Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Portugals 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals 2014 /* COM/2014/0423 final - 2014/ () */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Portugals 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals 2014
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken[1],
insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[3], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des
Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat
dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen
liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der
Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen
Empfehlungen umzusetzen. (4)
Portugal unterlag im Einklang mit Artikel 1
Absatz 2 des Beschlusses 2011/344/EU, wonach der finanzielle Beistand über
einen Zeitraum von drei Jahren gewährt wird, bis 17. Mai 2014 einem
makroökonomischen Anpassungsprogramm. Am 19. März 2014 beschloss der Rat,
den Bereitstellungszeitraum für den finanziellen Beistand um sechs Wochen zu
verlängern, um eine umfassende und gründliche Prüfung der Einhaltung der
Programmauflagen zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße Auszahlung der
letzten Tranche zu ermöglichen. Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung
(EU) Nr. 472/2013 fand daher die Überwachung und Bewertung des Europäischen
Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik für die Dauer des Programms
in Portugal keine Anwendung. Da Portugal das Programm verlassen hat, sollte es
nunmehr wieder vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen
werden. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[4]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
2014 eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der
Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[5] an. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität,
Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die
Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung
in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft
wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die
Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen
und die Verwaltungen zu modernisieren. (7)
Nach der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 war
Portugal für die Dauer des makroökonomischen Anpassungsprogramms nicht dazu
verpflichtet, sein Stabilitätsprogramm und sein nationales Reformprogramm
vorzulegen. Dennoch übermittelte Portugal am 30. April 2014 ein
aktualisiertes Dokument zur finanzpolitischen Strategie und ein Schreiben der
Regierung über aktuelle Entwicklungen in Hinblick auf die Ziele von Europa 2020. Am 17. Mai legte die Regierung in einem Dokument mit dem Titel Der
Weg zum Wachstum, eine mittelfristige Reformstrategie für Portugal ihr
laufendes Reformprogramm und neue Initiativen für nachhaltiges Wachstum vor. (8)
Die in dem Dokument zur finanzpolitischen Strategie
2014 skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das übermäßige Defizit bis
2015 nachhaltig zu korrigieren und das mittelfristige Ziel bis 2017 zu
erreichen. Die Strategie sieht eine Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits
auf 4,0 % des BIP im Jahr 2014 und eine weitere Senkung auf 2,5 % des
BIP im Jahr 2015 vor; dies steht im Einklang mit den Zielen der Empfehlung im
Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vom 21. Juni 2013 und wurde im
Rahmen der zwölften Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms
erneut bestätigt. Am 30. Mai 2014 erklärte das portugiesische
Verfassungsgericht jedoch Konsolidierungsmaßnahmen für nichtig, die das
Haushaltsergebnis 2014 um schätzungsweise rund 0,35 % des BIP beeinflusst
und möglicherweise Folgeeffekte auf 2015 nach sich gezogen hätten. Um die
vereinbarten Ziele zu erreichen, wird die Regierung Ersatzmaßnahmen im gleichen
Umfang beschließen müssen. Da jedoch noch zwei Urteile des
Verfassungsgerichtshofs ausstehen, ist eine genaue Quantifizierung der
erforderlichen Maßnahmen derzeit nicht möglich. Angesichts des engen Zeitfensters
wird die Regierung vor allem auf der Einnahmenseite womöglich auf weniger
wachstumsfreundliche Maßnahmen zurückgreifen müssen. Für den Zeitraum nach 2015
wird in der Strategie das Ziel bestätigt, das mittelfristige Ziel bis 2017 zu
erreichen, indem 2016 eine strukturelle Anstrengung von 0,5 % des BIP
unternommen und 2017 ein strukturelles Defizit von 0,5 % erreicht wird.
