BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz) /* COM/2014/0439 final */
Bericht über die Anwendung der Verordnung über
die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
1. Einleitung
Die
Verbraucherausgaben machen derzeit mehr als 56 % des BIP der EU aus und
sind eine wichtige Triebkraft der europäischen Wirtschaft.[1]
Die Verbraucherpolitik der EU kann erheblich zu höheren Wachstumsraten in der
EU beitragen, indem die Lage der Verbraucher verbessert und ihr Vertrauen in
den Binnenmarkt gestärkt wird. Gemäß der Europäischen Verbraucheragenda 2012
zählt die verstärkte Durchsetzung von Verbraucherschutzvorschriften zu den
Prioritäten der Verbraucherpolitik. Die einheitliche und effiziente
Durchsetzung ist darauf ausgerichtet, den privaten Verbrauch anzukurbeln und
gleiche Ausgangsbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Dies wiederum fördert
den Wettbewerb und verbraucherorientierte Innovationen.[2]
Die
Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften, die die wirtschaftlichen Interessen der
Verbraucher berücksichtigen, wurde im Jahr 2004 mit der Verabschiedung der
Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Verordnung)[3]
gestärkt. Dieser einzigartige Rahmen umfasst nationale Behörden aus allen
Mitgliedstaaten der EU[4]. Die Verordnung zielt vorrangig auf
die Bekämpfung grenzübergreifender Verstöße ab, und zwar durch die Einrichtung
von Verfahren für den Informationsaustausch, grenzüberschreitende
Durchsetzungsersuchen und koordinierte Maßnahmen, die Händler, die Verstöße
begangen haben, daran hindern sollen, durch den Umzug von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat Grenzen der Strafverfolgung auszunutzen. Darüber hinaus
ermöglicht sie den Abschluss internationaler Abkommen über die Zusammenarbeit. In
zwei Zweijahresberichten (2009 und 2012)[5] bewertete die Kommission die
Anwendung der CPC-Verordnung und zeigte Wege auf, wie die Zusammenarbeit bei
der Durchsetzung im Rahmen der bestehenden Rechtsvorschriften effizienter
gestaltet werden kann. Mit Artikel 21a wurde eine Überprüfungsklausel in
die CPC-Verordnung aufgenommen, in der die Kommission aufgefordert wird, die
Wirksamkeit und die operativen Mechanismen der Verordnung zu bewerten. In
einer externen Bewertung (nachstehend „die Bewertung“)[6]
wurde im Jahr 2012 der Schluss gezogen, dass die zuständigen Behörden und
die Verbraucher von der CPC-Verordnung profitiert haben, und dass ihre Ziele
weiterhin angemessen und relevant sind, wenngleich sie noch nicht vollständig
erreicht wurden. In
den Schlussfolgerungen des EU-Verbrauchergipfels 2013[7]
wurde betont, dass ein integrierterer Ansatz zur Durchsetzung von
Verbraucherrechten auf EU-Ebene erforderlich sei, insbesondere um weit
verbreitete Verstöße zu bekämpfen.[8] Mittlerweile haben nationale
Durchsetzungsbehörden und Verbraucherorganisationen Maßnahmen gegen solche weit
verbreiteten Verstöße ergriffen, beispielsweise bei Praktiken der Irreführung
der Verbraucher in Bezug auf die gesetzlichen Garantierechte.[9]
Solche Maßnahmen zeigen nicht nur, dass größere Händler vermutlich dieselben
Praktiken in mehreren Mitgliedstaaten anwenden, sondern liefern auch wertvolle
Anhaltspunkte, wie solch weit verbreiteten Verstößen auf EU-Ebene am besten zu
begegnen ist. Als
nächsten Schritt im Rahmen des Überprüfungsprozesses veröffentlichte die
Kommission einen Fahrplan[10] mit einer Übersicht über die
wichtigsten Bereiche für mögliche Verbesserungen, die mittels einer
öffentlichen Konsultation[11] vom 11. Oktober 2013 bis zum 13. Februar
2014 hinterfragt wurden. Diese Bereiche betreffen das einheitliche Verständnis
des CPC-Rahmens seitens sämtlicher Akteure, mögliche Lücken bei
Warnmechanismen, verfahrenstechnische und rechtliche Hemmnisse bei der
Bearbeitung von Amtshilfeersuchen, die Befugnisse der zuständigen Behörden, die
Rolle der Kommission und die Notwendigkeit, gemeinsame Instrumente für die
Bekämpfung weit verbreiteter Verstöße, die mehrere Mitgliedstaaten zugleich
betreffen (EU-relevante Verstöße), zu entwickeln. Bislang
bestätigte die Überprüfung, dass die Umsetzung der CPC-Verordnung im Jahr 2007
zur Entwicklung effizienter Mittel für die Wahrung der kollektiven
Verbraucherinteressen in der gesamten EU geführt hat. Mit der CPC-Verordnung
wurden gemeinsame Mindestanforderungen an die Durchsetzungskapazitäten
nationaler Behörden festgelegt und diesen die Möglichkeit eingeräumt, von der
Europäischen Kommission koordinierte gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen
durchzuführen. So wurden zum Beispiel über 3 000 Websites des
elektronischen Geschäftsverkehrs aus verschiedenen Wirtschaftszweigen auf
Verstöße gegen das EU-Recht geprüft, was zu einer verbesserten Einhaltung der
Vorschriften führte. In den letzten zwei Jahren wurde ein weiterer Schritt
unternommen, um die Industrie dazu zu verpflichten, unlautere
Geschäftspraktiken in Bereichen von gemeinsamem Interesse in der gesamten EU
durch gemeinsame CPC-Durchsetzungsansätze zu unterbinden. Eine aktuelle CPC-Maßnahme
zu In-App-Käufen[12], in deren Rahmen nationale
Durchsetzungsbehörden in der gesamten EU großen Technologieunternehmen ein
gemeinsames Verständnis bezüglich der Anwendung der einschlägigen
EU-Vorschriften in diesem Bereich nahe brachten, ist ein konkretes Beispiel
dafür, wie aktuelle Verbraucherprobleme, die in einer Reihe von Mitgliedstaaten
auftreten, mit einer CPC-basierten Durchsetzung gelöst werden können. Parallel
dazu bemühte sich die Kommission um die Entwicklung von Auslegungsleitlinien,
anhand deren die Durchsetzung und die Einhaltung von Vorschriften[13]
im Zuge der Erweiterung des EU-Verbraucherschutzes und der
EU-Verbraucherpolitik weiter erleichtert werden sollen. Die künftigen
Leitlinien für die Anwendung der Richtlinie über Verbraucherrechte[14]
und der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken[15]
sollen einen Konsens bei der Einschätzung einzelner Fälle fördern und somit die
Durchsetzung des Verbraucherrechts verbessern. Mit
Blick auf die Zukunft geht aus der Überprüfung eindeutig hervor, dass zur
Bewältigung der neuen Herausforderungen durch die digitale Wirtschaft bei der
Durchsetzung des Verbraucherrechts sowohl die Besonderheiten des virtuellen
Handels zu berücksichtigen sind als auch die Geschwindigkeit, mit der sich
Verstöße gegen die Verbraucherschutzvorschriften in der EU ausbreiten können.
Verbraucherbarometerdaten und die Berichte der Europäischen Verbraucherzentren
weisen außerdem auf anhaltende ungleiche Bedingungen für Verbraucher in den
einzelnen Ländern und eine hohe Zahl grenzüberschreitender Verstöße gegen das
Verbraucherrecht hin. Im Rahmen der öffentlichen Konsultation forderten die
beteiligten Akteure die politischen Entscheidungsträger mit Nachdruck auf, ihre
Anstrengungen im Hinblick auf eine wirksame Durchsetzung der Verbraucherschutzvorschriften
zu verstärken. Der
vorliegende Bericht ist ein weiterer Schritt im Überprüfungsprozess. Er
berücksichtigt die genannten Dokumente, die neuen Zweijahresberichte[16],
die von den Mitgliedstaaten im Jahr 2013 vorgelegt wurden, sowie die
Ergebnisse der öffentlichen Konsultation. Im Einklang mit den Grundsätzen der
intelligenten Regulierung[17] wird im Anschluss an diesen Bericht
eine eingehende Folgenabschätzung der möglichen Verbesserungen an der
CPC-Verordnung durchgeführt, so dass die Kommission die in Artikel 21a der
CPC-Verordnung geforderte Überprüfung Anfang 2015 abschließen kann und
eine Grundlage für die Entscheidung geschaffen wird, ob ein Legislativvorschlag
zur Änderung der CPC-Verordnung erforderlich ist.
