MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS über die Strategie und den Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement: Umgang mit Risiken, Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette und Vereinfachung des Handels /* COM/2014/0527 final */
MITTEILUNG
DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN
WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS über die
Strategie und den Aktionsplan der EU für das Zollrisikomanagement: Umgang
mit Risiken, Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette und Vereinfachung des
Handels 1.
Einführung Für das
Wirtschaftswachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union (EU),
die auch der weltweit größte Handelsblock ist, sind reibungslose und sichere
Handelsströme von entscheidender Bedeutung. Ein effektives Risikomanagement
entlang der internationalen Lieferkette schützt Bürgerinnen und Bürger sowie
finanzielle und wirtschaftliche Interessen der EU und vereinfacht den
rechtmäßigen Handel. Binnenmarkt und Zollunion der EU können nur dann ordnungsgemäß
funktionieren, wenn der Zoll bei Risiken auf konsistente Weise vorgeht. Um die
Integrität der internationalen Lieferketten zu stärken, muss das
Risikomanagement durch den Zoll in der EU verbessert werden. Nach der
vollständigen Umsetzung der sicherheitsbezogenen Änderung[1] des
Zollkodex der Gemeinschaften[2]
im Jahre 2011 veröffentlichte die Kommission im Januar 2013 eine Analyse der
Umsetzung des Zollrisikomanagements. In der Mitteilung[3] wurde
auf die Schwachstellen des jetzigen Konzepts hingewiesen und es wurden weitere
Maßnahmen vorgeschlagen. Im Juni 2013 forderte der Rat[4] die
Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten „eine kohärente
Strategie für das Risikomanagement und die Sicherheit der Lieferkette
vorzulegen, die sich auf einen schrittweise durchzuführenden Aktionsplan und
eine gründliche Kosten-Nutzen-Analyse mit Zielvorgaben und einen Zeitplan
stützt, [und] unter anderem rechtliche, prozedurale und IT-Aspekte abdeckt“. Die vorliegende
Mitteilung enthält eine Strategie zur Verbesserung des Zollrisikomanagements
und der Sicherheit der Lieferkette („die Strategie“) sowie eine Übersicht über
prioritäre Maßnahmen („Aktionsplan“')[5]
(siehe Anhang). 2.
Umfang der Strategie Das
übergeordnete Ziel der Strategie, ein anspruchsvolles, vielschichtiges Konzept
für ein effektives und effizientes Risikomanagement zu verwirklichen, soll
durch eine Reihe von zentralen Zielsetzungen erreicht werden. In der Strategie
werden geeignete Maßnahmen zur Risikominderung und Kontrolle erläutert, die
entlang der Lieferkette zum zweckmäßigsten Zeitpunkt und am zweckmäßigsten Ort
zu ergreifen sind. Dabei wird berücksichtigt, dass Risiken unterschiedlicher
Art sein und sich über ein breites Spektrum erstrecken können und die Aufsicht
über den internationalen Warenhandel der EU in erster Linie den Zollbehörden
obliegt. Die Strategie berücksichtigt die Rolle anderer Behörden, die für
Warenbewegungen entlang der Lieferkette zuständig sind, und unterstreicht die
Notwendigkeit eines komplementären Vorgehens. Sie geht auf den internationalen
Kontext von Risiken und auf die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit im
Risikomanagement ein. Zudem berücksichtigt die Strategie die Tatsache, dass die
Vereinfachung und die zügige Abwicklung des Handels für die EU wichtig sind,
dass die Wirtschaftsbeteiligten eine wichtige Rolle spielen und unnötige
Störungen der Abläufe in der Logistik und in den Lieferketten vermieden werden
müssen. 3.
Aktionsplan zur Verbesserung des Risikomanagements Der Aktionsplan
beschreibt für jedes Ziel eine Reihe von Maßnahmen. Mit den Maßnahmen sollen
die festgestellten Lücken geschlossen werden, um die Kapazitäten der
Zollbehörden der EU schrittweise zu stärken und mit anderen Behörden,
Wirtschaftsbeteiligten und internationalen Handelspartnern systematischer
zusammenzuarbeiten. Der Aktionsplan beinhaltet Tätigkeiten zur Unterstützung
oder Entwicklung internationaler Normen und Standards, wo dies sinnvoll ist. Die wichtigste
Herausforderung ist die Notwendigkeit, über hochwertige Daten zu Warenbewegungen
entlang der Lieferkette zu verfügen, Zugang zu solchen Daten zu haben und eine
Auswertung für das Risikomanagement durch die Zollbehörden und andere
zuständige Behörden sicherzustellen. Weitere Fortschritte werden auch davon
abhängen, dass geeignete Kapazitäten und Methoden entwickelt und umgesetzt
werden, um die Zusammenarbeit von Behörden zu ermöglichen und zu vereinfachen. 4.
Kohärenz und Komplementarität mit anderen Initiativen der EU Bei der
Umsetzung von Strategie und Aktionsplan wird die Kommission darauf achten,
laufende, verwandte Initiativen sowohl im Zollwesen (z. B. Zollkodex der Union[6],
gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden[7]) als
auch in anderen Bereichen zu ergänzen und das Konzept darauf abzustimmen. Es
wird sicherheitsbezogenen Initiativen Rechnung getragen – insbesondere im
Bereich der inneren Sicherheit[8],
der Sicherheit von Luftfracht[9],
der maritimen Sicherheit (einschließlich der Initiative „e-Maritime“ und CISE)[10] und
der Überprüfung der Ausfuhrkontrollpolitik[11].
