52014DC0421

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm 2014 Österreichs und mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs 2014 /* COM/2014/0421 final */


 

 

Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm 2014 Österreichs und mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Österreichs 2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[2],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[3],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf bestimmten Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4) Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Österreichs für 2013 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für die Jahre 2012 bis 2017 ab. Am 15. November 2013 gab die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[4] ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung Österreichs für 2014 ab[5].

(5) Am 13. November 2013 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6] an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Am gleichen Tag nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[7] an, worin Österreich nicht als einer der Mitgliedstaaten genannt wurde, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, wieder eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft herzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit und die sozialen Folgen der Krise anzugehen und die öffentliche Verwaltung zu modernisieren.

(7) Am 8. April 2014 übermittelte Österreich sein nationales Reformprogramm 2014 und am 29. April 2014 sein Stabilitätsprogramm 2014. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(8) Das Ziel der im Stabilitätsprogramm 2014 beschriebenen Haushaltsstrategie besteht darin, bis zum Jahr 2016 im Einklang mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts das mittelfristige Ziel eines strukturellen Defizits von höchstens 0,45 % des BIP zu erreichen. Das gesamtstaatliche Defizit wurde 2013 nachhaltig unter 3 % des BIP gesenkt. Der (neu berechnete) strukturelle Saldo soll im Jahr 2014 unverändert bleiben und sich im Jahr 2015 um 0,3 Prozentpunkte des BIP verbessern, womit die erforderliche Anpassung in beiden Jahren deutlich verpasst würde. Auch das Ausgabenwachstum wird 2014 und 2015 signifikant vom Ausgabenrichtwert abweichen. Am 12. Mai 2014 hat Österreich eine Reihe zusätzlicher einnahmen- und ausgabenseitiger Maßnahmen angekündigt. Vorbehaltlich einer vollständigen und zeitnahen Umsetzung dieser Maßnahmen sieht die Haushaltsstrategie Österreichs für das Jahr 2014 keine geplante erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel mehr vor. Gleichzeitig birgt der geplante Anpassungspfad in Richtung des mittelfristigen Haushaltsziels immer noch gewisse Risiken hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand infolge der Schaffung einer Abbaugesellschaft für die Vermögenswerte der Hypo Alpe Adria von knapp unter 74,5 % des BIP 2013 deutlich auf 79 % des BIP 2014 ansteigen und ab 2015 zurückgehen. Das den Haushaltsprognosen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario ist plausibel und wurde von einer unabhängigen Stelle, dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO), erstellt. Laut Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen wird das Defizit in den Jahren 2014 und 2015 unter 3 % des BIP bleiben. Allerdings wird für 2014 eine Verschlechterung des strukturellen Saldos und für das Jahr 2015 eine Verbesserung um lediglich 0,1 % des BIP erwartet. Ausgehend von seiner Bewertung des Programms, den Prognosen der Kommission sowie seiner Bewertung der am 12. Mai gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates angekündigten zusätzlichen Maßnahmen ist der Rat der Auffassung, dass Österreich sein übermäßiges Defizit nachhaltig korrigiert hat, in den Jahren 2014 und 2015 jedoch weiterhin die Gefahr einer erheblichen Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Ziel besteht.

(9) Österreich hat im Einklang mit dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung seinen finanzpolitischen Rahmen im Jahr 2012 durch eine Reform des Österreichischen Stabilitätspakts gestärkt. Das Mandat des österreichischen Fiskalrats wurde mit Wirkung von November 2013 im Einklang mit den Anforderungen des Fiskalpakts ausgeweitet. Allerdings besteht nach wie vor die Notwendigkeit einer gründlichen Reform der Beziehungen zwischen den einzelnen Regierungs- und Verwaltungsebenen, um die jeweiligen Zuständigkeiten rationeller zu organisieren, wie auch im Koalitionsvertrag anerkannt wurde.

(10) Die mittel- und langfristigen Ausgaben für das Pensions- und Gesundheitswesen sowie in geringerem Maße für die Pflege stellen ein Risiko für die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen dar. Im Jahr 2014 sind einige Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen und zur Setzung von Anreizen für einen längeren Verbleib im Erwerbsleben in Kraft getreten. Das faktische Pensionsantrittsalter lag im Jahr 2012 mit 58,4 Jahren jedoch klar unter dem EU-Durchschnitt und weiterhin deutlich unter dem gesetzlichen Pensionsalter (um 5,6 Jahre bei den Männern und 2,6 Jahre bei den Frauen, Zahlen für 2012). Das nationale Reformprogramm enthält relativ ehrgeizige kurzfristige Ziele für die Anhebung des faktischen Pensionsalters um 1,6 Jahre zwischen 2012 und 2018; die Umsetzung dieser Zielvorgaben ist aufmerksam zu verfolgen. Die vor kurzem durchgeführten Reformen der Altersversorgung dürften die Risiken für die Tragfähigkeit des Systems zum Teil verringern; dafür müssen sie aber mit Verbesserungen der Arbeitsmarktbedingungen einhergehen, die älteren Arbeitnehmern ein längeres Erwerbsleben ermöglichen. Nicht vorgesehen sind Maßnahmen mit eher struktureller, langfristiger Wirkung wie eine beschleunigte Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer und die Koppelung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung, was ebenfalls zu einem längeren Erwerbsleben und zur finanziellen Tragfähigkeit des Pensionssystems beitragen würde.

(11) Eine effiziente Mittelzuweisung im österreichischen Gesundheitswesen leidet unter der komplexen Verwaltungsstruktur und einer relativ starken Konzentration der Ressourcen auf den großen und kostenintensiven Krankenhaussektor. Es wurden einige Maßnahmen zur Umsetzung der Reform des Gesundheitswesens und zur Steigerung der Kosteneffizienz bei den öffentlichen Ausgaben ergriffen. Ob diese ausreichen, um die strukturellen Schwächen des Sektors zu beheben, bleibt abzuwarten. Es mangelt nach wie vor an ehrgeizigeren Zielen für die Verlagerung von der stationären zur ambulanten Versorgung und für eine bessere Gesundheitsvorsorge, für die in Österreich weniger öffentliche Mittel bereitgestellt werden als im EU-Durchschnitt. Die Maßnahmen, die zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung und zur Entwicklung von Programmen für eine integrierte Gesundheitsfürsorge für chronische Erkrankungen angekündigt wurden, sind zu begrüßen. Der Pflegefonds, der unter Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 650 Mio. EUR bis zum Jahr 2016 verlängert wurde, soll bis 2018 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 700 Mio. EUR weiterlaufen und bietet eine Interimslösung für die Finanzierung der Gesundheitsversorgung. Die finanzielle Nachhaltigkeit der Pflege muss auch über diesen Zeitrahmen hinaus im Auge behalten werden.

(12) Das österreichische Steuersystem ist weiterhin durch eine hohe Steuer- und Abgabenlast auf dem Faktor Arbeit gekennzeichnet; dies trifft insbesondere für Geringverdiener zu. Die Steuerbelastung von Arbeit war im Jahr 2012 mit 24,7 % des BIP eine der höchsten in der EU. Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern machen beinahe 50 Prozent der Bruttogehälter aus. Hohe Sozialbeiträge und Einkommensteuern schmälern die Anreize zur Arbeitsaufnahme für Personen mit geringem Verdienstpotenzial und Zweitverdiener. Das unlängst verabschiedete Steuerpaket umfasst begrenzte Maßnahmen zur Verringerung der steuerlichen Belastung des Faktors Arbeit, nutzt jedoch nicht die Möglichkeiten für eine Verlagerung auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen wie periodische Immobiliensteuern, die auf der Grundlage von veralteten Kadasterwerten erhoben werden.

(13) Der österreichische Arbeitsmarkt zeigt sich mit einer der niedrigsten Arbeitslosenquoten in der EU (2013: 4,9 %) weiterhin robust. Allerdings muss aufgrund der künftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bevölkerungsalterung und einem möglichen Rückgang der Erwerbsbevölkerung das teilweise brachliegende Arbeitsmarktpotenzial von älteren Arbeitnehmern, Frauen und Migranten besser genutzt werden. Die Beschäftigungsquote älterer Arbeitskräfte liegt weiterhin unter dem EU-Durchschnitt (44,9 % gegenüber 50,3 %), wenngleich die Erwerbsbeteiligung dieser Bevölkerungsgruppe seit 2000 mit einem Zuwachs um fast 15 Prozentpunkte auf 44,9 % im Jahr 2013 erheblich gestiegen ist. Maßnahmen zur Eindämmung der Frühpensionierungen werden 2014 wirksam, weitere Maßnahmen zur Stärkung der Anreize für einen späteren Ausstieg aus dem Arbeitsmarkt sind in Vorbereitung. Dennoch stoßen ältere Arbeitnehmer, die länger in Beschäftigung bleiben oder wieder eine Beschäftigung aufnehmen wollen, weiterhin auf Schwierigkeiten. Für Migranten bestehen nach wie vor Hindernisse für eine vollständige Integration in den Arbeitsmarkt und ist die Erwerbslosenquote deutlich höher, was zum Teil durch die immer noch vorhandenen Probleme bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen bedingt ist. Insgesamt machen sie jedoch einen immer höheren Anteil der Erwerbsbevölkerung aus. Die Frauenerwerbsquote ist mit 70,8 % im Jahr 2013 relativ hoch; in Vollzeitäquivalenten gerechnet, fällt dieser Wert jedoch weit weniger günstig aus (55,6 % im Jahr 2012). Österreich hat eine der höchsten Raten von Frauen in Teilzeitbeschäftigung und weist eine hohe Konzentration von Frauen im Niedriglohnsektor auf. Das geschlechtsspezifische Lohn- und Pensionsgefälle ist somit eines der höchsten in der EU. Trotz einiger Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegedienste ist deren Verfügbarkeit nach wie vor begrenzt.

(14) Laut der OECD-Studie über die Fähigkeiten von Schülern aus dem Jahr 2012 haben sich die Bildungsergebnisse in Österreich in allen Kategorien verbessert, doch bleibt die Lesekompetenz unter dem EU-Durchschnitt und hat der sozioökonomische Hintergrund der Eltern weiterhin signifikanten Einfluss auf die Lernleistung. Die Zielquote für frühe Schulabgänger wurde insgesamt zwar erreicht, aber bei Schülern mit Migrationshintergrund, die einen wachsenden Anteil der Schüler stellen, war die Quote mehr als drei Mal so hoch wie bei Einheimischen (21,5 % gegenüber 6,0 % im Jahr 2012). Es wird nicht genügend Aufmerksamkeit darauf verbracht, frühen Schulabgängen entgegenzuwirken, und es gibt weiterhin keine bundesweite Strategie für ein hochwertiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Kleinkinder. Reformen verschiedener Aspekte des Schulsystems, insbesondere die Einführung der Neuen Mittelschule, sind angelaufen oder wurden unlängst verabschiedet. Genau zu beobachten ist, inwieweit die Neue Mittelschule tatsächlich dazu beitragen kann, die negativen Auswirkungen der frühzeitigen Zuordnung zu einem Schultyp nach vier Jahren Volksschule („frühe Leistungsdifferenzierung“) für sozial benachteiligte Schichten abzumildern und die Lernergebnisse zu verbessern. In der Hochschulbildung entstehen Finanzierungs- und Organisationsprobleme unter dem Druck der wachsenden Zahl eingeschriebener Studenten, während der Anteil der Studenten, die ihr Studium erfolgreich abschließen, unter dem EU-Durchschnitt bleibt. Die Verbesserung der Bildungsergebnisse spielt nach wie vor eine sehr wichtige Rolle für den Übergang von der Ausbildung zur Berufstätigkeit.

(15) Es gibt noch immer erhebliche regulatorische Hindernisse für Unternehmen und einzelne Berufstätige, die ihre Dienstleistungen in Österreich anbieten wollen. Rechtsvorschriften zur Regulierung bestimmter Berufe enthalten Beschränkungen in Form von Anforderungen an die Rechtsform und die Zusammensetzung des Gesellschaftskapitals. Gleichzeitig wird der Zugang zu einzelnen Berufen von bestimmten Qualifikationen abhängig gemacht und bleibt die Gründung interdisziplinärer Dienstleistungsunternehmen schwierig. Die Kombination dieser Anforderungen schafft Barrieren für den Markteintritt und die Bereitstellung freiberuflicher Dienstleistungen und schadet dem Wettbewerb. In Bezug auf die Anforderungen an die berufliche Qualifikation beteiligt sich Österreich an der EU-weiten gegenseitigen Evaluierung und hat in einem ersten Schritt zur Bewertung der Begründung und der Verhältnismäßigkeit der Anforderungen an die berufliche Qualifikation seine Datenbank der reglementierten Berufe aktualisiert.

(16) Die in den EU-Vorschriften für das Beschaffungswesen enthaltenen Veröffentlichungspflichten zielen darauf ab, die Informationen über Auftragsmöglichkeiten und damit eine zentrale Voraussetzung für den Marktzugang zu verbessern, so dass mehr Wettbewerb und Gleichbehandlung gegeben sind. Mehr Wettbewerb der Bieter führt im Allgemeinen zu günstigeren Angeboten für die Beschaffungsstellen und einer deutlichen Senkung der Preise. Der Wert der Ausschreibungen, die von österreichischen Behörden und Einrichtungen gemäß den EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge veröffentlicht wurden, belief sich im Jahr 2012 jedoch auf lediglich 1,5 % des BIP und 6,6 % der gesamten öffentlichen Ausgaben für Arbeiten, Güter und Dienstleistungen und lag damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 3,4 % bzw. 17,7 %. Dies führt nicht nur für den österreichischen Steuerzahler, sondern auch für Unternehmen zu erheblichen Kosten in Form entgangener Geschäftsmöglichkeiten.

(17) Trotz der Aufstockung der Mittel für die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde ist diese im Vergleich zu den Behörden anderer Mitgliedstaaten ähnlicher oder geringerer Größe immer noch deutlich unterbesetzt. Die Märkte für den Güter- und Personenschienenverkehr würden in Österreich von weiteren Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs gemäß der Empfehlung des Rates aus dem Jahr 2013 profitieren.

(18) Trotz der weiteren Verbesserung der Kapitalisierung des Bankensektors im Jahr 2013 erscheinen angesichts des Risikoprofils der Banken weitere Anstrengungen zur Stärkung der Kapitalpuffer angebracht. Der Rat empfahl Österreich im Jahr 2013, die Umstrukturierung verstaatlichter und teilweise verstaatlichter Banken zu beschleunigen. Der rechtliche Rahmen für die Abwicklung der Hypo Alpe Adria ist dem Parlament bis zum Sommer zur Verabschiedung vorzulegen. Die organisatorische Vorbereitung der Errichtung der betreffenden Vermögensverwaltungsgesellschaft befindet sich im Gange. Die Gesellschaft wird ihre Arbeit voraussichtlich im Herbst aufnehmen. Die Österreichische Volksbanken AG und die KA Finanz, die als „Bad Bank“ für Kommunalkredit Austria fungiert, arbeiten im Einklang mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen weiterhin an ihrer Umstrukturierung bzw. Abwicklung. Transparente und entschiedene Schritte zum Abschluss der Umstrukturierung verstaatlichter Banken sind eine wichtige Voraussetzung für die Wahrung der Finanzstabilität und eine Minimierung der negativen Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen.