Der Strategie zufolge wird der öffentliche Bruttoschuldenstand mit rund
130,5 % des BIP 2014 seinen Höchststand erreichen und ab 2015 schrittweise
zurückgehen. Das den Haushaltsprojektionen der Strategie zugrunde liegende
makroökonomische Szenario stimmt mit dem Szenario überein, das im Rahmen der
zwölften Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms vereinbart
wurde, und wird derzeit vom staatlichen Finanzrat geprüft. Die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2014 werden als
ausreichend eingestuft, um das angestrebte Defizit von 4 % des BIP zu
erreichen. Es bestehen jedoch nach wie vor Abwärtsrisiken, insbesondere aufgrund
von Rechtsunsicherheiten und der statistischen Auswirkungen von Maßnahmen zur
effizienteren Verwaltung des Schuldenüberhangs einiger staatseigener
Unternehmen. Die Haushaltsanpassung 2015 wird von
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,8 % des BIP begleitet,
was ausreichen dürfte, um das Ziel von 2,5 % des BIP zu erreichen.
Ausgehend von der Bewertung des Programms und der Prognose der Kommission gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die Auffassung,
dass die Ziele der Strategie mit den Anforderungen des Stabilitäts- und
Wachstumspakts im Einklang stehen. (9)
Die Haushaltskonsolidierung muss durch weitere
Reformen des Systems der öffentlichen Finanzverwaltung gestützt werden. Obwohl
im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms Fortschritte erzielt wurden, muss insbesondere die umfassende Reform
des Haushaltsrahmengesetzes abgeschlossen werden, und es sind weitere
Anstrengungen notwendig, um die strikte Ausgabenkontrolle durch die
Durchsetzung des Gesetzes zur Kontrolle der Verpflichtungen zu gewährleisten
und eine weitere Anhäufung von Zahlungsrückständen des öffentlichen Sektors zu
verhindern. Von zentraler Bedeutung ist, mit der Umstrukturierung staatseigener
Unternehmen fortzufahren und ihre finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten
sowie die Ausgaben für das Renten- und das Gesundheitssystem streng zu
überwachen. Auf der Einnahmenseite besteht Spielraum für eine
wachstumsfreundlichere Gestaltung des Steuersystems und die weitere Förderung
der Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften. (10)
Portugal ist mit Herausforderungen in Bezug auf die
Arbeitslosigkeit konfrontiert, die trotz des jüngsten Rückgangs insbesondere
bei den jüngeren Altersgruppen nach wie vor sehr hoch ist. Im Jahr 2013 lag die
Arbeitslosenquote bei 17 % und die Jugendarbeitslosigkeit bei 37,7 %,
was deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt; auch der Anteil junger Menschen,
die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, ist
überdurchschnittlich hoch. Seit Beginn der Wirtschaftskrise ist die in Portugal
traditionell hohe Beschäftigungsquote von 73,1 % im Jahr 2008 auf
65,6 % im Jahr 2013 deutlich gesunken. Im Bereich der
Jugendarbeitslosigkeit bestehen die wichtigsten Herausforderungen im Einklang
mit den Zielen einer Jugendgarantie u. a. darin, nicht registrierte junge
Menschen zu erreichen und die Bildung und Ausbildung besser auf die Bedürfnisse
des Arbeitsmarkts abzustimmen. Im Rahmen des makroökonomischen
Anpassungsprogramms hat Portugal zahlreiche
Arbeitsmarktreformen umgesetzt, die darauf abzielen, die übermäßig restriktiven
Beschäftigungsschutzregelungen zu lockern, die Lohn- und
Gehaltsbildungsmechanismen flexibler zu gestalten und die Wirkungsweise der
öffentlichen Arbeitsvermittlung und Aktivierungsmaßnahmen zu verbessern. Es gilt
jedoch weiterhin, insbesondere die Segmentierung des Arbeitsmarkts anzugehen
und die Anpassungsfähigkeit der Löhne an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
zu erhöhen. Durch eine unabhängige Evaluierung der Auswirkungen der jüngsten
Reformen des Beschäftigungsschutzsystems könnten insbesondere ihr Einfluss auf
die Schaffung von Arbeitsplätzen, auf prekäre Arbeitsverhältnisse, die
