52014DC0550

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) 2006-2013 /* COM/2014/0550 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) 2006-2013

1.           Einleitung

Das Programm „Pericles“ ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Es wurde durch den Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 für einen Zeitraum von vier Jahren (1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005) eingerichtet.[1] Dieser Beschluss wurde durch zwei Beschlüsse des Rates geändert: Beschluss 2006/75/EG vom 30. Januar 2006[2] und Beschluss 2006/849/EG vom 20. November 2006[3] (nachfolgend Beschluss über das Programm „Pericles“). Durch letzteren Beschluss wurde die Laufzeit des Programms bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.

Gemäß Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b des Beschlusses 2001/923/EG des Rates, geändert durch Beschluss 2006/849/EG des Rates, ist dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2014 ein ausführlicher Bericht über die Durchführung und die Ergebnisse des Programms vorzulegen. Mit dem vorliegenden Bericht wird dieser Anforderung in Bezug auf den Durchführungszeitraum 2006-2013 entsprochen. Der Bericht stützt sich auf die im Jahr 2013 durchgeführte Evaluierung, auf die in Abschnitt 2 dieses Berichts Bezug genommen wird.

2.           Frühere Bewertungsberichte

Gemäß Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses 2001/923/EG des Rates, geändert durch Beschluss 2006/849/EG des Rates, unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen von einer im Verhältnis zum Durchführer des Programms unabhängigen Stelle erstellten Evaluierungsbericht über die Sachdienlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit des Programms sowie eine Mitteilung darüber, ob das Programm fortgesetzt und angepasst werden soll, sowie einen entsprechenden Vorschlag. Diese Evaluierung wurde im Jahr 2013 von der Internen Audit- und Evaluierungsstelle des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) durchgeführt. Den ausführlichen Bericht über die Evaluierung hat die Kommission dem Parlament und dem Rat zusammen mit ihrer Mitteilung COM/2013/588 übermittelt. Die Bewertung erfasst den Zeitraum von 2002 bis zum ersten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2012.

Um die Wirksamkeit des Programms zu beurteilen, hat die Kommission darüber hinaus eine Halbzeitbewertung für den Zeitraum 2006-2010[4] durchgeführt. Diese Halbzeitbewertung wurde für die Folgenabschätzung herangezogen, die dem Vorschlag der Kommission für das Programm „Pericles 2020“ im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 beigefügt war (siehe Abschnitt 4).

Der vorliegende Bericht konzentriert sich auf die konkrete Durchführung des Programms und die im Zeitraum 2006-2013 erzielten jährlichen Ergebnisse.

3.           Durchführung des Programms[5] und Ergebnisse

Auf der Grundlage des als Bezugsrahmen dienenden Betrags von 1 Mio. EUR für 2006 und 6,9 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2013 beliefen sich die Mittelzuweisungen für das Programm „Pericles“ auf jährlich 1 Mio. EUR, ausgenommen das Jahr 2010, in dem die Mittelzuweisung 0,9 Mio.EUR betrug.

Die Durchführung des Programms spiegelte das hohe Interesse der Mitgliedstaaten am Schutz des Euro gegen Geldfälschung wider. Die Diskussionen, die im Rahmen der Sitzungen der Sachverständigengruppe „Euro-Fälschungen“ (ECEG) über die mehrjährige Strategie geführt wurden, ermöglichten es, 95,7 % der Gesamthaushaltsmittel zu verwenden. In drei aufeinander folgenden Jahren (2009-2010-2011) musste das OLAF für im laufenden Jahr freigewordene Mittel neue Mittelbindungen vornehmen, um den Anträgen der Mitgliedstaaten gerecht zu werden.