Andere relevante verkehrspolitische Initiativen werden ebenfalls
berücksichtigt, etwa die Richtlinie über Meldeformalitäten[12],
durch die nationale einzige Fenster für die Meldung und den Austausch
schiffsbezogener Informationen eingeführt werden und eine Verbindung mit
anderen nationalen elektronischen Systemen geschaffen wird, das
Datenaustauschsystem SafeSeaNet[13]
für den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten sowie die
e-Freight-Initiative im Rahmen des Weißbuchs von 2011 über den Verkehrssektor[14],
durch das die Logistik durch eine Vereinfachung des Zugangs zu Informationen
und ihrer Verwendung effizienter und kostengünstiger werden soll. Relevante
Initiativen für die Produktsicherheit[15],
Tiergesundheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie den Umweltschutz,
insbesondere FLEGT[16]
und CITES[17],
werden ebenso berücksichtigt wie verwandte Initiativen im Bereich der Rechte
des geistigen Eigentums, etwa der EU-Aktionsplan im Zollbereich zur Bekämpfung
von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums[18], der Aktionsplan
über die Durchsetzung von Immaterialgüterrechten, in dem angeregt wird, auf
EU-Ebene eine Regelung der Sorgfaltspflichten vorzusehen, um die gewerbsmäßige
Verletzung von Immaterialgüterrechten zu verhindern[19], und
die Strategie zum Schutz und zur Durchsetzung von Immaterialgüterrechten in
Drittländern, die auf eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit
abzielt[20]. 5.
Kosten-Nutzen-Analyse zur Unterstützung des Konzepts Die Kommission
hat eine Studie in Auftrag gegeben, um Kosten und Nutzen alternativer Konzepte
zur Umsetzung der Strategie zu ermitteln und zu überprüfen. Im Mittelpunkt
standen Lösungsmöglichkeiten für die Verbesserung der Datenqualität, der
Verfügbarkeit der Daten und ihre Verwendung für das Risikomanagement in Bezug
auf Waren, die in der EU ankommen. Dabei wurden folgende Optionen geprüft: (1)
komplette Dezentralisierung, bei der alle Entwicklungen auf Ebene der
Mitgliedstaaten erfolgen, und Peer-to-Peer-Kommunikation; (2) gemeinsame
Dienste und Einrichtung eines gemeinsamen Datenspeichers zur Unterstützung der
Verfügbarkeit von Daten für die Mitgliedstaaten und eine damit zusammenhängende
Plattform zur Integration und Straffung des Kommunikationsflusses zwischen den
Mitgliedstaaten und (3) gemeinsame Dienste mit Einrichtung einer gemeinsamen
externen Schnittstelle zur Übermittlung von Daten durch die Wirtschaft,
unabhängig davon, welcher Mitgliedstaat befugt ist, die Daten zu empfangen. Die Studie kam
zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung eines gemeinsamen Datenspeichers, der
einen angemessenen und rechtzeitigen Austausch von Informationen ermöglicht,
für ein effektives Zollrisikomanagement in der EU von erheblichem Nutzen wäre.
Durch die gemeinsame externe Schnittstelle für die Wirtschaft würden zudem die
Kosten für die Wirtschaft verringert. Die Kommission
wird die verfügbaren Optionen und ihre praktische Umsetzung, auch in Bezug auf
Organisationsfragen und Finanzierung, sorgfältig prüfen. Diese Prüfung wird
eine Priorität sein. 6.
Fazit Die Kommission
wird die Initiativen ergreifen, die zur Umsetzung dieser Strategie und des
Aktionsplans, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zollkodex der Union und
damit verbundener IT-Entwicklungen, erforderlich sind, und bei ihrem Vorgehen
auf eine Abstimmung mit anderen Initiativen der EU im Bereich der Datensammlung
achten. Die Kommission weist den Rat und das Parlament darauf hin, dass es
wichtig ist, Strategie und Aktionsplan umzusetzen. Sie fordert die
Mitgliedstaaten und andere Akteure auf, zur effektiven und effizienten Umsetzung
beizutragen. [1]
Verordnung (EG) Nr. 648/05 des Rates. [2]
Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates [3] COM
(2012) 793 final vom 8.1.2013. [4]
Schlussfolgerungen des Rates 8761/3/13 vom 18. Juni 2013. [5] Diese
wurden zusammen mit Sachverständigen der Mitgliedstaaten entwickelt. [6]
Verordnung (EU) Nr. 952/13 des Rates vom 9.10.2013. [7]
Vorgeschlagene Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97. [8]
KOM(2010) 673 endg. vom 22.11.2010 und Folgemaßnahmen. [9]
Schlussfolgerungen des Rates 17563/10 vom 7.12.2010. [10]
JOIN(2014) 9 final vom 6.3.2014 und EU-Strategie für maritime Sicherheit, vom
Rat angenommen am 24.6.2014(10915/14). [11]
COM(2014) 244 final vom 24.4.2014. [12] Richtlinie 2010/65/EU. [13]
Richtlinie 2002/59/EG. [14]
KOM(2011) 144 endg. vom 28.3.2011. [15]
COM(2013) 76 final vom 13.2.2013. [16]
Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20.12.2005. [17]
Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9.12.1996. [18]
Entschließung des Rates 2013/C 80/01 vom 19.3.2013. [19]
COM(2014) 392 final vom 1.7.2014. [20]
COM(2014) 389 final vom 1.7.2014. EU-Strategie
für das Zollrisikomanagement Umgang
mit Risiken, Erhöhung der Sicherheit der Lieferkette und Vereinfachung des
Handels Zur
Überwachung der Lieferkette und der Warenbeförderungen, die die Grenzen der EU
passieren, müssen die europäischen Zollbehörden Maßnahmen ergreifen, die Folgendes
gewährleisten: Schutz der Integrität der Lieferkette für Beförderungen im
internationalen Warenverkehr und Schutz der Sicherheit der Union und ihrer
