mit weniger Arbeitsplätzen und geringeren
Chancen für Migranten in der EU+ ist, wodurch die Pull-Faktoren an Wirkung
verlieren, und zum anderen auf die Verbesserung der Sicherheit und der
Wirtschaftslage in Kolumbien und somit eine Abschwächung der Push-Faktoren. Die
kolumbianische Regierung fördert gegenwärtig die Rückkehr im Ausland wohnhafter
Kolumbianer durch Umsetzung des sogenannten Rückkehr-Gesetzes, das
kolumbianischen Rückkehrern steuerliche und finanzielle Anreize garantiert,
sowie durch das Angebot umfassender Unterstützung für freiwillige Rückkehrer. Solange die
kolumbianische Wirtschaft mit den derzeitigen Raten weiter wächst (das
BIP-Wachstum lag in den letzten zehn Jahren im Schnitt bei nahezu 5 %) und
die Sicherheitslage stabil bleibt oder sich verbessert, bestehen für
Kolumbianer weniger Anreize auszuwandern. Die derzeitige Wirtschaftslage in der
EU sowie geografische Aspekte und bereits etablierte Gemeinschaften könnten
Gründe dafür sein, dass die meisten Kolumbianer, die in den letzten Jahren
legal ausgewandert sind, die Vereinigten Staaten als Zielland gewählt haben.
Irreguläre
Migration
Aus Daten über
Einreiseverweigerungen, Festnahmen und Rückführungen geht hervor, dass bei
Kolumbien das Risiko einer irregulären Einwanderung in die EU nicht ganz
auszuschließen ist. Die Situation hat sich jedoch in den letzten Jahren
deutlich verbessert, was die rückläufigen Zahlen der Einreiseverweigerungen und
Festnahmen sowie eine bessere Rückführungsquote belegen. Dennoch sind diese
Zahlen immer noch hoch. Beispielsweise belief sich die Zahl der Kolumbianer,
die sich 2013 irregulär in der EU+ aufhielten, auf 3 080 gegenüber
4 195 im Jahr 2011. Ein Vergleich der Daten über die
ergangenen Rückführungsentscheidungen und die effektiven Rückführungen in
Drittländer (die sogenannte Rückführungsquote) kann darüber Aufschluss geben,
ob die Rückführung von Kolumbianern, gegen die Rückführungsentscheidungen
erlassen wurden, reibungslos erfolgt oder ob es zu Schwierigkeiten kommt. Die
Rückführungsquote war 2010 in der EU+ sehr niedrig (9,5 %), hat sich
seitdem jedoch deutlich verbessert (26,9 % im Jahr 2011, 31,5 % im
Jahr 2012 und 46,1 % im Jahr 2013). Im vergangenen Jahr lag die
Rückführungsquote der EU für Kolumbianer über der durchschnittlichen weltweiten
Rückführungsquote (36,6 %), und es ist zu erwarten, dass sie sich weiter
verbessert. Spanien berichtet über eine hervorragende Zusammenarbeit mit den
diplomatischen und konsularischen Behörden Kolumbiens im Zusammenhang mit der
Rückführung kolumbianischer Staatsangehöriger auf der Grundlage eines
bilateralen Abkommens von 2001. Im Jahr 2013 zum Beispiel bewilligten die
kolumbianischen Konsularbehörden in Spanien 229 der 244 Anträge auf
Übermittlung von Unterlagen. Dass einige Kolumbianer nicht zurückgeführt werden
konnten, dürfte somit nicht an einer unzureichenden Kooperation der
kolumbianischen Behörden liegen. Der Grund dafür dürfte eher sein, dass
Migranten flüchtig sind oder Rechtsbehelfe gegen Rückführungsentscheidungen
eingelegt haben. Im Vergleich zu der irregulären
Migration, mit der die EU insgesamt konfrontiert ist, sind die Risiken infolge
einer Visumbefreiung für kolumbianische Staatsbürger nach Angaben von Frontex
wahrscheinlich weiterhin relativ gering, auch wenn – wie sich in anderen Fällen
von Visaliberalisierung gezeigt hat – die Zahl der Einreiseverweigerungen
vermutlich ansteigen wird. Was das Risiko des irregulären
Aufenthalts von Personen anbelangt, deren Asylantrag abgelehnt worden ist, so
ist es angesichts der völlig anderen Ausgangslage unwahrscheinlich, dass es –
ähnlich wie nach früheren Visaliberalisierungsprozessen – zu einer erheblichen
Zunahme unbegründeter Asylanträge kommt. Beispielsweise sind die Reisekosten im
Falle Kolumbiens viel höher, und bisher kam es nicht vor, dass zahlreiche
unbegründete Asylanträge im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Randgruppen der
kolumbianischen Gesellschaft eingingen. Mit anderen Worten, es ist schlichtweg
wirtschaftlich nicht sinnvoll, die Visumfreiheit zur Beantragung von Asyl zu
missbrauchen, da die Reisekosten für eine Familie erheblich höher sind als die
aufgrund des Asylverfahrens in der EU erwarteten Vorteile. Einem – wenn auch geringfügig –
erhöhten Risiko irregulärer Migration, zu dem es nach Einführung des
visumfreien Reisens für kolumbianische Staatsbürger kommen könnte, könnte
teilweise dadurch entgegengewirkt werden, dass die EU und Kolumbien bei der
Prävention und Bekämpfung irregulärer Migration stärker zusammenarbeiten, unter
anderem im Bereich Rückführung bzw. Rückkehr. In diesem Zusammenhang wäre der
Abschluss eines EU-Rückübernahmeabkommens zu erwägen.