(19) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Österreichs eingehend analysiert, das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet und dabei nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Österreich berücksichtigt, sondern auch geprüft, inwieweit diese angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen insgesamt zu verstärken, mit EU-Vorschriften und -Leitlinien vereinbar sind. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 5 wider.

(20) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Österreichs geprüft; seine Stellungnahme hierzu[8] spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(21) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt analysiert. Auf der Grundlage dieser Analyse hat der Rat spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist. Österreich sollte auch sicherstellen, dass diese Empfehlungen vollständig und fristgerecht umgesetzt werden –

EMPFIEHLT, dass Österreich im Zeitraum von 2014 bis 2015

1.           nach der Korrektur des übermäßigen Defizits die budgetären Maßnahmen für 2014 angesichts der laut Frühjahrsprognose 2014 der Kommissionsdienststellen bestehenden Lücke von 0,5 % des BIP und der damit verbundenen Gefahr einer deutlichen Abweichung gegenüber den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nachbessert; im Jahr 2015 seine Haushaltsstrategie erheblich strafft, um sicherzustellen, dass das mittelfristige Ziel erreicht und auch danach eingehalten wird, und dafür sorgt, dass die Schuldenregel erfüllt wird und die gesamtstaatliche Schuldenquote auf einen dauerhaften Abwärtspfad verbleibt; die Finanzbeziehungen zwischen den Regierungsebenen weiter strafft, indem z. B. der organisatorische Aufbau vereinfacht wird und die Ausgaben- und Finanzierungsbefugnisse besser aufeinander abgestimmt werden;

2.           die langfristige Tragfähigkeit des Pensionsystems verbessert, indem insbesondere die Harmonisierung des gesetzlichen Pensionsalters für Frauen und Männer vorgezogen und das gesetzliche Pensionsalter an die Lebenserwartung gekoppelt wird; die Umsetzung der neuen Reformen zur Beschränkung des Zugangs zu Vorruhestandsregelungen überwacht; die Kostenwirksamkeit und Nachhaltigkeit von Gesundheitswesen und Pflege weiter verbessert;

3.           die hohe Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit von Geringverdienern senkt, indem die Steuerlast auf andere, weniger wachstumsschädliche Steuerquellen wie periodische Immobiliensteuern verlagert und in diesem Zusammenhang auch die Steuerbemessungsgrundlage aktualisiert wird; Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen und älteren Arbeitnehmern stärkt, indem unter anderem Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegedienste sowie die Anerkennung der Qualifikationen von Migranten verbessert werden; die Bildungsergebnisse insbesondere junger Menschen mit Migrationshintergrund durch Förderung der frühkindlichen Erziehung und eine Abmilderung der negativen Konsequenzen der frühen Leistungsdifferenzierung, verbessert; die strategische Planung im Hochschulwesen weiter verbessert und Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote ausweitet;

4.           übermäßige Hindernisse für die Anbieter von Dienstleistungen, die u. a. in Form von Anforderungen an die Rechtsform und die Beteiligung am Gesellschaftskapital bestehen, sowie Hindernisse für die Gründung interdisziplinärer Dienstleistungsunternehmen beseitigt; prüft, ob die Beschränkungen für den Zugang zu regulierten Berufen und für deren Ausübung verhältnismäßig und aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind; die Gründe für den niedrigen Wert öffentlicher, nach EU-Recht ausgeschriebener Aufträge angibt; die Bundeswettbewerbsbehörde mit deutlich besseren Ressourcen ausstattet;

5.           die Umstrukturierung verstaatlichter und teilweise verstaatlichter Banken weiterhin aufmerksam verfolgt und wirksam voranbringt.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               COM(2014) 421 final.

[3]               P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129.

[4]               ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.

[5]               C(2013) 8009 final

[6]               COM(2013) 800 final.

[7]               COM(2013) 790 final.

[8]               Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.