52014DC0640

BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über das Ergebnis der Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne, einschließlich einer Bewertung der Besatzmaßnahmen und der Entwicklung der Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge /* COM/2014/0640 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

über das Ergebnis der Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne, einschließlich einer Bewertung der Besatzmaßnahmen und der Entwicklung der Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge

Hintergrund

Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007[1] (im Folgenden „Aalverordnung“) vorgelegt.

Die Aalverordnung enthält Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals. Dieser war gemäß mehreren ICES-Gutachten in den 2000er Jahren auf einem historischen Tiefststand und verzeichnete einen kontinuierlichen und alarmierend schnellen Rückgang bei einer Rekrutierungsrate von 1 % bis 5 % der in den 1970er Jahren ermittelten Rate (als der Bestand als gesund galt). Der Europäische Aal ist seit 2009 auch in Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten (CITES) gelistet. Darin sind Arten aufgeführt, die nicht unbedingt vom Aussterben bedroht sind, deren Handel aber kontrolliert werden muss, damit keine die Bestandserhaltung gefährdende Nutzung stattfindet. Dies spiegelt sich auch in der Auflistung in Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten wider. Im Dezember 2010 kam die entsprechend der genannten Verordnung eingesetzte Wissenschaftliche Prüfgruppe zu dem Ergebnis, dass sie nicht bestätigen kann, dass der Fang oder die Entnahme von Exemplaren des Europäischen Aals aus der Natur oder deren Ausfuhr den Erhaltungsstatus dieser Art nicht beeinträchtigt[2]. Somit konnten die CITES-Vollzugsbehörden der EU seit Dezember 2010 keine Ausfuhren von Aal aus der EU mehr genehmigen.

Nach der Aalverordnung müssen die Mitgliedstaaten, auf deren Hoheitsgebiet sich Flusseinzugsgebiete befinden, die natürliche Lebensräume für den Aal bilden, Aalbewirtschaftungspläne aufstellen und durchführen. Diese Aalbewirtschaftungspläne sollten Maßnahmen enthalten, durch die sichergestellt wird, dass mindestens 40 % der ausgewachsenen Aale ins Meer abwandern können, die ohne menschliche Einwirkung abgewandert wären. Insbesondere kann ein Aalbewirtschaftungsplan folgende Maßnahmen enthalten: Reduzierung der kommerziellen Fangtätigkeit, Einschränkung der Sportfischerei, Besatzmaßnahmen, strukturelle Maßnahmen zur Sicherung der Durchgängigkeit von Flüssen und zur Verbesserung von Flusslebensräumen, Verbringung von Blankaalen aus Binnengewässern, Bekämpfung von Räubern, Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasserkraftwerksturbinen, Aquakultur sowie alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen, um das Ziel einer Abwanderung von 40 % zu erreichen. Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten, die die Befischung von Aalen von weniger als 12 cm Länge (Glasaale) zulassen, 60 % ihrer Glasaalfänge für Aufstockungszwecke bereitstellen[3].

Zustand des Bestands des Europäischen Aals

Die Kommission erhält regelmäßig wissenschaftliche Gutachten des ICES über den Zustand des Bestands des Europäischen Aals. Der ICES legt seit 1999 Gutachten zum Aalbestand vor, aus denen hervorgeht, dass der Bestand des Europäischen Aals in allen Wachstumsphasen (Glasaal, Gelbaal, Blankaal) und die Rekrutierung langfristig zurückgehen.

Nach dem jüngsten im November 2013 veröffentlichten ICES-Gutachten ist der Zustand des Aalbestands nach wie vor kritisch, und es besteht dringender Handlungsbedarf. In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass der Anstieg der jährlichen Rekrutierung von Glasaalen in den vergangenen zwei Jahren in der Nordsee zwischen weniger als 1 % und 1,5 % und anderswo bei 5 % bis 10 % lag. Dieser Anstieg sollte jedoch längerfristig betrachtet werden und wirkt sich aufgrund der Länge des Lebenszyklus der Aale kurzfristig nicht auf die Abwanderungsrate ausgewachsener Aale aus. Somit gilt der Zustand des Bestands unverändert als kritisch.

Die vorliegende wissenschaftliche Bewertung wurde auf der Grundlage unvollständiger Berichte und einer nicht standardisierten Datenerhebung und Methodik vorgenommen. Folglich liegt keine umfassende Bewertung des Zustands des Bestands vor, der sich auch auf Gebiete außerhalb der EU-Gewässer ausdehnt.

Wissenschaftliche Gutachten werden auch von der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur (IUCN) vorgelegt, die den Aal im Jahr 2014 aufgrund eines starken Rückgangs der Populationsgröße als vom Aussterben bedroht einstufte. Die IUCN kommt zu dem Ergebnis, dass die Rekrutierung des Europäischen Aals in den zurückliegenden 45 Jahren in weiten Teilen seines geografischen Verbreitungsgebiets aufgrund zahlreicher Bedrohungen der Aale in den verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus erheblich zurückgegangen ist (90-95 %).

