BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über das Ergebnis der Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne, einschließlich einer Bewertung der Besatzmaßnahmen und der Entwicklung der Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge /* COM/2014/0640 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über das Ergebnis der Durchführung der
Aalbewirtschaftungspläne, einschließlich einer Bewertung der Besatzmaßnahmen und der
Entwicklung der Marktpreise für Aale von weniger als 12 cm Länge Hintergrund
Dieser Bericht
wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 9 Absatz 2
der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom
18. September 2007[1] (im Folgenden
„Aalverordnung“) vorgelegt. Die
Aalverordnung enthält Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des
Europäischen Aals. Dieser war gemäß mehreren ICES-Gutachten in den 2000er
Jahren auf einem historischen Tiefststand und verzeichnete einen
kontinuierlichen und alarmierend schnellen Rückgang bei einer Rekrutierungsrate
von 1 % bis 5 % der in den 1970er Jahren ermittelten Rate (als der
Bestand als gesund galt). Der Europäische Aal ist seit 2009 auch in
Anhang II des Übereinkommens über den internationalen Handel mit
gefährdeten Arten (CITES) gelistet. Darin sind Arten aufgeführt, die nicht
unbedingt vom Aussterben bedroht sind, deren Handel aber kontrolliert werden
muss, damit keine die Bestandserhaltung gefährdende Nutzung stattfindet. Dies
spiegelt sich auch in der Auflistung in Anhang B der Verordnung (EG)
Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von
Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten wider. Im Dezember 2010
kam die entsprechend der genannten Verordnung eingesetzte Wissenschaftliche
Prüfgruppe zu dem Ergebnis, dass sie nicht bestätigen kann, dass der Fang oder
die Entnahme von Exemplaren des Europäischen Aals aus der Natur oder deren
Ausfuhr den Erhaltungsstatus dieser Art nicht beeinträchtigt[2].
Somit konnten die CITES-Vollzugsbehörden der EU seit Dezember 2010 keine
Ausfuhren von Aal aus der EU mehr genehmigen. Nach der Aalverordnung
müssen die Mitgliedstaaten, auf deren Hoheitsgebiet sich Flusseinzugsgebiete
befinden, die natürliche Lebensräume für den Aal bilden,
Aalbewirtschaftungspläne aufstellen und durchführen. Diese
Aalbewirtschaftungspläne sollten Maßnahmen enthalten, durch die sichergestellt
wird, dass mindestens 40 % der ausgewachsenen Aale ins Meer abwandern
können, die ohne menschliche Einwirkung abgewandert wären. Insbesondere kann
ein Aalbewirtschaftungsplan folgende Maßnahmen enthalten: Reduzierung der
kommerziellen Fangtätigkeit, Einschränkung der Sportfischerei, Besatzmaßnahmen,
strukturelle Maßnahmen zur Sicherung der Durchgängigkeit von Flüssen und zur
Verbesserung von Flusslebensräumen, Verbringung von Blankaalen aus Binnengewässern,
Bekämpfung von Räubern, Maßnahmen im Zusammenhang mit Wasserkraftwerksturbinen,
Aquakultur sowie alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen, um das Ziel einer
Abwanderung von 40 % zu erreichen. Darüber hinaus müssen Mitgliedstaaten,
die die Befischung von Aalen von weniger als 12 cm Länge (Glasaale)
zulassen, 60 % ihrer Glasaalfänge für Aufstockungszwecke bereitstellen[3]. Zustand des Bestands
des Europäischen Aals Die Kommission erhält
regelmäßig wissenschaftliche Gutachten des ICES über den Zustand des Bestands
des Europäischen Aals. Der ICES legt seit 1999 Gutachten zum Aalbestand vor,
aus denen hervorgeht, dass der Bestand des Europäischen Aals in allen
Wachstumsphasen (Glasaal, Gelbaal, Blankaal) und die Rekrutierung langfristig
zurückgehen. Nach dem jüngsten im
November 2013 veröffentlichten ICES-Gutachten ist der Zustand des
Aalbestands nach wie vor kritisch, und es besteht dringender Handlungsbedarf.
In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass der Anstieg der jährlichen
Rekrutierung von Glasaalen in den vergangenen zwei Jahren in der Nordsee
zwischen weniger als 1 % und 1,5 % und anderswo bei 5 % bis
10 % lag. Dieser Anstieg sollte jedoch längerfristig betrachtet werden und
wirkt sich aufgrund der Länge des Lebenszyklus der Aale kurzfristig nicht auf
die Abwanderungsrate ausgewachsener Aale aus. Somit gilt der Zustand des
Bestands unverändert als kritisch. Die vorliegende
wissenschaftliche Bewertung wurde auf der Grundlage unvollständiger Berichte
und einer nicht standardisierten Datenerhebung und Methodik vorgenommen.
