52014DC0423

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Portugals 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals 2014 /* COM/2014/0423 final - 2014/ () */


 

 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm Portugals 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Portugals 2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[3],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4) Portugal unterlag im Einklang mit Artikel 1 Absatz 2 des Beschlusses 2011/344/EU, wonach der finanzielle Beistand über einen Zeitraum von drei Jahren gewährt wird, bis 17. Mai 2014 einem makroökonomischen Anpassungsprogramm. Am 19. März 2014 beschloss der Rat, den Bereitstellungszeitraum für den finanziellen Beistand um sechs Wochen zu verlängern, um eine umfassende und gründliche Prüfung der Einhaltung der Programmauflagen zu gewährleisten und eine ordnungsgemäße Auszahlung der letzten Tranche zu ermöglichen. Im Einklang mit Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 fand daher die Überwachung und Bewertung des Europäischen Semesters zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik für die Dauer des Programms in Portugal keine Anwendung. Da Portugal das Programm verlassen hat, sollte es nunmehr wieder vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen werden.

(5) Am 13. November 2013 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[4] an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Am selben Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[5] an.

(6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7) Nach der Verordnung (EU) Nr. 472/2013 war Portugal für die Dauer des makroökonomischen Anpassungsprogramms nicht dazu verpflichtet, sein Stabilitätsprogramm und sein nationales Reformprogramm vorzulegen. Dennoch übermittelte Portugal am 30. April 2014 ein aktualisiertes Dokument zur finanzpolitischen Strategie und ein Schreiben der Regierung über aktuelle Entwicklungen in Hinblick auf die Ziele von Europa 2020. Am 17. Mai legte die Regierung in einem Dokument mit dem Titel Der Weg zum Wachstum, eine mittelfristige Reformstrategie für Portugal ihr laufendes Reformprogramm und neue Initiativen für nachhaltiges Wachstum vor.

(8) Die in dem Dokument zur finanzpolitischen Strategie 2014 skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das übermäßige Defizit bis 2015 nachhaltig zu korrigieren und das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen. Die Strategie sieht eine Rückführung des gesamtstaatlichen Defizits auf 4,0 % des BIP im Jahr 2014 und eine weitere Senkung auf 2,5 % des BIP im Jahr 2015 vor; dies steht im Einklang mit den Zielen der Empfehlung im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vom 21. Juni 2013 und wurde im Rahmen der zwölften Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms erneut bestätigt. Am 30. Mai 2014 erklärte das portugiesische Verfassungsgericht jedoch Konsolidierungsmaßnahmen für nichtig, die das Haushaltsergebnis 2014 um schätzungsweise rund 0,35 % des BIP beeinflusst und möglicherweise Folgeeffekte auf 2015 nach sich gezogen hätten. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, wird die Regierung Ersatzmaßnahmen im gleichen Umfang beschließen müssen. Da jedoch noch zwei Urteile des Verfassungsgerichtshofs ausstehen, ist eine genaue Quantifizierung der erforderlichen Maßnahmen derzeit nicht möglich. Angesichts des engen Zeitfensters wird die Regierung vor allem auf der Einnahmenseite womöglich auf weniger wachstumsfreundliche Maßnahmen zurückgreifen müssen. Für den Zeitraum nach 2015 wird in der Strategie das Ziel bestätigt, das mittelfristige Ziel bis 2017 zu erreichen, indem 2016 eine strukturelle Anstrengung von 0,5 % des BIP unternommen und 2017 ein strukturelles Defizit von 0,5 % erreicht wird. Der Strategie zufolge wird der öffentliche Bruttoschuldenstand mit rund 130,5 % des BIP 2014 seinen Höchststand erreichen und ab 2015 schrittweise zurückgehen. Das den Haushaltsprojektionen der Strategie zugrunde liegende makroökonomische Szenario stimmt mit dem Szenario überein, das im Rahmen der zwölften Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms vereinbart wurde, und wird derzeit vom staatlichen Finanzrat geprüft. Die Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung im Jahr 2014 werden als ausreichend eingestuft, um das angestrebte Defizit von 4 % des BIP zu erreichen. Es bestehen jedoch nach wie vor Abwärtsrisiken, insbesondere aufgrund von Rechtsunsicherheiten und der statistischen Auswirkungen von Maßnahmen zur effizienteren Verwaltung des Schuldenüberhangs einiger staatseigener Unternehmen. Die Haushaltsanpassung 2015 wird von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen im Umfang von 0,8 % des BIP begleitet, was ausreichen dürfte, um das Ziel von 2,5 % des BIP zu erreichen. Ausgehend von der Bewertung des Programms und der Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vertritt der Rat die Auffassung, dass die Ziele der Strategie mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang stehen.