Stand der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007

Bei der Durchführung der Aalverordnung kam es zu erheblichen Verzögerungen. Die Aalbewirtschaftungspläne wurden von den Mitgliedstaaten verspätet vorgelegt (zwischen einigen Monaten und beinahe zwei Jahren nach Ablauf der Frist), technische Bewertungen dauerten unerwartet lange, Berichte mussten der Kommission erneut zur Genehmigung vorgelegt werden und die Durchführung der meisten Pläne sowie die Umsetzung von Besatzmaßnahmen verzögerten sich entsprechend.

19 Mitgliedstaaten haben einen Aalbewirtschaftungsplan vorgelegt. Diese Pläne enthalten verschiedene Maßnahmen zur Senkung der Mortalitätsfaktoren, einschließlich Fangbeschränkungen und nicht mit dem Fischfang zusammenhängende Maßnahmen, insbesondere in Bezug auf die Änderung oder Beseitigung von Hindernissen für die Abwanderung, den Besatz, die Verringerung der Umweltverschmutzung und die Bekämpfung von Parasitenbefall. Vor der Genehmigung durch die Kommission wurden alle vorgelegten Aalbewirtschaftungspläne vom ICES geprüft.

Sechs Mitgliedstaaten[4] wurden von der Verpflichtung zur Erstellung eines Aalbewirtschaftungsplans befreit, da sich auf ihrem Hoheitsgebiet keine wichtigen Aallebensräume befinden (Artikel 3). Zwei Mitgliedstaaten[5] haben keinen Plan vorgelegt und wurden somit verpflichtet, ihre Aalfischerei pauschal um 50 % zu verringern (Artikel 4 Absatz 2 der Aalverordnung).

Gemäß Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten alle drei Jahre über die Fortschritte bei der Durchführung ihrer Aalbewirtschaftungspläne Bericht erstatten. Diese Berichte müssen insbesondere folgende Angaben enthalten:

a) die Biomasse der zum Laichen ins Meer abwandernden Blankaale für den betreffenden Mitgliedstaat in Relation zu dem gemäß Artikel 2 Absatz 4 vorgegebenen Zielwert für die Abwanderung;

b) den jährlichen Fischereiaufwand für Aal und die gemäß Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 5 Absatz 4 vorgenommene Reduzierung;

c) die außerfischereilichen Mortalitätsfaktoren und die gemäß Artikel 2 Absatz 10 vorgenommene Reduzierung;

d) die Fangmenge an Glasaal und die prozentuale Aufschlüsselung nach Verwendungszwecken.

Die meisten Mitgliedstaaten haben die Frist für die Vorlage des ersten Fortschrittsberichts (30. Juni 2012) eingehalten[6]. Darin spiegeln sich auch unterschiedliche Annahmezeitpunkte der Aalbewirtschaftungspläne in den einzelnen Mitgliedstaaten (zwischen Juli 2009 und 2011) wider. Einige nationale Behörden und Wissenschaftler verwiesen darauf, dass nicht genügend Zeit zur Verfügung stand, um Daten zu erheben und/oder die Auswirkungen der Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne zu bewerten.

Statistische und wissenschaftliche Bewertung der Ergebnisse der Aalbewirtschaftungspläne

Alle Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten wurden einer statistischen und wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Auf der Grundlage einer Bewertung durch Sachverständige wurde im Juni 2013 als Antwort auf die Ad-hoc-Anfrage der Kommission, die Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne technisch zu bewerten, ein wissenschaftliches Gutachten vorgelegt[7]. Darin wurde bestätigt, dass in den meisten Aalbewirtschaftungseinheiten, d. h. den 81 Bewirtschaftungseinheiten, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung ihrer Aalbewirtschaftungspläne eingerichtet haben, Fortschritte bei der Umsetzung von fischereibezogenen Bewirtschaftungsmaßnahmen erzielt wurden, wohingegen andere Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie die Verbesserung von Lebensräumen, die Bekämpfung von Parasitenbefall oder von Räubern häufig aufgeschoben oder nur teilweise umgesetzt wurden.

Generell ist es derzeit nach wie vor schwierig zu beurteilen, inwieweit das in der Aalverordnung festgelegte Abwanderungsziel von 40 % durch die Aalbewirtschaftungspläne erreicht werden kann.

Wissenschaftliche Gutachten zeigen, dass die Wirksamkeit einzelner Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht immer nachgewiesen werden kann, da die erforderlichen Daten fehlen oder nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die betreffenden Maßnahmen unmittelbar oder kurzfristig auswirken. So ist es beispielsweise sehr wahrscheinlich, dass Beschränkungen der Fischerei auf Blankaale zur Erhöhung der Blankaalabwanderung beigetragen haben. Bei Bewirtschaftungsmaßnahmen, die auf Aale vor dem Blankaalstadium abzielen (z. B. Aufstockung) ist jedoch aus biologischen Gründen (Zeit bis zur Abwanderung zwischen etwa fünf Jahren in Lagunen des Mittelmeers und 25 bis 30 Jahren in Nordeuropa) nicht davon auszugehen, dass sie bereits zu einer höheren Abwanderung von Blankaalen beigetragen haben. Nicht mit dem Fischfang zusammenhängende Maßnahmen in den Bereichen Wasserkraft, Pumpstationen und Migrationshindernisse sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls schwer zu bewerten, vor allem weil die möglichen Auswirkungen oftmals ortsspezifisch sind und es an Ex-post-Evaluierungsdaten fehlt. Das Gutachten kommt nicht zu dem Ergebnis, dass diese Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht wirksam sind bzw. auf längere Sicht nicht wirksam sein werden.