Folglich liegt keine umfassende Bewertung des Zustands des Bestands vor, der
sich auch auf Gebiete außerhalb der EU-Gewässer ausdehnt. Wissenschaftliche
Gutachten werden auch von der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur
(IUCN) vorgelegt, die den Aal im Jahr 2014 aufgrund eines starken
Rückgangs der Populationsgröße als vom Aussterben bedroht einstufte. Die IUCN
kommt zu dem Ergebnis, dass die Rekrutierung des Europäischen Aals in den
zurückliegenden 45 Jahren in weiten Teilen seines geografischen
Verbreitungsgebiets aufgrund zahlreicher Bedrohungen der Aale in den
verschiedenen Phasen ihres Lebenszyklus erheblich zurückgegangen ist
(90-95 %). Stand
der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 Bei der Durchführung
der Aalverordnung kam es zu erheblichen Verzögerungen. Die
Aalbewirtschaftungspläne wurden von den Mitgliedstaaten verspätet vorgelegt
(zwischen einigen Monaten und beinahe zwei Jahren nach Ablauf der Frist),
technische Bewertungen dauerten unerwartet lange, Berichte mussten der
Kommission erneut zur Genehmigung vorgelegt werden und die Durchführung der
meisten Pläne sowie die Umsetzung von Besatzmaßnahmen verzögerten sich
entsprechend. 19 Mitgliedstaaten
haben einen Aalbewirtschaftungsplan vorgelegt. Diese Pläne enthalten
verschiedene Maßnahmen zur Senkung der Mortalitätsfaktoren, einschließlich
Fangbeschränkungen und nicht mit dem Fischfang zusammenhängende Maßnahmen,
insbesondere in Bezug auf die Änderung oder Beseitigung von Hindernissen für
die Abwanderung, den Besatz, die Verringerung der Umweltverschmutzung und die Bekämpfung
von Parasitenbefall. Vor der Genehmigung durch die Kommission wurden alle
vorgelegten Aalbewirtschaftungspläne vom ICES geprüft. Sechs Mitgliedstaaten[4] wurden von der Verpflichtung
zur Erstellung eines Aalbewirtschaftungsplans befreit, da sich auf ihrem
Hoheitsgebiet keine wichtigen Aallebensräume befinden (Artikel 3). Zwei
Mitgliedstaaten[5] haben keinen Plan vorgelegt
und wurden somit verpflichtet, ihre Aalfischerei pauschal um 50 % zu
verringern (Artikel 4 Absatz 2 der Aalverordnung). Gemäß Artikel 9
Absatz 1 der Verordnung müssen die Mitgliedstaaten alle drei Jahre über
die Fortschritte bei der Durchführung ihrer Aalbewirtschaftungspläne Bericht
erstatten. Diese Berichte müssen insbesondere folgende Angaben enthalten: a) die Biomasse der zum
Laichen ins Meer abwandernden Blankaale für den betreffenden Mitgliedstaat in
Relation zu dem gemäß Artikel 2 Absatz 4 vorgegebenen Zielwert für
die Abwanderung; b) den jährlichen Fischereiaufwand
für Aal und die gemäß Artikel 4 Absatz 2 und Artikel 5
Absatz 4 vorgenommene Reduzierung; c) die
außerfischereilichen Mortalitätsfaktoren und die gemäß Artikel 2
Absatz 10 vorgenommene Reduzierung; d) die Fangmenge an
Glasaal und die prozentuale Aufschlüsselung nach Verwendungszwecken. Die meisten
Mitgliedstaaten haben die Frist für die Vorlage des ersten Fortschrittsberichts
(30. Juni 2012) eingehalten[6]. Darin spiegeln sich auch
unterschiedliche Annahmezeitpunkte der Aalbewirtschaftungspläne in den
einzelnen Mitgliedstaaten (zwischen Juli 2009 und 2011) wider. Einige
nationale Behörden und Wissenschaftler verwiesen darauf, dass nicht genügend
Zeit zur Verfügung stand, um Daten zu erheben und/oder die Auswirkungen der
Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne zu bewerten. Statistische und
wissenschaftliche Bewertung der Ergebnisse der Aalbewirtschaftungspläne Alle
Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten wurden einer statistischen und
wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Auf der Grundlage einer Bewertung
durch Sachverständige wurde im Juni 2013 als Antwort auf die
Ad-hoc-Anfrage der Kommission, die Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne
technisch zu bewerten, ein wissenschaftliches Gutachten vorgelegt[7]. Darin wurde bestätigt,
dass in den meisten Aalbewirtschaftungseinheiten, d. h. den
81 Bewirtschaftungseinheiten, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung
ihrer Aalbewirtschaftungspläne eingerichtet haben, Fortschritte bei der
Umsetzung von fischereibezogenen Bewirtschaftungsmaßnahmen erzielt wurden,
wohingegen andere Bewirtschaftungsmaßnahmen, wie die Verbesserung von
Lebensräumen, die Bekämpfung von Parasitenbefall oder von Räubern häufig
aufgeschoben oder nur teilweise umgesetzt wurden. Generell ist es derzeit
nach wie vor schwierig zu beurteilen, inwieweit das in der Aalverordnung
festgelegte Abwanderungsziel von 40 % durch die Aalbewirtschaftungspläne
erreicht werden kann. Wissenschaftliche
Gutachten zeigen, dass die Wirksamkeit einzelner Bewirtschaftungsmaßnahmen
nicht immer nachgewiesen werden kann, da die erforderlichen Daten fehlen oder
nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich die betreffenden Maßnahmen
unmittelbar oder kurzfristig auswirken. So ist es beispielsweise sehr
wahrscheinlich, dass Beschränkungen der Fischerei auf Blankaale zur Erhöhung
der Blankaalabwanderung beigetragen haben. Bei Bewirtschaftungsmaßnahmen, die
auf Aale vor dem Blankaalstadium abzielen (z. B. Aufstockung) ist jedoch
aus biologischen Gründen (Zeit bis zur Abwanderung zwischen etwa fünf Jahren in
Lagunen des Mittelmeers und 25 bis 30 Jahren in Nordeuropa) nicht davon
auszugehen, dass sie bereits zu einer höheren Abwanderung von Blankaalen
beigetragen haben. Nicht mit dem Fischfang zusammenhängende Maßnahmen in den
Bereichen Wasserkraft, Pumpstationen und Migrationshindernisse sind zum
gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls schwer zu bewerten, vor allem weil die
möglichen Auswirkungen oftmals ortsspezifisch sind und es an
Ex-post-Evaluierungsdaten fehlt. Das Gutachten kommt nicht zu dem Ergebnis,
dass diese Bewirtschaftungsmaßnahmen nicht wirksam sind bzw. auf längere Sicht
nicht wirksam sein werden. Aus den genannten
Gründen ist es noch nicht möglich, im Einzelfall zu bestimmen, inwieweit
Aalbewirtschaftungseinheiten zur Wiederauffüllung des Gesamtbestands beitragen.