Im Zeitraum 2006-2013 wurden 113 Projekte im Rahmen des Programms gefördert; 72 davon gingen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten aus, 41 waren Initiativen der Kommission bzw. des OLAF. Einzelheiten sind Anhang I zu entnehmen.[6]

In dem Bericht der 2013 vorgenommen Bewertung des Programms[7] heißt es hierzu: „Die im Rahmen des Programms finanzierten Maßnahmen sind im Allgemeinen von hoher Relevanz für die Verwirklichung seiner spezifischen Ziele. Als besonders sachdienlich werden die Maßnahmen im Bereich Ausbildung, Informationsverbreitung und Vernetzung erachtet. Dem Austausch von Personal und den Lehr- und Lernmitteln kommt ebenfalls große Bedeutung zu. Rund 95 % der Programmressourcen wurden den als besonders sachdienlich erachteten Maßnahmen zugewiesen.“

Bei den im Zeitraum 2006-2013 durchgeführten Maßnahmen handelte es sich überwiegend um Seminare[8], Schulungen/Workshops und den Austausch von Personal. Einzelheiten sind Anhang II zu entnehmen.[9]

Zielgruppen und Teilnehmer

In dem Bericht der 2013 vorgenommen Bewertung des Programms[10] heißt es hierzu: „Die Zielgruppen des Programms sind ebenfalls von hoher Relevanz. Als wichtigste Zielgruppe ist die Polizei hervorzuheben. Angehörige dieser Berufsgruppe stellen auch die Personengruppe dar, die zahlenmäßig am stärksten in den Maßnahmen vertreten war, und zwar sowohl als Organisatoren als auch als Teilnehmer. Eine maßgebliche Bedeutung kommt außerdem den Justizbehörden und den nationalen Zentralbanken zu; beide Zielgruppen sind an den meisten Maßnahmen des Programms beteiligt, wenngleich die Ergebnisse der Bewertung darauf hindeuten, dass unter Umständen eine stärkere Beteiligung der Justizbehörden wünschenswert ist. Der Privatsektor, namentlich der Finanz- und Bankensektor, stellt eine weitere wichtige Zielgruppe dar, insbesondere in den Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, und in Drittländern, in denen die Ausbildung auf nationaler Ebene nicht immer staatlichen Stellen unterliegt.“

Abbildungen I und II: Herkunft der Teilnehmer und beruflicher Hintergrund der Teilnehmer.

An den Veranstaltungen des Programms nahmen insgesamt 4320 Personen teil.

Die Teilnehmer stammten aus 83 Ländern, die meisten von ihnen aus Mitgliedstaaten (51 %), wobei Teilnehmer aus dem Euro-Währungsgebiet klar dominierten. Insgesamt 73 % der Teilnehmer stammten aus Europa, 16 % aus Lateinamerika (vornehmlich Kolumbien, Peru und Argentinien). Afrika war hauptsächlich durch nordafrikanische Länder vertreten, während die Beteiligung asiatischer Länder sich im Wesentlichen auf China beschränkte.[11]

Was den beruflichen Hintergrund der Teilnehmer betrifft, so rekrutierten sich 64 % aus Angehörigen der Polizeikräfte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische Aufgaben wahrnehmen. Bei den übrigen Kategorien von Teilnehmern (36 %) ist auf die hohe Beteiligung von Seiten der Zentralbanken (11 %) und der Justizbehörden (7 %) hinzuweisen.

Die Durchführung des Programms erfüllte damit die Anforderung des fach- und länderübergreifenden Konzepts gemäß Artikel 3 des Beschlusses über das Programm „Pericles“.

In der Regel wurden in jedem Jahr der Programmdurchführung neue Antragsteller für das Programm gewonnen[12]; dies verdeutlicht die Bemühungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF), die im Rahmen des Programms bereitgestellten Mittel möglichst breit einzusetzen. Die Länder, die am stärksten von Eurofälschungen betroffen sind, nahmen das Programm häufiger in Anspruch, z. B. Italien, Spanien und Deutschland. Dabei ist anzumerken, dass Mitgliedstaaten, die keine Mittel beantragten, im Allgemeinen eher aus organisatorischen als aus strukturellen Gründen darauf verzichteten.

Abbildung III: Anzahl der Maßnahmen je Mitgliedstaat (Finanzhilfen 2006-2013).

Maßnahmen außerhalb der EU

Im Rahmen des Programms geförderte Maßnahmen wurden sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU durchgeführt, je nach den spezifischen Anforderungen in Bezug auf den Schutz des Euro gegen Fälschung. Seit der Einführung von „Pericles“ wurde der von dem Programm verfolgte regionale Ansatz durch die Einbeziehung besonders gefährdeter Regionen der Welt in die durchgeführten Maßnahmen weiter konsolidiert. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Lateinamerika (wo die organisierte Kriminalität in Kolumbien und Peru eine erhebliche Bedrohung für den Euro darstellt) sowie auf benachbarten Regionen wie Südosteuropa (darunter auch Türkei und die westlichen Balkanländer), der Mittelmeerraum und Nordosteuropa.