Sicherheit
kolumbianischer Reisedokumente und Reisedokumentenbetrug
Die kolumbianischen Behörden
haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um den vorgeschriebenen
internationalen Spezifikationen in den nationalen Reisepässen Rechnung zu
tragen. Sie haben darauf hingewiesen, dass 2010 der neue maschinenlesbare
kolumbianische Reisepass eingeführt wurde, bei dem es sich um ein flexibleres Reisedokument
handelt, das international anerkannt ist und die neuesten technischen Vorgaben
erfüllt. Die derzeitigen kolumbianischen Reisepässe entsprechen den
einschlägigen ICAO-Spezifikationen. Mittelfristig bereitet Kolumbien
die Einführung elektronischer biometrischer Reisepässe vor. So wird das
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten den elektronischen biometrischen
Reisepass in die Leistungsbeschreibung für das Vergabeverfahren für neue
Reisepässe aufnehmen, das voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2014 eingeleitet
wird. Das Risiko, dass
kolumbianische Staatsangehörige Dokumentenbetrug betreiben oder kolumbianische
Reisedokumente in betrügerischer Absicht verwendet werden, scheint derzeit
nicht sehr groß zu sein. Wenn kolumbianische Reisedokumente ihre Inhaber jedoch
künftig zur visumfreien Einreise berechtigen sollen, dürften diese Dokumente
für Betrüger attraktiver werden. Daher wird es einer verstärkten Wachsamkeit
der Grenzschutzbeamten bedürfen, um diese Art von Betrug aufzudecken.
2.2. Kriminalität und Sicherheit
Die Struktur der organisierten
Kriminalität in Kolumbien hat sich in den letzten zehn Jahren grundlegend
geändert. Die Demobilisierung der paramilitärischen Gruppen der AUC (Vereinigte
Bürgerwehren Kolumbiens) zwischen 2003 und 2006 führte zur Bildung neuer
krimineller Banden, die im Drogenhandel fest verwurzelt sind: Die neuen
kriminellen Banden (BACRIM) stellen nach Angaben der kolumbianischen Regierung
seit 2011 eine größere Bedrohung für die nationale Sicherheit dar als die FARC (Revolutionäre
Streitkräfte Kolumbiens) und die ELN (Nationale Befreiungsarmee). Kolumbianische Gruppierungen der
Organisierten Kriminalität (OK) sind nur in geringem Maße in der EU präsent.
Aufgrund kultureller, sprachlicher und historischer Bindungen benutzen
lateinamerikanische OK-Gruppierungen vorzugsweise die Iberische Halbinsel als
Operationsbasis. Sie sind dort vor allem am Kokainhandel (Kolumbien und Peru
sind die weltweit größten Kokainerzeuger) und am Waschen von Erträgen aus
Straftaten beteiligt. Die
Visaliberalisierung wird mit Sicherheit die Passagierströme aus Kolumbien in
den Schengen-Raum verstärken. Am Drogenhandel beteiligte OK-Gruppierungen
werden höchstwahrscheinlich versuchen, aus der wachsenden Zahl der zwischen
Kolumbien und der EU+ reisenden Personen Nutzen zu ziehen, und verstärkt auf
Drogen- und Geldkuriere zurückgreifen. Mobile OK-Gruppierungen aus Kolumbien
könnten ebenfalls versuchen, von der Abschaffung der Visumpflicht zu
profitieren. Nach
Ansicht von Europol könnte die Visaliberalisierung in Ländern wie Spanien und
Portugal zu einem Anstieg der Zahl der kolumbianischen Opfer von Menschenhandel
zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und der sexuellen Ausbeutung führen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im zweiten Bericht über die
Umsetzung des maßnahmenorientierten Papiers zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels, der im Dezember 2012 vom Rat angenommen wurde, Kolumbien in
die Kategorie 3[4] der
vorrangigen Länder und Regionen eingestuft wird, mit denen die EU in dieser
Frage stärker zusammenarbeiten und eine engere Partnerschaft aufbauen sollte. Kolumbien besitzt eine nationale Strategie zur
Bekämpfung des Menschenhandels. Darüber hinaus hat das Land eine Reihe
politischer Instrumente zur Verhütung des Menschenhandels, zum Schutz der Opfer
von Menschenhandel und zur strafrechtlichen Verfolgung der Straftäter
verabschiedet. Durch eine weitere Zusammenarbeit zwischen der EU und Kolumbien
entsprechend dem maßnahmenorientierten Papier könnten die Anstrengungen beider
Seiten zur Bekämpfung des Menschenhandels verstärkt werden. Kolumbien hat das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen
die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und das Palermo-Protokoll
zum Menschenhandel ratifiziert und verfügt über einen umfassenden Rechtsrahmen