Arbeitskosten insgesamt sowie auf die Anzahl der vor Gericht angefochtenen
Kündigungen und der Ausgang dieser Fälle besser beurteilt werden. Obwohl
Anstrengungen unternommen wurden, um die negativen sozialen Auswirkungen zu
mindern, haben die im Zuge der Krise notwendigen wirtschaftlichen Anpassungen
negativ zur Armutsentwicklung beigetragen. (11)
Portugal hat bei der Reform seines Bildungssystems
signifikante Fortschritte erzielt; es wurden einige Maßnahmen ergriffen, um
frühe Schul- und Ausbildungsabgänge zu bekämpfen, die Quote der tertiären
Bildungsabschlüsse zu verbessern und die Abstimmung von Angebot und Nachfrage
auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die vollständige
Umsetzung der Maßnahmen und die effiziente Nutzung der Mittel sind jedoch
weiterhin entscheidend. Insbesondere sind weitere Anstrengungen erforderlich,
um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu
verringern, auch durch die Steigerung der Qualität und Attraktivität der
beruflichen Aus- und Weiterbildung, einschließlich der dualen Berufsausbildung,
und die Förderung der Beteiligung der Arbeitgeber an der Ausarbeitung von
Programmen und der Bereitstellung von angemessenen innerbetrieblichen
Weiterbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätzen. Zudem müssen
Berufsorientierungs- und Beratungsdienste für Sekundarschülerinnen und -schüler
und Studierende, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts und dem antizipierten
Qualifikationsbedarf entsprechen, wirksam umgesetzt und die Verbindungen zur
Privatwirtschaft gestärkt werden. (12)
Portugal hat im Rahmen des makroökonomischen
Anpassungsprogramms wesentliche Schritte zur Verbesserung
der Eigenmittelausstattung im Bankensektor und zur Stärkung des Aufsichts- und
Abwicklungsrahmens unternommen. Es bestehen jedoch weiterhin große
Herausforderungen, die sorgfältig überwacht und bewältigt werden müssen; dazu
zählt die Rentabilität der portugiesischen Banken. Die Zahlen für das erste
Quartal 2014 zeigen, dass einige der gestützten Banken positive Ergebnisse
verzeichnet haben. Die Verschlechterung der Aktivaqualität ist nach wie vor ein
Problem, wobei rund 6 % der Gesamtbruttokredite eine hohe Wertminderung
aufweisen und mit 10,6 % der Anteil notleidender Kredite hoch ist;
letzteres gilt insbesondere für das Unternehmenssegment (über 16 %).
Portugal hat eine Reihe von Maßnahmen angenommen, um die Kreditvergabe an
lebensfähige Unternehmen zu erleichtern, doch die Finanzierungsbedingungen
bleiben insbesondere für KMU schwierig, und die Auswahl an
Finanzierungsalternativen für den Unternehmenssektor abseits von
Kreditinstituten ist weiterhin eingeschränkt. Im Vergleich zu 2012 wurden im
Jahr 2013 um 4,8 % weniger neue Kredite an KMU vergeben. Die
durchschnittlichen Zinssätze für neue Kredite an portugiesische Firmen sind
seit Anfang 2013 leicht gesunken, sie liegen jedoch weiterhin deutlich über dem
Durchschnitt im Euro-Währungsgebiet. Angesichts des hohen Schuldenüberhangs der
Unternehmen und des notwendigen weiteren Schuldenabbaus im Bankensektor bleibt
es für Banken schwierig, lebensfähigen Unternehmen Kredite zu angemessenen
Kosten zu gewähren. (13)
Um die Effizienz und Nachhaltigkeit des
Energiesektors zu gewährleisten und die Energiekosten für die Wirtschaft zu
senken, wurden im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms zwei
Maßnahmenpakete erlassen. Die Renten in der Energiewirtschaft müssen jedoch
weiter gesenkt und die hohen und steigenden Energietarifschulden bekämpft
werden. Zu diesem Zweck hat Portugal kürzlich ein drittes Maßnahmenpaket
angekündigt, mit dem auch die Sonderabgabe für Energieversorger aus dem Jahr
2014 auf 2015 ausgedehnt wird. Auch die Verbesserung der grenzüberschreitenden
Integration der Energienetze und die beschleunigte Umsetzung der Gas- und
Stromverbindungsleitungsprojekte sind wichtige Themen, die gezielt