2. Seit 2007
erhöht die Zusammenarbeit bei der Durchsetzung den Nutzen des
EU-Verbraucherrechts für die Verbraucher
Seit 2007 hat die CPC-Verordnung den Verbrauchern in
der EU erhebliche Vorteile gebracht, die auf die Stärkung der
Durchsetzungskapazitäten in ganz Europa zurückzuführen sind. Die Zusammenarbeit
zwischen den für die Durchsetzung des Verbraucherschutzes zuständigen Behörden
sorgte für eine einheitlichere Anwendung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
und trägt so dazu bei, dass der Binnenmarkt für Bürger und Unternehmen besser
funktioniert. Dies bedeutet im Einzelnen: ·
Das
in der CPC-Verordnung vorgesehene Amtshilfeverfahren bietet einen klaren und
umfassenden Rechtsrahmen für den gegenseitigen Austausch von Informationen und
grenzüberschreitende Durchsetzungsmaßnahmen. Die wichtigste Neuerung ist die
Möglichkeit, Rechtsvorschriften über den Verbraucherschutz grenzübergreifend
durchzusetzen (Artikel 8 der Verordnung). Dadurch werden nicht nur die
Durchsetzungskosten gesenkt, sondern es wird auch die Möglichkeit geschaffen,
Verwaltungsmittel eines Landes zum Nutzen der Verbraucher aus anderen Ländern
einzusetzen und Händler, die Verstöße begangen haben, daran zu hindern,
zwischen EU-Ländern zu wechseln. Amtshilfeersuchen Gemäß
der CPC-Verordnung können die zuständigen Behörden auf Ersuchen investigative
Informationen austauschen (Artikel 6) und andere zuständige Behörden um
Beendigung eines innergemeinschaftlichen Verstoßes ersuchen (Artikel 8).
Diese Instrumente liefern den zuständigen Behörden die erforderlichen
Nachweise, um Verstößen durch Händler aus anderen Mitgliedstaaten, die in ihrem
Hoheitsgebiet den Verbrauchern schaden, Einhalt zu gebieten. Bis
Ende 2013 stellten die Mitgliedstaaten insgesamt 1 454 Amtshilfeersuchen,
darunter 699 Informationsersuchen und 755 Durchsetzungsersuchen. Der
Bewertung zufolge hat das Amtshilfeverfahren zahlreiche Vorteile erbracht, wie
etwa wirksamere grenzüberschreitende Durchsetzungsmaßnahmen, den Austausch
bewährter Verfahren, Sensibilisierung der Behörden in Bezug auf neuartige
Verstöße und verstärkte Verwaltungskapazitäten.[18]
·
Die
„Sweeps“ und die gemeinsamen Durchsetzungsansätze auf der Grundlage des
Artikels 9 der CPC-Verordnung ermöglichten es den Mitgliedstaaten, ihre
Durchsetzungsansätze in einem größeren Maßstab zu koordinieren. Sie lieferten
wirksame EU-weite Instrumente für die Ermittlung und Bekämpfung schwerwiegender
und weit verbreiteter Verstöße mit einer eindeutigen Abschreckwirkung auf
andere Händler. Die ergriffenen Korrekturmaßnahmen – zum Beispiel in den Bereichen
elektronische Waren, Dienstleistungen und digitale Inhalte – führten eindeutig
zu einer messbar verbesserten Einhaltung der Vorschriften und zur
Sensibilisierung der Unternehmen für Verbraucherrechte. „Sweeps“ Die Kommission hat zusammen mit den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten ein EU-spezifisches Format für die Überprüfung von
Websites entwickelt („Sweep“). Ein Sweep ist eine EU-weite Untersuchung von
Websites, um Verstöße gegen das Verbraucherrecht in einem bestimmten
Online-Markt zu ermitteln und anschließend durch Maßnahmen der
Rechtsdurchsetzung die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Seit 2007
finden alljährlich Sweeps statt, die von der Europäischen Kommission
koordiniert und von nationalen Durchsetzungsbehörden in den teilnehmenden
Ländern synchron durchgeführt werden. Obwohl die Sweeps auf freiwilliger Basis
durchgeführt werden, beteiligten sich jedes Jahr fast alle Mitgliedstaaten
daran. Im Zeitraum 2007-2013 wurden über 3 000 Websites geprüft: Online-Markt || Beteiligte Mitglied-staaten || Untersuchte Websites || Websites mit Unregelmäßigkeiten || Durchsetzungs-rate* Flugtickets (2007) || 15 + 1 EWG || 447 || 32 % || 81 % Mobilfunkinhalte (2008) || 27 + 2 EWG || 554 || 54 % || 71 % Elektronische Waren (2009) || 26 + 2 EWG || 369 || 55 % || 71 % Verkauf von Online-Tickets (2010) || 27 + 2 EWG || 414 || 59 % || 79 % Verbraucherkredite (2011) || 27 + 2 EWG || 565 || 69 % || 75 % Digitale Inhalte (2012) || 27 + 2 EWG || 330 || 52 % || 80 % Reiseleistungen (2013) || 27 + 2 EWG || 552 || 69 % || 62 %** * Die Durchsetzungsrate zeigt den Grad der Einhaltung der Vorschriften infolge eines Sweeps, d. h. den Anteil der rechtskonformen Websites an der Gesamtzahl der überprüften Websites. ** Ergebnisse nach 6 Monaten. In der Regel können die nationalen Behörden frühestens 12 Monate nach der ursprünglichen Untersuchung über die endgültigen Ergebnisse ihrer Durchsetzungsmaßnahmen berichten. In
der Bewertung wird der Nutzen der Sweeps deutlich, sowohl was Verstöße
innerhalb der EU als auch nationale Fälle anbelangt. Sweeps liefern gute
Anhaltspunkte dafür, ob in der jeweiligen Branche/dem jeweiligen Markt die
Verbraucherschutzvorschriften eingehalten werden, und rücken das CPC-Netz
stärker in den Vordergrund. Sie tragen zu einem gemeinsamen Verständnis
rechtlicher und anderer Fragen seitens der Durchsetzungsbehörden bei. Gemeinsame
Durchsetzungsansätze Der
gemeinsame Durchsetzungsansatz ist ein neues Format gemeinsamer
Durchsetzungsmaßnahmen, die seit 2013 auf der Grundlage des Artikels 9 der
CPC-Verordnung entwickelt werden. Dieser Ansatz ermöglicht es den zuständigen
Behörden der Mitgliedstaaten, ihr Vorgehen bei der Anwendung des
Verbraucherrechts in einem spezifischen Bereich mit Unterstützung der
Kommission zu koordinieren. Die erste dieser Maßnahmen betrifft In-App-Käufe
bei Online-Spielen. Ein weiteres Beispiel bezieht sich auf den Mietwagensektor.
In beiden Fällen laufen Gespräche mit der betroffenen Branche, um die
Einhaltung des Verbraucherrechts zu gewährleisten. ·
Der
CPC-Warnmechanismus bietet erstmals einen Rahmen für die Mitgliedstaaten,
Informationen über neuartige Verstöße auszutauschen und Verstöße zu ermitteln,
die möglicherweise ein koordiniertes Vorgehen erfordern. ·
Durch
gemeinsame Aktivitäten, Projekte, Workshops und andere Veranstaltungen wurden
die Durchsetzungs- und Verwaltungskapazitäten der Mitgliedstaaten im
Verbraucherschutz gestärkt und das Vertrauen und gegenseitige Verständnis
zwischen den am CPC-Netz teilnehmenden Behörden der Mitgliedstaaten erhöht. ·
Die
internationale Zusammenarbeit ermöglichte den Austausch bewährter Verfahren mit
den wichtigsten Handelspartnern der EU. Diese
Errungenschaften wurden trotz der begrenzten Verwaltungsressourcen infolge der
Krise erzielt. Sie zeigen, dass der CPC-Mechanismus ein ressourcenschonenderes
Mittel sein kann, um gegen Verstöße in der gesamten EU vorzugehen. Die
Umsetzung der CPC-Verordnung hat insgesamt gesehen positive Ergebnisse erbracht
und eine netzwerkbasierte Zusammenarbeit geschaffen, die als Vorbild für andere
Bereiche des Binnenmarkts gelten kann.
