Brüssel, den 17.10.2014

COM(2014) 649 final

ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2014

ALLGEMEINER EINNAHMEPLAN

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN
Einzelplan III – Kommission
Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter


ENTWURF DES BERICHTIGUNGSHAUSHALTSPLANS Nr. 6 ZUM GESAMTHAUSHALTSPLAN 2014

ALLGEMEINER EINNAHMEPLAN

AUSGABENÜBERSICHT NACH EINZELPLÄNEN

Einzelplan III – Kommission

Einzelplan VIII – Europäischer Bürgerbeauftragter

Gestützt auf

den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 314, in Verbindung mit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere mit Artikel 106a,

die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union 1 , insbesondere auf Artikel 41,

die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1311/2013 des Rates vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014-2020 2 , insbesondere auf Artikel 13,

den am 20. November 2013 erlassenen Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2014 3 ,

den am 16. April 2014 erlassenen Berichtigungshaushaltsplan Nr. 1/2014 4 ,

den am 15. April 2014 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 2/2014 5 ,

den am 28. Mai 2014 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2014 6 ,

den am 9. Juli 2014 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 4/2014 7 in der geänderten Fassung vom 16. Oktober 2014 8 ,

den am 8. September 2014 angenommenen Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2014 9 ,

legt die Europäische Kommission der Haushaltsbehörde den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Haushaltsplan 2014 vor.

ÄNDERUNGEN BEI DEN EINNAHMEN UND AUSGABEN NACH EINZELPLÄNEN

Die Änderungen bei den Einnahmen und Ausgaben nach Einzelplänen stehen auf EUR-Lex zur Verfügung ( http://eur-lex.europa.eu/budget/www/index-de.htm ). Eine englische Fassung dieser Änderungen ist informationshalber als haushaltstechnischer Anhang beigefügt.

INHALTSVERZEICHNIS

1.    Einführung    

2.    Eigenmittel    

2,1.    Traditionelle Eigenmittel    

2.2.    MwSt- und BNE-Eigenmittel-Salden    

2.3.    BNE-Eigenmittelbeitrag    

3.    Änderungen in Hinblick auf die Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen (Einzelplan III)    

3.1.    Europäischer Meeres- und Fischereifonds (Rubrik 2)    

3.2.    Nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen (Rubrik 2)    

3.3.    Reserve für Soforthilfe (Rubrik 4)    

4.    Europäischer Bürgerbeauftragter (Einzelplan VIII)    

5.    Übersicht nach Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens    

1.Einführung

Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans (EBH) Nr. 6 für das Haushaltsjahr 2014 beinhaltet Folgendes:

Eine Überarbeitung der Vorausschätzungen der traditionellen Eigenmittel (Zölle) sowie der Salden der MwSt-Eigenmittel und BNE-Eigenmittel.

Eine Kürzung der Mittel für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie die Reserve für nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen um insgesamt 76,3 Mio. EUR an Mitteln für Verpflichtungen und 6,2 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen. Es wird vorgeschlagen, diese Mittel für Zahlungen in die Reserve für Soforthilfe umzuschichten.

Eine Aufstockung der Mittel für den Europäischen Bürgerbeauftragten um 93 500 EUR, sowohl für Verpflichtungen als auch für Zahlungen, um die Zahlung aller 2014 fälligen Gehälter bis Ende des Jahres zu gewährleisten.

Insgesamt ergibt sich dadurch bei den Ausgaben eine Kürzung der Mittel für Verpflichtungen um 76,2 Mio. EUR und eine Erhöhung der Mittel für Zahlungen um 93 500 EUR.

Bei den Einnahmen ergibt sich dadurch insgesamt eine Verringerung des Eigenmittelbedarfs um 9527,7 Mio. EUR. Zusätzlich wird die Verteilung auf die Mitgliedstaaten angepasst.

2.Eigenmittel

In Einklang mit Artikel 16 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 des Rates vom 22. Mai 2000 10 hat die Kommission die Eigenmittelvorausschätzungen überprüft. Dies betrifft insbesondere die MwSt- und BNE-Salden sowie die traditionellen Eigenmittel.