im Einklang mit internationalen Standards. Kolumbien sollte seine Anstrengungen
zur Stärkung des Justizwesens, einschließlich der justiziellen Zusammenarbeit
in Strafsachen, insbesondere der Rechtshilfe, fortsetzen. Kolumbianische
und peruanische OK-Gruppierungen könnten auch irreguläre Migranten ausbeuten:
So könnten sie als Entgelt für die Inanspruchnahme von Vermittlerdiensten zur
Legalisierung des langfristigen Aufenthalts der Migranten diese als Geld- oder
Drogenkuriere anheuern. Visumfreies
Reisen und ein leichterer Zugang zum Schengen-Raum könnte auch die Mobilität
von OK-Gruppierungen und einzelnen Kriminellen erhöhen, da der derzeitige
Filter der Visumpflicht wegfällt und sie nach der Einreise in den Schengen-Raum
ohne Grenzkontrollen von einem Land in ein anderes gelangen können. In jüngster Zeit ist in diesem
Zusammenhang positiv zu vermerken, dass das operative Abkommen zwischen Europol
und Kolumbien am 25. Februar 2014 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen
soll die Zusammenarbeit zwischen Europol und Kolumbien regeln, um die
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Kolumbien bei der Bekämpfung
schwerer Formen der internationalen Kriminalität in den unter das Abkommen
fallenden Bereichen zu unterstützen, insbesondere durch Austausch von
Informationen und durch regelmäßige Kontakte zwischen Europol und Kolumbien auf
allen geeigneten Ebenen.
2.3. Wirtschaft, Handel und Tourismus
Kolumbien hat
heute (ähnlich wie Spanien) fast 47 Millionen Einwohner. Nach Schätzungen
der Weltbank belief sich der Gesamtwert der kolumbianischen Wirtschaft im Jahr
2013 auf 378,1 Mrd. USD, womit das Land auf Platz 32 der größten
Volkswirtschaften der Welt rangiert. Das Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen
(ausgedrückt in Kaufkraftparitäten) betrug – ähnlich dem Perus –
11 340 USD. Das BIP-Wachstum belief sich in den vergangenen zehn
Jahren im Schnitt auf 4,7 % und wird für 2014 auf 4,3 % geschätzt.
Dieses Wachstum hatte zur Folge, dass der Anteil der unter der Armutsgrenze
lebenden Bevölkerung von 47 % im Jahr 2007 auf 33 % im Jahr 2012
zurückging. Weitere makroökonomische Indikatoren bestätigen die Stabilität der
Wirtschaft Kolumbiens: Das Haushaltsdefizit beträgt 2,3 % des BIP, die
Inflation 2,6 % und die Arbeitslosenquote 9,9 %. Die bilateralen Handelsströme zwischen der EU-28 und
Kolumbien haben sich seit 2004 beinahe verdreifacht und belaufen sich auf
7,7 Mrd. EUR der kolumbianischen Ausfuhren in die EU-28 und auf
5,8 Mrd. EUR der Ausfuhren der EU-28 nach Kolumbien. Kolumbien
ist der fünftgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika und der Karibik
sowie der wichtigste Handelspartner in der Andengemeinschaft. Das
Handelsübereinkommen zwischen der EU und Kolumbien wird seit dem 1. August
2013 vorläufig angewandt, und der Warenverkehr dürfte in den kommenden Jahren
weiter zunehmen. Darüber hinaus gehören Kolumbien und die EU zu den
23 WTO-Mitgliedern, die ein ehrgeiziges multilaterales Übereinkommen über
den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) aushandeln, bei dem die „Erbringungsart 4“
eine wichtige Komponente bildet. In diesem Zusammenhang könnte die
Visumfreiheit für kolumbianische Geschäftsleute zu engeren
Wirtschaftsbeziehungen zwischen kolumbianischen und europäischen Unternehmen
führen. Beispielsweise könnte der Umstand, dass kolumbianische Geschäftsleute
häufiger an Messen in der EU teilnehmen, zur Folge haben, dass öfter von
europäischen Unternehmen hergestellte Waren geordert werden. Die Zahl kolumbianischer Touristen in der EU+ hat in
den letzten Jahren zugenommen. Nach Daten der kolumbianischen Behörden nahmen
die Reisen kolumbianischer Touristen in Länder der EU+ zwischen 2008 und 2013
um 27 % zu; dies entspricht einem jährlichen Anstieg um 5 %. 2013
belief sich die Zahl kolumbianischer Touristen, die in Länder der EU+ reisten,
auf 289 191.[5] Die
Touristenströme aus Kolumbien nehmen jährlich zu; die Visaliberalisierung würde
den Touristenströmen zwischen Kolumbien und der EU+ einen zusätzlichen Schub
verleihen. Ausgehend von diesen Zahlen sowie von früheren und voraussichtlichen
künftigen Wachstumsraten ist realistischerweise zu erwarten, dass im Jahr 2016
rund 400 000 kolumbianische Touristen in Länder der EU+ reisen,
vorausgesetzt, dass 2016 das erste vollständige Jahr ist, in dem visumfreies
Reisen zwischen Kolumbien und dem Schengen-Raum möglich ist.