weiterverfolgt werden müssen. Im Verkehrssektor wurden im Rahmen des Programms
Fortschritte erzielt, insbesondere wurde die Wettbewerbsposition der
portugiesischen Häfen gestärkt, eine umfassende Langzeitstrategie für das
Verkehrssystem erarbeitet, nachdem Defizite und Lücken in
Angriff genommen worden waren, und der Regulierungsrahmen
verbessert. Dennoch bleiben weitere Maßnahmen erforderlich, um die umfassende
Langzeitstrategie für das Verkehrssystem und den Aktionsplan zur Reform der
Häfen wirksam umzusetzen. Darüber hinaus sind Schritte notwendig, um die
Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Transportregulierungsbehörde sowie
die Finanzstabilität der staatseigenen Unternehmen in diesem Sektor zu
gewährleisten und die Effizienz und den Wettbewerb im Schienenverkehr zu
verbessern. (14)
Im Bereich der städtischen Mieten wurde eine
grundlegende Reform mit dem Ziel umgesetzt, den Wohnimmobilienmarkt dynamischer
zu gestalten, indem für eine bessere Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten
der Mieter und Vermieter gesorgt wurde, die Wahlmöglichkeiten bei der
Vertragsdauer weiter flexibilisiert und mehr Anreize für Sanierungsarbeiten
geschaffen wurden. Um die Auswirkungen dieser Reform auf der Grundlage von
Daten zu den wichtigsten Triebkräften des Marktes und zur Schattenwirtschaft
auf dem portugiesischen Mietmarkt umfassend zu bewerten, sind nach wie vor
weitere Anstrengungen notwendig. Portugal hat bei der Verbesserung seines
Unternehmensumfelds substanzielle Fortschritte erreicht, insbesondere durch die
Förderung besserer Rahmenbedingungen und der Unternehmenskultur sowie durch die
Verbesserung der Insolvenzverfahren für Unternehmen in Schwierigkeiten. Nun ist
das Augenmerk auf die Umsetzung zu richten. Bei der Vereinfachung von
Verwaltungs- und Lizensierungsverfahren waren Fortschritte zu verzeichnen, doch
müssen noch einige Maßnahmen abgeschlossen werden. Es sind weitere
Anstrengungen notwendig, um die Wettbewerbshürden im Dienstleistungssektor zu
beseitigen, insbesondere durch die Annahme sektoraler Anpassungen, und im
Dienstleistungssektor durch die Annahme von Rechtsvorschriften für die
verbleibenden Berufsorganisationen. In den Bereichen Regulierung und Wettbewerb
sind Folgemaßnahmen erforderlich, um die Unabhängigkeit und Autonomie der
nationalen sektoralen Regulierungsbehörden und der Wettbewerbsbehörde zu
gewährleisten. Zahlungen von öffentlichen Behörden erfolgen nach wie vor mit
großen Verzögerungen. (15)
Im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms
wurden Fortschritte bei der Rationalisierung und Modernisierung der
öffentlichen Verwaltung hinsichtlich der Aspekte Beschäftigung,
Vergütungspolitik, Arbeitsbedingungen, Effizienz der Organisation und Qualität
der Dienstleistungen erzielt. Dennoch warten einige der geplanten
Reformmaßnahmen auf ihren Abschluss und auch die Transparenz muss erhöht
werden. Obwohl bei der Verbesserung der Effizienz des Justizsystems
signifikante Fortschritte erzielt wurden, sind
insbesondere bei der Verfahrensdauer, den Abschlussquoten, der Anzahl der
anhängigen Verfahren und dem Überwachungs- und Bewertungsprozess weitere
Verbesserungen erforderlich. (16)
Am [17. Juni 2014] schloss die Kommission die
zwölfte und letzte Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für
Portugal ab. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass die
erfolgreiche Umsetzung des Programms einen entscheidenden Beitrag geleistet
hat, um die wirtschaftlichen und finanziellen Risiken zu bewältigen und die
Ungleichgewichte zu verringern. Portugal hat im Rahmen des
Programms zahlreiche ehrgeizige Strukturreformen verabschiedet, die allmählich
Früchte tragen und zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und erneutem
Wirtschaftswachstum führen; jedoch sind weitere Anstrengungen notwendig, um die