Strukturelle und legislative Verbesserungen

Neben der Sensibilisierung und der Fortbildung haben die „Pericles“-Projekte auch einige strukturelle und legislative Verbesserungen in den Mitgliedstaaten und in Drittländern bewirkt. So haben unter anderem Kolumbien, Peru und Argentinien erhebliche Anstrengungen unternommen, um Einrichtungen zu schaffen, die den nationalen Zentralstellen für die Fälschungsbekämpfung in der Europäischen Union vergleichbar sind. Seinerzeit vor dem Beitritt stehende Länder und neue EU-Mitgliedstaaten wurden durch „Pericles“ bei der Anwendung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften für den Schutz des Euro[13] unterstützt.

Nicht zuletzt wurden die im Rahmen von „Pericles“-Veranstaltungen erzielten Ergebnisse von der Kommission zur Ausarbeitung des Vorschlags für eine Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung[14] herangezogen. Insbesondere die in „Pericles“-Seminaren betonte Notwendigkeit, bei der Ermittlung von Geldfälschungsdelikten dieselben Ermittlungsmethoden zuzulassen wie in anderen Fällen schwerer organisierter Kriminalität, gab den Anstoß dazu, dass in den Vorschlag der Richtlinie eine entsprechende Klausel aufgenommen wurde.

4.         Weiteres Vorgehen

In ihrer Mitteilung COM/2013/588 brachte die Kommission klar zum Ausdruck, dass die Ergebnisse der 2013 durchgeführten Evaluierung[15] insgesamt sehr positiv waren. Sowohl die Organisatoren der im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen als auch die Teilnehmer erklärten ihre uneingeschränkte Unterstützung für das Programm und befürworteten seine Fortsetzung über das Jahr 2013 hinaus.[16]

Am 11. März 2014 wurde die Verordnung (EU) Nr. 331/2014[17] des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) für den MFR 2014-2020 angenommen. Sie wird derzeit gemäß dem Jahresarbeitsprogramm 2014, das dem Finanzierungsbeschluss für das Jahr 2014 (C(2014) 3427)[18] beigefügt ist, umgesetzt.

Die Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 jährlich Informationen über die Ergebnisse des Programms vorlegen.

[1] ABl. L 339 vom 21.12.2001, S. 50.

[2] ABl. L 36 vom 8.2.2006, S. 40.

[3] ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 28.

[4] Diese Halbzeitbewertung ist in Anhang III der Folgenabschätzung (SEC(2011) 1615 final) enthalten, die dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) beigefügt war (KOM(2011) 913 endgültig).

[5] Tabellarische Aufstellungen über die im Programmzeitraum 2006-2013 durchgeführten Projekte (aufgeschlüsselt nach Jahren) sind auf folgender Website veröffentlicht: http://ec.europa.eu/anti_fraud/euro-protection/training/index_de.htm.

[6] Anhang I – Aggregierte Statistiken über die Durchführung des Programms „Pericles“ 2006-2013.

[7] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2013) 304 final, S.45.

[8] Seminare: Konferenzen-Schulungsmaßnahmen-Workshops.

[9] Anhang II: Übersicht über die im Rahmen des Programms „Pericles“ im Zeitraum 2006-2013 finanzierten Maßnahmen, aufgeschlüsselt nach Maßnahmenarten.

[10] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2013) 304 final, S.45.

[11] Die Kategorie „Sonstige“ umfasst Nordamerika sowie europäische und internationale Einrichtungen.

[12] Zuständige nationale Behörden gemäß Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen (ABl. L 181 vom 4.7.2001, S. 6).

[13] Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 44/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008, Verordnung (EG) Nr. 1339/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ausdehnung der Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen auf die Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben, Beschluss der Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten (EZB/2010/14), Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen und Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 des Rates vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 46/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008.

[14] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates. Die Richtlinie trat am 22. Mai 2014 in Kraft; Richtlinie 2014/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2000/383/JI des Rates.

[15] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2013) 304 final.

[16] Folgenabschätzung (SEC(2011) 1615 final), Begleitdokument zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Programms „Pericles 2020“; KOM(2011) 913 endgültig.

