BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union – Betrugsbekämpfung Jahresbericht 2013 /* COM/2014/0474 final */
INHALTSVERZEICHNIS BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Schutz
der finanziellen Interessen der Europäischen Union — Betrugsbekämpfung
Jahresbericht 2013...... Zusammenfassung....................................................................................................................... 5 1............ Einleitung...................................................................................................................... 8 2............ Betrugsdelikte
und andere Unregelmäßigkeiten.......................................................... 8 2.1......... Gemeldete
Unregelmäßigkeiten und allgemeine Tendenzen im Zeitraum 2009-2013. 8 2.2......... Als Betrug
gemeldete Unregelmäßigkeiten zulasten des EU-Haushalts.................... 10 2.2.1...... Einnahmen.................................................................................................................. 12 2.2.2...... Ausgaben.................................................................................................................... 13 2.2.2.1... Natürliche
Ressourcen (Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei)....... 15 2.2.2.2... Kohäsionspolitik
(Programmplanungszeiträume 2007-2013 und 2000-2006)............ 16 2.2.2.3... Heranführungspolitik
(Heranführungshilfe und Heranführungsinstrument).............. 17 2.2.2.4... Direkt von
der Kommission verwaltete Ausgaben..................................................... 17 2.2.3...... Ergebnisse
des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF)..................... 17 2.3......... Nicht als
Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten....................................................... 18 2.3.1...... Einnahmen.................................................................................................................. 19 2.3.2...... Ausgaben.................................................................................................................... 19 3............ Einziehungen
und sonstige Präventions- und Abhilfemaßnahmen............................ 20 3.1......... Ausgaben:
Präventionsmechanismen.......................................................................... 20 3.1.1...... Zahlungsunterbrechungen
im Jahr 2013..................................................................... 20 3.1.2...... Ausssetzungen............................................................................................................ 21 3.2......... Ausgaben:
Finanzkorrekturen und Einziehungen im Jahr 2013................................. 21 3.3......... Einziehungen
im Zusammenhang mit Eigenmitteleinnahmen.................................... 22 4............ Betrugsbekämpfungspolitik
auf EU-Ebene................................................................ 23 4.1......... Von der
Kommission im Jahr 2013 ergriffene politische Initiativen zur Betrugsbekämpfung 23 4.1.1...... Verordnung
(EU, Euratom) Nr. 883/2013 über die Untersuchungen des OLAF...... 23 4.1.2...... Vorschlag
für eine Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die
finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug.................................................................... 23 4.1.3...... Vorschlag
zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft............................. 23 4.1.4...... Korruptionsbekämpfung
in der EU............................................................................ 24 4.1.5...... Betrugsbekämpfungspolitik
im Zollbereich................................................................ 24 4.1.5.1... Gegenseitige
Amtshilfe – Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97 24 4.1.5.2... Gemeinsame
Zollaktionen (GZA).............................................................................. 25 4.1.5.3... Initiative
gegen Unterbewertungen............................................................................ 26 4.1.5.4... Informationssystem
für die Betrugsbekämpfung (AFIS)........................................... 26 4.1.6...... Bekämpfung
des Mehrwertsteuerbetrugs................................................................... 27 4.1.7...... Betrugsbekämpfungsbestimmungen
in internationalen Abkommen.......................... 27 4.1.8...... Bekämpfung
des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen....................................... 28 4.1.8.1... Mitteilung
„Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des
illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen“................................................................................ 28 4.1.8.2... Rahmenübereinkommen
der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) -
Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
(FCTC-Protokoll) 28 4.1.8.3... Kooperationsabkommen
zwischen der Europäischen Union, den Mitgliedstaaten und vier
Zigarettenherstellern................................................................................................... 29 4.1.9...... Vorschriften
für die öffentliche Auftragsvergabe...................................................... 29 4.1.10.... Vorschlag
für eine Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz des Euro und anderer Währungen
gegen Geldfälschung............................................................................................................. 30 4.1.11.... Betrugsbekämpfungsstrategie
der Kommission......................................................... 30 4.1.12.... Die
Programme „Hercule“ und „Pericles“.................................................................. 31 4.1.12.1................................................. Umsetzung der Programme „Hercule II“ und „Pericles“ 31 4.1.12.2........................................................................... Mehrjähriger Finanzrahmen 2014-2020 31 4.2......... Beratender
Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (COCOLAF) 32 4.3......... Entschließung
des Europäischen Parlaments vom 3. Juli 2013 zum Schutz der finanziellen
Interessen der EU – Betrugsbekämpfung – Jahresbericht 2011........................................................ 32 5............ Massnahmen
der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die
finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen....................................... 34 5.1......... Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen
Interessen der EU gerichteten Unregelmäßigkeiten................................................................................. 34 5.2......... Umsetzung von
Artikel 3 Absatz 4 der neuen OLAF-Verordnung: Benennung von
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung (AFCOS)....................................................................... 35 5.3......... Umsetzung der
Empfehlungen von 2013................................................................... 36 6............ Schlussfolgerungen
und Empfehlungen..................................................................... 38 6.1......... Ein
beispielloses Bündel von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung.......................... 38 6.1.1...... Der
Beginn des Weges: die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission............. 38 6.1.2...... Die
Reform des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung................................... 38 6.1.3...... Maßnahmen
zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Bereich der öffentlichen
Auftragsvergabe 39 6.1.4...... Sektorspezifische
Maßnahmen: Einnahmen............................................................... 39 6.1.5...... Sektorspezifische
Maßnahmen: Ausgaben................................................................. 40 6.1.6...... Die
nächsten Schritte.................................................................................................. 40 6.2......... Praktische
Ergebnisse: ein anderes Tempo................................................................. 41 6.2.1...... Einnahmen:
Informationsqualität und Kontrollstrategien.......................................... 41 6.2.2...... Ausgaben:
ein sich wandelndes Umfeld.................................................................... 42 ANHANG 1 — Als Betrug gemeldete
Unregelmäßigkeiten................................................... 44 ANHANG 2 — Nicht als Betrug gemeldete
Unregelmäßigkeiten.......................................... 46 ANHANG 3 — Im Jahr 2013 vorgenommene
Finanzkorrekturen auf dem Gebiet der geteilten Mittelverwaltung (in Mio. EUR)................................................................................................................................ 47 Zusammenfassung Die Kommission legt diesen in Zusammenarbeit mit
den Mitgliedstaaten erstellten Jahresbericht über den Schutz der finanziellen
Interessen der Europäischen Union im Jahr 2013 nach Artikel 325 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vor. Darin werden
die Betrugsbekämpfungsmaßnahmen der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie
deren Ergebnisse dargelegt. Da dies der letzte Bericht der amtierenden
Kommission ist, werden in ihm die in den vergangenen fünf Jahren erzielten
Fortschritte erörtert. Die im Bericht enthaltenen Schlussfolgerungen und
Empfehlungen basieren auf der Analyse der zu diesem Zeitraum vorliegenden
Informationen sowie der Probleme und Risiken, die während dieses Zeitraums
ermittelt wurden. Maßnahmen zum Schutz der finanziellen Interessen
der EU im Zeitraum 2009-2013 Im Zeitraum 2009-2013 hat die Kommission in
bislang beispiellosem Umfang rechtliche und administrative Maßnahmen zur
Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der EU ergriffen. Mit diesem Maßnahmenpaket wurde im Jahr 2011
begonnen, als die Kommission ihre mehrjährige Betrugsbekämpfungsstrategie
annahm. Anfänglich an die Dienststellen der Kommission gerichtet, hat sie
letztendlich entscheidend dazu beigetragen, die zuständigen nationalen Behörden
stärker für die Betrugsproblematik zu sensibilisieren. Zudem wurden auf der
Grundlage der Strategie spezifische Betrugsbekämpfungsbestimmungen in die
aktuellen Ausgabenprogramme für den Zeitraum 2014-2020 aufgenommen. Ein zweiter Meilenstein bei der Verstärkung
der Betrugsbekämpfung war die Annahme der neuen OLAF-Verordnung[1] im Jahr 2013. Durch sie
wurden die Verfahren des OLAF gestrafft und dessen Effizienz verbessert.
Gleichzeitig wurden die Verfahrensgarantien für die von den Untersuchungen des
OLAF betroffenen Personen gestärkt. In den Jahren 2012 und 2013 nahm die
Kommission mit Blick auf den strafrechtlichen Aspekt des Schutzes der
finanziellen Interessen der EU verschiedene Vorschläge an, und zwar für ·
eine Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung
von Betrug (Juli 2012), durch die Lücken in den einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften zur Betrugsbekämpfung geschlossen werden sollen, die bislang
die erfolgreiche Verfolgung von Betrügern erschweren; ·
eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen
Staatsanwaltschaft (Juli 2013). Hierbei handelt es sich um einen der
wichtigsten Gesetzgebungsvorschläge für den Schutz der finanziellen Interessen
der EU. Die Kommission hat außerdem eine Reihe
wichtiger Maßnahmen speziell zum Schutz der Einnahmenseite des EU-Haushalts getroffen,
darunter ·
der Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
515/97 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden im
Zollbereich ·
die Richtlinien über einen
Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug und die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft
(Reverse-Charge-Verfahren) ·
die Unterzeichnung des FCTC-Protokolls gegen den
illegalen Tabakhandel und ·
die Mitteilung zur Bekämpfung des Tabakschmuggels
aus dem Jahr 2013. Mit diesen Maßnahmen hat die Kommission neue
Rahmenbedingungen für die Betrugsbekämpfungspolitik auf EU-Ebene geschaffen. Aufdeckung und
Meldung von (betrügerischen und nichtbetrügerischen) Unregelmäßigkeiten zu
Lasten des EU-Haushalts Im Jahr 2013 wurden insgesamt 1609
Unregelmäßigkeiten als Betrug gemeldet (vermutete und festgestellte Fälle von
Betrug), wovon EU-Mittel in Höhe von 309 Mio. EUR betroffen waren.
Erhebliche Unterschiede bestehen weiterhin bei der Anzahl der von den
Mitgliedstaaten als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten, was auf unterschiedliche
Ansätze bei der Betrugsaufdeckung hindeuten könnte und in einigen Fällen auch
auf eine unterschiedliche Auslegung bei der Anwendung des Rechtsrahmens. Auf
der Einnahmenseite war die Zahl der gemeldeten betrügerischen
Unregelmäßigkeiten rückläufig; auf der Ausgabenseite hingegen ging sie zwischen
2009 und 2011 sehr stark zurück, steigt seither jedoch wieder an. Einige Tendenzen haben sich in den vergangenen
zwei Jahren verstärkt: Die Einbindung von Verwaltungsstellen in die Ermittlung
von betrügerischen Unregelmäßigkeiten nimmt weiter zu, und die häufigste Form
betrügerischer Handlungen ist inzwischen die Verwendung gefälschter Unterlagen. Die Zahl der nicht als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten ist gestiegen, insbesondere was die Beträge angeht. Dieser
Anstieg ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Mittel für die
verschiedenen Ausgabenprogramme aufgestockt und insgesamt auch mehr Programme
dieser Art durchgeführt wurden, und dass die EU-Organe und die nationalen
Prüfstellen der Verwaltung der Mittel inzwischen größere Aufmerksamkeit
schenken. Präventions- und Abhilfemaßnahmen Im Jahr 2013 erließ die Kommission mehrere
Beschlüsse, um sicherzustellen, dass die EU-Mittel gemäß dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausgegeben und die finanziellen
Interessen der EU geschützt werden. Im Bereich der Kohäsionspolitik wurde in
217 Fällen entschieden, Zahlungen zu unterbrechen (Gesamtvolumen: über
5 Mrd. EUR). Ende 2013 liefen davon noch 131 Fälle (wobei sich das
Gesamtvolumen der unterbrochenen Zahlungen auf etwa 2 Mrd. EUR
belief). Ferner ergingen vier neue Aussetzungsentscheidungen der Kommission
(von denen drei zum Ende des Jahres noch nicht aufgehoben waren). Die Kommission nahm Finanzkorrekturen in Höhe
von mehr als 2,5 Mrd. EUR vor und erlies Einziehungsanordnungen in
Höhe von 955 Mio. EUR. Die im Jahr 2013 ergriffenen Maßnahmen zeigen,
dass die Kommission den Schutz der finanziellen Interessen der EU ernst nimmt
und dass die bestehenden Mechanismen wirksam funktionieren. Allerdings verlagert
sich das Risiko, dass Beträge, die den Begünstigten bereits ausgezahlt und an
denen anschließend Finanzkorrekturen vorgenommen wurden, nicht eingezogen
werden können, somit auf die nationalen Haushalte. Koordinierungsstellen für die
Betrugsbekämpfung (AFCOS) Der Schwerpunkt in diesem Jahresbericht liegt
