Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2014 /* COM/2014/0420 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der
Niederlande 2014
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der
Niederlande 2014 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der
haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf
Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen
des Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Stellungnahme des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Sozialschutz, nach Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaftspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe: (1)
Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem
Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der
Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung
(„Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den
Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas
Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. (2)
Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der
Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der
Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am
21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für
beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die
„integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die
integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3)
Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und
Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen
kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des
Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und
Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten,
wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der
Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen
Empfehlungen umzusetzen. (4)
Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung
zum nationalen Reformprogramm der Niederlande für 2013 an und gab eine
Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Niederlande für die
Jahre 2012 bis 2017 ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission gemäß
der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5]
ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande[6] für 2014 vor. (5)
Am 13. November 2013 nahm die Kommission den
Jahreswachstumsbericht[7]
an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung
2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, worin die
Niederlande als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden, für die eine
eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6)
Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische
Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung
und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine
differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu
nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen,
Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen
und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu
modernisieren. (7)
Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission
die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für die Niederlande[9] gemäß Artikel 5
der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer
Analyse zu dem Schluss, dass in den Niederlanden weiterhin makroökonomische
Ungleichgewichte bestehen, die einer Überwachung und politischer Maßnahmen bedürfen.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die makroökonomischen Entwicklungen
hinsichtlich der Verschuldung des privaten Sektors und des anhaltenden
Schuldenabbaus in Kombination mit verbleibenden Ineffizienzen am Wohnimmobilienmarkt.
Obwohl der hohe Leistungsbilanzüberschuss keine Risiken birgt, die mit jenen
hoher Defizite vergleichbar sind, und zum Teil mit dem notwendigen
Schuldenabbau zusammenhängt, wird die Kommission die Leistungsbilanzentwicklung
in den Niederlanden im Rahmen des Europäischen Semesters weiter beobachten. (8)
Die Niederlande übermittelten am 29. April
2014 ihr nationales Reformprogramm 2014 und am 30. April 2014 ihr
Stabilitätsprogramm 2014. Beide Programme wurden gleichzeitig bewertet, um
wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen. (9)
Mit der im Stabilitätsprogramm 2014
skizzierten Haushaltsstrategie soll sichergestellt werden, dass die 2013
vorgenommene Korrektur des übermäßigen Defizits nachhaltig ist, ferner soll bis
2015 eine Haushaltslage erreicht werden, die dem mittelfristigen Ziel nahekommt.
Das mittelfristige Ziel ist ein strukturelles Defizit von höchstens 0,5 %
des BIP, so wie dies im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen ist. Zwar
wurden zusätzliche umfangreiche finanzpolitische Maßnahmen umgesetzt, doch wird
der (neuberechnete) strukturelle Saldo 2014 voraussichtlich auf demselben
Niveau bleiben wie 2013, was auf eine erhebliche Abweichung von der
erforderlichen Mindestanpassung von 0,5 % des BIP hindeutet. 2015 dürfte
sich der (neuberechnete) strukturelle Saldo um 0,3 Prozentpunkte des BIP
verbessern. Die Ausgaben dürften sowohl 2014 als auch 2015 in einem Tempo
zunehmen, das sich an den Ausgabenrichtwert anlehnt. Nach einer Gesamtbewertung
der Haushaltsstrategie der Niederlande entspricht der Anpassungspfad zum
vorgegebenen mittelfristigen Ziel zum Teil den Anforderungen des Stabilitäts-
und Wachstumspakts. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird sich die