3. Zusammenarbeit
bei der Durchsetzung: ein intelligenteres Vorgehen zur Bewältigung der neuen
Herausforderungen der digitalen Wirtschaft
Die
CPC-Verordnung ist nach wie vor von größter Bedeutung und stellt ein wichtiges
Kapital für die Zukunft der europäischen Verbraucherpolitik dar. Die Bewertung,
die Zweijahresberichte der Kommission und der Mitgliedstaaten sowie die
Ergebnisse der öffentlichen Konsultation weisen eindeutig darauf hin, dass das
CPC-Netz eine umfassende Anleitung benötigt. Die Weiterentwicklung des
CPC-Rahmens, einschließlich einer möglichen Überarbeitung der CPC-Verordnung, könnte
in den folgenden Bereichen erforderlich sein: ·
Die
Amtshilfeverfahren – einschließlich der rechtlichen und verfahrenstechnischen
Aspekte und Vorschriften, mit denen die allgemeine Zusammenarbeit sichergestellt
wird (Artikel 9 der CPC-Verordnung) –, sind gegebenenfalls zu präzisieren
und zu stärken.[19]
·
Gemeinsame
Durchsetzungstätigkeiten wie z. B. Sweeps oder die jüngst eingeleiteten
gemeinsamen Durchsetzungsmaßnahmen sind wirksam und sollten auf andere Sektoren
ausgeweitet werden.[20]
Wie die Erfahrung mit bestimmten CPC-Fällen gezeigt hat, sind zur Bekämpfung
betrügerischer und aggressiver Geschäftspraktiken weitere Fortschritte
erforderlich, welche gegebenenfalls spezifischer Durchsetzungsinstrumente bedürfen.[21] ·
Der
Marktüberwachungs- und Warnmechanismus der CPC-Verordnung muss möglicherweise
weiterentwickelt werden, um die schnelle Identifizierung neu auftretender
Bedrohungen für die Verbraucher, die CPC-Maßnahmen erfordern würden, zu
gewährleisten.[22]
Insbesondere die Möglichkeit der Einbindung anderer Akteure, wie
Verbraucherorganisationen und Europäische Verbraucherzentren, ist zu prüfen.[23] ·
Probleme
aufgrund unterschiedlicher nationaler verfahrensrechtlicher Vorschriften und
Normen für Durchsetzungsverfahren behindern die wirksame und effiziente
Zusammenarbeit.[24]
Diese Unterschiede können die Amtshilfe und gegenseitige Unterstützung
beeinträchtigen und die wirksame Bekämpfung von Verstößen verzögern. Das
Instrumentarium der zuständigen Behörden sowie das Mindestmaß der gemeinsamen
Befugnisse bedürfen gegebenenfalls einer Klärung.[25] ·
Die
Teilnehmer der öffentlichen Konsultation befürworteten im Allgemeinen, dass die
Kommission eine aktivere Rolle im CPC-Netz einnimmt.[26]
Schritte in diese Richtung wurden bereits in den Jahren 2013-2014 mit der
Einleitung neuer koordinierter Durchsetzungstätigkeiten unternommen, aus denen
ein gemeinsamer Durchsetzungsansatz im Bereich der In-App-Käufe hervorging.
Verstärkten Handlungsbedarf gibt es bei den weit verbreiteten Verstößen auf
EU-Ebene, die einen erheblichen Schaden für die EU-Wirtschaft verursachen.[27] ·
In
Anbetracht der zunehmenden Herausforderungen einer globalisierten digitalen
Wirtschaft, die auf aus Drittländern heraus geführten Handelspraktiken
zurückzuführen sind, ist gegebenenfalls eine verstärkte Zusammenarbeit mit
internationalen Partnern erforderlich.[28]
4. Ergänzung der bilateralen
Unterstützung durch mehr EU-weite gemeinsame Maßnahmen
Die
Bewertung und die Zweijahresberichte zeigen, dass die nationalen Behörden nach
einer ersten Testphase in den Jahren 2007-2009 das CPC-Amtshilfeverfahren für
Fälle verwendeten, die durch das CPC-Netz im Vergleich zu anderen auf
nationaler Ebene zur Verfügung stehenden Mitteln effizienter angegangen werden
können.[29]
Parallel dazu führte eine stärkere Internationalisierung im Einzelhandel in der
EU dazu, dass Händler in ihren wichtigsten Märkten lokale Tochtergesellschaften
errichten und die gleichen Praktiken in diesen Märkten ausüben. Die nationalen
Behörden sind auf ihren Märkten von den gleichen Verstößen betroffen.
Haushaltszwänge veranlassen die Mitgliedstaaten nach wie vor, ihre knappen
Ressourcen auf nationale und nicht auf grenzüberschreitende Fragen zu
konzentrieren.[30]
Die
Internationalisierung des Einzelhandels trägt somit zur grenzüberschreitenden
Verbreitung von Verstößen in der EU bei. Dieses Thema wurde im CPC-Netz durch
den Ausbau gemeinsamer Tätigkeiten angegangen, wie z. B. Sweeps und das
seit 2013 entwickelte neue Instrument des gemeinsamen Durchsetzungsansatzes.
Die Bearbeitung von Fragen von gemeinsamem Interesse auf EU-Ebene ermöglichte
ein wirksames Vorgehen bei der Durchsetzung. Die
bereits im ersten Zweijahresbericht der Kommission festgestellte uneinheitliche
Anwendung des Amtshilfeverfahrens zwischen den Mitgliedstaaten – die in der
Bewertung bestätigt wurde[31]
und auch im Zeitraum 2012-2013 zu beobachten war[32] –
weist auf die Notwendigkeit hin, die nationalen Behörden für die CPC-Verordnung
zu sensibilisieren und für ein gemeinsames Verständnis dieser Rechtsvorschrift
zu sorgen. Dies wird auch in den Antworten auf die öffentliche Konsultation
nachdrücklich unterstützt.[33]
Unterschiede gibt es insbesondere bei den Regeln für Durchsetzungsersuchen
(z. B. Höchstfristen und zu ergreifende Maßnahmen, wenn die Durchsetzung
nicht möglich ist) und den Verfahren für die Bearbeitung von Ersuchen. Ferner
scheint es angebracht, Überlegungen über die Zusammenarbeit zwischen dem Netz
und Verbraucherorganisationen anzustellen, insbesondere was den Austausch von
Informationen über neuartige Praktiken anbelangt, die möglicherweise gegen das
EU-Verbraucherrecht verstoßen. In
der Bewertung wird darüber hinaus die Verstärkung der Sweeps empfohlen, und
zwar durch Tätigkeiten zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Nachfolgemaßnahmen,
die eine beständige Einhaltung des Verbraucherrechts in einer bestimmten
Branche gewährleisten. Außerdem wird die Einrichtung einer „Beobachtungsstelle“
vorgeschlagen, die systematisch Informationen sammeln würde.[34] Die
Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zeigen auch die allgemeine
Notwendigkeit an, die Mechanismen der Marktüberwachung im Hinblick auf eine
frühe Aufdeckung von Verstößen zu stärken. Abgesehen
von den Sweeps und der Entwicklung gemeinsamer Durchsetzungsansätze wurde das Potenzial
des Artikels 9 im Zeitraum 2007-2013 nicht voll ausgeschöpft.
Beispielsweise setzten die Mitgliedstaaten Artikel 9 nicht konkret dafür
ein, parallel gleichzeitige Durchsetzungsmaßnahmen zu koordinieren. Dies ist
der Bewertung zufolge unter anderem darauf zurückzuführen, dass das CPC-Netz
weitere Orientierungshilfen benötigt, wie solche Maßnahmen eingesetzt und
koordiniert werden können[35],
einschließlich der Klärung der Rolle der Kommission[36]. Die
Ergebnisse der öffentlichen Konsultation lassen auf die zunehmende Bedeutung
weit verbreiteter schwerer Verstöße gegen das Verbraucherrecht (EU-relevante
Verstöße) schließen[37],
sowie auf den Bedarf, die Mechanismen der Zusammenarbeit gemäß Artikel 9
zu stärken, um solche Verstöße in der Zukunft wirksam zu bekämpfen.