auf der gemäß Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EU, Euratom)
Nr. 883/2013 erforderlichen Benennung von Koordinierungsstellen für die
Betrugsbekämpfung (AFCOS) in den Mitgliedstaaten. Die AFCOS dienen zur
Erleichterung der wirksamen Zusammenarbeit und des wirksamen Austauschs von
Informationen mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). In fünf Mitgliedstaaten steht die förmliche
Einrichtung der AFCOS noch aus, ist jedoch bis Ende 2014 geplant. Die Zuständigkeiten der nationalen AFCOS
variieren je nach Land. Alle Mitgliedstaaten haben ihrer jeweiligen AFCOS eine
koordinierende Rolle zugedacht, wenngleich in unterschiedlichem Umfang. Einige
wenige Mitgliedstaaten haben ihre AFCOS mit Ermittlungsbefugnissen
ausgestattet. 1. Einleitung Nach Artikel 325
Absatz 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr in
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Bericht über die Maßnahmen vor,
die zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen
der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen ergriffen werden. Gemäß dem Vertrag teilen
sich die EU und die Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Schutz der
finanziellen Interessen der EU und die Betrugsbekämpfung. Die Behörden der
Mitgliedstaaten verwalten rund 80 % der EU-Ausgaben und ziehen
traditionelle Eigenmittel ein. Die Kommission beaufsichtigt diese beiden
Bereiche, legt Normen fest und überprüft die Einhaltung der Rechtsvorschriften.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten ist
für einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der EU von wesentlicher
Bedeutung. Ein primäres Anliegen dieses Berichts ist es daher, zu beurteilen,
wie wirksam diese Zusammenarbeit im Jahr 2013 war und wie sie verbessert werden
könnte. Dieser Bericht enthält eine Beschreibung der
2013 auf EU-Ebene ergriffenen Maßnahmen und eine Zusammenfassung und Bewertung
der Betrugsbekämpfungsinitiativen der Mitgliedstaaten. Ferner enthält er eine
Analyse der wichtigsten von den nationalen und den EU-Behörden erzielten
Ergebnisse bei der Aufdeckung und Meldung von sich auf die EU-Ausgaben und
-Einnahmen auswirkenden Betrugsdelikten und sonstigen Unregelmäßigkeiten. Ein
Schwerpunktthema des Berichts ist die Einrichtung von Koordinierungsstellen für
die Betrugsbekämpfung (AFCOS) in den einzelnen Mitgliedstaaten, da dadurch der
Austausch von sachdienlichen Informationen zu den finanziellen Interessen der
EU zwischen dem OLAF und den Mitgliedstaaten erleichtert werden soll. Dem Bericht liegen sechs Arbeitsunterlagen der
Kommissionsdienststellen[2]
bei. Die Dokumente „Umsetzung von Artikel 325 durch die Mitgliedstaaten im
Jahr 2013“ und „Statistische Analyse der Unregelmäßigkeiten“ enthalten
Tabellen, in denen die wichtigsten Ergebnisse der Betrugsbekämpfungsmaßnahmen
der einzelnen Mitgliedstaaten zusammengefasst sind. 2. Betrugsdelikte und andere Unregelmäßigkeiten 2.1. Gemeldete Unregelmäßigkeiten und allgemeine Tendenzen im
Zeitraum 2009-2013 Im Jahr 2013 wurden der Kommission 15 779
(betrügerische und nichtbetrügerische) Unregelmäßigkeiten gemeldet, die
insgesamt einen Betrag von etwa 2,14 Mrd. EUR betreffen, wovon sich
etwa 1,76 Mrd. EUR auf die Ausgabenbereiche des EU-Haushalts
beziehen. Die aufgedeckten Unregelmäßigkeiten entsprechen 1,34 % der
Zahlungen auf der Ausgabenseite und 1,86 % der erhobenen traditionellen
Eigenmittel (brutto). Im Vergleich zu 2012 stieg die Zahl der
Unregelmäßigkeiten um 17 %, während sich der betroffene Betrag um
36 % verringerte. In den letzten fünf Jahren hat sich die Art
und Weise, in der die Mitgliedstaaten und die Kommission Unregelmäßigkeiten
melden, wesentlich verändert. Zwei speziell entwickelte Plattformen[3] ermöglichten es, die
Informationen über Unregelmäßigkeiten zu Lasten des EU-Haushalts zeitnaher zu
erfassen und ihre Qualität und Quantität generell zu verbessern. Dank der Verfügbarkeit dieser Informationen
konnten zudem in diesem Bericht wesentlich andere Informationen bereitgestellt
werden, sodass statt einer allgemeinen Behandlung der Unregelmäßigkeiten der
Schwerpunkt nunmehr auf denen liegt, die als Betrug gemeldet wurden. Zwischen 2009 und 2013 erhöhte sich die Zahl
der gemeldeten Unregelmäßigkeiten um 22 %; die damit verbundenen
Schadensbeträge nahmen um 48 % zu. Hierbei spielen zum Teil die für den
EU-Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel eine Rolle, die 2013 über 10 %
höher waren als 2009. Der wichtigste Faktor für diese Entwicklung ist aber
wahrscheinlich, dass die EU-Institutionen (Europäische Kommission und
Europäischer Rechnungshof) und die nationalen Behörden der Verwaltung der
Mittel größere Aufmerksamkeit geschenkt und die betreffenden Kontrollen
verschärft haben. Während sich die Anzahl der als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten (deren insgesamt schwierigere Aufdeckung
weitestgehend den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten obliegt) in den
letzten fünf Jahren in gewissem Maße verringert hat (siehe Abschnitt 2.2 und
Abbildung 2), ist die Anzahl derer, die nicht als Betrug gemeldet wurden,
kontinuierlich angestiegen. Abbildung 1:
Gemeldete Unregelmäßigkeiten (betrügerische und nichtbetrügerische) und ihre
Schadensbeträge im Zeitraum 2009-2013 2.2. Als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten zulasten des
EU-Haushalts Die Anzahl der gemeldeten betrügerischen
Unregelmäßigkeiten und die damit verbundenen Beträge sind kein direktes Maß für
den Umfang des Betrugs zu Lasten des EU-Haushalts. Sie zeigen auf, wie
erfolgreich die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen potenzielle
Betrugsfälle aufdecken konnten. Die endgültige Entscheidung darüber, ob im
konkreten Falle tatsächlich ein Betrug vorliegt, treffen die zuständigen
(Justiz-)Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten[4]. Im Jahr 2013 meldeten die Mitgliedstaaten 1609
betrügerische Unregelmäßigkeiten, wovon EU-Mittel in Höhe von insgesamt
309 Mio. EUR betroffen waren. Darunter waren 25 betrügerische
Unregelmäßigkeiten, die die im Rahmen der direkten Ausgaben verwalteten Mittel
betrafen (Gesamtschadensvolumen: 1,2 Mio. EUR), und von den
Bewerberländern wurden acht betrügerische Unregelmäßigkeiten mit einem
Gesamtvolumen von etwa 1 Mio. EUR gemeldet. Die Zahl der im Jahr 2013 gemeldeten
betrügerischen Unregelmäßigkeiten[5]
stellt gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 30 % dar, während bei den
finanziellen Auswirkungen ein Rückgang um 21 % zu verzeichnen war. Den
jährlichen Schwankungen bei den betroffenen Beträgen kommt gleichwohl weniger
Bedeutung zu als den Veränderungen bei der Anzahl der gemeldeten Fälle (für die
Beträge können Einzelfälle mit großem Schadensvolumen besonders ausschlaggebend
sein). Wesentliche Unterschiede wurden zwischen verschiedenen Sektoren
festgestellt, wie aus Tabelle 1 hervorgeht. Abbildung 2
veranschaulicht die allgemeinen Tendenzen in den letzten fünf Jahren, wobei die
Anzahl der gemeldeten Fälle und die betroffenen Beträge am Ende des Zeitraums
niedriger waren als zu Beginn. Unterschiedliche Tendenzen gibt es auch auf
der Einnahmenseite (rückläufige Entwicklung) und auf der Ausgabenseite (wo die
aufgetretenen Schwankungen offenbar mit der Entwicklung der
Mehrjahresprogrammzyklen zusammenhängen und seit 2012 eine Zunahme zu erkennen
ist). Tabelle 1: Als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten im Jahr 2013[6] Eine Aufschlüsselung aller im Jahr 2013
gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten nach Mitgliedstaaten und
Haushaltsbereichen ist in Anhang 1 enthalten. Abbildung 2: Als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und ihre
Schadensbeträge im Zeitraum
2009-2013 2.2.1. Einnahmen Die Zahl der für 2013 gemeldeten Betrugsfälle
(633) ist 17 % niedriger als der gemeldete Durchschnitt der Jahre
2009-2013 (763). Der für 2013 gemeldete insgesamt festgestellte Betrag
traditioneller Eigenmittel (54 Mio. EUR - 61 Mio. EUR einschließlich
der geschätzten Schadensbeträge) liegt 44 % unter dem Durchschnitt der für
die Jahre 2009-2013 festgestellten Beträge (96 Mio. EUR).[7] Im Jahr 2013 wurde nahezu die Hälfte der
Betrugsfälle (47 %) bei Kontrollen durch Betrugsbekämpfungsstellen
festgestellt und 29 % bei Zollkontrollen zum Zeitpunkt der Abfertigung.
Rund 56 % aller traditionellen Eigenmittel, die mit Betrugsfällen in
Verbindung standen, wurden bei Kontrollen durch Betrugsbekämpfungsstellen
festgestellt. Die Analyse zeigt einen rückläufigen Trend bei
der Zahl der Betrugsfälle im Zeitraum 2009-2013, wie aus Abbildung 3
hervorgeht. Abbildung 3: Traditionelle Eigenmittel - Betrugsfälle und
festgestellte Beträge
(2009-2013) 2.2.2. Ausgaben Was die EU-Ausgaben angeht, ist der Anstieg
der Zahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten mit 76 % erheblich.
Verantwortlich dafür ist hauptsächlich die Entwicklung im Bereich „Natürliche
Ressourcen“ (+175 %, siehe Abschnitt 2.2.2.1). Zunahmen gab es auch
in den Bereichen Kohäsionspolitik (+15 %) und Heranführung (+27 %).
Rückläufige Entwicklungen waren bei den direkten Ausgaben (-14 %) zu
verzeichnen. Allerdings ist die Schwankung der Schadensbeträge, wie bereits
näher ausgeführt wurde, weniger aussagekräftig, da mit Ausnahme der
Landwirtschaft (+10 %) alle Sektoren einen Rückgang aufweisen. Die gemeldeten Unregelmäßigkeiten beziehen
sich häufig auf Transaktionen, die in einem anderen Haushaltsjahr stattfanden
als demjenigen, in dem sie aufgedeckt oder gemeldet wurden. Zwischen dem
Zeitpunkt, zu dem ein (potenzieller) Betrug begangen wird, und dem Zeitpunkt,
zu dem er der Kommission gemeldet wird, liegen im Durchschnitt vier Jahre[8]. Die Abbildungen 3 und 4 zeigen
die Verteilung der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten und der betroffenen
Beträge auf die einzelnen Ausgabenbereiche. Anderes als in den Vorjahren wurden die
meisten der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten – nämlich 60 % – im
Bereich der Landwirtschaft aufgedeckt. Bei den mit Unregelmäßigkeiten
verbundenen Beträgen entfällt der größte Anteil wie schon in den Jahren zuvor
auf den Bereich der Kohäsionspolitik (63 %). Abbildungen 4 und 5: Als Betrug gemeldete
Unregelmäßigkeiten nach Haushaltsbereich (Ausgaben), nach Anzahl und Betrag Die aufgedeckten Vorgehensweisen wichen nicht
wesentlich von denen der Vorjahre ab. Die Verwendung falscher oder gefälschter
Unterlagen oder falscher Erklärungen ist nach wie vor die gängigsten Methode. Nur drei der als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten betreffen Korruption[9].
Rund 48 % der im Jahr 2013 als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten wurden von Betrugsbekämpfungsstellen oder während
strafrechtlicher Ermittlungen oder sonstiger externer Kontrollen aufgedeckt;
52 % wurden im Rahmen von Verwaltungskontrollen aufgedeckt, die in den
sektorspezifischen Vorschriften vorgesehen sind. Dies unterstreicht, wie
wichtig externe Kontrollen bei der Betrugsbekämpfung sind, und dass eine enge
Koordinierung mit Verwaltungs- und Prüfbehörden bestehen muss. Es zeigt zudem,
dass letztere inzwischen deutlich besser agieren als in der Vergangenheit.
Durch Untersuchungen zur Betrugsbekämpfung oder durch strafrechtliche
Untersuchungen wurden potenzielle Betrugsfälle aufgedeckt, bei denen es um
wesentlich höhere Beträge geht. Dies zeigt, dass die betroffenen Stellen in der
Lage sind, ihre Tätigkeiten zielgerichtet auszuüben, und ist gleichzeitig ein
Ausdruck ihrer umfangreichen Ermittlungsbefugnisse. Im Jahr 2013 hat nur ein Mitgliedstaat
(Irland) keine betrügerische Unregelmäßigkeit gemeldet. Die
Betrugsaufdeckungsquote schwankt weiterhin von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat[10]. Die Mitgliedstaaten,
welche die höchste Zahl betrügerischer Unregelmäßigkeiten aufgedeckt und
gemeldet haben, sind Italien, Rumänien, Bulgarien, Polen, Dänemark und
Griechenland (zwischen 302 und 55). Die höchsten Schadensbeträge wurden von
Italien, Polen, Rumänien, Griechenland und Deutschland gemeldet (zwischen 68
und 24 Mio. EUR). Nur sehr wenige betrügerische Unregelmäßigkeiten
(weniger als drei in allen Ausgabenbereichen) meldeten Belgien, Litauen,
Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Finnland und Schweden. Diese Unterschiede
sind auf mehrere Faktoren zurückzuführen und spiegeln die sehr
unterschiedlichen Ansätze, die nicht nur zwischen den Mitgliedstaaten, sondern
auch zwischen verschiedenen Behörden im selben Land bestehen, wider. Einige
Mitgliedstaaten setzen beachtliche Mittel zur Betrugsbekämpfung ein, während
andere es vorziehen, Finanzkorrekturen vorzunehmen, ohne weitere Untersuchungen
bezüglich der potenziellen Straftat durchzuführen. Bei den in den letzten fünf Jahren als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten wurde in 8 % aller Fälle ein Betrugsdelikt
festgestellt (Anteil der festgestellten Betrugsfälle)[11], was doppelt so viel
ist wie im Jahr 2012. 2.2.2.1. Natürliche Ressourcen (Landwirtschaft, ländliche Entwicklung
und Fischerei) Der drastische Anstieg im Fischereisektor
(+475 %) war in Anbetracht der verzögerten Durchführung der Programme und
der nur wenigen Meldungen, die bis zum letzten Jahr erfolgt waren, erwartet
worden. Im Landwirtschaftsbereich stellt sich die
Situation etwas komplizierter dar, da die von vier Mitgliedstaaten (Bulgarien,
Dänemark, Italien und Rumänien) gemeldeten Unregelmäßigkeiten etwa 75 %
der Gesamtzahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten ausmachen, aber
auch fünf weitere Länder (Tschechische Republik, Griechenland, Spanien,
Frankreich und Polen) eine höhere Anzahl von betrügerischen Unregelmäßigkeiten
meldeten. Bei Dänemark ergeben sich die gemeldeten Fälle aus
der im Jahr 2012 eingeleiteten Untersuchung. Die Fälle von Betrugsverdacht
betreffen die Nichteinhaltung von nationalen Beschränkungen für den Einsatz von
Düngemitteln sowie von Cross-Compliance-Auflagen. Zur Cross Compliance dauern
die Verwaltungsverfahren noch an, und in vielen Fällen wird das zuständige Gericht
die endgültige Entscheidung treffen. Zu Rumänien und Bulgarien ist anzumerken, dass
einige Systemschwächen ermittelt wurden, was eine Zunahme der Kontrollen und
der aufgedeckten Unrregelmäßigkeiten zur Folge hatte. In Italien, das die höchste Anzahl der als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten (213) verzeichnet, ist etwa ein Drittel davon das
Ergebnis einer weitreichenden und immer noch andauernden Untersuchung. Ein
wesentlicher Teil dieser Meldungen dürfte darauf zurückzuführen sein, dass in
übertriebenem Maße eine Einordnung als Betrug erfolgte; dies wird in den
kommenden Jahren im Auge behalten werden. Steigende Zahlen bei den als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten betreffen sowohl den Europäischen Garantiefonds für die
Landwirtschaft[12]
als auch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums[13].