Bürgerinnen und Bürger, Schutz der finanziellen und wirtschaftlichen Interessen
der EU und ihrer Mitgliedstaaten, Vereinfachung und Beschleunigung des
rechtmäßigen Handels und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Eine
Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden, mit der Wirtschaft und mit
internationalen Partnern ist von entscheidender Bedeutung. Angesichts
des zunehmenden Handelsverkehrs und der Notwendigkeit, die Lieferkette zu
überwachen, betreibt der Zoll ein Risikomanagement, um effektive und effiziente
Kontrollen zu gewährleisten, ungerechtfertigte Störungen des rechtmäßigen
Geschäftsverkehrs zu vermeiden und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Auf diese
Weise können Ressourcen und Maßnahmen vorrangig zur Kontrolle von Bereichen
eingesetzt werden, in denen das Risiko am größten ist, und Zeitpunkt und Ort der
erforderlichen Kontrollen können optimal gewählt werden. EU-Binnenmarkt
und Zollunion sowie die transnationale Dimension von Bedrohungen machen
deutlich, dass die Mitgliedstaaten voneinander abhängen und Risiken EU-weit auf
kohärente und konsistente Weise angegangen werden müssen. Die
EU verfügt über einen stabilen gemeinsamen Rahmen für das Zollrisikomanagement,
der aber weiter angepasst und entwickelt werden muss, um eine kohärentere,
wirksamere und wirtschaftlichere Überwachung der Risiken entlang der
Lieferkette zu ermöglichen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind hierfür
gemeinsam verantwortlich. I. Grundsätze des
EU-Zollrisikomanagements entlang der Lieferkette Die
Strategie betrifft das Risikomanagement und die Kontrolle von Waren, die in der
EU ankommen, sie verlassen oder im Transitverkehr befördert werden. Dabei wird
den Merkmalen der Waren, dem Umfang des Risikos und den Kosten für Zoll und
Handel Rechnung getragen. Das
Risikomanagement bei der Beförderung von Waren in der internationalen
Lieferkette setzt voraus, dass sämtliche Gefahren und Risiken im Zusammenhang
mit Waren und ihrer Beförderung festgestellt, bewertet und analysiert werden.
Damit Maßnahmen zur Eindämmung von Risiken und Kontrollmaßnahmen entlang der
Lieferkette zum bestmöglichen Zeitpunkt und am bestmöglichen Ort ergriffen
werden, ist zu berücksichtigen, dass die Risiken und ihre Wirkung auf EU- und
nationaler Ebene unterschiedlich sein können. 1)
„Bewertung im Vorfeld – Kontrolle wenn erforderlich“ Der
gemeinsame Rahmen der EU für das Zollrisikomanagement muss eine Risikobewertung
von Fracht vor der Verladung in einem Drittland, der Ankunft im EU-Gebiet oder
der Ankunft an ihrer (zollrechtlichen) Endbestimmung vorsehen, damit geeignete
Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, im Wesentlichen also eine „Bewertung im
Vorfeld und Kontrolle, wenn erforderlich“. Das
Risikomanagement soll optimiert werden. So muss etwa das von
Sprengvorrichtungen ausgehende Sicherheitsrisiko oder die Bedrohung durch hoch
ansteckende Krankheiten vor dem Verladen angegangen werden. Verbotene,
geschmuggelte oder gefährliche Waren erfordern ein frühzeitiges Eingreifen,
können aber bei der Ankunft im EU-Gebiet oder am Entladeort kontrolliert
werden. Einige Risiken, etwa im Zusammenhang mit der Produktsicherheit, können
bei der Zollabfertigung angegangen werden, ebenso wie finanzielle,
handelspolitisch bedingte und sonstige Risiken, auf die zudem auch nach der
Abfertigung im Wege von Betriebsprüfungen reagiert werden kann. Programme für
zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und zuverlässige Handelsunternehmen sind
besonders wichtig, um die Beförderung von Handelswaren zwischen nachweislich
sicheren Handelsunternehmen, bei denen das Risiko geringer ist, sowie die
anschließende Zollabfertigung zu vereinfachen und zu beschleunigen. 2)
Zusammenarbeit verschiedener Stellen Die
in erster Linie für die Beaufsichtigung des internationalen Handels der Union
verantwortlichen Zollbehörden der EU sind sich der Tatsache bewusst, dass an
einem wirksamen Risikomanagement viele Stellen beteiligt sind. So ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden auf internationaler Ebene, zwischen
dem Zoll und anderen Regierungsbehörden wie etwa Strafverfolgungsbehörden und
für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden sowie mit den
Wirtschaftsbeteiligten erforderlich. 3)
Vielschichtiges, koordiniertes Vorgehen Angesichts
dieser Sachzwänge und Herausforderungen müssen sich die EU und ihre
Mitgliedstaaten auf ein robustes System für eine frühzeitige Risikobewertung
bei Warenbewegungen verlassen können. Dies setzt ein vielschichtiges,
koordiniertes Vorgehen voraus, das alle zuständigen Behörden einbezieht und bei
dem die verschiedenen Akteure entlang der Lieferkette dem Zoll rechtzeitig
geeignete und harmonisierte Daten übermitteln. 4)
Effiziente Nutzung von Ressourcen Die
EU und ihre Mitgliedstaaten müssen mithilfe vorhandener IT-Kapazitäten und
neuer Möglichkeiten für ein effizienteres Vorgehen elektronische Informationen
aus verschiedenen Quellen sammeln, integrieren und verwalten. Von
entscheidender Bedeutung ist, dass die Zollbehörden der EU diese Daten, risikorelevante
Informationen und Kontrollergebnisse auf angemessene Weise teilen. Die EU und