Gemäß den Fortschrittsberichten der Mitgliedstaaten erreichen 17 von
81 Aalbewirtschaftungseinheiten die jeweiligen Zielvorgaben für die
Biomasse, in 42 Aalbewirtschaftungseinheiten ist dies nicht der Fall, und
für 22 Aalbewirtschaftungseinheiten liegt kein Bericht vor. Für
24 Aalbewirtschaftungseinheiten wird berichtet, dass die Zielvorgaben für
die anthropogene Mortalität erreicht werden, 19 meldeten, diese Ziele nicht
erreicht zu haben, und in 38 Fällen wurden nicht alle Bestandsindikatoren
übermittelt, die für diese Bewertung erforderlich sind. In wissenschaftlichen
Bewertungen wird auch darauf verwiesen, wie wichtig Bewertungen sind, durch die
festgestellt werden kann, welche zusätzlichen Maßnahmen (andere als
Fischereibeschränkungen) am ehesten dazu beitragen, dass die
Bewirtschaftungsziele erreicht werden[8]. Besatzmaßnahmen Nach Maßgabe der
Aalverordnung müssen die Mitgliedstaaten, die den Fang von Glasaal zulassen,
mindestens 60 % der Fänge für bestandserhaltende Aufstockung innerhalb der
EU einsetzen. Es ist jedoch nicht sicher, dass tatsächlich 60 % der
Gesamtfänge für Besatzmaßnahmen verwendet wurden, da die Nachfrage offenbar
nicht ausreicht. Besatzmaßnahmen sind in praktisch allen
Aalbewirtschaftungsplänen enthalten. Der wissenschaftlichen Überprüfung zufolge
haben nur wenige Aalbewirtschaftungseinheiten ihre Zielvorgaben im Bereich des Besatzes
erreicht, in den meisten Aalbewirtschaftungseinheiten wurden die Ziele
teilweise erreicht, und einige wenige Aalbewirtschaftungseinheiten haben die
Maßnahme nicht durchgeführt. In wissenschaftlichen
Gutachten über den Zustand des Bestands an Europäischem Aal im Jahr 2012[9] wurde Besorgnis bezüglich
der aktuellen Aalbesatzpraktiken geäußert und darauf hingewiesen, dass nicht
klar ist, ob Besatzmaßnahmen tatsächlich zur Erhöhung der Blankaalabwanderung
und zur Unterstützung der Aalfischerei in bestimmten
Aalbewirtschaftungseinheiten beiträgt. Die wissenschaftliche Überprüfung der
Durchführung der Aalbewirtschaftungspläne[10]
kommt zu dem Ergebnis, dass nicht davon ausgegangen wird, dass Besatzmaßnahmen
im Rahmen der Aalbewirtschaftungspläne zur Erhöhung der Blankaalabwanderung
beigetragen haben. Es bleibt ungewiss, wie wirksam sie sind, solange aufgrund
der langen Zeit bis zur Abwanderung keine Nachweise über die Nettozuwächse
vorliegen. Wissenschaftler
bezweifeln auch, dass Besatz zur Auffüllung des Laicherbestands beiträgt.
Deshalb wurde empfohlen, „alle eingesetzten Aale zu kennzeichnen, damit sie bei
späteren Probenahmen von wildlebendem Aal unterschieden werden können.“[11] Die Auswirkungen von
Besatzmaßnahmen können zwar wegen der langen Zeit bis zur Abwanderung nicht
unmittelbar nachgewiesen werden, doch in Schweden wurden kürzlich Forschungen
durchgeführt, bei denen besetzte Aale verfolgt wurden, um festzustellen, ob es
bei der Abwanderung Unterschiede zu auf natürlichem Weg rekrutierten Aalen
gibt.[12] Die ersten Ergebnisse
deuten offenbar darauf hin, dass sich besetzte Aale genauso verhalten wie auf
natürlichem Weg rekrutierte Aale. In Anhang II
dieses Berichts findet sich eine Übersicht über die Durchführung von
Besatzmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten. Entwicklung der
Marktpreise für Glasaal und illegaler Handel Gemäß Artikel 7
Absatz 6 der Aalverordnung trifft die Kommission auf der Grundlage der von
den Mitgliedstaaten übermittelten Preisinformationen und auf Antrag des
betreffenden Mitgliedstaats geeignete Abhilfemaßnahmen, wenn die Marktpreise
von zu Besatzzwecken verwendetem Glasaal im Vergleich zu den Preisen von für
andere Zwecke verwendetem Glasaal einen erheblichen Rückgang verzeichnen. Diese
Maßnahmen können auch eine Verringerung des Prozentsatzes an Glasaal umfassen,
der gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung für die Aufstockung
vorzusehen ist. Bislang wurden keine derartigen Maßnahmen ergriffen. Nach Maßgabe der
Aalverordnung (Artikel 7 Absatz 7) muss die Kommission dem
Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Juli 2011 Bericht
erstatten und die Wirksamkeit der Besatzmaßnahmen sowie die Entwicklung der
Marktpreise für Glasaal bewerten. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten daran
erinnert, dass sie in den Jahren 2011 und 2012 zur Meldung der
Glasaalpreise verpflichtet sind. Bis Juli 2012, d. h. ein Jahr nach
der ersten jährlichen Frist für die Meldung der Glasaalpreise haben zwölf
Mitgliedstaaten entsprechende Berichte vorgelegt, von denen aber nur neun
vollständig waren. Folglich war die Kommission nicht in der Lage, der
Berichterstattungspflicht gemäß Artikel 7 Absatz 7 fristgerecht