18 % der gemeldeten Fälle betreffen beide Fonds. Bei fast 30 % der betrügerischen
Unregelmäßigkeiten geht es um die Verwendung falscher oder gefälschter
Unterlagen oder um falsche Erklärungen. Im Jahr 2013 erhöhte sich der Anteil der von
Betrugsbekämpfungsstellen aufgedeckten potenziellen betrügerischen
Unregelmäßigkeiten im Vergleich zu den Vorjahren auf 44 %, während der
Anteil der strafrechtlichen Ermittlungen stabil blieb (8 %). Das ist
insbesondere auf die von Italien und Dänemark übermittelten Ergebnisse
zurückzuführen. In der Landwirtschaft fällt der Anteil der
festgestellten Betrugsdelikte gegenüber 2012 höher aus; er beläuft sich auf
7 % aller im Zeitraum 2009-2013 gemeldeten Fälle (6 % im Vorjahr). 2.2.2.2. Kohäsionspolitik
(Programmplanungszeiträume 2007-2013 und 2000-2006) Trotz einer Zunahme der als Betrug gemeldeten
Unregelmäßigkeiten um 15 % gegenüber 2012 war der Bereich der
Kohäsionspolitik erstmals nicht der Ausgabenbereich mit der höchsten Zahl von
als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten. Die damit verbundenen Beträge haben
sich zwar verringert, machen aber immer noch den größten Anteil am Gesamtbetrag
aus. Wie schon im Jahr 2012 zu beobachten war, entfiel
auch im Jahr 2013 der größte Anteil der gemeldeten betrügerischen
Unregelmäßigkeiten auf den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Ein nahezu gleiches Niveau ist in den letzten fünf Jahren jedoch auch in Bezug
auf den Europäischen Sozialfonds (ESF) zu beobachten. Bei den Schadensbeträgen
hat der EFRE schon immer den größten Anteil ausgemacht (höheres Gesamtvolumen
der Fördermittel für die unterstützten Projekte). Die meisten betrügerischen Unregelmäßigkeiten
wurden nicht durch strafrechtliche Untersuchungen oder durch
Betrugsbekämpfungsstellen, sondern durch das in den EU-Rechtsvorschriften
vorgesehene Kontrollsystem aufgedeckt (55 %). Damit setzte sich die
Tendenz von 2012 fort. Besonders auffallend ist der Unterschied im Vergleich
zum vorhergehenden Programmplanungszeitraum (2000-2006), als die Aufdeckung
noch fast ausschließlich durch Betrugsbekämpfungs- oder strafrechtliche
Untersuchungen erfolgte. Die von der Kommission in den vergangenen Jahren
unternommenen Anstrengungen zur Schärfung des Bewußseins für die im
kohäsionspolitischen Bereich verübten Betrugsdelikte haben anscheinend
gefruchtet, doch diese jüngste Entwicklung muss weiter konsolidiert werden[14]. In Bezug auf die
Schadensbeträge wurden die wichtigsten Ergebnisse nach wie vor im Rahmen von
strafrechtlichen und BetrugsbekämpfungsUntersuchungen erzielt (76 % des
Gesamtschadensvolumens). Die Zeit zwischen der Aufdeckung von Betrugsfällen
und ihrer Meldung liegt nahezu gleichbleibend bei acht Monaten, während
illegale Praktiken im Durchschnitt zwei Jahre und sieben Monate nach ihrem
Beginn aufgedeckt wurden. Der Anteil des festgestellten Betrugs im Bereich
der Kohäsionspolitik hat sich gegenüber 2012 erhöht: 11 % (3 % im
Jahr 2012) der im Zeitraum 2009-2013 als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten
wurden durch endgültige Entscheidungen in Griechenland, Deutschland, Polen und
Slowenien zu festgestellten Betrugsdelikten erklärt. 2.2.2.3. Heranführungspolitik
(Heranführungshilfe und Heranführungsinstrument) In Bezug auf die Heranführungshilfe blieb die
Anzahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten auf dem Vorjahresniveau,
wenngleich die Tendenz seit 2009 rückläufig ist. Rumänien und Bulgarien sind
die Länder, die betrügerische Unregelmäßigkeiten gemeldet haben, wobei diese
größtenteils die Entwicklung des ländlichen Raums betreffen[15]. In Bezug auf das Heranführungsinstrument (IPA)
haben sich Anzahl wie auch Schadensbeträge gegenüber 2012 erhöht. Diese Zunahme
kann als normal angesehen werden, da erst in den letzten Jahren mit der Meldung
von Unregelmäßigkeiten beim IPA begonnen wurde. Die meisten betrügerischen
Unregelmäßigkeiten teilte in diesem Zusammenhang die Türkei mit, und die
höchsten Schadensbeträge wurden in Bezug auf die Hilfe beim Übergang, beim
Institutionenaufbau und bei der Entwicklung des ländlichen Raums verzeichnet. 2.2.2.4. Direkt von der Kommission verwaltete Ausgaben Die direkt von der Kommission verwalteten Ausgaben
werden auf der Grundlage von Daten zu Einziehungsanordnungen analysiert, die
die Kommissionsdienststellen ausgestellt haben. Im Jahr 2013 wurden gemäß dem periodengerechten
Rechnungsführungssystem der Kommission (ABAC) 25 Einziehungen mit einem
Gesamtvolumen von 1,2 Mio. EUR (weniger als im vorangegangenen Jahr)
von den Kommissionsdienststellen als mutmaßliche Betrugsfälle eingestuft und
dem OLAF gemeldet. 2.2.3. Ergebnisse des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
(OLAF)[16] Im Jahr 2013 leitete das OLAF 253
Untersuchungen und 34 Koordinierungsfälle ein und schloss 293 ab (davon 164 mit
Empfehlungen). Es wurden 85 Empfehlungen für gerichtliche
Maßnahmen an nationale Behörden übermittelt und Maßnahmen zur Einziehung von
rund 402,8 Mio. EUR (84,9 Mio. EUR Einnahmen und
317,9 Mio. EUR Ausgaben) empfohlen (siehe Tabelle 2). Tabelle 2: Im Jahr 2013 zur Einziehung empfohlene
Beträge in der Folge zu OLAF-Untersuchungen [17] 2.3. Nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten Im Jahr 2013 wurden der Kommission 14 170
nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten mitgeteilt (etwa 16 % mehr
als 2012). In allen Bereichen mit Ausnahme der Heranführung waren Zuwächse zu
verzeichnen. Die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen verringerten sich
auf rund 1,84 Mrd. EUR (-38 % gegenüber 2012). Eine starke
Zunahme gab es im landwirtschaftlichen Bereich (siehe Abschnitt 2.3.2), wie aus
Tabelle 3 ersichtlich wird. Tabelle 3: Nicht als Betrug gemeldete
Unregelmäßigkeiten im Jahr 2013[18] Anhang 2 enthält eine Aufschlüsselung der
im Jahr 2013 nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten nach Mitgliedstaat
und Haushaltsbereich. 2.3.1. Einnahmen Die Zahl der für das Jahr 2013 gemeldeten
Unregelmäßigkeiten (4144) liegt 5 % über dem Durchschnitt für die Jahre
2009-2013 (3936)[19].
Der festgestellte Gesamtbetrag des TEM-Schadensvolumens (326 Mio. EUR
– 327 Mio. EUR einschließlich der geschätzten Schadensbeträge) ist
16 % höher als der für die Jahre 2009-2013 festgestellte
Durchschnittsbetrag (280 Mio. EUR). Abbildung 6: Traditionelle Eigenmittel - Nicht
als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten und Schadensbeträge (2009-2013) Die meisten Unregelmäßigkeiten (56 %) und
der Großteil der festgestellten Eigenmittelbeträge (56 %) wurden im Jahr
2013 bei Kontrollen nach der Zollabfertigung aufgedeckt. 2.3.2. Ausgaben Im Bereich der Ausgaben betrifft die Zunahme
der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten alle Sektoren mit Ausnahme
der Heranführung. Dieser Zunahme der gemeldeten
Unregelmäßigkeiten steht jedoch ein deutlicher Rückgang der betreffenden
Schadensbeträge (insbesondere im Bereich der Kohäsionspolitik) gegenüber. Eine
erhebliche Zunahme gab es bei den natürlichen Ressourcen (hauptsächlich im
Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums und den Fortschritten bei
der Durchführung der einschlägigen Programme sowie mit der gestiegenen Zahl von
Kontrollen aufgrund der in den vergangenen Jahren vom Europäischen Rechnungshof
und von der Kommission getroffenen Feststellungen) und bei den direkten
Ausgaben. 3. Einziehungen und sonstige Präventions- und
Abhilfemaßnahmen Ein wichtiger Aspekt des Schutzes der
finanziellen Interessen der EU ist der Rückgriff auf Präventions- und
Abhilfemechanismen bei Betrug und anderen Unregelmäßigkeiten, um zu
gewährleisten, dass der Haushaltsplan gemäß dem Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung ausgeführt wird[20]. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung kann
die Kommission folgende Maßnahmen erlassen: ·
Präventionsmaßnahmen: Unterbrechung von Zahlungen
(Aufschub der Zahlungsfrist um bis zu sechs Monate)[21]; Aussetzung aller oder
eines Teils der Zwischenzahlungen an einen Mitgliedstaat[22]. ·
Abhilfemaßnahmen: Sofern die erforderlichen
Maßnahmen nicht vom betroffenen Mitgliedstaat ergriffen werden, kann die
Kommission beschließen, eine Finanzkorrektur aufzuerlegen[23]. Ausgaben, die nicht
den anwendbaren Vorschriften entsprechen, sind entweder Gegenstand einer Einziehungsanweisung
oder eines Abzugs von einer späteren Zahlungsaufforderung. Die Daten bezüglich der von den Mitgliedstaaten
direkt bei den Empfängern durchgeführten Einziehungen liegen nur teilweise vor[24] und sind in der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der
Unregelmäßigkeiten“ enthalten. Die Daten zu anderen Verwaltungsarten als der
geteilten Verwaltung (insbesondere die direkten Ausgaben) betreffen
hauptsächlich Einziehungsanordnungen von Kommissionsdienststellen oder Abzüge
von Kostenaufstellungen. 3.1. Ausgaben: Präventionsmechanismen 3.1.1. Zahlungsunterbrechungen im Jahr 2013 Im Jahr 2013 erlies die Kommission
217 Beschlüsse über die Unterbrechung von Zahlungen im Bereich der
Kohäsionspolitik mit einem Gesamtvolumen von fast 5 Mrd. EUR
(vergleichbar mit dem Vorjahr). Ende 2013 liefen davon noch 131 Fälle mit einem
Gesamtvolumen von fast 2 Mrd. EUR. Tabelle 4 veranschaulicht die im Jahr 2013
behandelten Unterbrechungsfälle und die wichtigsten ergriffenen Präventionsmaßnahmen
(vor allem beim EFRE bzw. bei den Kohäsionsfonds), die mehr als 72 % der
Fälle und etwa 87 % der betroffenen Beträge ausmachen. Tabelle 4: Von den Kommissionsdienststellen im
Jahr 2013 bearbeitete Unterbrechungsfälle 3.1.2. Ausssetzungen Von den beiden in Bezug auf den EFRE ergangenen
Aussetzungsbeschlüssen, die Ende 2012 noch in Kraft waren, wurde einer zum
Jahresende 2013 aufgehoben[25],
während der andere auch Ende 2013 noch in Kraft war[26]. Im Jahr 2013 wurden
vier neue Aussetzungsbeschlüsse erlassen[27],
zwei weitere folgten im Januar 2014[28]. Von den beiden Aussetzungsbeschlüssen in Bezug
auf den ESF, die im Jahr 2012 erlassen wurden und Ende 2012 noch in Kraft waren
, wurde einer im Jahr 2013 aufgehoben[29]
und einer blieb in Kraft[30].
Im Jahr 2013 ergingen 11 Aussetzungsbeschlüsse, von denen bis auf einen[31] alle am Jahresende
noch in Kraft waren[32].
Ebenso war ein im Jahr 2011 erlassener Aussetzungsbeschluss am Jahresende 2013
noch in Kraft[33]. 3.2. Ausgaben: Finanzkorrekturen und Einziehungen im Jahr 2013 Im Jahr 2013 stiegen die von der Kommission
gegenüber Mitgliedstaaten und Begünstigten beschlossenen Finanzkorrekturen
gegenüber dem Vorjahr an (+20 %), während die umgesetzten Korrekturen
rückläufig waren (-24 %), und zwar hauptsächlich im Bereich der Kohäsionspolitik
und insbesondere in Bezug auf den EFRE (-40 %, siehe Tabelle 5). Tabelle 5:
Finanzkorrekturen und Einziehungen nach Haushaltsbereich — 2013-12 Anhang 3 enthält eine Aufschlüsselung der
im Jahr 2013 auf dem Gebiet der geteilten Mittelverwaltung vorgenommenen
Finanzkorrekturen nach Mitgliedstaat. 3.3. Einziehungen im Zusammenhang mit Eigenmitteleinnahmen Bei etwa 98 % aller festgestellten
Beträge an traditionellen Eigenmitteln gibt es keine besonderen Probleme bei
der Erhebung. Die restlichen 2 % betreffen Fälle von Betrug und
Unregelmäßigkeiten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die nicht
entrichteten TER-Beträge einzuziehen und in der Eigenmitteldatenbank OWNRES zu
erfassen. Für 2013 beläuft sich der infolge von aufgedeckten Betrugs- und Unregelmäßigkeitsfällen
mit einem TER-Umfang von mehr als 10 000 EUR nachzuerhebende Betrag
auf 380 Mio. EUR. Davon haben die Mitgliedstaaten bereits
234 Mio. EUR für im Jahr 2013 aufgedeckte Fälle eingezogen; die somit
erzielte Einziehungsquote im Jahr 2013 beläuft sich auf 62 %, was das
beste Einziehungsergebnis des letzten Jahrzehnts darstellt. Darüber hinaus
setzten die Mitgliedstaaten ihre Einziehungsmaßnahmen in Bezug auf Fälle aus
früheren Jahren fort und zogen im Jahr 2013 insgesamt etwa 130 Mio. EUR
aus im Zeitraum 1989-2012 aufgedeckten Fällen ein. Die historische Einziehungsquote (1989-2010)
beträgt 75 %. Bei der Berechnung werden nur abgeschlossene Fälle
berücksichtigt, bei denen die Mitgliedstaaten die Einziehungsanstrengungen
abgeschlossen haben. Die Einstufung eines Falles als Betrug kann
für die Prognose der Einziehungsergebnisse als Indikator herangezogen werden,
denn die Einziehung ist bei Betrugsfällen im Allgemeinen deutlich weniger
erfolgreich als bei Unregelmäßigkeiten (Einziehungsquote: 24 % gegenüber
68 %). Die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur
Einziehung von traditionellen Eigenmitteln werden durch Eigenmittelkontrollen
und durch ein Verfahren überwacht, welches vorsieht, dass alle Beträge über
50 000 EUR, die von den Mitgliedstaaten abschließend für
nichteinziehbar erklärt werden, der Kommission gemeldet werden müssen. Die
Mitgliedstaaten werden für die Nichteinziehung von Eigenmitteln finanziell
verantwortlich gemacht, falls Mängel bei ihren Einziehungsmaßnahmen
festgestellt werden. 4. Betrugsbekämpfungspolitik auf EU-Ebene 4.1. Von der Kommission im Jahr 2013 ergriffene politische
Initiativen zur Betrugsbekämpfung 4.1.1. Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 über die Untersuchungen des OLAF Die OLAF-Verordnung zur
Regelung der Tätigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) trat
am 1. Oktober 2013 in Kraft[34].