[17] ABl. L 103 vom 5.4.2014, S. 1.

[18] Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten wird voraussichtlich bis Ende 2014 angenommen. Diese Verordnung beruht auf dem Vorschlag der Kommission KOM(2011) 913 endgültig, dem die Folgenabschätzung SWD (SEC(2011) 1615 final) beigefügt war.

Aggregierte Statistiken über die Durchführung

PROGRAMM „PERICLES“ 2006-2013

„Pericles“ – Zusammenfassung der Durchführung im Zeitraum 2006-2013 ||

Finanzjahr || Maßnahmen || Initiierende MS (Gastländer der KOM-Initiativen) || Haupt- ziel-gruppen || Teilnehmer || Finanzhilfe-Mittelbindungen || Mittel- zuweisungen || Stand der Mittelbindung am 31.12. ||

2006 || 12 || BE, DE, ES, HU, IT, PL, (RO) || Polizei, Justiz, Banken || 593 || 944 151 || 1 000 000 || 94,4 % ||

MS       9     KOM    3 ||

2007 || 12 || BE, DE, ES, FR, IT || Polizei, Justiz, Banken || 477 || 801 522 || 1 000 000 || 80,2 % ||

MS       7      KOM    5 ||

2008 || 11 || DE, ES, IT, FR, NL, (HR+ ME+TR) || Polizei, Justiz, Banken || 589 || 913 087 || 1 000 000 || 91,3 % ||

MS       8   KOM    3    ||

2009 || 17 || BE, DE, FR, IT, PT, (HR+ME) || Polizei, Banken, Justiz || 548 || 1 004 631[1] || 1 000 000 || 100,5 % ||

MS       8       KOM    9 ||

2010 || 17 || BE, ES, DE, EE, IT, PL, PT, (MK+RS+TR) || Polizei, Banken, Justiz || 572 || 902 956[2] || 900 000 || 100,3 % ||

MS     12            KOM   5     ||

2011 || 15 || DE, ES, HU, IT, PL, PT, RO, || Polizei, Banken, Justiz || 660 || 1 044 506[3] || 1 000 000 || 104,5 % ||

MS     10         KOM   5 ||

2012 || 16 || DE, EE, ES, FR, IT, RO, (AL+HR+MK+UA) || Polizei, Banken, Justiz || 649 || 995 847 || 1 000 000 || 99,6 % ||

MS     11  KOM   5 ||

2013 || 13 || ES, IT, HR, LV, RO, (BG+EL+ME) || Polizei, Banken, Justiz, Zoll || 232[4] || 954 207 || 1 000 000 || 95,4 % ||

MS      7   KOM   6 ||

INSGESAMT || 113 || BE, DE, EE, ES, FR, HR, HU, IT, LV, NL, PL, PT, RO (AL+BG+EL+ ME+MK+RS+ TR+UA) || Polizei, Banken, Justiz || 4 320 || 7 560 907 || 7 900 000 || 95,7 % ||

MS     72     KOM 41 ||

[1] Die Tatsache, dass der Gesamtbetrag mehr als 100 % der verfügbaren Mittel beträgt, ist darauf zurückzuführen, dass im Laufe des Jahres freigegebene Mittel erneut gebunden wurden.

[2] Dito.

[3] Dito.

[4] Diese Zahl berücksichtigt lediglich die bisher eingegangenen Abschlussberichte. Mehrere abschließende Evaluierungsberichte zu Maßnahmen aus dem Jahr 2013 sind noch nicht eingereicht worden.

Programm „Pericles“

Aufschlüsselung nach Art der finanzierten Maßnahmen

                                      2006-2013

                                                              Art der Maßnahme ||                                                        Zahl

                                               Konferenzen ||                                                               10

                                                           Seminare: Konferenzen-Schulungsmaßnahmen-Workshops ||                                                               22

                                      Schulungsmaßnahmen/Workshops ||                                                                 41

                                                                 Personalaustauschmaßnahmen ||                                                                30

                                             Studien/Quellenschulung ||                                                                    7

                                                                    Sonstige (Sachverständigenbesuche und grenzübergreifende Maßnahmen) ||                                                                         3

                                                         INSGESAMT ||                                                               113