ihre Mitgliedstaaten müssen durch den gemeinsamen Rahmen dafür sorgen, dass
diese Informationen für Zwecke des Risikomanagements zugänglich gemacht und
umfassend genutzt werden können. Der
konsistente Umgang mit Risiken setzt voraus, dass die Zollbehörden der EU sämtliche
Kapazitäten, auch die Ausrüstung, angemessen einsetzen und laufend Bewertungen
vornehmen, um Doppelarbeit sowie unnötige Kontrollen und Kosten zu vermeiden. II. Verstärkung des vielschichtigen
Zollrisikomanagements in der EU Um
Effektivität und Effizienz des EU-weiten Rahmens für das Risikomanagement zu
verbessern, arbeiten die Kommission und die Mitgliedstaaten schrittweise
zusammen, um die Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verwirklichung der folgenden
Ziele erforderlich sind: 1) Verbesserung von Datenqualität und
Datenerfassung ZIEL: Den Zollbehörden müssen
rechtzeitig hochwertige und umfassende Daten über die Beförderung von die
EU-Grenzen passierenden Waren entlang der internationalen Lieferkette
übermittelt werden. MITTEL: Anpassung der
rechtlichen, verfahrenstechnischen und IT-Systeme, um – unter Berücksichtigung
internationaler Normen – sicherzustellen, dass die einzelnen Akteure entlang der
Lieferkette Pflichtangaben, einschließlich Vorabinformationen über Fracht,
übermitteln können, ohne dass Geschäftsmodelle oder Zollbehörden mit
unangemessenen Kosten belastet werden. 2) Verfügbarkeit von die Lieferkette
betreffenden Daten und Austausch risikorelevanter Informationen zwischen
Zollbehörden ZIEL: Analyse und Minderung relevanter
Risiken durch die Zollbehörden und Gleichbehandlung aller
Wirtschaftsbeteiligten. Mittel: Schaffung der rechtlichen,
verfahrenstechnischen und IT-Voraussetzungen zur Unterstützung von Datenzugang,
Kommunikation und risikobezogenem Informationsaustausch, auch über Kontrollergebnisse,
zwischen den Zollbehörden der EU während des gesamten Zollaufsichtsverfahrens. 3) Erforderlichenfalls Umsetzung von
Kontroll- und Risikominderungsmaßnahmen ZIEL: Konsistente Anwendung
von Kontroll- und Risikominderungsmaßnahmen, um angemessen auf Risiken für die
EU und die Mitgliedstaaten reagieren zu können und gleichzeitig Ressourcen
besser einzusetzen und entlang der Lieferkette reibungslose Abläufe zu
gewährleisten. Mittel: Einführung von
Methoden und Verfahren, die gewährleisten, dass risikobasierte Kontrollen in
der Lieferkette zum optimalen Zeitpunkt und am optimalen Ort erfolgen, dass die
Zollbehörden Ergebnisse austauschen und unnötige Kontrollen oder Doppelarbeit
vermieden werden. Mittel: Feststellung, wo und
wann Kontroll- und Risikominderungsmaßnahmen erforderlich sind, um auf ein
Risiko optimal zu reagieren und den Sachzwängen der Logistikkette Rechnung zu
tragen. 4) Kapazitätsausbau ZIEL: Gleichwertige
Umsetzung des gemeinsamen Rahmens für das Zollrisikomanagement der EU in allen
Mitgliedstaaten und Verbesserung der Reaktionsfähigkeit bei neuartigen Risiken. Mittel: Feststellung und
Behebung unangemessener Unterschiede bei der Umsetzung auf Ebene der
Mitgliedstaaten, u. a. auch bei Bedarf durch eine Unterstützung von Seiten
der EU zur Beseitigung von Schwachstellen. Mittel: Kontinuierliche
Analyse und Feststellung weiterer Kapazitäten auf Ebene der EU und der
Mitgliedstaaten, die im Hinblick auf ein wirksameres und effizienteres
Risikomanagement erforderlich sein könnten. Mittel: Verstärkung von
Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Zollbehörden der EU. Mittel: Weiterentwicklung und
ständige Bewertung gemeinsamer Risikokriterien und Standards der EU für das
gesamte Risikospektrum und Gewährleistung einer harmonisierten Umsetzung. Mittel: Systematisches
Monitoring und Bewertung der Umsetzung des EU-Risikomanagements in allen
Mitgliedstaaten und Abgleich der Ergebnisse mit den Erwartungen. 5) Förderung der Zusammenarbeit zwischen
den zuständigen Stellen und Förderung des Informationsaustauschs zwischen Zollbehörden
und anderen Behörden auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU ZIEL: Gewährleistung, dass die
zuständigen Behörden Risiken effektiv ermitteln und darauf zum optimalen
Zeitpunkt und am optimalen Ort in der Lieferkette reagieren, ohne die
Beförderung von Waren mehr als nötig zu beeinträchtigen. Mittel: Weiterentwicklung der
Kooperation von Zollbehörden und anderen zuständigen Behörden, u. a. von
anderen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, damit sich
die Rollen im Risikomanagement entlang der Lieferkette ergänzen, ggf. gemeinsame
Risikokriterien entwickelt werden, der Zugang zu risikobezogenen Informationen
verbessert wird und Informationen ausgetauscht werden. Mittel: Förderung des
EU-Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte zwecks einer umfassenderen
Anerkennung durch andere Behörden/Regulierungsbehörden. 6) Ausbau der Zusammenarbeit mit dem
Handel ZIEL: Stärkere Konzentration
auf Risiken im Zuge der Vereinfachung von Lieferketten und einer beschleunigten
Abwicklung des Handels. Mittel: Fortführung von
Partnerschaften mit rechtmäßigen Wirtschaftsbeteiligten, Akteuren der
Lieferkette und Logistikbetrieben, insbesondere um - Kenntnis und Sichtbarkeit
internationaler Lieferketten zu verbessern, insbesondere im Rahmen der