Sie stärkt die Rechte der von einer OLAF-Untersuchung betroffenen Personen und
regelt zudem die Rechte von Zeugen. Außerdem wurden die Bestimmungen über die
Durchführung der Untersuchungsverfahren präzisiert. Die Pflichten im
Zusammenhang mit dem Informationsaustausch zwischen dem OLAF und den
EU-Mitgliedstaaten wurden bekräftigt. Alle Mitgliedstaaten sind nunmehr
verpflichtet, eine Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpfung (AFCOS) zu benennen, die die wirksame
Zusammenarbeit und den wirksamen Austausch von Informationen, einschließlich
Informationen operativer Art, mit dem OLAF erleichtert. Das OLAF unterstützt
und berät die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser neuen Pflicht. Die
Verordnung enthält zudem Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit
Strafverfolgungsbehörden der EU und mit Drittstaaten.[35] 4.1.2. Vorschlag
für eine Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die
finanziellen Interessen der Europäischen Union gerichtetem Betrug Die Kommission legte im Jahr 2012 einen
Vorschlag für eine Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der finanziellen
Interessen der EU vor[36].
Diese soll den bestehenden Rechtsrahmen zum Schutz der finanziellen Interessen
der Union durch strafrechtliche Vorschriften weiter verstärken, indem
einheitliche Mindestvorschriften zur Festlegung der einschlägigen
Straftatbestände, der betreffenden Sanktionen und der Verjährungsfristen
eingeführt werden. Der Rat legte am 6. Juni 2013 eine allgemeine
Ausrichtung fest, und das Europäische Parlament nahm seinen diesbezüglichen
Bericht am 16. April 2014 in erster Lesung an. 4.1.3. Vorschlag zur Errichtung einer
Europäischen Staatsanwaltschaft Am
17. Juli 2013 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur
Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft[37] an. Dieser gründet
sich auf Artikel 86 AEUV. Die Europäische Staatsanwaltschaft soll mit der
Ermittlung, der Strafverfolgung und Anklageerhebung bei den in der geplanten
Betrugsbekämpfungsrichtlinie[38]
definierten Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union
betraut werden und dabei ein einheitliches, unabhängiges und effizientes
Vorgehen sicherstellen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Europäische
Staatsanwaltschaft eine zentrale Ebene mit einer begrenzten Anzahl von
europäischen Staatsanwälten und eine dezentrale Ebene mit abgeordneten
europäischen Staatsanwälten in den Mitgliedstaaten umfasst. Die Ermittlungen
sollen hauptsächlich auf dezentraler Ebene von den abgeordneten Staatsanwälten
durchgeführt, wesentliche Entscheidungen jedoch zum Teil auf zentraler Ebene
getroffen werden. Den Befugnissen der Europäischen Staatsanwaltschaft sollen
starke Verteidigungsrechte gegenüberstehen, wie sie durch die nationalen
Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, das EU-Recht und die Charta der
Grundrechte garantiert werden. Ende 2013 dauerten die Verhandlungen im Rat noch
an. 4.1.4. Korruptionsbekämpfung
in der EU Im Jahr 2011 stellte die Kommission eine umfassende
Korruptionsbekämpfungsstrategie der EU[39] vor und rief dazu auf, mehr Gewicht
auf die Bekämpfung der Korruption in bestimmten Politikbereichen zu legen.
Dabei unterstrich sie die engere Zusammenarbeit, die Aktualisierung der
Vorschriften über die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten, die
Überarbeitung der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen, die
Verbesserung der Kriminalitätsstatistiken und die Möglichkeit eines
konsequenteren Rückgriffs auf den Grundsatz der Konditionalität in der
Kooperations- und Entwicklungspolitik der EU. Die Kommission hat sich verpflichtet, alle zwei Jahre einen
Korruptionsbekämpfungsbericht der EU zu veröffentlichen. Der erste wurde im
Februar 2014 vorgelegt[40]. Ziel des Berichtes ist es, die Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen
in der EU zu intensivieren und das gegenseitige Vertrauen der Mitgliedstaaten
zu stärken. Zudem werden EU-weite Trends aufgezeigt, der Austausch bewährter
Verfahren gefördert und das Terrain für zukünftige politische Maßnahmen der EU
bereitet. Korruption im öffentlichen Auftragswesen ist das Querschnittsthema
des ersten Berichts, was eine Ergänzung zu der vom OLAF im Jahr 2013
vorgelegten Studie zu den Kosten der Korruption in der öffentlichen
Auftragsvergabe darstellt[41]. 4.1.5. Betrugsbekämpfungspolitik
im Zollbereich 4.1.5.1. Gegenseitige Amtshilfe – Vorschlag zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 515/97 Am 25. November 2013 nahm die Kommission
einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97[42] an. Ziel ist die
Verbesserung der Aufdeckung und Bekämpfung von Zollbetrug durch eine höhere
Datenverfügbarkeit, die Behebung von Ineffizienzen bei der dualen
Datenschutzüberwachung, die Gewährleistung der Verwendbarkeit von Beweismitteln
in nationalen Gerichtsverfahren in den Mitgliedstaaten und die Verbesserung der
Vertraulichkeit von Daten. Im April 2014 verabschiedete das Europäische
Parlament eine diesbezügliche Entschließung.[43]
Die Verhandlungen im Rat dauern noch an. 4.1.5.2. Gemeinsame Zollaktionen (GZA) Die gemeinsamen Zollaktionen sind koordinierte und
zielgerichtete operative Maßnahmen, die von den Zollbehörden von
Mitgliedstaaten und Drittländern über einen beschränkten Zeitraum zur
Bekämpfung des grenzüberschreitenden illegalen Warenhandels durchgeführt
werden. Im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe
zwischen den EU-Zollbehörden und der Kommission stellt das OLAF eine
IT-Plattform, IT-Anwendungen und eine Einsatzzentrale zur Verfügung, die von
den Mitgliedstaaten für die Durchführung von GZA genutzt werden können. Im Jahr
2013 wurden die folgenden gemeinsamen Zollaktionen vom OLAF unterstützt bzw.
gemeinsam mit dem OLAF organisiert: GZA „HELIOS“[44]:
Ziel war die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen auf See[45] im Zusammenhang mit
hoch besteuerten Waren, illegalen Drogen und/oder anderen verbotenen/sensiblen
Waren. GZA „HALYARD“[46]:
Bei dieser Aktion ging es vor allem um die Identifizierung, die Ortung, das
Abfangen und die verstärkte Kontrolle von Jachten und anderen Schiffen[47], die im Verdacht
standen, illegale Drogen und/oder andere verbotene/sensible Waren
(einschließlich Zigaretten) zu befördern. Dabei wurden von den Zollbehörden des
Vereinigten Königreichs 124 kg Kokain beschlagnahmt. GZA „WAREHOUSE“[48]:
Im Mittelpunkt dieser Aktion standen Waren im Transitverkehr sowie
verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Aussetzung von Verbrauchs- und
Mehrwertsteuern im Rahmen von Verfahren 42 eingeführt und anschließend im System
zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (EMCS) erfasst
wurden. Erstmals wurden dabei Steuerbehörden europaweit während der gesamten
Laufzeit einer GZA systematisch einbezogen. Dies ermöglichte die Beschlagnahme
von fast 45 Millionen Schmuggelzigaretten, fast 140 000 Litern
Dieselkraftstoff und etwa 14 000 Litern Vodka mit einem Gesamtvolumen
an umgangenen Zöllen in Höhe von schätzungsweise 9 Mio. EUR. GZA „ROMOLUK“[49]:
Diese GZA richtete sich gegen den Zigaretten- und Alkoholschmuggel und leitete
eine Intensivierung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit[50] ein. Dank der
Mitwirkung von Grenzschutzdiensten und Frontex konnten mobile Kontrollgruppen
an der grünen Grenze und im Inland noch umfangreichere Beschlagnahmen
durchführen. So wurden insgesamt rund 23 Millionen Schmuggelzigaretten
beschlagnahmt und dadurch mögliche Ausfälle an Zöllen und Steuern in der EU in
Höhe von schätzungsweise 4,6 Mio. EUR verhindert. Neben diesen GZA unterstützte das OLAF auch die
Zollaktion „PCA DISMANTLE“[51],
die das ganze Jahr 2013 hindurch lief. 4.1.5.3. Initiative gegen Unterbewertungen Betrügerische
Unterbewertung im Zollbereich bedeutet, dass der Wert von Waren absichtlich
falsch angegeben wird, um bei Einfuhren in die EU die Zahlung der vollen
Zollgebühr zu umgehen. Diese Form von Betrug hat nicht nur unmittelbare
Auswirkungen auf den EU-Haushalt und die nationalen Steuereinnahmen, sondern
bewirkt auch eine Verzerrung des Handels zu Ungunsten derjenigen
Mitgliedstaaten, die die Zollwertangaben strenger überprüfen. Angesichts dieses
anhaltenden und komplexen Phänomens leitete das OLAF zusammen mit einer Reihe
von Mitgliedstaaten eine gemeinsame Initiative ein, um die Koordinierung bzw.
Zusammenarbeit zu verbessern und einen gleichwertigen Schutz der finanziellen
Interessen der EU sicherzustellen. Die Initiative gründet sich auf eine Analyse
der Handelsströme und stellt darauf ab, verdächtige Muster aufzudecken und
spezifische Ziele für risikobasierte Kontrollen festzulegen, Kontrollstrategien
zu koordinieren und so letztlich Ermittlungent und die strafrechtliche
Verfolgung zu erleichtern. Die Initiative wird
2014 in die operative Phase eintreten. 4.1.5.4. Informationssystem für die Betrugsbekämpfung (AFIS) Das
Hauptziel des AFIS ist die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Partnern zur
korrekten Anwendung der zollrechtlichen Bestimmungen der EU. Die
Mitgliedstaaten nutzen das AFIS zur Meldung von Betrug und Unregelmäßigkeiten.
Ende 2013 waren im AFIS 8642 Endbenutzer im Auftrag von 1670 Dienststellen in
Mitgliedstaaten, Drittländern, internationalen Organisationen, der Kommission
und anderen EU-Organen registriert. Im
Jahr 2013 tauschten die AFIS-Benutzer 10 978 MAB-Mails[52] aus. In
den AFIS-Amtshilfedatenbanken und -modulen wurden insgesamt 8598 Fälle
veröffentlicht.[53]
In der Transitdatenbank (A-TIS) wurden Informationen über sieben Millionen neue
Transitsendungen erfasst, welche insgesamt 35 Millionen Warenbewegungen
entsprachen. Im Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (IMS) gingen
aus den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern 23 282 neue Meldungen
(9998 zu neuen Fällen und 12 740 zur Aktualisierung vorliegender Fälle)
über Unregelmäßigkeiten ein, und Ende 2013 hatte die Zahl der Meldungen im IMS
einen historischen Höchststand von insgesamt 174 000 erreicht. Im Jahr
2013 fanden insgesamt vier (drei regionale und eine EU-weite) gemeinsame
Zollaktionen statt, bei denen die VOCU (virtuelle Einheit zur Koordinierung von
Zollaktionen) des AFIS-Systems als Kommunikationswerkzeug diente. 4.1.6. Bekämpfung des
Mehrwertsteuerbetrugs Im Jahr 2013 wurde mit der Richtlinie 2013/42/EU[54] ein
Schnellreaktionsmechanismus zur Bekämpfung schwerwiegender und unvermittelt
auftretender Betrugsfälle eingeführt, denen mit herkömmlichen Kontrollmethoden
nicht beizukommen ist. Außerdem wurde der Anwendungsbereich des
Reverse-Charge-Verfahrens erweitert.[55]
Derzeit werden zwei Empfehlungen an den Rat erörtert, die ein Mandat zur
Aufnahme von Verhandlungen mit Russland und Norwegen über ein Abkommen mit der
EU zur Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer betreffen.