nachzukommen. Eine vorläufige Bewertung
der Entwicklung der Marktpreise für Glasaal auf der Grundlage der Meldungen der
Mitgliedstaaten ist Bestandteil des vorliegenden Berichts. Anhang I
enthält eine Übersicht der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu
den für Besatzzwecke in den einzelnen Mitgliedstaaten gezahlten Preisen je
Kilogramm Glasaal in verschiedenen Mitgliedstaaten. Durch die Listung des
Europäischen Aals in Anhang II des CITES-Übereinkommens (und die
entsprechende Umsetzung in die Verordnung (EG) Nr. 338/97) darf Aal seit
Dezember 2010 nicht mehr in die Europäische Union eingeführt oder aus der
Europäischen Union ausgeführt werden[13]. In EU-Gewässern gefangene
Glasaale dürfen nicht außerhalb der EU gehandelt werden. Glasaale, die nicht zu
Besatzzwecken verwendet werden, können für den menschlichen Verzehr bestimmt
sein (vor allem in Spanien und Frankreich) oder in der Aquakultur eingesetzt
werden (vor allem in den Niederlanden und Dänemark, aber auch in Griechenland). Da es keinen
internationalen Handel gibt und es an präzisen und ausreichenden Informationen
über die Preise in den Mitgliedstaaten fehlt, ist ein Preisvergleich zwischen
gehandeltem Glasaal und Glasaal für Besatzzwecke inzwischen unmöglich. Empfehlungen zur
Verbesserung der Wirksamkeit der Aalverordnung Trotz der Durchführung
von Aalbewirtschaftungsplänen ist der Zustand des Bestands an Europäischem Aal
nach wie vor kritisch, und es sollte nach dem Vorsorgeprinzip verfahren werden,
bis es Anhaltspunkte für einen nachhaltigen Anstieg bei der Rekrutierung und
beim Bestand ausgewachsener Aale gibt. Wissenschaftler empfehlen ständig, dass
die gesamte vom Menschen verursachte Mortalität (Fischerei und nicht mit dem
Fischfang zusammenhängende anthropogene Mortalität) möglichst auf null
reduziert werden sollte, und weisen darauf hin, dass dringender Handlungsbedarf
besteht. Im Einklang mit diesen wissenschaftlichen Empfehlungen müssen
möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erwogen werden, um das derzeitige Ausmaß
der vom Menschen verursachten Mortalität zu verringern. Im Rahmen der
Durchführung von Aalbewirtschaftungsplänen kam es zu Fangbeschränkungen, die
nach einigen Jahren zu einem Anstieg der Rekrutierung von Glasaalen führen
können. Daher ist es erforderlich, die kurzfristigen Auswirkungen solcher Beschränkungen
zu bewerten. Zu den nicht mit dem
Fischfang zusammenhängenden anthropogenen Mortalitätsfaktoren gehören
Wasserkraftwerke und Pumpstationen, Verlust oder Verschlechterung der
Lebensräume, Umweltverschmutzung, Krankheiten und Parasiten. Bewirtschaftungsmaßnahmen,
die auf diese nicht mit dem Fischfang zusammenhängenden anthropogenen
Mortalitätsfaktoren abzielen, wurden vielfach von den Mitgliedstaaten nur
teilweise durchgeführt und sollten größeres Augenmerk erhalten. Durch die
nationalen Bewirtschaftungspläne soll sichergestellt werden, dass die gemäß
Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung angestrebte Abwanderungsrate von
40 % erreicht wird. Doch liegen bislang keine umfassenden Daten von
innerhalb oder außerhalb der EU vor, so dass nicht bewertet werden kann,
inwieweit dieses Ziel in der EU bzw. für den gesamten Aalbestand erreicht
wird. Was Besatzmaßnahmen
betrifft, deren Auswirkungen auf den Bestand an Europäischem Aal nur
langfristig bewertet werden können, so zeigen wissenschaftliche Gutachten, dass
es Bedenken hinsichtlich der derzeitigen Aalbesatzpraktiken gibt. Zudem wird
darauf verwiesen, dass bislang noch nicht belegt werden kann, ob
Besatzmaßnahmen tatsächlich zu einer höheren Blankaalabwanderung beitragen.
Daher müssen Möglichkeiten geschaffen werden, die Auswirkungen und den Beitrag
dieser Maßnahmen zur Blankaalabwanderung zu bewerten. Zudem muss betrachtet
werden, ob die in der Aalverordnung enthaltenen Bestimmungen zu den
Besatzmaßnahmen angesichts der Probleme bei ihrer Umsetzung noch angemessen
sind. Die Kommissionsdienststellen verfolgen die einschlägigen
wissenschaftlichen Arbeiten genau und werden dieses Problem auf der Grundlage
der jüngsten Ergebnisse behandeln. Aus administrativer
Sicht schließlich erlegt die Aalverordnung den Mitgliedstaaten erhebliche
Berichterstattungspflichten auf, da für eine umfassende Bewertung des Zustands
des Bestands und die Wirksamkeit der Aalbewirtschaftungspläne eine vollständige
Meldung der Indikatoren erforderlich ist. Die Berichterstattung ist bislang
jedoch oftmals unvollständig, und die Meldung und Berechnung von
Bestandsindikatoren werden in den Mitgliedstaaten nicht einheitlich gehandhabt.
