52014DC0420

Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2014 /* COM/2014/0420 final */


Empfehlung für eine

EMPFEHLUNG DES RATES

zum nationalen Reformprogramm der Niederlande 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm der Niederlande 2014

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte[2], insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3],

unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments[4],

unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Kommission zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

(2) Am 13. Juli 2010 nahm der Rat auf der Grundlage der Kommissionsvorschläge eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten, die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3) Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4) Am 9. Juli 2013 nahm der Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm der Niederlande für 2013 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm der Niederlande für die Jahre 2012 bis 2017 ab. Am 15. November 2013 legte die Kommission gemäß der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[5] ihre Stellungnahme zur Übersicht über die Haushaltsplanung der Niederlande[6] für 2014 vor.

(5) Am 13. November 2013 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[7] an, mit dem das Europäische Semester der wirtschaftspolitischen Koordinierung 2014 eingeleitet wurde. Am selben Tage nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[8] an, worin die Niederlande als einer der Mitgliedstaaten genannt wurden, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6) Am 20. Dezember 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung in Angriff zu nehmen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(7) Am 5. März 2014 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse ihrer eingehenden Überprüfung für die Niederlande[9] gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die Kommission gelangt aufgrund ihrer Analyse zu dem Schluss, dass in den Niederlanden weiterhin makroökonomische Ungleichgewichte bestehen, die einer Überwachung und politischer Maßnahmen bedürfen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die makroökonomischen Entwicklungen hinsichtlich der Verschuldung des privaten Sektors und des anhaltenden Schuldenabbaus in Kombination mit verbleibenden Ineffizienzen am Wohnimmobilienmarkt. Obwohl der hohe Leistungsbilanzüberschuss keine Risiken birgt, die mit jenen hoher Defizite vergleichbar sind, und zum Teil mit dem notwendigen Schuldenabbau zusammenhängt, wird die Kommission die Leistungsbilanzentwicklung in den Niederlanden im Rahmen des Europäischen Semesters weiter beobachten.

(8) Die Niederlande übermittelten am 29. April 2014 ihr nationales Reformprogramm 2014 und am 30. April 2014 ihr Stabilitätsprogramm 2014. Beide Programme wurden gleichzeitig bewertet, um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen.

(9) Mit der im Stabilitätsprogramm 2014 skizzierten Haushaltsstrategie soll sichergestellt werden, dass die 2013 vorgenommene Korrektur des übermäßigen Defizits nachhaltig ist, ferner soll bis 2015 eine Haushaltslage erreicht werden, die dem mittelfristigen Ziel nahekommt. Das mittelfristige Ziel ist ein strukturelles Defizit von höchstens 0,5 % des BIP, so wie dies im Stabilitäts- und Wachstumspakt vorgesehen ist. Zwar wurden zusätzliche umfangreiche finanzpolitische Maßnahmen umgesetzt, doch wird der (neuberechnete) strukturelle Saldo 2014 voraussichtlich auf demselben Niveau bleiben wie 2013, was auf eine erhebliche Abweichung von der erforderlichen Mindestanpassung von 0,5 % des BIP hindeutet. 2015 dürfte sich der (neuberechnete) strukturelle Saldo um 0,3 Prozentpunkte des BIP verbessern. Die Ausgaben dürften sowohl 2014 als auch 2015 in einem Tempo zunehmen, das sich an den Ausgabenrichtwert anlehnt. Nach einer Gesamtbewertung der Haushaltsstrategie der Niederlande entspricht der Anpassungspfad zum vorgegebenen mittelfristigen Ziel zum Teil den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dem Stabilitätsprogramm zufolge wird sich die Bruttoverschuldung des Gesamtstaats 2015 stabilisieren und danach abnehmen. Das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende, von dem unabhängigen niederländischen Wirtschaftsforschungsinstitut CPB erstellte makroökonomische Szenario ist plausibel. Bei den Haushaltszielen scheinen die Risiken erheblich, aber weitgehend ausgewogen zu sein. Die von der Kommission erstellte Frühjahrsprognose 2014 geht für 2014 von einer Stabilisierung des strukturellen Saldos und für 2015 von einer Verbesserung um 0,5 % des BIP aus. Der Prognose der Kommission zufolge halten die Niederlande den Ausgabenrichtwert 2014 ein, 2015 jedoch nicht. Im Sinne des künftigen Wachstumspotenzials der Niederlande ist es von größter Bedeutung, dass im Zuge der erforderlichen Konsolidierung weiterhin in wachstumsfördernde Bereiche wie Innovation und Forschung, einschließlich Grundlagenforschung, sowie Aus- und Weiterbildung investiert wird. Nach Auffassung des Rates, der sich auf seine Bewertung des Programms und die Prognose der Kommission gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates stützt, haben die Niederlande ihr gesamtstaatliches Defizit 2013 nachhaltig unter 3 % des BIP gesenkt, laufen aber Gefahr, ab 2014 erheblich von den Anforderungen der präventiven Komponente abzuweichen.