Das Eurofisc-Netz ist voll funktionsfähig, und es werden neue Möglichkeiten zur
Ausweitung seiner Tätigkeit sondiert, darunter ein Projekt zur
grenzübergreifenden Risikoanalyse. Die im Jahr 2013 veröffentlichte Ausgabe der
alle zwei Jahre erscheinenden Studie zur Mehrwertsteuerlücke[56] ermöglicht ein
besseres Verständnis aktueller Trends beim Mehrwertsteuerbetrug. 4.1.7. Betrugsbekämpfungsbestimmungen
in internationalen Abkommen Zur
Wahrung der finanziellen Interessen der EU und zur Sicherstellung der
ordnungsgemäßen Anwendung der Zollbestimmungen enthalten die internationalen
Abkommen der EU Bestimmungen über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich und
über Maßnahmen zur Durchsetzung der Präferenzregelung. Im
Jahr 2013 waren 46 Abkommen mit Amtshilfebestimmungen für 69 Drittländer in
Kraft, und mit weiteren 51 Ländern liefen bilaterale oder regionale
Verhandlungen. Im Jahr 2013 traten Abkommen zwischen der EU und Peru, Kolumbien
und Zentralamerika in Kraft, die auch Bestimmungen über den Freihandel
enthalten. Verhandlungen über derartige Abkommen wurden mit Singapur, Moldau
und Georgien aufgenommen. Hinzuweisen ist ferner auf den überarbeiteten
„Übersee-Assoziationsbeschluss“ des EU-Rates von 2013[57], der 25 überseeische
Länder und Gebiete der EU betrifft und erstmals Maßnahmen zur Durchsetzung der
Präferenzregelung vorsieht. 4.1.8. Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen 4.1.8.1. Mitteilung „Verstärkung der Bekämpfung des
Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit
Tabakerzeugnissen“ Im Juni 2013 erfolgte die Annahme einer
umfassenden EU-Strategie und eines dazugehörigen Aktionsplans.[58] Die betreffende Mitteilung soll speziell zur Bekämpfung des Schmuggels
an den östlichen Grenzen beitragen und enthält Vorschläge für Maßnahmen zur
Verstärkung der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunfts- und
Transitländern der geschmuggelten Tabakerzeugnisse. Vorgesehen sind auch
Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette von Tabakerzeugnissen, beispielsweise
die Verfolgung[59]
und die Rückverfolgung[60].
Weitere Vorschläge betreffen die Organisation gezielter Zollaktionen, die
Verstärkung der Strafverfolgungskapazitäten durch bessere Koordinierung der
Finanzierung, der technischen Hilfe und der Schulungsmaßnahmen sowie den
Austausch bewährter Praktiken. Dabei geht es darum, Korruption zu bekämpfen,
die durch Lücken und Schlupflöcher in den Verbrauchsteuervorschriften
entstehenden Anreize zu verringern, die Sanktionen zu verschärfen und die
Öffentlichkeit für die mit dem Konsum illegaler Zigaretten verbundenen Risiken
zu sensibilisieren. Die für das Jahr 2013 vorgesehenen Aufgaben wurden
größenteils erledigt, und die Umsetzung des Aktionsplans wird im Jahr 2014
fortgesetzt. 4.1.8.2. Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur
Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) - Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten
Handels mit Tabakerzeugnissen (FCTC-Protokoll) Im Jahr 2013[61]
unterzeichneten 54 Vertragsparteien, darunter auch die EU, das FCTC-Protokoll[62], das nach seiner
Ratifizierung durch die betroffenen 40 Staaten in Kraft treten wird. Die EU und
ihre Mitgliedstaaten bereiten momentan den Abschluss des Protokolls und die
Annahme eines diesbezüglichen Beschlusses vor. Das Protokoll zielt darauf ab, den Handel mit
illegalen Tabakerzeugnissen durch eine breite Palette von Maßnahmen zu
bekämpfen. Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählen u. a. die Verpflichtung
der Hersteller von Tabakerzeugnissen zur Erfassung von Informationen, die die
Verfolgung und Rückverfolgung ihrer Produkte ermöglichen, der Zugriff der
Behörden auf diese Informationen und die Pflicht, die Informationen auf Anfrage
an eine internationale Zentralstelle für den
Informationsaustausch zu übermitteln. Weitere Bestimmungen
betreffen die Vergabe von Lizenzen an Hersteller und Personen, die im Bereich
der Ein- und Ausfuhr von Tabakerzeugnissen tätig sind, und die
Sorgfaltspflichten der Hersteller, die die Einhaltung der anwendbaren Gesetze
und Vorschriften durch ihre Kunden nachprüfen müssen. Diese Maßnahmen zur
Lieferkettenkontrolle werden ergänzt durch Bestimmungen über Straftaten, die
Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung, die gegenseitige Amts- und Rechtshilfe,
die Auslieferung und die internationale Zusammenarbeit. Die Kommission setzt sich rückhaltlos für das
FCTC-Protokoll und dessen Ratifizierung auf globaler Ebene ein. 4.1.8.3. Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union, den
Mitgliedstaaten und vier Zigarettenherstellern Es existieren verbindliche Abkommen zwischen der
EU, den Mitgliedstaaten und vier Tabakherstellern.[63] Das Abkommen mit PMI
wurde im Jahr 2004 abgeschlossen, das Abkommen mit JTI im Jahr 2007 und die
Abkommen mit BAT und ITL im Jahr 2010. Diesen Kooperationsabkommen sind alle
Mitgliedstaaten der Union mit Ausnahme Schwedens beigetreten, das die Abkommen
mit BAT[64]
und ITL noch nicht unterzeichnet hat. Auch Kroatien ist den Kooperationsabkommen
beigetreten.[65]
Das OLAF überwacht die Umsetzung der Abkommen und insbesondere die Einhaltung
der Bestimmungen über die weltweite Verfolgung und Rückverfolgung der
betroffenen Erzeugnisse, durch die deren Abzweigung für den illegalen Markt verhindert
werden soll. 4.1.9. Vorschriften für die öffentliche
Auftragsvergabe Die öffentliche
Auftragsvergabe ist ein besonderer Brennpunkt, was Betrug und Korruption
angeht. Daher wurde diesem Bereich im ersten EU-Korruptionsbekämpfungsbericht
von Anfang 2014[66]
ein besonderes Kapitel gewidmet. Die Beschaffungsvorschriften der EU sollen zur
Prävention, Aufdeckung und Aufarbeitung von Korruptionsfällen beitragen. Für
mehr Transparenz sorgen auch die neuen Richtlinien über die Auftrags- bzw.
Konzessionsvergabe[67],
u. a. durch die Einführung der obligatorischen e-Beschaffung, die
Regulierung von Konzessionen und eine stärkere Beachtung der besonders
anfälligen Phase nach der Auftragsvergabe. Außerdem fördern sie die
Korruptionsbekämpfung, indem beispielsweise der Begriff „Interessenkonflikt“
definiert wird, die Absprache zwischen Bietern und die unzulässige
Beeinflussung öffentlicher Auftraggeber als weitere Ausschlussgründe
hinzukommen sowie Überwachungs- und Meldepflichten eingeführt werden, um Betrug
und andere schwere Unregelmäßigkeiten im öffentlichen Auftragswesen
einzudämmen. 4.1.10. Vorschlag für eine Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz des
Euro und anderer Währungen gegen Geldfälschung Die Kommission
unterbreitete im Jahr 2013 einen Vorschlag für eine Richtlinie[68], die strafrechtliche
Maßnahmen für einen besseren Schutz des Euro und anderer Währungen gegen
Fälschung vorsieht. Die betreffende Richtlinie 2014/62/EU[69] wurde im ersten
Halbjahr 2014[70]
angenommen. Sie ersetzt den
Rahmenbeschluss 2000/383/JI des Rates über die Verstärkung des mit
strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung
im Hinblick auf die Einführung des Euro. Zugleich baut sie auf diesem
Rahmenbeschluss auf, dessen Bestimmungen zum Teil beibehalten wurden, während
folgende neue Maßnahmen vorgesehen sind: –
die Möglichkeit, wirksame Ermittlungsinstrumente,
die zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität oder anderer schwerer
Straftaten verwendet werden, auch zur Falschgeldbekämpfung einzusetzen; –
einheitliche Mindeststrafen für die
schwerwiegendsten Fälschungsdelikte, darunter mindestens acht Jahre
Freiheitsentzug für die Herstellung und fünf Jahre für die Verbreitung von
Falschgeld. –
die Pflicht zur Übermittlung sichergestellter
falscher Euro-Banknoten und ‑Münzen an die nationalen Analysezentren bzw.
nationalen Münzanalysezentren auch während laufender Gerichtsverfahren, damit
diese Zentren die Fälschungen analysieren und identifizieren können, um die
Aufdeckung weiterer im Umlauf befindlicher Euro-Fälschungen zu ermöglichen; –
die Pflicht, der Kommission alle zwei Jahre die
Zahl der aufgetretenen Fälschungsdelikte und der verurteilten Personen
mitzuteilen. 4.1.11. Betrugsbekämpfungsstrategie der
Kommission Die im Juni 2011
angenommene Betrugsbekämpfungsstrategie[71]
der Kommission ist hauptsächlich an die Dienststellen der Kommission gerichtet.
Sie wurde inzwischen in die Praxis umgesetzt. In diesem Jahr muss die
Kommission einen Bericht über die Durchführung vorlegen. Zusammenfassend ist
anzumerken, dass die drei vorrangigen Maßnahmen[72], die bis 2013
abzuschließen waren, verwirklicht worden sind: –
In den neuen Rechtsrahmen für Ausgabenprogramme
nach Maßgabe des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020 wurden
Betrugsbekämpfungsbestimmungen aufgenommen. –
Mit nur einer Ausnahme haben alle
Kommissionsdienststellen Betrugsbekämpfungsstrategien mit spezifischen
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen für ihre jeweiligen Tätigkeitsbereiche
ausgearbeitet. Eine Kommissionsdienststelle wird diese Arbeiten in Kürze
abschließen. –
Die Beschaffungsrichtlinien wurden überarbeitet und
Maßnahmen zur Verhütung, Aufdeckung und Korrektur von Betrugsdelikten
eingeführt.[73]
4.1.12. Die Programme „Hercule“ und „Pericles“ 4.1.12.1.
Umsetzung der Programme
„Hercule II“ und „Pericles“ Im Rahmen des Programms „Hercule II“
(2007-2013) wurden auch im Jahr 2013 Maßnahmen zur Stärkung der operativen und
ermittlungstechnischen Kapazitäten der Zoll- und Strafverfolgungsbehörden zur
Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten
Betrugsdelikten unterstützt. Dies geschah in Form von Finanzhilfen für
Unterstützungszwecke (7 Mio. EUR), Weiterbildungsmaßnahmen, darunter
zwei Schulungen im Bereich der digitalen Forensik (3 Mio. EUR),
juristischen Weiterbildungen und Studien (0,7 Mio. EUR) sowie
IT-Support für Behörden der Mitgliedstaaten beim Erwerb von Daten und
Informationen (3,3 Mio. EUR). Nach Berichten der Begünstigten konnten
dank der Ausrüstungen, die im Rahmen des Programms erworben wurden, bedeutende
Ergebnisse insbesondere im Kampf gegen den Zigarettenschmuggel und gegen die
Korruption zu Lasten der finanziellen Interessen der Union erzielt werden. Im Rahmen des
Programms „Pericles“ zum Schutz von Euro-Banknoten und ‑münzen vor Betrug und
Fälschung förderte die Kommission (bzw. das OLAF) im Jahr 2013 insgesamt 13
Maßnahmen, darunter von den Mitgliedstaaten und/oder der Kommission (bzw. vom
OLAF) organisierte Konferenzen, Seminare und Personalaustauschmaßnahmen. Der
Schwerpunkt dieser Veranstaltungen lag auf dem Ausbau der Vernetzung und der
regionalen Zusammenarbeit in sensiblen Bereichen und auf der Stärkung der
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen, die zum Schutz des
Euro gegen Fälschung beitragen. Im Jahr 2013 wurden 95,42 % der Mittel des
Programms „Pericles“ (1 Mio. EUR) gebunden. 4.1.12.2. Mehrjähriger
Finanzrahmen 2014-2020 Die Verhandlungen zum Vorschlag[74] für das Programm
„Hercule III“ gipfelten in einer politischen Einigung im November 2013,
gefolgt von der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 250/2014[75]. Grundlage für das
Programm „Pericles 2020“[76]
ist die Verordnung (EU) Nr. 331/2014[77]
zur Errichtung eines Aktionsprogramms in den Bereichen Austausch, Unterstützung
und Ausbildung zum Schutz des Euro gegen Geldfälschung, die am 11. März
2014 angenommen wurde. Mit der Annahme des Vorschlags für eine Verordnung des
Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 331/2014 auf
die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten wird Ende 2014 gerechnet. 4.2. Beratender Ausschuss für die Koordinierung der
Betrugsbekämpfung (COCOLAF) In Übereinstimmung mit
Artikel 325 AEUV haben die Mitgliedstaaten ihre enge und regelmäßige
Zusammenarbeit zwischen ihren zuständigen Behörden fortgesetzt. Unterstützt
wurden sie dabei von der Kommission und insbesondere vom Beratenden Ausschuss
für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung (COCOLAF)[78], der ein wichtiges
Forum für die Koordinierung dieser Tätigkeiten ist und dessen Sitzungen vom
OLAF organisiert werden. Der COCOLAF trat im Jahr 2013 zweimal zusammen
und wurde vom OLAF zu den wichtigsten Entwicklungen bei den legislativen und
politischen Initiativen im Bereich der Betrugsbekämpfung zu Rate gezogen,
darunter zu den Initiativen für den strafrechtlichen Schutz der finanziellen
Interessen der EU und zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Der COCOLAF äußerte sich zur Umsetzung der neuen
OLAF-Verordnung[79]
und insbesondere zur Benennung von Koordinierungsstellen für die
Betrugsbekämpfung (AFCOS) in allen Mitgliedstaaten, die die effektive
Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit dem OLAF erleichtern sollen.