5. Eine CPC-Verordnung, die neuartigen EU-relevanten Verstößen
wirksam Rechnung trägt
Aus
der Bewertung geht hervor, dass Verstöße, die gleichzeitig in mehreren
Mitgliedstaaten auftreten oder von ein und demselben Händler begangen werden,
im Rahmen der derzeitigen CPC-Verordnung möglicherweise nicht umfassend
angegangen werden.[38]
Solche Verstöße können EU-Verbrauchern erheblichen Schaden zufügen, da
transnationale Händler mit mehreren Standorten unter Umständen eine Bedrohung
für die wirtschaftlichen Interessen aller Verbraucher in der EU darstellen. In
der Bewertung wird nahe gelegt, dass zur Unterbindung solcher Verstöße ein eng
abgestimmter Ansatz oder eine einzige Maßnahme auf EU-Ebene erforderlich ist. Die
wirksame Bekämpfung „EU-relevanter Verstöße“ erfordert eine klare
Rechtsgrundlage, einschließlich einer Definition solcher Verstöße, sowie eine
entschlossene Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen, möglicherweise mit
stärkerer Beteiligung der Kommission.[39]
Wie zuvor erwähnt, ist in Artikel 9 der CPC-Verordnung bereits die
Möglichkeit der Durchsetzungskoordinierung vorgesehen. Obwohl auf der Grundlage
des Artikels 9 zwei wirksame Durchsetzungsinstrumente entwickelt wurden
(Sweeps und die gemeinsamen Durchsetzungsansätze), hat die Erfahrung gezeigt,
dass der bestehende Koordinierungsrahmen noch zu vage ist und es insbesondere
an einem klar definierten und transparenten Koordinierungsverfahren sowie an
Klarheit bezüglich der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Akteure und der
Folgen von Untätigkeit fehlt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten des Koordinators
sind nicht ausreichend definiert. Zwar wäre zu prüfen, ob zusätzliche
Leitlinien und Erläuterungen zu einer häufigeren Nutzung des
Koordinierungsmechanismus gemäß Artikel 9 beitragen könnten, es erscheint
jedoch unwahrscheinlich, dass auf diesem Wege alle ermittelten Probleme
umfassend zu lösen sind, vor allem im Hinblick auf die möglichst effiziente
Bekämpfung weit verbreiteter EU-relevanter Verstöße. Angesichts
des potenziellen weitreichenden Schadens, den EU-relevante Verstöße für die
Verbraucher in mehreren Mitgliedstaaten verursachen können, ist im
Fahrplan 2013 als eine zu prüfende Option die Möglichkeit skizziert, einen
effizienteren Koordinierungsmechanismus/ein effizienteres Verfahren für die
Durchsetzung einzuführen, um EU-relevanten Fällen nachzugehen.[40] Eine
klare Mehrheit der Teilnehmer der öffentlichen Konsultation vertrat die
Auffassung, dass solche Verstöße signifikant sind und dass ein spezifisches
Verfahren auf EU-Ebene erforderlich wäre, um dieses Problem zu bewältigen.[41] Die
Interessenträger hielten die folgenden Ansätze zur Bekämpfung EU-relevanter
Verstöße für am wirksamsten: (i) Verpflichtung der Mitgliedstaaten, andere
Mitgliedstaaten über ergriffene Durchsetzungsmaßnahmen zu informieren; (ii)
Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Fälle zu melden, die bestimmten Kriterien
der EU-Relevanz entsprechen; (iii) obligatorische gemeinsame
Durchsetzungsmaßnahmen und (iv) gegenseitige Anerkennung von
Durchsetzungsentscheidungen. Darüber hinaus zeigten sich mehr als 75 %
aller Interessenträger, insbesondere von Seiten der Verbraucherverbände und der
Europäischen Verbraucherzentren, davon überzeugt, dass ein einheitliches
Verfahren auf EU-Ebene, bei dem die Kommission oder ein Mitgliedstaat den
Nachweis eines EU-relevanten Verstoßes erbringen könnte, einen äußerst
wirksamen Beitrag zur Beendigung oder Verhinderung EU-relevanter Verstöße
leisten würde. Die Behörden und Regierungen vertraten etwas gemäßigtere
Ansichten.[42]
Gemäß
der CPC-Verordnung tauschen die zuständigen Behörden Informationen über
mutmaßliche Verstöße innerhalb der Union und ihre Durchsetzungsmaßnahmen aus.
Eine solcher Mechanismus für die frühzeitige und gegenseitige Warnung trägt
dazu bei, dass die CPC-Behörden Verstöße innerhalb der Union in einem frühen
Stadium feststellen, und ermöglicht es ihnen, ihre Durchsetzungstätigkeiten
besser zu koordinieren und gemeinsame Durchsetzungsmaßnahmen gemäß
Artikel 9 der CPC-Verordnung zu nutzen. Während
der ersten beiden Jahre des Bestehens des CPC-Netzes wurde der Warnmechanismus
häufiger genutzt als im nachfolgenden Zeitraum.[43] Dies
ist möglicherweise auf den anfänglichen Versuchszeitraum und das schrittweise
verbesserte Verständnis dieses Instruments neben anderen CPC-Mechanismen
zurückzuführen. In den nachfolgenden Jahren (d. h. 2009-2013) blieb die
Anzahl der Warnmeldungen im Jahresdurchschnitt relativ stabil.[44] In
der Bewertung werden als mögliche Ursachen für den Rückgang der Warnmeldungen mangelnde
Klarheit hinsichtlich des Zwecks, der Nutzung und des Follow-ups der
Informationen aus diesen Meldungen sowie die Verwechslung mit
Informationsersuchen genannt.[45]
Zwar hätten Leitlinien oder Durchführungsmaßnahmen für mehr Klarheit bezüglich
dieser Punkte gesorgt, es ist jedoch unwahrscheinlich, dass solche Maßnahmen
die umfassenderen Probleme im Zusammenhang mit der Weiterverfolgung von
Warnmeldungen oder der Beteiligung anderer Akteure am Warnmechanismus gelöst
hätten. Die
Ergebnisse der öffentlichen Konsultation entsprechen weitgehend den Feststellungen
aus der Bewertung. Die meisten Interessenträger waren der Auffassung, dass das
derzeitige Warnsystem verbessert werden müsste, beispielsweise indem der
Kommission und anderen Organisationen (Verbraucherorganisationen und den Europäischen
Verbraucherzentren) die Möglichkeit eingeräumt wird, Warnungen zu übermitteln,
und indem die Warnungen auf der Grundlage der erwarteten Folgemaßnahmen
(z. B. Handlungsbedarf/nur zur Information) eingestuft werden.[46] Die
Interessenträger sprachen sich außerdem für zusätzliche Maßnahmen aus, darunter
obligatorische koordinierte Überwachungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und ein
Mechanismus zur Erfassung und Analyse der bei der Durchsetzung gewonnenen
Erkenntnisse.