Auswirkungen der Reformen auf die Wirtschaft zu bewerten. Daher ist es
unerlässlich, die umgesetzten Reformen laufend zu überwachen, um bewerten zu
können, ob sie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktion und der
Beschäftigungszahlen beitragen. (17)
Da Portugal nach dem Ende des makroökonomischen
Anpassungsprogramms, das am 28. Juni 2014 offiziell abgeschlossen wird,
wieder vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen wird,
hat die Kommission auf dieser Grundlage und angesichts der zwölften und letzten
Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms die von Portugal
übermittelten Unterlagen bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für
eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in
Portugal berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die
wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf
EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken,
auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre
Empfehlungen für Portugal im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in
den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider. (18)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Stabilitätsprogramm Portugals geprüft; seine Stellungnahme[6] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. Diese Empfehlungen
wurden nach dem kürzlich erfolgten positiven Abschluss des Anpassungsprogramms
ausgearbeitet und bauen auf den Erfolgen des Programms auf, um seine dauerhafte
Umsetzung zu gewährleisten. (19)
Im Kontext des Europäischen Semesters hat die
Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets als Ganzes
analysiert. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat spezifische
Empfehlungen für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, ausgesprochen.
Portugal sollte auch sicherstellen, dass diese Empfehlungen vollständig und
fristgerecht umgesetzt werden – EMPFIEHLT, dass Portugal im Zeitraum
2014-2015 1. die Haushaltsstrategie für 2014 vollständig umsetzt, um die
haushaltspolitischen Ziele zu erreichen und die Akkumulation neuer
Zahlungsrückstände zu verhindern; für das Jahr 2015 die Haushaltsstrategie
gemäß dem Dokument zur finanzpolitischen Strategie konsequent umsetzt, um das
Defizit im Einklang mit dem in der Empfehlung im Verfahren bei einem
übermäßigen Defizit festgelegten Ziel auf 2,5 % des BIP zu senken, und
gleichzeitig die erforderliche strukturelle Anpassung erreicht; die vom
Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuften
Konsolidierungsmaßnahmen so schnell wie möglich durch gleichwertige Maßnahmen
ähnlichen Umfangs ersetzt; das übermäßige Defizit auf tragfähige und
wachstumsfreundliche Weise korrigiert und den Rückgriff auf einmalige/befristete
Maßnahmen beschränkt; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits die geplante
jährliche strukturelle Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel im
Einklang mit der erforderlichen jährlichen strukturellen Anpassung von
mindestens 0,5 % des BIP verfolgt, wobei in Zeiten günstiger Konjunktur
stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, und sicherstellt,
dass die Schuldenregel eingehalten wird, damit die hohe allgemeine
Schuldenquote auf einen tragfähigen Pfad geführt wird; eine ausgabengestützte
Haushaltskonsolidierung priorisiert und die Effizienz und Qualität der
öffentlichen Ausgaben weiter erhöht; die Ausgaben der zentralen, regionalen und
lokalen Verwaltungen weiterhin streng überwacht; die Umstrukturierung der staatseigenen
Unternehmen fortsetzt; bis Ende 2014 eine dauerhafte Lösung zur Sicherung der
mittelfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems entwickelt; das Wachstum der
Ausgaben im Gesundheitswesen kontrolliert und die Reform des Krankenhauswesens
voranbringt; das Steuersystem prüft und wachstumsfreundlicher gestaltet;
weiterhin die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert und die