Initiative „e-Freight”; - neue Tendenzen des EU-Grenzen
überschreitenden illegalen Handels und Bedrohungen für die Lieferkette zu
ermitteln; - die Wiederverwendung von
Zolldaten, die Wirtschaftsbeteiligte elektronisch übermittelt haben, zu
fördern, um Zollverfahren zu straffen und auf diese Weise Kostensenkungen und
Effizienzsteigerungen zu erreichen; - das EU-Programm für
zugelassene Wirtschaftsbeteiligte zu fördern und zu stärken und den
rechtmäßigen Handel weiter zu vereinfachen. 7) Nutzung des Potenzials, das die
internationale Zusammenarbeit im Zollwesen bietet ZIEL: Bessere Ermittlung von
Risiken, effektivere Risikobegrenzung und Kostensenkung für
Wirtschaftsbeteiligte und Behörden. Mittel: Aktive Beteiligung an
der Festlegung globaler Standards in multilateralen Foren; Mittel: Umsetzung oder Förderung
der Entwicklung internationaler Normen und Standards durch multi- und
bilaterale Initiativen mit Handelspartnern, einschließlich des Austauschs von
Zollinformationen und Regelungen für die reibungslose Abwicklung des Handels. Mittel: Fortsetzung des Werbens
um Anerkennung des EU-Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte durch
internationale Handelspartner und gegenseitige Anerkennung von Programmen für
zuverlässige Handelsunternehmen und von Kontrollen, wo dies sinnvoll erscheint. AKTIONSPLAN Ziel
1: Verbesserung
von Datenqualität und Datenerfassung für ein wirksames Risikomanagement Maßnahme || Beschreibung der Maßnahme || Voraussichtlicher Zeitplan || Zuständige Akteure || Angestrebtes Ergebnis 1.1. Ausübung der im Unionszollkodex (UZK) enthaltenen Ermächtigung, Rechtsakte der Kommission (KOM) zu erlassen || Für Waren, die im Zollgebiet der Union ankommen: ― Abschluss der Analyse für die erforderliche Verbesserung der Daten der summarischen Eingangsanmeldung unter Berücksichtigung verschiedener Geschäftsmodelle sowie der Ergebnisse von Pilotmaßnahmen zur Luftfrachtsicherheit und Bewertung des Einfuhrkontrollsystems (ICS)[1] ― Vorschlag einer harmonisierten Lösung für die Erhebung von Daten der summarischen Eingangsanmeldung beim Handel (und ihre Integration) auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse und damit zusammenhängende Umsetzungsfragen (einschließlich technischer, finanzieller und organisatorischer Aspekte) || 2014 - 2015 || Kommission (KOM) || ― Durchführungsstudie ― Erlass von Rechtsakten der Kommission 1.2. Entwicklung und Umsetzung geeigneter IT-Lösungen || ― Anpassung und Weiterentwicklung von IT-Systemen für die Übermittlung von Daten der summarischen Eingangsanmeldung durch Wirtschaftsbeteiligte sowie für Datenerhebung und -integration für die Zollbehörden ― Entwicklung des IT-Zugangs des Zolls zu den Systemen für Wirtschaftsbeteiligte im Bereich der Luftsicherheit || 2016 – 2020[2] || KOM, Mitgliedstaaten (MS), Wirtschaftsbeteiligte || Angepasste und weiterentwickelte IT-Systeme auf Ebene von MS und EU Ziel
2: Verfügbarkeit
von die Lieferkette betreffenden Daten, Austausch risikorelevanter
Informationen und von Kontrollergebnissen zwischen Zollbehörden zur Analyse und
Minderung von Risiken und zur Gewährleistung der Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten Maßnahme || Beschreibung der Maßnahme || Voraussichtlicher Zeitplan || Zuständige Akteure || Angestrebtes Ergebnis 2.1.Angebot von Lösungen und Ausübung der im UZK vorgesehenen Ermächtigung, Rechtsakte der KOM zu erlassen || ― Auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse und damit verbundener Umsetzungsfragen (einschl. technische, finanzielle und organisatorische Aspekte) Vorschlag harmonisierter Lösungen für Waren, a) die im Zollgebiet der Union ankommen, b) nach ihrer Ankunft im Zollgebiet der Union in ein Zollverfahren übergeführt werden, c) ausgeführt werden und das Zollgebiet der Union verlassen || 2014 - 2015 2015 – 2016 2016 – 2017 || KOM || ― Durchführungsstudien ― Erlass von Rechtsakten der KOM (ggf.) ― Gemeinsame Leitlinien für Zollbehörden 2.2. Entwicklung und Umsetzung geeigneter IT-Lösungen || Anpassung und Weiterentwicklung von IT-Systemen für den Zugang zu und den Austausch von die Lieferkette betreffenden Daten zwischen den Zollbehörden, Zugang zu und Austausch von risikorelevanten Informationen, einschließlich Kontrollergebnisse, zwischen Zollbehörden der EU || 2016 – 2020[3] || KOM, MS || Weiterentwickelte IT-Systeme: ―nationale Zollrisikomanagementsysteme ― ICS, Neues EDV-gestütztes Versandverfahren (NCTS) und Risikomanagementsystem für den Zoll (CRMS) 2.3. Vorschlag von Lösungen für die Rückverfolgbarkeit von Warenbeförderungen in verschiedenen Phasen der Zollkontrolle || ―Analyse von Optionen für die Rückverfolgbarkeit von Warenbeförderungen in verschiedenen Phasen der zollamtlichen Überwachung von der Ankunft im Zollgebiet der Union bis zur endgültigen Abfertigung unter Berücksichtigung laufender Initiativen wie e-Manifest , e-Freight und/oder die Anpassung bestehender Systeme für Zollvorgänge ― Vorstellung des geeigneten Konzepts unter Berücksichtigung relevanter Aspekte (IT, rechtliche Aspekte, Verfahrensfragen) || 2015-2020 || KOM || ― Prüfbericht mit Option(en) ― Umsetzung von Lösungen zur Rückverfolgbarkeit Ziel
3: Umsetzung
des Konzepts „Bewertung im Vorfeld – Kontrolle wenn erforderlich“ als