 

Aus den genannten Gründen ist es noch nicht möglich, im Einzelfall zu bestimmen, inwieweit Aalbewirtschaftungseinheiten zur Wiederauffüllung des Gesamtbestands beitragen. Gemäß den Fortschrittsberichten der Mitgliedstaaten erreichen 17 von 81 Aalbewirtschaftungseinheiten die jeweiligen Zielvorgaben für die Biomasse, in 42 Aalbewirtschaftungseinheiten ist dies nicht der Fall, und für 22 Aalbewirtschaftungseinheiten liegt kein Bericht vor. Für 24 Aalbewirtschaftungseinheiten wird berichtet, dass die Zielvorgaben für die anthropogene Mortalität erreicht werden, 19 meldeten, diese Ziele nicht erreicht zu haben, und in 38 Fällen wurden nicht alle Bestandsindikatoren übermittelt, die für diese Bewertung erforderlich sind. In wissenschaftlichen Bewertungen wird auch darauf verwiesen, wie wichtig Bewertungen sind, durch die festgestellt werden kann, welche zusätzlichen Maßnahmen (andere als Fischereibeschränkungen) am ehesten dazu beitragen, dass die Bewirtschaftungsziele erreicht werden[8].

Besatzmaßnahmen

Nach Maßgabe der Aalverordnung müssen die Mitgliedstaaten, die den Fang von Glasaal zulassen, mindestens 60 % der Fänge für bestandserhaltende Aufstockung innerhalb der EU einsetzen. Es ist jedoch nicht sicher, dass tatsächlich 60 % der Gesamtfänge für Besatzmaßnahmen verwendet wurden, da die Nachfrage offenbar nicht ausreicht. Besatzmaßnahmen sind in praktisch allen Aalbewirtschaftungsplänen enthalten. Der wissenschaftlichen Überprüfung zufolge haben nur wenige Aalbewirtschaftungseinheiten ihre Zielvorgaben im Bereich des Besatzes erreicht, in den meisten Aalbewirtschaftungseinheiten wurden die Ziele teilweise erreicht, und einige wenige Aalbewirtschaftungseinheiten haben die Maßnahme nicht durchgeführt.

In wissenschaftlichen Gutachten über den Zustand des Bestands an Europäischem Aal im Jahr 2012[9] wurde Besorgnis bezüglich der aktuellen Aalbesatzpraktiken geäußert und darauf hingewiesen, dass nicht klar ist, ob Besatzmaßnahmen tatsächlich zur Erhöhung der Blankaalabwanderung und zur Unterstützung der Aalfischerei in bestimmten Aalbewirtschaftungseinheiten beiträgt. Die wissenschaftliche Überprüfung der Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne[10] kommt zu dem Ergebnis, dass nicht davon ausgegangen wird, dass Besatzmaßnahmen im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne zur Erhöhung der Blankaalabwanderung beigetragen haben. Es bleibt ungewiss, wie wirksam sie sind, solange aufgrund der langen Zeit bis zur Abwanderung keine Nachweise über die Nettozuwächse vorliegen.

Wissenschaftler bezweifeln auch, dass Besatz zur Auffüllung des Laicherbestands beiträgt. Deshalb wurde empfohlen, „alle eingesetzten Aale zu kennzeichnen, damit sie bei späteren Probenahmen von wildlebendem Aal unterschieden werden können.“[11] Die Auswirkungen von Besatzmaßnahmen können zwar wegen der langen Zeit bis zur Abwanderung nicht unmittelbar nachgewiesen werden, doch in Schweden wurden kürzlich Forschungen durchgeführt, bei denen besetzte Aale verfolgt wurden, um festzustellen, ob es bei der Abwanderung Unterschiede zu auf natürlichem Weg rekrutierten Aalen gibt.[12] Die ersten Ergebnisse deuten offenbar darauf hin, dass sich besetzte Aale genauso verhalten wie auf natürlichem Weg rekrutierte Aale.

In Anhang II dieses Berichts findet sich eine Übersicht über die Durchführung von Besatzmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten.

Entwicklung der Marktpreise für Glasaal und illegaler Handel

Gemäß Artikel 7 Absatz 6 der Aalverordnung trifft die Kommission auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten übermittelten Preisinformationen und auf Antrag des betreffenden Mitgliedstaats geeignete Abhilfemaßnahmen, wenn die Marktpreise von zu Besatzzwecken verwendetem Glasaal im Vergleich zu den Preisen von für andere Zwecke verwendetem Glasaal einen erheblichen Rückgang verzeichnen. Diese Maßnahmen können auch eine Verringerung des Prozentsatzes an Glasaal umfassen, der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung für die Aufstockung vorzusehen ist. Bislang wurden keine derartigen Maßnahmen ergriffen.

Nach Maßgabe der Aalverordnung (Artikel 7 Absatz 7) muss die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2011 Bericht erstatten und die Wirksamkeit der Besatzmaßnahmen sowie die Entwicklung der Marktpreise für Glasaal bewerten. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten daran erinnert, dass sie in den Jahren 2011 und 2012 zur Meldung der Glasaalpreise verpflichtet sind. Bis Juli 2012, d. h. ein Jahr nach der ersten jährlichen Frist für die Meldung der Glasaalpreise haben zwölf Mitgliedstaaten entsprechende Berichte vorgelegt, von denen aber nur neun vollständig waren. Folglich war die Kommission nicht in der Lage, der Berichterstattungspflicht gemäß Artikel 7 Absatz 7 fristgerecht nachzukommen.