Durch eine Standardisierung der Formate für Datentabellen und der
Berechnungsmethoden würde die Berichterstattung erleichtert und eine bessere
Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Maßnahmen auf Ebene der
Aalbewirtschaftungseinheiten ermöglicht. Die Kommission
beabsichtigt, eine externe wissenschaftliche Überprüfung der von den
Mitgliedstaaten verwendeten Methoden und gegebenenfalls eine Aktualisierung
oder Neubewertung der Indikatoren für den Aalbestand anzufordern. Ziel ist es, für jede Aalbewirtschaftungseinheit verlässliche
Schätzungen von Bestandsparametern zu erhalten, die die Bestandslage und den
Bewirtschaftungszustand in Europa widerspiegeln und durch die die Auswirkungen
der Aalverordnung bewertet werden und die Notwendigkeit eventueller
zusätzlicher Maßnahmen erwogen wird. Auf der Grundlage dieser Gutachten wird
die Kommission dort, wo es angemessen ist, Wege und Möglichkeiten in Betracht
ziehen, die Wirksamkeit der Aalverordnung zu bewerten und diese gegebenenfalls
zu überarbeiten. Quellen STECF, Bericht über die
43. Vollversammlung vom 8. bis 12. Juli 2013 in Kopenhagen,
Bericht EUR 26094. ICES-Gutachten über die
Anfrage der EU, die Fortschritte beim Aalbewirtschaftungsplan technisch zu
bewerten, besondere Anfrage vom Juni 2013. ICES, Bericht des
Workshops zur Bewertung der Fortschritte beim
Aalbewirtschaftungsplan 2013, 13.-15. Mai 2013, ICES-Hauptsitz,
Kopenhagen. ICES CM/ACOM:32. S. 757 ff. ICES-Gutachten für
2014, Europäischer Aal, November 2013. ICES, Bericht der
Gemeinsamen EIFAC/ICES-Arbeitsgruppe zur Aalbewirtschaftung (WGEEL),
18.–22. März 2013, Sukarietta, Spanien und 4.–10. September 2013,
Kopenhagen, Dänemark. ICES, Bericht des
Workshops zu den im Rahmen des Datenerhebungssystems (DCF) erfassten Daten für
Aal und Lachs DCF Data (WKESDCF), 3.–6. Juli 2012,
ICES-Hauptsitz, Kopenhagen. ICES CM/ACOM: 62. [1] ABl.
L 248 vom 22.9.2007, S. 17. Die in Artikel 9 Absatz 2 der
Aalverordnung genannte Stellungnahme des Wissenschafts-, Technik- und
Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) kann unter folgender Adresse
eingesehen werden: http://stecf.jrc.ec.europa.eu/documents/43805/594118/2013-07_STECF+PLEN-13-02_JRC83565.pdf (S. 113 ff.) [2] Kurzzusammenfassung der Schlussfolgerungen der 54. Sitzung der
Wissenschaftlichen Prüfgruppe zum Thema Handel mit wildlebenden Tieren und
Pflanzen, 3. Dezember 2010, https://circabc.europa.eu/sd/a/49ab3fc9-646b-4b35-ac42-f0333479ce24/54_summary_srg.pdf. [3] Gemäß
Artikel 2 Absatz 1 der Aalverordnung ermitteln die Mitgliedstaaten
die Einzugsgebiete in ihrem Hoheitsgebiet, die natürliche Lebensräume des
Europäischen Aals bilden („Aaleinzugsgebiete“), und grenzen diese Gebiete ab.