(9) Die Haushaltskonsolidierung muss durch weitere Reformen des Systems der öffentlichen Finanzverwaltung gestützt werden. Obwohl im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms Fortschritte erzielt wurden, muss insbesondere die umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes abgeschlossen werden, und es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die strikte Ausgabenkontrolle durch die Durchsetzung des Gesetzes zur Kontrolle der Verpflichtungen zu gewährleisten und eine weitere Anhäufung von Zahlungsrückständen des öffentlichen Sektors zu verhindern. Von zentraler Bedeutung ist, mit der Umstrukturierung staatseigener Unternehmen fortzufahren und ihre finanzielle Tragfähigkeit zu gewährleisten sowie die Ausgaben für das Renten- und das Gesundheitssystem streng zu überwachen. Auf der Einnahmenseite besteht Spielraum für eine wachstumsfreundlichere Gestaltung des Steuersystems und die weitere Förderung der Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften.

(10) Portugal ist mit Herausforderungen in Bezug auf die Arbeitslosigkeit konfrontiert, die trotz des jüngsten Rückgangs insbesondere bei den jüngeren Altersgruppen nach wie vor sehr hoch ist. Im Jahr 2013 lag die Arbeitslosenquote bei 17 % und die Jugendarbeitslosigkeit bei 37,7 %, was deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt; auch der Anteil junger Menschen, die sich weder in Ausbildung noch in Beschäftigung befinden, ist überdurchschnittlich hoch. Seit Beginn der Wirtschaftskrise ist die in Portugal traditionell hohe Beschäftigungsquote von 73,1 % im Jahr 2008 auf 65,6 % im Jahr 2013 deutlich gesunken. Im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit bestehen die wichtigsten Herausforderungen im Einklang mit den Zielen einer Jugendgarantie u. a. darin, nicht registrierte junge Menschen zu erreichen und die Bildung und Ausbildung besser auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarkts abzustimmen. Im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms hat Portugal zahlreiche Arbeitsmarktreformen umgesetzt, die darauf abzielen, die übermäßig restriktiven Beschäftigungsschutzregelungen zu lockern, die Lohn- und Gehaltsbildungsmechanismen flexibler zu gestalten und die Wirkungsweise der öffentlichen Arbeitsvermittlung und Aktivierungsmaßnahmen zu verbessern. Es gilt jedoch weiterhin, insbesondere die Segmentierung des Arbeitsmarkts anzugehen und die Anpassungsfähigkeit der Löhne an die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu erhöhen. Durch eine unabhängige Evaluierung der Auswirkungen der jüngsten Reformen des Beschäftigungsschutzsystems könnten insbesondere ihr Einfluss auf die Schaffung von Arbeitsplätzen, auf prekäre Arbeitsverhältnisse, die Arbeitskosten insgesamt sowie auf die Anzahl der vor Gericht angefochtenen Kündigungen und der Ausgang dieser Fälle besser beurteilt werden. Obwohl Anstrengungen unternommen wurden, um die negativen sozialen Auswirkungen zu mindern, haben die im Zuge der Krise notwendigen wirtschaftlichen Anpassungen negativ zur Armutsentwicklung beigetragen.

(11) Portugal hat bei der Reform seines Bildungssystems signifikante Fortschritte erzielt; es wurden einige Maßnahmen ergriffen, um frühe Schul- und Ausbildungsabgänge zu bekämpfen, die Quote der tertiären Bildungsabschlüsse zu verbessern und die Abstimmung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Die vollständige Umsetzung der Maßnahmen und die effiziente Nutzung der Mittel sind jedoch weiterhin entscheidend. Insbesondere sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu verringern, auch durch die Steigerung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung, einschließlich der dualen Berufsausbildung, und die Förderung der Beteiligung der Arbeitgeber an der Ausarbeitung von Programmen und der Bereitstellung von angemessenen innerbetrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten und Ausbildungsplätzen. Zudem müssen Berufsorientierungs- und Beratungsdienste für Sekundarschülerinnen und -schüler und Studierende, die den Anforderungen des Arbeitsmarkts und dem antizipierten Qualifikationsbedarf entsprechen, wirksam umgesetzt und die Verbindungen zur Privatwirtschaft gestärkt werden.