6. Erläuterung der wichtigsten Komponenten der
CPC-Verordnung
Das
CPC-Netz Gemäß
der CPC-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Durchsetzungsbehörden
(nachstehend „zuständige Behörden“) ernennen, die für die Durchsetzung der im
Anhang der CPC-Verordnung aufgeführten EU-Verbraucherschutzvorschriften
zuständig sind, sowie eine zentrale Verbindungsstelle, die für die
Koordinierung der CPC-Angelegenheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten
zuständig ist. Diese bilden das CPC-Netz. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge,
dass diesen Behörden die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Mittel
zugewiesen werden. Das
Netz der zuständigen Behörden wurde im Zeitraum 2007-2013 beträchtlich
erweitert. Hauptgrund hierfür war die schrittweise Erweiterung des sachlichen
Geltungsbereichs der CPC-Verordnung, die mit der Aufnahme von neuen
EU-Rechtsvorschriften in den Anhang einherging. In
den Mitgliedstaaten gibt es unterschiedliche Ansätze, was den jeweiligen
institutionellen Aufbau für die CPC-Verordnung anbelangt: Dieser erstreckt sich
entweder auf eine oder einige wenige Behörden oder aber auf viele Behörden mit
sektorspezifischen Zuständigkeiten und/oder regionale Behörden in
Bundesstaaten. Die Bewertung zeigte, dass komplexe und unterschiedliche
institutionelle Rahmenbedingungen Schwierigkeiten verursachen können, wie beispielsweise
lange Kommunikationsverbindungen, die zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von
Ersuchen führen. Außerdem wird in der Bewertung die wichtige Rolle der
zentralen Verbindungsstelle hervorgehoben, insbesondere bei einem komplexen
institutionellen Aufbau.[47]
Die Antworten auf die öffentliche Konsultation bestätigten dies.[48] Aus
der Bewertung und den Zweijahresberichten der Kommission und der
Mitgliedstaaten geht hervor, dass nicht alle Mitgliedstaaten die CPC-Verordnung
aktiv und regelmäßig anwenden.[49]
Vermutlich gibt es dafür mehrere Ursachen, die Bewertung deutet jedoch darauf
hin, dass ein Mangel an Ressourcen einige Mitgliedstaaten davon abhält, die in
der CPC-Verordnung vorgesehenen Mechanismen der Zusammenarbeit voll auszuschöpfen.[50] In
der Bewertung wurden deutliche Unterschiede bezüglich der Ressourcen und
Kapazitäten für die Rechtsdurchsetzung in den Mitgliedstaaten festgestellt.[51] Vielfalt
der nationalen Durchsetzungssysteme und Hindernisse für die Zusammenarbeit In
der CPC-Verordnung wird die Rolle anerkannt, die den Justizbehörden im Rahmen
der nationalen Durchsetzungssysteme zukommen kann: Die zuständigen Behörden
können ihre Befugnisse entweder in eigener Verantwortung, unter Aufsicht der
Justizbehörden oder im Wege eines Antrags an die Gerichte ausüben. Es bestehen
große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was die Einbeziehung der
Justizbehörden in öffentliche Durchsetzungsverfahren betrifft.[52] Die
Bewertung weist auf Hindernisse hin, die auf unterschiedliche Verfahrensarten
und Befugnisse der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zurückzuführen
sind.[53]
Solche Hindernisse können nicht nur Verzögerungen bei der Zusammenarbeit und der
Bearbeitung von Fällen verursachen, sondern auch die Wirksamkeit der
Durchsetzung der EU-Verbraucherschutzvorschriften und das Vertrauen in das
System beeinträchtigen. In der Bewertung wird empfohlen, diese Probleme durch
eine gezielte Koordinierung der CPC-relevanten Verfahrensfragen anzugehen.[54] Eine große Mehrheit der an der öffentlichen
Konsultation beteiligten Interessenträger war der Ansicht, dass die Einführung
gemeinsamer Normen zur Bearbeitung CPC-relevanter Verstöße sinnvoll wäre und
dass die Festlegung solcher Normen in folgenden Bereichen von hoher Priorität
sei: Veröffentlichung von Durchsetzungsentscheidungen, Nennung der Namen von
Händlern, die Verstöße begangen haben, Zugang zu Dokumenten, Beweiserhebung und
Untersuchung von Websites.[55]
Befugnisse
der zuständigen Behörden im Rahmen der CPC-Verordnung Die
zuständigen Behörden müssen mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet
werden, so dass sie ihre Verpflichtungen aus der CPC-Verordnung erfüllen können.
Die Verordnung enthält eine Liste der Mindestbefugnisse, die für das
reibungslose Funktionieren des CPC-Netzes erforderlich sind. Demzufolge sind
die Behörden befugt, die erforderlichen Informationen und Nachweise einzuholen,
um Verstößen innerhalb der Union nachzugehen, Kontrollen vor Ort durchzuführen,
die Einstellung oder das Verbot von Verstößen innerhalb der Union zu verlangen
sowie von Händlern Verpflichtungen und Zahlungen in die öffentlichen Kassen
einzuholen. Die meisten Behörden nutzen die mit der CPC-Verordnung geschaffenen
Befugnisse entweder direkt oder auf der Grundlage nationaler Rechtsvorschriften,
die ähnliche Befugnisse verleihen.[56]
Die
Behörden sind darüber hinaus beauftragt, gegebenenfalls andere Befugnisse zur
Beendigung von Verstößen zu nutzen, die ihnen auf nationaler Ebene übertragen
wurden. Diese zusätzlichen Befugnisse sind jedoch nicht in allen Ländern gleichermaßen
verfügbar, was sich als Hindernis für eine wirksamere Zusammenarbeit erwiesen
hat.[57]
Die auf die verschiedenen nationalen Rechtstraditionen und Durchsetzungssysteme
zurückzuführenden Unterschiede könnten bis zu einem gewissen Grad durch
Orientierungshilfen und Klarstellungen überwunden werden, die das Verständnis
der jeweiligen Möglichkeiten und Grenzen der nationalen Instrumente und Systeme
fördern. Selbst umfassende Leitlinien können aber nicht die in einigen
Mitgliedstaaten fehlenden Befugnisse auf nationaler Ebene ersetzen, wodurch
möglicherweise die allgemeine Effizienz der CPC-Durchsetzungsmaßnahmen
beeinträchtigt wird. Vor
diesem Hintergrund sprachen sich die an der öffentlichen Konsultation
beteiligten Interessenträger mehrheitlich dafür aus, zusätzliche Instrumente
für die zuständigen Behörden in die CPC-Verordnung aufzunehmen, und zwar die
Befugnisse, zu Untersuchungszwecken Testkäufe durchzuführen, die Namen von
Händlern zu nennen, die Verstöße begangen haben, Geldbußen zur Rückgewinnung
unrechtmäßig erzielter Gewinne einzufordern und zeitlich befristete Maßnahmen
zu verhängen.[58]
Eine klare Mehrheit der Interessenträger unterstützt darüber hinaus Maßnahmen,
die den Verbrauchern die Einforderung von Schadenersatz erleichtern würden.[59] Zusammenarbeit
bei der Strafverfolgung Gemäß
der CPC-Verordnung sollten die zuständigen Behörden auch andere Befugnisse oder
Handlungsmöglichkeiten, die ihnen auf nationaler Ebene gewährt werden, nutzen,
um Verstöße innerhalb der Union zu unterbinden, darunter auch die Weiterleitung
zur strafrechtlichen Verfolgung. Die bisherigen Erfahrungen lassen darauf
schließen, dass ein reibungsloserer Informationsaustausch zwischen den
Strafverfolgungsbehörden und den zuständigen Behörden benötigt wird,
insbesondere wenn es um aggressive oder betrügerische Praktiken geht. Beteiligung
von Verbraucherorganisationen und anderen Akteuren an der CPC-Zusammenarbeit In
der CPC-Verordnung wird die wesentliche Rolle der Verbraucherorganisationen für
den Schutz der Verbraucherinteressen anerkannt. Insbesondere ermöglicht sie es
den Mitgliedstaaten, neben Behörden auch andere Einrichtungen zu benennen, die
ein berechtigtes Interesse daran haben, Verstöße innerhalb der Union zu
unterbinden. Diese Einrichtungen können von den CPC-Behörden angewiesen werden,
die ihnen nach nationalem Recht verfügbaren erforderlichen
Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, um Verstöße innerhalb der Union zu
unterbinden. Im
Zeitraum 2007-2013 haben mehrere Mitgliedstaaten solche Stellen ernannt.
Überwiegend handelt es sich dabei um Verbraucher- und Interessenverbände, die
in ihrem eigenen Namen handeln. Darüber hinaus arbeiten die nationalen
Verbraucherorganisationen seit mehreren Jahren enger zusammen und koordinieren Durchsetzungstätigkeiten
im Rahmen des Projekts „Consumer Justice Enforcement Forum“ (COJEF)[60].
Viele Mitgliedstaaten haben die Zusammenarbeit mit Verbraucherorganisationen
und europäischen Verbraucherzentren ausgebaut, um über Marktentwicklungen und
Verstöße auf dem Laufenden gehalten zu werden. In
der Bewertung wird betont, dass Verbraucherverbände, die im kollektiven
Interesse der Verbraucher handeln, eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der
Verbraucherrechte spielen[61]
(ihnen kommt im Rahmen der Richtlinie über Unterlassungsklagen[62] eine
zentrale Rolle zu). Die an der öffentlichen Konsultation beteiligten
Interessenträger betonten auch, dass eine regelmäßige Zusammenarbeit zwischen
den CPC-Behörden und Verbraucherorganisationen ganz wesentlich dazu beiträgt,
Verstöße frühzeitig zu ermitteln und wirksam auf sie zu reagieren. Die
Interessenträger waren außerdem der Ansicht, dass ein regelmäßiger
Informationsaustausch mit Verbraucherorganisationen und europäischen
Verbraucherzentren sowie deren Einbindung in den CPC-Warnmechanismus und die
Ermittlung prioritärer Bereiche bei der Durchsetzung zu einer wirksameren und
effizienteren Durchsetzung des EU-Verbraucherschutzrechts beitragen würde.