Eine vorläufige Bewertung der Entwicklung der Marktpreise für Glasaal auf der Grundlage der Meldungen der Mitgliedstaaten ist Bestandteil des vorliegenden Berichts. Anhang I enthält eine Übersicht der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu den für Besatzzwecke in den einzelnen Mitgliedstaaten gezahlten Preisen je Kilogramm Glasaal in verschiedenen Mitgliedstaaten.

Durch die Listung des Europäischen Aals in Anhang II des CITES-Übereinkommens (und die entsprechende Umsetzung in die Verordnung (EG) Nr. 338/97) darf Aal seit Dezember 2010 nicht mehr in die Europäische Union eingeführt oder aus der Europäischen Union ausgeführt werden[13]. In EU-Gewässern gefangene Glasaale dürfen nicht außerhalb der EU gehandelt werden. Glasaale, die nicht zu Besatzzwecken verwendet werden, können für den menschlichen Verzehr bestimmt sein (vor allem in Spanien und Frankreich) oder in der Aquakultur eingesetzt werden (vor allem in den Niederlanden und Dänemark, aber auch in Griechenland).

Da es keinen internationalen Handel gibt und es an präzisen und ausreichenden Informationen über die Preise in den Mitgliedstaaten fehlt, ist ein Preisvergleich zwischen gehandeltem Glasaal und Glasaal für Besatzzwecke inzwischen unmöglich.

Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Aalverordnung

Trotz der Durchführung von Aalbewirtschaftungsplänen ist der Zustand des Bestands an Europäischem Aal nach wie vor kritisch, und es sollte nach dem Vorsorgeprinzip verfahren werden, bis es Anhaltspunkte für einen nachhaltigen Anstieg bei der Rekrutierung und beim Bestand ausgewachsener Aale gibt. Wissenschaftler empfehlen ständig, dass die gesamte vom Menschen verursachte Mortalität (Fischerei und nicht mit dem Fischfang zusammenhängende anthropogene Mortalität) möglichst auf null reduziert werden sollte, und weisen darauf hin, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Im Einklang mit diesen wissenschaftlichen Empfehlungen müssen möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erwogen werden, um das derzeitige Ausmaß der vom Menschen verursachten Mortalität zu verringern.

Im Rahmen der Durchführung von Aalbewirtschaftungsplänen kam es zu Fangbeschränkungen, die nach einigen Jahren zu einem Anstieg der Rekrutierung von Glasaalen führen können. Daher ist es erforderlich, die kurzfristigen Auswirkungen solcher Beschränkungen zu bewerten.

Zu den nicht mit dem Fischfang zusammenhängenden anthropogenen Mortalitätsfaktoren gehören Wasserkraftwerke und Pumpstationen, Verlust oder Verschlechterung der Lebensräume, Umweltverschmutzung, Krankheiten und Parasiten. Bewirtschaftungsmaßnahmen, die auf diese nicht mit dem Fischfang zusammenhängenden anthropogenen Mortalitätsfaktoren abzielen, wurden vielfach von den Mitgliedstaaten nur teilweise durchgeführt und sollten größeres Augenmerk erhalten. Durch die nationalen Bewirtschaftungspläne soll sichergestellt werden, dass die gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung angestrebte Abwanderungsrate von 40 % erreicht wird. Doch liegen bislang keine umfassenden Daten von innerhalb oder außerhalb der EU vor, so dass nicht bewertet werden kann, inwieweit dieses Ziel in der EU bzw. für den gesamten Aalbestand erreicht wird. 

Was Besatzmaßnahmen betrifft, deren Auswirkungen auf den Bestand an Europäischem Aal nur langfristig bewertet werden können, so zeigen wissenschaftliche Gutachten, dass es Bedenken hinsichtlich der derzeitigen Aalbesatzpraktiken gibt. Zudem wird darauf verwiesen, dass bislang noch nicht belegt werden kann, ob Besatzmaßnahmen tatsächlich zu einer höheren Blankaalabwanderung beitragen. Daher müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die Auswirkungen und den Beitrag dieser Maßnahmen zur Blankaalabwanderung zu bewerten. Zudem muss betrachtet werden, ob die in der Aalverordnung enthaltenen Bestimmungen zu den Besatzmaßnahmen angesichts der Probleme bei ihrer Umsetzung noch angemessen sind. Die Kommissionsdienststellen verfolgen die einschlägigen wissenschaftlichen Arbeiten genau und werden dieses Problem auf der Grundlage der jüngsten Ergebnisse behandeln.

Aus administrativer Sicht schließlich erlegt die Aalverordnung den Mitgliedstaaten erhebliche Berichterstattungspflichten auf, da für eine umfassende Bewertung des Zustands des Bestands und die Wirksamkeit der Aalbewirtschaftungspläne eine vollständige Meldung der Indikatoren erforderlich ist. Die Berichterstattung ist bislang jedoch oftmals unvollständig, und die Meldung und Berechnung von Bestandsindikatoren werden in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich gehandhabt. Durch eine Standardisierung der Formate für Datentabellen und der Berechnungsmethoden würde die Berichterstattung erleichtert und eine bessere Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen auf Ebene der Aalbewirtschaftungseinheiten ermöglicht.