2.1. Traditionelle Eigenmittel 

Die Kommission schlägt vor, die traditionellen Eigenmittel (TEM) in Kapitel 12 des Einnahmenplans um 420 Mio. EUR zu erhöhen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die dem Haushalt zur Verfügung gestellten Zollabgaben bisher tendenziell gestiegen sind. Sollten neue Angaben für das letzte Quartal des Jahres wesentliche Änderungen gegenüber dieser Schätzung erfordern, wird die Kommission ihre Berechnungen im Laufe des Haushaltsverfahrens möglicherweise korrigieren.

2.2. MwSt- und BNE-Eigenmittel-Salden

In Bezug auf die MwSt- und BNE-Eigenmittel-Salden der vorhergehenden Jahre und auf der Grundlage verfügbarer Information schlägt die Kommission vor, für die MwSt-Salden einen negativen Betrag von 285 Mio. EUR und für die BNE-Salden einen positiven Betrag von 9813 Mio. EUR zu erfassen, was zu einer Gesamtauswirkung von 9528 Mio. EUR und einer entsprechenden Verringerung der BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten 11 führt. Dieser positive Betrag betrifft die Kapitel 31 12 und 32 13 der Einnahmenseite des Haushaltsplans. Der Betrag für die BNE-Salden ist außergewöhnlich hoch, da die Mitgliedstaaten dafür Sorge getragen haben, dass vorhandene BNE-Vorbehalte aufgehoben werden können, und einige Staaten ihre BNE-Daten umfangreich überarbeitet haben.

Die Berechnungen der Salden der Mitgliedstaaten haben allerdings noch vorläufigen Charakter, da die MwSt- und BNE-Daten noch überprüft werden. Es ist daher durchaus möglich, dass die Kommission die Zahlenangaben im Laufe des Verfahrens dieses EBH erneut ändern muss.

2.3. BNE-Eigenmittelbeitrag

Unter Berücksichtigung der oben dargelegten überarbeiteten Vorausschätzung der traditionellen Eigenmittel sowie der MwSt- und BNE-Salden hat dieser EBH Nr. 6/2014 für die BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten eine Verringerung von 9947,7 Mio. EUR zur Folge.

Mitgliedstaat

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 5/2014

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014

Neuer Betrag

Belgien

2 920 454 359

- 289 405 330

2 631 049 029

Bulgarien

297 197 481

- 29 451 080

267 746 401

Tschechische Republik

1 010 207 025

- 100 107 470

910 099 555

Dänemark

1 974 528 487

- 195 667 864

1 778 860 623

Deutschland

21 577 311 887

-2 138 225 185

19 439 086 702

Estland

138 414 059

- 13 716 279

124 697 780

Irland

1 067 000 044

- 105 735 430

961 264 614

Griechenland

1 338 133 757

- 132 603 695

1 205 530 062

Spanien

7 650 473 560

- 758 131 287

6 892 342 273

Frankreich

15 929 748 815

-1 578 574 303

14 351 174 512

Kroatien

314 195 881

- 31 135 553

283 060 328

Italien

11 727 836 170

-1 162 181 591

10 565 654 579

Zypern

114 142 533

- 11 311 068

102 831 465

Lettland

183 133 065

- 18 147 753

164 985 312

Litauen

259 834 181

- 25 748 526

234 085 655

Luxemburg

241 820 995

- 23 963 492

217 857 503

Ungarn

728 746 903

- 72 215 899

656 531 004

Malta:

52 399 087

- 5 192 539

47 206 548

Niederlande

4 649 296 143

- 460 726 626

4 188 569 517

Österreich

2 393 635 627

- 237 199 703

2 156 435 924

Polen

2 925 159 273

- 289 871 568

2 635 287 705

Portugal

1 231 673 537

- 122 053 914

1 109 619 623

Rumänien

1 074 854 216

- 106 513 748

968 340 468

Slowenien

262 105 545

- 25 973 610

236 131 935

Slowakei

539 994 575

- 53 511 300

486 483 275

Finnland

1 475 419 202

- 146 208 133

1 329 211 069

Schweden

3 258 647 238

- 322 918 889

2 935 728 349

Vereinigtes Königreich

15 047 915 871

-1 491 188 191

13 556 727 680

Artikel 1 4 0 — insgesamt

100 384 279 516

-9 947 680 026

90 436 599 490

3.Änderungen in Hinblick auf die Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen (Einzelplan III)

3.1. Europäischer Meeres- und Fischereifonds (Rubrik 2)

Aufgrund der späten Verabschiedung der Rechtsgrundlage für den Europäischen Meeres- und Fischereifonds werden einige geplante Maßnahmen nicht wie erwartet im Jahr 2014 durchgeführt.

Die Mittelausstattung für Verwaltungs- und Unterstützungsausgaben (Haushaltsposten 11 01 04 01), die ursprünglich auf der Grundlage eines gesamten Jahres vorgelegt wurde, wird nicht vollständig ausgeschöpft werden. Auch der Beitrag zur Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (Haushaltsposten 11 01 06 01), der die Verwaltungsbefugnis für einen Teil des Programms übertragen wird, kann verringert werden, da das Personal später als geplant eingestellt wird. Beide Haushaltslinien betreffen nichtgetrennte Mittel, sodass in diesem Zusammenhang 1,6 Mio. EUR als Mittel für Verpflichtungen und Mittel für Zahlungen verfügbar werden.

Die späte Verabschiedung der Rechtsgrundlage hat auch eine Verzögerung bei der Ausführung operativer Ausgaben des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) im Wege der direkten Mittelverwaltung zur Folge. Für Steuerung und Kommunikation (Haushaltsposten 11 06 62 04) wird eine Verringerung der Mittel für Verpflichtungen um 2,8 Mio. EUR vorgeschlagen, da Maßnahmen im Bereich der Kommunikation aufgeschoben wurden und vier Beiräte bis Ende 2014 noch nicht einsatzfähig sein werden. Eine Kürzung (0,9 Mio. EUR) kann auch bei den Mitteln für Verpflichtungen für Wissenschaftliche Gutachten und Erkenntnisse (Haushaltsposten 11 06 62 01) vorgenommen werden.

In der folgenden Tabelle werden die Auswirkungen des EBH 6/2014 auf die jeweiligen Haushaltslinien zusammengefasst:

(in EUR)

Haushaltsplan 2014

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Nr. 6/2014

Haushaltsplan 2014
(einschl. EBH Nr. 6/2014)

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Unterstützungsausgaben für den Politikbereich „Maritime Angelegenheiten und Fischerei“ — Nichtoperative administrative und technische Unterstützung (11 01 04 01)

4 100 000

4 100 000

- 774 900

- 774 900

3 325 100

3 325 100

Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen — Beitrag aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) (11 01 06 01)

1 592 000

1 592 000

- 809 000

- 809 000

783 000

783 000

Wissenschaftliche Gutachten und Erkenntnisse

14 349 220

21 639 419

- 936 000

13 413 220

21 639 419

Steuerung und Kommunikation

6 809 400

4 857 767

- 2 765 500

4 043 900

4 857 767

Insgesamt

26 850 620

32 189 186

- 5 285 400

- 1 583 900

21 565 220

30 605 286

3.2. Nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen (Rubrik 2)

Nach einer Analyse des Verhandlungsstands der nachhaltigen partnerschaftlichen Fischereiabkommen sowie einer Evaluierung möglicher Zeitpunkte des Inkrafttretens hielt die Kommission bereits im EBH Nr. 3/2014 fest, dass ein Betrag von 65 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen aus der Reserve freigegeben werden könnte. Eine erneute Bewertung hat ergeben, dass weitere 4,6 Mio. EUR an Mitteln für Zahlungen freigegeben werden können und für eine Umschichtung zur Verfügung stehen. Dieser Betrag wurde in der globalen Mittelübertragung (DEC 31/2014)nicht berücksichtigt, da Beträge in Reserven nicht auf eine andere Haushaltslinie übertragen werden können. Um der in dem EBH Nr. 3/2014 sowie in diesem EBH Nr. 6/2014 vorgeschlagenen allgemeinen Verringerung der Mittel für Zahlungen aus der Reservelinie Rechnung zu tragen, können die Mittel für Verpflichtungen in der Reserve ebenfalls um 71 Mio. EUR verringert werden.