Planungszyklus
und Prioritätensetzung bei der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz Seit
2009 sind die Tätigkeiten des CPC-Netzes in jährliche Durchsetzungsaktionspläne[63] eingebettet.
In diesen Plänen wurden zunächst Bereiche von gemeinsamem Interesse festgelegt,
wie Themen für Sweeps und Workshops. Im Zweijahresbericht 2012 wurde
eindeutig auf die Notwendigkeit verwiesen, die Ressourcen zu bündeln und
Prioritäten für Durchsetzungsmaßnahmen festzulegen. Ein gemeinsamer Ansatz bei
den Prioritäten wurde benötigt.[64]
Im Dezember 2011 wurde das Verfahren für die Planung und die Prioritätensetzung
in der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz überprüft. Im Jahr 2013 wurden
fünf prioritäre Bereiche ermittelt und vom CPC-Ausschuss[65]
gebilligt, so dass ein mehrjähriger Rahmen für gemeinsame Maßnahmen im Zeitraum
2014-2016 sichergestellt war. Auf dieser Grundlage verabschiedete der
CPC-Ausschuss einen jährlichen Durchsetzungsaktionsplan. Dieser
Prozess verbesserte die Effizienz des CPC-Netzes und führte zu einem
effizienteren Einsatz der knappen Ressourcen. Die an der öffentlichen Konsultation
beteiligten Interessenträger wiesen jedoch darauf hin, dass weitere Maßnahmen
erforderlich sind, um die Wissensbasis für die Festlegung von Prioritäten bei
der Durchsetzung zu stützen.[66]
Die meisten Teilnehmer befürworteten koordinierte Überwachungsmaßnahmen, eine
IT-Plattform zum Austausch von Durchsetzungserfahrungen und die Einbindung von
Verbraucherorganisationen und europäischen Verbraucherzentren in die Ermittlung
von Markttrends und Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften.[67] Geltungsbereich
der CPC-Verordnung Die
CPC-Zusammenarbeit umfasst Richtlinien entsprechend ihrer Umsetzung in der
Rechtsordnung der Mitgliedstaaten sowie Verordnungen, die im Anhang der
CPC-Verordnung aufgeführt sind. Seit 2007 wurde der Geltungsbereich des Anhangs
schrittweise ausgeweitet und umfasste 18 EU-Verbraucherschutzvorschriften
zum Jahresende 2013. In
der Bewertung wurde der Schluss gezogen, dass der derzeitige Geltungsbereich
der CPC-Verordnung im Großen und Ganzen angemessen ist.[68] In
einigen Sektoren wird der Zusammenarbeit womöglich geringere Bedeutung
zugemessen, da sie von sektorspezifischen EU-Rechtsvorschriften und anderen
bestehenden Mechanismen und/oder spezifischen Gremien für die Zusammenarbeit
auf EU-Ebene erfasst werden.[69] Gegebenenfalls
sind Wege zu prüfen, wie die Koordinierung und der Informationsaustausch
zwischen diesen Netzen und dem CPC-Netz sichergestellt werden können, um so die
Kohärenz zwischen den Politikbereichen zu gewährleisten. Der
künftigen Entwicklung der Verkaufsmethoden und -praktiken sowie der
Verabschiedung oder Überarbeitung von Verbraucherschutzvorschriften,
insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der digitalen Herausforderungen
und dabei vor allem die Preistransparenz, sollte bei einer Überarbeitung des
rechtlichen Geltungsbereichs Rechnung getragen werden. Die
CPC-Datenbank Mit
der CPC-Verordnung (Artikel 10) wird die Kommission beauftragt, eine
elektronische Datenbank zu unterhalten, in der die Informationen über
Amtshilfeersuchen und Warnmeldungen gespeichert und verarbeitet werden. Zu
diesem Zweck hat die Kommission das CPC-System (CPCS) eingerichtet. Das CPCS
wurde seit 2007 verbessert, um den Durchsetzungsbehörden den Austausch von
Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit Amtshilfeersuchen zu ermöglichen.
Die Zweijahresberichte, die Bewertung und die Ergebnisse der öffentlichen
Konsultation lassen auf Unzufriedenheit bezüglich des CPCS schließen.[70] Das
Fehlen eines gut funktionierenden IT-Tools wird als Hindernis für eine wirksame
CPC-Zusammenarbeit angesehen.
7. Stärkung der gemeinsamen und internationalen
Tätigkeiten in der Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
Gemeinsame
Tätigkeiten und Austausch von Bediensteten mit finanzieller Unterstützung aus
dem EU-Verbraucherprogramm Seit
2007 haben die CPC-Behörden eine breite Palette gemeinsamer Tätigkeiten –
darunter Webinare, Workshops, bewusstseinsbildende Maßnahmen, Projekte zur
Entwicklung gemeinsamer Standards, Entwicklung von Methoden und Techniken der
Durchsetzung und Austausch von Bediensteten – durchgeführt, die durch das
EU-Verbraucherprogramm finanziell unterstützt wurden. Beispiele für gemeinsame Tätigkeiten,
die seit 2007 durch das Verbraucherprogramm gefördert wurden ·
Ein
gemeinsames Projekt im Zeitraum 2010-2011, das von Frankreich und Portugal
geleitet wurde und an dem zehn Mitgliedstaaten beteiligt waren, zielte darauf
ab, den Bekanntheitsgrad des Netzes zu erhöhen. Die Errungenschaften dieses
Projekts waren der Aufbau einer Kommunikationseinheit, der Entwurf des
Protokolls über die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den
Vertretern der europäischen Verbraucherzentren[71] sowie
die Veröffentlichung des Newsletters des CPC-Netzes. ·
Im
Jahr 2012 nahmen neun Mitgliedstaaten an dem gemeinsamen von Lettland
koordinierten Projekt teil, das auf Fragen der Durchsetzung im Zusammenhang mit
der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge ausgerichtet war. ·
An
„Building a European Internet Enforcement Capability“, einem Projekt aus den
Jahren 2010-2011 und der Folgemaßnahme (2012-2013) unter der Leitung des
Vereinigten Königreichs, waren elf Mitgliedstaaten beteiligt. Ziel dieses
Projekts war es, die Fähigkeit des Netzes zur Durchführung von Internet-Ermittlungen
und Online-Durchsetzungsmaßnahmen zu verbessern und zwischen den Durchsetzungsbehörden
Wissen über neue rechtliche Entwicklungen und Herausforderungen im Bereich der
Website-Technologien auszutauschen. Im Zuge der Folgemaßnahme, an der 15 Mitgliedstaaten
beteiligt waren, wurde eine Schulung zu Internet-Ermittlungen als langfristige
Ressource für Internet-Inspektoren ausgearbeitet. Außerdem wurde eine
gemeinsame Rechtsprechungsdatenbank zum elektronischen Geschäftsverkehr
eingerichtet. Diese
beiden letztgenannten gemeinsamen Maßnahmen mündeten in die Einrichtung einer
ständigen Gruppe für elektronische Durchsetzung im April 2014 und stärkten
somit die Kapazitäten des CPC-Netzes in diesem Bereich. Diese Gruppe wird
Fachkenntnisse zusammenführen, um das CPC-Netz bei der Ermittlung neuartiger
Internet-Bedrohungen für Verbraucher und der besseren Ausrichtung seiner
Online-Durchsetzungsmaßnahmen zu unterstützen. Sie wird die nationalen Behörden
mit Schulungen und Instrumenten nach dem neuesten Stand der Technik bei
Internet-Ermittlungen unterstützen. Im Jahr 2014 wird die Gruppe vom
Vereinigten Königreich und der Slowakei geleitet, unter Beteiligung von 12 Mitgliedstaaten.