angemessene Reaktion auf Risiken auf EU- und nationaler Ebene bei
gleichzeitiger Optimierung der Ressourcennutzung und der Abläufe in der
Lieferkette Maßnahme || Beschreibung der Maßnahme || Voraussichtlicher Zeitplan || Zuständige Akteure || Angestrebtes Ergebnis 3.1. Entwicklung von Methoden zur Umsetzung des Konzepts „Bewertung im Vorfeld – Kontrolle wenn erforderlich“ || Vorschlag einer Methode zur Feststellung des optimalen Ortes und Zeitpunkts für Zollkontrollen und Maßnahmen zur Risikobegrenzung auf Grundlage von Art/Ebene des Risikos, Sachzwängen für Kontrollen und Sachzwängen in der Lieferkette (Verfügbarkeit von Informationen, Unterlagen und Kontrollmöglichkeiten) || 2014-2016 || KOM || Konzeptpapier 3.2. Machbarkeitsprüfung in den wichtigsten Handlungsbereichen und Vorschlag geeigneter Lösungen || ―Ermittlung der wichtigsten Handlungsbereiche und operative Erprobung von Lösungen, etwa durch Maßnahmen in prioritären Kontrollbereichen (PCA) in Zusammenarbeit mit maßgeblichen Beteiligten ― KOM wird ggf. – unter Berücksichtigung der Ergebnisse von Machbarkeitsprüfungen – für die getesteten Handlungsbereiche Zollkontrollklauseln für Rechtsvorschriften in anderen Bereichen als dem Zoll vorschlagen || 2015-2016 || KOM || ― Machbarkeitsnachweis ― KOM-Vorschlag für aktualisierte Zollkontrollklauseln für Rechtsvorschriften in anderen Bereichen als dem Zoll (ggf.) Ziel
4: Kapazitätsausbau
zur Gewährleistung von Gleichwertigkeit bei der Umsetzung des Gemeinsamen
Rahmens für das Risikomanagement (CRMF) und zur Verbesserung der
Reaktionsfähigkeit bei neuen Risiken Maßnahme || Beschreibung der Maßnahme || Voraussichtlicher Zeitplan || Zuständige Akteure || Angestrebtes Ergebnis 4.1. Feststellung und Beseitigung von Schwachstellen und unangemessenen Unterschieden bei der Umsetzung des CRMF, ggf. durch Unterstützung auf EU-Ebene || ― Analyse, Feststellung und Vorschlag geeigneter Lösungen (einschl. IT), ggf. durch Unterstützung auf EU-Ebene a) zur Beseitigung unangemessener Unterschiede bei der Umsetzung gemeinsamer Risikokriterien und Standards, b) in Bezug auf die technischen und funktionalen Voraussetzungen der Risikomanagementsysteme der MS, c) in Bezug auf die beruflichen Qualifikationen im Bereich der Ermittlung und Analyse von Risiken. || 2014 - 2020 || KOM, MS || ― Prüfbericht ― auf Ebene von MS und/oder EU Entwicklung weiterer IT- und anderer Kapazitäten für das Risikomanagement (z. B. Schulungen) 4.2. Entwicklung weiterer Kapazitäten und verstärkte Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Zollbehörden || ― Auf Grundlage strategischer Erfordernisse Feststellung, welche Risikomanagementkapazitäten auf Ebene der MS sowie auf Ebene der EU weiterentwickelt werden sollten (Berücksichtigung des Nutzens von EU-Datenspeichern oder von Alternativen und der Ergebnisse einschlägiger EU-finanzierter Forschungsprojekte) ― Feststellung, in Verbindung mit Maßnahme 2.1 und durch weitere Analysen, wie die proaktive Zusammenarbeit zwischen den MS weiter verstärkt werden kann, um a) ein effektives und effizientes Risikomanagement entlang der Lieferkette zu unterstützen; b) zu gewährleisten, dass Kontrollen an der am besten geeigneten Stelle entlang der Lieferkette vorgesehen und durchgeführt werden, dass die Zollbehörden die Ergebnisse austauschen und Lücken oder unnötige Kontrollen vermieden werden; c) dafür zu sorgen, dass sich risikobasierte Zollkontrollen und Ermittlungen des Zolls besser ergänzen, u. a. durch die Festlegung einer geeigneten Governance, damit Entwicklung und Verwaltung der bestehenden und künftigen IT-Systeme im Einklang mit den Datenschutzvorschriften in aller Form auf die einschlägigen KOM-Dienststellen aufgeteilt werden; ― Vereinfachung von Analyse und Bewertung möglicher Ansätze, einschließlich der möglichen Schaffung einer flexiblen Struktur und von Lösungen für eine bessere Risikobewertung in Echtzeit durch gemeinsamer Pilotprojekte, an denen sich interessierte Mitgliedstaaten beteiligen; ― Anbieten und Umsetzung geeigneter Lösungen (einschließlich IT) für die Entwicklung weiterer Risikomanagementkapazitäten auf Ebene der MS und der EU (auch unter Berücksichtigung von Lösungen, die in EU-finanzierten Forschungsprojekten vorgeschlagen werden), einschließlich einer verstärkten Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Zollbehörden. || 2014 - 2020 || KOM, MS || ― Bericht über die Analyse und/oder Bewertung der Ergebnisse des Pilotprojekts/der Pilotprojekte ― Auf Ebene von MS und/oder EU Entwicklung weiterer IT und anderer Kapazitäten für das Risikomanagement ― Auf EU-Ebene Entwicklung weiterer IT-Risikomanagementkapazitäten (z. B. verstärkter CRMS) oder anderer relevanter Kapazitäten 4.3. Entwicklung weiterer Gefahrenanalysen und Risikobewertungen im Zollbereich auf nationaler und EU-Ebene, um sämtliche Bedrohungen und Risiken abzudecken || ― Unter Berücksichtigung bestehender Instrumente, Verfahren und Methoden Gewährleistung, dass a) für sämtliche Risiken im Zollbereich auf Ebene der MS und vonseiten der MS und der KOM Gefahrenanalysen und Risikobewertungen erstellt werden b) Einbeziehung dieser Bewertungen in das Risikomanagement im Zollbereich, ggf. auch