2.4. Außenbeziehungen, insbesondere zur EU,
und Menschenrechtsfragen
Außenbeziehungen
In
der Vergangenheit hat sich Kolumbien stark auf die bilateralen Beziehungen zu
den Vereinigten Staaten gestützt. Diese Beziehungen basieren hauptsächlich auf
der politischen und militärischen Unterstützung (Kolumbien-Plan), die eine
wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Kolumbien Bedrohungen durch Aufstände
und organisierte Kriminalität entgegentreten kann. Die gegenwärtige Regierung
bekennt sich zwar weiterhin zu den traditionellen Partnern, es ist ihr aber
auch gelungen, ihre Außenpolitik zu diversifizieren, indem sie mehr Gewicht auf
die intraregionalen Beziehungen und eine vertiefte wirtschaftliche Integration
mit „gleichgesinnten“ Nachbarn legt und nicht zuletzt engere Beziehungen zu
Asien anstrebt.
Die bilateralen Beziehungen zu den Nachbarländern
Ecuador und Venezuela, die in der Vergangenheit durch die Präsenz
kolumbianischer Guerillakämpfer in diesen Ländern belastet worden waren, wurden
wiederhergestellt und intensiviert. Diese Entwicklungen sowie
verbesserte Beziehungen zu einer Reihe weiterer Länder der Region haben
Kolumbien zu einem angesehenen und einflussreichen regionalen Akteur gemacht. Kolumbien ist Mitglied der Pazifischen Allianz aus
vier lateinamerikanischen Ländern (Peru, Kolumbien, Chile und Mexiko), deren
Ziel es ist, die wirtschaftliche und handelspolitische Integration zu stärken,
darüber hinaus aber auch in den Bereichen Migration, Bildung und Sicherheit
sowie in anderen Fragen zusammenzuarbeiten. Kolumbien nimmt auch an den
Verhandlungen über die Transpazifische Partnerschaftsinitiative teil. Nach Ausscheiden Venezuelas aus der
Andengemeinschaft (CAN) sind Peru, Bolivien, Kolumbien und Ecuador die vier
aktiven Mitglieder der CAN, die sich derzeit in einer Übergangsphase befindet;
der Wirkungsbereich der Organisation wurde im Wesentlichen auf die Bereiche
Handel, Infrastruktur und Mobilität der Bürger beschränkt. Das Mehrseitige Handelsabkommen der EU mit Kolumbien
und Peru wird seit dem 1. August 2013 vorläufig angewandt. Bislang bildet
dieses Abkommen den wichtigsten vertraglichen Rahmen für die
Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Kolumbien. Seine Durchführung dürfte
dazu führen, dass Kolumbiens Position als einer der größten Handelspartner der
EU in Südamerika und als immer bedeutenderes Ziel für Investoren aus der EU
gestärkt wird. Über die besseren Wirtschaftsbeziehungen hinaus
intensiviert die EU auch ihren politischen Dialog mit Kolumbien. In Ermangelung
eines umfassenden bilateralen Abkommens ist das wichtigste Instrument hierfür
eine Absichtserklärung von 2009 zur Schaffung eines informellen Mechanismus für
bilaterale Konsultationen auf der Ebene hoher Beamter. Im Rahmen von
Sondierungsgesprächen wurde die Möglichkeit des Abschlusses einer ehrgeizigeren
politischen Rahmenvereinbarung erörtert. Des Weiteren erklärte die EU mehrfach
ihre Unterstützung für die laufenden Verhandlungen in Havanna. Am 5. August 2014 schlossen die EU und
Kolumbien eine Rahmenvereinbarung, die es Kolumbien ermöglichen wird, unter der
Führung der EU an internationalen Krisenbewältigungseinsätzen teilzunehmen, die
im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik organisiert
werden.