Steuerumgehung bekämpft, indem die Effizienz der Steuerverwaltung gesteigert
wird; das System der öffentlichen Finanzverwaltung stärkt, indem die umfassende
Reform des Haushaltsrahmengesetzes bis Ende 2014 rasch abgeschlossen und
umgesetzt wird; die strikte Einhaltung des Gesetzes zur Kontrolle der
Verpflichtungen sicherstellt; die einheitliche Lohnskala und die einheitliche
Lohnzuschlägeskala im öffentlichen Sektor ab 2015 wirksam umsetzt; 2. eine den
Zielen der Steigerung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit entsprechende
Entwicklung der Mindestlöhne weiterverfolgt; Lohn- und
Gehaltsbildungsmechanismen sicherstellt, die die Angleichung der Löhne und
Gehälter an die Produktivität auf sektoraler und/oder Unternehmensebene
fördern; in Abstimmung mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den
nationalen Gepflogenheiten die Möglichkeit befristeter Öffnungsklauseln auf
Unternehmensebene für zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern
vereinbarte sektorale Verträge prüft; bis September 2014 Vorschläge für
Öffnungsklauseln auf Unternehmensebene für zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmervertretern vereinbarte sektorale Verträge sowie für eine
Überprüfung der Verlängerung von Tarifverträgen vorlegt; 3. bis
März 2015 eine unabhängige Evaluierung der jüngsten Reformen des
Beschäftigungsschutzsystems zusammen mit einem Aktionsplan für weitere Reformen
zur Bekämpfung der Arbeitsmarktsegmentierung vorlegt; die laufende Reform der
aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und der staatlichen Arbeitsvermittlung zur
Steigerung der Beschäftigungs- und Erwerbsbeteiligungsquote voranbringt,
insbesondere durch die Verbesserung der Berufsberatung/Unterstützung bei der
Arbeitssuche und Aktivierungs-/Sanktionsmechanismen, um die
Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern und die arbeitsmarktfernsten Menschen zu
integrieren; im Einklang mit den Zielen der Jugendgarantie gegen die hohe
Jugendarbeitslosigkeit vorgeht, insbesondere durch eine wirksame Antizipierung
des Qualifikationsbedarfs und die Einbindung nicht gemeldeter junger Menschen;
den Schwellenwert für die Inanspruchnahme der Mindesteinkommensregelung erhöht;
eine angemessene Reichweite der sozialen Unterstützung
gewährleistet und dabei die wirksame Aktivierung von Leistungsempfängern
sicherstellt; 4. die
Qualität und Arbeitsmarktrelevanz des Bildungssystems verbessert, um die Anzahl
der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu verringern und die niedrige
Bildungsleistung anzugehen; die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben im
Bildungsbereich sicherstellt und das Missverhältnis zwischen
Qualifikationsangebot und -nachfrage verringert, einschließlich durch die
Steigerung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und
Weiterbildung und die Förderung der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft; die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Forschung und der Industrie
verbessert und den Wissenstransfer fördert; 5. die
Liquiditätsposition der Banken und mögliche Kapitalausfälle überwacht,
einschließlich durch thematische Kontrollen vor Ort und Stresstests; die
Bewertung der Sanierungspläne der Banken fortsetzt und das Bewertungsverfahren
bei Bedarf verbessert; eine umfassende Strategie zur Verringerung des Schuldenüberhangs
der Unternehmen umsetzt und die Anstrengungen zur Erweiterung des Angebots an
Finanzierungsalternativen, einschließlich für die Frühphase der
Geschäftsentwicklung, verstärkt, indem die Effizienz der
Umschuldungsinstrumente (insbesondere des PER und des SIREVE) für lebensfähige
Unternehmen gesteigert wird, Anreize für Banken und Schuldner zur frühen
Durchführung von Umstrukturierungsverfahren eingeführt werden und die
Verfügbarkeit von Finanzierungen über den Kapitalmarkt verbessert wird; sicherstellt,