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Aalverordnung müssen bis zum 31. Juli 2013
60 % der pro Jahr gefangenen Aale von weniger als 12 cm Länge
(Glasaale) der Aufstockung vorbehalten sein. [4]
Österreich, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Zypern und Malta. [5]
Bulgarien und Slowenien. [6]
Lediglich Finnland hat bislang noch keinen Fortschrittsbericht vorgelegt. [7]
ICES-Gutachten als Antwort auf die Anfrage der EU, die Fortschritte beim
Aalbewirtschaftungsplan technisch zu bewerten, in: Bericht des Beratenden
Ausschusses des ICES, 2013. ICES-Gutachten 2013, Buch 9,
Abschnitt 9.3.3.3, S. 17 ff. [8] STECF,
Bericht über die 43. Vollversammlung vom 8. bis 12. Juli 2013 in
Kopenhagen, Bericht EUR 26094. [9]
ICES-Gutachten über Europäischen Aal, ICES-Gutachten 2012, Buch 9,
Abschnitt 9.4.7: „Aufgrund des gegenwärtigen Rekordtiefs beim Glasaalbestand
verleiht der ICES erneut seiner Besorgnis Ausdruck, dass Besatzprogramme für
Glasaal wahrscheinlich nicht zu einer spürbaren Wiederauffüllung des Bestands
an Europäischem Glasaal führen. Es sollte insgesamt nachgewiesen werden, dass
Besatzmaßnahmen zu Nettozuwächsen bei der Blankaalabwanderung und beim Laichpotenzial
beitragen. Vor dem Besatz bzw. zur Fortführung bestehender Besatzmaßnahmen
sollte eine Risikobewertung vorgenommen werden, in die die Mortalität durch
Fischerei, Haltung, Transport und nach der Besatzmaßnahme sowie andere Faktoren
wie die Übertragung von Krankheiten und Parasiten einfließen. Um die
Wiederauffüllung des Bestands zu fördern, sollten sämtliche Glasaalfänge für
Besatzzwecke verwendet werden. Ein Besatz sollte nur dort vorgenommen werden,
wo davon ausgegangen werden kann, dass die Überlebensrate bis zum
Blankaalstadium hoch und die Bedingungen zur Abwanderung gut sind. Dies
bedeutet, dass Besatzmaßnahmen nicht dazu eingesetzt werden sollten, die
Fischereitätigkeiten fortzusetzen, und dass sie nur dort erfolgen sollten, wo
alle anthropogenen Mortalitäten niedrig sind.“ [10]
ICES-Gutachten als Antwort auf die Anfrage der EU, die Fortschritte beim
Aalbewirtschaftungsplan technisch zu bewerten, in: Bericht des Beratenden
Ausschusses des ICES, 2013. ICES-Gutachten 2013, Buch 9,
Abschnitt 9.3.3.3, S. 17 ff. [11] Bericht EIFAC/ICES-Arbeitsgruppe zur Aalbewirtschaftung (2011). [12] Wickström & Sjöberg, Traceability of stocked eels – the Swedish
approach, Ecology of Freshwater Fish 2013, S. 1. [13] Verordnung
(EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz
von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des
Handels (ABl. L 61 vom 3.3.1997, S. 1). Anhang I – Tabelle: Für Besatzzwecke in den
einzelnen Mitgliedstaaten gezahlte Preise je Kilogramm Glasaal (gemäß den
Meldungen der zuständigen nationalen Behörden an die Kommission) || || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Bemerkungen || Ge-wicht kg || Preis EUR/kg || kg || EUR/kg || kg || EUR/ kg || kg || EUR/ kg || kg || EUR/kg BE || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2010-11: 120 kg 2011-12: 160 kg || 125 || 510 || 152 || 425 || 143 || 453 || 160 || 470-520 || 206 || 399-416 CZ || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 671 kg 2010-11: 620 kg 2011-12: 520 kg || || || 289 || 495 || 640 || 547 || 609 || 547 || 557 || 530 DE || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 2492 kg 2010-11: 807 kg 2011-12: 1761 kg || || 400-550 || || 400-550 || || 400-550 || || 400-550 || || 400-550 DK || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 1050 kg 2010-11: 600 kg 2011-12: 250 kg || || || || 419 || || 453 || || 421 || || EE || || || || || || 63.5 || 480 || 206.5 || 625 || || EL || || || || || || || || 285 || 420 || || ES || Nur Asturien hat die für Glasaale für Besatzzwecke gezahlten Preise gemeldet. || 6 || 464 || 8 || 562 || Entfällt || Ent-fällt || 8 || 578 || 8 || 535 FR || Nach mündlichen Informationen wurden in FR 3,6 Tonnen für 400 EUR/kg verkauft. Es wurden keine Jahresangaben gemacht. || || || || || || || || || || IE || IE folgt ICES-Gutachten; glaubt nicht an den Nutzen von Besatzmaßnah-men, wartet aber neue wissenschaft-liche Daten ab. || || || 0 || Ent-fällt || 0 || Ent-fällt || 0 || Ent-fällt || 0 || Ent-fällt NL || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 2890 kg 2010-11: 370 kg 2011-12: 2086 kg || || || || || || 450 (UK) 440 (FR) || || 490 (UK) 550 (FR) || || LT || || || || || || || || 1047 || || || LV || Preise enthalten Lagerung, Transport und Verwaltung || || || || || || || 100 || 2917* || || PL || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 85 kg 2010-11: 85 kg 2011-12: 90 kg || || || || || 85 || 650 || 85 || 500 || || PT || Führt keine Besatzmaßnahmen durch, aber verkauft an Spanien (Zahlen in kursiv). || || 270 || || 209 || || 275 || 900 || 402 300 || || SE || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 870 kg || || || || || || 575-650 || || 575-650 || || SK || || 100 || 808 || 62 || 565 || 85 || 595 || 79.5 || 600 || || UK || Gemäß FR Fortschrittsbericht: 2009-10: 240 kg 2010-11: 1487 kg 2011-12: 400 kg || || || 240 || || (865.1) 1401 || (476) || (948.3) 1080 || (395) || || Anmerkung: Die Tabelle enthält Glasaalpreise für die