Aus einem neuen gemeinsamen CPC-Projekt im Bereich Internet-Ermittlungen, das im
Zeitraum 2014-2015 von Spanien geleitet wird, werden Beiträge zu den
Schulungsunterlagen hervorgehen, und Spanien wird Workshops abhalten, die die 14 Projektpartner
zur Durchführung kleinerer Sweeps ermutigen sollen. Diese
Tätigkeiten schufen einen Rahmen für den kontinuierlichen Austausch bewährter
Verfahren zwischen Durchsetzungsbehörden und förderten das gegenseitige
Verständnis und Vertrauen bei den verschiedenen Akteuren. Sie könnten noch
weiter ausgebaut werden, während die Verwaltungsverfahren für ihre Finanzierung
– die die nationalen Behörden oft als Hindernis für den Ausbau aufführen –
gegebenenfalls zu vereinfachen sind. Internationale
Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten Angesichts
der Entwicklungen in der Technologie und beim häuslichen Konsumverhalten in
Richtung einer stärkeren Nutzung des internationalen Online-Handels ist es nun
noch notwendiger, unlautere Händler aus Drittländern abzuschrecken und den
Verbraucherschutz über den EWR hinaus durchzusetzen. Gemäß
der CPC-Verordnung arbeitet die Union „in den von dieser Verordnung erfassten
Bereichen mit Drittstaaten und den zuständigen internationalen Organisationen
zusammen, um den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher zu
verbessern“. Außerdem hat die Union die Möglichkeit, auf der Grundlage
internationaler Abkommen bei der Durchsetzung eine stärker strukturierte
Zusammenarbeit mit Drittländern anzustreben. Die
im CPC-Netz vertretenen zuständigen Behörden kooperieren weiterhin auf
regelmäßiger Basis mit dem ICPEN und der OECD oder auf bilateraler Ebene mit
Drittländern, die als vorrangige Partner für die Zusammenarbeit bei der
Durchsetzung ermittelt wurden, etwa den USA. Diese Zusammenarbeit ist ein sehr
wichtiger Aspekt der Verbraucherpolitik und könnte beispielsweise im Bereich
des Datenschutzes besonders nützlich sein. Internationales
Netz für die Durchsetzung des Verbraucherrechts (ICPEN) Das
ICPEN ist ein informelles internationales Netz, das Verbraucherschutzbehörden
aus mehr als 50 Ländern umfasst und darauf abzielt, grenzüberschreitende
Verstöße gegen Verbraucherschutzgesetze über Europa hinaus zu bekämpfen und
faire Märkte für Verbraucher zu schaffen. Regelmäßige Konferenzen,
Arbeitsgruppensitzungen und Telefonkonferenzen ermöglichen einen intensiven
Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Behörden. Die
Kommission fungiert als Bindeglied zwischen den federführenden
ICPEN-Mitgliedern und dem CPC-Netz. Das CPC-Netz begrüßte die Initiative der
Kommission, als Bindeglied tätig zu sein und sich proaktiv an bestimmten
gemeinsamen Aktivitäten des ICPEN zu beteiligen. Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Die
Europäische Kommission nimmt am OECD-Ausschuss für Verbraucherpolitik neben den
Mitgliedstaaten der EU als Beobachter teil. Zusammenarbeit
mit der US-amerikanischen Federal Trade Commission Angesichts
der sehr intensiven Handelsströme und des gemeinsamen Interesses, rechtswidrige
Verhaltensweisen, die den Verbraucherinteressen auf beiden Seiten des Atlantiks
schaden, zu bekämpfen, ermittelte das CPC-Netz die USA – und insbesondere die Federal
Trade Commission (FTC) – als vorrangigen internationalen Partner.[72] Da
noch kein Rahmen auf der Grundlage eines internationalen Übereinkommens geschaffen
wurde, haben das CPC-Netz und die US-amerikanische FTC eine informelle
Zusammenarbeit aufgebaut. So fand beispielsweise im April 2013 ein
gemeinsames Seminar zwischen den Durchsetzungsbehörden des CPC-Netzes und der
FTC statt, das zu einem fruchtbaren Austausch von Informationen und Fachwissen
über konkrete Fälle, wie das Problem irreführender Praktiken bei In-App-Käufen,
führte.
8. Schlussfolgerungen
und nächste Schritte
In den vergangenen sieben Jahren hat die
CPC-Verordnung wirksame Mittel zum Schutz der kollektiven Verbraucherinteressen
in der gesamten EU hervorgebracht. Sie führte zu einer besseren Einhaltung des
EU-Verbraucherrechts in vielen Sektoren, in denen Sweeps durchgeführt wurden,
und erwies sich damit von Vorteil für Verbraucher und Unternehmen. Die
CPC-gestützten Durchsetzungsansätze zeigten, dass neue Probleme für
Verbraucher, die gleichzeitig in mehreren Mitgliedstaaten auftreten, am besten
durch eine enge Koordinierung und ein gemeinsames Vorgehen aller
Mitgliedstaaten zu lösen sind. In der sich schnell entwickelnden digitalen Welt ist
eine flexible und moderne CPC-Zusammenarbeit, die eine rasche Reaktion auf
Herausforderungen bei der Durchsetzung ermöglicht, unbedingt erforderlich, um
die Verluste für Verbraucher zu verringern und gleiche Wettbewerbsbedingungen
im Binnenmarkt aufrecht zu erhalten. Eine bessere und kohärentere Durchsetzung
der Verbraucherschutzvorschriften sollte dazu beitragen, die Markttransparenz
zu erhöhen und die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften für
grenzüberschreitend tätige Unternehmen zu verringern, Wettbewerb und Innovation
zu stärken und das Wachstum wesentlich zu unterstützen. Ein
besserer Mechanismus für die Zusammenarbeit auf EU-Ebene ermöglicht es, umgehend
und kostengünstig auf mehrere Mitgliedstaaten betreffende Verstöße gegen das
EU-Verbraucherrecht zu reagieren. Dies ist im Hinblick auf künftige Einschränkungen
bei den Ressourcen und die Verringerung von Verwaltungslasten von besonderer
Bedeutung. Verwaltungstechnische Vorteile sind sowohl in den Mitgliedstaaten
als auch auf EU-Ebene zu erwarten, und zwar durch eine bessere Verwaltungszusammenarbeit,
geringere Verzögerungen bei der Durchsetzung und schlussendlich ein besseres Funktionieren
der Märkte. Die
Kommission führt derzeit Folgenabschätzungen durch, um die geeignetste Weise zu
ermitteln, wie die CPC-Zusammenarbeit zum Vorteil der Mitgliedstaaten genutzt
werden und allen Interessenträgern zugutekommen kann. Dabei wird die
vollständige Palette verfügbarer Optionen für die Bewältigung der künftigen
Herausforderungen bei der Durchsetzung – von der Beibehaltung des derzeitigen
Rahmens bis zur Einführung neuer Rechtsvorschriften – geprüft, und somit eine
Grundlage für die Kommission geschaffen, über die wirksamste politische
Reaktion zu entscheiden. [1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-12-491_de.htm [2] http://ec.europa.eu/consumers/archive/strategy/docs/consumer_agenda_2012_de.pdf [3] Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 27. Oktober 2004 über die Zusammenarbeit zwischen den für die
Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (ABl.
L 364 vom 9.12.2004, S. 1). [4] Auch die
EWR-Partnerländer Island, Liechtenstein und Norwegen sind darin vertreten. [5] KOM(2009) 336 und KOM(2012) 100. http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/biennial_national_reports_en.htm#biennial [6] External Evaluation of the Consumer Protection Regulation
(Externe Bewertung der Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz), Schlussbericht des Consumer Policy Evaluation Consortium
vom 17. Dezember 2012 („die Bewertung“), http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/cpc_regulation_inception_report_revised290212_en.pdf. [7] http://ec.europa.eu/consumers/events/ecs_2013/report/Summitconclusions.pdf
[8] Europäischer Verbrauchergipfel, Diskussionspapier „Auf dem
Weg zu einer wirksameren Durchsetzung der Verbraucherrechte in der EU“, April 2013,
http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/07032013_consumer_summit_discussion_paper_de.pdf [9] http://www.cojef-project.eu/IMG/pdf/BEUC_PR_Apple.pdf [10] Fahrplan für die Überprüfung der
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zusammenarbeit
zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen
nationalen Behörden, September 2013. http://ec.europa.eu/smart-regulation/impact/planned_ia/docs/2014_sanco_001_consumer_protection_cooperation_review_en.pdf [11] Zusammenfassung der Antworten der Interessenträger auf die
öffentliche Konsultation zur Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz (CPC) (2006/2004/EG), abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/index_en.htm.