Menschenrechte
Die Zivilbevölkerung Kolumbiens leidet immer noch
unter den Folgen eines fünfzig Jahre andauernden innerstaatlichen bewaffneten
Konflikts, der um das Jahr 1964 begann. Eine besonders schwerwiegende
Folge des Konflikts ist die hohe Zahl von Binnenvertriebenen (rund fünf
Millionen, d. h. 12 % der Gesamtbevölkerung), womit Kolumbien nach
Syrien das Land mit den meisten Binnenvertriebenen weltweit ist.
Straflosigkeit, Zwangsrekrutierungen von Kindern, sexuelle Gewalt, der Einsatz
von Antipersonenminen, Entführungen sowie Angriffe auf Menschenrechtsaktivisten,
örtliche Gemeindevorsteher, an Landrückgabeprozessen Beteiligte und
Gewerkschafter bilden die schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen, über
die die Vereinten Nationen und zivilgesellschaftliche Organisationen berichten. Ab Ende der 1990er Jahre bis etwa 2008 führte die
politische und sicherheitspolitische Lage in Kolumbien zudem zu einem relativ
hohen Zustrom von Asylsuchenden aus Kolumbien in die EU. 1997 hatte das
Scheitern der Verhandlungen zwischen der Regierung und den wichtigsten
bewaffneten Oppositionsgruppen, einschließlich der FARC, der ELN und der
Guerillagruppe EPL, politische Gewalt und eine Wirtschaftskrise zur Folge.
Diese Entwicklung setzte sich auch während der folgenden zehn Jahre fort, wobei
politische Veränderungen und (nur teilweise erfolgreiche) Initiativen zur
Bekämpfung der paramilitärischen Guerilla und anderer Gruppen zu
innerstaatlicher Instabilität führten. Allerdings hatten Verbesserungen im Bereich der
Sicherheit in den letzten Jahren einen Rückgang der Asylanträge zur Folge. Die
Zahl der Anträge kolumbianischer Asylbewerber in der EU+ belief sich im Jahr
2013 auf 310 und lag damit auf einem der niedrigsten Werte in zwei Jahrzehnten.
Die Anerkennungsquote belief sich 2013 auf einen relativ hohen Anteil von
27 %. Es bleibt abzuwarten, ob die laufenden Friedensverhandlungen
zwischen der kolumbianischen Regierung und den FARC zu einem friedlichen Ende
des lange anhaltenden Konflikts mit den Guerillakämpfern führen werden. Bei seinem Amtsantritt stellte Präsident Santos an
grundlegenden Rechten ausgerichtete Konzepte in den Mittelpunkt vieler
wichtiger Maßnahmen, darunter das wegweisende Gesetz zur Opferentschädigung und
Landrückgabe, die Annahme einer nationalen Menschenrechtspolitik und ein
umfassendes Schutzsystem für von Gewalt bedrohte Personen. Die Regierung suchte
auch den Kontakt zu Menschenrechtsaktivisten und zur Zivilgesellschaft im
Allgemeinen. Solche Gesten tragen dazu bei, die in der Vergangenheit
entstandene tiefe Polarisierung der kolumbianischen Gesellschaft zu verringern.
Aufgrund des Ausmaßes der Herausforderungen und der unzureichenden
Umsetzungskapazitäten wurden bisher jedoch nur Teilerfolge erzielt. Seit 2008 investiert die
kolumbianische Regierung viele Ressourcen in die Entwicklung eines
richtungsweisenden Regulierungsrahmens für die Berücksichtigung von
Menschenrechten und Normen des humanitären Völkerrechts bei Operationen der
kolumbianischen Streitkräfte. 2008 wurden im Rahmen einer umfassenden Politik
für Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht Ziele und Leitlinien festgelegt,
die die Sicherheitskräfte bei Operationen zur Niederschlagung von Aufständen zu
beachten haben.