(12) Portugal hat im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms wesentliche Schritte zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung im Bankensektor und zur Stärkung des Aufsichts- und Abwicklungsrahmens unternommen. Es bestehen jedoch weiterhin große Herausforderungen, die sorgfältig überwacht und bewältigt werden müssen; dazu zählt die Rentabilität der portugiesischen Banken. Die Zahlen für das erste Quartal 2014 zeigen, dass einige der gestützten Banken positive Ergebnisse verzeichnet haben. Die Verschlechterung der Aktivaqualität ist nach wie vor ein Problem, wobei rund 6 % der Gesamtbruttokredite eine hohe Wertminderung aufweisen und mit 10,6 % der Anteil notleidender Kredite hoch ist; letzteres gilt insbesondere für das Unternehmenssegment (über 16 %). Portugal hat eine Reihe von Maßnahmen angenommen, um die Kreditvergabe an lebensfähige Unternehmen zu erleichtern, doch die Finanzierungsbedingungen bleiben insbesondere für KMU schwierig, und die Auswahl an Finanzierungsalternativen für den Unternehmenssektor abseits von Kreditinstituten ist weiterhin eingeschränkt. Im Vergleich zu 2012 wurden im Jahr 2013 um 4,8 % weniger neue Kredite an KMU vergeben. Die durchschnittlichen Zinssätze für neue Kredite an portugiesische Firmen sind seit Anfang 2013 leicht gesunken, sie liegen jedoch weiterhin deutlich über dem Durchschnitt im Euro-Währungsgebiet. Angesichts des hohen Schuldenüberhangs der Unternehmen und des notwendigen weiteren Schuldenabbaus im Bankensektor bleibt es für Banken schwierig, lebensfähigen Unternehmen Kredite zu angemessenen Kosten zu gewähren.

(13) Um die Effizienz und Nachhaltigkeit des Energiesektors zu gewährleisten und die Energiekosten für die Wirtschaft zu senken, wurden im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms zwei Maßnahmenpakete erlassen. Die Renten in der Energiewirtschaft müssen jedoch weiter gesenkt und die hohen und steigenden Energietarifschulden bekämpft werden. Zu diesem Zweck hat Portugal kürzlich ein drittes Maßnahmenpaket angekündigt, mit dem auch die Sonderabgabe für Energieversorger aus dem Jahr 2014 auf 2015 ausgedehnt wird. Auch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Integration der Energienetze und die beschleunigte Umsetzung der Gas- und Stromverbindungsleitungsprojekte sind wichtige Themen, die gezielt weiterverfolgt werden müssen. Im Verkehrssektor wurden im Rahmen des Programms Fortschritte erzielt, insbesondere wurde die Wettbewerbsposition der portugiesischen Häfen gestärkt, eine umfassende Langzeitstrategie für das Verkehrssystem erarbeitet, nachdem Defizite und Lücken in Angriff genommen worden waren, und der Regulierungsrahmen verbessert. Dennoch bleiben weitere Maßnahmen erforderlich, um die umfassende Langzeitstrategie für das Verkehrssystem und den Aktionsplan zur Reform der Häfen wirksam umzusetzen. Darüber hinaus sind Schritte notwendig, um die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Transportregulierungsbehörde sowie die Finanzstabilität der staatseigenen Unternehmen in diesem Sektor zu gewährleisten und die Effizienz und den Wettbewerb im Schienenverkehr zu verbessern.

(14) Im Bereich der städtischen Mieten wurde eine grundlegende Reform mit dem Ziel umgesetzt, den Wohnimmobilienmarkt dynamischer zu gestalten, indem für eine bessere Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter gesorgt wurde, die Wahlmöglichkeiten bei der Vertragsdauer weiter flexibilisiert und mehr Anreize für Sanierungsarbeiten geschaffen wurden. Um die Auswirkungen dieser Reform auf der Grundlage von Daten zu den wichtigsten Triebkräften des Marktes und zur Schattenwirtschaft auf dem portugiesischen Mietmarkt umfassend zu bewerten, sind nach wie vor weitere Anstrengungen notwendig. Portugal hat bei der Verbesserung seines Unternehmensumfelds substanzielle Fortschritte erreicht, insbesondere durch die Förderung besserer Rahmenbedingungen und der Unternehmenskultur sowie durch die Verbesserung der Insolvenzverfahren für Unternehmen in Schwierigkeiten. Nun ist das Augenmerk auf die Umsetzung zu richten. Bei der Vereinfachung von Verwaltungs- und Lizensierungsverfahren waren Fortschritte zu verzeichnen, doch müssen noch einige Maßnahmen abgeschlossen werden. Es sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Wettbewerbshürden im Dienstleistungssektor zu beseitigen, insbesondere durch die Annahme sektoraler Anpassungen, und im Dienstleistungssektor durch die Annahme von Rechtsvorschriften für die verbleibenden Berufsorganisationen. In den Bereichen Regulierung und Wettbewerb sind Folgemaßnahmen erforderlich, um die Unabhängigkeit und Autonomie der nationalen sektoralen Regulierungsbehörden und der Wettbewerbsbehörde zu gewährleisten. Zahlungen von öffentlichen Behörden erfolgen nach wie vor mit großen Verzögerungen.