(Mio. EUR)

Nachhaltige partnerschaftliche Fischereiabkommen

Haushaltsplan 2014 (einschl. EBH Nr. 3)

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Nr. 6/2014

Haushaltsplan 2014
(einschl. EBH Nr. 6/2014)

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Reserven (40 02 41)

115 342 000

47 342 000

-71 000 000

-4 567 000

44 342 000

42 775 000

3.3. Reserve für Soforthilfe (Rubrik 4)

Die Kommission schlägt vor, die in den Abschnitten 3.1 und 3.2 dargelegten Mittel für Zahlungen in Höhe von 6,2 Mio. EUR in die Reserve für Soforthilfe umzuschichten, um möglichen humanitären Krisen bis Ende des Jahres besser begegnen zu können.

(Mio. EUR)

Reserve für Soforthilfe

Haushaltsplan 2014 (einschl. EBH Nr. 3)

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans
Nr. 6/2014

Haushaltsplan 2014
(einschl. EBH Nr. 6/2014)

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Reserven (40 02 42)

297 000 000

150 000 000

6 150 900

297 000 000

156 150 900

4.Europäischer Bürgerbeauftragter (Einzelplan VIII)

Der europäische Bürgerbeauftragte hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Haushaltsordnung einen Entwurf eines Berichtigungshaushaltsplans beantragt.

Im genehmigten Haushaltsplan für 2014 wurden die Gehaltsanpassungen per 1. Juli 2012 nicht berücksichtigt. Die Gehaltssteigerung für 2012, die endgültig im April 2014 rückwirkend per 1. Juli 2012 beschlossen wurde, führte jedoch zu zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 193 800 EUR in Bezug auf die vom Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahr 2014 zu leistenden Vergütungen. Für eine Institution wie den Europäischen Bürgerbeauftragten mit einem vergleichsweise kleinen Haushalt, deren Ausgaben hauptsächlich vertragliche Verpflichtungen betreffen, stellt dies einen erheblichen Betrag dar (+3 % der in Verbindung mit Gehaltslinien bewilligten Mittel).

Der Europäische Bürgerbeauftragte hat bereits große Anstrengungen unternommen, um diese Ausgaben soweit wie möglich abzufedern, insbesondere durch die Umschichtung von im Haushaltsplan 2014 für andere Zwecke vorgesehenen Mitteln. Ein Antrag auf Mittelübertragung zur Deckung von über 50 % des Bedarfs wurde im September von der Haushaltsbehörde genehmigt. Dennoch wird der Europäische Bürgerbeauftragte ohne die nun beantragte Aufstockung von 93 500 EUR der Mittel für Verpflichtungen sowie der Mittel für Zahlungen nicht gewährleisten können, dass alle im Jahr 2014 fälligen Vergütungen vor Ende des Jahres gezahlt werden können.

5.Übersicht nach Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens

Rubrik

Haushaltsplan 2014
(einschließlich BH Nr. 1 und EBH Nr. 2-5/2014)

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2014

Haushaltsplan 2014
(einschließlich BH Nr. 1 und EBH Nr. 2-6/2014)

MfV

MfZ

MfV

MfZ

MfV

MfZ

1.