Bruttoverschuldung des Gesamtstaats 2015 stabilisieren und danach abnehmen. Das
den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende, von dem unabhängigen
niederländischen Wirtschaftsforschungsinstitut CPB erstellte makroökonomische
Szenario ist plausibel. Bei den Haushaltszielen scheinen die Risiken erheblich,
aber weitgehend ausgewogen zu sein. Die von der Kommission erstellte
Frühjahrsprognose 2014 geht für 2014 von einer Stabilisierung des
strukturellen Saldos und für 2015 von einer Verbesserung um 0,5 % des BIP
aus. Der Prognose der Kommission zufolge halten die Niederlande den
Ausgabenrichtwert 2014 ein, 2015 jedoch nicht. Im Sinne des künftigen
Wachstumspotenzials der Niederlande ist es von größter Bedeutung, dass im Zuge
der erforderlichen Konsolidierung weiterhin in wachstumsfördernde Bereiche wie
Innovation und Forschung, einschließlich Grundlagenforschung, sowie Aus- und
Weiterbildung investiert wird. Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine
Bewertung des Programms und die Prognose der Kommission gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1466/97 des Rates stützt, haben die Niederlande ihr
gesamtstaatliches Defizit 2013 nachhaltig unter 3 % des BIP gesenkt,
laufen aber Gefahr, ab 2014 erheblich von den Anforderungen der präventiven
Komponente abzuweichen. (10)
Eine der größten Herausforderungen betrifft den Wohnimmobilienmarkt,
auf dem über Jahrzehnte hinweg Verkrustungen und verzerrende Anreize entstanden
sind, die die Muster der Wohnungsfinanzierung und des Sparverhaltens in diesem
Sektor geprägt haben. Dass die privaten Haushalte dazu neigen, sich über
Hypothekenkredite eine Bruttoschuld aufzulasten, um Wohneigentum zu erwerben, geht
auf lange bestehende Steueranreize, vor allem die volle Absetzbarkeit von
Hypothekenzinsen, zurück. Seit April 2012 wurden mehrere Maßnahmen
umgesetzt, um diese Anreize teilweise zu beseitigen. Bei einigen wird die
steuerliche Behandlung von Wohnungsbaufinanzierungen angepasst. Die
schrittweisen Maßnahmen zur Begrenzung der Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen
und zur Steigerung der Tilgungsanreize sind gerechtfertigt, greifen aber zu
langsam, um das Tilgungsverhalten wesentlich zu beeinflussen. Die für 2018
angestrebte Beleihungsgrenze ist mit 100 % nach wie vor hoch. Der
Mietmarkt leidet unter der Regulierung und einem sehr großen
Sozialwohnungssektor, in dem lange Wartelisten die Regel sind. Die kürzlich
eingeführte, stärker einkommensbasierte Differenzierung der Mieten im
Sozialwohnungssektor ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, zeigt aber
nur begrenzt Wirkung. Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus dürfen weiterhin
Wohnungen errichten, für die eine monatliche Miete über der Obergrenze für Sozialwohnungen
verlangt wird. Obwohl in den 2013 ausgesprochenen Empfehlungen dazu aufgerufen
wurde, die Unterstützung der bedürftigsten Haushalte in den Mittelpunkt zu
stellen, ist diese Neuausrichtung nicht erfolgt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen
gehen zwar in die richtige Richtung, insgesamt tragen die Reformen aber nur
schleppend zur Lösung der grundlegenden Probleme bei und müssen daher
beschleunigt werden; dabei muss weiterhin sichergestellt werden, dass
Sozialwohnungen für benachteiligte Bürger, die sich Wohnungen zu
Marktbedingungen nicht leisten können, auch in Lagen mit hoher Nachfrage zur
Verfügung stehen. In den Empfehlungen von 2013 wurde vorgeschlagen, die
Maßnahmen für den Wohnimmobilienmarkt je nach der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung zu intensivieren. Da sich die Wirtschaft und der Wohnimmobilienmarkt
weiter erholen dürften, sollte eine Beschleunigung des Reformtempos in Erwägung
gezogen werden. (11)
Die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems
wurde durch eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
von 65 Jahren im Jahr 2012 auf 67 im Jahr 2023 verbessert. Die
Niederlande haben umfassende Reformen der öffentlich und privat finanzierten
Säulen des Rentensystems und der Langzeitpflege eingeleitet. Diese werden durch
Reformen ergänzt, die ältere Menschen zu einem längeren Verbleib im Berufsleben
motivieren und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sollen. Im Rahmen der
Langzeitpflegereformen wurden Zuständigkeiten zu den Kommunen verlagert, die
Gesamtausgaben verringert und Effizienzsteigerungen in den Mittelpunkt
gestellt. Diese weitreichenden Reformen müssen zum Teil noch verabschiedet
werden. Eine angemessene generationeninterne und -übergreifende Kosten- und
Risikoaufteilung stellt nach wie vor eine Herausforderung dar; zudem müssen die
Qualität der Langzeitpflege und der Zugang dazu überwacht werden. Die Umsetzung
der Reformpläne für die Langzeitpflege würde auch zur Eindämmung der infolge
der Alterung der Bevölkerung rasch steigenden Kosten beitragen und damit die öffentlichen
Finanzen tragfähiger machen. In diesem Zusammenhang sollten die Qualität der
Langzeitpflege und der Zugang dazu auf einem angemessenen Niveau gehalten
werden. (12)
Die von der Regierung vorgeschlagenen
Arbeitsmarktreformen zielen auf eine höhere Erwerbsbeteiligung und Mobilität
auf dem Arbeitsmarkt ab. Mit dem Teilhabegesetz soll die Erwerbsbeteiligung
gesteigert werden. Allerdings sind die Reformen noch nicht gesetzlich
verankert. Außerdem sind weitere Maßnahmen notwendig, um steuerliche Anreize zu
verringern, die von der Aufnahme einer Beschäftigung abhalten, und um auf dem