in die gemeinsamen Risikokriterien und Standards || ab 2015 || KOM, MS || ― auf Ebene der MS und der EU Entwicklung von Gefahrenanalysen und Risikobewertungen im Zollbereich 4.4. Weiterentwicklung gemeinsamer Risikokriterien und Standards (CRC) der EU für sämtliche Risiken (in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen) || ― Weiterentwicklung und Umsetzung von CRC für sämtliche Risiken, erforderlichenfalls zusammen mit den zuständigen Dienststellen, unter Berücksichtigung der festgestellten Prioritäten und Initiativen || ab 2014 || KOM || ― KOM handelt im Rahmen des derzeitigen ZK und UZK, durch die CRC aufgestellt werden ― CRC durch prioritäre Kontrollmaßnahmen umgesetzt 4.5. Systematisches Monitoring, Bewertung und Verbesserung der Umsetzung des EU-Risikomanagements durch die MS und Messung der Leistung des CRMF || ― Systematisches Monitoring und Bewertung von Risikomanagementmaßnahmen der EU, um eine harmonisierte, effektive und effiziente Anwendung sicherzustellen ― Fortsetzung der Bewertung der bestehenden CRC durch jährliche Evaluierungsberichte der Kommission und Folgemaßnahmen; Verbesserung von Effektivität und Effizienz der CRC ― Verbesserung weiterer Methoden und Verfahren für das Monitoring, die Bewertung und die Überprüfung der Wirksamkeit der CRC auf EU-Ebene, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit zuständigen Dienststellen und Ermittlung von Informationen, die die MS sammeln und der KOM zur Verfügung stellen müssen || ab 2014 || COM, MS || Leistungsmessung für das CRMF umgesetzt: ― jährliche Evaluierungsberichte der KOM ― Empfehlungen im Bericht über prioritäre Kontrollbereiche Ziel
5: Förderung
der Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Stellen und des
Informationsaustauschs zwischen Zollbehörden und anderen Behörden auf Ebene der
MS und der EU zur Gewährleistung eines effektiven Risikomanagements Maßnahme || Beschreibung der Maßnahme || Voraussichtlicher Zeitplan || Zuständige Akteure || Angestrebtes Ergebnis 5.1. Entwicklung weiterer sektorübergreifender Kooperationsvereinbarungen, Verbesserung des Austauschs von Informationen (über Risiken) und des Zugriffs darauf sowie der Mitwirkung des Zolls bei der Bewertung von Risiken und Gefahren || ― Prüfung, wie in den relevanten Bereichen Folgendes verbessert werden kann: a) Zugang zu Informationen über Risiken, Informationsaustausch und rechtzeitige Integration zwecks Risikomanagement in Bezug auf Lieferketten, auch in Krisensituationen, b) Kooperationsvereinbarungen, damit sich risikobasierte Kontrollen im Zollbereich und Kontrollen durch andere zuständige Behörden ergänzen, c) Zugang des Zolls zu Gefahren- und Risikoabschätzungen auf Ebene der MS und der EU zum Zweck des Risikomanagements im Zollbereich, ― Angebot von Lösungsmöglichkeiten auf MS- und EU-Ebene unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Aufteilung von Befugnissen zwischen den Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten, insbesondere bei Initiativen im Bereich der Strafverfolgung und ähnlichen Bereichen, wie e-Freight and CISE (Gemeinsamer Informationsraum) || 2015-2020 || KOM, MS || ― Verbesserung des systematischen Austauschs von Informationen (über Risiken) und des Zugangs zu solchen Informationen ― Durchführungsrechtsakt der KOM im Rahmen der vorgeschlagenen Verordnung des Rates über amtliche Kontrollen (COM (2013) 265) ― Geeigneter Zugang des Zolls zu Gefahren- und Risikoabschätzungen 5.2. Stärkung des EU-Programms für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) durch eine umfassendere Anerkennung und die Förderung durch andere Behörden || ― Ermittlung prioritärer Bereiche in Zusammenarbeit mit anderen zuständigen Behörden (unter Berücksichtigung laufender Initiativen) ― Analyse der Erfordernisse in Bezug auf andere Partnerschaftsprogramme oder die Kontrollregelungen anderer Behörden, um Folgendes festzustellen: a) Komplementarität und Synergien zwischen dem AEO-Programm und anderen Programmen b) Maßnahmen, die erforderlich sind, um den AEO-Status in die Kontrollregelungen anderer zuständiger Behörden zu integrieren c) von anderen Behörden entwickelte Compliance-Kriterien, die das AEO-Programm widerspiegeln sollte. ― Die KOM wird angemessene Lösungen vorschlagen, sofern dies angezeigt und möglich ist. || 2014-2020 || KOM || ― Durchführbarkeitsstudien, ggf. gefolgt von Vorschlägen 5.3. Förderung bewährter Verfahren und von Methoden der Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und anderen nationalen Behörden || ― Die MS initiieren mit Unterstützung der KOM den Austausch bewährter Verfahren und von Methoden zur Zusammenarbeit || 2014-2020 || MS, KOM || Studie/Bericht mit Empfehlungen Ziel
6: Ausbau
der Zusammenarbeit mit dem Handel durch Partnerschaft mit
Wirtschaftsbeteiligten und Logistikanbietern, um sich besser auf Risiken zu