[12] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-187_de.htm [13] http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/rights-contracts/directive/index_en.htm
[14] Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher. [15] Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. [16] http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/index_en.htm [17] http://ec.europa.eu/smart-regulation/index_de.htm
und insbesondere die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere
Rechtsetzung (2003/C 321/01). [18] S. 98 der externen Bewertung 2012. [19] S. 14-20 der Zusammenfassung der öffentlichen Konsultation
und http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/cpc_regulation_inception_report_revised290212_en.pdf. [20] http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/cpc_regulation_inception_report_revised290212_en.pdf
[21] Zur wirksamen Bekämpfung solcher Praktiken ist eine enge
Zusammenarbeit zwischen den Verbraucherschutzbehörden und den
Strafverfolgungsbehörden erforderlich. Angesichts der Tatsache, dass solche
Praktiken häufig kurzzeitig auftreten, müssen die Durchsetzungsbehörden in der
Lage sein, auch dann tätig zu werden, wenn die Zuwiderhandlung bereits beendet
ist. [22] http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/cpc_regulation_inception_report_revised290212_en.pdf [23] S. 14-20 und S. 49 der Zusammenfassung der
öffentlichen Konsultation. [24] http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/cpc_regulation_inception_report_revised290212_en.pdf
[25] S. 22-29 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [26] S. iii und S. 45-48 der Zusammenfassung der
öffentlichen Konsultation. [27] Das Problem weit verbreiteter Verstöße wurde bereits in
der Mitteilung zum Stand der Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands
im Verbraucherschutz vom Juli 2009 (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52009DC0330&from=DE)
festgestellt und in der externen Bewertung (http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/cpc_regulation_inception_report_revised290212_en.pdf)
bestätigt. Das Ergebnis der öffentlichen Konsultation bestätigt ebenfalls, dass
diese Verstöße bedeutend sind – S. 35 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [28] Mehrere Mitgliedstaaten weisen in ihren
Zweijahresberichten auf Herausforderungen für die Durchsetzung hin, die sich
aus dem Handel mit Drittländern ergeben. Siehe auch http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/docs/cpc_regulation_inception_report_revised290212_en.pdf. [29] Die Zahl der
Amtshilfeersuchen erreichte im Zeitraum 2008-2009 einen Spitzenwert von 306 im
Jahresdurchschnitt und ging im darauf folgenden Zeitraum 2010-2013 auf 162 im
Jahresdurchschnitt zurück, http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/biennial_national_reports_en.htm#biennial und S. 76 des externen
Bewertungsberichts 2012. [30] S. 76 der externen Bewertung 2012. [31] S. 98 der externen Bewertung 2012. [32] Zweijahresberichte der Mitgliedstaaten (2012-2013) unter http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/biennial_national_reports_en.htm#biennial. [33] S. 9-13 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [34] S. 91-92 und S. 98 der externen Bewertung. [35] S. 99 der externen Bewertung 2012. [36] S. 17 der externen Bewertung 2012. Auf die
Notwendigkeit, dass die Kommission die Durchsetzungsarbeit der Mitgliedstaaten
insbesondere in Fällen von parallelen Verstößen, die Verbraucher in mehreren
Mitgliedstaaten beeinträchtigen, stärker unterstützt, wurde auch in der
Mitteilung der Kommission über die Durchsetzung des gemeinschaftlichen
Besitzstands im Verbraucherschutz (2009, S. 5, Punkt 2.3) hingewiesen. [37] S. 35-37 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. Mehr als 80 % der Befragten waren der Auffassung, dass
solche Verstöße überaus signifikant oder signifikant seien, und 56 % der
Befragten hielten die Einrichtung eines spezifischen Durchsetzungsverfahrens
für solche Verstöße für sehr wichtig. [38] S. 94-95 und S. 122 der externen Bewertung. [39] S. 94 der externen Bewertung. [40] Fahrplan 2013 für die Überprüfung der CPC-Verordnung
(September 2013.) [41] S. 35-38 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [42] S. 51-53 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [43] Die Zahl der ausgetauschten Warnmeldungen erreichte im
Jahr 2008 mit über 100 im Jahresdurchschnitt ihren Höchststand und
reduzierte sich in den nachfolgenden Jahren auf weniger als die Hälfte. [44] S. 85-88 der externen Bewertung 2012. [45] S. 85-87 der externen Bewertung 2012. [46] S. 15-21 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [47] S. 76-77 der externen Bewertung 2012. [48] S. 9-13 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [49] S. 78 der externen Bewertung aus dem Jahr 2012
und http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/biennial_national_reports_de.htm#biennial.
[50] S. 78 der externen Bewertung 2012 und http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/biennial_national_reports_de.htm#biennial.
[51] S. 76 der externen Bewertung 2012. [52] In einigen Mitgliedstaaten können nur die Gerichte
Unterlassungsverfügungen ausstellen, während sie in anderen Ländern
hauptsächlich für die gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen der
zuständigen Behörden zuständig sind. [53] S. 60 der externen Bewertung 2012. [54] S. 60-61 der externen Bewertung 2012. [55] S. 27-33 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [56] Zweijahresberichte http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/biennial_national_reports_en.htm#biennial
und externe Bewertung aus dem Jahr 2012. [57] Dies betrifft beispielsweise die Befugnisse, Testkäufe
durchzuführen, die Namen von Händlern zu nennen, die Verstöße begangen haben oder
einstweilige Maßnahmen zu erlassen. Während in einigen Mitgliedstaaten
Testkäufe regulärer Bestandteil des Verfahrens bei Verstößen sind, steht in
anderen Ländern ein solches Instrument nicht zur Verfügung. Dies kann die
Zulässigkeit und die Verfügbarkeit der in einem anderen Mitgliedstaat erlangten
Nachweise für Verstöße beeinträchtigen. [58] S. 22-26 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [59] S. 26-27 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. Das Ziel der CPC-Verordnung ist der Schutz der kollektiven
Verbraucherinteressen. Die dem einzelnen Verbraucher zur Verfügung stehenden
Rechtsmittel werden durch andere Instrumente geregelt, wie etwa die Richtlinie 2013/11/EU
über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, die
Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher
Streitigkeiten oder die Verordnung Nr. 861/2007 zur Einführung eines
europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. [60] www.cojef-project.eu. [61] S. 81-83 der externen Bewertung 2012. [62] Richtlinie 2009/22/EG über Unterlassungsklagen zum Schutz
der Verbraucherinteressen, ABl. L 110 vom 1.5.2009, S. 30. [63] S. 9 der Mitteilung über die „Durchsetzung des
gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz“, KOM(2009) 330 endg.
[64] S. 10 und 13 des Zweijahresberichts 2012. [65] Der Ausschuss für Zusammenarbeit im Verbraucherschutz
wurde auf der Grundlage der Artikel 19 und 20 der CPC-Verordnung eingerichtet. [66] S. 11-13 und S. 14-18 der Zusammenfassung der
öffentlichen Konsultation. [67] S. 15-17 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [68] S. 40 der externen Bewertung 2012. [69] Im Bereich
der elektronischen Kommunikation beispielsweise gewährleistet das mit der
Verordnung Nr. 1211/2009 eingesetzte Gremium europäischer
Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) einen Rahmen für
die Zusammenarbeit zwischen nationalen Regulierungsbehörden sowie zwischen
diesen Behörden und der Kommission, so dass Verbraucher und Unternehmen durch
die einheitliche Anwendung des EU-Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation
von den Vorteilen des Binnenmarkts profitieren können. Weitere
Durchsetzungsmechanismen gewährleisten den Schutz der Fahrgastrechte.
Insbesondere mit der Verordnung Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung
für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste, der Verordnung
Nr. 1177/2010 über Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie
der Verordnung Nr. 181/2011 über die Rechte der Fahrgäste im
Kraftomnibusverkehr wurden Durchsetzungsmechanismen eingerichtet, an denen
benannte nationale Durchsetzungsstellen beteiligt sind und die sowohl
inländische als auch grenzüberschreitende Verstöße abdecken. [70] S. 89-90 der externen Bewertung 2012 sowie
S. iii und S. 51-52 der Zusammenfassung der öffentlichen
Konsultation. [71] http://ec.europa.eu/consumers/ecc/index_de.htm
[72] Die Verhandlungen über ein internationales Abkommen zu
diesem Zweck wurden 2012 im gegenseitigen Einvernehmen auf Eis gelegt, da
laufende Prozesse sich auf den Bedarf beider Parteien an Vereinbarungen über
die Zusammenarbeit auswirken könnten.