Die Kommission beabsichtigt, eine externe wissenschaftliche Überprüfung der von den Mitgliedstaaten verwendeten Methoden und gegebenenfalls eine Aktualisierung oder Neubewertung der Indikatoren für den Aalbestand anzufordern. Ziel ist es, für jede Aalbewirtschaftungseinheit verlässliche Schätzungen von Bestandsparametern zu erhalten, die die Bestandslage und den Bewirtschaftungszustand in Europa widerspiegeln und durch die die Auswirkungen der Aalverordnung bewertet werden und die Notwendigkeit eventueller zusätzlicher Maßnahmen erwogen wird. Auf der Grundlage dieser Gutachten wird die Kommission dort, wo es angemessen ist, Wege und Möglichkeiten in Betracht ziehen, die Wirksamkeit der Aalverordnung zu bewerten und diese gegebenenfalls zu überarbeiten.

Quellen

STECF, Bericht über die 43. Vollversammlung vom 8. bis 12. Juli 2013 in Kopenhagen, Bericht EUR 26094.

ICES-Gutachten über die Anfrage der EU, die Fortschritte beim Aalbewirtschaftungsplan technisch zu bewerten, besondere Anfrage vom Juni 2013.

ICES, Bericht des Workshops zur Bewertung der Fortschritte beim Aalbewirtschaftungsplan 2013, 13.-15. Mai 2013, ICES-Hauptsitz, Kopenhagen. ICES CM/ACOM:32. S. 757 ff.

ICES-Gutachten für 2014, Europäischer Aal, November 2013.

ICES, Bericht der Gemeinsamen EIFAC/ICES-Arbeitsgruppe zur Aalbewirtschaftung (WGEEL), 18.–22. März 2013, Sukarietta, Spanien und 4.–10. September 2013, Kopenhagen, Dänemark.

ICES, Bericht des Workshops zu den im Rahmen des Datenerhebungssystems (DCF) erfassten Daten für Aal und Lachs DCF Data (WKESDCF), 3.–6. Juli 2012, ICES-Hauptsitz, Kopenhagen. ICES CM/ACOM: 62.

[1] ABl. L 248 vom 22.9.2007, S. 17. Die in Artikel 9 Absatz 2 der Aalverordnung genannte Stellungnahme des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) kann unter folgender Adresse eingesehen werden: http://stecf.jrc.ec.europa.eu/documents/43805/594118/2013-07_STECF+PLEN-13-02_JRC83565.pdf (S. 113 ff.)

[2] Kurzzusammenfassung der Schlussfolgerungen der 54. Sitzung der Wissenschaftlichen Prüfgruppe zum Thema Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen, 3. Dezember 2010, https://circabc.europa.eu/sd/a/49ab3fc9-646b-4b35-ac42-f0333479ce24/54_summary_srg.pdf.

[3] Gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Aalverordnung ermitteln die Mitgliedstaaten die Einzugsgebiete in ihrem Hoheitsgebiet, die natürliche Lebensräume des Europäischen Aals bilden („Aaleinzugsgebiete“), und grenzen diese Gebiete ab. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Aalverordnung müssen bis zum 31. Juli 2013 60 % der pro Jahr gefangenen Aale von weniger als 12 cm Länge (Glasaale) der Aufstockung vorbehalten sein.

[4] Österreich, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Zypern und Malta.

[5] Bulgarien und Slowenien.

[6] Lediglich Finnland hat bislang noch keinen Fortschrittsbericht vorgelegt.

[7] ICES-Gutachten als Antwort auf die Anfrage der EU, die Fortschritte beim Aalbewirtschaftungsplan technisch zu bewerten, in: Bericht des Beratenden Ausschusses des ICES, 2013. ICES-Gutachten 2013, Buch 9, Abschnitt 9.3.3.3, S. 17 ff.

[8] STECF, Bericht über die 43. Vollversammlung vom 8. bis 12. Juli 2013 in Kopenhagen, Bericht EUR 26094.

[9] ICES-Gutachten über Europäischen Aal, ICES-Gutachten 2012, Buch 9, Abschnitt 9.4.7: „Aufgrund des gegenwärtigen Rekordtiefs beim Glasaalbestand verleiht der ICES erneut seiner Besorgnis Ausdruck, dass Besatzprogramme für Glasaal wahrscheinlich nicht zu einer spürbaren Wiederauffüllung des Bestands an Europäischem Glasaal führen. Es sollte insgesamt nachgewiesen werden, dass Besatzmaßnahmen zu Nettozuwächsen bei der Blankaalabwanderung und beim Laichpotenzial beitragen. Vor dem Besatz bzw. zur Fortführung bestehender Besatzmaßnahmen sollte eine Risikobewertung vorgenommen werden, in die die Mortalität durch Fischerei, Haltung, Transport und nach der Besatzmaßnahme sowie andere Faktoren wie die Übertragung von Krankheiten und Parasiten einfließen. Um die Wiederauffüllung des Bestands zu fördern, sollten sämtliche Glasaalfänge für Besatzzwecke verwendet werden. Ein Besatz sollte nur dort vorgenommen werden, wo davon ausgegangen werden kann, dass die Überlebensrate bis zum Blankaalstadium hoch und die Bedingungen zur Abwanderung gut sind. Dies bedeutet, dass Besatzmaßnahmen nicht dazu eingesetzt werden sollten, die Fischereitätigkeiten fortzusetzen, und dass sie nur dort erfolgen sollten, wo alle anthropogenen Mortalitäten niedrig sind.“

[10] ICES-Gutachten als Antwort auf die Anfrage der EU, die Fortschritte beim Aalbewirtschaftungsplan technisch zu bewerten, in: Bericht des Beratenden Ausschusses des ICES, 2013. ICES-Gutachten 2013, Buch 9, Abschnitt 9.3.3.3, S. 17 ff.