Arbeitsmarkt die Beschäftigungsfähigkeit von Randgruppen, zu denen Frauen,
Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung und ältere
Arbeitnehmer gehören, zu verbessern. Die Niederlande haben Reformen des Systems
der Arbeitslosenunterstützung und der relativ strengen Gesetze zum
Beschäftigungsschutz angekündigt, darunter einen steuerlichen Anreiz zur
Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. Diese Maßnahmen weisen zwar in die richtige
Richtung, können jedoch erst nach ihrer tatsächlichen Umsetzung umfassend
bewertet werden. Wenn Fehlanreize, die Zweitverdiener daran hindern, die Zahl
ihrer Arbeitsstunden zu erhöhen, rascher beseitigt werden, lässt sich künftig
ein Mangel an Arbeitskräften weiter abfedern. Zudem kann durch eine bessere
Nutzung der Flexibilität des institutionellen Rahmens für differenziertere
Lohnerhöhungen das Gesamteinkommen der Haushalte und damit auch die
Binnennachfrage gestützt werden, ohne dass dies der Wettbewerbsfähigkeit
schadet. (13)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission die Wirtschaftspolitik der Niederlande eingehend analysiert. Sie hat
das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat
sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial-
und Wirtschaftspolitik in den Niederlanden berücksichtigt, sondern angesichts
der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union
insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale
Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften
und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des
Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1
bis 4 wider. (14)
Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat
das Stabilitätsprogramm der Niederlande geprüft; seine Stellungnahme[10] hierzu spiegelt sich
insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (15)
Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung
durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale
Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen im
Rahmen von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich
in den nachstehenden Empfehlungen 2 und 4 wider. (16)
Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die
Kommission auch eine Analyse der Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets
insgesamt vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische
Empfehlungen für die Mitgliedstaaten abgegeben, deren Währung der Euro ist.
Auch die Niederlande sollten für eine vollständige und fristgerechte Umsetzung
dieser Empfehlungen sorgen – EMPFIEHLT, dass die Niederlande im
Zeitraum von 2014 bis 2015 1. nach
der Korrektur des übermäßigen Defizits angesichts des sich laut der
Frühjahrsprognose der Kommission für 2014 abzeichnenden Gefälles von 0,5 %
des BIP, das darauf hindeutet, dass eine erhebliche Abweichung von den Anforderungen
des Stabilitäts- und Wachstumspakts droht, die Haushaltsmaßnahmen für 2014 intensivieren;
2015 die Haushaltsstrategie deutlich straffen, um das mittelfristige Ziel zu
erreichen und anschließend einzuhalten, und die Einhaltung der Schuldenregel
sicherstellen, damit die gesamtstaatliche Schuldenquote auf einem dauerhaften
Abwärtstrend bleibt; weiterhin in unmittelbar wachstumsrelevante Bereiche wie
Bildung, Innovation und Forschung investieren; 2. die Bemühungen um eine Reform
des Wohnimmobilienmarkts intensivieren, indem die steuerliche Absetzbarkeit von
Hypothekenzinsen rascher abgebaut und ein stärker marktorientierter
Preismechanismus für den Mietmarkt eingeführt wird und die Mieten im
Sozialwohnungssektor stärker an das Haushaltseinkommen geknüpft werden; die
Auswirkungen der Reformen im Sozialwohnungssektor hinsichtlich der
Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit für Haushalte mit niedrigem Einkommen
überwachen; ihre Anstrengungen fortsetzen, Maßnahmen im Bereich des sozialen
Wohnungsbaus neu auszurichten, um die bedürftigsten Haushalte zu unterstützen; 3. Reformen der zweiten Säule
des Rentensystems umsetzen und dabei eine angemessene generationeninterne und
-übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung gewährleisten; die schrittweise
Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf Maßnahmen zur Verbesserung
der Beschäftigungsfähigkeit von älteren Arbeitnehmern aufbauen; die geplante
Reform der Langzeitpflege umsetzen, um diese dauerhaft zu sichern, für einen
gerechten Zugang und hochwertige Leistungen sorgen und die Auswirkungen der
Reform überwachen; 4. weitere Maßnahmen ergreifen,
um auf dem Arbeitsmarkt die Erwerbsbeteiligung vor allem von Randgruppen zu
erhöhen und steuerliche Fehlanreize zu verringern, die von der Aufnahme einer
Beschäftigung abhalten; Reformen der Gesetze zum Beschäftigungsschutz und der
Arbeitslosenunterstützung umsetzen und verkrustete Strukturen am Arbeitsmarkt
weiter aufbrechen; in Absprache mit den Sozialpartnern und unter
Berücksichtigung der nationalen Gepflogenheiten differenziertere
Lohnsteigerungen ermöglichen, indem der bestehende institutionelle Rahmen
vollumfänglich genutzt wird. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2014) 420 final. [4] P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129. [5] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11. [6] C(2013) 8008 final. [7] COM(2013) 800 final. [8] COM(2013) 790 final. [9] SWD(2014) 87 final. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1466/97 des Rates.