Das OLAF hat die Verwaltungen der Mitgliedstaaten bei der Benennung ihrer AFCOS
beraten. Um die Arbeitsweise des COCOLAF weiter zu
verbessern, wurden seine Sachverständigengruppen umstrukturiert. 4.3. Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. Juli
2013 zum Schutz der finanziellen Interessen der EU – Betrugsbekämpfung –
Jahresbericht 2011 In dieser Entschließung[80] begrüßte das
Europäische Parlament die Maßnahmen des OLAF zur Umsetzung des Aktionsplans zur
Bekämpfung des Zigarettenschmuggels[81]
und das Protokoll zur Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen. Ferner ging es auf die Vorschläge der Kommission
zur Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und zur strafrechtlichen
Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union
gerichtetem Betrug ein. Ziel dieser Initiativen ist die Erleichterung der
Untersuchung und der Verfolgung von Straftaten sowie die Festlegung
einheitlicher Straftatbestände, Sanktionen und Verjährungsfristen. Es wurden Bemühungen zur Harmonisierung der
rechtlichen Rahmenbedingungen unternommen, um die bestehenden Probleme bei der
Vergleichbarkeit der Betrugsbekämpfungssysteme zu lösen. Die Entwicklung von
Standardkriterien für die Bewertung gestaltet sich schwierig, weil der Begriff
„Unregelmäßigkeit“ jeweils auf der Grundlage nationaler Vorschriften definiert
wird. Dies erschwert auch den Vergleich von Daten über die Einhaltung der
Meldepflichten bei Betrugsfällen. Die Kommission unterstützt die an die
Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung des Europäischen Parlaments, den
Steuerverwaltungen den Zugang zu Zolldaten zu erleichtern. Die Kommission kam den Forderungen des
Parlaments hinsichtlich des Wiedereinziehungssystems in der Landwirtschaft
nach, indem sie neue Bestimmungen für die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter
Beträge annahm. Im September 2012 trafen das OLAF und der
OLAF-Überwachungsausschuss befristete Arbeitsvereinbarungen, denen im Januar
2014 dauerhafte Arbeitsvereinbarungen folgten. In der neuen OLAF-Verordnung,
die am 1. Oktober 2013 in Kraft trat, wurde die Rolle des Ausschusses
klarer dargelegt. Die Kommission begrüßt die Unterstützung des
Parlaments für die in der Betrugsbekämpfungsstrategie vorgesehenen
Verwaltungsvereinbarungen mit Drittländern und internationalen Organisationen. Die Kommission stimmt mit dem Parlament
vollkommen darin überein, dass es keine politische Einmischung in laufende
juristische Verfahren geben darf und die Vertraulichkeit gewahrt werden muss.
Sie weist darauf hin, dass der OLAF-Überwachungsausschuss keine Verstöße gegen
Grundrechte oder Verfahrensgarantien festgestellt hat. Das OLAF merkt an, dass keine Schwellenwerte für
die Auswahl der zu untersuchenden Fälle festgelegt wurden, und dass diese sich
nach den vorrangigen Zielen der Untersuchungspolitik des Amtes richtet. Die Kommission ist ebenfalls der Ansicht, dass
besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung des Zollbetrugs gelegt werden sollte,
teilt jedoch nicht die Auffassung des Parlaments, dass die meisten Fälle von
Zollbetrug auf Korruption zurückzuführen sind, denn bei den vom OLAf
durchgeführten Untersuchungen im Zollbereich war in weniger als 1 % der
Fälle mutmaßliche oder nachweisliche Korruption im Spiel. Die Kommission stimmt dem Parlament nicht darin
zu, dass seit 2011 keine Schritte hinsichtlich der nationalen Erklärungen
unternommen wurden. Mit der neuen Haushaltsordnung von 2012 wurde die
obligatorische Berichterstattung im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
eingeführt. Die Vereinfachung der Vorschriften für die
öffentliche Auftragsvergabe erfolgte nicht in dem vom Parlament erhofften
Umfang. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten auch weiterhin zu
entsprechenden Bemühungen anhalten und sie dabei unterstützen. 5. Massnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug
und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten
rechtswidrigen Handlungen 5.1. Maßnahmen zur
Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die finanziellen Interessen der EU
gerichteten Unregelmäßigkeiten Jedes Jahr erstatten die Mitgliedstaaten der
Kommission Bericht über die wichtigsten Maßnahmen, die sie gemäß
Artikel 325 AEUV zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die
finanziellen Interessen der EU gerichteten widerrechtlichen Handlungen
ergriffen haben. Im Jahr 2013 haben die Mitgliedstaaten verschiedene allgemeine
und spezifische Bestimmungen umgesetzt, um die Verhütung und die Bekämpfung
derartiger Betrugsdelikte zu verbessern. Die von den Mitgliedstaaten ergriffenen
Legislativmaßnahmen – ob einzelne Rechtsvorschriften oder Legislativpakete[82] – betrafen in erster
Linie die öffentliche Auftragsvergabe und wurden mehrheitlich in Kombination
mit anderen horizontalen oder sektorspezifischen Maßnahmen zur Verhütung von
Finanzkriminalität, Interessenkonflikten, Korruption, Betrug und organisierter
Kriminalität erlassen.[83]
Zehn Mitgliedstaaten führten spezifische Maßnahmen bzw. Maßnahmenpakete im
Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe ein, um die Korruption einzudämmen,
mehr Transparenz zu schaffen und die Effektivität der Verwaltung, der Kontrolle
und der Rechnungsprüfung zu erhöhen.[84]
Dazu gehörten auch operative Maßnahmen mit sektorspezifischen Auswirkungen.[85] Einige Mitgliedstaaten[86] meldeten zudem
separate allgemeine Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, Finanzkriminalität
(einschließlich Geldwäsche) und organisierter Kriminalität. Die Tschechische
Republik und Griechenland führten im Rahmen ihrer nationalen
Korruptionsbekämpfungsstrategie Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ein. Die meisten Mitgliedstaaten[87] berichteten über von ihnen eingeführte adminstrative Maßnahmen, bei
denen es im Allgemeinen um eine verstärkte Überwachung und die
Dokumentenprüfung durch Verwaltungsbehörden, ‑stellen oder -einrichtungen im
Bereich der Rechnungsprüfung und Finanzermittlung ging. Dazu zählte die Annahme
neuer Leitlinien, Anweisungen und Handbücher. Die von den Mitgliedstaaten eingeführten
organisatorischen Maßnahmen betrafen größtenteils die Umstrukturierung
bestehender Stellen und die Neuregelung ihrer Kompetenzen sowie die
behördenübergreifende Zusammenarbeit[88],
allgemeine Fortbildungsmaßnahmen und Schulungen zur Sensibilisierung für die
Betrugsproblematik[89]. Zahlreiche Mitgliedstaaten führten operative
Maßnahmen ein, die vor allem neue oder modernisierte IT-Werkzeuge, Webberichte
und Hotlines[90]
sowie verbesserte Risikoindikatoren und eine erhöhte Zahl von Kontrollen[91] betrafen. Vier
Mitgliedstaaten[92] vermeldeten, dass die Zusammenarbeit mit den
Strafverfolgungs- und den Justizbehörden verbessert wurde. 5.2. Umsetzung von Artikel 3 Absatz 4 der neuen
OLAF-Verordnung: Benennung von Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung
(AFCOS) Das spezifische Thema des Fragebogens von 2013
war die Umsetzung von Artikel 3 Absatz 4 der neuen OLAF-Verordnung[93]. Für die Zwecke dieser
Verordnung hat jeder Mitgliedstaat eine Koordinierungsstelle für die
Betrugsbekämpfung (Anti-Fraud Coordination Service, AFCOS) zu benennen, die die
wirksame Zusammenarbeit und den wirksamen Austausch von Informationen,
einschließlich Informationen operativer Art, mit dem OLAF erleichtern soll. Zu den Aufgaben der AFCOS gehören die
Koordinierung aller legislativen, administrativen und investigativen Pflichten
und Tätigkeiten zum Schutz der finanziellen Interessen der EU auf nationaler
Ebene sowie die Sicherstellung der Zusammenarbeit mit dem OLAF und mit anderen
Mitgliedstaaten. Wenn diese Koordinierungsstellen auch mit der Durchführung von
(verwaltungs- oder strafrechtlichen) Untersuchungen betraut werden, können sie
die Untersuchungen des OLAF in den Mitgliedstaaten auf sinnvolle Weise ergänzen
und unterstützen (Kontrollen vor Ort). Bislang[94]
haben 21 Mitgliedstaaten[95]
Koordinierungsstellen benannt, nämlich alle nach 2004 beigetretenen Länder
sowie Belgien, Frankreich, Italien, die Niederlande, Österreich, Portugal,
Finnland und das Vereinigte Königreich[96].
Die vier übrigen Mitgliedstaaten, die ihre AFCOS
noch nicht offiziell benannt haben, haben mitgeteilt, dass die betreffenden
Verfahren im Gang sind[97]
und voraussichtlich bis Ende 2014 bzw. binnen zwei Jahren abgeschlossen werden[98]. Deutschland teilte
mit, dass das Bundesfinanzministerium[99]
weiterhin alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem OLAF auf nationaler
Ebene koordiniert. Alle benannten AFCOS verfügen über
Koordinierungsbefugnisse, die in Bulgarien, der Tschechischen Republik,
Estland, Kroatien, Zypern, Italien, Litauen, Ungarn, Malta, Rumänien,
Slowenien, der Slowakei und Portugal besonders umfangreich sind. In acht Mitgliedstaaten[100] wurden den AFCOS auch
bestimmte Untersuchungsbefugnisse übertragen. Zypern, Rumänien, Portugal und
Malta vermeldeten breite Befugnisse in diesem Bereich. Zypern, Litauen und
Rumänien gaben an, dass ihre AFCOS auch über strafrechtliche
Ermittlungsbefugnisse verfügen. In Bulgarien, der Tschechischen Republik,
Estland, Kroatien, Lettland, Malta, Rumänien und Slowenien wurden
Kooperationsabkommen zwischen den AFCOS und den Justizbehörden abgeschlossen.
In Belgien, Frankreich, Italien, Zypern, Litauen, Ungarn, den Niederlanden, Polen,
Portugal und Finnland erfolgt eine fallbasierte Zusammenarbeit. In Belgien, Frankreich, Italien, Bulgarien,
Zypern, Litauen, Malta, Portugal, Rumänien und der Slowakei fungieren die AFCOS
als Kontaktstellen bei Untersuchungen des OLAF. Deutschland bestätigte, dass
eine Kooperationsvereinbarung mit dem OLAF besteht.[101] Die Kommission wird sorgfältig überwachen, ob
die einzelnen AFCOS den Anforderungen von Artikel 3 Absatz 4 der
OLAF-Verordnung entsprechen und eine effiziente und wirksame Zusammenarbeit mit
dem OLAF sicherstellen. 5.3. Umsetzung der Empfehlungen von 2013 Im Bericht über den Schutz der finanziellen
Interessen der EU im Jahr 2012 richtete die Kommission eine Reihe von
Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Diese betrafen insbesondere die Benennung
nationaler Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung (AFCOS), die
Notwendigkeit angemessener strafrechtlicher Sanktionen für Betrug, die rasche
Annahme und Umsetzung der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe, die
verstärkte Meldung betrügerischer Unregelmäßigkeiten, die Notwendigkeit
wirksamer Risikobewertungssysteme für Kontrollen bei mit hohen Risiken
behafteten Einfuhren sowie die Annahme und Umsetzung der Bestimmungen des
mehrjährigen Finanzrahmens zur Verhütung von Betrug bei Ausgabenprogrammen. Die
Umsetzung dieser Empfehlungen, die im Rahmen des Berichterstattungsverfahrens
2013 dargelegt wurde, war insgesamt angemessen, wenn auch einige der Bedenken
nicht vollumfänglich angegangen wurden. Die meisten Mitgliedstaaten haben inzwischen
eine nationale Koordinierungsstelle für die Betrugsbekämpung (AFCOS) benannt.
Einige Mitgliedstaaten haben die Einrichtung der AFCOS noch nicht
abgeschlossen, erörtern noch, wo sie in ihrer öffentlichen Verwaltung
angesiedelt werden sollen, oder haben noch keine Schritte zur Einrichtung einer
AFCOS unternommen[102].
Zwar haben die meisten Mitgliedstaaten
strafrechtliche Vorschriften gegen Betrug angenommen und umgesetzt, doch ihre
Folgeberichte lassen noch immer einen Mangel an EU-weiter Kohärenz bei den
Sanktionen für Betrug und den Verjährungsfristen erkennen. Einige Mitgliedstaaten haben den Willen
bekundet, das Reformpaket für das Beschaffungswesen sofort nach dessen Annahme
umzusetzen und erste Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien vermeldet. Im Bericht für 2012 wurden konkret drei
Mitgliedstaaten genannt, aus denen nur wenige Meldungen über betrügerische
Unregelmäßigkeiten im Bereich der Kohäsionspolitik eingegangen waren.
Griechenland teilte mit, dass seine internen Abläufe modernisiert und daraufhin
wesentliche Fortschritte erzielt wurden. Spanien prüft zurzeit ein stärker
integriertes Konzept zur Stärkung der Mechanismen für die Risikoanalyse im
Programmplanungszeitraum 2014-2020, und Frankreich betonte, dass bei Kontrollen
der Kommission und des Rechnungshofes keine Anhaltspunkte für mutmaßlichen
Betrug gefunden wurden. Die meisten Mitgliedstaaten haben mitgeteilt,
dass sie die im Bericht und in den dazugehörigen Arbeitsunterlagen der
Kommissionsdienststellen enthaltenen Analysen bei der Planung von Prüfungen und
Kontrollen im Bereich der Kohäsionspolitik berücksichtigen. Mehrere
Mitgliedstaaten verwiesen auf Änderungen, die angesichts der Erkenntnisse des
Berichts und der Arbeitsunterlagen vorgenommen wurden bzw. werden sollen.[103] Die Mitgliedstaaten wurden gebeten, bei
Investitionsprojekten im Bereich der ländlichen Entwicklung verstärkt auf die
festgestellten Risikofaktoren zu achten. Schweden meldete, das im Jahr 2013
bedeutende Verbesserungen bei den Systemen und Auszahlungen vorgenommen wurden,
nachdem im Jahr 2012 bei einer Überprüfung der Verfahren „ernste oder sehr
ernste Mängel“ festgestellt worden waren. Spanien umriss die Verbesserungen bei
seinen Kontrollverfahren und bei der Ausbildung der Prüfer, die aufgrund der
Empfehlungen der Kommission und des Rechnungshofes vorgenommen wurden.
Slowenien verwies in seinem Bericht über Verstöße von 2013 auf bedeutende
Schwachpunkte insbesondere im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe.