[11] Bericht EIFAC/ICES-Arbeitsgruppe zur Aalbewirtschaftung (2011).

[12] Wickström & Sjöberg, Traceability of stocked eels – the Swedish approach, Ecology of Freshwater Fish 2013, S. 1.

[13]             Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1).

Anhang I – Tabelle: Für Besatzzwecke in den einzelnen Mitgliedstaaten gezahlte Preise je Kilogramm Glasaal (gemäß den Meldungen der zuständigen nationalen Behörden an die Kommission)

|| || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012

|| Bemerkungen || Ge-wicht kg || Preis EUR/kg || kg || EUR/kg || kg || EUR/ kg || kg || EUR/ kg || kg || EUR/kg

BE || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2010-11: 120 kg 2011-12: 160 kg || 125 || 510 || 152 || 425 || 143 || 453 || 160 || 470-520 || 206 || 399-416

CZ || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 671 kg 2010-11: 620 kg 2011-12: 520 kg || || || 289 || 495 || 640 || 547 || 609 || 547 || 557 || 530

DE            || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 2492 kg 2010-11: 807 kg 2011-12: 1761 kg || || 400-550 || || 400-550 || || 400-550 || || 400-550 || || 400-550

DK || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 1050 kg 2010-11: 600 kg 2011-12: 250 kg || || || || 419 || || 453 || || 421 || ||

EE || || || || || || 63.5 || 480 || 206.5 || 625 || ||

EL || || || || || || || || 285 || 420 || ||

ES || Nur Asturien hat die für Glasaale für Besatzzwecke gezahlten Preise gemeldet. || 6 || 464 || 8 || 562 || Entfällt || Ent-fällt || 8 || 578 || 8 || 535

FR || Nach mündlichen Informationen wurden in FR 3,6 Tonnen für 400 EUR/kg verkauft. Es wurden keine Jahresangaben gemacht. || || || || || || || || || ||

IE || IE folgt ICES-Gutachten; glaubt nicht an den Nutzen von Besatzmaßnah-men, wartet aber neue wissenschaft-liche Daten ab. || || || 0 || Ent-fällt || 0 || Ent-fällt || 0 || Ent-fällt || 0 || Ent-fällt

NL || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 2890 kg 2010-11: 370 kg 2011-12: 2086 kg || || || || || || 450 (UK) 440 (FR) || || 490 (UK) 550 (FR) || ||

LT || || || || || || || || 1047 || || ||

LV || Preise enthalten Lagerung, Transport und Verwaltung || || || || || || || 100 || 2917* || ||

PL || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 85 kg 2010-11: 85 kg 2011-12: 90 kg || || || || || 85 || 650 || 85 || 500 || ||

PT || Führt keine Besatzmaßnahmen durch, aber verkauft an Spanien (Zahlen in kursiv). || || 270 || || 209 || || 275 || 900 || 402 300 || ||

SE || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 870 kg || || || || || || 575-650 || || 575-650 || ||

SK || || 100 || 808 || 62 || 565 || 85 || 595 || 79.5 || 600 || ||

UK || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 240 kg 2010-11: 1487 kg 2011-12: 400 kg || || || 240 || || (865.1) 1401 || (476) || (948.3) 1080 || (395) || ||

Anmerkung: Die Tabelle enthält Glasaalpreise für die Jahre 2008 bis 2012. Trotz zahlreicher Aufforderungen der Kommission, entsprechende Daten vorzulegen, war es schwierig, vollständige und relevante Daten aus den Mitgliedstaaten zu erhalten.

Anhang II – Durchführung von Besatzmaßnahmen

BE: In Wallonien wurden im Jahr 2011 etwa 130 000 Stück (40 kg) Glasaal in einige als vorrangig eingestufte Flüsse wie Ourthe (12 kg) Amblève (8 kg), Aisne (1 kg) und Méhaigne (2 kg) in den Einzugsgebieten der Lesse und der Maas und in die Dyle (1 kg) im Einzugsgebiet der Schelde eingesetzt. 2012 wurden 50 kg in Flüsse im Einzugsgebiet der Maas eingesetzt: Vesdre (6 kg), Haute Lesse (6 kg), Viroin (4 kg), Haute Sambre (6 kg), Biesme (2 kg), Biesmelle (2 kg), Hantes (2 kg), Thure (2 kg), Eau d'Heure (4 kg) und das Seengebiet von Eau d'Heure (2 kg). Der Besatz wird auch in den nächsten vier Jahren fortgesetzt.

