BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung und die Ergebnisse des Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) 2006-2013 /* COM/2014/0550 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung und die Ergebnisse des
Aktionsprogramms zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung („Pericles“) 2006-2013 1. Einleitung Das Programm
„Pericles“ ist ein Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung
und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung. Es wurde durch den
Beschluss 2001/923/EG des Rates vom 17. Dezember 2001 für einen Zeitraum
von vier Jahren (1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2005)
eingerichtet.[1]
Dieser Beschluss wurde durch zwei Beschlüsse des Rates geändert: Beschluss
2006/75/EG vom 30. Januar 2006[2]
und Beschluss 2006/849/EG vom 20. November 2006[3] (nachfolgend Beschluss
über das Programm „Pericles“). Durch letzteren Beschluss wurde die Laufzeit des
Programms bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Gemäß
Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe b des Beschlusses 2001/923/EG des
Rates, geändert durch Beschluss 2006/849/EG des Rates, ist dem Europäischen
Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2014 ein ausführlicher Bericht
über die Durchführung und die Ergebnisse des Programms vorzulegen. Mit dem
vorliegenden Bericht wird dieser Anforderung in Bezug auf den
Durchführungszeitraum 2006-2013 entsprochen. Der Bericht stützt sich auf die im
Jahr 2013 durchgeführte Evaluierung, auf die in Abschnitt 2 dieses
Berichts Bezug genommen wird. 2. Frühere Bewertungsberichte
Gemäß
Artikel 13 Absatz 3 Buchstabe a des Beschlusses 2001/923/EG des
Rates, geändert durch Beschluss 2006/849/EG des Rates, unterbreitet die Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat einen von einer im Verhältnis zum Durchführer des
Programms unabhängigen Stelle erstellten Evaluierungsbericht über die
Sachdienlichkeit, Effizienz und Wirksamkeit des Programms sowie eine Mitteilung
darüber, ob das Programm fortgesetzt und angepasst werden soll, sowie einen
entsprechenden Vorschlag. Diese Evaluierung wurde
im Jahr 2013 von der Internen Audit- und Evaluierungsstelle des Europäischen
Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) durchgeführt. Den ausführlichen Bericht über
die Evaluierung hat die Kommission dem Parlament und dem Rat zusammen mit ihrer
Mitteilung COM/2013/588 übermittelt. Die Bewertung erfasst den Zeitraum von
2002 bis zum ersten Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen im Jahr 2012. Um
die Wirksamkeit des Programms zu beurteilen, hat die Kommission darüber hinaus
eine Halbzeitbewertung für den Zeitraum 2006-2010[4] durchgeführt. Diese
Halbzeitbewertung wurde für die Folgenabschätzung herangezogen, die dem
Vorschlag der Kommission für das Programm „Pericles 2020“ im mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR) 2014-2020 beigefügt war (siehe Abschnitt 4). Der
vorliegende Bericht konzentriert sich auf die konkrete Durchführung des
Programms und die im Zeitraum 2006-2013 erzielten jährlichen Ergebnisse. 3. Durchführung des Programms[5] und Ergebnisse Auf der Grundlage
des als Bezugsrahmen dienenden Betrags von 1 Mio. EUR für 2006 und
6,9 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2013 beliefen sich die
Mittelzuweisungen für das Programm „Pericles“ auf jährlich
1 Mio. EUR, ausgenommen das Jahr 2010, in dem die Mittelzuweisung
0,9 Mio.EUR betrug. Die Durchführung
des Programms spiegelte das hohe Interesse der Mitgliedstaaten am Schutz des
Euro gegen Geldfälschung wider. Die Diskussionen, die im Rahmen der Sitzungen
der Sachverständigengruppe „Euro-Fälschungen“ (ECEG) über die mehrjährige
Strategie geführt wurden, ermöglichten es, 95,7 % der
Gesamthaushaltsmittel zu verwenden. In drei aufeinander folgenden Jahren
(2009-2010-2011) musste das OLAF für im laufenden Jahr freigewordene Mittel
neue Mittelbindungen vornehmen, um den Anträgen der Mitgliedstaaten gerecht zu
werden. Im Zeitraum
2006-2013 wurden 113 Projekte im Rahmen des Programms gefördert;
72 davon gingen von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten aus,
41 waren Initiativen der Kommission bzw. des OLAF. Einzelheiten sind
Anhang I zu entnehmen.[6]
In dem Bericht
der 2013 vorgenommen Bewertung des Programms[7]
heißt es hierzu: „Die im Rahmen des Programms finanzierten Maßnahmen sind im
Allgemeinen von hoher Relevanz für die Verwirklichung seiner spezifischen
Ziele. Als besonders sachdienlich werden die Maßnahmen im Bereich Ausbildung,
Informationsverbreitung und Vernetzung erachtet. Dem Austausch von Personal und
den Lehr- und Lernmitteln kommt ebenfalls große Bedeutung zu. Rund 95 %
der Programmressourcen wurden den als besonders sachdienlich erachteten
Maßnahmen zugewiesen.“ Bei den im Zeitraum 2006-2013
durchgeführten Maßnahmen handelte es sich überwiegend um Seminare[8], Schulungen/Workshops
und den Austausch von Personal. Einzelheiten sind Anhang II zu entnehmen.[9] Zielgruppen und Teilnehmer In dem Bericht
der 2013 vorgenommen Bewertung des Programms[10]
heißt es hierzu: „Die Zielgruppen des Programms sind ebenfalls von hoher
Relevanz. Als wichtigste Zielgruppe ist die Polizei hervorzuheben. Angehörige
dieser Berufsgruppe stellen auch die Personengruppe dar, die zahlenmäßig am
stärksten in den Maßnahmen vertreten war, und zwar sowohl als Organisatoren als
auch als Teilnehmer. Eine maßgebliche Bedeutung kommt außerdem den Justizbehörden
und den nationalen Zentralbanken zu; beide Zielgruppen sind an den meisten
Maßnahmen des Programms beteiligt, wenngleich die Ergebnisse der Bewertung
darauf hindeuten, dass unter Umständen eine stärkere Beteiligung der
Justizbehörden wünschenswert ist. Der Privatsektor, namentlich der Finanz- und
Bankensektor, stellt eine weitere wichtige Zielgruppe dar, insbesondere in den
Mitgliedstaaten, die nicht dem Euro-Währungsgebiet angehören, und in
Drittländern, in denen die Ausbildung auf nationaler Ebene nicht immer
staatlichen Stellen unterliegt.“ Abbildungen I und II: Herkunft der Teilnehmer und beruflicher
Hintergrund der Teilnehmer. An den
Veranstaltungen des Programms nahmen insgesamt 4320 Personen teil. Die Teilnehmer
stammten aus 83 Ländern, die meisten von ihnen aus Mitgliedstaaten
(51 %), wobei Teilnehmer aus dem Euro-Währungsgebiet klar dominierten.
Insgesamt 73 % der Teilnehmer stammten aus Europa, 16 % aus
Lateinamerika (vornehmlich Kolumbien, Peru und Argentinien). Afrika war
hauptsächlich durch nordafrikanische Länder vertreten, während die Beteiligung
asiatischer Länder sich im Wesentlichen auf China beschränkte.[11] Was den
beruflichen Hintergrund der Teilnehmer betrifft, so rekrutierten sich 64 %
aus Angehörigen der Polizeikräfte. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die
Polizeibehörden eine führende Rolle bei der Bekämpfung der Eurofälschung
spielen und Polizeibedienstete sowohl Ermittlungsaufgaben als auch technische
Aufgaben wahrnehmen. Bei den übrigen Kategorien von Teilnehmern (36 %) ist
auf die hohe Beteiligung von Seiten der Zentralbanken (11 %) und der
Justizbehörden (7 %) hinzuweisen. Die Durchführung
des Programms erfüllte damit die Anforderung des fach- und länderübergreifenden
Konzepts gemäß Artikel 3 des Beschlusses über das Programm „Pericles“. In der Regel
wurden in jedem Jahr der Programmdurchführung neue Antragsteller für das
Programm gewonnen[12];
dies verdeutlicht die Bemühungen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung
(OLAF), die im Rahmen des Programms bereitgestellten Mittel möglichst breit
einzusetzen. Die Länder, die am stärksten von Eurofälschungen betroffen sind,
nahmen das Programm häufiger in Anspruch, z. B. Italien, Spanien und
Deutschland. Dabei ist anzumerken, dass Mitgliedstaaten, die keine Mittel
beantragten, im Allgemeinen eher aus organisatorischen als aus strukturellen
Gründen darauf verzichteten. Abbildung III: Anzahl der Maßnahmen je Mitgliedstaat (Finanzhilfen
2006-2013). Maßnahmen
außerhalb der EU Im Rahmen des
Programms geförderte Maßnahmen wurden sowohl innerhalb als auch außerhalb der
EU durchgeführt, je nach den spezifischen Anforderungen in Bezug auf den Schutz
des Euro gegen Fälschung. Seit der Einführung von „Pericles“ wurde der von dem
Programm verfolgte regionale Ansatz durch die Einbeziehung besonders
gefährdeter Regionen der Welt in die durchgeführten Maßnahmen weiter
konsolidiert. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Lateinamerika (wo die
organisierte Kriminalität in Kolumbien und Peru eine erhebliche Bedrohung für
den Euro darstellt) sowie auf benachbarten Regionen wie Südosteuropa (darunter
auch Türkei und die westlichen Balkanländer), der Mittelmeerraum und
Nordosteuropa. Strukturelle
und legislative Verbesserungen Neben der
Sensibilisierung und der Fortbildung haben die „Pericles“-Projekte auch einige
strukturelle und legislative Verbesserungen in den Mitgliedstaaten und in
Drittländern bewirkt. So haben unter anderem Kolumbien, Peru und Argentinien
erhebliche Anstrengungen unternommen, um Einrichtungen zu schaffen, die den
nationalen Zentralstellen für die Fälschungsbekämpfung in der Europäischen
Union vergleichbar sind. Seinerzeit vor dem Beitritt stehende Länder und neue
EU-Mitgliedstaaten wurden durch „Pericles“ bei der Anwendung der geltenden
Gemeinschaftsvorschriften für den Schutz des Euro[13] unterstützt. Nicht zuletzt
wurden die im Rahmen von „Pericles“-Veranstaltungen erzielten Ergebnisse von
der Kommission zur Ausarbeitung des Vorschlags für eine Richtlinie zum
strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung[14] herangezogen.
Insbesondere die in „Pericles“-Seminaren betonte Notwendigkeit, bei der
Ermittlung von Geldfälschungsdelikten dieselben Ermittlungsmethoden zuzulassen
wie in anderen Fällen schwerer organisierter Kriminalität, gab den Anstoß dazu,
dass in den Vorschlag der Richtlinie eine entsprechende Klausel aufgenommen
wurde. 4. Weiteres
Vorgehen In ihrer
Mitteilung COM/2013/588 brachte die Kommission klar zum Ausdruck, dass die
Ergebnisse der 2013 durchgeführten Evaluierung[15]
insgesamt sehr positiv waren. Sowohl die Organisatoren der im Rahmen des
Programms durchgeführten Maßnahmen als auch die Teilnehmer erklärten ihre
uneingeschränkte Unterstützung für das Programm und befürworteten seine
Fortsetzung über das Jahr 2013 hinaus.[16] Am 11. März
2014 wurde die Verordnung (EU) Nr. 331/2014[17] des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen
Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung
(Programm „Pericles 2020“) für den MFR 2014-2020 angenommen. Sie wird derzeit
gemäß dem Jahresarbeitsprogramm 2014, das dem Finanzierungsbeschluss für das
Jahr 2014 (C(2014) 3427)[18]
beigefügt ist, umgesetzt. Die Kommission
wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 13 der
Verordnung (EU) Nr. 331/2014 jährlich Informationen über die Ergebnisse
des Programms vorlegen. [1] ABl. L 339 vom 21.12.2001, S. 50. [2] ABl. L 36 vom 8.2.2006, S. 40. [3] ABl. L 330 vom 28.11.2006, S. 28. [4] Diese Halbzeitbewertung ist in Anhang III
der Folgenabschätzung (SEC(2011) 1615 final) enthalten, die dem Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein
Aktionsprogramm in den Bereichen Austausch, Unterstützung und Ausbildung zum
Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“) beigefügt war
(KOM(2011) 913 endgültig). [5] Tabellarische Aufstellungen über die im
Programmzeitraum 2006-2013 durchgeführten Projekte (aufgeschlüsselt nach
Jahren) sind auf folgender Website veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/anti_fraud/euro-protection/training/index_de.htm. [6] Anhang I –
Aggregierte Statistiken über die Durchführung des Programms „Pericles“
2006-2013. [7] Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen SWD(2013) 304 final, S.45. [8] Seminare: Konferenzen-Schulungsmaßnahmen-Workshops. [9] Anhang II: Übersicht über die im Rahmen
des Programms „Pericles“ im Zeitraum 2006-2013 finanzierten Maßnahmen,
aufgeschlüsselt nach Maßnahmenarten. [10] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
SWD(2013) 304 final, S.45. [11] Die Kategorie „Sonstige“ umfasst Nordamerika
sowie europäische und internationale Einrichtungen. [12] Zuständige nationale Behörden gemäß
Artikel 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 vom
28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung
erforderlichen Maßnahmen (ABl. L 181 vom 4.7.2001, S. 6). [13] Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 des Rates
vom 28. Juni 2001 zur Festlegung von zum Schutz des Euro gegen
Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen, geändert durch Verordnung (EG)
Nr. 44/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008, Verordnung (EG)
Nr. 1339/2001 des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ausdehnung der
Wirkungen der Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 zur Festlegung von zum Schutz
des Euro gegen Geldfälschung erforderlichen Maßnahmen auf die Mitgliedstaaten, die
den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben, Beschluss der
Europäischen Zentralbank vom 16. September 2010 über die Prüfung der
Echtheit und Umlauffähigkeit und über die Wiederausgabe von Euro-Banknoten
(EZB/2010/14), Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 15. Dezember 2010 zur Echtheitsprüfung von Euro-Münzen
und zur Behandlung von nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen und
Verordnung (EG) Nr. 2182/2004 des Rates vom 6. Dezember
2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen wie Euro-Münzen,
geändert durch Verordnung (EG) Nr. 46/2009 des Rates vom 18. Dezember
2008. [14] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer
Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses
2000/383/JI des Rates. Die Richtlinie trat am 22. Mai 2014 in Kraft; Richtlinie 2014/62/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates zum strafrechtlichen Schutz des Euro und
anderer Währungen gegen Geldfälschung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses
2000/383/JI des Rates. [15] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
SWD(2013) 304 final. [16] Folgenabschätzung (SEC(2011) 1615 final),
Begleitdokument zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Errichtung des Programms „Pericles 2020“; KOM(2011) 913
endgültig. [17] ABl. L 103 vom 5.4.2014, S. 1. [18] Der Vorschlag für eine Verordnung des Rates
zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 zur
Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung und
Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung (Programm „Pericles 2020“)
auf die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten wird voraussichtlich bis Ende 2014
angenommen. Diese Verordnung beruht auf dem Vorschlag der Kommission
KOM(2011) 913 endgültig, dem die Folgenabschätzung SWD
(SEC(2011) 1615 final) beigefügt war. Aggregierte
Statistiken über die Durchführung PROGRAMM
„PERICLES“ 2006-2013 „Pericles“ – Zusammenfassung der Durchführung im Zeitraum 2006-2013 || Finanzjahr || Maßnahmen || Initiierende MS (Gastländer der KOM-Initiativen) || Haupt- ziel-gruppen || Teilnehmer || Finanzhilfe-Mittelbindungen || Mittel- zuweisungen || Stand der Mittelbindung am 31.12. || 2006 || 12 || BE, DE, ES, HU, IT, PL, (RO) || Polizei, Justiz, Banken || 593 || 944 151 || 1 000 000 || 94,4 % || MS 9 KOM 3 || 2007 || 12 || BE, DE, ES, FR, IT || Polizei, Justiz, Banken || 477 || 801 522 || 1 000 000 || 80,2 % || MS 7 KOM 5 || 2008 || 11 || DE, ES, IT, FR, NL, (HR+ ME+TR) || Polizei, Justiz, Banken || 589 || 913 087 || 1 000 000 || 91,3 % || MS 8 KOM 3 || 2009 || 17 || BE, DE, FR, IT, PT, (HR+ME) || Polizei, Banken, Justiz || 548 || 1 004 631[1] || 1 000 000 || 100,5 % || MS 8 KOM 9 || 2010 || 17 || BE, ES, DE, EE, IT, PL, PT, (MK+RS+TR) || Polizei, Banken, Justiz || 572 || 902 956[2] || 900 000 || 100,3 % || MS 12 KOM 5 || 2011 || 15 || DE, ES, HU, IT, PL, PT, RO, || Polizei, Banken, Justiz || 660 || 1 044 506[3] || 1 000 000 || 104,5 % || MS 10 KOM 5 || 2012 || 16 || DE, EE, ES, FR, IT, RO, (AL+HR+MK+UA) || Polizei, Banken, Justiz || 649 || 995 847 || 1 000 000 || 99,6 % || MS 11 KOM 5 || 2013 || 13 || ES, IT, HR, LV, RO, (BG+EL+ME) || Polizei, Banken, Justiz, Zoll || 232[4] || 954 207 || 1 000 000 || 95,4 % || MS 7 KOM 6 || INSGESAMT || 113 || BE, DE, EE, ES, FR, HR, HU, IT, LV, NL, PL, PT, RO (AL+BG+EL+ ME+MK+RS+ TR+UA) || Polizei, Banken, Justiz || 4 320 || 7 560 907 || 7 900 000 || 95,7 % || MS 72 KOM 41 || [1] Die Tatsache, dass der Gesamtbetrag mehr als 100 %
der verfügbaren Mittel beträgt, ist darauf zurückzuführen, dass im Laufe des Jahres
freigegebene Mittel erneut gebunden wurden. [2] Dito. [3] Dito. [4] Diese Zahl berücksichtigt lediglich die bisher
eingegangenen Abschlussberichte. Mehrere abschließende Evaluierungsberichte zu
Maßnahmen aus dem Jahr 2013 sind noch nicht eingereicht worden. Programm
„Pericles“ Aufschlüsselung
nach Art der finanzierten Maßnahmen 2006-2013 Art der Maßnahme || Zahl Konferenzen || 10 Seminare: Konferenzen-Schulungsmaßnahmen-Workshops || 22 Schulungsmaßnahmen/Workshops || 41 Personalaustauschmaßnahmen || 30 Studien/Quellenschulung || 7 Sonstige (Sachverständigenbesuche und grenzübergreifende Maßnahmen) || 3 INSGESAMT || 113