Außerdem berichtete es, dass Seminare zur Optimierung von Verfahrensabläufen
abgehalten worden waren. Hinsichtlich der Einnahmen- und Zollkontrollen
bei mit hohen Risiken behafteten Einfuhren führten fast alle Mitgliedstaaten
aus, dass inzwischen angemessene Systeme für die Risikoanalyse vorhanden sind
und seit 2012 keine Änderungen auftraten. In den meisten Fällen bestehen strukturierte
Kooperationsbeziehungen zwischen den Verwaltungsbehörden und den zuständigen
Betrugsbekämpfungsstellen. Im Hinblick auf spezifische IT-Werkzeuge für die
Analyse des Betrugsrisikos berichtete Belgien, dass für den nächsten
Programmplanungszeitraum der Rückgriff auf ARACHNE vorgesehen ist. Dänemark
erwägt die Verwendung von ARACHNE im Bereich der Strukturfonds und wird den
Einsatz von IT-Werkzeugen im Landwirtschaftsbereich erproben. Die meisten Mitgliedstaaten haben mitgeteilt,
dass ihre Vorbereitungen zur Umsetzung des mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020
voranschreiten und dass sie nach wie vor fest entschlossen sind, die
Bestimmungen des MFR einzuhalten. 6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen Da sich die Amtszeit der amtierenden Kommission
ihrem Ende nähert, ist es angebracht, die bedeutendsten Initiativen und
Ergebnisse der letzten fünf Jahre im Bereich des Schutzes der finanziellen
Interessen der EU und der Betrugsbekämpfung Revue passieren zu lassen. 6.1. Ein beispielloses Bündel von Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung Es wurden rechtliche und administrative Maßnahmen
und Vorschläge in noch nie dagewesenem Umfang verabschiedet, die das Vorgehen
der Kommission und der Mitgliedstaaten zum Schutz der finanziellen Interessen
der EU grundlegend beeinflusst haben. 6.1.1. Der Beginn des Weges: die Betrugsbekämpfungsstrategie der Kommission Im Jahr 2011 nahm die Kommission ihre mehrjährige
Betrugsbekämpfungsstrategie[104]
an. Ursprünglich an die Kommissionsdienststellen gerichtet, trug sie
entscheidend dazu bei, den Blick für die Betrugsproblematik zu schärfen und
Fragen der Betrugsaufdeckung und -verhütung in den Blickpunkt zu rücken. Zu den Ergebnissen dieser Strategie zählte
insbesondere die Annahme sektorspezifischer Betrugsbekämpfungsstrategien der
Kommissionsdienststellen und EU-Agenturen. Ein wichtiger Fortschritt war auch
die Aufnahme neuer Betrugsbekämpfungsbestimmungen in den neuen Rechtsrahmen für
die Ausgabenprogramme des Zyklus 2014-2020.[105] Die im Rahmen dieser Strategie umgesetzten
Maßnahmen haben das Bewusstsein für die Betrugsproblematik in der Kommission
und in den nationalen Behörden gestärkt und deren
Betrugsbekämpfungsmöglichkeiten verbessert. 6.1.2. Die Reform des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung Im Jahr 2012 nahm das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung
eine umfangreiche Umstrukturierung vor, um seine Untersuchungsverfahren
effizienter zu gestalten und um seine Lenkungsstrukturen und seine
strategischen Maßnahmen zu straffen. Mit der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013
wurde ein verbesserter Rechtsrahmen eingeführt, der die Rechte der von einer
OLAF-Untersuchung betroffenen Personen stärkt und zum Ausbau der erforderlichen
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten beiträgt, indem er die Benennung von
Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung vorsieht. Empfehlung 1 Die vier Mitgliedstaaten, die noch keine Koordinierungsstelle für die
Betrugsbekämpfung benannt haben, werden gebeten, dies bis Ende 2014 zu tun. 6.1.3. Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im
Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe Die öffentliche Auftragsvergabe ist sehr anfällig
für Betrug und Korruption. Im Jahr 2012 nahm die Kommission die Modernisierung
der geltenden Regeln in Angriff, um deren Transparenz zu steigern und sie
stärker in den Dienst der Korruptionsbekämpfung zu stellen. Im Februar 2014
wurden drei Richtlinien angenommen.[106] Das OLAF legte im Jahr 2013 eine Studie über die
Kosten der Korruption im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe vor, und im
Februar 2014 wurde der erste Korruptionsbekämpfungsbericht der EU angenommen.[107] Beide Berichte
enthalten einschlägige Empfehlungen und stellen bewährte Verfahren vor. Auch die Mitgliedstaaten berichteten über eine
Vielzahl legislativer und administrativer Maßnahmen zur Stärkung ihrer
diesbezüglichen Möglichkeiten. Empfehlung 2 Die Mitgliedstaaten werden gebeten, die in den
Korruptionsbekämpfungsberichten enthaltenen Empfehlungen und die dort
vorgestellten bewährten Verfahren zu berücksichtigen. 6.1.4. Sektorspezifische Maßnahmen: Einnahmen Um ein verstärktes Vorgehen gegen
Mehrwertsteuerbetrug zu ermöglichen, wurde durch eine im Jahr 2013 angenommene
Richtlinie ein Schnellreaktionsmechanismus zur Bekämpfung schwerwiegender und
unvermittelt auftretender Fälle von Mehrwertsteuerbetrug eingerichtet. Das im
Jahr 2010 eingerichtete Eurofisc-Netz[108]
nahm 2011 seine operative Tätigkeit auf, richtete nach und nach vier
Arbeitsbereiche ein und führte spezifische Projekte zur Risikoanalyse durch. Die Bekämpfung des illegalen Handels mit
Tabakerzeugnissen gewann an Dynamik. Im Jahr 2010 wurden die beiden jüngsten
Kooperationsabkommen mit Tabakherstellern geschlossen; im Jahr 2011 erarbeitete
die Kommission einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Zigaretten- und
Alkoholschmuggel an der Ostgrenze der EU; im Juni 2013 wurde eine umfassende
EU-Strategie mit einem dazugehörigen Aktionsplan zur Bekämpfung des Schmuggels
und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen verabschiedet;
Ende 2013 unterzeichnete die EU schließlich das unlängst fertiggestellte Protokoll
zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum
Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des
Tabakgebrauchs (FCTC). 6.1.5. Sektorspezifische Maßnahmen: Ausgaben Im Jahr 2013 wurden die grundlegenden Rechtsvorschriften
für die Ausgabenprogramme 2014-2020 angenommen. Sie enthalten erstmals eine
spezifische Bestimmung, welche vorsieht, dass die nationalen Behörden wirksame
und angemessene Betrugsbekämpfungsmaßnehmen ergreifen, die den ermittelten
Betrugsrisiken Rechnung tragen. Die nationalen Prüfbehörden und die Kommission
werden die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Bestimmungen überwachen. Außerdem
hat die Kommission gemeinsam mit den nationalen Behörden Leitlinien für die
Beurteilung des Betrugsrisikos sowie wirksame und angemessene
Betrugsbekämpfungsmaßnahmen ausgearbeitet.[109] Die Mitgliedstaaten werden diese Maßnahmen
einhalten müssen, um sicherzustellen, dass die finanziellen Interessen der EU
vor Betrug geschützt sind. Empfehlung 3 Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die rechtlichen
Anforderungen im Einklang mit den angenommenen Leitlinien zu erfüllen. 6.1.6. Die nächsten Schritte In den letzten Jahren wurden den beiden
Gesetzgebern drei maßgebliche Legislativvorschläge vorgelegt, deren Annahme noch
aussteht: (1)
eine Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung
von Betrug (2)
eine Verordnung zur Errichtung einer Europäischen
Staatsanwaltschaft (3)
die Änderung der Verordnung (EG) Nr. 515/97
über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich. Im Falle ihrer Annahme würden diese Vorschläge den
im Zeitraum 2009-2013 ausgestaltete Rechtsrahmen sinnvoll ergänzen und stärken.
Sie würden die Betrugsbekämpfung weiter verstärken und eine bessere
Koordinierung in und zwischen den Mitgliedstaaten sicherstellen. Empfehlung 4 Die Kommission ersucht die beiden Gesetzgeber, die aufgenommenen
Legislativarbeiten zur Annahme der vorliegenden Vorschläge rasch zum Abschluss
zu bringen. 6.2. Praktische Ergebnisse: ein anderes Tempo Während sich das rechtliche Umfeld in den letzten
Jahren erheblich gewandelt hat, bleiben die praktischen Auswirkungen dieser
Maßnahmen - wie aus der Analyse in Abschnitt 2.2 dieses Berichts hervorgeht -
hinter den Erwartungen zurück. Zum einen war der Gesamttrend bei der Aufdeckung
und Meldung potenzieller Betrugsfälle in den letzten fünf Jahren leicht
rückläufig, obwohl er sich seit 2012 offenbar wieder verbessert; zum anderen
ist die Zahl der nicht als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten stetig
gestiegen. Der rückläufige Trend tritt im Einnahmenbereich deutlicher zutage
als im Ausgabenbereich. 6.2.1. Einnahmen: Informationsqualität
und Kontrollstrategien Auf der Einnahmenseite steht nicht eindeutig fest,
ob diese Entwicklung auf eine Verlagerung zur Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten
oder aber auf die Art und Weise, wie die Mitgliedstaaten die Fälle einstufen,
zurückzuführen ist. Denkbar ist beispielsweise auch, dass die Mitgliedstaaten
neue Maßnahmen zur Betrugsverhütung eingeführt haben, um Schwachstellen zu
ermitteln, dass die Mitgliedstaaten finanzielle Interessen verfolgen, ohne
weitere Untersuchungen bezüglich der potenziellen Straftat durchzuführen, oder
dass die Kontrollstrategien der Mitgliedstaaten möglicherweise dynamischer
gestaltet werden müssen, um besser mit dem sich wandelnden Umfeld Schritt zu
halten. Empfehlung 5 In Anbetracht der rückläufigen Zahl gemeldeter Betrugsfälle empfiehlt
die Kommission den Mitgliedstaaten, ihre Kontrollstrategien zu überprüfen, um
gezielte, risikobasierte Zollkontrollen zu gewährleisten, die eine wirksame
Aufdeckung betrügerischer Einfuhren ermöglichen. Bei der Analyse der übermittelten Informationen
wurden jedoch auch einige Qualitätsmängel festgestellt. Vergleicht man die Zahl
der Betrugsfälle und Unregelmäßigkeiten im Zeitraum 2009-2013 mit den Zahlen
aus früheren Berichten, so entsteht der Eindruck, dass zwischen der Aufdeckung
der Fälle und ihrer Meldung in der Eigenmitteldatenbank OWNRES einige Zeit
vergeht. Die Bemühungen der Mitgliedstaaten um die ständige Aktualisierung der
Informationen zu Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten sind durchaus zu
begrüßen, aber dennoch sollte auf eine zeitnahe Meldung von Betrugsfällen und
Unregelmäßigkeiten geachtet werden. Empfehlung 6 Die Mitgliedstaaten sollten stärker auf eine zeitnahe Meldung und
Aktualisierung von Informationen zu Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten
hinwirken. Um eine wirksame Überwachung und Weiterverfolgung zu gewährleisten,
sollten zuverlässige Angaben zu Betrugsfällen und Unregelmäßigkeiten in die
Eigenmitteldatenbank OWNRES eingegeben werden. 6.2.2. Ausgaben: ein sich wandelndes
Umfeld Auf der Ausgabenseite ist die Entwicklung der
gemeldeten Betrugsfälle in den vergangenen fünf Jahren schwieriger zu erklären
(Rückgang von 2009 bis 2011 und Anstieg in den beiden Folgejahren), doch
besteht offenbar ein Zusammenhang mit dem mehrjährigen Charakter vieler
Ausgabenprogramme (Strukturfonds, Fonds für die Entwicklung des ländlichen
Raums und Heranführungshilfe). Eine unerwartete Veränderung war 2013 im Hinblick
auf den Agrarsektor zu beobachten (deutlicher Anstieg der aufgedeckten und
gemeldeten potenziellen Betrugsfälle); dies könnte allerdings eine Folge von
Ad-hoc-Untersuchungen sein und wird sich vielleicht in den kommenden Jahren
nicht bestätigen. Andererseits hat sich die Rolle der
Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung insbesondere seit 2012 verstärkt.
Dank der unlängst angenommenen Betrugsbekämpfungsstrategien, die im
Programmplanungszeitraum 2014-2020 voll zum Tragen kommen werden, dürfte diese
Rolle auch künftig weiter ausgebaut werden. Empfehlung 7 Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, die
Betrugsbekämpfungsvorschriften der EU ordnungsgemäß umzusetzen und sich dabei
auf verlässliche und aktuelle Bewertungen des Betrugsrisikos und auf
zweckdienliche, gezieltere Kontrollen ermöglichende IT-Werkzeuge zu stützen. Eine strukturierte Abstimmung (durch Daten- und Informationsaustausch)
zwischen Betrugsbekämpfungsstellen und Verwaltungsbehörden hat sich als
bewährtes Verfahren erwiesen und sollte in allen Mitgliedstaaten erfolgen. In der Praxis wird die Betrugsbekämpfung in den
einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt, und die Kommission
ist besorgt darüber, dass einige Länder eine so geringe Zahl potenziell
betrügerischer Unregelmäßigkeiten melden. Die Kommission wird ihre Bemühungen
zur Sensibilisierung für die Betrugsproblematik fortsetzen und durch weitere
Leitlinien die Annäherung der nationalen Systeme fördern, um einen wirksameren
Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Betrug zu ermöglichen. Empfehlung 8 Da einige Mitgliedstaaten nur sehr geringe Zahlen betrügerischer
Unregelmäßigkeiten melden, empfiehlt die Kommission folgenden Ländern
verstärkte Bemühungen zur Aufdeckung und/oder Meldung von Betrug - auf dem Gebiet der Kohäsionspolitik: Frankreich, Spanien,
Irland, Ungarn, Dänemark und Niederlande; - im Bereich Landwirtschaft: Litauen, Niederlande, Portugal und
Finnland. ANHANG 1 — Als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten (Die Zahl der als
Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten ist ein Maß für die Ergebnisse der Anstrengungen
der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen gegen die
finanziellen Interessen der EU gerichteten rechtswidrigen Handlungen; sie
sollte nicht als Indikator für das Ausmaß von Betrug in den betreffenden
Ländern gewertet werden)[110] ANHANG 2 — Nicht als Betrug gemeldete Unregelmäßigkeiten ANHANG 3 — Im Jahr 2013 vorgenommene Finanzkorrekturen auf dem Gebiet
der geteilten Mittelverwaltung (in Mio. EUR)[111] [1] ABl. L 248 vom 18.9.2013, S. 1. [2] (i) „Umsetzung von Artikel 325 durch die
Mitgliedstaaten im Jahr 2013“, (ii) „Statistische Analyse der im Jahr 2013
gemeldeten Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Eigenmittel, natürliche
Ressourcen, Kohäsionspolitik und Heranführungshilfe“, (iii) „Empfehlungen für
Folgemaßnahmen zum Bericht der Kommission über den Schutz der finanziellen
Interessen der EU – Betrugsbekämpfung, 2012“, (iv) „Methodik der statistischen
Evaluierung der für das Jahr 2013 gemeldeten Unregelmäßigkeiten“, (v)
„Jährliche Übersicht mit Informationen über die Ergebnisse des Programms
‚Hercule III‘ im Jahr 2013“, (vi) „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie
der Kommission“. [3] Das System für die Meldung von Unregelmäßigkeiten
(IMS) im Bereich der geteilten Mittelverwaltung und der „Einziehungskontext“
innerhalb des kommissionsinternen Buchführungssystems ABAC für die von der
Kommission verwalteten Ausgaben. [4] Dies impliziert, dass Fälle, die von den
Mitgliedstaaten als potenzielle Betrugsfälle gemeldet werden, von
Justizbehörden zurückgewiesen werden können. [5] Begriffsbestimmungen siehe Anhang IV (Methodik). [6] Der hohe Anteil der im Zusammenhang mit als Betrug
gemeldeten Unregelmäßigkeiten stehenden Beträge an den Gesamtzahlungen für die
Heranführungshilfe (letzte Spalte der Tabelle 1) liegt ausschließlich
daran, dass die Zahlungen für diesen Bereich im Jahr 2013 sehr gering waren
(28 Mio. EUR), da die Hilfsprogramme fast abgeschlossen sind. Die im
Jahr 2013 aufgedeckten und gemeldeten betrügerischen Unregelmäßigkeiten sind
mit Aktionen verbunden, die in vorhergehenden Haushaltsjahren finanziert
wurden. [7] Aus Gründen der Vergleichbarkeit basieren die Zahlen
für den Zeitraum 2009-2012 auf den Daten, die für die Berichte dieser Jahre
verwendet wurden. [8] Es vergehen durchschnittlich zwei Jahre und neun
Monate zwischen dem Beginn einer betrügerischen Praxis und ihrer Aufdeckung.