Darüber hinaus wurde 2009 mit der Annahme von
internationalen Standards entsprechenden Einsatzregeln durch das Militär und
die Polizei das Handbuch für Operationen der Streitkräfte aktualisiert. In einem unlängst
veröffentlichten Bericht[6] stellte die Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für
Menschenrechte fest, dass Kolumbien in der Lage ist,
seinen Menschenrechtsverpflichtungen wesentlich besser nachzukommen und zu
einer uneingeschränkt inklusiven Gesellschaft zu werden, die die Rechte aller
Kolumbianer achtet. Des Weiteren heißt es, dass zwar
beachtliche positive Anzeichen zu erkennen sind, zur Verwirklichung und
Festigung dieser Fortschritte jedoch Innovationen, Ausdauer und die Beteiligung
aller gesellschaftlichen Bereiche sowie jahrelange kontinuierliche
Anstrengungen vonnöten sind. Im November 2012
wurden die Friedensverhandlungen zwischen der Regierung Kolumbiens und den
FARC-EP-Guerillagruppen in Havanna eingeleitet. Die Verhandlungen, denen
geheime Gespräche vorausgingen, werden auf der Grundlage einer
Fünf-Punkte-Agenda geführt: Landwirtschaft, Rechte der politischen Teilhabe,
Drogen, Übergangsjustiz sowie Entwaffnung und Demobilisierung. Bislang kamen
die Verhandlungen langsamer als erwartet voran; die Parteien haben Einvernehmen
über die ersten drei Punkte angekündigt. In der am 16. Mai 2014 bekannt
gegebenen Einigung über die Problematik der illegalen Drogen verpflichteten
sich die FARC, auf Kokain betreffende Aktivitäten zu verzichten. Sollte diese
Verpflichtung eingehalten werden, könnte sie eine wesentliche Änderung der Lage
im Zusammenhang mit illegalen Drogen in Kolumbien bewirken. Erste – bislang
ergebnislose – Gespräche wurden bereits mit der zweitgrößten Guerillagruppe,
der ELN (Nationale Befreiungsarmee), geführt, um auch mit dieser Gruppe
Friedensverhandlungen aufzunehmen.
2.5. Regionale Kohärenz
In der
Referenzregion Lateinamerika gehört Kolumbien zu einer Minderheit von Ländern,
für deren Staatsbürger die Visumpflicht gilt.[7] Eine
lange Geschichte von innerstaatlichen Konflikten und Vertreibung, Gewalt,
Drogenherstellung und -handel sowie die sich daraus ergebenden migrations- und
sicherheitspolitischen Risiken erklären, warum bisher von kolumbianischen
Staatsbürgern Visa verlangt wurden. Wie anderen Abschnitten dieses Berichts zu
entnehmen ist, hat Kolumbien jedoch erhebliche Fortschritte bei der Bewältigung
dieser Probleme erzielt. Obwohl nur bei wenigen Ländern in Kolumbiens
Nachbarschaft Risiken ganz auszuschließen sind, besteht für die meisten von
ihnen traditionell keine Visumpflicht für den Schengen-Raum. Daher könnte es
inkonsequent erscheinen, die Visumpflicht für Kolumbianer beizubehalten,
während die Staatsbürger der meisten anderen Länder der Region von der
Visumpflicht befreit sind.
2.6. Gegenseitigkeit
EU-Bürger sind
bei der Einreise nach Kolumbien für Aufenthalte bis zu 90 Tage
traditionell von der Visumpflicht befreit. Die einzige Ausnahme war bis vor
Kurzem die Visumpflicht für Staatsbürger Bulgariens. Allerdings hat Kolumbien
seine Visavorschriften kürzlich geändert, so dass bulgarische Staatsbürger nun
ebenfalls von der Visumpflicht befreit sind. Daher erfüllt Kolumbien bereits
die Gegenseitigkeitsbedingungen. Dennoch müsste in einem künftigen Abkommen
zwischen der EU und Kolumbien über die Befreiung von der Visumpflicht
bekräftigt werden, dass das visumfreie Reisen auf der Grundlage der
Gegenseitigkeit erfolgt.
3. RISIKOSZENARIEN
Angesichts der
oben beschriebenen Trends, Ereignisse und Entwicklungen sind nach Abschaffung
der Visumpflicht für kolumbianische Staatsbürger mindestens zwei
Risikoszenarien für den Schengen-Raum denkbar.
3.1. Szenario mit niedrigem Risiko
Bei diesem
Szenario würde die kolumbianische Wirtschaft in gesundem Tempo weiter wachsen,
die Friedensverhandlungen würden erfolgreich abgeschlossen und der bereits seit
Langem bestehende innerstaatliche Konflikt würde ein Ende finden. Folglich
würden die Demokratie und die Grundrechte gestärkt, so dass das gesamte
Potenzial der kolumbianischen Wirtschaft und Gesellschaft freigesetzt würde. Wirtschaftswachstum
und mehr Sicherheit würden dazu führen, dass die meisten Push-Faktoren für
irreguläre Migration und Asylströme in die EU+ wegfallen. Die Aktivitäten
krimineller Gruppen würden abnehmen und die Drogenherstellung und der
Drogenhandel an Bedeutung verlieren. Der Handel mit der EU+ und der Tourismus
in den betreffenden Ländern würden wahrscheinlich zunehmen, wodurch sich
konkrete wirtschaftliche Vorteile ergeben dürften. Die Visumfreiheit für
Kolumbianer hätte somit keine unerwünschten Folgen für die EU+.