CZ: Der Fischbesatz erfolgte entsprechend dem Bewirtschaftungsplan und wird in den Gebieten vorgenommen, aus denen die Aale ins Meer abwandern können. Hierzu gehören die Einzugsgebiete der Elbe, die in die Nordsee fließt (ungehinderte Abwanderung), und der Oder, die an der polnischen Küste in die Ostsee mündet (hier gibt es einige Hindernisse, die den Aal an einer ungestörten Abwanderung in die Ostsee hindern). 2012, 2013 und 2014 sollen jeweils 950 Kilogramm Glasaal in die Tschechische Republik eingeführt werden. Davon werden 700 kg aus dem Operationellen Programm für die Fischerei finanziert und 250 kg aus privaten Mitteln des tschechischen Fischereiverbands.

DK: Die Besatzmaßnahmen wurden vollständig gemäß dem dänischen Aalbewirtschaftungsplan durchgeführt. Die Menge der in Süßwasser eingesetzten Aale ist seit dem Jahr 2010, in dem Mittel aus dem Europäischen Fischereifonds bereitgestellt wurden, gestiegen. Gemäß dem dänischen Aalbewirtschaftungsplan sollten 0,8 Millionen Aale eingesetzt werden. Die tatsächliche Menge eingesetzter Aale ist 2010 und 2011 auf 1,2 bis 1,4 Millionen Stück gestiegen.

EE: Wichtigster Punkt des Aalbewirtschaftungsplans war die Erhöhung des jährlichen Aalbesatzes in den Gewässern des Einzugsgebiets der Narva und eine Ausweitung der Besatzmaßnahmen durch zusätzliche Finanzierung aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF). Seit 2011 wurde der Aalbesatz zusätzlich aus dem EFF gefördert. Ohne Besatzmaßnahmen wäre ein großes Gebiet mit hohem Produktionspotenzial abgeschnitten.

EL: Die geplante Maßnahme, 10 % des aus anderen EU-Mitgliedstaaten eingeführten Glasaals zu Besatzzwecken zu verwenden (die Rekrutierung von Glasaalen ist in Griechenland sehr gering) wurde aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht vollständig umgesetzt.

ES: Alle Autonomen Gemeinschaften, deren Pläne Besatzmaßnahmen vorsahen, haben diese durchgeführt, allerdings in unterschiedlichem Maße. Asturien, Kantabrien, Katalonien und Andalusien haben ihre Besatzpläne vollständig durchgeführt; Valencia hingegen hat nur 42 % der geplanten Menge besetzt. Im Baskenland werden die Besatzmaßnahmen erst mit Verzögerung durchgeführt.

FR: 45 % der in der Fangsaison 2011/2012 verfügbaren Fangquote für Glasaal wurde Besatzmaßnahmen innerhalb der EU zugewiesen. 5–10 % der Fänge sollten in Frankreich eingesetzt werden, doch in jeder Fangsaison zwischen 2009 und 2012 war der Besatz deutlich geringer als geplant:

2009-2010: 0,33 %

2010-2011: 1,69 %

2011-2012: 8,34 %

Die Gründe für das Nichterreichen der Besatzziele sind die verspätete Umsetzung der französischen Aalpläne im Jahr 2009, der Nachweis des EVEX-Virus bei Glasaalen, Zweifel an der Möglichkeit, Aale in bestimmten Gebieten anzusiedeln, administrative und finanzielle Schwierigkeiten sowie die Verschmutzung einiger Zielgebiete für den Besatz. Dank der Erfahrungen hinsichtlich geeigneter Besatzgebiete und tiergesundheitlicher Aspekte werden bei den Besatzmaßnahmen jedes Jahr Verbesserungen erzielt.

Die Glasaalsterblichkeit innerhalb von 15 Tagen nach dem Einsetzen variiert je nach Gebiet zwischen 6 % und 72 %. Die Überlebensrate innerhalb der ersten sechs Monate ließ sich nicht präzise ermitteln. Für zwei der Besatzgebiete wurde festgestellt, dass „zumindest einige“ Aale überlebt hatten. In den anderen beiden Besatzgebieten wurden keinerlei gekennzeichnete (d. h. aus einer Besatzmaßnahme stammende) Aale gefangen, so dass es unmöglich ist, auf ihre Überlebensrate zu schließen.

LT: Besatz ist eine der wichtigsten Maßnahmen des Plans. In welchem Umfang besetzt wird, hängt davon ab, wie viel Glasaal verfügbar ist. Für Besatzmaßnahmen können Aale in verschiedenen Entwicklungsstadien verwendet werden. Die empfohlene Besatzdichte für die litauischen Gewässer liegt bei 100 Stück Glasaal oder 25 Stück Aal von weniger als 20 cm Länge pro Hektar.

In den letzten zehn Jahren wurden Besatzmaßnahmen gelegentlich mit Fischbrut oder gezüchteten Larven mit einem Körpergewicht von mehreren Gramm vorgenommen. Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten bei der Durchführung des Aalbewirtschaftungsplans begann der Fischereidienst Mitte 2011 entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Es wurden 134 000 Stück Europäischer Aal von weniger als 20 cm Länge (etwa 10 bis 11 g) erworben. Innerhalb von zwei Monaten (Juli/August 2011) wurden alle erworbenen Aale in 22 litauische Seen eingesetzt.