Danach vergehen durchschnittlich 15 Monate, bevor die Unregelmäßigkeit der
Kommission gemeldet wird. Diese Situation wird jedoch wesentlich durch die im
Bereich Landwirtschaft gemeldeten Unregelmäßigkeiten beeinflusst (20 Monate
nach Aufdeckung), da in der Kohäsionspolitik die Zeitspanne wesentlich kürzer
ist (acht Monate). [9] Zwei im Bereich der Kohäsionspolitik und eine in der
Landwirtschaft. Drei Mitgliedstaaten meldeten die Aufdeckung derartiger Fälle:
Tschechische Republik, Lettland (Kohäsionspolitik) und Niederlande
(Landwirtschaft). Der letztgenannte Fall bezieht sich auf das Haushaltsjahr
1999 und steht mit anderen ähnlichen Fällen in Zusammenhang, die in
vorangegangenen Jahren von Frankreich und Belgien gemeldet worden waren.
Aufgrund seiner Komplexität und der erforderlichen Wahrung des
Untersuchungsgeheimnisses wurde er erst im Jahr 2013 gemeldet. [10] Siehe Anhang 1. [11] Der Anteil der festgestellten Betrugsfälle ist der
prozentuale Anteil der Gesamtzahl der Fälle festgestellten Betrugs an der
Gesamtzahl der als Betrug gemeldeten Unregelmäßigkeiten (Fälle von vermutetem
oder festgestelltem Betrug) während des Fünfjahreszeitraums. [12] EGFL. [13] ELER. [14] Die für die Kohäsionspolitik zuständigen
Kommissionsdienststellen haben zusammen mit dem OLAF seit 2008 eine gemeinsame
Betrugsbekämpfungsstrategie umgesetzt. [15] SAPARD. [16] Eine umfassende Darlegung findet sich im
OLAF-Bericht 2013: http://ec.europa.eu/anti_fraud/documents/reports-olaf/2013/olaf_report_2013_en.pdf. [17] Ebenda, Abbildung 16, S. 21. [18] Siehe Fußnote 4. [19] Aus Gründen der Vergleichbarkeit basieren die Zahlen
für 2009-2012 auf den Daten, die für die Berichte dieser Jahre verwendet
wurden. [20] Die Daten in diesem Abschnitt spiegeln diejenigen
wider, die in der Jahresrechnung der Kommission veröffentlicht wurden
(d. h. in Erläuterung Nr. 6 der vorläufigen Jahresrechnung der Union, die
vom Europäischen Rechnungshof noch nicht abschließend geprüft wurde). [21] In Fällen von erheblichen Mängeln der Verwaltungs- und
Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten im Programmplanungszeitraum 2007-2013 oder
wenn die Ausgaben in einer bescheinigten Ausgabenerklärung im Zusammenhang mit
einer schweren Unregelmäßigkeit stehen. [22] In drei Fällen angewandt: (a) bei Vorliegen eines
gravierenden Mangels des Verwaltungs- und Kontrollsystems und Nichtergreifen
von Abhilfemaßnahmen; (b) wenn Ausgaben in einer bescheinigten
Ausgabenerklärung im Zusammenhang mit einer schweren Unregelmäßigkeit stehen;
oder (c) bei einer schweren Verletzung der Verwaltungs- und Kontrollpflichten
seitens eines Mitgliedstaates. [23] Bei den Finanzkorrekturen sind folgende drei
wesentlichen Schritte vorgesehen: (a) anhängig: Gegenstand einer vom
Mitgliedstaat nicht förmlich angenommenen Änderung; (b) bestätigt/beschlossen:
vom Mitgliedstaat oder mittels eines Beschlusses der Kommission beschlossen;
(c) umgesetzt: Die Finanzkorrektur wurde durchgeführt, und unzulässige
Ausgaben wurden korrigiert. [24] Durch nachfolgende Änderungen des Rechtsrahmens sind
die Berichterstattungsvorschriften für den aktuellen Programmplanungszeitraum
erheblich geändert worden. [25] Deutschland. [26] Italien. [27] Drei in Bezug auf Spanien waren am Jahresende noch in
Kraft; eine (Estland) wurde vor Jahresende aufgehoben. [28] Spanien. [29] Tschechische Republik. [30] Slowakei. [31] Deutschland. [32] Belgien, Tschechische Republik, Spanien, Frankeich,
Italien, Slowakei und Vereinigtes Königreich. [33] Frankreich. [34] Nähere Einzelheiten siehe unter http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/legal-framework/memo_en.htm. [35] Siehe auch die Arbeitsunterlage „Umsetzung von
Artikel 325 durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2013“. [36] COM(2012) 363 final. [37] COM(2013) 532. [38] Siehe Abschnitt 4.1.2. [39] Mitteilung der Kommission an
das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschuss vom 6. Juni 2011 zur Korruptionsbekämpfung in der EU (KOM(2011)
308 endgültig). [40] COM(2014) 38 final vom 3.2.2014. [41] http://ec.europa.eu/anti_fraud/documents/anti-fraud-policy/research-and-studies/pwc_olaf_study_de.pdf
[42] COM(2013) 796. [43] A7-2041/2014. [44] Regionale gemeinsame Zollaktion im maritimen Bereich;
beteiligt waren der italienische, der spanische und der französische Zoll. [45] In dem zwischen Gibraltar und Sizilien gelegenen Teil
des westlichen Mittelmeers. [46] Regionale gemeinsame Zollaktion im Bereich der
Meeresüberwachung; beteiligt waren Belgien, Frankreich, Irland, die
Niederlande, Portugal, Spanien, Deutschland und das Vereinigte Königreich
(einschließlich Gibraltar, Guernsey, Jersey und der Isle of Man). [47] Auf dem Wege aus Südamerika, der Karibik sowie West-
und Nordafrika in den europäischen Raum. [48] Das OLAF organisierte diese GZA, an der alle 28
Mitgliedstaaten beteiligt waren, gemeinsam mit Litauen. [49] Das OLAF organisierte diese regionale GZA, die an der
rumänisch-moldauischen und rumänisch-ukrainischen Grenze stattfand, gemeinsam
mit dem rumänischen Zoll. [50] Unter Beteiligung von FRONTEX, EUROPOL und EUBAM. [51] Die Zollaktion „PCA DISMANTLE“ (PCA: Priority Control Area –
Vorrangiger Kontrollbereich) wurde von der GD TAXUD in enger Absprache mit dem
OLAF und mit dessen Unterstützung durchgeführt. Sie richtete sich gegen die
Gefahr des Schmuggels und der Umleitung von Zigaretten und Alkohol aus
bestimmten ermittelten Drittländern an der Ostgrenze der EU. Dabei wurden auch
spezifische Risiken im Zusammenhang mit Transitwaren und
verbrauchsteuerpflichtigen Waren berücksichtigt, die Experten aus den
Mitgliedstaaten festgestellt hatten. Die Aktion lief vom 1. Februar bis
zum 31. Dezember 2013. Sie wurde vom Ausschuss für den Zollkodex
(Fachbereich Zollkontrollen und Risikomanagement) befürwortet und gründete sich
auf den Zollkodex. [52] Sicherer AFIS-Maildienst. [53] Von diesen Fällen wurden 1779 auf Ersuchen von
Mitgliedstaaten an die WZO weitergeleitet (keine personenbezogenen Daten). [54] ABl. L 201 vom 26.7.2013, S.1 [55] Richtlinie 2013/43/EU des Rates vom 22. Juli 2013 zur
Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem im
Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung der Umkehrung der
Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) auf Lieferungen bestimmter
betrugsanfälliger Gegenstände und Dienstleistungen. [56] Veröffentlicht am 19. September
2013. [57] (2013/755/EU), ABl. L 344 vom
19.12.2013, S 1. [58] COM(2013) 324 final vom 6.6.2013. [59] Überwachung der Warenbewegungen. [60] Ermittlung des Punktes, an dem das Erzeugnis in den
illegalen Handel abgezweigt wurde. [61] Am 20. Dezember 2013. [62] Das FCTC-Protokoll ist ein internationaler Vertrag, der
dem WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs beigefügt ist. [63] Philip Morris International (PMI), Japan Tobacco (JTI),
British American Tobacco (BAT) und Imperial Tobacco Limited (ITL). [64] Die Abkommen sind im Wortlaut abrufbar unter http://ec.europa.eu/anti_fraud/investigations/eu-revenue/cigarette_smuggling_de.htm. [65] Siehe auch den OLAF-Bericht 2013 (http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/reports/..._en.htm). [66] Siehe auch Abschnitt 4.1.4. [67] Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe, Richtlinie
2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014
über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2004/18/EG sowie Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber
im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste
und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG. [68] COM(2013) 42 final. [69] ABl. L 151 vom 21.5.2014, S. 1. [70] Der Rat verabschiedete im Oktober 2013 einen
allgemeinen Ansatz, und das Parlament gab im Dezember 2013 seine Stellungnahme
ab. [71] KOM(2011) 376 endgültig. [72] Siehe die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
über die Umsetzung der Betrugsbekämpfungsstrategie. [73] Siehe Abschnitt 4.1.9. [74] KOM(2011) 914 endgültig. [75] ABl. L 84 vom 20.3.2014, S. 6. [76] KOM(2011) 913 endgültig. [77] ABl. L 103 vom 5.4.2014, S. 1. [78] Eingerichtet durch den Beschluss 94/140 der Kommission
vom 23. Februar 1994 in der am 25. Februar 2005 geänderten Fassung. [79] Siehe Abschnitt 4.1.1. [80] http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2013-0318+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE. [81] Der Erfolg der „Operation Barrel“, bei der
1,2 Mio. Zigaretten beschlagnahmt wurden, war der Zusammenarbeit von 24
Mitgliedstaaten und einigen externen Akteuren zu verdanken. [82] Legislative, administrative, organisatorische oder
operative Maßnahmen. [83] Bulgarien, die Tschechische Republik, Litauen, Malta,
Spanien, Rumänien und Schweden nahmen einzelne legislative Maßnahmen im Bereich
der öffentlichen Auftragsvergabe an, während Estland und Griechenland
Maßnahmenpakete (legislative, administrative, organisatorische oder operative
Maßnahmen) verabschiedeten. [84] Deutschland, Griechenland, Italien, Zypern, Lettland,
Ungarn, Malta, Rumänien, Slowenien und Vereinigtes Königreich. [85] Deutschland, Zypern, Lettland, Ungarn, Slowenien und
Vereinigtes Königreich. [86] Belgien, Bulgarien, Dänemark, Zypern, Lettland, Malta,
Polen, Rumänien und Finnland. [87] Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland,
Griechenland, Frankreich, Kroatien, Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande,
Rumänien, Slowenien, Slowakei, Finnland und Vereinigtes Königreich. [88] Griechenland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Ungarn,
Polen, Portugal und Rumänien. [89] Griechenland, Spanien, Italien, Lettland und
Vereinigtes Königreich. [90] Bulgarien, Estland, Irland, Griechenland, Luxemburg,
Ungarn, Rumänien und Slowenien. [91] Bulgarien, Irland, Griechenland, Polen und Slowenien. [92] Frankreich, Litauen, Malta und Rumänien. [93] Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013. [94] Bis Juni 2014. [95] Dänemark, Griechenland, Österreich, Portugal und das
Vereinigte Königreich haben ihre AFCOS im Jahr 2014 benannt. [96] Finnland hat eine Zwischenlösung gemeldet. [97] Irland, Spanien, Luxemburg und Schweden. [98] Spanien. [99] Referat E A 6. [100] Belgien, Bulgarien, Zypern, Litauen, Malta, Portugal,
Rumänien und die Slowakei. [101] In diesem Abkommen vom April 2008 wurde die
Kontaktstelle für das OLAF benannt. [102] Siehe Abschnitt 5.2. [103] Zypern gab an, dass es nicht über förmliche Verfahren
für die Berücksichtigung dieser Dokumente verfügt, dies jedoch ändern will.
Nach Ansicht der Slowakei stellt diese Empfehlung nicht auf Risikobereiche ab,
in denen Handlungsbedarf seitens der slowakischen Prüfbehörde besteht. [104] Siehe Abschnitt 4.1.11. [105] Siehe Abschnitt 6.1.5. [106] Siehe Abschnitt 4.1.9. [107] Siehe Abschnitt 4.1.4. [108] Verordnung (EU) Nr. 904/2010. [109] In den Jahren 2013 und 2014. [110] Bezüglich der mit der Landwirtschaft verbundenen Beträge
in den Niederlanden siehe Fußnote 6 und Abschnitt 3.4.1 der
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Statistische Auswertung der
Unregelmäßigkeiten“. [111] Die Summen der Zeilen und der Spalten können
rundungsbedingt von der angegebenen Summe abweichen.