3.2. Szenario mit mittlerem Risiko
Bei diesem
Szenario würde die Wirtschaft Kolumbiens weiter wachsen, wenn auch langsamer
als bisher; die Friedensverhandlungen würden zwar Ergebnisse zeitigen, aber
nicht zu einem umfassenden Friedensabkommen führen, das heißt, dass selbst ein
Rückgang der Gewalt Kolumbiens Potenzial hemmen würde. In dem Land käme es
weiterhin zu Menschenrechtsverletzungen, so dass eine genaue Beobachtung der
Menschenrechtslage erforderlich wäre. Diese Probleme
könnten einige Kolumbianer veranlassen, die Visumfreiheit dahingehend zu
missbrauchen, dass sie zwar rechtmäßig, aber mit der Absicht, die für
Kurzaufenthalte zulässige Dauer (90 Tage) zu überschreiten, in das Gebiet
der EU+ einreisen. In einem instabilen Kolumbien könnten außerdem kriminelle
Netzwerke florieren und ihre kriminellen Aktivitäten leichter in die EU+
exportieren. Sollten diese
negativen Entwicklungen auftreten und zu erheblichen Gefahren auf dem Gebiet
der Migration und der Sicherheit oder in anderen Bereichen für die Union
führen, muss diese in der Lage sein, auf jede sich verschlechternde Situation
rasch zu reagieren. Das mit Kolumbien auszuhandelnde Abkommen über die
Befreiung von der Visumpflicht sollte daher in den Schlussbestimmungen auch die
Möglichkeit vorsehen, dass jede Vertragspartei das Abkommen aussetzen oder
beenden kann. Dadurch wird sichergestellt, dass bei einer beunruhigenden
Entwicklung rasche Abhilfe möglich ist. Darüber hinaus könnte – wie oben
erläutert – eine intensivere Zusammenarbeit mit Kolumbien bei der Erleichterung
der Rückkehr irregulärer Migranten und abgelehnter Asylbewerber erwogen werden,
um einen möglichen Anstieg der irregulären Einwanderung zu kompensieren. Eine
solche Zusammenarbeit würde es weniger wahrscheinlich machen, dass das Abkommen
über die Befreiung von der Visumpflicht ausgesetzt oder beendet werden muss.
4. SCHLUSSFOLGERUNGEN
Die Informationen
in diesem Bericht und der beiliegenden Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen verdeutlichen, dass sich die wirtschaftliche, soziale
und sicherheitspolitische Lage in Kolumbien in den letzten Jahren erheblich
verbessert hat. Somit wäre es gerechtfertigt, Kolumbianern die visumfreie
Einreise in den Schengen-Raum zu gestatten, wie dies bei den Staatsbürgern der
meisten lateinamerikanischen Länder bereits der Fall ist. Das Vertrauen in
kolumbianische Visumantragsteller wächst; die irreguläre Migration ist
verhältnismäßig gering; die kolumbianischen Reisedokumente sind sicher genug;
die Sicherheitsrisiken sind zurückgegangen; die kolumbianischen
OK-Gruppierungen werden (mit Ausnahme der am Drogenhandel beteiligten) derzeit
nicht als wesentliche Bedrohung für die EU eingestuft; parallel zum
beträchtlichen Wachstum der kolumbianischen Wirtschaft nehmen auch die
wirtschaftlichen Möglichkeiten einschließlich eines verstärkten Handels und
Tourismus zu; die Menschenrechte und Grundfreiheiten werden in Kolumbien nun
viel besser geschützt und geachtet als in der Vergangenheit; die
Gegenseitigkeit wird gewährleistet sein, da Kolumbien bereits alle EU-Bürger
von der Visumpflicht befreit hat, und das Verhältnis zwischen der EU und
Kolumbien ist enger als je zuvor. Diese positiven Entwicklungen
bedeuten nicht, dass die Abschaffung der Visumpflicht für kolumbianische
Staatsbürger mit keinerlei Risiko verbunden ist. Nach wie vor bestehen einige
Risiken, die sich konkretisieren könnten, insbesondere wenn die Gewalt wieder
zum beherrschenden Merkmal des politischen und sozialen Lebens in Kolumbien
wird. Auch wenn die Auswirkungen der Visaliberalisierung auf die organisierte
Schwerkriminalität als begrenzt erachtet werden und es unwahrscheinlich ist,
dass eine Regelung zur Aufhebung der Visumpflicht für Kolumbien zu einer
erheblichen Zunahme der Aktivitäten von OK-Gruppierungen aus diesem Land in der
EU führt, sind kolumbianische OK-Gruppierungen nach wie vor maßgeblich am
Kokainschmuggel nach Europa beteiligt, und die Visaliberalisierung könnte ihre
Aktivitäten erleichtern. Während Kokain größtenteils auf dem Seeweg in
Containern über Handelsrouten in die EU geschmuggelt wird, gehört auch der
Rückgriff auf Drogenkuriere immer noch zu den gängigen Schmuggelmethoden. Wenn
die Passagierströme infolge der Einführung des visumfreien Reisens zunehmen,
werden OK-Gruppierungen verstärkt von Einzelkurieren Gebrauch machen können.