NL: Besatzmaßnahmen waren ab 2009 geplant, begannen aber erst 2010. Hierzu werden vorgezüchtete Aale mit einer Länge von mindestens 28 cm verwendet. Es ist allerdings unklar, wie wirksam das derzeitige Besatzprogramm ist. Die Auswirkungen des Besatzprogramms 2009-2011 werden erst dann messbar, wenn der Glasaal eine Länge von mehr als 30 cm erreicht hat und im Rahmen von Fischereien und Aalüberwachungsprogrammen gefangen werden kann. Dies liegt nicht innerhalb des derzeit bewerteten Zeitraums. Durch das Einsetzen von Glasaal aus Frankreich, Spanien und England in niederländische Gewässer wird die Biomasse an Blankaalen in niederländischen Gewässern zweifellos zunehmen.

Aktivitäten im Zeitraum 2009-2012: Eingesetzte Glasaale und vorgezüchtete Aale

Besatzmengen || 2010 || 2011

Glasaale || 763 || 164

Vorgezüchtete Aale || 0 || 1395

PL: In welchem Umfang besetzt wird, hängt davon ab, wie viel Glasaal im Mai und Juni verfügbar ist. Die empfohlene Besatzmenge liegt für das Einzugsgebiet der Oder bei 6 Millionen Stück und für das Einzugsgebiets der Weichsel bei 7 Millionen Stück. Für Besatzmaßnahmen können Aale unterschiedlicher Größe verwendet werden. In den letzten beiden Jahrzehnten wurden hierfür vorgezüchtete Aale mit einem Gewicht von einigen Gramm bis zu mehreren hundert Gramm verwendet.

Untersuchungen der Abteilung für Bioökonomie in der Fischerei (Department of Fisheries Bioeconomics, IFI) lassen darauf schließen, dass es in Polen mindestens zehn große Unternehmen gibt, die Aalsetzlinge zu Besatzzwecken einführen; ein Hersteller, der eingeführten Glasaal aufzieht, hat Verbindungen zum polnischen Anglerverband in Suwałki. Die meisten Einführer beziehen Aalsetzlinge von Aquakulturbetrieben mit Sitz in Dänemark, den Niederlanden, Deutschland, Schweden, Litauen und Frankreich. Dort wird die kommerzielle Aufzucht von Aal in unterschiedlichen Größenordnungen betrieben, wobei die meisten Fische zwischen 100 und 1000 Gramm wiegen.

PT: Aus dem Bericht geht nicht hervor, wie der Verpflichtung, 60 % der im Minho (dem einzigen Gewässer in Portugal, in dem Glasaalfang zugelassen ist) gefangenen Glasaale für Besatzzwecke einzusetzen, nachgekommen wird. Es wurden mögliche Besatzgebiete ermittelt. Nach Ansicht Portugals sollten die Besatzmaßnahmen allerdings auf den Prüfstand, insbesondere weil ihr Beitrag zur Bestandsauffüllung zweifelhaft ist und auch weil sie finanziell und technisch auf Dauer nur schwer umsetzbar sind.

SE: Verstärkte Besatzmaßnahmen werden (gemäß dem Aalbewirtschaftungsplan) erst 14 Jahre nach der Maßnahme dazu führen, dass mehr Blankaale abwandern. Glasaale werden von Frankreich und/oder England erworben und stets unter Quarantäne gestellt, um zu gewährleisten, dass keine Krankheit in die schwedischen Gewässer eingeschleppt wird. Die im Aalbewirtschaftungsplan ausgegebenen Besatzziele wurden erreicht.

2008 betrug die Menge der besetzten Glasaale in Schweden 1 bis 1,2 Millionen Stück. Das kurzfristige im Aalbewirtschaftungsplan festgelegte Ziel war eine Verdopplung dieser Zahl (2 bis 2,5 Millionen Stück) bis 2010. Dieses Ziel wurde im ersten Jahr der Durchführung des Aalbewirtschaftungsplans erreicht. 2010 und 2011 wurden die Besatzmaßnahmen an der Ostküste nahezu vollständig eingestellt; die Besatzmaßnahmen in Binnengewässern konzentrierten sich auf nach Westen entwässernde Seen, vor allem den Vänern und den Vombsjön, um künftige anthropogene Auswirkungen auf das Besatzprogramm zu vermeiden (d. h. Sterblichkeit durch Fischerei und Wasserkraftwerke).

Da sich Besatzmaßnahmen als ein derart wichtiger Teil der Aalbewirtschaftungspläne herausstellten und das Glasaalvorkommen derzeit gering ist, muss sichergestellt werden, dass Besatzmaßnahmen zu Nettozuwächsen des Brutbestands führen und drei grundlegende Bedingungen erfüllt sind:

- Wo Glasaal gefangen wird, muss ein Überschuss bestehen;

- wo Glasaal eingesetzt wird, sollte es kaum oder keine anthropogene Mortalität geben und

- es sollte eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen, dass besetzte Aale in die Sargassosee abwandern können (mehrere Studien wurden durchgeführt, um die Abwanderung von besetzten Aalen zu ihren Laichplätzen nachzuverfolgen, doch es konnte noch nicht hinreichend nachgewiesen werden, dass diese Aale erfolgreich abwandern können).