Jahre 2008 bis 2012. Trotz zahlreicher Aufforderungen der Kommission,
entsprechende Daten vorzulegen, war es schwierig, vollständige und relevante
Daten aus den Mitgliedstaaten zu erhalten. Anhang II – Durchführung von
Besatzmaßnahmen BE: In Wallonien wurden im Jahr 2011 etwa
130 000 Stück (40 kg) Glasaal in einige als vorrangig
eingestufte Flüsse wie Ourthe (12 kg) Amblève (8 kg), Aisne
(1 kg) und Méhaigne (2 kg) in den Einzugsgebieten der Lesse und der
Maas und in die Dyle (1 kg) im Einzugsgebiet der Schelde eingesetzt. 2012
wurden 50 kg in Flüsse im Einzugsgebiet der Maas eingesetzt: Vesdre
(6 kg), Haute Lesse (6 kg), Viroin (4 kg), Haute Sambre
(6 kg), Biesme (2 kg), Biesmelle (2 kg), Hantes (2 kg),
Thure (2 kg), Eau d'Heure (4 kg) und das Seengebiet von Eau d'Heure
(2 kg). Der Besatz wird auch in den nächsten vier Jahren fortgesetzt. CZ: Der Fischbesatz erfolgte entsprechend dem
Bewirtschaftungsplan und wird in den Gebieten vorgenommen, aus denen die Aale
ins Meer abwandern können. Hierzu gehören die Einzugsgebiete der Elbe, die in
die Nordsee fließt (ungehinderte Abwanderung), und der Oder, die an der
polnischen Küste in die Ostsee mündet (hier gibt es einige Hindernisse, die den
Aal an einer ungestörten Abwanderung in die Ostsee hindern). 2012, 2013 und
2014 sollen jeweils 950 Kilogramm Glasaal in die Tschechische Republik
eingeführt werden. Davon werden 700 kg aus dem Operationellen Programm für
die Fischerei finanziert und 250 kg aus privaten Mitteln des tschechischen
Fischereiverbands. DK: Die Besatzmaßnahmen wurden vollständig gemäß dem
dänischen Aalbewirtschaftungsplan durchgeführt. Die Menge der in Süßwasser
eingesetzten Aale ist seit dem Jahr 2010, in dem Mittel aus dem
Europäischen Fischereifonds bereitgestellt wurden, gestiegen. Gemäß dem
dänischen Aalbewirtschaftungsplan sollten 0,8 Millionen Aale eingesetzt
werden. Die tatsächliche Menge eingesetzter Aale ist 2010 und 2011 auf 1,2 bis
1,4 Millionen Stück gestiegen. EE: Wichtigster Punkt des Aalbewirtschaftungsplans
war die Erhöhung des jährlichen Aalbesatzes in den Gewässern des Einzugsgebiets
der Narva und eine Ausweitung der Besatzmaßnahmen durch zusätzliche
Finanzierung aus dem Europäischen Fischereifonds (EFF). Seit 2011 wurde
der Aalbesatz zusätzlich aus dem EFF gefördert. Ohne Besatzmaßnahmen wäre ein
großes Gebiet mit hohem Produktionspotenzial abgeschnitten. EL: Die geplante Maßnahme, 10 % des aus anderen
EU-Mitgliedstaaten eingeführten Glasaals zu Besatzzwecken zu verwenden (die
Rekrutierung von Glasaalen ist in Griechenland sehr gering) wurde aufgrund
fehlender Haushaltsmittel nicht vollständig umgesetzt. ES: Alle Autonomen Gemeinschaften, deren Pläne
Besatzmaßnahmen vorsahen, haben diese durchgeführt, allerdings in
unterschiedlichem Maße. Asturien, Kantabrien, Katalonien und Andalusien haben
ihre Besatzpläne vollständig durchgeführt; Valencia hingegen hat nur 42 %
der geplanten Menge besetzt. Im Baskenland werden die Besatzmaßnahmen erst mit
Verzögerung durchgeführt. FR: 45 % der in der Fangsaison 2011/2012
verfügbaren Fangquote für Glasaal wurde Besatzmaßnahmen innerhalb der EU
zugewiesen. 5–10 % der Fänge sollten in Frankreich eingesetzt werden, doch
in jeder Fangsaison zwischen 2009 und 2012 war der Besatz deutlich geringer als
geplant: 2009-2010: 0,33 % 2010-2011: 1,69 % 2011-2012: 8,34 % Die Gründe für das Nichterreichen der Besatzziele sind
die verspätete Umsetzung der französischen Aalpläne im Jahr 2009, der
Nachweis des EVEX-Virus bei Glasaalen, Zweifel an der Möglichkeit, Aale in
bestimmten Gebieten anzusiedeln, administrative und finanzielle Schwierigkeiten
sowie die Verschmutzung einiger Zielgebiete für den Besatz. Dank der
Erfahrungen hinsichtlich geeigneter Besatzgebiete und tiergesundheitlicher
Aspekte werden bei den Besatzmaßnahmen jedes Jahr Verbesserungen erzielt. Die Glasaalsterblichkeit innerhalb von 15 Tagen
nach dem Einsetzen variiert je nach Gebiet zwischen 6 % und 72 %. Die
Überlebensrate innerhalb der ersten sechs Monate ließ sich nicht präzise
ermitteln. Für zwei der Besatzgebiete wurde festgestellt, dass „zumindest
einige“ Aale überlebt hatten. In den anderen beiden Besatzgebieten wurden
keinerlei gekennzeichnete (d. h. aus einer Besatzmaßnahme stammende) Aale
gefangen, so dass es unmöglich ist, auf ihre Überlebensrate zu schließen. LT: Besatz ist eine der wichtigsten Maßnahmen des
Plans. In welchem Umfang besetzt wird, hängt davon ab, wie viel Glasaal
verfügbar ist. Für Besatzmaßnahmen können Aale in verschiedenen
Entwicklungsstadien verwendet werden. Die empfohlene Besatzdichte für die
litauischen Gewässer liegt bei 100 Stück Glasaal oder 25 Stück Aal