(10) Eine der größten Herausforderungen betrifft den Wohnimmobilienmarkt, auf dem über Jahrzehnte hinweg Verkrustungen und verzerrende Anreize entstanden sind, die die Muster der Wohnungsfinanzierung und des Sparverhaltens in diesem Sektor geprägt haben. Dass die privaten Haushalte dazu neigen, sich über Hypothekenkredite eine Bruttoschuld aufzulasten, um Wohneigentum zu erwerben, geht auf lange bestehende Steueranreize, vor allem die volle Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen, zurück. Seit April 2012 wurden mehrere Maßnahmen umgesetzt, um diese Anreize teilweise zu beseitigen. Bei einigen wird die steuerliche Behandlung von Wohnungsbaufinanzierungen angepasst. Die schrittweisen Maßnahmen zur Begrenzung der Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen und zur Steigerung der Tilgungsanreize sind gerechtfertigt, greifen aber zu langsam, um das Tilgungsverhalten wesentlich zu beeinflussen. Die für 2018 angestrebte Beleihungsgrenze ist mit 100 % nach wie vor hoch. Der Mietmarkt leidet unter der Regulierung und einem sehr großen Sozialwohnungssektor, in dem lange Wartelisten die Regel sind. Die kürzlich eingeführte, stärker einkommensbasierte Differenzierung der Mieten im Sozialwohnungssektor ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, zeigt aber nur begrenzt Wirkung. Unternehmen des sozialen Wohnungsbaus dürfen weiterhin Wohnungen errichten, für die eine monatliche Miete über der Obergrenze für Sozialwohnungen verlangt wird. Obwohl in den 2013 ausgesprochenen Empfehlungen dazu aufgerufen wurde, die Unterstützung der bedürftigsten Haushalte in den Mittelpunkt zu stellen, ist diese Neuausrichtung nicht erfolgt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen gehen zwar in die richtige Richtung, insgesamt tragen die Reformen aber nur schleppend zur Lösung der grundlegenden Probleme bei und müssen daher beschleunigt werden; dabei muss weiterhin sichergestellt werden, dass Sozialwohnungen für benachteiligte Bürger, die sich Wohnungen zu Marktbedingungen nicht leisten können, auch in Lagen mit hoher Nachfrage zur Verfügung stehen. In den Empfehlungen von 2013 wurde vorgeschlagen, die Maßnahmen für den Wohnimmobilienmarkt je nach der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu intensivieren. Da sich die Wirtschaft und der Wohnimmobilienmarkt weiter erholen dürften, sollte eine Beschleunigung des Reformtempos in Erwägung gezogen werden.

(11) Die langfristige Tragfähigkeit des Rentensystems wurde durch eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren im Jahr 2012 auf 67 im Jahr 2023 verbessert. Die Niederlande haben umfassende Reformen der öffentlich und privat finanzierten Säulen des Rentensystems und der Langzeitpflege eingeleitet. Diese werden durch Reformen ergänzt, die ältere Menschen zu einem längeren Verbleib im Berufsleben motivieren und die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sollen. Im Rahmen der Langzeitpflegereformen wurden Zuständigkeiten zu den Kommunen verlagert, die Gesamtausgaben verringert und Effizienzsteigerungen in den Mittelpunkt gestellt. Diese weitreichenden Reformen müssen zum Teil noch verabschiedet werden. Eine angemessene generationeninterne und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung stellt nach wie vor eine Herausforderung dar; zudem müssen die Qualität der Langzeitpflege und der Zugang dazu überwacht werden. Die Umsetzung der Reformpläne für die Langzeitpflege würde auch zur Eindämmung der infolge der Alterung der Bevölkerung rasch steigenden Kosten beitragen und damit die öffentlichen Finanzen tragfähiger machen. In diesem Zusammenhang sollten die Qualität der Langzeitpflege und der Zugang dazu auf einem angemessenen Niveau gehalten werden.