konzentrieren und die Zollabfertigung des rechtmäßigen Handels zu beschleunigen Maßnahmen || Beschreibung der Maßnahme || Voraussichtlicher Zeitplan || Zuständige Akteure || Angestrebtes Ergebnis 6.1. Weitere Stärkung und Förderung des AEO-Programms durch die Beseitigung relevanter Schwachstellen und Gewährung weiterer Vorteile || ― Zusammen mit maßgeblichen Akteuren Weiterentwicklung systematischer Analysen und Beseitigung relevanter Schwachstellen, die bei der Umsetzung des AEO-Programms zutage getreten sind, um seine Stabilität weiterhin zu gewährleisten ― Ermittlung weiterer AEO-Vorteile in den Zollverfahren und Vorschlag geeigneter Maßnahmen unter Berücksichtigung von Rechts- und Verfahrensaspekten || 2014-2020 || KOM || ― Annahme von Rechtsakten der KOM im Rahmen des UZK (soweit angezeigt) ― Aktualisierung der gemeinsamen AEO-Leitlinien 6.2 Bessere Kenntnis von Lieferketten, Sensibilisierung der Handelsunternehmen und Nutzung wertvoller Handelsdaten || ― Vorschlag und Umsetzung geeigneter Lösungen für ein verbessertes Zollrisikomanagement durch stärkeres Sichtbarmachen der Lieferkette: a) im Rahmen der e-Freight-Initiative Prüfung, wie die Ergebnisse relevanter Forschungsprojekte (z. B. FP7Cassandra und CORE) besser genutzt werden können, und Abschluss des laufenden Pilotprojekts zu summarischen Eingangsanmeldungen in Bezug auf den Status von Containern (CSM), und b) Prüfung der Frage, wie Handelsdatenbanken optimal genutzt werden können ― auf Ebene von MS und EU Sensibilisierung der Handelsunternehmen, um in Bezug auf die Qualität von Zolldaten gleichmäßige Standards zu erreichen und in Bezug auf die Lieferkette Schwachstellen, Gefahren und Tendenzen besser zu verstehen || 2014-2020 || KOM, MS || ― Sammlung und Nutzung von CSM für Zwecke des Risikomanagements ― Prüfbericht in Bezug auf Handelsdatenbanken und Forschungsprojekte ― auf Ebene der MS und der EU Sensibilisierungskampagnen beim Handel 6.3. Förderung des Compliance-Managements bei den Zollverwaltungen in enger Zusammenarbeit mit dem Handel || ― Ermittlung bewährter Verfahren durch den Vergleich nationaler Programme und Erkundung von Möglichkeiten für ein harmonisiertes Vorgehen bei der Kundensegmentierung als Bestandteil des Gesamtkonzepts zur Ergänzung des AEO-Programms || 2014-2020 || KOM || ― Ermittlung bewährter Verfahren und Durchführbarkeitsanalyse 6.4. Förderung der Wiederverwendung von Daten, die Wirtschaftsbeteiligte auf elektronischem Weg eingereicht haben, mit dem Ziel, Zollverfahren zu straffen || ― Feststellung, bei welchen Zollförmlichkeiten und –vorgängen und in welchen Bereichen die im EU-Zollrecht vorgesehene Wiederverwendung von Daten die Effizienz von Wirtschaftsbeteiligten und Zollverwaltungen erhöht || 2014-2020 || KOM, MS || ― Durchführbarkeitsanalyse Ziel
7: Nutzung
des Potenzials, das die internationale Zusammenarbeit im Zollwesen bietet, um
das Risikomanagement entlang der Lieferkette zu verbessern Maßnahmen || Beschreibung der Maßnahme || Voraussichtlicher Zeitplan || Zuständige Akteure || Angestrebtes Ergebnis 7.1. Multilaterale und bilaterale Initiativen zur Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit || ― Bestimmung von Modellen für die operative Zusammenarbeit, u. a. in Bezug auf die gegenseitige AEO-Anerkennung, zuverlässiger Wege für die reibungslose Abwicklung des Handels und von Anforderungen an den Informationsaustausch (jeweils zugeschnitten auf die einzelnen Handelspartner) ― Berücksichtigung globaler Entwicklungen, Definition von EU-Standards für den Informationsaustausch bei a) Daten über die gegenseitige Anerkennung von AEO b) Daten aus Systemen für Zollvorgänge c) risikorelevanten Informationen ― Ausbau der bilateralen Zusammenarbeit mit Drittländern, u. a. durch Pilotvorhaben sowie Vergleich und Erprobung von Technologien für die Sicherheit der Lieferkette ― KOM wird angemessene Lösungen vorschlagen || 2014-2020 || KOM, Rat und EP || ― Modelle für die internationale Zusammenarbeit ― EU-Standards für den Austausch von Zollinformationen mit Drittländern ― einschlägige Bestimmungen in den Abkommen für die internationale Zusammenarbeit im Zollwesen ― Berichte im Rahmen des Forschungsprojekts zur Sicherheit der Lieferkette – CORE (FP7) 7.2 Umsetzung angemessener, kosteneffizienter IT-Lösungen für eine internationale Zusammenarbeit || Umsetzung kosteneffizienter, notwendiger IT-Lösungen, um die internationale Zusammenarbeit zur Unterstützung der Zollbehörden der EU bei der Ermittlung von Risiken zu ermöglichen (z. B. Austausch von Daten zur gegenseitigen AEO-Anerkennung, Informationen aus Systemen für Zollvorgänge und einschlägige Risikoinformationen) || 2014-2020 || KOM, MS || auf der Ebene der MS und/oder der EU entwickelte IT-Kapazitäten 7.3. Gewährleistung, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Entwicklung globaler Standards in den einschlägigen multilateralen Foren eine proaktive Rolle spielen || Fortsetzung der proaktiven Mitwirkung der EU bei der Erarbeitung internationaler Standards und Gewährleistung, dass internationale Normen und Standards, etwa der WZO, IMO, ICAO, WPV und UNECE, eingehalten und umgesetzt werden || 2014-2020 || KOM, MS || unter proaktiver Mitwirkung der EU entwickelte internationale Standards [1]
COM (2012) 793 vom 8.1.2013. [2]
Die zeitliche Planung wird im Zuge des Durchführungsbeschlusses der KOM über
das Arbeitsprogramm für den UZK (2014/255/EU vom 29.4.2014) verfeinert. [3]
Die
zeitliche Planung wird im Zuge des Durchführungsbeschlusses der KOM über das
Arbeitsprogramm für den UZK (2014/255/EU vom 29.4.2014) verfeinert.