Ferner besteht die Gefahr, dass der Menschenhandel zunimmt und mehr Kolumbianer
rechtmäßig, aber mit der Absicht, die zulässige Aufenthaltsdauer zu
überschreiten, in die EU+ einreisen und somit zu irregulären Migranten werden. Diese Risiken sind jedoch als
beherrschbar anzusehen. Die meisten von ihnen könnten wie oben erwähnt durch
eine intensivere Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung bzw. Rückkehr sowie
dadurch minimiert werden, dass für eine ordnungsgemäße Durchführung der
Grenzkontrollen gesorgt wird. Dazu müssen gegebenenfalls auf den Flughäfen,
über die die meisten Kolumbianer die Außengrenzen des Schengen-Raums erreichen,
mehr Ressourcen eingesetzt werden, da mit den steigenden Zahlen von Personen
aus Kolumbien, die bei Einführung des visumfreien Reisens in den Schengen-Raum
kommen werden, zunehmend die Grenzkontrollbehörden anstelle der Konsulate für
die Überprüfung der Reisenden verantwortlich sein werden. Das jüngste operative
Abkommen zwischen Europol und Kolumbien wird auch einen Beitrag zur Bekämpfung
eines etwaigen Anstiegs von Kriminalität durch kolumbianische OK-Gruppierungen
leisten. In jedem Fall wird das mit
Kolumbien auszuhandelnde Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht die
nötigen Schutzklauseln enthalten, damit es ausgesetzt oder beendet werden kann,
sollte sich dies zur Vermeidung von Sicherheits- oder Migrationsrisiken für die
Union als notwendig erweisen. Um etwaige negative Entwicklungen zu verfolgen,
wird die Kommission für die Zeit nach der Visaliberalisierung einen
Monitoringmechanismus einführen, dessen Schwerpunkt auf potenziellen
Sicherheits- und Migrationsgefahren sowie deren Ursachen liegt. Angesichts der insgesamt
positiven Bewertung Kolumbiens in diesem Bericht und da die Notwendigkeit und
die Modalitäten einer Beteiligung Kolumbiens an einer verstärkten
Zusammenarbeit im Bereich der Rückführung bzw. Rückkehr besonderer
Aufmerksamkeit bedürfen, beabsichtigt die Kommission, dem Rat in Kürze – sobald
dieser Bericht in den entsprechenden Ausschüssen und Gruppen des Europäischen
Parlaments und des Rates erörtert worden ist – eine Empfehlung für einen Beschluss
zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf
den Abschluss eines Abkommens zwischen der EU und Kolumbien zur Abschaffung der
Visumpflicht bei Kurzaufenthalten vorzulegen. [1] ABl. L 149 vom 20.5.2014, S. 67. [2] ABl. L 81 vom 21.3.2001, S. 1. [3] Bei Angaben für die „EU insgesamt“ sind –
sofern nichts anderes vermerkt ist – das Vereinigte Königreich und Irland
ausgenommen, da diese beiden Länder nicht an der gemeinsamen Visumpolitik der
EU teilnehmen. Angaben für die „EU+ insgesamt“ umfassen auch Daten für die vier
assoziierten Schengen-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen und die
Schweiz), während das Vereinigte Königreich und Irland ausgenommen sind. [4] Die Kategorie 1
bezieht sich auf bestimmte Länder, die Kategorie 2 auf vorrangige Regionen
und die Kategorie 3 auf sonstige Regionen und Länder, die für die
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels von besonderer Bedeutung
sind. [5] Diese Zahl liegt weit über der Zahl der ausgestellten Schengen-Visa.
Die Differenz kann auf mehrere Faktoren zurückzuführen sein: Über 40 % der
in Kolumbien ausgestellten Schengen-Visa sind Mehrfachvisa; einige Kolumbianer,
die als eine Reise antretende Touristen registriert wurden, könnten im Besitz
eines gültigen von einem Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitels sein
usw. [6] Bericht der Hohen Kommissarin der
Vereinten Nationen für Menschenrechte zur Lage der Menschenrechte in Kolumbien
– A/HRC/22/17/Add.3. [7] Die Staatsangehörigen von sechs Ländern – Kuba, Dominikanische
Republik, Kolumbien, Ecuador, Peru und Bolivien – unterliegen der Visumpflicht.
Die Staatsangehörigen der übrigen 13 lateinamerikanischen Länder sind von der
Visumpflicht befreit: Mexiko, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua,
Costa Rica, Panama, Venezuela, Brasilien, Argentinien, Uruguay, Paraguay und
Chile.