dass die ermittelten Maßnahmen die Umverteilung von Finanzierungsmitteln
zugunsten der produktiven Wirtschaftszweige unterstützen; bis Ende
September 2014 ein Frühwarnsystem umsetzt, das eine schwache Finanzlage
von Unternehmen, einschließlich KMU, signalisiert, damit eine frühe Umschuldung
von Unternehmen unterstützt wird, Kreditzahlungsrückstände von KMU verringert
werden und die Abwicklung notleidender Kredite beschleunigt wird; 6. das
zweite und dritte Maßnahmenpaket im Energiesektor zur Senkung der Energiekosten
der Wirtschaft umsetzt, dabei die Energietarifschulden bis 2020 begleicht und
die Umsetzung genau beobachtet; die grenzüberschreitende Integration von
Energienetzen verbessert und die Umsetzung von Strom- und Gasverbindungsleitungsprojekten
beschleunigt; die umfassende Langzeitstrategie für das Verkehrssystem und den
Zeitplan für die Reformen im Hafensektor umsetzt; sicherstellt, dass die
Neuverhandlungen über die bestehenden Hafenkonzessionen und die neuen
Genehmigungsverfahren leistungsorientiert sind und im Einklang mit den
Binnenmarktgrundsätzen, insbesondere den Vorschriften für die Vergabe
öffentlicher Aufträge, stehen; gewährleistet, dass die nationale
Transportregulierungsbehörde (AMT) vollständig unabhängig ist und bis Ende September 2014
ihre Arbeit aufnimmt; die Finanzstabilität der staatseigenen Unternehmen im
Verkehrssektor sicherstellt; die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im
Schienenverkehr stärkt, indem der Plan für die Wettbewerbsfähigkeit von CP
Carga nach dem Transfer der Frachtterminals umgesetzt wird und die
Unabhängigkeit der Geschäftsführung der staatseigenen Infrastrukturbetreiber
und Eisenbahnunternehmen sichergestellt wird; 7. die
Bewertung des portugiesischen Wohnimmobilienmarkts weiter verbessert, einschließlich
durch die Einrichtung eines systematischeren Überwachungs- und
Berichterstattungsrahmens bis Ende November 2014, und einen umfassenden
Bericht über die Schattenwirtschaft auf diesem Markt veröffentlicht; die
Anstrengungen zur Durchführung weiterer Bestandsaufnahmen des regulatorischen
Aufwands fortsetzt, um bis März 2015 die noch nicht erfassten Sektoren zu
berücksichtigen; bis Ende September 2014 die ausstehenden
Lizenzierungsbeschlüsse und sektoralen Anpassungen annimmt und umsetzt; bis
Ende September 2014 die verbleibenden Einschränkungen für freiberufliche
Dienstleistungen beseitigt und die geänderten Satzungen der
Berufsorganisationen genehmigt, die noch nicht im Rahmen des makroökonomischen
Anpassungsprogramms angenommen worden sind; Zahlungsverzögerungen im
öffentlichen Sektor beseitigt; sicherstellt, dass angemessene Ressourcen für
die nationalen Regulierungsbehörden und die Wettbewerbsbehörde verfügbar sind,
und die Satzung der nationalen Wettbewerbsbehörde rasch annimmt; 8. die Rationalisierung und Modernisierung der zentralen, regionalen und
lokalen öffentlichen Verwaltungen fortsetzt; die Reformen zur Verbesserung der
Effizienz des Justizsystems und zur Steigerung der Transparenz umsetzt; die
Anstrengungen zur Bewertung der Umsetzung von Reformen, die im Rahmen des
makroökonomischen Anpassungsprogramms ergriffen wurden, und von geplanten und
künftigen Reformen verstärkt; insbesondere obligatorische systematische
Ex-ante- und Ex-post-Evaluierungen in den Rechtsetzungsprozess integriert; eine
funktionell unabhängige zentrale Evaluierungsstelle auf zentralstaatlicher
Ebene einrichtet, die die Umsetzung dieser Reformen bewertet und halbjährlich
Bericht erstattet, einschließlich über die Kohärenz mit der
Ex-ante-Folgenabschätzung, und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen verhängen kann. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] COM(2014) 423 final. [3] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [4] COM(2013) 800 final. [5] COM(2013) 790 final. [6] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97.