von weniger als 20 cm Länge pro Hektar. In den letzten zehn Jahren wurden Besatzmaßnahmen
gelegentlich mit Fischbrut oder gezüchteten Larven mit einem Körpergewicht von
mehreren Gramm vorgenommen. Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Aalbewirtschaftungsplans begann der Fischereidienst Mitte 2011
entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Es wurden 134 000 Stück
Europäischer Aal von weniger als 20 cm Länge (etwa 10 bis 11 g)
erworben. Innerhalb von zwei Monaten (Juli/August 2011) wurden alle
erworbenen Aale in 22 litauische Seen eingesetzt. NL: Besatzmaßnahmen waren ab 2009 geplant, begannen
aber erst 2010. Hierzu werden vorgezüchtete Aale mit einer Länge von mindestens
28 cm verwendet. Es ist allerdings unklar, wie wirksam das derzeitige
Besatzprogramm ist. Die Auswirkungen des Besatzprogramms 2009-2011 werden
erst dann messbar, wenn der Glasaal eine Länge von mehr als 30 cm erreicht
hat und im Rahmen von Fischereien und Aalüberwachungsprogrammen gefangen werden
kann. Dies liegt nicht innerhalb des derzeit bewerteten Zeitraums. Durch das
Einsetzen von Glasaal aus Frankreich, Spanien und England in niederländische
Gewässer wird die Biomasse an Blankaalen in niederländischen Gewässern
zweifellos zunehmen. Aktivitäten im Zeitraum 2009-2012: Eingesetzte Glasaale
und vorgezüchtete Aale Besatzmengen || 2010 || 2011 Glasaale || 763 || 164 Vorgezüchtete Aale || 0 || 1395 PL: In welchem Umfang besetzt wird, hängt davon ab,
wie viel Glasaal im Mai und Juni verfügbar ist. Die empfohlene Besatzmenge
liegt für das Einzugsgebiet der Oder bei 6 Millionen Stück und für das
Einzugsgebiets der Weichsel bei 7 Millionen Stück. Für Besatzmaßnahmen
können Aale unterschiedlicher Größe verwendet werden. In den letzten beiden
Jahrzehnten wurden hierfür vorgezüchtete Aale mit einem Gewicht von einigen
Gramm bis zu mehreren hundert Gramm verwendet. Untersuchungen der Abteilung für Bioökonomie in der
Fischerei (Department of Fisheries Bioeconomics, IFI) lassen darauf schließen,
dass es in Polen mindestens zehn große Unternehmen gibt, die Aalsetzlinge zu
Besatzzwecken einführen; ein Hersteller, der eingeführten Glasaal aufzieht, hat
Verbindungen zum polnischen Anglerverband in Suwałki. Die meisten
Einführer beziehen Aalsetzlinge von Aquakulturbetrieben mit Sitz in Dänemark,
den Niederlanden, Deutschland, Schweden, Litauen und Frankreich. Dort wird die
kommerzielle Aufzucht von Aal in unterschiedlichen Größenordnungen betrieben,
wobei die meisten Fische zwischen 100 und 1000 Gramm wiegen. PT: Aus dem Bericht geht nicht hervor, wie der
Verpflichtung, 60 % der im Minho (dem einzigen Gewässer in Portugal, in
dem Glasaalfang zugelassen ist) gefangenen Glasaale für Besatzzwecke
einzusetzen, nachgekommen wird. Es wurden mögliche Besatzgebiete ermittelt.
Nach Ansicht Portugals sollten die Besatzmaßnahmen allerdings auf den
Prüfstand, insbesondere weil ihr Beitrag zur Bestandsauffüllung zweifelhaft ist
und auch weil sie finanziell und technisch auf Dauer nur schwer umsetzbar sind.
SE: Verstärkte Besatzmaßnahmen werden (gemäß dem
Aalbewirtschaftungsplan) erst 14 Jahre nach der Maßnahme dazu führen, dass
mehr Blankaale abwandern. Glasaale werden von Frankreich und/oder England
erworben und stets unter Quarantäne gestellt, um zu gewährleisten, dass keine
Krankheit in die schwedischen Gewässer eingeschleppt wird. Die im
Aalbewirtschaftungsplan ausgegebenen Besatzziele wurden erreicht. 2008 betrug die Menge der besetzten Glasaale in
Schweden 1 bis 1,2 Millionen Stück. Das kurzfristige im
Aalbewirtschaftungsplan festgelegte Ziel war eine Verdopplung dieser Zahl (2
bis 2,5 Millionen Stück) bis 2010. Dieses Ziel wurde im ersten Jahr der
Durchführung des Aalbewirtschaftungsplans erreicht. 2010 und 2011 wurden die
Besatzmaßnahmen an der Ostküste nahezu vollständig eingestellt; die
Besatzmaßnahmen in Binnengewässern konzentrierten sich auf nach Westen
entwässernde Seen, vor allem den Vänern und den Vombsjön, um künftige
anthropogene Auswirkungen auf das Besatzprogramm zu vermeiden (d. h.
Sterblichkeit durch Fischerei und Wasserkraftwerke). Da sich Besatzmaßnahmen als ein derart wichtiger
Teil der Aalbewirtschaftungspläne herausstellten und das Glasaalvorkommen
derzeit gering ist, muss sichergestellt werden, dass Besatzmaßnahmen zu
Nettozuwächsen des Brutbestands führen und drei grundlegende Bedingungen
erfüllt sind: - Wo Glasaal gefangen wird, muss ein Überschuss
bestehen; - wo Glasaal eingesetzt wird, sollte es kaum oder
keine anthropogene Mortalität geben und - es sollte eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen,
dass besetzte Aale in die Sargassosee abwandern können (mehrere Studien wurden
durchgeführt, um die Abwanderung von besetzten Aalen zu ihren Laichplätzen
nachzuverfolgen, doch es konnte noch nicht hinreichend nachgewiesen werden,
dass diese Aale erfolgreich abwandern können).