(15) Im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms wurden Fortschritte bei der Rationalisierung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hinsichtlich der Aspekte Beschäftigung, Vergütungspolitik, Arbeitsbedingungen, Effizienz der Organisation und Qualität der Dienstleistungen erzielt. Dennoch warten einige der geplanten Reformmaßnahmen auf ihren Abschluss und auch die Transparenz muss erhöht werden. Obwohl bei der Verbesserung der Effizienz des Justizsystems signifikante Fortschritte erzielt wurden, sind insbesondere bei der Verfahrensdauer, den Abschlussquoten, der Anzahl der anhängigen Verfahren und dem Überwachungs- und Bewertungsprozess weitere Verbesserungen erforderlich.

(16) Am [17. Juni 2014] schloss die Kommission die zwölfte und letzte Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms für Portugal ab. Die Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass die erfolgreiche Umsetzung des Programms einen entscheidenden Beitrag geleistet hat, um die wirtschaftlichen und finanziellen Risiken zu bewältigen und die Ungleichgewichte zu verringern. Portugal hat im Rahmen des Programms zahlreiche ehrgeizige Strukturreformen verabschiedet, die allmählich Früchte tragen und zu mehr Wettbewerbsfähigkeit und erneutem Wirtschaftswachstum führen; jedoch sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Auswirkungen der Reformen auf die Wirtschaft zu bewerten. Daher ist es unerlässlich, die umgesetzten Reformen laufend zu überwachen, um bewerten zu können, ob sie zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, der Produktion und der Beschäftigungszahlen beitragen.

(17) Da Portugal nach dem Ende des makroökonomischen Anpassungsprogramms, das am 28. Juni 2014 offiziell abgeschlossen wird, wieder vollständig in den Rahmen des Europäischen Semesters einbezogen wird, hat die Kommission auf dieser Grundlage und angesichts der zwölften und letzten Überprüfung des makroökonomischen Anpassungsprogramms die von Portugal übermittelten Unterlagen bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Portugal berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen für Portugal im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 8 wider.

(18) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Portugals geprüft; seine Stellungnahme[6] hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. Diese Empfehlungen wurden nach dem kürzlich erfolgten positiven Abschluss des Anpassungsprogramms ausgearbeitet und bauen auf den Erfolgen des Programms auf, um seine dauerhafte Umsetzung zu gewährleisten.

(19) Im Kontext des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets als Ganzes analysiert. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat spezifische Empfehlungen für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, ausgesprochen. Portugal sollte auch sicherstellen, dass diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden –

EMPFIEHLT, dass Portugal im Zeitraum 2014-2015

1.           die Haushaltsstrategie für 2014 vollständig umsetzt, um die haushaltspolitischen Ziele zu erreichen und die Akkumulation neuer Zahlungsrückstände zu verhindern; für das Jahr 2015 die Haushaltsstrategie gemäß dem Dokument zur finanzpolitischen Strategie konsequent umsetzt, um das Defizit im Einklang mit dem in der Empfehlung im Verfahren bei einem übermäßigen Defizit festgelegten Ziel auf 2,5 % des BIP zu senken, und gleichzeitig die erforderliche strukturelle Anpassung erreicht; die vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuften Konsolidierungsmaßnahmen so schnell wie möglich durch gleichwertige Maßnahmen ähnlichen Umfangs ersetzt; das übermäßige Defizit auf tragfähige und wachstumsfreundliche Weise korrigiert und den Rückgriff auf einmalige/befristete Maßnahmen beschränkt; nach der Korrektur des übermäßigen Defizits die geplante jährliche strukturelle Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Ziel im Einklang mit der erforderlichen jährlichen strukturellen Anpassung von mindestens 0,5 % des BIP verfolgt, wobei in Zeiten günstiger Konjunktur stärkere Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, und sicherstellt, dass die Schuldenregel eingehalten wird, damit die hohe allgemeine Schuldenquote auf einen tragfähigen Pfad geführt wird; eine ausgabengestützte Haushaltskonsolidierung priorisiert und die Effizienz und Qualität der öffentlichen Ausgaben weiter erhöht; die Ausgaben der zentralen, regionalen und lokalen Verwaltungen weiterhin streng überwacht; die Umstrukturierung der staatseigenen Unternehmen fortsetzt; bis Ende 2014 eine dauerhafte Lösung zur Sicherung der mittelfristigen Tragfähigkeit des Rentensystems entwickelt; das Wachstum der Ausgaben im Gesundheitswesen kontrolliert und die Reform des Krankenhauswesens voranbringt; das Steuersystem prüft und wachstumsfreundlicher gestaltet; weiterhin die Einhaltung der Steuervorschriften verbessert und die Steuerumgehung bekämpft, indem die Effizienz der Steuerverwaltung gesteigert wird; das System der öffentlichen Finanzverwaltung stärkt, indem die umfassende Reform des Haushaltsrahmengesetzes bis Ende 2014 rasch abgeschlossen und umgesetzt wird; die strikte Einhaltung des Gesetzes zur Kontrolle der Verpflichtungen sicherstellt; die einheitliche Lohnskala und die einheitliche Lohnzuschlägeskala im öffentlichen Sektor ab 2015 wirksam umsetzt;

2.           eine den Zielen der Steigerung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit entsprechende Entwicklung der Mindestlöhne weiterverfolgt; Lohn- und Gehaltsbildungsmechanismen sicherstellt, die die Angleichung der Löhne und Gehälter an die Produktivität auf sektoraler und/oder Unternehmensebene fördern; in Abstimmung mit den Sozialpartnern und im Einklang mit den nationalen Gepflogenheiten die Möglichkeit befristeter Öffnungsklauseln auf Unternehmensebene für zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern vereinbarte sektorale Verträge prüft; bis September 2014 Vorschläge für Öffnungsklauseln auf Unternehmensebene für zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern vereinbarte sektorale Verträge sowie für eine Überprüfung der Verlängerung von Tarifverträgen vorlegt;

3.           bis März 2015 eine unabhängige Evaluierung der jüngsten Reformen des Beschäftigungsschutzsystems zusammen mit einem Aktionsplan für weitere Reformen zur Bekämpfung der Arbeitsmarktsegmentierung vorlegt; die laufende Reform der aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen und der staatlichen Arbeitsvermittlung zur Steigerung der Beschäftigungs- und Erwerbsbeteiligungsquote voranbringt, insbesondere durch die Verbesserung der Berufsberatung/Unterstützung bei der Arbeitssuche und Aktivierungs-/Sanktionsmechanismen, um die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern und die arbeitsmarktfernsten Menschen zu integrieren; im Einklang mit den Zielen der Jugendgarantie gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit vorgeht, insbesondere durch eine wirksame Antizipierung des Qualifikationsbedarfs und die Einbindung nicht gemeldeter junger Menschen; den Schwellenwert für die Inanspruchnahme der Mindesteinkommensregelung erhöht; eine angemessene Reichweite der sozialen Unterstützung gewährleistet und dabei die wirksame Aktivierung von Leistungsempfängern sicherstellt;

4.           die Qualität und Arbeitsmarktrelevanz des Bildungssystems verbessert, um die Anzahl der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu verringern und die niedrige Bildungsleistung anzugehen; die Wirksamkeit der öffentlichen Ausgaben im Bildungsbereich sicherstellt und das Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage verringert, einschließlich durch die Steigerung der Qualität und Attraktivität der beruflichen Aus- und Weiterbildung und die Förderung der Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft; die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Forschung und der Industrie verbessert und den Wissenstransfer fördert;

5.           die Liquiditätsposition der Banken und mögliche Kapitalausfälle überwacht, einschließlich durch thematische Kontrollen vor Ort und Stresstests; die Bewertung der Sanierungspläne der Banken fortsetzt und das Bewertungsverfahren bei Bedarf verbessert; eine umfassende Strategie zur Verringerung des Schuldenüberhangs der Unternehmen umsetzt und die Anstrengungen zur Erweiterung des Angebots an Finanzierungsalternativen, einschließlich für die Frühphase der Geschäftsentwicklung, verstärkt, indem die Effizienz der Umschuldungsinstrumente (insbesondere des PER und des SIREVE) für lebensfähige Unternehmen gesteigert wird, Anreize für Banken und Schuldner zur frühen Durchführung von Umstrukturierungsverfahren eingeführt werden und die Verfügbarkeit von Finanzierungen über den Kapitalmarkt verbessert wird; sicherstellt, dass die ermittelten Maßnahmen die Umverteilung von Finanzierungsmitteln zugunsten der produktiven Wirtschaftszweige unterstützen; bis Ende September 2014 ein Frühwarnsystem umsetzt, das eine schwache Finanzlage von Unternehmen, einschließlich KMU, signalisiert, damit eine frühe Umschuldung von Unternehmen unterstützt wird, Kreditzahlungsrückstände von KMU verringert werden und die Abwicklung notleidender Kredite beschleunigt wird;

6.           das zweite und dritte Maßnahmenpaket im Energiesektor zur Senkung der Energiekosten der Wirtschaft umsetzt, dabei die Energietarifschulden bis 2020 begleicht und die Umsetzung genau beobachtet; die grenzüberschreitende Integration von Energienetzen verbessert und die Umsetzung von Strom- und Gasverbindungsleitungsprojekten beschleunigt; die umfassende Langzeitstrategie für das Verkehrssystem und den Zeitplan für die Reformen im Hafensektor umsetzt; sicherstellt, dass die Neuverhandlungen über die bestehenden Hafenkonzessionen und die neuen Genehmigungsverfahren leistungsorientiert sind und im Einklang mit den Binnenmarktgrundsätzen, insbesondere den Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, stehen; gewährleistet, dass die nationale Transportregulierungsbehörde (AMT) vollständig unabhängig ist und bis Ende September 2014 ihre Arbeit aufnimmt; die Finanzstabilität der staatseigenen Unternehmen im Verkehrssektor sicherstellt; die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im Schienenverkehr stärkt, indem der Plan für die Wettbewerbsfähigkeit von CP Carga nach dem Transfer der Frachtterminals umgesetzt wird und die Unabhängigkeit der Geschäftsführung der staatseigenen Infrastrukturbetreiber und Eisenbahnunternehmen sichergestellt wird;

7.           die Bewertung des portugiesischen Wohnimmobilienmarkts weiter verbessert, einschließlich durch die Einrichtung eines systematischeren Überwachungs- und Berichterstattungsrahmens bis Ende November 2014, und einen umfassenden Bericht über die Schattenwirtschaft auf diesem Markt veröffentlicht; die Anstrengungen zur Durchführung weiterer Bestandsaufnahmen des regulatorischen Aufwands fortsetzt, um bis März 2015 die noch nicht erfassten Sektoren zu berücksichtigen; bis Ende September 2014 die ausstehenden Lizenzierungsbeschlüsse und sektoralen Anpassungen annimmt und umsetzt; bis Ende September 2014 die verbleibenden Einschränkungen für freiberufliche Dienstleistungen beseitigt und die geänderten Satzungen der Berufsorganisationen genehmigt, die noch nicht im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms angenommen worden sind; Zahlungsverzögerungen im öffentlichen Sektor beseitigt; sicherstellt, dass angemessene Ressourcen für die nationalen Regulierungsbehörden und die Wettbewerbsbehörde verfügbar sind, und die Satzung der nationalen Wettbewerbsbehörde rasch annimmt;

8.           die Rationalisierung und Modernisierung der zentralen, regionalen und lokalen öffentlichen Verwaltungen fortsetzt; die Reformen zur Verbesserung der Effizienz des Justizsystems und zur Steigerung der Transparenz umsetzt; die Anstrengungen zur Bewertung der Umsetzung von Reformen, die im Rahmen des makroökonomischen Anpassungsprogramms ergriffen wurden, und von geplanten und künftigen Reformen verstärkt; insbesondere obligatorische systematische Ex-ante- und Ex-post-Evaluierungen in den Rechtsetzungsprozess integriert; eine funktionell unabhängige zentrale Evaluierungsstelle auf zentralstaatlicher Ebene einrichtet, die die Umsetzung dieser Reformen bewertet und halbjährlich Bericht erstattet, einschließlich über die Kohärenz mit der Ex-ante-Folgenabschätzung, und bei Bedarf Korrekturmaßnahmen verhängen kann.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident/Die Präsidentin

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               COM(2014) 423 final.

[3]               P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129.

[4]               COM(2013) 800 final.

[5]               COM(2013) 790 final.

[6]               Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.