Intelligentes und integratives Wachstum

63 986 340 779

66 374 487 058

63 986 340 779

66 374 487 058

Obergrenze

63 973 000 000

63 973 000 000

Spielraum

75 989 221

75 989 221

1a

Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

16 484 010 779

12 028 322 326

16 484 010 779

12 028 322 326

Obergrenze

16 560 000 000

16 560 000 000

Spielraum

75 989 221

75 989 221

1b

Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

47 502 330 000

54 346 164 732

47 502 330 000

54 346 164 732

Obergrenze

47 413 000 000

47 413 000 000

Spielraum

-89 330 000

-89 330 000

Flexibilitätsinstrument

89 330 000

89 330 000

Spielraum

0

0

2.

Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

59 267 214 684

56 564 930 369

-76 285 400

-6 150 900

59 190 929 284

56 558 779 469

Obergrenze

59 303 000 000

59 303 000 000

Spielraum

35 785 316

112 070 716

davon: Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) — marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

43 778 100 000

43 776 956 403

43 778 100 000

43 776 956 403

Teilobergrenze

44 130 000 000

44 130 000 000

Mittelübertragungen zwischen dem EGFL und dem ELER (netto)

351 900 000

351 900 000

Spielraum

3.

Sicherheit und Unionsbürgerschaft

2 171 998 732

1 677 039 976

2 171 998 732

1 677 039 976

Obergrenze

2 179 000 000

2 179 000 000

Spielraum

7 001 268

7 001 268

4.

Europa in der Welt

8 325 000 000

6 842 004 256

8 325 000 000

6 842 004 256

Obergrenze

8 335 000 000

8 335 000 000

Spielraum

10 000 000

10 000 000

5.

Verwaltung

8 404 517 081

8 405 389 881

93 500

93 500

8 404 610 581

8 405 483 381

Obergrenze

8 721 000 000

8 721 000 000

Spielraum

316 482 919

316 389 419

davon: Verwaltungsausgaben der Organe

6 797 392 438

6 798 265 238

93 500

93 500

6 797 485 938

6 798 358 738

Teilobergrenze

7 056 000 000

7 056 000 000

Spielraum

258 607 562

258 514 062

6.

Ausgleichszahlungen

28 600 000

28 600 000

28 600 000

28 600 000

Obergrenze

29 000 000

29 000 000

Spielraum

400 000

400 000

Insgesamt

142 183 671 276

139 892 451 540

-76 191 900

-6 057 400

142 107 479 376

139 886 394 140

Obergrenze

142 540 000 000

135 866 000 000

142 540 000 000

135 866 000 000

Flexibilitätsinstrument

89 330 000

89 330 000

Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben

4 026 700 000

4 026 700 000

Spielraum

445 658 724

248 460

521 850 624

6 305 860

Besondere Instrumente

503 179 528

396 998 528

6 150 900

503 179 528

403 149 428

Insgesamt

142 686 850 804

140 289 450 068

-76 191 900

93 500

142 610 658 904

140 289 543 568

(1) ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.
(2) ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 884.
(3) ABl. L 51 vom 20.2.2014, S. 1.
(4)  ABl. L 204 vom 10.7.2014, S. 1.
(5)  COM(2014) 234 vom 15.4.2014.
(6)  COM(2014) 329 vom 28.5.2014.
(7)  COM(2014) 461 vom 9.7.2014.
(8)  COM(2014) 641 vom 16.10.2014.
(9)  COM(2014) 564 vom 8.9.2014.
(10)  ABl. L 130 vom 31.5.2000, S. 1.
(11)  Die Veranschlagung dieses Betrags soll als Ausgleich der finanziellen Auswirkungen für die Mitgliedstaaten durch die von ihnen am ersten Arbeitstag im Dezember 2014 bereitzustellenden MwSt- und BNE-Salden dienen.
(12)  Salden und Anpassungen der Salden der gemäß Artikel 10 Absätze 4, 5 und 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 für frühere Haushaltsjahre abgeführten MwSt-Eigenmittel.
(13)  Salden und Anpassungen der Salden der gemäß Artikel 10 Absätze 6 bis 8 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1150/2000 für frühere Haushaltsjahre abgeführten BNE- bzw. BSP-Eigenmittel.