(12) Die von der Regierung vorgeschlagenen Arbeitsmarktreformen zielen auf eine höhere Erwerbsbeteiligung und Mobilität auf dem Arbeitsmarkt ab. Mit dem Teilhabegesetz soll die Erwerbsbeteiligung gesteigert werden. Allerdings sind die Reformen noch nicht gesetzlich verankert. Außerdem sind weitere Maßnahmen notwendig, um steuerliche Anreize zu verringern, die von der Aufnahme einer Beschäftigung abhalten, und um auf dem Arbeitsmarkt die Beschäftigungsfähigkeit von Randgruppen, zu denen Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, Menschen mit Behinderung und ältere Arbeitnehmer gehören, zu verbessern. Die Niederlande haben Reformen des Systems der Arbeitslosenunterstützung und der relativ strengen Gesetze zum Beschäftigungsschutz angekündigt, darunter einen steuerlichen Anreiz zur Erhöhung der Erwerbsbeteiligung. Diese Maßnahmen weisen zwar in die richtige Richtung, können jedoch erst nach ihrer tatsächlichen Umsetzung umfassend bewertet werden. Wenn Fehlanreize, die Zweitverdiener daran hindern, die Zahl ihrer Arbeitsstunden zu erhöhen, rascher beseitigt werden, lässt sich künftig ein Mangel an Arbeitskräften weiter abfedern. Zudem kann durch eine bessere Nutzung der Flexibilität des institutionellen Rahmens für differenziertere Lohnerhöhungen das Gesamteinkommen der Haushalte und damit auch die Binnennachfrage gestützt werden, ohne dass dies der Wettbewerbsfähigkeit schadet.

(13) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik der Niederlande eingehend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in den Niederlanden berücksichtigt, sondern angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien beurteilt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 4 wider.

(14) Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm der Niederlande geprüft; seine Stellungnahme[10] hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(15) Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Seine Empfehlungen im Rahmen von Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 2 und 4 wider.

(16) Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission auch eine Analyse der Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets insgesamt vorgenommen. Auf dieser Grundlage hat der Rat spezifische Empfehlungen für die Mitgliedstaaten abgegeben, deren Währung der Euro ist. Auch die Niederlande sollten für eine vollständige und fristgerechte Umsetzung dieser Empfehlungen sorgen –

EMPFIEHLT, dass die Niederlande im Zeitraum von 2014 bis 2015

1.           nach der Korrektur des übermäßigen Defizits angesichts des sich laut der Frühjahrsprognose der Kommission für 2014 abzeichnenden Gefälles von 0,5 % des BIP, das darauf hindeutet, dass eine erhebliche Abweichung von den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts droht, die Haushaltsmaßnahmen für 2014 intensivieren; 2015 die Haushaltsstrategie deutlich straffen, um das mittelfristige Ziel zu erreichen und anschließend einzuhalten, und die Einhaltung der Schuldenregel sicherstellen, damit die gesamtstaatliche Schuldenquote auf einem dauerhaften Abwärtstrend bleibt; weiterhin in unmittelbar wachstumsrelevante Bereiche wie Bildung, Innovation und Forschung investieren;

2.           die Bemühungen um eine Reform des Wohnimmobilienmarkts intensivieren, indem die steuerliche Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen rascher abgebaut und ein stärker marktorientierter Preismechanismus für den Mietmarkt eingeführt wird und die Mieten im Sozialwohnungssektor stärker an das Haushaltseinkommen geknüpft werden; die Auswirkungen der Reformen im Sozialwohnungssektor hinsichtlich der Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit für Haushalte mit niedrigem Einkommen überwachen; ihre Anstrengungen fortsetzen, Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus neu auszurichten, um die bedürftigsten Haushalte zu unterstützen;

3.           Reformen der zweiten Säule des Rentensystems umsetzen und dabei eine angemessene generationeninterne und -übergreifende Kosten- und Risikoaufteilung gewährleisten; die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von älteren Arbeitnehmern aufbauen; die geplante Reform der Langzeitpflege umsetzen, um diese dauerhaft zu sichern, für einen gerechten Zugang und hochwertige Leistungen sorgen und die Auswirkungen der Reform überwachen;

4.           weitere Maßnahmen ergreifen, um auf dem Arbeitsmarkt die Erwerbsbeteiligung vor allem von Randgruppen zu erhöhen und steuerliche Fehlanreize zu verringern, die von der Aufnahme einer Beschäftigung abhalten; Reformen der Gesetze zum Beschäftigungsschutz und der Arbeitslosenunterstützung umsetzen und verkrustete Strukturen am Arbeitsmarkt weiter aufbrechen; in Absprache mit den Sozialpartnern und unter Berücksichtigung der nationalen Gepflogenheiten differenziertere Lohnsteigerungen ermöglichen, indem der bestehende institutionelle Rahmen vollumfänglich genutzt wird.

Geschehen zu Brüssel am […]

                                                                       Im Namen des Rates

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

[2]               ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

[3]               COM(2014) 420 final.

[4]               P7_TA(2014)0128 und P7_TA(2014)0129.

[5]               ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11.

[6]               C(2013) 8008 final.

[7]               COM(2013) 800 final.

[8]               COM(2013) 790 final.

[9]               SWD(2014) 87 final.

[10]             Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates.